05.045
Botschaft über Immobilien VBS (Immobilienbotschaft VBS 2006)
vom 25. Mai 2005
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,
wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf zu einem einfachen Bun- desbeschluss über Immobilien VBS mit dem Antrag auf Zustimmung.
Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
25 Mai 2005 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Samuel Schmid Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
2005-1027 3635
Übersicht
Mit der vorliegenden Botschaft über Immobilien VBS beantragt der Bundesrat Verpflichtungskredite (VK) im Gesamtbetrag von 326,978 Millionen Franken. Davon entfallen auf
Rubriken/ Bereiche/Text Franken Total
Rubrik Immobilien (Um- und Neubauten) 200 478 000 Nr. 525.3200.001 (16 VK) Verteidigung (V) 200 478 000 – 1 Objektkredit von mehr als 10 Millionen Franken 32 700 000 für V5 Heer (Ziff. 2.1.5) – 1 Objektkredit von mehr als 10 Millionen Franken 17 400 000 für V8 Führungsunterstützungsbasis (Ziff. 2.1.6) – 7 Objektkredite und 4 Rahmenkredite für Vorhaben 137 928 000 bis 10 bzw. 3 Millionen Franken (Ziff. 2.1.7) – 1 Zusatzkredit für V5 Heer (Ziff. 2.1.8) 950 000 – 1 Zusatzkredit von mehr als 10 Millionen Franken 11 500 000 für V6 Luftwaffe (Ziff. 2.1.9) Rubrik Vertragliche Leistungen 16 500 000 Nr. 525.3500.001 (4 VK) Verteidigung (V) 16 500 000 – 4 Rahmenkredite für Vorhaben bis 3 Millionen Fran- 16 500 000 ken (Ziff. 2.2.2) Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen 110 000 000 Nr. 525.3110.002 (6 VK) Verteidigung (V) 100 550 000 – 5 Rahmenkredite für Vorhaben bis 3 Millionen Fran- 100 550 000 ken (Ziff. 2.3.6.1) armasuisse (ar) 9 450 000 – 1 Objektkredit für Vorhaben 9 450 000 bis 10 Millionen Franken (Ziff. 2.3.6.2)
Total 25 neue Verpflichtungskredite (VK) 326 978 000
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Verpflichtungskredit (VK) Rubrik Immobilien, Bereich Verteidigung Verwendung nach Fähigkeitskategorien
Fähigkeitskategorie Franken Anteil in Prozent
Führungsfähigkeit (2VK) 10 178 000 5,0 % Operative Planung und Führung (1 VK) 6 000 000 3,0 % Aufklärung, Überwachung und Zielerfassung (2 VK) 20 600 000 10,3 % Personal Rekrutierung, Ausbildung (2 VK) 33 650 000 16,8 % Unternehmensentwicklung (1 VK) 11 500 000 5,7 % Logistik Beschaffung (2 VK) 7 550 000 3,8 % Nicht direkt zuteilbar (5 VK) 111 000 000 55,4 % Rahmenkredite für verschiedene Mieter und Vorhaben
Total 15 Verpflichtungskredite 200 478 000 100,0 %
Verpflichtungskredit (VK) Rubrik Immobilien, Bereich Verteidigung Verwendung nach Nutzungsbereichen
Nutzungsbereich Franken Anteil in Prozent
Ausbildungs-Infrastruktur (2 VK) 33 650 000 16,8 % Einsatz-Infrastruktur (9 VK) 62 828 000 31,3 % Nicht direkt zuteilbar (4 VK) 104 000 000 51,9 % Rahmenkredite für verschiedene Mieter und Vorhaben
Total 15 Verpflichtungskredite 200 478 000 100,0 %
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Inhaltsverzeichnis
Übersicht 3636 1 Allgemeiner Teil 3641 1.1 Einleitung 3641 1.2 Weiterentwicklung der Armee 3642 1.3 Neuausrichtung und Unterhalt des Immobilien-Portfolios 3645 1.4 Kurzkommentare zu den Einzel-Vorhaben der Rubrik Immobilien 3646 1.5 Vergleich mit der Immobilienbotschaft 2005 3648 1.6 Auszug aus der Teilstrategie militärische Immobilien 2001 (Hauptziele und Grundsätze) 3648 1.7 Prüfung der Vorhaben auf ihren Nutzen 3649 1.8 Raumordnung und Umwelt 3650 1.9 Kreditordnung 3651 1.10 Kreditberechnungen und Vergabe der Aufträge 3652 1.11 Kostenzusammenstellung 3653 1.12 Auffangen der Teuerung bei Verpflichtungskrediten 3654 2 Immobilienvorhaben VBS 3654 2.1 Rubrik Immobilien (Um- und Neubauten) 3654 2.1.1 Allgemeines 3654 2.1.2 Entwicklung der Verpflichtungs- und Zahlungskredite 3654 2.1.3 Finanzierbarkeit der geplanten Investitionen 3656 2.1.4 Rahmenkredit für Vorhaben bis drei Millionen Franken beim strategischen Mieter Verteidigung Planungsstab der Armee 3657 2.1.5 Bure JU. Waffenplatz. Gefechtsausbildungszentrum (GAZ) West. Neubau für Simulatoren 3659 2.1.5.1 Ausgangslage 3659 2.1.5.2 Begründung des Vorhabens 3661 2.1.5.3 Planungsvorgaben und Konzept 3661 2.1.5.4 Beschreibung des Vorhabens 3662 2.1.5.5 Energie – Sicherheit – Umwelt 3663 2.1.5.6 Investitionskosten 3663 2.1.5.7 Finanzielle und Personelle Auswirkungen 3664 2.1.5.8 Termine 3664 2.1.6 Schweiz. Einsatz-Zentrale der Führungsunterstützungsbasis. Büro-Technik-Trakt. Neubau 3664 2.1.6.1 Ausgangslage 3664 2.1.6.2 Begründung des Vorhabens 3664 2.1.6.3 Planungsvorgaben und Konzept 3665 2.1.6.4 Beschreibung des Vorhabens 3665 2.1.6.5 Energie – Sicherheit –Umwelt 3666 2.1.6.6 Investitionskosten 3667 2.1.6.7 Finanzielle und personelle Auswirkung 3667 2.1.6.8 Termine 3667
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2.1.7 Verpflichtungskredite für Vorhaben bis zehn Millionen Franken (Objektkredite) bzw. bis drei Millionen Franken (Rahmenkredite) nach Mieter 3668 2.1.7.1 V strategischer Mieter PST A 3668 2.1.7.2 V3 Führungsstab der Armee 3668 2.1.7.3 V6 Luftwaffe 3669 2.1.7.4 V8 Führungsunterstützungsbasis 3669 2.1.8 Zusatzkredit zum Vorhaben Nr. 100.378 aus Immobilienbotschaft Militär 2003 für St. Luzisteig GR. Waffenplatz, Gebäude AM, AK, AI, AH und AW. Sanierung der historischen Altbauten 3670 2.1.8.1 Ausgangslage 3670 2.1.8.2 Begründung des Zusatzkredites 3671 2.1.8.3 Gesamtmehrkosten und benötigter Zusatzkredit 3673 2.1.9 Zusatzkredit zum Vorhaben Nr. 101.433 aus Immobilienbotschaft Militär 2003 für Wangen/Dübendorf ZH. Militärflugplatz. skyguide-Neubau. Transfer EDV und Kommunikationssysteme der Luftwaffe 3675 2.1.9.1 Ausgangslage 3675 2.1.9.2 Begründung des Zusatzkredites 3675 2.1.9.3 Sicherheit 3678 2.1.9.4 Investitionskosten 3678 2.1.9.5 Termine 3679 2.2 Rubrik Vertragliche Leistungen 3679 2.2.1 Allgemeines 3679 2.2.2 Verpflichtungskredite (Rahmenkredite) für Vorhaben bis drei Millionen Franken nach Mieter 3680 2.2.2.1 V Strategischer Mieter, PST A 3680 2.3 Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen 3681 2.3.1 Allgemeines 3681 2.3.2 Kreditzusammensetzung 3682 2.3.3 Kreditzuteilung an die Mieter 3683 2.3.4 Der Immobilienunterhalt an militärischen Anlagen 3683 2.3.4.1 Nicht versicherte Schäden 3684 2.3.4.2 Luftreinhalte- und Energie Massnahmen 3685 2.3.4.3 Bewirtschaftung bundeseigener Wälder 3685 2.3.5 Liquidation obsolet gewordener Immobilien 3685 2.3.6 Verpflichtungskredite für Vorhaben bis drei Millionen Franken (Rahmenkredite) bzw. 10 Millionen Franken (Objektkredit) nach Mieter 3686 2.3.6.1 V strategischer Mieter PST A 3686 2.3.6.2 ar strategischer Mieter armasuisse 3687 3 Zusammenfassung der beantragten neuen Verpflichtungskredite 3688 3.1 Gliederung nach Kreditgrösse und Rubriken 3688 3.2 Gliederung nach Unterstellung Ausgabenbremse und Rubriken 3689 3.3 Gliederung nach Rubriken und Mieter 3690
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4 Zusammenfassung der Auswirkungen 3690 4.1 Finanzielle Auswirkungen 3690 4.2 Personelle Auswirkungen 3690 4.3 Auswirkungen für die Informatik 3691 4.4 Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft 3691 5 Rechtliche Aspekte 3691 5.1 Verfassungsmässigkeit 3691 5.2 Ausgabenbremse 3691
Bundesbeschluss über Immobilien VBS (Entwurf) 3693
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Botschaft
1 Allgemeiner Teil 1.1 Einleitung Alle mit dieser Immobilienbotschaft beantragten Immobilien-Vorhaben entsprechen einem ausgewiesenen, geprüften und anerkannten Bedürfnis. Für den Departement- bereich Verteidigung geht es im Wesentlichen darum, den Kernbestand des Immobi- lienportfolios auf den quantitativen und qualitativen Bedarf der Schweizer Armee auszurichten. Die Immobilien-Planung Verteidigung basiert auf dem aktuellen Stationierungskonzept der Armee.
Einflüsse auf die Immobilienplanung Das Armeeleitbild XXI, die Entwicklung der Armee im europäischen Umfeld sowie die angespannte Finanzlage verlangen eine Neuordnung der Schwergewichtsbildung bei den gegebenen respektive zu erwartenden Aufgaben. Die Schweizer Armee verändert ihr Schwergewicht von der vollen Leistungsfähigkeit bei der Verteidigung in Richtung höherer Leistungen in den Bereichen Friedensförderung und Konflikt- management, Existenzsicherung und Raumsicherung. Massgebend für die Schwergewichtsbildung ist die Einschätzung der Eintretens- wahrscheinlichkeit der absehbaren Risiken und Gefahren. Das Leistungsprofil – die Gesamtheit der zu erbringenden Leistungen – definiert die zur Leistungserbringung benötigten Fähigkeiten.
Bedarfs- und zeitgerechte Verfügbarkeit von Immobilien Bisher wurde die Armee in regelmässigen Schritten reformiert. In Zukunft müssen wir uns von solchen sequentiellen Armeereformen verabschieden. Die Armee soll sich in ihrem dynamischen Umfeld stetig weiterentwickeln. Ziel ist, die materielle Sicherstellung der Schweizer Armee rechtzeitig auf ihre künftigen Bedürfnisse auszurichten. Dies bedingt eine konsequente Definition der erforderlichen Fähigkeiten der Armee und eine Priorisierung der Fähigkeitskatego- rien. Im Zentrum steht die Fähigkeit zur Führung und Aufklärung über alle Lagen. Dazu gehört die Fähigkeit zur operativen Planung und Führung sowie die dafür notwendi- ge Ausbildung. In zweiter Wichtigkeit folgt die Anpassungsfähigkeit der Armee an veränderte Rahmenbedingungen, damit verbunden ein flexibles Logistik- und Beschaffungssystem. An dritter Stelle folgen die Mobilität, der Schutz, die Tarnung und die Waffenwirkung.
Stationierungskonzept der Armee Eines der Merkmale der neuen Schweizer Armee ist der markant gesunkene Bestand an Armeeangehörigen und Truppenkörpern. Diese kleineren Bestände führen zu einer Reduktion der Ausbildungs-, Logistik- und Einsatzinfrastruktur. Der Chef der Armee hat deshalb – nebst anderen Massnahmen – die Anpassung der Immobilien- planung im Departementbereich Verteidigung angeordnet.
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Im Planungsstab der Armee, Immobilienplanung, wurde daraufhin ein Stationie- rungskonzept der Armee erarbeitet. Der gewählte Planungshorizont erstreckt sich bis Ende des Jahres 2010. Am 6. Dezember 2004 wurde ein Konzept vorgelegt, das bestmöglich auf militärische und betriebswirtschaftliche Interessen ausgerichtet ist. Zurzeit läuft noch der Prozess der politischen Konsensfindung mit den Kantonen (Stand April 2005).
Auswirkungen auf die Ausbildungsinfrastruktur Weil der Bestand an Auszubildenden nur leicht verringert wird, ist im Bereich der Ausbildungsinfrastruktur mit einer geringen Reduktion des Immobilienbedarfs zu rechnen. Mittelfristig besteht ein Bedarf an Erneuerungen, Umbauten sowie Moder- nisierungen von bestehenden Gebäuden und Plätzen. Verschiedentlich sind Neubau- ten als Ersatz unumgänglich. Gleichzeitig reduzieren sich der Bedarf an Truppenla- gern sowie die Belegungen von Gemeindeunterkünften.
Auswirkungen auf die Logistikinfrastruktur In diesem Bereich findet der stärkste Umbau statt. Die bisher unter dem Titel geführten Logistik- und Betriebsbauten – umfassend Zeughäuser, Armeemotorfahr- zeugparks und geschützte Anlagen – werden neu organisiert und benannt. – Die Logistikcenter, bestehend aus ober- und unterirdischen Anlagen für die Bewirtschaftung und Lagerung von Armeematerial und Vorräten. – Die Infrastrukturcenter, für den Betrieb und Unterhalt aller zum Departe- mentbereich Verteidigung gehörenden Infrastrukturen. – Die sanitätsdienstliche Einsatzinfrastruktur. In der vorliegenden Botschaft sind noch keine grossen Einzelvorhaben zu Gunsten dieser Veränderungen eingestellt.
Auswirkungen auf die Einsatzinfrastruktur Hier werden eine massive Reduktion bei den Kampf- und Führungsbauten und ein reduzierter Bedarf an Flugplätzen spürbar.
1.2 Weiterentwicklung der Armee Neue Konfliktformen beeinflussen das Sicherheitsumfeld der Schweiz erheblich. Selbst wenn die Schweiz zurzeit vermeintlich kein prioritäres Ziel des internationa- len Terrorismus darstellen mag, kann sie sich nicht in Sicherheit wiegen, weil dies sehr rasch ändern kann. Für die Armee weiter relevant sind die Gefahren natur- und zivilisationsbedingter Katastrophen, Proliferation von Massenvernichtungswaffen sowie der Gewaltanwendung im Luftraum. Diese Bedrohungslage sowie der Finanzdruck im Bund haben zur Anpassung der Entwicklungsausrichtung der Armee geführt. Am 8. September 2004 wurden vom Bundesrat Beschlüsse über die Ent- wicklung der Armee im Hinblick auf die Jahre 2008 bis 2011 gefasst. In der Folge wurde das VBS vom Bundesrat beauftragt, verschiedene Massnahmen zu prüfen. Aufgrund der Veränderung der Bedrohungslage und der neu gewonnenen Bedeutung der subsidiären Einsätze zu Gunsten der zivilen Behörden sollen die Fähigkeiten der Armee angepasst und optimiert werden.
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Am 11. Mai 2005 hat der Bundesrat entschieden, welche Massnahmen diesbezüglich zu treffen sind und wie sie zwischen 2008 bis 2011 umgesetzt werden sollen. Die genehmigten Massnahmen bedingen keine Änderung des Militärgesetzes und sind mit dem Sicherheitspolitischen Bericht (SIPOL B 2000) und dem Armeeleitbild (ALB XXI) kongruent. Das Milizsystem wird nicht tangiert, ebenso wenig der Armeebestand und die Armeeaufträge. In der Folge werden die Armeeaufträge und die drei Hauptbeschlüsse des Bundesra- tes erläutert.
Auftrag der Armee Die Armee hat gemäss Bundesverfassung, Militärgesetz, sicherheitspolitischem Bericht (SIPOL B 2000) und Armeeleitbild (ALB XXI) einen dreifachen Auftrag: – Unterstützung der zivilen Behörden, wenn deren Mittel nicht mehr ausrei- chen (vor allem in der inneren Sicherheit und bei Katastrophen); – Raumsicherung und Verteidigung; – Friedensförderung. Die Armee wurde in ihrer Reform darauf ausgerichtet, diese Aufträge erfüllen und die ohne Vorwarnung anfallenden Aufgaben (unter anderem auch im Bereich der Unterstützung der zivilen Behörden) verzugslos leisten zu können. Der Auftrag Verteidigung bedeutet für die Armee, dass sie die Schweiz im Falle eines militärischen Angriffs verteidigen muss. Darin enthalten ist die militärische Operation Raumsicherung unterhalb der Kriegsschwelle, bei der es darum geht, die territoriale Integrität des Landes mit präventiven oder dynamischen Sicherungs- einsätzen zu schützen (beispielsweise Objektschutz). Der Auftrag Unterstützung der zivilen Behörden bedeutet, dass die Armee zu Guns- ten der zivilen Behörden und subsidiär zur Abwehr schwer wiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und zur Katastrophenhilfe einsetzbar ist. Sie soll in der Lage sein, diese Leistungen grundsätzlich aus dem Stand – für grössere Einsätze bezie- hungsweise mehrere gleichzeitige Einsätze hingegen nach einer längeren Vorberei- tungszeit – zu erbringen. Die auf Raumsicherung ausgerichteten Formationen kön- nen auf Grund ihrer Ausbildung jederzeit für diesen Auftrag eingesetzt werden. Der Auftrag Friedensförderung bedeutet, dass die Armee im Rahmen internationaler Einsätze Beiträge zur Erhaltung und Unterstützung des Friedens jenseits unserer Grenzen, vor allem in unserem strategischen Umfeld, leistet. Wie die Bedrohungsanalyse zeigt, sind diese Aufträge nach wie vor gültig und erfordern von der Armee die Fähigkeit zur nationalen und internationalen Koopera- tion.
Budgetreduktion und Anstieg der Assistenzdienstleistungen Als Folge der Stabilisierungs- und Entlastungsprogramme, Kreditsperren und geziel- ten Kürzungen stehen der Armee ab 2007 jährlich nur noch rund 3,85 Milliarden Franken zur Verfügung. Das ist jährlich rund eine halbe Milliarde Franken weniger als ursprünglich für die Armee XXI geplant war. Gleichzeitig muss das VBS bis 2010 netto rund 2500 Stellen abbauen.
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Die Sparvorgaben aus dem Entlastungsprogramm 2003 führen zu einem massiven Abbau der Armeeinfrastruktur und zu einer weiteren Reduktion der Waffensysteme und der Bevorratung. Mit dem Entlastungsprogramm 2004 geht eine namhafte Unterschreitung der bereits in der Botschaft zum Entlastungsprogramm 03 als untere finanzielle Schwelle bezeichneten 4 Milliarden Franken einher. Gleichzeitig mit der Verringerung der finanziellen Ressourcen wurden die Leis- tungsanforderungen an die Armee bei Assistenzdiensten zu Gunsten ziviler Behör- den erhöht (USIS-Entscheide), da keine unmittelbar wirksamen alternativen Lösun- gen verfügbar sind. Dies dürfte mindestens für die kommenden Jahre so bleiben. Die Armee muss diese Assistenzdienste trotz Ressourcenknappheit jederzeit erbringen können.
Schwergewichtsverlagerung von der Verteidigung zur Raumsicherung Die Fähigkeit, den Verteidigungsauftrag in vollem Umfang wahrzunehmen, hat auf Grund der aktuellen Bedrohungslage weniger hohe Priorität als die Unterstützung der zivilen Behörden und die Friedensunterstützung. Die infolge von Leistungs- und Finanzdruck notwendigen Umlagerungen werden primär zu Lasten der Fähigkeit für den Verteidigungsfall vorgenommen werden. Es ist vertretbar, die Kapazitäten für die im militärischen Sinne klassische Verteidigung zu reduzieren – zu Gunsten der Fähigkeiten zur Raumsicherung, die auch für Sicherungseinsätze unterhalb der Kriegsschwelle erforderlich sind. Die zur Wahrung der Lufthoheit notwendigen Einsätze der Luftwaffe werden von dieser Schwergewichtsverlagerung nicht berührt; ihre bestehenden Fähigkeiten sind für die aktuellen Bedürfnisse nötig. Eine Reduktion der Kampf- und Kampfunter- stützungsverbände des Heeres kann dadurch erreicht werden, dass die Zahl der ausschliesslich zur Erhaltung des Know-hows Verteidigung dienenden Verbände auf einen kleineren, aber militärisch noch vertretbaren Umfang redimensioniert wird. Damit wird die Option einer über die aktivierte Reserve hinausgehenden Anpassung der Armee im Falle einer sich abzeichnenden konkreten militärischen Bedrohung und auf Grund politischer Entscheide (Aufwuchs) erhalten.
Rollenspezialisierung Die Armee wird heute vor allem in Sicherungseinsätzen zu Gunsten der zivilen Behörden eingesetzt, da die Bedürfnisse in diesem Bereich stark angestiegen sind und mit den zivilen Polizeikräften nicht abgedeckt werden können. Wenn über 40 Prozent der WK-Formationen der Kampf- und Kampfunterstützungstruppen regelmässig im Assistenzdienst zum Einsatz kommen, dann steht diese Zeit nicht für die Ausbildung im Hinblick auf den Verteidigungsauftrag zur Verfügung. Diesem Problem wird mit einer Rollenspezialisierung begegnet Darunter wird eine Aufga- benteilung wie folgt verstanden: – Die mechanisierten Formationen konzentrieren sich künftig – als Element des terrestrischen Aufwuchskerns Verteidigung – primär auf den Erhalt und die Weiterentwicklung des Know-hows im Bereich Verteidigung. – Die Infanterieverbände sowie Teile der Kampf- und Kampfunterstützungs- verbände, welche nicht für den terrestrischen Aufwuchskern vorgesehen sind, werden auf die Raumsicherung ausgerichtet. Diese Verbände nehmen auch die Aufgaben zu Gunsten der zivilen Behörden im Rahmen der subsi- diären Unterstützung war.
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Ausbau des Engagements in der militärischen Friedensförderung Die militärische Friedensförderung gehört zu den ständigen Aufgaben der Armeen europäischer Staaten. Ein Beitrag der Schweiz entspricht den internationalen Erwar- tungen. Die Schweiz leistet dort friedensunterstützende Einsätze, wo kriegerische Auseinandersetzungen und Krisen rasch unmittelbare Auswirkungen auf unser Land haben könnten (beispielsweise Balkan). Die personellen Kapazitäten im Bereich der Friedensförderung sollen auf der Basis der sicherheitspolitischen Grundlagen (insbe- sondere Armeeleitbild XXI) in den nächsten Jahren auf ca. 500 Armeeangehörige ausgebaut werden (Milizarmeeangehörige freiwillig, grundsätzliche Verpflichtung für Berufspersonal). Damit soll unser Land die Möglichkeit haben, bei entsprechen- den Beschlüssen von Bundesrat und Parlament eine internationale Mission mit einem grossen Kontingent oder zwei verschiedene Missionen mit kleineren Kontin- genten (je ca. 250 Armeeangehörige) zu unterstützen.
Fazit Bis diese Massnahmen finanzielle Wirkung zeigen, müssen die notwendigen Einspa- rungen weitgehend bei den kurzfristig beeinflussbaren Investitionsausgaben erzielt werden. Das bedeutet, dass auf Teile der in der Planung zur Weiterentwicklung der Armee vorgesehenen Investitionen verzichtet werden muss oder dass die Investitio- nen zeitlich hinausgeschoben werden müssen. Längerfristig wäre eine Fortsetzung dieser Kürzungen bei den Investitionen für die Glaubwürdigkeit der Armee nach innen und aussen aber kaum vertretbar. Dies, weil das angestrebte mittlere europäi- sche Technologieniveau nicht erreicht werden könnte und der Erhalt und die Weiter- entwicklung des zur Erfüllung der Armeeaufträge erforderlichen Könnens gefährdet wären. Dadurch bestünde die Gefahr, dass die Armee mittelfristig in Bezug auf die Erfüllung dieses Auftrags den Anschluss an die internationale Entwicklung verpas- sen würde.
1.3 Neuausrichtung und Unterhalt des Immobilien-Portfolios Die Weiterentwicklung der Schweizer Armee erfordert stetige bauliche Massnah- men am bestehenden Immobilien-Portfolio. Wenn immer möglich wird die Anpas- sung von bestehenden Gebäuden einem Neubau vorgezogen. Es geht im Weiteren darum, den Werterhalt der für die Schweizer Armee erforderlichen Infrastruktur sicherzustellen. In dem sich rasch wandelnden Umfeld sind vermehrt flexible Gesamtkonzepte, etappierbare Vorhaben und modular aufgebaute Lösungen gefragt. Auch Gesetzgebungen im Bereich Sicherheit, Raum und Umwelt (Vorschriften bezüglich Lärmbekämpfung, Luftreinhaltung oder Bodenschutz) führen dazu, dass militärische Immobilien angepasst werden müssen. Grundsätzlich werden die ein- zelnen Massnahmen an den jeweiligen Objekten zusammengefasst, aufeinander abgestimmt und geplant, sofern die langfristige Nutzung der betreffenden Anlage im Rahmen der Weiterentwicklung der Schweizer Armee nicht in Frage gestellt wird. Für die Zukunft zeichnet sich ab, dass vorläufig der finanzielle Bedarf für Mass- nahmen am Immobilien-Portfolio nicht abnimmt, obwohl die Armee kleiner wird. Die Konzentration von verschiedenen Aufgaben an einem Standort, ein grosser Sanierungs- oder Ersatzbedarf von veralteten Anlagen, umfangreichere Massnahmen für die Erfüllung der geltenden Umweltgesetze, die Beschaffung von hochwertigen
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und komplexen Systemen und ein steigender Raumbedarf in den Bereichen Kom- munikation und Informatik sind einige der Gründe dafür.
Mit dieser Botschaft werden vier Neubauvorhaben beantragt:
Ziffer Vorhaben Nr. Text Mio. Fr.
2.1.5 400.531 V5 Heer; Neubau für das Gefechtsausbildungszentrum 32,70 (GAZ) West in Bure JU. 2.1.7.3 401.033 V6 Luftwaffe; Neubau einer Waschhalle auf dem 4,25 Militärflugplatz Payerne VD. 2.1.6 400.567 V8 Führungsunterstützungsbasis; Neubau eines 17,40 Büro-Technik-Traktes zu Gunsten der Einsatz-Zentrale. 2.1.7.4 402.354 V8 Führungsunterstützungsbasis; Neubau von zwei 3,20 Betriebsgebäuden als Ersatz von zwei Baracken an verschiedenen Standorten.
Total 57,55
1.4 Kurzkommentare zu den Einzel-Vorhaben der Rubrik Immobilien V3 Führungsstab der Armee, 400.564 Werterhaltungsmassnahmen in Anlagen der höheren Führung (PALÜ) 7 Mio. CHF Realisierung von nötigen baulichen Massnahmen an Anlagen für die Landesregie- rung. Zum Beispiel: Erneuern von Systemen, Umnutzungen, Schutzmassnahmen sowie Räumungen und Rückbau. V3 Führungsstab der Armee, 400.563 Werterhaltungsmassnahmen in Anlagen der höheren Führung (EIGER) 6 Mio. CHF Realisierung von nötigen baulichen Massnahmen an Anlagen für die Armee- Führung. Zum Beispiel: Erneuern von Systemen, Umnutzungen, Schutzmassnahmen sowie Räumungen und Rückbau. V5 Heer, 400.531 Neubau Gefechtsausbildungszentrum West auf dem Waffenplatz Bure JU, 32.7 Mio. CHF Bauliche Massnahmen für Betrieb und Ausbildung an den Systemen für «Simula- tionsunterstützung für Gefechtsübungen» (SIMUG) und «Simulationsunterstützung für Gefechtsübungen Kampf im überbauten Gelände» (SIM KIUG). V5 Heer, 402.990 Zusatz-Kredit zum Vorhaben Nr. 100.378 aus Immobilien- Botschaft Militär 2003, St. Luzisteig GR, Waffenplatz Gebäude AM, AK, AI, AH und AW. Sanierung der historischen Bauten, 0,95 Mio. CHF Erst nachdem die Baukonstruktion vollständig freigelegt war wurde sichtbar, in welch desolatem Zustand die Rohbau-Substanz ist. Der tatsächlich erforderliche Sanierungsaufwand übersteigt die auf einer Grobkostenschätzung basierenden verpflichteten Mittel.
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V6 Luftwaffe, 402.873 Zusatz-Kredit zum Vorhaben Nr. 101.433 aus Immobilien- Botschaft Militär 2003, skygike-Neubau, Transfer der EDV und Kommunikations- systeme der Luftwaffe auf dem Militärflugplatz Dübendorf ZH, 11,5 Mio. CHF Mit der Immobilienbotschaft Militär 2003 wurden auch Transferkosten von zehn Millionen Franken durch das Parlament bewilligt. Diese Transferkosten basierten damals auf einer Grobkosten-Annahme. Erst im Laufe der detaillierten Projektie- rungsarbeiten im Jahr 2004 war es möglich, das ganze Ausmass des Transfers in Bezug auf Umfang und Kosten zu erkennen. V6 Luftwaffe, 401.033, Neubau einer Waschhalle auf dem Militärflugplatz Payerne VD, 4,25 Mio. CHF Möglichkeit schaffen, die von der Luftwaffe eingesetzten Flugzeuge, Fahrzeuge und Spezialfahrzeuge vor Ort reinigen zu können. V6 Luftwaffe, 401.770, Anschluss verschiedener Standorte an das Breitband-Übertragungssystem (BBUS-Kabel), 3,778 Mio. CHF Veraltete, nicht mehr systemkompatible und zum Teil ungeschützte Ausrüstungsteile des Breitband-Übertragungs-Systems im Anschlussbereich der Luftwaffe durch neue ersetzen. Anforderungen an die Kommunikation und Geheimhaltung sicherstellen. V6 Luftwaffe, 402.428 Ergänzung der Umzäunung um das gesamte Flugplatz-Areal in Payerne VD, 3,3 Mio. CHF Erhöhen der Sicherheit durch Verhindern des unerlaubten Zutritts und der unkon- trollierten Begehbarkeit des Flugplatz-Areals durch Dritte. V8 Führungsunterstützungsbasis, 400.567 Neubau Büro-Technik-Trakt für eine Einsatzzentrale, 17,4 Mio. CHF Die bauliche Infrastruktur der heutigen Technik anpassen. Arbeitsplätze und Unter- künfte für die Durchdiener schaffen. Erfüllen der Vorgaben aus dem Sicherheitskon- zept des Bereiches Informations- und Objektsicherheit (IOS). V8 Führungsunterstützungsbasis, 400.482 Erstellen von Glasfaserkabel-Anlagen an verschiedenen Standorten, 6,4 Mio. CHF Ausbau einer Ringstruktur zur Verbesserung der Sicherheit und Erhöhung der Redundanz des Gesamtsystems Breitband-Übertragungs-Systems (BBUS-Kabel). Umsetzen der Komplett-Realisierung des «Einsatz-Netzes» gemäss Netzentscheid vom 24. November 2004. V8 Führungsunterstützungsbasis, 402.354 Ersatz/Neubau von zwei Peilstationen, 3,2 Mio. CHF Umsetzen des Bundesratsbeschlusses vom 13. August 1997 betreffend «Konzeptstu- die elektronische Kriegführung (EKF), Teil II, strategische elektronische Aufklä- rung». Sicherstellen der Ausbildung und des Einsatzes im Rahmen der Weiterent- wicklung der Schweizer Armee.
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1.5 Vergleich mit der Immobilienbotschaft 2005 Mit der vorliegenden Immobilienbotschaft werden insgesamt 44,884 Millionen Franken oder rund 12 Prozent weniger Verpflichtungen beantragt als im vergange- nen Jahr. Der Minder-Betrag verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Rubriken: – Rubrik Immobilien 31,384 Millionen Franken respektive 13,5 Prozent weni- ger. Die grosse Differenz erklärt sich damit, dass das Vorhaben Nr. 401.820, Waffenplatz Bière VD, Neubau von zwei polyvalenten Ausbildungshallen für die Artillerie für 16,25 Millionen Franken in eine nächst mögliche Immobilienbotschaft verschoben wurde. Grund dafür ist eine erneute Überprüfung auf der Grundlage des aktuellen Stationierungskonzeptes der Armee. – Rubrik Vertragliche Leistungen 3,5 Million Franken respektive 17,5 Prozent weniger. – Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen 10 Millionen Franken respektive 8,3 Prozent weniger.
1.6 Auszug aus der Teilstrategie militärische Immobilien 2001 (Hauptziele und Grundsätze) Die Teilstrategie militärische Immobilien 2001 beschreibt für den funktionalen Teilbereich Immobilien Verteidigung die angestrebte Entwicklung und die dafür einzusetzenden Mittel. Sie bietet dem Planer wichtige Anregungen und setzt die Leitplanken für Einzelnmassnahmen. Das Hauptziel aller Aktivitäten ist die hohe strategische Qualität der Immobilienbe- wirtschaftung. Die Planungsarbeiten orientieren sich an den drei Oberzielen: – Gute Erfüllung staatspolitischer Aufgaben – Hohe Immobilienverfügbarkeit für Armee und Verwaltung – Sparsamer Umgang mit den Finanzen des Bundes. Der Umgang mit dem Immobilienbestand basiert auf drei strategischen Grundsätzen. Diese Grundsätze sind abgeleitet aus den Erkenntnissen der strategischen Zielset- zungen: – Die wirtschaftliche Nutzung des Immobilienbestandes hat Vorrang vor Neu- investitionen – In der Bewirtschaftung der Immobilien wird eine erhebliche Steigerung der Effektivität und Effizienz angestrebt – Nicht mehr benötigte Immobilien sollen möglichst wenig laufende Ausga- ben verursachen.
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1.7 Prüfung der Vorhaben auf ihren Nutzen Das Immobilienmanagement mit seinen mehrjährigen Planungs- und Realisierungs- fristen und die auf Jahrzehnte angelegte Nutzungsdauer der Immobilien stehen im Gegensatz zum anhaltenden dynamischen Wandel der Rahmenbedingungen. Trotz aller Unsicherheiten müssen jedoch die Immobilien permanent aktiv bewirtschaftet werden. Ziel muss es sein, die aktuellen Investitionsbedürfnisse zu realisieren und Fehlinvestitionen zu vermeiden. Alle Planungsarbeiten erfolgen unter Berücksichtigung der Weiterentwicklung der Schweizer Armee und sind abgestützt auf das aktuelle Stationierungskonzept der Armee. Damit soll verhindert werden, dass in Objekte investiert wird, die in Zukunft nicht mehr benötigt werden.
Die Priorisierung der Vorhaben Die Geschäftsleitung des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölke- rungsschutz und Sport hat 1997 einen Kriterienkatalog für die Priorisierung von geplanten Rüstungs- und Immobilienvorhaben verabschiedet, um mögliche Fehlin- vestitionen zu vermeiden. Diese Triage erfolgt zu Beginn der Planung jedes Einzel- Vorhabens mit einer Bedürfnisüberprüfung.
Kategorie A: Unbestrittene, kosten-/nutzenoptimierte Projekte, deren Mengengerüst (Benützeran- forderungen), Dimensionierung (Grösse) und der Realisierungszeitpunkt eindeutig bestimmt sind.
Kategorie B: Etappierte, an Bestände und Strukturen angepasste und in Folgeetappen noch anpassbare Projekte. Die jeweils beantragte Etappe ist unbestritten. Eine Etappie- rung ist auch auf Grund der zeitlichen, schrittweisen Realisierung im Zusammen- hang mit einer Rüstungsbeschaffung angebracht.
Kategorie C: Grundsatz-Vorhaben, für welche die Konzeptions- beziehungsweise die Weiterbear- beitungs- und Realisierungsentscheide durch die zuständigen Entscheidgremien des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport noch zu treffen sind. Diese Vorhaben figurieren unter Vorbehalt in der Planung.
Grundlage für die Aufnahme der Vorhaben in diese Botschaft sind einerseits die Investitionsplanung Immobilien VBS sowie das von der Geschäftsleitung Planungsstab der Armee genehmigte Kreditverzeichnis zur Immo- bilienbotschaft. Andererseits sind es die konkreten, durch die armasuisse Bauten ausgearbeiteten Bauprojekte mit Kostenberechnungen. Die Planungsarbeiten erfol- gen rollend, die Bedürfnisse werden im Hinblick auf den künftigen Bedarf immer wieder hinterfragt. Deshalb ist es möglich, dass seit der Revision des Investitions- planes einzelne Vorhaben gestrichen, verschoben oder neue Vorhaben in die Pla- nung aufgenommen worden sind. Alle Vorhaben dieser Botschaft gehören zur Kategorie A oder betreffen den men- genmässig unbestrittenen Teil von B-Projekten.
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Die Verzichts- und Verschiebungsplanung Mit der Verzichtsplanung wird periodisch die Nützlichkeit von Vorhaben und bewil- ligten, aber noch nicht eröffneten Krediten überprüft. Ist der Nutzen aus aktueller Sicht nicht mehr gegeben, werden die Planungsarbeiten eingestellt oder der Kredit abgerechnet. Die Verschiebungsplanung prüft die Dringlichkeit von Vorhaben und von bewillig- ten, noch nicht eröffneten Krediten. Ist eine definitive Beurteilung erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich, verfügt der Planungsstab der Armee einen Planungs- stopp. Für die Beurteilung der Dringlichkeit und der Nützlichkeit gelten die in der Teilstra- tegie militärische Immobilien 2001 festgelegten strategischen Grundsätze (siehe Ziff. 1.6).
1.8 Raumordnung und Umwelt Sachplan Militär Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) pflegt regelmässige Kontakte mit den Raumplanungs-, Umwelt- und Natur- schutzfachstellen der Kantone mit dem Ziel, die frühzeitige Koordination und gegenseitige Information zu fördern. Seit August 1998 existiert zudem für den Bereich Waffen- und Schiessplätze ein vom Bundesrat genehmigter Sachplan. Mit Bundesratsbeschluss vom 28. Februar 2001 wurde dieser, unter Einbezug der Mili- tärflugplätze und der Übersetzstellen, zum Sachplan Militär erweitert. Der Sachplan Militär ist ein Führungs-, Planungs- und Informationsinstrument des Bundes. Er dient insbesondere der überörtlichen Planung und Grobabstimmung jener militäri- schen Vorhaben, die sich erheblich auf Raum und Umwelt auswirken. Dementspre- chend soll der Sachplan Militär auch die Grundlage und das Instrument für die räumliche Umsetzung (Grobabstimmung) der künftigen Schweizer Armee bilden. Basierend auf dem Stationierungskonzept der Armee ist im Zeitraum Herbst 2005 bis Ende 2006 eine Revision des Sachplanes Militär geplant.
Umweltbelange In Umweltbelangen wird eng mit den zuständigen Fachstellen von Bund und Kanto- nen zusammengearbeitet. Die ökologischen Aspekte werden bei den einzelnen Vor- haben schon bei der Bedürfnisabklärung und Standortevaluation so weit wie mög- lich berücksichtigt. Ebenso wird einer natur- und landschaftsschonenden Gestaltung der Bauten und Anlagen Rechnung getragen. Die Gewässerschutz-, Energie- und Entsorgungskonzepte werden laufend überprüft und optimiert. Es wird zudem auf einen sparsamen, nachhaltigen und verantwor- tungsvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen Wert gelegt. Das VBS betreibt ein Raumordnungs- und Umweltmanagementsystem (RUMS). Mit Hilfe des RUMS wird insbesondere die Einhaltung des Umweltrechts sichergestellt, die Belastung der Umwelt vermindert und der Einsatz der Ressourcen im Raumordnungs- und Umweltbereich optimiert.
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Bei der Projektierung und namentlich bei der Baumaterialienwahl wird eine mög- lichst geringe Belastung der Umwelt angestrebt. Grundsätzlich werden Baumateria- lien verwendet, die den heutigen baubiologischen Anforderungen und den einschlä- gigen Vorschriften entsprechen. Es handelt sich dabei um schadstoffarme und/oder rezyklierbare Materialien. Bei der Nutzung und dem Betrieb von militärischen Infrastrukturen sind Einträge von Schadstoffen in den Boden leider nicht vermeidbar. In den meisten Fällen entstanden solche Eintragungen in der Vergangenheit. Sie befinden sich an Deponie- und Unfallstandorten sowie auf Arealen von Betrieben, die entsprechend dem damaligen Stand der Technik – aber aus heutiger Sicht ungenügende – Schutzmass- nahmen aufwiesen. Heutzutage erfolgen Schadstoffeintragungen in den Boden vorwiegend im Rahmen der Schiesstätigkeit. Gemäss geltender Gesetzgebung ist das VBS verpflichtet, einen Kataster über diese belasteten Standorte zu führen und dabei zu untersuchen, inwiefern die Sanierung oder Überwachung eines belasteten Standortes aufgrund akuter Gefahren für die Schutzgüter Boden, Wasser oder Luft notwendig ist. Vorhandene Altlasten und damit verbundene Sanierungs- oder Überwachungspflich- ten beeinflussen Liegenschaftsgeschäfte aber auch Bau- und Umnutzungsvorhaben. Aufgrund der durch die Armee XXI ausgelösten Liquidations- und Umnutzungsvor- haben ergibt sich daraus für das VBS im Altlastenvollzug eine zusätzliche Dring- lichkeit. Mit dem bundesrätlichen Programm EnergieSchweiz werden in der Energiepolitik klare quantitative Ziele vorgegeben. Bis im Jahr 2010 wird eine Reduktion des Verbrauchs fossiler Energien um zehn Prozent, eine maximale Zunahme des Elektri- zitätsverbrauchs um fünf Prozent und eine Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien angestrebt. Das VBS setzt diese Zielvorgaben im Bereich Bauten durch ein eigens dafür erarbeitetes Energiekonzept in allen Departementbereichen um. Unter anderem fördert das Departement im Rahmen verschiedener Bauvorhaben die Tech- nologien der erneuerbaren Energien (Wasser, Wind, Photovoltaik und Holz) und leistet damit den gemäss dem Programm EnergieSchweiz vorgegebenen Beitrag an die Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien.
Plangenehmigungsverfahren Bauten und Anlagen, die der Landesverteidigung dienen, unterstehen dem militäri- schen Plangenehmigungsverfahren gemäss Militärgesetz und der entsprechenden Vollzugsverordnung. Die Genehmigungsverfahren für die einzelnen Vorhaben dieser Botschaft sind inzwischen eingeleitet worden oder bereits abgeschlossen. Der Einbezug der Interessen von Raum und Umwelt sowie der Betroffenen wird im Rahmen des öffentlichen Auflage- beziehungsweise Anhörungsverfahrens sicherge- stellt.
1.9 Kreditordnung Diese Botschaft enthält Objekt- und Rahmenkredite, aufgeteilt in die Rubriken Immobilien, Vertragliche Leistungen, Immobilienunterhalt und Liquidationen. Innerhalb der Rubriken sind die Kredite aufgeführt nach den Mietern und der Kre- ditgrösse.
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Objektkredite werden beantragt für Vorhaben, die bei der Budgetierung mit einem klar formulierten Bedürfnis und einem konkreten Bauprojekt mit Kostenberechnung belegt sind. Rahmenkredite dienen der Finanzierung von notwendigen baulichen Arbeiten, für welche heute noch keine fertig ausgearbeiteten Bauprojekte und Kostenberechnun- gen vorliegen. Die Höhe dieser Kredite wird auf Grund von voraussehbaren Verän- derungen mit notwendigen Immobilienmassnahmen und gestützt auf Schätzungen und Erfahrungswerten bemessen. Für sämtliche baulichen Massnahmen im Bereich Immobilien VBS wird ein Ver- pflichtungskreditbegehren unterbreitet. Der anbegehrte Verpflichtungskredit in der Form eines Sammelkredites ist in dieser Botschaft segmentiert in einen Teil Gross- projekte für mehr als zehn Millionen Franken, einen Teil Vorhaben für drei bis zehn Millionen Franken und einen Rahmenkredit für Einzel-Vorhaben bis drei Millionen Franken. Mit dieser Botschaft werden drei Vorhaben von mehr als zehn Millionen Franken beantragt:
Ziffer Vorhaben Nr. Text Mio. Fr.
2.1.5 400.531 V5 Heer; Neubau für das Gefechtsausbildungszentrum 32,70 (GAZ) West in Bure JU. 2.1.9 401.033 V6 Luftwaffe; Zusatzkredit zum Vorhaben Nr. 101.433 11,50 aus Immobilienbotschaft 2003 skyguide-Neubau. Für den Transfer der EDV und Kommunikationssysteme auf dem Militärflugplatz Dübendorf ZH. 2.1.6 400.567 V8 Führungsunterstützungsbasis; Neubau eines 17,40 Büro-Technik Traktes zu Gunsten einer Einsatz-Zentrale.
Total 61,60
Diese Vorhaben werden im Folgenden ausführlich dargestellt, währenddem alle Vorhaben zwischen drei und zehn Millionen Franken in summarischer Form aufge- listet sind.
1.10 Kreditberechnungen und Vergabe der Aufträge Alle in dieser Botschaft ausgewiesenen Kosten verstehen sich inklusive Mehr- wertsteuer zum aktuell geltenden Satz von 7,6 Prozent. In der Regel liegt den Berechnungen der schweizerische Baupreisindex vom 1. April 2004 zu Grunde (Basis 1. Oktober 1998 = 100 Punkte). Die Vergabe der Bauaufträge erfolgt nach dem Bundesgesetz vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1) und dem Grundsatz des besten Preis- und Leistungsverhältnisses. Regionalen Anliegen soll durch ent- sprechende frühzeitige Information und mittels breit abgestützter Wettbewerbe insbesondere auch auf der Stufe der Unterlieferanten Rechnung getragen werden. Der Wettbewerb hat aber letztlich Vorrang.
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Die Planer und Unternehmer werden auf Grund von klar definierten Eignungskrite- rien zur Offertstellung zugelassen. Die Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von Zuschlagskriterien. Eignungs- und Zuschlagskriterien werden den Bewerbern im Rahmen der Ausschreibung bekannt gegeben.
1.11 Kostenzusammenstellung Die Kostenvoranschläge sind nach dem Baukostenplan (BKP) und/oder der Ele- mentkostengliederung (EKG) der Schweizerischen Zentralstelle für Baurationalisie- rung in folgende Hauptgruppen aufgeteilt: Nr. Hauptgruppen Text
0 Grundstück Unter diesen Begriff fallen die Kosten der Erschliessung bis zur entsprechenden Grundstücks- grenze, allfälliger Landerwerb usw. 1 Vorbereitungsarbeiten Darin sind die Kosten für Abbrucharbeiten, spezielle Fundationen, Anpassungen, Umlegung von Werkleitungen und Verkehrsanlagen enthalten. 2 Gebäude Die Gebäudekosten beinhalten den Baugrubenaushub, den Rohbau sowie den Ausbau und die allgemeinen Installationen. 3 Betriebseinrichtungen Darunter versteht man die nutzungsspezifischen, fest eingebauten Einrichtungen mit den entsprechenden speziellen Bauarbeiten und Installationen. 4 Umgebung Unter diesem Begriff sind alle Kosten für Strassen und Plätze, Umgebungsgestaltung, Erdbewegungen sowie Rohbau-, Ausbau- und Installationsarbeiten ausserhalb des Gebäudes, aber innerhalb der Grund- stücksgrenze, zusammengefasst. 5 Baunebenkosten Es handelt sich vor allem um Bewilligungen, Gebüh- ren, Modelle, Vervielfältigungen, Baustellenbe- wachungen, Vermessungen, Kunst und dergleichen. 6 Sonderposition Wird in der Regel für militärische Objekte nicht verwendet. 7 Sonderposition Wird in der Regel für militärische Objekte nicht verwendet. 8 Unvorhergesehenes Position für unvorhergesehene oder mit geringer Wahrscheinlichkeit anfallende Aufwendungen im Zusammenhang mit Bauerschwernissen gemäss Risikobeurteilung. Nicht beanspruchte Risiko- positionen werden zum Abdecken eventuell anfallender Teuerung verwendet. 9 Ausstattung Darunter fällt insbesondere die Ausstattung des Gebäudes mit beweglichen Einrichtungen (zum Beispiel die Möblierung).
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1.12 Auffangen der Teuerung bei Verpflichtungskrediten Weiterhin ist ein regional unterschiedliches Verhalten der Baupreise festzustellen. In der Regel wird bei Vorhaben und Projekten der Teuerung mit folgenden Massnah- men begegnet: Alle Kostenberechnungen sind indexiert nach einem bestimmten Stand des schwei- zerischen Baupreisindexes. Prinzipiell wird die Teuerung in den einzelnen Vorhaben und Projekten innerhalb des jeweils bewilligten Kostenrahmens ausgeglichen. Dies erfolgt zum Beispiel mittels des Vergabekonzeptes durch Verhandlungen oder Verzichtsplanungen. Wenn alle Reserven ausgeschöpft sind, werden die ungedeck- ten Mehrkosten unter Berücksichtigung des Finanzhaushaltgesetzes vom 6. Oktober 1998 und der Finanzhaushaltverordnung vom 11. Juni 1990 wie folgt finanziert: – Projekte für mehr als zehn Millionen Franken: Antrag für teuerungsbeding- ten Zusatzkredit an die Eidgenössischen Räte mittels Botschaft; – Projekte bis zehn Millionen Franken: Abtretung aus bestehendem Rahmen- kredit für teuerungsbedingte Mehrkosten. Steuerung bei der armasuisse Bau- ten.
2 Immobilienvorhaben VBS 2.1 Rubrik Immobilien (Um- und Neubauten) 2.1.1 Allgemeines Die Rubrik Nr. 525.3200.001 Immobilien enthält Verpflichtungskredite für die Finanzierung von: – Arbeiten im Rahmen von Ausschüssen, Expertisen, Machbarkeitsstudien, Projektierungen, Studien und Versuchen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Verdachtsflächenkataster/Altlastenuntersuchungen und Vorabklärungen; – Entwicklung von Managementverfahren; – Investitionsvorhaben wie Erneuerungen, Erweiterungen, Sanierungen, Sicherheits- und Umweltschutzmassnahmen, Um- und Neubauten; – Kosten für sämtliche Immobiliengeschäfte inklusive aller Nebenkosten. Die Anpassung der Einsatz- und der Ausbildungsinfrastruktur bildet den Schwer- punkt der Investitionen.
2.1.2 Entwicklung der Verpflichtungs- und Zahlungskredite In den Jahren 1991 bis 2005 wurden im Durchschnitt Verpflichtungskredite in der Höhe von 260 Millionen Franken bewilligt. Mit rund 200 Millionen Franken liegt der beantragte Verpflichtungskredit 60 Millionen Franken respektive 23 Prozent unter diesem Wert.
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Wesentliche Gründe dafür sind: – Der Finanzrahmen: Budgetkürzungen, die Kreditsperre wie auch das Entlastungsprogramm 2003 haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass sich das Verhältnis Zahlungskre- dit/Verpflichtungskredit verschlechtert hat. Mit vorübergehend reduziertem Ver- pflichtungskredit wird Abhilfe geschaffen. – Die Armeereform Sich ständig verändernde Rahmenbedingungen führten zu Planungsunsicherheiten. Grosse Vorhaben wurden erneut auf ihre Dringlichkeit und Nützlichkeit hin geprüft, was unter Umständen eine Verschiebung in ein späteres Jahr oder eine Sistierung zur Folge hatte. Diagramm 2.1.2.1
370
304 291 285 287 280 268 276 252 260 230 244 230 230 200 220 215 210
364 273 262 232 256 257 186 223 295 238 323 287 228 212 226 296 200 219
91 92 93 94 95 96 97 98 99 2000 1 2 3 4 5 6 7 8
Verpflichtungskredite Zahlungskredite
Rubrik Immobilien (Stand Februar 2004) Verpflichtungs- (VK) und Zahlungskredite (ZaK) in Millionen Franken Bewilligte Kredite – mit Nachtragskredit I/2005 1991 bis 2005 werden für das Jahr 2005 zusätzlich 30 Mio. CHF ZaK anbegehrt. Der Bundesbeschluss erfolgt in der Som- mer-Session 2005. Geplante Verpflichtungskredite 2006 bis 2008 Geplante Zahlungskredite – Planungsstand basierend 2006 bis 2008 auf dem Finanzplan 2006 bis 2008 gemäss Bundes- ratsbeschluss vom 24.9.2004.
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Das Entlastungsprogramm 2003 bedeutet für den Immobilienbereich eine zusätzli- che Kürzung der Zahlkredite von rund 110 Millionen Franken über den Zeitraum von 2004 bis 2007. Deshalb können in den kommenden Jahren aus heutiger Beurtei- lung maximal je 230 Millionen Franken an neuen Verpflichtungen aufgelegt werden. Der voraussichtlich zur Verfügung stehende Zahlungskredit von 230 Millionen Franken für das Jahr 2006 ist 140 Millionen Franken oder 38 Prozent kleiner als 1991. Er liegt damit 18 Prozent unter dem Durchschnitt der Jahre 1991 bis 2005 (siehe Diagramm 2.1.2.1). Der Projektvorrat (alte und neue Verpflichtungen auf Ende des Jahres 2006) entspricht zirka dem 2,8fachen des in Aussicht gestellten Zahlungskredites. Mit früheren Botschaften bewilligte Verpflichtungskredit werden weiterhin laufend überprüft. Ist der Bedarf nach neuer Beurteilung nicht mehr gege- ben, wird der Kredit abgerechnet. Mit dieser Massnahme und der Reduzierung der neuen Verpflichtungskredite auf maximal 230 Millionen Franken soll der Projekt- vorrat auf dem rund Zwei- bis Dreifachen gehalten werden. Die in der Finanzplanung eingestellten Zahlungskredite, die Bewirtschaftung des Immobilienportfolios durch die Immobilienplanung im Planungsstab der Armee und die Bedürfnisanmeldungen der Mieter bestimmen zusammen im Wesentlichen die Höhe der in der mittelfristigen Investitionsplanung eingestellten neuen Verpflich- tungen. Kürzungen der Zahlungskredite in den letzten Jahren führten dazu, dass begründete Vorhaben in spätere Botschaften verschoben werden mussten und dass bereits bewilligte Vorhaben nicht realisiert werden konnten. Diese Projekte werden erneut priorisiert.
2.1.3 Finanzierbarkeit der geplanten Investitionen Der Nachweis der Finanzierbarkeit der bereits mit früheren Botschaften bewilligten und den neuen geplanten Verpflichtungen ist erkennbar aus dem vorgesehenen Zahlungskredit und der Zahlbedarfsplanung. Der Zahlungskredit, den die eidgenössischen Räte im Dezember mit dem Voran- schlag bewilligen, bestimmt das finanzierbare und realisierbare Bauvolumen. Von der Grösse und Komplexität eines Projektes hängt die Dauer der Bau-Ausführung ab. Diese kann sich über mehrere Jahre erstrecken. Die dadurch anfallenden «Teil- Zahlungen» bis zur Schlussabrechnung ergeben den jährlichen Zahlbedarf. Der Zahlbedarf für die bewilligten Vorhaben bis 2005 und der geplanten Vorhaben der Jahre 2006 bis 2008 ist im Diagramm 2.1.3.1 dargestellt. Die geplanten Zahlungskredite 2006 bis 2008 für Immobilien-Investitionen entspre- chen der aktuellen VBS-Internen Prioritäten-Setzung in der Mittelzuteilung. Sie fusst auf dem Finanzplan 2006 bis 2008 gemäss BRB vom 24. September 2004. In der internen Finanzplanung Bereich Verteidigung ist für die Jahre 2006 bis 2008 ein Zahlungskreditband von 230 Millionen Franken in Aussicht gestellt. Damit ist das Realisieren und Finanzieren der bereits früher bewilligten und der mit dieser Botschaft anbegehrten Immobilienvorhaben VBS (Verpflichtungskredite) im vorge- sehenen Zeitraum möglich.
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Diagramm 2.1.3.1
200 230 230 230
2006; 120 2008; 125 2007; 135 2005; 110
2005; 75 2006; 50 2007; 70 2004; 65
2005; 35 2004; 35 2006; 30 bis 2003; 25 2004; 10 2005; 5 2005 2006 2007 2008
Rubrik Immobilien (Stand Februar 2005) Jährliche Zahlungskredite (ZaK) in Millionen Franken Zahlbedarf für bewilligte und geplante Verpflichtungen aufgeteilt in: Bewilligte Zahlungskredite – mit Nachtragskredit Bis 2003, 2004 und 2005 I/2005 werden für das Jahr 2005 zusätzlich 30 Mio. CHF ZaK anbegehrt. Der Bundesbeschluss erfolgt in der Sommer-Session 2005. Geplante Zahlungskredite – Planungsstand basierend 2006, 2007 und 2008 auf dem Finanzplan 2006 bis 2008 gemäss Bundes- ratsbeschluss vom 24.9.2004.
2.1.4 Rahmenkredit für Vorhaben bis drei Millionen Franken beim strategischen Mieter Verteidigung Planungsstab der Armee Gemäss Artikel 15 Buchstabe c der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB) vom 14. Dezember 1998 (Stand 1. Februar 2005) beantragt das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungs- schutz und Sport für die Finanzierung der einzelnen Immobilienvorhaben bis drei Million Franken jährlich in einer Immobilienbotschaft einen Rahmenkredit. Die Immobilienplanung (IMP) im Planungsstab der Armee (PST A) bemisst in Koordination mit armasuisse Bauten die jährlichen Rahmenkredite zu Gunsten aller Mieter. Die Abstimmung der Mieterbedürfnisse auf den zur Verfügung stehenden
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Rahmenkredit erfolgt periodisch unter der Federführung der Immobilienplanung PST A. Dieser Rahmenkredit wird verwendet für alle baulichen Massnahmen an allen Objekten im Immobilienportfolio. Im nachfolgenden Abschnitt ist dargelegt, was für Objekte durch die einzelnen Mieter belegt werden.
GS strategischer Mieter Generalsekretariat VBS (GS VBS) Objekte der Direktion Sicherheitspolitik (DSP), Objekte des strategischen Nachrich- tendienstes (SND).
V strategischer Mieter PST A Keine Objekte. Steuerung aller Vorhaben und Kredite.
V 3 operativer Mieter Führungsstab der Armee (FST A) Führungs- und Kampfinfrastruktur (ohne Übermittlungsanlagen), Rekrutierungs- zentren, Immobilien für SWISSINT, Schutzbauten der Rettungstruppen, kombinierte Kommandoposten der kantonalen Führungsstäbe.
V 4 operativer Mieter Höhere Kaderausbildung (HKA) Kasernen, Truppen-Unterkünfte für die höhere Kaderausbildung (HKA), Ausbil- dungsanlagen HKA sowie Kommando Standorte HKA.
V 5 operativer Mieter Heer (HE) Waffen- und Schiessplätze (ohne Luftwaffe und Flab Schiessplätze), Kasernen (ohne Flugplätze), Truppen-Unterkünfte. Ausbildungsanlagen und Hallen, Friedensbüro Kommando Territorial Region, Brigaden Kommando, Kommando der Lehrverbände (ohne Luftwaffe), militärische Sicherheit, Übersetzstellen sowie Betriebs- und Verwaltungsbauten des ehemaligen Festungswachtkorps.
V 6 operativer Mieter Luftwaffe (LW) Betriebs-, Verwaltungs- und Kommando Bauten für die Luftwaffe. Luftwaffen- Kasernen auf Flugplätzen. Militärflugplätze, Luftwaffen Führungs- und Flugsiche- rungsanlagen, Fliegerradar- und Flieger-Übermittlungsanlagen sowie Fliegerausbil- dungsanlagen. Waffen-, Flieger- und Flabschiessplätze der Luftwaffe.
V 7 operativer Mieter Logistikbasis der Armee (LBA) Logistikcenters, bestehend aus ober- und unterirdische Anlagen für die Lagerung von Armeematerial und Vorräten. Infrastrukturcenters für den Betrieb aller zum Departementbereich Verteidigung gehörenden Einsatzinfrastrukturen. Einsatz- Infrastruktur des Sanitätsdienstes (Militär-Spitäler) und Armeeapotheken.
V 8 operativer Mieter Führungsunterstützungsbasis (FUB) Übermittlungsanlagen, Übermittlungsknoten und Botschaftsfunk sowie Glasfaser- und Kupferkabel und Objekte für die elektronische Kriegführung.
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B Strategischer Mieter Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) AC-Zentrum Spiez (Labor und Ausbildungsinfrastruktur inklusiv Zentrallabor), Teile Führungsanlagen und ALST (Anlagen der Luftschutztruppe) sowie Anlagen für die Nationale Alarmzentrale (NAZ). ar Strategischer Mieter armasuisse (ar) Bauten für die Forschung und Entwicklung sowie Verwaltungsbauten.
2.1.5 Bure JU Waffenplatz Gefechtsausbildungszentrum (GAZ) West Neubau für Simulatoren Kosten 32,7 Millionen Franken Mieter V5 Heer Vorhaben Nr. 400.531 Fähigkeitskategorie Personal-Rekrutierung und Ausbildung
2.1.5.1 Ausgangslage Die zahlreichen modernen Kampfmittel auf dem konventionellen Gefechtsfeld machen es immer schwieriger, die Geschehnisse in nur einer Übungsanlage umfas- send und wirklichkeitsnah darzustellen. «Alle am Gefecht Beteiligten sind so auszu- bilden, dass sie sich richtige Verhaltensweisen aneignen können». So lautet das kurz formulierte Ausbildungsziel. Abbildung 2.1.5.1.1
Situierung der Gebäude Links: Gebäude für die Ausbildung mit Leitzentrale. Rechts: Gebäude für die Ausrüstung der Truppe, die Aufbereitung der Simulatoren und das Gebäude für die Instandhaltung.
Mit den heute auf den Ausbildungsplätzen vorhandenen Systemen ist diese Vorgabe nicht mehr zu erfüllen. Im Besonderen fehlt für die Ausbildung der Kader ein Umfeld, das eine umfassende Schulung von Führungsaufgaben im Kampf der ver- bundenen Waffen auf dem Gefechtsfeld zulässt.
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Um die geforderten, vielschichtigen Aufgaben in Zukunft erfüllen zu können, ist eine Erweiterung und Vertiefung dieser Ausbildung eine dringende Notwendigkeit. Aus erwähnten Gründen wurde ein neues Ausbildungssystem «Simulationsunter- stützung für Gefechtsübungen» (SIMUG) entwickelt und im Rüstungsprogramm 2004 beantragt. Ebenso ist ein System «Simulationsunterstützung für Gefechtsübungen Kampf im überbauten Gelände» (SIM KIUG) in der Entwicklungsphase. Die Beschaffung dieses Systems ist mit dem Rüstungsprogramm 2008 geplant (Stand März 2005).
Abbildung 2.1.5.1.2
Modell-Ansicht Links: Gebäude für die Ausrüstung der Truppe und Aufbereitung der Simulatoren. Rechts: Gebäude für die Instandhaltung.
Die Systeme unterstützen das Erreichen folgender Ausbildungsziele: – Schulung und Förderung der Führungsleistung des Kaders – Überprüfung von Entschlussfassung und Befehlsgebung im Gefecht der ver- bundenen Waffen – Schulung des korrekten, gefechtsmässigen Verhaltens aller Beteiligten mit ihren Waffensystemen und Kampffahrzeugen – Realitätsnahes Gefechtstraining unter Einbezug der Wirkung von Waffen und der Darstellung des Feuers auf dem Gefechtsfeld – Erkennen und Aufzeigen der Schwachstellen dieser Gefechtsausbildung sowie Konsequenzen daraus ziehen – Überprüfung der Gefechtsleistung einer verstärkten Kampfeinheit mit der Möglichkeit, bis Stufe Soldat auszuwerten – Maximale Entlastung der Truppe von Einrichtungs- und Vorbereitungsarbei- ten, Schiedsrichterdienst sowie Auswertung.
3660
Schweizweit sind zwei Gefechtsausbildungszentren geplant: 1) Mit der vorliegenden Botschaft das Zentrum im Raum Westschweiz auf dem Waffenplatz Bure. An diesem Standort wird an den Systemen Simulations- unterstützung von Gefechtsübungen und Simulationsunterstützung von Gefechtsübungen Kampf im überbauten Gelände ausgebildet. 2) Mit der Immobilienbotschaft 2007 das Zentrum im Raum Ostschweiz beste- hend aus der Gefechtsausbildungsanlage auf dem Waffenplatz St. Luzisteig, Mels, für die Ausbildung am System Simulationsunterstützung für Gefechtsübungen. Grobkosten 22 Millionen Franken. Mit der Immobilien- botschaft 2008 die Gefechtsausbildungsanlage Walenstadt für die Ausbil- dung am System «Simulationsunterstützung für Gefechtsübungen Kampf im überbauten Gelände». Grobkosten 12 Millionen Franken (Stand März 2005).
2.1.5.2 Begründung des Vorhabens Mit der Neuausrichtung der Schweizer Armee ist der Waffenplatz Bure künftig einer der Hauptplätze für die Verbandsausbildung. Seine vorhandene Infrastruktur schafft ideale Voraussetzungen für eine den Anforderungen adäquate Ausbildung. Nur auf dem Waffenplatz Bure können Verbandsausbildung mit verschiedenen Kampffor- mationen bis Stufe Bataillon trainiert werden. Die Integration der Ausbildungssysteme SIMUG und SIM KIUG auf dem Waffen- platz bedingt zusätzliche, systemspezifische Infrastrukturen. Erforderlich sind im Areal der existierenden Kasernen und Hallen (in Nähe der Truppe) Räumlichkeiten für die Ausbildung, im bestehenden Gelände (Übungseinsatzgebiet) Gebäude für die Ausrüstung und Instandhaltung. Die heute vorhandenen Infrastrukturen können nicht freigespielt werden, weil sie nach wie vor vollumfänglich durch die örtlichen Nutzer (Waffenplatz und die im Dienste stehende Truppe) belegt werden.
2.1.5.3 Planungsvorgaben und Konzept Eine Machbarkeits-Analyse der Logistikbasis der Armee und der armasuisse Bauten hat ergeben, dass keines der bestehenden Gebäude auf dem Waffenplatz Bure für die Integration von SIMUG und SIM KlUG umgenutzt werden kann. Zudem wäre die Umnutzung der bestehenden Einstell- und Ausbildungshallen für vorerwähnte Zwecke nicht wirtschaftlich. Für dieses Projekt wurden folgende Hauptmerkmale vorgegeben: – Die neue Infrastruktur muss einfach, solide und polyvalent sein. Das Nutzungskonzept wurde wie folgt definiert: – Die Leitzentrale, der Teil Ausrüstung der Truppe und die Aufbereitung der Simulatoren müssen örtlich nebeneinander stehen. – Die Distanz von der Kaserne und den Ausbildungshallen zur Leitzentrale muss kurz sein.
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– Der Teil Instandhaltung muss von der Leitzentrale, der Ausrüs- tung/Aufbereitung und dem Abspritzplatz in kurzer Distanz getrennt sein. – Das Übungsgelände muss flächendeckend mit Masten für die Übertragung der elektrischen Signale vom Gelände zur Leitzentrale ausgerüstet sein.
Abbildung 2.1.5.3.1
Modell-Ansicht: Gebäude für die Ausrüstung der Truppe und Aufbereitung Simulatoren.
2.1.5.4 Beschreibung des Vorhabens Im Rahmen eines Wettbewerbes wurde ein Projekt gewählt, das die Wirtschaftlich- keit und die Integration in die Landschaft besonders gut berücksichtigt. Es basiert auf dem Bau von drei neuen Gebäuden:
Abbildung 2.1.5.4.1
Modell-Ansicht: Gebäude für die Ausbildung mit Leitzentrale.
1) Gebäude Leitzentrale SIMUG und SIM KlUG mit einer Gesamtfläche von 2988 Quadratmetern, verteilt auf drei Stockwerke mit zwei Leitzentralen, zwei Bataillonskommandoposten, fünf Theorieräumen, sechzehn Doppelbü- ros, einem Informatikraum, zwei Lagerräumen und Toiletten.
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2) Für die Lagerung der Waffensimulatoren, der systemspezifischen Mann- schafts- und Fahrzeugausrüstung und für die Aufbereitung der Signalkörper eine Fläche von insgesamt 2965 Quadratmetern auf zwei Stockwerken. 3) Für die Gebäude- und Simulatoren-Instandhaltung 812 Quadratmeter auf einem Stockwerk.
2.1.5.5 Energie – Sicherheit – Umwelt Für die Beurteilung und Auswahl des Wettbewerbsprojektes standen gute und nach- haltige Lösungen in den Bereichen Energie Kommunikation und Wirtschaftlichkeit im Vordergrund. Mit dem Einbau moderner technischer Installationen fallen künftig weniger Betriebskosten an. Im Gebiet Sicherheit werden die gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Feuerschutz und Zutrittskontrolle umgesetzt. Gemäss Entscheid GS VBS vom 21. März 2003 war das Projekt nicht einer Umwelt- Verträglichkeitsprüfung zu unterziehen. Im Rahmen des militärischen Plangenehmi- gungsverfahrens wurden jedoch Massnahmen im Bereich Gewässerschutz, Land- schaft- und Naturschutz erarbeitet.
2.1.5.6 Investitionskosten Kostenzusammenstellung gemäss Baukostenplan (BKP)
Nr. Hauptgruppen Kosten (Fr.)
0 Grundstück 0 1 Vorbereitungsarbeiten 3 017 000 2 Gebäude 17 990 000 3 Betriebseinrichtungen 5 916 000 4 Umgebung 3 636 000 5 Baunebenkosten 719 000 8 Unvorhergesehenes 1 632 000
0–8 Total Baukosten 32 910 000 9 Ausstattung 990 000
0–9 Gesamtkosten 33 990 000 davon Honorare Phase 3 (Projektierungskredit) –1 200 000
Verpflichtungskredit 32 700 000 Index 1. April 2003 = 109,1 Punkte (1.10.1998 = 100 Punkte) MWSt-Satz 7,6 %
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2.1.5.7 Finanzielle und Personelle Auswirkungen Für den Betrieb der neuen Ausbildungsanlage sind 35 Stellen notwendig. Diese lassen sich im Rahmen der bestehenden Kontingente besetzen. Benötigt werden Berufsmilitär für die Ausbildung sowie Personal für die Instandhaltung der Systeme.
2.1.5.8 Termine 2005 Plangenehmigungsverfahren für militärische Bauten. Ab September 2005 Detailplanung und Vorbereitung der Ausführungsplanung. Ab Juni 2006 Baubeginn der Gebäude Leitzentrale SIMUG / SIM KIUG und Ausrüstung/Aufbereitung. Ab Mai 2007 Baubeginn Gebäude Instandhaltung. Ab Dezember 2007 Übergabe an die Truppe.
2.1.6 Schweiz Einsatz-Zentrale der Führungsunterstützungsbasis Büro-Technik-Trakt Neubau Kosten 17,4 Millionen Franken Mieter V8 Führungsunterstützungsbasis Vorhaben Nr. 400.567 Fähigkeitskategorie Keine Zuteilung
2.1.6.1 Ausgangslage Die Einsatz-Zentrale (EZ) wird als zentraler Ort der Führungsunterstützungsbasis (FUB) für verschiedene Aufgaben genutzt. Die Anlage besteht aus einer internen Erschliessungsstrasse, einem Betriebsgebäude (Erstellungsjahr 1984), einem Mehr- zweckgebäude (Erstellungsjahr 2000) sowie diversen Nebenbauten und technischen Einrichtungen. Bis heute wird das bestehende Betriebsgebäude durch die Bereiche Betrieb, Technik, Informatik und Verwaltung genutzt.
2.1.6.2 Begründung des Vorhabens In den vergangenen Jahren wurden für notwendige Erweiterungen der technischen Anlagen immer mehr Lager und Abstellflächen umgenutzt. Deshalb besteht heute ein akuter Mangel an solchen Flächen. Die Neuschaffung und Bereitstellung dieser Infrastruktur ist Voraussetzung für die Erfüllung des Auftrages. Die Fortschritte in der Technologie führten bezüglich Aufgaben und Standorte zu Verschiebungen im Personalbestand. Diese Entwicklung macht einen Ausbau der Einsatz-Zentrale in personeller und baulicher Hinsicht nötig. Im Zuge der technolo- gischen Weiterentwicklung wird eine teilweise Aufhebung des Schichtbetriebes möglich. Deswegen können die vom Auftraggeber geforderten Arbeiten nun von
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einer einzigen Belegschaft – und nicht mehr im Schichtbetrieb – geleistet werden. Dieser neue Sachverhalt verlangt die Erweiterung der bestehenden Anlage um zusätzliche Arbeitsplätze und technische Räumlichkeiten. Zudem weist eine Studie zur Personen- und Anlagensicherheit darauf hin, dass die bestehenden Vorkehrungen die heutigen Anforderungen nicht mehr erfüllen. Im Projekt sind die Vorgaben aus dem Sicherheitskonzept des Bereiches Informations- und Objektsicherheit (IOS) umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2004 werden in der Anlage auch Durchdiener einquartiert. Die dafür benötigten Unterkünfte und Arbeitsplätze müssen in Zukunft noch geschaffen werden.
2.1.6.3 Planungsvorgaben und Konzept Der Standort-Entscheid für das Vorhaben ist im Wesentlichen von zwei Tatsachen beeinflusst. Mit den in den letzten Jahren getätigten grossen Investitionen in die bestehende Infrastruktur und mit der unabdingbaren räumlichen Nähe von Produkti- onsanlagen und Arbeitsplätzen. Aus vier Erweiterungsvarianten ging die hier bean- tragte als die wirtschaftlichste hervor. Die Machbarkeitsstudie zeigt, dass die gefor- derten Bedürfnisse im vorgeschlagenen Neubauvolumen und im anschliessend anzupassenden, bestehenden Betriebsgebäude erfüllt werden. Die Erstellung des Neubaus bedingt den Abbruch von Nebenbauten und die Aufhe- bung von Parkplätzen. Diese werden teilweise vor Beginn der Rückbauarbeiten in nächster Nähe ersetzt und unter Berücksichtigung der Sicherheitsbestimmungen durch das Bau- und Betriebspersonal benützt. Für die sicherheitstechnischen Massnahmen findet das Sicherheitskonzept der IOS Anwendung. Im neuen Betriebsgebäude werden die Schutzmassnahmen strikte umgesetzt. Zur optimalen Sicherstellung der Personensicherheit und der Kompen- sation des verbleibenden Parkplatzbedarfs wird ein Landerwerb von rund 1550 Quadratmeter angestrebt. Die teilweise Aufhebung des Schichtbetriebes hat zur Folge, dass neu während dem Tag zu wenig Parkplätze für die aus dem interkantonalen Einzugsgebiet stammen- den Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Wegen der geringen Fahrplandichte der öffentlichen Verkehrsmittel ist ein angemessener Bestand von Parkplätzen zu schaf- fen. Weil die Bauarbeiten den laufenden Betrieb sowie die technische Infrastruktur nicht beeinträchtigen dürfen, soll in einem ersten Schritt der Neubau realisiert werden. Parallel dazu erfolgt die sukzessive Umsetzung des integralen Sicherheitskonzepts. Anschliessenden wird das bestehende Betriebsgebäude baulich dem neuen Nut- zungskonzept angepasst (Immobilienbotschaft VBS 2008).
2.1.6.4 Beschreibung des Vorhabens Mit der Positionierung des Neubaus innerhalb der bestehenden Liegenschaft und der architektonischen Gestaltung des Baukörpers wird der raumplanerische Anspruch der Örtlichkeit vorteilhaft und angemessen umgesetzt.
3665
Durch die Begrenzung auf zwei Geschosse auf Seiten der Erschliessungsstrasse und unter Ausnutzung der Hanglage gliedert sich der Neubau natürlich ins Gelände ein. Durch die Ausbildung eines Pultdaches wir dieser Eindruck unterstützt.
Abbildung 2.1.6.4.1
Modellfoto – Geplanter Neubau mit Pultdach am oberen Bildrand
Geplant ist eine Beton-Skelettbauweise. Das Untergeschoss wird in Stahlbeton ausgeführt. Die massiven, unterzugslosen und von Stahlbetonstützen getragenen Stahlbetondecken erlauben die Realisation eines flexiblen Innenausbaus. Neben den Erschliessungs-, Sanitär- und Haustechnikeinrichtungen bietet der Neu- bau Raum für ein Rechenzentrum sowie die notwendigen Grossraumbüros. Archiv-, Besprechungs- und Technikräume schliessen das Raumprogramm ab.
2.1.6.5 Energie – Sicherheit –Umwelt Das Gebäude wird unter dem Gesichtspunkt einer energetisch und ökonomisch optimierten Minergie Standard-Lösung erstellt. Für die Umsetzung in dem für die EKF zentralen Bereich Energie und Kommunikation stehen nachhaltige und moder- ne Lösungen im Vordergrund. Die Nutzung des Produktionsgebäudes ist dem stetigen Wandel unterlegen. An den Betrieb der Anlagen – 365 Tage pro Jahr während 24 Stunden – werden hohe Anforderungen gestellt. Sämtliche gebäudetechnischen Installationen sind daher auf eine hohe Flexibilität bei Umnutzungen und auf eine mögliche Redundanz ausge- legt. Der Personen- und Anlagensicherheit wurde im gesamten Planungsablauf eine hohe Priorität beigemessen. Die Umgebungsgestaltung mit den notwendigen Sicherheitsinstallationen wird den örtlichen Gegebenheiten angepasst. Die Materialisierung erfolgt nach Kriterien der Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit. Die Auflagen des Umweltschutzes werden berücksichtigt.
3666
2.1.6.6 Investitionskosten Kostenzusammenstellung gemäss Baukostenplan (BKP)
Nr. Hauptgruppen Kosten (Fr.)
0 Grundstück 30 000 1 Vorbereitungsarbeiten 232 000 2 Gebäude 14 441 600 3 Betriebseinrichtungen 126 000 4 Umgebung 1 988 400 5 Baunebenkosten 172 000
0–8 Total Baukosten 17 815 000 9 Ausstattung 90 000
0–9 Gesamtkosten 17 905 000 Davon Honorare Phase 3 (Projektierungskredit) –505 000
0–9 Verpflichtungskredit 17 400 000 Index 1. April 2004 = 107,6 Punkte (1.4.1998 = 100 Punkte) MWSt-Satz 7,6 %
2.1.6.7 Finanzielle und personelle Auswirkung Betriebskosten Die Betriebskosten werden aus heutiger Sicht auf rund 200 000 Franken pro Jahr geschätzt.
Instandhaltungskosten Für den Unterhalt entstehen zusätzliche Kosten von zirka 260 000 Franken pro Jahr. Dies entspricht rund 1,6 Prozent oder 16,2 Millionen Franken der Investitionskosten gemäss Bau-Kostenindex-Positionen (BKP) 2 bis 4.
Personal Der Leistungsauftrag wird um 100 Stellenprozent erweitert. Die Kosten dafür betra- gen zirka 120 000 Franken pro Jahr. Dieser Mehraufwand wird durch interne Umla- gerungen aufgefangen.
2.1.6.8 Termine ab 2006 Realisierung Neubau Betriebsgebäude. 2008 Inbetriebnahme neues Betriebsgebäude. ab 2008 Umbau bestehendes Betriebsgebäude (IB 08). 2009 Etappenweiser Bezug altes Betriebsgebäude.
3667
2.1.7 Verpflichtungskredite für Vorhaben bis zehn Millionen Franken (Objektkredite) bzw. bis drei Millionen Franken (Rahmenkredite) nach Mieter1 2.1.7.1 V strategischer Mieter PST A Vorhaben Nr. Kategorie2 Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Fähigkeitskategorie Franken
400.612 B Verschiedene Standorte 70 000 000 Rahmenkredit zu Gunsten aller Mieter für Vorhaben bis drei Million Franken Keine Zuteilung Fähigkeit 400.454 B Verschiedene Standorte 30 000 000 Rahmenkredit für Projektierungen für alle Immobilienmassnahmen Keine Zuteilung Fähigkeit 402.170 B Verschiedene Standorte 3 000 000 Rahmenkredit für Verdachtsflächenkataster (VFK) Sanierung der Altlasten aufgrund VFK Keine Zuteilung Fähigkeit 400.621 B Verschiedene Standorte 1 000 000 Rahmenkredit zu Gunsten aller Mieter für teuerungsbedingte Mehrkosten Keine Zuteilung Fähigkeit
Total V strategischer Mieter PST A 104 000 000
2.1.7.2 V3 Führungsstab der Armee Vorhaben Nr. Kategorie3 Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Fähigkeitskategorie Franken
400.564 B Verschiedene Standorte 7 000 000 Anlagen der höheren Führung (PALÜ) Werterhaltungsmassnahmen Erneuerungs- und Anpassungsarbeiten Keine Zuteilung Fähigkeit 400.563 B Verschiedene Standorte 6 000 000 Anlagen der höheren Führung (EIGER) Werterhaltungsmassnahmen Erneuerungs- und Anpassungsarbeiten Operative Planung und Führung
Total V3 Führungsstab der Armee 13 000 000
1 Kurzkommentare in Ziffer 1.4. 2 Erläuterung zur Kategorie siehe Ziffer 1.7. 3 Erläuterung zur Kategorie siehe Ziffer 1.7.
3668
2.1.7.3 V6 Luftwaffe Vorhaben Nr. Kategorie4 Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Fähigkeitskategorie Franken
401.033 A Payerne VD 4 250 000 Militärflugplatz Wasch-Halle Neubau Logistik Beschaffung 401.770 A Verschiedene Standorte 3 778 000 Flugplätze und Höhen-Anlagen Breit-Band-Übertragungs-System (BBUS) Kabel Erschliessungen BBUS im Anschlussbereich LW Führungsfähigkeit 402.428 A Payerne VD 3 300 000 Militärflugplatz Umgebung Estellen Umzäunung Flugplatz-Areal Logistik Beschaffung
Total V6 Luftwaffe 11 328 000
2.1.7.4 V8 Führungsunterstützungsbasis Vorhaben Nr. Kategorie5 Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Fähigkeitskategorie Franken
400.482 B Verschiedene Anlagen 6 400 000 Einbau Glasfaserkabel In Abhängigkeit mit Vorhaben Nr. 400.481 in Immobilienbotschaft VBS 2005, Seite 3252 Führungsfähigkeit 402.354 B Verschiedene Standorte 3 200 000 Übermittlungsanlagen Zwei Peilstationen Ersatz/Neubau Aufklärung, Überwachung, Zielerfassung
Total V8 Führungsunterstützungsbasis 9 600 000
Gesamttotal Ziffer 2.1.7 137 928 000
4 Erläuterung zur Kategorie siehe Ziffer 1.7. 5 Erläuterung zur Kategorie siehe Ziffer 1.7.
3669
2.1.8 Zusatzkredit zum Vorhaben Nr. 100.378 aus Immobilienbotschaft Militär 2003 für St. Luzisteig GR Waffenplatz, Gebäude AM, AK, AI, AH und AW Sanierung der historischen Altbauten Kosten 0,95 Millionen Franken Mieter V5 Heer Vorhaben Nr. 402.990 Fähigkeitskategorie Pers Rekrutierung und Ausbildung
2.1.8.1 Ausgangslage Die zu sanierenden Festungs- und Kasernenanlagen auf der Luziensteig wurden in mehreren Etappen im 18ten- und 19ten-Jahrhundert gebaut. Sie stehen heute als grösste erhaltene Sperranlage aus jener Zeit unter kantonalem und eidgenössischem Denkmalschutz. Die Anlage besteht aus einer dreihundert Meter langen Gebäude-Zeile mit zwölf unterschiedlichen Gebäude-Konstruktionen, unterirdischen Kasematten6 aus Bruch- steinmauerwerk mit einer Mächtigkeit bis zu drei Metern und verschiedenen Misch- konstruktionen aus Holz und Bruchsteinmauerwerk. Zum Teil kamen sehr seltene Zimmermannskonstruktionen zur Anwendung.
Abbildung 2.1.8.1.1
Modellfoto Gebäude-Zeile
6 Beschusssicherer Festungsraum, Geschützstand.
3670
Mit der Immobilienbotschaft Militär 2003 wurde für das Vorhaben Nummer 100.378, St. Luzisteig, Ausbau der Kaserne 3. Etappe, von den Eidgenössischen Räten am 9. Dezember 2002 ein Verpflichtungskredit von 15,88 Millionen Franken bewilligt. Darin enthalten sind in der Position 8, Baukostenplan (BKP), 740 000 Franken für Unvorhergesehenes. Der Zustand der Bausubstanz musste in einem Zeitraum erfasst werden, in dem die Gebäude noch permanent durch die Truppe belegt waren. Zudem war der Hauptan- teil der Konstruktionselemente verkleidet oder unter Einbauten verborgen. Unter diesen Umständen konnten für die Zustandsermittlung nur punktuelle Untersuchun- gen an den Konstruktionselementen durchgeführt werden. Die Projektkostenermitt- lung basierte auf den damals gewonnen Daten. Im Kostenvoranschlag vom 23. November 2001 wurde deshalb mit 740 000 Franken eine Reserve von total fünf Prozent der Gesamtkosten eingerechnet. Vorgabe für diese zeitliche Ausrichtung der Bausubstanz-Ermittlung war der Terminplan für die Ausarbeitung der Immobilien- botschaft 2003.
2.1.8.2 Begründung des Zusatzkredites Angetroffener Bauzustand Mit den Bauarbeiten der 3. Etappe wurde im November 2003 begonnen. Erst im Laufe der umfangreichen Ausbrucharbeiten und dem vollständigen Freilegen der Bautragkonstruktion wurde sichtbar, in welch enorm desolatem Zustand die Roh- bausubstanz tatsächlich ist.
Abbildung 2.1.8.2.1
Holz-Zustand bei Knotenpunkten
3671
Die Gebäude sind teilweise nicht fundiert. Unter den Verkleidungen weisen die hölzernen Tragkonstruktionen Fäulnis und Insektenbefall auf. Die verschalte Holzkonstruktion der Anlage ist sehr stark von Holzschädlingen befallen. Weil die Räume vorwiegend als Unterkünfte dienen, kommt nur eine schadstofffreie Behandlung des Holzes im Heissluftverfahren zur Anwendung. Als Mehrkostentreiber erweist sich ein Latex Dispersionsfarbanstrich, welcher zu Beginn der 80er-Jahre raumseitig auf dem Verputz aufgebracht wurde. Nach dem Entfernen von alten Verputzschichten war erkennbar, dass sich das darunter liegende Mauerwerk teilweise aufgelöst hat. Diese spröden Verputz- und Mörtel-Schichten müssen bis auf den gesunden Mauerkern abgetragen werden. Das kann nur in sehr aufwändiger Handarbeit ausgeführt werden.
Abbildung 2.1.8.2.2
Aushub von Findlingen im Bereich unterirdisches Truppen-Magazin
Gesetzliche Auflagen Schliesslich müssen im Projekt noch gesetzliche Sicherheitsauflagen umgesetzt werden. Es sind Auflagen, die aus dem militärischen Bewilligungsverfahren hervor- gegangen sind. In der Regel können solche Massnahmen über die Projektreserve finanziert werden. Diese Reserve wurde für die vorgehend beschrieben Massnahmen vollständig auf- gebraucht. Mit dem in dieser Botschaft beantragten Verpflichtungskredit wird das Umsetzen auch dieser Arbeiten sichergestellt.
Hauptaufwandspositionen – Ausspitzen der von Fäulnis befallenen Auflagerschwellen. Schliessen des Mauerwerks nach dem Einbau der sanierten Schwellen. – Entfernen von Findlingen bis zwölf Kubikmeter Mächtigkeit.
3672
– Handaushubarbeiten infolge des schlechten Mauerwerkzustandes und anbringen einer provisorischen Böschungssicherung im Aushubbereich. – Mauerwerksrekonstruktionen im Fassaden- und Mauerkronenbereich.
Abbildung 2.1.8.2.3
Mauerwerksanierung
– Provisorischen Abstützungen für das Auswechseln fauler Holzkonstruktio- nen. Sicherungsarbeiten an Fachwerkfassaden in den Giebelbereichen. – Unterfangen und fundieren von Stützen der Holzkonstruktion im Gebäude- innern. – Stellen eines Notdaches über den Kasemattengewölben zur Vermeidung von Wasserexpositionen. – Zusätzliche bauliche Massnahmen im Bereich Sicherheit gemäss gesetzli- chen Auflagen.
2.1.8.3 Gesamtmehrkosten und benötigter Zusatzkredit Der beschriebene Bauzustand verursacht Mehrkosten von total 1,69 Millionen Franken. Diese können mit dem bewilligten Baukredit weder durch Vergabeerfolg noch durch die Reserveposition abgedeckt werden. Obwohl das Objekt AW (Torturm Nord) noch nicht angegangen wurde, ist ein Zusatzkredit im Betrage von 950 000 Franken notwendig. Die Umbauarbeiten am Objekt AW beginnen erst, nachdem das Parlament diesem Zusatz-Kredit zuge- stimmt hat.
3673
Kostenzusammenstellung gemäss Baukostenplan (BKP)
Nr. Hauptgruppen Kosten (Fr.)
1 Vorbereitungsarbeiten 40 000 2 Gebäude 1 631 000 4 Umgebung 19 000
0–8 Total Mehrkosten 1 690 000 – BKP Nr. 8 aus Botschaft 2003 740 000
0–9 Total Zusatzkredit 950 000 Index 1. April 2004 = 107,6 Punkte (1.10.1998 = 100 Punkte) MWSt-Satz 7,6 %
Abbildung 2.1.8.3.1
Unterfangung von nicht fundiertem Fassadenmauerwerk
3674
2.1.9 Zusatzkredit zum Vorhaben Nr. 101.433 aus Immobilienbotschaft Militär 2003 für Wangen/Dübendorf ZH Militärflugplatz skyguide-Neubau Transfer EDV und Kommunikationssysteme der Luftwaffe Kosten 11,5 Millionen Franken Mieter V6 Luftwaffe Vorhaben Nr. 402.873 Fähigkeitskategorie Unternehmensentwicklung
2.1.9.1 Ausgangslage Gestützt auf Artikel 40 des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 7487.0) und den Experten- bericht HELCO haben die Vorsteher des UVEK (Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) und VBS (Verteidigung, Bevölke- rungsschutz und Sport) am 18. August 1999 folgenden Beschluss gefasst: Die zivilen und militärischen Flugsicherungsdienste sind auf den 1. Januar 2001 in eine nicht gewinnorientierte, gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft des 4. Krei- ses und unter Änderung des Firmennamens von swisscontrol zu skyguide zusam- menzulegen. Mit Beschluss vom 24. Januar 2001 hat der Bundesrat die im Zusammenhang mit dieser Zusammenlegung erforderlichen Änderungen in der Verordnung über die Wahrung der Lufthoheit (VWL; SR 748.111.1) und der Verordnung über den Flug- sicherungsdienst (VFSD; SR 748.132.1) vorgenommen, die in Artikel 6 der VFSD verlangten strategischen Ziele für die Gesellschaft verabschiedet sowie die durch die Generalversammlung der Gesellschaft am 28. Juni 2000 beschlossene Statuten- Änderung gemäss Artikel 40 Absatz 2 LFG genehmigt. Das Parlament hat am 9. Dezember 2002 mit der Immobilienbotschaft Militär 2003 für den skyguide-Neubau Verpflichtungskredite von insgesamt 38 Millionen Fran- ken bewilligt, aufgeteilt in 28 Millionen als Beitrag an den Neubau und 10 Millionen für den Transfer. Die Bauherrschaft für den Neubau wird durch skyguide als Hauptbenützer wahrge- nommen. Der Transfer wird durch das Baufachorgan des VBS geplant und realisiert.
2.1.9.2 Begründung des Zusatzkredites Für die von der Luftwaffe genutzten Gebäude-Anteile bezahlt das VBS einen einma- ligen Kosten-Beitrag von 28 Millionen Franken. Alle für die Operationen der Luft- waffe erforderlichen Räume werden im Grundausbau Neubau skyguide realisiert. Grundausbau skyguide-Neubau bedeutet: Installationen für normalen Büro-Betrieb, ohne Möblierung und Ausstattung. Für diesen Grundausbau ist die Bauherrschaft skyguide verantwortlich.
3675
Mit der Immobilienbotschaft Militär 2003 wurden auch Transferkosten von zehn Millionen Franken durch das Parlament bewilligt. Diese Transferkosten basierten damals auf einer Grobkosten-Annahme. Erst im Laufe der detaillierten Projektie- rungsarbeiten im Jahr 2004 war es möglich, das ganze Ausmass des Transfers in Bezug auf Umfang und Kosten zu erkennen. Es zeigte sich, dass die zwingend nötige Baufeld-Freilegung und der Transfer der übrigen Luftwaffen-Organisa- tionseinheiten – 25 Systeme und gegen 220 Arbeitsplätze – nicht innerhalb des bewilligten Verpflichtungskredites von zehn Millionen Franken zu realisieren ist. Der Luftwaffen-Systemtransfer beinhaltet den Anteil VBS der Baufeldfreilegung, sämtliche Demontagen von Systemen und Installationen in den bisher genutzten Gebäuden, den Umzug, die Remontage, die Verkabelung sowie die Installation, Aufschaltung und den Test der total 25 Systeme im Neubau. Ferner gehören zum Transfer auch notwendige Neumöblierungen und Ausstattungen.
Abbildung 2.1.9.2.1
Foto vom Modell skyguide-Neubau
Im Grundausbau nicht enthaltene Massnahmen – Einbau der erforderlichen Lüftungsinstallationen und Umluft-Kühlgeräten – Erschliessung von Antennen der Luftwaffe auf dem Gebäudedach – Spezielle Sanitär- und Elektroinstallationen wie Kondensatentwässerung und Verkabelungen von Feldgeräten – Vergrösserung der Kühlleistung und Erschliessung bis ins 1. Obergeschoss im Gebäude A. Die gesamte von der Luftwaffe beanspruchte Nettoraumfläche im skyguide-Neubau beträgt rund 5100 Quadratmeter. Sie verteilt sich auf das
Gebäude A, Räume für die Luftwaffe – Büros und Ausbildungsräume für Berufs- und Milizpersonal – Büros und Elektronikwerkstätten für den Systemsunterhalt und die System- entwicklung
3676
– Daily Air Operations Centre – Einsatzstab der Luftwaffe – Einsatzzentrale der Luftwaffe – Elektronische Aufklärung – Rechenzentralen FLORAKO und weitere Systeme – Übermittlungstechnik Räume.
Abbildung 2.1.9.2.2
D C B E
A
Situation mit Gebäudebezeichnungen
Nutzungsschwerpunkte: Gebäude A = Operationen Gebäude B = Administration Gebäude C = Technik/Systemmanagement Gebäude D = Ausbildung Gebäude E = Gemeinsame Nutzung/Publikumszone
Gebäude B, Gemeinschaftsräume skyguide und Luftwaffe – Empfang – Personal-Restaurant – Sitzungszimmer – Zugangskontrolle.
3677
2.1.9.3 Sicherheit Im Transferprojekt sind Aufwände für die provisorischen und definitiven Zutritts- kontrollen (Biometrisch, Schleusen, Vereinzelungsanlagen, Badge-Leser, Code- schlösser, Schlüsselbunker und Sicherheitsabschlüsse) enthalten. Die gesamten Vorbereitungsarbeiten für die Security- und Safety-Anforderungen werden im Rahmen des Grundausbaus durch skyguide erbracht.
2.1.9.4 Investitionskosten Kostenzusammenstellung gemäss Baukostenplan (BKP) Nr. Hauptgruppen Kosten (Fr.)
0 Grundstück 3 020 000 1 Vorbereitungsarbeiten 410 000 2 Gebäude 9 710 000 3 Betriebseinrichtungen 4 410 000 4 Umgebung 0 5 Baunebenkosten 1 100 000 8 Unvorhergesehenes 0
0–8 Total Baukosten 18 650 000 9 Ausstattung 2 850 000
0–9 Gesamtkosten 21 500 000 Index 1. Oktober 2003 = 105,7 Punkte (1.10.1998 = 100 Punkte) MWSt-Satz 7,6 %
Übersicht Teilprojekte
Botschaft Text Kosten (Fr.)
IB 20037 skyguide-Neubau. Anteil VBS zu Gunsten der Luftwaffe. 28 000 000 Grundausbau Operations Zentrale Dübendorf (OZD). Mit Immobilienbotschaft Militär 2003 bereits bewilligt. IB 2003 Transfer Luftwaffen-Systeme. Mit Immobilienbotschaft 10 000 000 Militär 2003 bereits bewilligt. Verpflichtungskredit-Anteil aufgrund Grobkostenschätzung. IB 20068 Zusatzkredit für Transfer – Arbeiten Luftwaffen-Systeme 11 500 000
Total 49 500 000
7 IB 2003 = Immobilienbotschaft Militär 2003. 8 IB 2006 = Immobilienbotschaft VBS 2006.
3678
2.1.9.5 Termine Bis 30. April 2005 Fertigstellung des Neubaus mit Grundausbau (Bauherrschaft skyguide). Ab 02. Mai 2005 Beginn mit den Transferarbeiten (Mieterausbauten) Bis 31. Dezember Ende aller Transferarbeiten und Test der Systeme im Neubau. 2007
2.2 Rubrik Vertragliche Leistungen 2.2.1 Allgemeines Der Verpflichtungskredit der Rubrik Nr. 525.3500.001 Vertragliche Leistungen wird beantragt für die Finanzierung von vertraglich geregelten Beitragsgeschäften des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport an Immobilienvor- haben mit Dritten.
Diagramm 2.2.1.1
25 22 21 20 19 20 17 16 14 14 14 16 13 13 11
34 20 17 16 12 19 11 20 12 20 21 20 20 7 22
94 95 96 97 98 99 2000 1 2 3 4 5 6 7 8
Verpflichtungskredite Zahlungskredite
Rubrik Vertragliche Leistungen (Stand Februar 2004) Verpflichtungs- (VK) und Zahlungskredite (ZaK) in Millionen Franken Bewilligte Kredite 1994 bis 2005 Geplante Verpflichtungskredite 2006 bis 2008 Geplante Zahlungskredite – Planungsstand basierend 2006 bis 2008 auf dem Finanzplan 2006 bis 2008 gemäss Bundes- ratsbeschluss vom 24.9.2004
3679
Es handelt sich um Verpflichtungsbeiträge für bauliche Massnahmen mit einem militärischen Bedürfnis in Anlagen der Kantone, der Gemeinden, der swisscom AG, den Schweizerischen Bundesbahnen und der Schweizerischen Post sowie von zivi- len Partnern und Korporationen. Das gemeinsame Bauen ermöglicht die Abdeckung von militärischen Bedürfnissen bei gleichzeitigem Nutzen von Synergien. Weil die Realisation der Bauvorhaben mit dem Baufortschritt der betreffenden zivilen Bauten koordiniert werden muss, können die Planung und der Baubeginn nur sehr begrenzt durch das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölke- rungsschutz und Sport beeinflusst werden. Mit 16,5 Millionen Franken ist die beantragte Verpflichtungskreditsumme rund 3,5 Millionen Franken kleiner als im Vorjahr. Mit dem in Aussicht gestellten Zahlungskredit von 14 Millionen Franken verbleibt Ende 2006 ein Verpflichtungs- kreditsaldo von rund 49 Millionen Franken. Dies entspricht dem 3,5fachen Zah- lungskredit. Die vertraglich geregelten Verpflichtungen im Jahr 2006 können mit dem in Aussicht gestellten Zahlungskredit finanziert werden.
2.2.2 Verpflichtungskredite (Rahmenkredite) für Vorhaben bis drei Millionen Franken nach Mieter 2.2.2.1 V Strategischer Mieter, PST A Vorhaben Nr. Kategorie9 Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Fähigkeitskategorie Franken
400.584 B Rahmenkredit zu Gunsten aller Mieter 9 000 000 Kostenbeiträge an Dritte für unvorhergesehene und dringende Bauvorhaben Keine Zuteilung Fähigkeit 400.634 B Rahmenkredit zu Gunsten aller Mieter 5 000 000 Kostenbeiträge an Dritte für Vorhaben bis drei Millionen Franken Keine Zuteilung Fähigkeit 401.121 B Verschiedene Standorte 1 500 000 Rahmenkredit zur Finanzierung aller Immobilien- kosten von zivilen Liegenschaften für die Rekrutierung Keine Zuteilung Fähigkeit 403.000 B Verschiedene Standorte 1 000 000 Rahmenkredit für die vertraglich begründete Finanzierung von Altlasten auf vom Bund abge- tretenen oder veräusserten Grundstücken Verdachtsflächenkataster (VFK) Keine Zuteilung Fähigkeit
Total V Strategischer Mieter PST A 16 500 000
9 Erläuterung zur Kategorie siehe Ziffer 1.7.
3680
2.3 Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen 2.3.1 Allgemeines Mit dem Verpflichtungskredit der Rubrik Nr. 525.3110.002 Immobilienunterhalt und Liquidationen werden Instandhaltungs- und Instandsetzungsmassnahmen an bestehenden militärischen Immobilien, energietechnische Massnahmen, nicht versi- cherte Schäden sowie die Liquidation (Rückbau) nicht mehr benötigter militärischer Anlagen finanziert. Diagramm 2.3.1.1
115 123 113 114 118 101 105 95 95 98 84 83 85 85 85
190 100 108 155 172 130 110 110 130 110 186 152 130 120 110
94 95 96 97 98 99 2000 1 2 3 4 5 6 7 8
Verpflichtungskredite Zahlungskredite
Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen (Stand Februar 2005) Verpflichtungs- (VK) und Zahlungskredite (ZaK) in Millionen Franken Bewilligte Kredite – mit Nachtragskredit I/2005 1994 bis 2005 werden für das Jahr 2005 zusätzlich 15,819 Mio. CHF ZaK anbegehrt. Der Bundesbeschluss erfolgt in der Sommer-Session 2005. Geplante Verpflichtungskredite 2006 bis 2008 Geplante Zahlungskredite – Planungsstand basierend 2006 bis 2008 auf dem Finanzplan 2006 bis 2008 gemäss Bundes- ratsbeschluss vom 24.9.2004
Die gesamte mit dieser Botschaft beantragte Verpflichtungskreditsumme von 110 Millionen Franken für Unterhaltsmassnahmen und Liquidationen ist um 10 Millionen Franken kleiner als letztes Jahr (siehe Diagramm 2.3.1.1). Zusammen mit den früher bewilligten Verpflichtungskrediten und unter Berücksichtigung des in Aussicht gestellten Zahlungskredites von 85 Millionen Franken ergibt das auf Ende
3681
2006 einen Verpflichtungskreditsaldo von rund 425 Millionen Franken. Dies ent- spricht dem 5fachen Zahlungskredit. Dieser Überhang befindet sich im oberen Bereich. Drei Gründe führten dazu: – Wegen den Kürzungen der Zahlungskredite in den vergangenen Jahren konnten nicht mehr alle Vorhaben in der geplanten Anzahl realisiert werden. – Wo Grundsatzentscheide zur Armee XXI noch ausstehend waren, wurde der Baubeginn für bereits bewilligte Vorhaben hinausgezögert oder vorläufig sistiert. Nach vorliegen neuer Entscheide wurden diese Vorhaben nochmals priorisiert. Dabei zeigte sich, dass nicht mehr alle früher bewilligten Kredite im geplanten Rahmen notwendig sind. – Die restriktive Bemessung der Zahlungskredite hat zur Folge, dass heute nicht mehr alle begründeten und ausgewiesenen Immobilienbedürfnisse finanziert werden können. Verpflichtungskredite von nicht mehr ausgewiesenen Bedürfnissen werden weiter- hin laufend unbenutzt abgerechnet. Dies wird den Projektvorrat weiterhin verklei- nern. Die Kredite der Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen wurden im Rahmen der Kürzungsrunden in den Vorjahren unter Inkaufnahme der kurzfristigen Konse- quenzen heruntergefahren. Gleich wie in der Rubrik Immobilien werden auch hier früher bewilligte, noch nicht eröffnete Verpflichtungen unter den aktuellen Beurtei- lungskriterien erneut gewichtet. Nicht mehr ausgewiesene Unterhaltsvorhaben werden laufend unbenutzt abgerechnet. Damit wird sich der Projektvorrat verrin- gern. Zusätzlich wird im Übergang zum Mietermodell eine bedarfsgerechte Neube- messung der künftigen Aufwände erfolgen müssen. Deshalb wird zum jetzigen Zeitpunkt von einem Hinauffahren der Kredite in den nächsten Jahren abgesehen. Hingegen wurde für das Rechnungsjahr 2005 mit Nachtragskredit I/05 eine Auf- stockung des Zahlungskredites um 5,819 auf 89,119 Millionen Franken beantragt. Damit würde der Überhang per Ende 2006 von 425 auf rund 410 Millionen Franken oder vom 5- auf das 4.8fache reduziert. Der Bundesbeschluss zum Nachtragskredit wird in der Sommersession erfolgen.
2.3.2 Kreditzusammensetzung Der hier beantragte Verpflichtungskredit von 110 Millionen Franken für Immobi- lienunterhalt und Liquidationen wird wie folgt aufgeteilt (Stand Februar 2005):
Text Rahmenkredite Total (Fr.)
Verpflichtungskredit Total 110 000 000 – Liquidationen und Rückbau (Ziff. 2.3.6.1) 12 000 000 – Nicht versicherte Schäden (Ziff. 2.3.6.1) 7 000 000 – Luftreinhalte- und Energiemassnahmen (Ziff. 2.3.6.1) 2 000 000 – Bewirtschaftung bundeseigener Wälder (Ziff. 2.3.6.1) 1 000 000 22 000 000
= Anteil für reinen Immobilienunterhalt 88 000 000
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2.3.3 Kreditzuteilung an die Mieter Die nachfolgende Tabelle zeigt die aus heutiger Sicht (Februar 2005) erforderliche Zuteilung des Kreditanteiles für reinen Immobilienunterhalt an die einzelnen Mieter. Die Steuerung der Kredite erfolgt durch armasuisse Bauten.
Bereich Mieter Objektkredite (Fr.) Rahmenkredite (Fr.)
VBS strategischer Mieter GS VBS – 500 000 V strategischer Mieter PST A – – V3 Führungsstab der Armee – 2 000 000 V4 Höhere Kaderausbildung – 2 000 000 V5 Heer – 26 550 000 V6 Luftwaffe – 27 000 000 V7 Logistikbasis der Armee – 10 000 000 V8 Führungsunterstützungsbasis – 7 000 000 B strategischer Mieter Bundesamt für – 3 000 000 Bevölkerungsschutz ar strategischer Mieter armasuisse 9 450 000 500 000
Total Objektkredite/Rahmenkredite 9 450 000 78 550 0001
Anteil für reinen Immobilienunterhalt 88 000 000 1 (Ziff. 2.3.6.1, Rahmenkredit Nr. 400.469)
2.3.4 Der Immobilienunterhalt an militärischen Anlagen Die Planung der Massnahmen Unterhaltsarbeiten benötigen im Gegensatz zu den Investitionsvorhaben kürzere Planungszeiten. Die Aufträge für laufenden Unterhalt werden nach Dringlichkeit erteilt. Bedeutende Unterhalts- und Liquidationsvorhaben von mehr als einer Million Franken werden einzeln und objektbezogen beantragt und sind mit einem Projekt inklusive Kostenvoranschlag dokumentiert. Die überwiegende Anzahl der Vorhaben umfassen Massnahmen bis drei Millionen Franken und sind mit Bedürfnismeldungen der Mieter oder den entsprechenden Massnahmenplanungen aus der betriebswirtschaftlichen und technischen Überwa- chung ausgewiesen. Für die Finanzierung sämtlicher Unterhaltsvorhaben im Jahr 2006 – an ungefähr 3000 von rund 19 000 klassierten Objekten – wird ein Verpflichtungskredit zu Gunsten des Bereiches Bauten der armasuisse anbegehrt. Dieser definiert sich aus den Finanzvorgaben, der Grösse des zu unterhaltenden Immobilienbestandes sowie aus den Erfahrungswerten. Infolge der stark gekürzten Zahlungskredite mussten die geplanten Verpflichtungen für das nächste und die folgenden Jahre auf einen kritischen tiefen Wert gesenkt werden.
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Die Massnahmen Die Unterhaltsarbeiten an bestehenden Immobilien haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen, gilt es doch, zur Schonung des knappen Baulandes nach Möglichkeit auf Neubauten «auf der grünen Wiese» zu verzichten. Dem gegenüber ist aber der Kernbestand konsequent den gesetzlichen und betriebli- chen Anforderungen anzupassen. Der Immobilienunterhalt umfasst folgende Mass- nahmen: – das Bewahren und Wiederherstellen der baulichen Sicherheit, der Gebrauchstauglichkeit und der operativen Einsatzfähigkeit für eine festge- setzte Dauer – die Versorgung und Entsorgung – Energie für die Entfeuchtung und Heizung – beim Leerbestand und bei nicht betrieblich genutzten Anlagen (Objekte der Landesverteidigung). Unterschieden wird zwischen: – Instandhaltung (Reparaturen und Einzelprojekte als Sofortmassnahme oder längerfristig geplant) – Wartung/Überprüfung (Zustandserfassung, Bewertung, Inspektion, Service- und Revisionsarbeiten). Alle Einzelprojekte werden auf ihre Notwendigkeit hin und in Abstimmung mit der Nutzungsvorgabe überprüft, dem militärischen Plangenehmigungsverfahren unter- zogen und einzeln freigegeben.
Der finanzielle Aufwand In der Privatwirtschaft werden für den jährlichen Unterhaltsaufwand an Immobilien zirka drei Prozent des Gebäudeversicherungswertes eingesetzt. Die adäquate Zahl, der Wiederherstellungswert militärischer Anlagen, ermittelt der Bereich Bauten der armasuisse, weil der Bund das Schadenrisiko an seinen Vermögenswerten selber trägt. Bei der Berechnung des Prozentsatzes für Instandhaltungsmassnahmen wird die Summe aus den eingesetzten Finanzmitteln und den Eigenleistungen der Anlage- betreiber dem Wiederherstellungswert der zu unterhaltenden Bauten und Anlagen gegenübergestellt. Mit den in dieser Immobilienbotschaft beantragten 88 Millionen Franken sollen reine Unterhaltsmassnahmen an Immobilien mit einem Wiederbe- schaffungswert von rund 23,5 Milliarden Franken ausgeführt werden. Dies ent- spricht einem Mitteleinsatz von rund 0,4 Prozent.
2.3.4.1 Nicht versicherte Schäden In den Weisungen über die Risikoübernahme und Schadenerledigung für Risiken des Bundes vom 1. August 1997 ist festgelegt, dass der Bund das Risiko für Schäden an seinen Vermögenswerten grundsätzlich selber trägt. Kosten für den Ersatz oder die Reparatur von Schäden, die durch ausserordentliche, nicht voraussehbare Ereignisse entstanden sind, sowie Kosten für die notwendigen Sofortmassnahmen sind der Rubrik Immobilienunterhalt zu belasten. Deshalb wird dafür jedes Jahr ein auf Erfahrungen beruhender Kredit eingestellt.
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2.3.4.2 Luftreinhalte- und Energie Massnahmen Mit diesem Kredit für energietechnische Massnahmen werden vorab die gemäss Luftreinhalteverordnung notwendigen Sanierungen von Heizungsanlagen finanziert. Im Sinne des Programms EnergieSchweiz des Bundesrates kommen dabei neben konventionellen Systemen vermehrt auch alternative Lösungen wie Holzschnitzel- heizungen oder Wärmekraftkopplungen zum Einsatz.
2.3.4.3 Bewirtschaftung bundeseigener Wälder Die Grundlage für diese Arbeiten ist im Wirtschaftsplan über die Waldungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft festgelegt. Diese Wirtschaftspläne für Waldun- gen werden für jede eidgenössische Waffenplatzverwaltung erstellt. Es bestehen weitere Verträge mit Behörden und Waldbesitzerverbänden. Zu den Arbeiten gehören Holzschlag, Waldhut/-Aufsicht, Waldpflege, Revierbe- försterung, Durchforstung und anderes mehr. Diese Arbeiten werden ausgeführt durch betriebseigenes Personal, die kantonalen Kreisforstämter oder durch private Akkordgruppen.
2.3.5 Liquidation obsolet gewordener Immobilien Mit dem Stationierungskonzept der Armee und der Armee XXI werden zu den bereits mit der Armee 95 und PROGRESS nicht mehr benötigten Kampf- und Füh- rungsbauten weitere Objekte überflüssig. Davon betroffen sind praktisch alle Objektkategorien. So werden weitere Flugplatz-, Kampf und Logistikbauten in Zukunft nicht mehr benötigt. Liquidation kann sowohl Verkaufen und Vermieten als auch Abbrechen bedeuten. Nach Möglichkeit werden die überzähligen Immobilien verkauft. Dabei werden berechtigte Interessen der zivilen Departemente des Bundes wie die der Gemeinden, der Kantone und von Privaten gebührend berücksichtigt. Die Anstrengungen zur Reduktion des grossen Immobilienbestandes werden konse- quent weitergeführt. Seit 1994 sind bereits über 3900 Objekte der Kampf- und Führungsinfrastruktur verkauft oder aufgrund von Sachzwängen rückgebaut worden. Dieser Rückbau ist allerdings mit erheblichen Kosten verbunden. Im Durchschnitt werden pro Jahr gegen acht Millionen Franken und erhebliche Personalressourcen für die Liquidationen eingesetzt. Weniger rasch geht der Abbau bei den Hochbauten vor sich. Die immer noch gros- sen Bestände an Armeematerial aller Art erlauben es nicht, die zahlreichen Lagerge- bäude des Departements für Vereidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) bereits in grösserem Umfang abzubauen. Trotzdem konnten in den Jahren 1999 bis 2004 eine grosse Anzahl von Mietverträgen für logistische Objekte aufgelöst wer- den. Daraus resultieren künftig jährliche Einsparungen in der Grössenordnung von über 4,5 Millionen Franken.
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Erlöse aus Liquidationen lassen sich praktisch nur im Bereich der marktfähigen Grundstücke und Hochbauten erzielen, weil sich diese im Gegensatz zu den Kampf- und Führungsbauten eher in Bauzonen befinden. Diese Einnahmen sind allerdings grossen Schwankungen unterworfen und lassen sich deshalb nur schwer budgetieren. In den letzten Jahren waren es durchschnittlich 10 bis 15 Millionen Franken. Im Jahr 2001 rund 26, im Jahr 2002 rund 8, im Jahr 2003 rund 11 und im vergangenen Jahr rund 45 Millionen Franken. Sofern weder ein Verkauf noch eine Vermietung möglich ist, werden die Objekte mit einem minimalen Unterhaltsaufwand gehütet. Der Rückbau von Immobilien erfolgt auf jeden Fall immer dann, wenn der Personenschutz nicht mehr gewährleis- tet ist oder andere zwingende Einflüsse durch Dritte vorliegen. Beim Rückbau werden primär organisatorische, finanzielle und ökologische Aspekte beachtet. Auf der anderen Seite wird eine beschränkte Anzahl von Immobilien aus historischen und kulturellen Gründen gezielt für die Nachwelt erhalten.
2.3.6 Verpflichtungskredite für Vorhaben bis drei Millionen Franken (Rahmenkredite) bzw. 10 Millionen Franken (Objektkredit) nach Mieter 2.3.6.1 V strategischer Mieter PST A Vorhaben Nr. Kategorie10 Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Fähigkeitskategorie Franken
400.469 B Rahmenkredit zu Gunsten aller Mieter 78 550 000 für Unterhaltsmassnahmen und –Projekte bis drei Million Franken Keine Zuteilung Fähigkeit 403.233 B Rahmenkredit zu Gunsten aller Mieter 12 000 000 zur Bewirtschaftung des Dispositionsbestandes 400.467 B Rahmenkredit zu Gunsten aller Mieter 7 000 000 Nicht versicherte Schäden Keine Zuteilung Fähigkeit 400.477 B Rahmenkredit zu Gunsten aller Mieter 2 000 000 Luftreinhalte- und Energiemassnahmen EnergieSchweiz Keine Zuteilung Fähigkeit 400.602 B Rahmenkredit zu Gunsten aller Mieter 1 000 000 Bewirtschaftung bundeseigener Wälder Keine Zuteilung Fähigkeit
Total V strategischer Mieter, PST A 100 550 000
10 Erläuterung zur Kategorie siehe Ziffer 1.7.
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2.3.6.2 ar strategischer Mieter armasuisse Vorhaben Nr. Kategorie11 Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Fähigkeitskategorie Franken
402.893 A Verschiedene Eisenbahntunnel 9 450 000 Sprengobjekte Desarmierung und Rückbau Keine Zuteilung Fähigkeit
Total ar strategischer Mieter armasuisse 9 450 000
Gesamttotal Ziffer 2.3.6 110 000 000
11 Erläuterung zur Kategorie siehe Ziffer 1.7.
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3 Zusammenfassung der beantragten neuen Verpflichtungskredite 3.1 Gliederung nach Kreditgrösse und Rubriken Text Franken
Vorhaben für mehr als 10 Millionen Franken 61 600 000 Rubrik Immobilien V5 Heer – Bure JU, Waffenplatz, Gefechtsausbildungszentrum (GAZ) West 32 700 000 Neubau (Ziff. 2.1.5) V8 Führungsunterstützungsbasis – Schweiz, Einsatz-Zentrale, 17 400 000 Neubau Büro-Technik-Trakt (Ziff. 2.1.6) V6 Luftwaffe – Zusatzkredit 11 500 000 Dübendorf ZH, Militärflugplatz, skyguide-Neubau Transfer EDV und Kommunikationssysteme der Luftwaffe (Ziff. 2.1.9) Vorhaben bis 10 Millionen Franken 265 378 000 Rubrik Immobilien – Vorhaben gemäss Ziff. 2.1.7 137 928 000 – Zusatzkredit gemäss Ziff. 2.1.8 950 000 Rubrik Vertragliche Leistungen – Vorhaben gemäss Ziff. 2.2.2 16 500 000 Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen – Vorhaben gemäss Ziff. 2.3.6 110 000 000
Gesamttotal der neuen Verpflichtungskredite 326 978 000
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3.2 Gliederung nach Unterstellung Ausgabenbremse und Rubriken (Siehe dazu auch Ziff. 5.2)
Text Franken
Der Ausgabenbremse unterstellter Verpflichtungskredit 32 700 000 Rubrik Immobilien – V5 Heer, Neubau für das Gefechtsausbildungszentrum (GAZ) 32 700 000 West in Bure JU (Ziff. 2.1.5) Der Ausgabenbremse nicht unterstellter Verpflichtungskredit 294 278 000 Rubrik Immobilien Vorhaben gemäss Ziffern 2.1.6, 2.1.7, 2.1.8 und 2.1.9 167 778 000 Rubrik Vertragliche Leistungen Vorhaben gemäss Ziffer 2.2.2 16 500 000 Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen Vorhaben gemäss Ziffer 2.3.6 110 000 000
Gesamttotal der neuen Verpflichtungskredite 326 978 000
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3.3 Gliederung nach Rubriken und Mieter Rubriken, Mieter, Text Franken Total Franken
Rubrik Immobilien 200 478 000 (Ziff. 2.1.5 bis 2.1.9 ) V strategischer Mieter PST A 104 000 000 V3 Führungsstab der Armee 13 000 000 V5 Heer 33 650 000 Ein Vorhaben von mehr als 10 Millionen Franken 32 700 000 Ein Zusatzkredit 950 000 V6 Luftwaffe 22 828 000 Ein Zusatzkredit von mehr als 10 Millionen Franken 11 500 000 Vorhaben bis 10 Millionen Franken 11 328 000 V8 Führungsunterstützungsbasis 27 000 000 Ein Vorhaben von mehr als 10 Millionen Franken 17 400 000 Vorhaben bis 10 Millionen Franken 9 600 000 Rubrik Vertragliche Leistungen 16 500 000 (Ziff. 2.2.2) V strategischer Mieter PST A 16 500 000 Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen 110 000 000 (Ziff. 2.3.6) V strategischer Mieter PST A 100 550 000 ar strategischer Mieter armasuisse 9 450 000
Gesamttotal der neuen Verpflichtungskredite 326 978 000
4 Zusammenfassung der Auswirkungen 4.1 Finanzielle Auswirkungen Die Vorhaben sind im Investitionsplan Immobilien VBS 2005 – Teil-Revision 2 der Jahre 2007 und 2008, genehmigt von der Geschäftsleitung Planungsstab der Armee am 14. Februar 2005 – mit dem für die Realisierung erforderlichen jährlichen Zahl- bedarf eingestellt. Dieser wird im Rahmen des jährlichen Voranschlages zur Genehmigung unterbreitet. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass im Anschluss an die Kreditbewilligung durch die eidgenössischen Räte mit der Bauausführung ablaufgerecht begonnen wird.
4.2 Personelle Auswirkungen Mit dem Vorhaben in Bure JU, Waffenplatz, Neubau für das Gefechtsausbildungs- zentrum West für das Heer (Ziffer 2.1.5), werden 35 Stellen notwendig. Diese lassen sich im Rahmen der bestehenden Kontingente innerhalb des VBS besetzen.
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Das Vorhaben Neubau Büro-Technik-Trakt der Führungsunterstützungsbasis (Ziff 2.1.6), erweitert den Leistungsauftrag um 100 Stellenprozent. Dieser Mehrauf- wand wird durch interne Umlagerungen aufgefangen. Alle anderen mit dieser Botschaft beantragten Vorhaben verursachen keine Erhö- hung des Personalbestandes.
4.3 Auswirkungen für die Informatik Die beantragten Vorhaben haben keine Auswirkungen auf die Informatik.
4.4 Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft Die beantragten Vorhaben werden keine volkswirtschaftlichen Auswirkungen im Sinne der Regulierungsfolgenabschätzung haben.
5 Rechtliche Aspekte 5.1 Verfassungsmässigkeit Die verfassungsmässige Zuständigkeit der Bundesversammlung beruht auf den Artikeln 163, 167 und 173 der Bundesverfassung.
5.2 Ausgabenbremse Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstaben b der Bundesverfassung bedürfen Subventi- onsbestimmungen sowie Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen, der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte. Unter Ziffer 2.1.5 – Neubau für das Gefechtsausbildungszentrum (GAZ) West in Bure JU – wird ein Verpflichtungskredit für ein Einzel-Vorhaben beantragt, der eine einmalige Ausgabe von mehr als zwanzig Millionen Franken zur Folge hat. Dieser Verpflichtungskredit untersteht somit der Ausgabenbremse.
Ziffer Vorhaben Nr. Text Mio. Fr.
2.1.5 400.531 V5 Heer; Neubau für das Gefechtsausbildungszentrum 32,70 (GAZ) West in Bure JU.
Der in Ziffer 2.3.6 beantragte Verpflichtungskredit wird verwendet für die Finanzie- rung von Unterhaltsmassnahmen an Immobilien des VBS. Es handelt sich demnach um gebundene Ausgaben. Diese werden nicht von der Ausgabenbremse erfasst.
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