Lexipedia

06.049

Botschaft über Immobilien VBS (Immobilienbotschaft VBS 2007)

vom 31. Mai 2006

Sehr geehrte Herren Präsidenten Sehr geehrte Damen und Herren

Wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf zu einem einfachen Bundesbeschluss über Immobilien VBS mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

31. Mai 2006 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

2006-0057 5409

Übersicht

Mit der vorliegenden Botschaft über Immobilien VBS 2007 beantragt der Bundesrat Verpflichtungskredite (VK) im Gesamtbetrag von 283,6 Millionen Franken zu Las- ten Investitionskredit A8100.0001. Davon entfallen auf

Dep. Bereiche/Kredite Mio. Total Mio. Franken Franken.

Departementsbereich Verteidigung (V) 132,050

4 Verpflichtungskredite für Vorhaben von mehr 74,150

als 10 Millionen Franken – für Mieter V5 Heer 3 Vorhaben 57,250 – für Mieter V6 Luftwaffe 1 Vorhaben 16,900

9 Verpflichtungskredite für Vorhaben von 3 bis 57,900

10 Millionen Franken

– für Mieter V3 Führungsstab der Armee 1 Vorhaben 9,000 – für Mieter V5 Heer 3 Vorhaben 17,565 – für Mieter V6 Luftwaffe 2 Vorhaben 14,355 – für Mieter V7 Logistikbasis der Armee 1 Vorhaben 4,080 – für Mieter V8 Führungsunterstützungsbasis 2 Vorhaben 12,900

Departementsbereich Bevölkerungsschutz (B) 28,550

1 Verpflichtungskredit für Vorhaben von mehr

als 10 Millionen Franken – für Mieter Bevölkerungsschutz 1 Vorhaben 28,550 und Eigentümervertreter

Departementsbereich armasuisse (ar) 123,000

5 Rahmenkredite für Vorhaben bis 3 Millionen 123,000

Franken)

Total 19 neue Verpflichtungskredite (VK) 283,600

5410

Verpflichtungskredit (VK) Immobilien, Bereich Verteidigung Verwendung nach Nutzungsbereichen

Nutzungsbereich Mio. Franken Anteil in Prozent

Ausbildungs-Infrastruktur (7 VK) 89,130 67,5 % Ausbildungs- und Einsatz-Infrastruktur (2VK) 16,940 12,8 % Einsatz-Infrastruktur (2 VK) 17,200 13,1 % Logistik-Infrastruktur (2 VK) 8,780 6,6 %

Total 13 Verpflichtungskredite 132,050 100,0 %

5411

Inhaltsverzeichnis

Übersicht 5410

1 Allgemeiner Teil 5414

1.1 Einleitung 5414

1.2 Neues Rechnungsmodell Bund (NRM) 5414

1.3 Neue Zuständigkeiten 5415

1.4 Immobilienstrategie VBS 5415

1.5 Raumordnung und Umwelt 5416

1.6 Departementsbereich Verteidigung (V) 5416

1.6.1 Weiterentwicklung der Armee 5416

1.6.2 Entwicklung der Immobilienbedürfnisse 5417

1.7 Prüfung der Vorhaben auf ihren Nutzen 5418

1.8 Departementbereich Bevölkerungsschutz 5419

1.9 Departementbereich armasuisse 5419

1.10 Finanzen 5419

1.10.1 Kreditordnung 5419

1.10.2 Kreditberechnung und Vergabe der Aufträge 5420

1.10.3 Kostenzusammenstellung 5420

1.10.4 Auffangen der Teuerung 5421

1.10.5 Entwicklung der Verpflichtungs- und Zahlungskredite 5421

1.10.6 Finanzierbarkeit der geplanten Investitionen 5422

1.10.7 Vergleich mit der Immobilienbotschaft VBS 2006 5422

2 Immobilienvorhaben VBS nach Mieter und Grösse 5424

2.1 Fläsch GR Waffenplatz St. Luzisteig (GR) und Zeughausareal

Mels (SG) Gefechtsausbildungszentrum (GAZ) Ost Neubau und Umbauten 1. Etappe 5424

2.1.1 Ausgangslage 5424

2.1.2 Begründung des Vorhabens 5425

2.1.3 Planungsvorgaben und Konzept 5425

2.1.4 Beschreibung des Vorhabens 5426

2.1.5 Energie – Sicherheit – Umwelt 5427

2.1.6 Investitionskosten 5427

2.1.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen 5428

2.1.8 Termine 5428

2.2 Bière VD Waffenplatz Neubau von zwei polyvalenten

Ausbildungshallen für die Artillerie 5428

2.2.1 Ausgangslage 5428

2.2.2 Begründung des Vorhabens 5429

2.2.3 Planungsvorgaben und Konzept 5429

2.2.4 Beschreibung des Vorhabens 5431

2.2.5 Energie – Sicherheit – Umwelt 5432

2.2.6 Investitionskosten 5432

2.2.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen 5432

2.2.8 Termine 5433

5412

2.3 Drognens FR Waffenplatz Kaserne Sanierung und Umbau 1. Etappe 5433

2.3.1 Ausgangslage 5433

2.3.2 Begründung des Vorhabens 5434

2.3.3 Planungsvorgaben und Konzept 5435

2.3.4 Beschreibung des Vorhabens 5435

2.3.5 Energie – Sicherheit – Umwelt 5436

2.3.6 Investitionskosten 5437

2.3.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen 5437

2.3.8 Termine 5438

2.4 Emmen LU Fliegerwaffenplatz, Kasernenanlage Mannschaftskaserne

MK 1 Bauliche Anpassungen 5438

2.4.1 Ausgangslage 5438

2.4.2 Begründung des Vorhabens 5439

2.4.3 Planungsvorgaben und Konzept 5439

2.4.4 Beschreibung des Vorhabens 5440

2.4.5 Energie – Sicherheit – Umwelt 5441

2.4.6 Investitionskosten 5441

2.4.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen 5441

2.4.8 Termine 5442

2.5 Verpflichtungskredite für Vorhaben von drei bis zehn Millionen Franken 5442

2.6 Spiez BE Sicherheitslabor (SiLab) VBS Gebäude TX (Toxikologie)

Umbau bestehendes Toxikologiegebäude und Neubau Labor Sicherheitsstufen 3 und 4 5444

2.6.1 Ausgangslage 5444

2.6.2 Begründung des Vorhabens 5445

2.6.3 Planungsvorgaben und Konzept 5446

2.6.4 Beschreibung des Vorhabens 5448

2.6.5 Energie – Sicherheit – Umwelt 5450

2.6.6 Investitionskosten 5450

2.6.7 Finanzielle und Personelle Auswirkungen 5451

2.6.8 Termine 5451

2.7 Rahmenkredite armasuisse Immobilien 5451

3 Zusammenstellung der beantragten Verpflichtungskredite 5452

3.1 Gliederung nach Kreditgrösse 5452

3.2 Gliederung nach Unterstellung Ausgabenbremse 5453

4 Zusammenfassung der Auswirkungen 5453

4.1 Finanzielle Auswirkungen 5453

4.2 Personelle Auswirkungen 5454

4.3 Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft 5454

5 Rechtliche Aspekte 5454

5.1 Verfassungsmässigkeit 5454

5.2 Ausgabenbremse 5454

Bundesbeschluss über Immobilien VBS (Entwurf) 5455

5413

Botschaft

1 Allgemeiner Teil

1.1 Einleitung

Alle mit dieser Immobilienbotschaft beantragten Immobilien-Vorhaben entsprechen einem ausgewiesenen, geprüften und anerkannten Bedürfnis. Sie dienen der Verbes- serung oder Erneuerung bestehender Funktionalitäten. Für die Departementsbereiche Verteidigung und Bevölkerungsschutz geht es im Wesentlichen darum, den Bestand des genutzten Immobilienportfolios auf den künftigen quantitativen und qualitativen Bedarf der Mieter auszurichten.

1.2 Neues Rechnungsmodell Bund (NRM)

Ab dem 1. Januar 2007 wird das Neue Rechnungsmodell Bund eingeführt. Dies geht einher mit verschiedenen Änderungen im Finanzhaushaltrecht des Bundes. Neu wird insbesondere zwischen Investitionen (Investitionskredite, Bilanz) und Aufwand- positionen (Aufwandkredite, Erfolgsrechnung) unterschieden. Gleichzeitig wird der Unternehmensbereich armasuisse Immobilien ab 2007 mit Leistungsauftrag und Globalbudget geführt. Aufgrund der Unterscheidung in Aufwand- und Investitions- kredite sind zwei Globalbudgets zu genehmigen. Weiter entfallen bei den Verpflich- tungskrediten die Instrumente/Bezeichnungen Objektkredit beziehungsweise Sam- melkredit. Damit das NRM bei den Immobilien VBS umgesetzt werden kann, sind Anpassun- gen in der Kreditstruktur notwendig. In Zukunft beantragt nicht mehr der Planungs- stab der Armee die Verpflichtungskredite, sondern die Eigentümervertreterin arma- suisse Immobilien. Die Abwicklung der Ausgaben erfolgt über das Globalbudget im Investitionsbereich. Diese Ausgaben werden in der Bilanz aktiviert. Neu werden mit dem NRM die bisher geführten Rubriken «Immobilienunterhalt und Liquidationen» sowie «Vertragliche Leistungen» dem Aufwandkredit oder dem Investitionskredit zugeteilt. Aufwandkredite werden nicht Gegenstand der Immo- bilienbotschaften sein. Ausnahmen sind längerfristige Liegenschaftsmieten von mehr als 10 Millionen Franken über die ganze Mietdauer. Für sie wird in Zukunft gemäss Artikel 21 Absatz 4 Buchstabe b Finanzhaushaltgesetz (FHG) ein Verpflich- tungskredit beantragt. Allerdings mit einem von den übrigen Verpflichtungskrediten getrennten Bundesbeschluss. Mit dem NRM werden die Mietkosten kreditrelevant an die internen Mieter verrech- net. Die Bedürfnisträger (Mieter) werden sich deshalb in Zukunft mit den Lebens- wegkosten der Immobilien – also den jährlichen Mietkosten, die sie mit ihrem Aufwandkredit finanzieren wollen – befassen müssen. Sie können künftig also nur noch das fordern, was sie später über die jährlichen Mieten auch finanzieren können. Da die Mietkostenberechnung nach dem NRM diverse Vorarbeiten in der Planungs- phase voraussetzt, werden erst mit der Immobilienbotschaft VBS 2008 zu den ein- zelnen Projekten detaillierte Aussagen zur Nutzungs- und Abschreibungsdauer, zu der Nettomiete und zu den Betriebskosten gemacht.

5414

Die vorliegende Immobilienbotschaft VBS 2007 ist formal den neuen Strukturen angepasst.

1.3 Neue Zuständigkeiten

Mit der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB) wurden die mit der Sparte Militär verbundenen Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen an die armasuisse Immobilien – bestehend aus Teilen des ehemaligen Generalstabes und Teilen der Gruppe Rüstung – delegiert. Mit dem Projekt «Immobilien VBS XXI» und der vorgesehenen Überarbeitung der VILB werden diese der armasuisse Immobilien analog dem Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) übertragen. Als Eigentümervertreterin ist sie für das gesamte Immo- bilien-Portfolio der Departementsbereiche Verteidigung, Bevölkerungsschutz und armasuisse zuständig.

1.4 Immobilienstrategie VBS

Mit der Immobilienstrategie VBS wurde ein Grundlagendokument des Immobilien- managements verabschiedet, das für das ganze Departement Geltung hat. Die Stra- tegie trägt den Anforderungen eines modernen Immobilienmanagements Rechnung. Zielsetzung dieses Dokumentes ist es, mit politisch-strategischen Vorgaben auf der Departementalen Ebene das Immobilienportfolio des VBS zu steuern. Allen Zielen vorangestellt ist als Prämisse die Sicherstellung der Rechtskonformität, für die alle Rollenträger des Immobilienmanagements (Departementsebene, Eigen- tümervertreter, Betreiber, strategische und operative Mieter) die Verantwortung tragen. Die drei Oberziele mit ihren entsprechenden Zielkriterien dienen den Ent- scheidträgern als Instrument für die Beurteilung wesentlicher strategischer und operativer Vorhaben des Immobilienmanagements. Immobilienrelevante Entscheide, das heisst, solche mit Auswirkungen auf das Immobilienportfolio und seine Kredite, können auf ihre Übereinstimmung mit den Vorgaben der Immobilienstrategie VBS und auf die vorgenommene Gewichtung hin überprüft werden. Das Hauptziel ist die hohe strategische Qualität der Leistung des Immobilienmana- gements. Alle Aktivitäten und Bemühungen sind darauf ausgerichtet und orientieren sich an den daraus abgeleiteten drei Oberzielen und deren Zielkriterien. – Hohe Befriedigung der Immobilienbedürfnisse des VBS mit den Zielkrite- rien: Sicherer Beitrag leisten für zukünftige Bedürfnisse sowie eine hohe aktuelle Bedürfniserfüllung sicherstellen. – Sparsamer Umgang mit den Finanzen des Bundes mit den Zielkriterien: Niedrige laufende Ausgaben und einen niedrigen Kapitaleinsatz. – Gute Erfüllung staatspolitischer Anliegen: Anliegen der Kantone und Gemeinden, von Raumordnung und Umwelt sowie von Bund und Bevöl- kerung.

5415

1.5 Raumordnung und Umwelt

Sachplan Militär Seit August 1998 existiert für den Bereich Waffen- und Schiessplätze ein vom Bundesrat genehmigter Sachplan. Mit Bundesratsbeschluss vom 28. Februar 2001 wurde dieser, unter Einbezug der Militärflugplätze und der Übersetzstellen, zum Sachplan Militär erweitert. Der Sachplan Militär ist ein Führungs-, Planungs- und Informationsinstrument des Bundes. Er dient insbesondere der überörtlichen Pla- nung und Grobabstimmung jener militärischen Vorhaben, die sich erheblich auf Raum und Umwelt auswirken. Dementsprechend ist er das Instrument für die räum- liche Umsetzung (Grobabstimmung) des Stationierungskonzeptes der Armee vom Juni 2005. Der Sachplan Militär wurde komplett überarbeitet und mit der Logistik- und Rekrutierungsinfrastruktur ergänzt. Im Verlaufe des Jahres 2006 findet zum revidierten Sachplan Militär eine öffentliche Mitwirkung statt. Bis Ende 2006 soll der Sachplan Militär vom Bundesrat verabschiedet werden.

Militärisches Plangenehmigungsverfahren Die einzelnen Vorhaben der Immobilienbotschaft unterliegen, gestützt auf das Militärgesetz und die entsprechende Verordnung, dem militärischen Plangeneh- migungsverfahren. Dieses stellt neben dem Sachplan Militär ein weiteres Raum- planerisches Instrument zur Sicherstellung der Rechtskonformität bei den Bauvor- haben dar. Die Berücksichtigung der Interessen von Raum und Umwelt sowie der Interessen der Betroffenen wird im Rahmen des öffentlichen Anhörungsverfahrens sichergestellt.

VBS-Leitbild «Raumordnung + Umwelt» Die Tätigkeiten des VBS und damit auch deren Auswirkungen auf Raum und Umwelt werden durch den Auftrag und die Politik bestimmt. Mit dem Erlass des VBS-Leitbildes «Raumordnung + Umwelt» hat die Departementsleitung festgelegt, dass sich die raum- und umweltrelevanten Entscheidungen im Departement an den Zielen der nachhaltigen Entwicklung auszurichten haben. Mit den Vorgaben der Immobilienstrategie VBS und der Einführung eines modernen Immobilienmanage- ments werden die Zielsetzungen des VBS-Leitbildes im Immobilienbereich aufge- nommen. Mit Hilfe des Raumordnungs- und Umweltmanagements (RUMS) verbes- sert das VBS kontinuierlich seine Umweltleistung. Im Immobilienbereich geschieht dies durch den Einbezug der ökologischen Aspekte und durch eine nachhaltige Bauweise unter Anwendung der neuesten Techniken. Im Sinne des VBS-Leitbildes wird eine gute Qualität der Bauten angestrebt. Die verantwortlichen Stellen berück- sichtigen im Rahmen ihrer Tätigkeiten die SIA-Empfehlung zum nachhaltigen Bauen.

1.6 Departementsbereich Verteidigung (V)

1.6.1 Weiterentwicklung der Armee

Bundesverfassung und Militärgesetz geben die Armeeaufträge vor. Detailliertere Ausführungen enthält der Sicherheitspolitische Bericht (SIPOL B 2000) und das Armeeleitbild (ALB XXI). Die konkrete Gewichtung der einzelnen Aufträge der Armee nimmt der Bundesrat aufgrund der aktuellen sicherheitspolitischen Lage vor.

5416

Die im Juni 2002 im Bericht des Bundesrates an das Parlament1 dargestellten Ein- schätzungen der Bedrohungen, Gefahren und Risiken sowie die darauf abgestützte sicherheitspolitische Strategie der Schweiz gelten insgesamt nach wie vor. (Eine ausführliche Analyse, die diese Schlussfolgerung bestätigt, ist in der Botschaft zur Revision der Verordnung über die Armeeorganisation enthalten.) Von einer grund- legend veränderten Sicherheitslage ist auf absehbare Zeit nicht auszugehen. Für die nächsten Jahre steht weniger das Auftauchen neuer Risiken im Vordergrund als die Überlagerung und Kumulierung bereits erkannter und wirkender Risiken. Gewisse Aspekte der asymmetrischen Bedrohung haben sich in den letzten Jahren allerdings stärker als erwartet akzentuiert. Trotzdem ist nicht gänzlich ausser Acht zu lassen, dass nach wie vor militärische Gewaltpotenziale bestehen und Konflikte gewaltsam – mit konventionellen militärischen Mitteln – ausgetragen werden. Infolge der wiederholten und sich zum Teil überlagernden Sparvorgaben – insbeson- dere der Entlastungsprogramme 2003 und 2004 (EP 03 und 04) – steht der Armee jährlich eine halbe Milliarde Franken weniger zur Verfügung als zur Umsetzung der im Armeeleitbild XXI verankerten Konzeption ursprünglich vorgesehen waren. Die Sparvorgaben des EP 03 werden über die beschleunigte Reduktion der Personal- und Sachausgaben umgesetzt. Im Personalbereich sind so bis Ende 2010 rund 2500 Stellen abzubauen. Kurzfristig können weitere (vor allem durch das EP 04) geforderte Einsparungen jedoch nur über eine Reduktion der Investitionen, insbesondere der Rüstungskredite, realisiert werden, was die angestrebte Weiterentwicklung der Armee verlangsamt. Die Finanzstrategie sieht vor, durch Senkung der Betriebskosten langfristig finan- zielle Mittel in den Investitionsbereich umzulagern. Für wenige Jahre – das heisst, bis die eingeleiteten Sparmassnahmen tatsächlich greifen – kann eine Reduktion der Investitionen in Kauf genommen; sie darf aber nicht längerfristig fortgesetzt werden. Vor allem die gegenwärtige und für die Zukunft absehbare Bedrohungssituation, in zweiter Linie auch der auf der Armee lastende Finanz- und Leistungsdruck, haben zu Anpassungen der Entwicklungsausrichtung der Armee geführt. Mit den Beschlüssen vom September 2004 und vom Mai 2005 hat der Bundesrat im Sinne einer Optimierung den Entwicklungsschritt 2008/2011 (ES 08/11) der Armee beschlossen. Im Zentrum der Anpassungen steht die Verringerung der Kapazitäten für die Verteidigung im engeren Sinne zugunsten der Mittel für Sicherungseinsätze. Unter Vorbehalt der parlamentarischen Zustimmung hat die Armee diesen Entwick- lungsschritt im Zeitraum 2008–2011 umzusetzen.

1.6.2 Entwicklung der Immobilienbedürfnisse

Der markant gesunkene Bestand an Armeeangehörigen und Truppenkörpern im Übergang von der Armee 95 zur Armee XXI, die Schwergewichtsverlagerung bei den Kapazitäten im Rahmen des Entwicklungsschrittes 2008/2011 (ES 08/11) und die Sparvorgaben beeinflussen den Bedarf an Immobilien.

1 Bericht des Bundesrates vom 26. Juni 2002 über die Lage- und Gefährdungsanalyse Schweiz nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001, BBI 2003 1832.

5417

Eine Folge des EP 03 ist das neu erarbeitete Stationierungskonzept der Armee vom Juni 2005. Die strategische Planung für den Immobilienbedarf über den gesamten Departementsbereich Verteidigung und die künftige Nutzung ist auf einen Zeithori- zont von acht Jahren ausgerichtet. Das Stationierungskonzept der Armee vom Juni 2005 legt fest, welche Standorte weiter genutzt werden sollen und auf welche ver- zichtet werden kann. In der Umsetzung bedeutet dies: eine massive Reduktion der Einsatzinfrastruktur, die Straffung der Ausbildungsinfrastruktur sowie die Reduktion der Logistikinfrastruktur von rund 30 Stammbetrieben (Organisation Armee 95) auf

5 Logistik- und 6 Infrastrukturzentren.

Die Umsetzung des Stationierungskonzeptes der Armee vom Juni 2005 erfordert bauliche Massnahmen bei den Ausbildungs- und Betriebsinfrastrukturen. Einerseits werden bestehende Infrastrukturen nicht mehr benötigt, andererseits müssen die gemäss dem Stationierungskonzept der Armee definierten Standorte den neuen Anforderungen baulich angepasst werden. Für die Realisierung der erforderlichen Massnahmen werden in den nächsten Immobilienbotschaften VBS entsprechende Investitionskredite beantragt.

1.7 Prüfung der Vorhaben auf ihren Nutzen

Das Immobilienmanagement mit seinen mehrjährigen Planungs- und Realisierungs- fristen und die auf Jahrzehnte angelegte Nutzungsdauer der Immobilien stehen im Gegensatz zum anhaltenden dynamischen Wandel des Umfeldes. Trotz aller Unsi- cherheiten müssen jedoch die Immobilien permanent aktiv bewirtschaftet werden. Ziel muss es sein, die aktuellen Investitionsbedürfnisse zu realisieren und Fehlinves- titionen zu vermeiden. Alle Planungsarbeiten erfolgen unter Berücksichtigung der Weiterentwicklung der Schweizer Armee und sind abgestützt auf das Stationierungskonzept der Armee vom Juni 2005. Damit soll verhindert werden, dass in Objekte investiert wird, die in Zukunft nicht mehr benötigt werden. Die Priorisierung der Vorhaben Die Geschäftsleitung des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölke- rungsschutz und Sport hat 1997 einen Kriterienkatalog für die Priorisierung von geplanten Rüstungs- und Immobilienvorhaben verabschiedet, um mögliche Fehlin- vestitionen zu vermeiden. Diese Triage erfolgt zu Beginn der Planung jedes Einzel- Vorhabens mit einer Bedürfnisüberprüfung. Kategorie A: Unbestrittene, kosten-/nutzenoptimierte Einzelvorhaben, deren Mengengerüst (Benützeranforderungen), Dimensionierung (Grösse) und der Realisierungszeitpunkt eindeutig bestimmt sind. Kategorie B: Etappierte, an Bestände und Strukturen angepasste und in Folgeetappen noch anpassbare Vorhaben. Nur die jeweils beantragte Etappe ist unbestritten. Eine Etap- pierung ist auch auf Grund der zeitlichen, schrittweisen Realisierung im Zusammen- hang mit einer Rüstungsbeschaffung angebracht.

5418

1.8 Departementbereich Bevölkerungsschutz

Natur- und zivilisationsbedingte Katastrophen, der Ausfall wichtiger Infrastrukturen im Bereich von Energie und Kommunikation oder Anschläge mit biologischenWaf- fen sind heute wahrscheinliche Gefahren. Der Bevölkerungsschutz ist das wichtigste Mittel für deren Bewältigung. Dem Schutz vor biologischen Gefahren und Bedro- hungen wird heute grosse Wichtigkeit beigemessen. Für die wirkungsvolle Bekämp- fung eines Krankheitsausbruches ist eine auf biologische Ereignisse ausgerichtete und verfügbare Laborlogistik unabdingbar. Neben dem Aufbau des Sicherheitslabors (SiLab) VBS wird die Standortfrage der Nationalen Alarmzentrale (NAZ) in Zusammenhang mit den Entwicklungen des Kern- und Krisenstabs des Sicherheitsausschusses (KKSiA) geprüft.

1.9 Departementbereich armasuisse

Gemäss Artikel 15, Buchstabe c der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB) vom 14. Dezember 1998 beantragt das Eid- genössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport für die Finanzierung der einzelnen Immobilienvorhaben bis drei Millionen Franken jährlich in der Immobilienbotschaft VBS einen Rahmenkredit. Die armasuisse Immobilien als Eigentümervertreterin bemisst in Zusammenarbeit mit den strategischen Mietern VBS die jährlichen Rahmenkredite zu Gunsten aller Mieter (Ziff. 2.7). Die Abstimmung der Mieterbedürfnisse auf den zur Verfügung stehenden Rahmenkredit erfolgt periodisch unter der Federführung der armasuisse Immobilien.

1.10 Finanzen

1.10.1 Kreditordnung

Für die Finanzierung von Immobilienvorhaben sind gemäss dem Bundesgesetz über den Eidgenössischen Finanzhaushalt (FHG) vom 7. Oktober 2005, Artikel 21, Ver- pflichtungskredite erforderlich für: – Bauvorhaben und Liegenschaftskäufe; – längerfristige Liegenschaftsmieten mit erheblicher finanzieller Tragweite. Gemäss VILB sind jährlich in der Immobilienbotschaft VBS alle neuen Gesamt- und Rahmenkredite mit den nachfolgend genannten Spezifikationsbereichen dem Parla- ment zur Genehmigung zu unterbreiten. – Vorhaben (ohne Vorabklärungen und Projektierungen), die Ausgaben von mehr als 10 Millionen Franken im Einzelfall erfordern. Sie werden in der jeweiligen Immobilienbotschaft und im Kreditverzeichnis einzeln ausgewie- sen und in der Immobilienbotschaft umfassend begründet. – Vorhaben, die Ausgaben von weniger als 10 Millionen Franken, aber mehr als 3 Millionen Franken erfordern, werden im Kreditverzeichnis zur Immo- bilienbotschaft VBS begründet und in Form eines Gesamtkredites beantragt.

5419

– Vorhaben, die weniger als 3 Millionen Franken erfordern, werden in Form eines Rahmenkredites beantragt.

1.10.2 Kreditberechnung und Vergabe der Aufträge

Alle in dieser Botschaft ausgewiesenen Kosten verstehen sich inklusive Mehr- wertsteuer zum aktuell gültigen Satz von 7,6 Prozent. In der Regel liegt den Berech- nungen der schweizerische Baupreisindex vom 1. Oktober 2005 zu Grunde (Basis 1. Oktober 1998 = 100 Punkte). Die Vergabe der Bauaufträge erfolgt nach dem Bundesgesetz vom 16. Dezember

1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1) und dem Grundsatz

des besten Preis- und Leistungsverhältnisses. Regionalen Anliegen soll durch ent- sprechende frühzeitige Informationen und mittels breit abgestützter Wettbewerbe – insbesondere auch auf der Stufe der Unterlieferanten – Rechnung getragen werden. Der Wettbewerb hat aber letztlich Vorrang. Die Planer und Unternehmer werden auf Grund von klar definierten Eignungskri- terien zur Offertstellung zugelassen. Die Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von definierten Zuschlagskriterien. Eignungs- und Zuschlagskriterien werden den Bewerbern im Rahmen der Ausschreibung bekannt gegeben.

1.10.3 Kostenzusammenstellung

Die Kostenvoranschläge sind nach dem Baukostenplan (BKP) und/oder der Ele- mentkostengliederung (EKG) der Schweizerischen Zentralstelle für Baurationalisie- rung in folgende Hauptgruppen aufgeteilt:

Nr. Hauptgruppen Text

0 Grundstück Kosten für die Erschliessung bis zur entsprechenden

Grundstücksgrenze, allfälliger Landerwerb usw.

1 Vorbereitungsarbeiten Kosten für Abbrucharbeiten, spezielle Fundationen,

Anpassungen, Umlegung von Werkleitungen und Verkehrsanlagen.

2 Gebäude Kosten für den Baugrubenaushub, den Rohbau sowie

den Ausbau und die allgemeinen Installationen.

3 Betriebseinrichtungen Kosten für die nutzungsspezifischen, fest eingebauten

Einrichtungen mit den entsprechenden speziellen Bauarbeiten und Installationen.

4 Umgebung Kosten für Strassen und Plätze, Umgebungsgestaltun-

gen, Erdbewegungen sowie Rohbau-, Ausbau- und Installationsarbeiten ausserhalb des Gebäudes, aber innerhalb der Grundstücksgrenzen.

5420

Nr. Hauptgruppen Text

5 Baunebenkosten Kosten für Bewilligungen, Gebühren, Modelle,

Vervielfältigungen, Baustellenbewachungen, Vermessungen, Kunst und dergleichen.

6 Sonderposition Wird in der Regel für militärische Objekte nicht

verwendet.

7 Sonderposition Wird in der Regel für militärische Objekte nicht

verwendet.

8 Unvorhergesehenes Kosten für unvorhergesehene oder mit geringer

Wahrscheinlichkeit anfallende Aufwendungen im Zusammenhang mit Bauerschwernissen gemäss Risikobeurteilung. Nicht beanspruchte Risikopositio- nen werden zum Abdecken eventuell anfallender Teuerung verwendet.

9 Ausstattung Kosten für die Ausstattung des Gebäudes mit beweg-

lichen Einrichtungen (zum Beispiel die Möblierung).

1.10.4 Auffangen der Teuerung

Weiterhin ist ein regional unterschiedliches Verhalten der Baupreise festzustellen. In der Regel wird bei Vorhaben und Projekten der Teuerung mit folgenden Massnah- men begegnet: Alle Kostenberechnungen sind indexiert nach einem bestimmten Stand des schwei- zerischen Baupreisindexes. Prinzipiell wird die Teuerung in den einzelnen Vorhaben und Projekten innerhalb des jeweils bewilligten Kostenrahmens ausgeglichen. Die- ser erfolgt zum Beispiel mittels des Vergabekonzeptes durch Verhandlungen oder Verzichtsplanungen. Wenn alle Reserven ausgeschöpft sind, werden die ungedeck- ten Mehrkosten unter Berücksichtigung der Finanzhaushaltverordnung (Art. 16) wie folgt finanziert: Projekte für mehr als zehn Millionen Franken: – Antrag für teuerungsbedingten Zusatzkredit an die Eidgenössischen Räte mittels Immobilienbotschaft. Projekte bis zehn Millionen Franken: – Abtretung aus bestehendem Rahmenkredit für teuerungsbedingte Mehrkos- ten. Steuerung beim Unternehmensbereich armasuisse Immobilien.

1.10.5 Entwicklung der Verpflichtungs- und

Zahlungskredite In den Jahren 1991 bis 2005 wurden im Durchschnitt Verpflichtungskredite in der Höhe von 260 Millionen Franken bewilligt. Mit rund 284 Millionen Franken liegt der beantragte Verpflichtungskredit über dem Wert von 2006. Wesentliche Gründe dafür sind:

5421

Die neue Kreditstruktur NRM Der Investitionskredit enthält neu Massnahmen zur Wertvermehrung, Eigentumsan- teile, Mieterausbauten und Desinvestitionen als Vorbereitung zum Verkauf. Die neuen Zuordnungen der Vorhaben zu den Krediten führen zu einer Erhöhung der Verpflichtungskredite im Teil Investitionen (siehe dazu auch Ziff. 1.10.7). Die Armeereform Bis zum Vorliegen der Entscheide zur Armee XXI bestand in den vergangenen Jahren Planungsunsicherheit. Grosse Vorhaben wurden erneut auf ihre Dringlichkeit hin überprüft und neu priorisiert, was Verschiebungen und Verzicht zur Folge hatte und noch hat.

1.10.6 Finanzierbarkeit der geplanten Investitionen

Der Investitionskredit – ehemals Zahlungskredit – den die Eidgenössischen Räte im Dezember mit dem Voranschlag bewilligen, bestimmt das finanzierbare und reali- sierbare Bauvolumen. Von der Grösse und Komplexität eines Projektes hängt die Dauer der Bauausführung ab. Diese kann sich über mehrere Jahre erstrecken. Die dadurch anfallenden «Teilzahlungen» bis zur Schlussabrechnung ergeben den jähr- lichen Zahlungsbedarf. Die geplanten Investitionskredite für Immobilien-Investitionen entsprechen der aktuellen VBS-internen Prioritäten-Setzung in der Mittelzuteilung. Die mit dieser Botschaft beantragten Vorhaben sind mit den im Voranschlag 2007 und im Finanzplan 2008 bis 2010 vorgesehenen Investitionskrediten finanzierbar.

1.10.7 Vergleich mit der Immobilienbotschaft VBS 2006

Weil die vorliegende Immobilienbotschaft VBS 2007 mit dem NRM in einer neuen Kreditstruktur vorliegt, können die Verpflichtungskredite nicht ohne Detailbetrach- tung miteinander verglichen werden. Die «Vertraglichen Leistungen» werden aufgeteilt in: – Reine Kosten für die Zumietung. Diese werden mit dem Aufwandkredit der armasuisse Immobilien finanziert und an den Mieter weiterverrechnet; – Mieterausbau gemäss Mietermodel. Dieser wird mit dem Investitionskredit finanziert. Der notwendige Verpflichtungskredit ist in den 80 Millionen Franken gemäss Ziffer 2.7 enthalten; – Transferkosten. Diese werden mit dem Aufwandkredit der armasuisse Immobilien als Beiträge an die Kantone und Gemeinden finanziert. Es erfolgt keine Weiterverrechnung im Sinne von Mietkosten; – Ausnahmefällen und wenn die Kriterien erfüllt sind in Investitionsbeiträge. Diese werden im gleichen Jahr erfolgswirksam abgeschrieben.

5422

Der Immobilienunterhalt wird aufgeteilt in: – Werterhaltende Komponenten, die mit dem Aufwandkredit des Eigen- tümervertreters armasuisse Immobilien finanziert werden und in der Netto- miete enthalten sind; – Wertvermehrende Komponenten, die mit dem Investitionskredit finanziert und in der Bilanz aktiviert werden. Damit hat dieser Teil direkten Einfluss auf die Mietkosten. – Der dafür notwendige Verpflichtungskredit ist im Rahmenkredit für Vorhaben bis und mit 3 Millionen Franken enthalten (Ziff. 2.7). Die Liquidationen werden aufgeteilt in: – Reine Desarmierungen und Entsorgungen, die über einen Aufwandkredit der armasuisse Immobilien finanziert werden müssen; – Desinvestitionen, die als Vorbereitung zu einer Umnutzung oder einem Ver- kauf getätigt werden. Diese werden über den Investitionskredit finanziert und müssen aktiviert werden. Für diese Massnahmen ist ein Verpflichtungs- kredit von 10 Millionen Franken eingestellt (Ziff. 2.7).

Aufteilung der ehemaligen Rubriken

Immobilienbotschaft Mio. Immobilienbotschaft Mio. ausserhalb Mio. VBS 2006 Franken VBS 2007 Franken Immobilienbotschaft Franken Investitionskredit VBS 2007 Aufwandkredit

Immobilien 200,478 Immobilien 260,600 (Um- und (Um- und Neubauten, Neubauten inkl. Mieterausbau und Eigentumsanteile

Vertragliche 16,500 Zumiete (länger- – Transferaufwand 2,000 Leistungen fristige Liegen- schaftsmieten über

10 Mio Franken)

Aufwandkredit – separater BB investitive Beiträge –

Immobilien- 110,000 Immobilienunterhalt 13,000 Immobilienunter- 66,000 unterhalt und wertvermehrend halt werterhaltend Liquidationen Liquidationen 10,000 Liquidationen 6,500 Desinvestitionen Desarmierungen als Vorbereitung Entsorgungen Umnutzung/Verkauf

Total 326,978 Total 283,600 Total 74,500

5423

2 Immobilienvorhaben VBS nach Mieter und Grösse

2.1 Fläsch GR

Waffenplatz St. Luzisteig (GR) und Zeughausareal Mels (SG) Gefechtsausbildungszentrum (GAZ) Ost Neubau und Umbauten 1. Etappe Kosten 29 Millionen Franken Mieter V5 Heer Vorhaben Nr. 400.532 Nutzungsbereich Ausbildungs-Infrastruktur

2.1.1 Ausgangslage

Die zahlreichen modernen Kampfmittel auf dem konventionellen Gefechtsfeld machen es immer schwieriger, die Geschehnisse in einer Übungsanlage umfassend und wirklichkeitsnah zur Darstellung zu bringen. Die Aufgabe, alle am Gefecht Beteiligten so auszubilden, dass sie sich richtige Verhaltensweisen aneignen können, ist mit den vorhandenen Simulationsmöglichkeiten nicht mehr zu erfüllen. Im Besonderen fehlt ein Umfeld, welches ermöglicht, die Kader in der Führung des Gefechts der verbundenen Waffen auf dem Gefechtsfeld umfassend zu schulen. Deshalb wurde ein neues System für die «Simulationsunterstützung für Gefechts- übungen» (SIMUG) entwickelt und im Rüstungsprogramm 2004 beantragt. Ebenso ist ein System für «Simulationsunterstützung für Gefechtsübungen Kampf im über- bauten Gelände» (SIM KlUG) in der Entwicklungsphase. Die Beschaffung dieses Systems ist im Rüstungsprogramm 2007 oder 2008 geplant. Die Ausbildungsziele dieser Systeme sind: – Schulung und Förderung der Führungsleistung der Kader; – Überprüfung von Entschlussfassung und Befehlsgebung im Gefecht der ver- bundenen Waffen; – Schulung des korrekten gefechtsmässigen Verhaltens aller Beteiligten mit ihren Waffensystemen und Kampffahrzeugen; – realitätsnahes Gefechtstraining unter Einbezug der Wirkung von Waffen und der Darstellung des Feuers auf dem Gefechtsfeld; – Erkennen und Aufzeigen der Schwachstellen dieser Gefechtsausbildung sowie Konsequenzen daraus ziehen; – Überprüfung der Gefechtsleistung einer Kampfeinheit mit Auswertungs- möglichkeiten bis Stufe Soldat; – maximale Entlastung der Truppe von Einrichtungs- und anderen Vorberei- tungsarbeiten, im Schiedsrichterdienst und bei der Auswertung.

5424

Schweizweit sind zwei Gefechtsausbildungszentren geplant, welche auf dem genehmigten Stationierungskonzept der Armee vom Juni 2005 basieren: – ein Zentrum im Raum Westschweiz (GAZ West) auf dem Waffenplatz Bure mit den Systemen SIMUG und SIM KlUG (Immobilienbotschaft VBS 2006); – ein Zentrum im Raum Ostschweiz (GAZ Ost) auf dem Waffenplatz St. Luzisteig für das System SIMUG (vorliegende Immobilienbotschaft VBS 2007) und in Walenstadt für das System SIM KIUG (Immobilienbotschaft VBS 2008). Die Instandhaltung und Bereitstellung der Simulatoren und Anlagen soll durch die Industrie gewährleistet werden. Es ist vorgesehen, die Systeme SIMUG (in St. Luzisteig, Immobilienbotschaft VBS 2007) und SIM KIUG (in Walenstadt, Immobilienbotschaft VBS 2008) zentral im Areal des Zeug- haus Mels zu bewirtschaften. Die am Standort Mels dafür notwendigen bau- lichen Anpassungen werden mit der vorliegenden Immobilienbotschaft VBS

2007 realisiert.

2.1.2 Begründung des Vorhabens

Dem Waffenplatz St. Luzisteig wird mit der zukünftigen Gefechtsausbildung eine hohe Bedeutung zugemessen. Zusammen mit dem Waffenplatz Chur ist er infolge der guten Ausbildungsmöglichkeiten und der vorhandenen Infrastrukturen (Gelände, Ortskampfanlage) einer der Hauptplätze für die Verbandsausbildung. Gefechtsübun- gen mit zwei Infanteriekompanien und einer technischen Systemkapazität für

600 Personen und 100 Fahrzeugen sind möglich.

Mit dem System SIMUG können Übungen ohne den Einsatz von Kampfmunition durchgeführt werden. Das System bietet die Möglichkeit der elektronischen Erfas- sung der erzielten Waffenwirkung sowie der Aufzeichnung des Verhaltens der einzelnen Soldaten und der Verbände im Gefecht.

2.1.3 Planungsvorgaben und Konzept

Die für den Waffenplatz St. Luzisteig ausgewiesenen Raumbedürfnisse lassen sich mit den bestehenden Gebäuden nicht mehr decken. Ein Neubau und Anpassungs- massnahmen an der bestehenden Infrastruktur sind deshalb unumgänglich. Für den Neubau wurden folgende Vorgaben definiert: robuste, unterhaltsarme und pflege- leichte Materialien; ökologische Bauweise; polyvalent nutzbar; optimale Integration des Neubaus in die unter nationalem Denkmalschutz stehende historische Festungs- anlage St. Luzisteig.

5425

2.1.4 Beschreibung des Vorhabens

Das Vorhaben umfasst bauliche Massnahmen an folgenden Standorten:

St. Luzisteig: Neubau Leitzentrale: Aus dem entwickelten Gesamtkonzept wird das Gebäude für die Leitzentrale im Bereich der baufälligen alten Kantine und der Offizierskaserne erstellt. Das Gebäude umfasst vier Geschosse, total zirka 3000 Quadratmeter Fläche und enthält insbesondere die Leitzentrale SIMUG, zwei Übungsräume für Batail- lonsstäbe, ein Auditorium, zwölf Büros, Unterkunft für Dienstpersonal und Räume für eine kleine Krankenabteilung sowie diverse Archiv-, Einstell-, Erschliessungs-, Lager-, Sanitär-, Technik-, und WC-Räume. Mehrzweckhalle 1: Die ehemaligen Pferdestallungen werden umgenutzt als Ein- stellhalle für Radschützenpanzer. Mehrzweckhalle 2: Abbruch der bestehenden Halle 2 zugunsten eines kleinen Magazingebäudes (Lager für Simulationsmaterial, WC-Anlage für die Truppe), eines Abspritzplatzes sowie eines Parkplatzes für Zivilfahrzeuge. Gleichzeitig kann der Kiesplatz vor der historischen Festungsanlage gemäss Antrag der kantonalen Denkmalpflege renaturiert werden. Erstellen einer Umfahrungsstrasse: Diese ist notwendig, weil die historische Toran- lage mit Radschützenpanzern nicht passiert werden kann. Die Linienführung wurde mit der kantonalen Denkmalpflege und dem Raumplanungsamt abgesprochen. Übungsgelände: Flächendeckendes Erstellen der für die Datenübermittlung des Systems SIMUG notwendigen Feldtransponder-Masten auf dem gesamten Gelände. Verstärkung der bestehenden Strassen.

Mels: Anpassen einzelner bestehender Gebäude im Areal des Zeughauses Mels für die – Aufbereitung und Instandhaltung der Simulatoren und der Signaturenkörper im Gebäude WB; – Ausrüstung, Initialisierung der Mannschaft und der Fahrzeuge im Gebäude EG; – Einrichten des Kommandos Gefechtsausbildungszentrum im Gebäude WA; – Einrichten der Verwaltungsinfrastruktur für die Industrie «RUAG Training Supportcenter» (RTS) im Gebäude WA; – Einrichten eines Bataillons-Kommandopostens inkl. Unterkunft für den Bataillonsstab und das Dienstpersonal im Gebäude WA; – Einrichtung eines Wachtlokals mit notwendiger Unterkunft im Gebäude WA; – Lagerung der Waffensimulatoren SIMUG und SIM KIUG im Gebäude EG (automatisiertes Lager).

5426

2.1.5 Energie – Sicherheit – Umwelt

Auf dem Areal des Zeughauses Mels werden energetische Massnahmen in Anwen- dung der Luftreinhalteverordnung (LRV) umgesetzt. Eine entsprechende Sanie- rungsaufforderung liegt vor. Die notwendigen Massnahmen wurden aufgrund der nicht klaren zukünftigen Nutzung bisher noch nicht umgesetzt. Ein weiterer Nach- holbedarf besteht bei werterhaltenden Massnahmen beziehungsweise Instandhal- tungsarbeiten sowie bei der Anpassung der Gebäude an die gesetzlichen Normen bezüglich Erdbebensicherheit. Die bestehenden alten technischen Installationen werden durch moderne, energie- sparende ersetzt. Mit dem Einsatz neuzeitlicher Anlagen können die Betriebskosten reduziert werden. Sicherheit: Die geltenden gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Feuerschutz, Arbeitssicherheit und Zutrittskontrolle werden eingehalten und umgesetzt. Im Rahmen der Projektierung wurden die erforderlichen Massnahmen im Bereich Gewässerschutz, Landschafts- und Naturschutz, Lärmschutz und Luftreinhaltung erarbeitet. Für das Vorhaben wird ein ordentliches militärisches Plangenehmigungs- verfahren durchgeführt.

2.1.6 Investitionskosten

Kostenzusammenstellung gemäss Baukostenplan (BKP)

Nr. Hauptgruppen Mio. Franken

0 Grundstück –

1 Vorbereitungsarbeiten 1,225

2 Gebäude 18,624

3 Betriebseinrichtungen 1,685

4 Umgebung 4,053

5 Baunebenkosten 0,561

8 Unvorhergesehenes 1,770

0–8 Total Baukosten 27,918

9 Ausstattung 1,082

0–9 Gesamtkosten 29,000 davon Honorare 3,082

Verpflichtungskredit 29,000 Index April 2005 = 110.5 Punkte Ostschweiz, Neubau Bürogebäude (10.1998 = 100 Punkte) MWSt-Satz 7,6 %

5427

2.1.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen

Für den Betrieb dieser neuen Ausbildungsanlage sind zwölf Personen notwendig, die im Rahmen der normalen Kontingente rekrutiert werden. Es handelt sich um Berufsmilitär für die Ausbildung und Personal für die Instandhaltung des Systems.

2.1.8 Termine

Datum Text

2006 Militärisches Plangenehmigungsverfahren.

Ab Sommer 2006 Detailplanung und Vorbereitung der Ausführungsplanung. Ab Sommer 2007 Baubeginn Gebäude Leitzentrale SIMUG. Anpassungen an den übrigen Gebäuden auf dem Waffenplatz St. Luzisteig. Ab Frühjahr 2008 Baubeginn Übungsgelände. Ab Sommer 2008 Baubeginn Bereich Ausrüstung/Instandhaltung im Areal des Zeughaus Mels. Sommer 2009 Übergabe an die Truppe.

2.2 Bière VD

Waffenplatz Neubau von zwei polyvalenten Ausbildungshallen für die Artillerie Kosten 16,25 Millionen Franken Mieter V5 Heer Vorhaben Nr. 401.820 Nutzungsbereich Ausbildungs-Infrastruktur

2.2.1 Ausgangslage

Bis 1994 wurden auf dem Waffenplatz Bière ausschliesslich Truppen der Artillerie ausgebildet. Seit 1995 ist der Waffenplatz auch Ausbildungsstandort für die mecha- nisierte Infanterie. Mit organisatorischen Anpassungen sowie Umnutzungen der vorhandenen Infrastruktur konnte das Gesamtzusammenspiel dieser beiden Lehr- verbände auf dem Waffenplatz, mit gewissen Einschränkungen und Defiziten, sichergestellt werden. Die für die mechanisierte Infanterie notwendigen, gedeckten Ausbildungsräumlich- keiten wurden mittels Abtretung und Umnutzung zweier bestehender Ausbildungs- hallen der Artillerie geschaffen. Diese beiden Hallen fehlen seither der Artillerie für ihre eigene Ausbildung. Für die künftige Nutzungsvorstellung ist der Neubau von zwei polyvalenten Ausbildungshallen deshalb die unabdingbare Voraussetzung. Das Stationierungskonzept der Armee vom Juni 2005 bestätigt den Standort Bière und damit die Weiternutzung des bestehenden Waffenplatzes. Mit der Konzeptbestä- tigung wird auch der Artilleriestandort (Artillerierekrutenschule 30 sowie die Artil- leriekaderschule 32) Frauenfeld voraussichtlich ab Herbst 2007 nach Bière verlegt.

5428

Deshalb wird dem Waffenplatz Bière künftig eine noch höhere Bedeutung zukom- men. Artillerie und mechanisierte Infanterie werden in Bière künftig folgende Fach- richtungen ausbilden: – allgemeine Grundausbildung (AGA) und Funktionsgrundausbildung (FGA) des Lehrverbandes Panzer und Artillerie; – Verbandsausbildung von Rekruteneinheiten (VBA 1) und WK-Einheiten (VBA 2); – Ausbildung am Aufklärungssystem für die Artillerie; – Ausbildung auf dem Fahrsimulator Panzer (FASPA); – Ausbildung am Waffensystem für den Bogenschuss; – Taktische und technische Ausbildung der Schiesskommandanten.

2.2.2 Begründung des Vorhabens

Die bestehende Infrastruktur auf dem Waffenplatz Bière vermag die neuen Bedürf- nisse für die spezifische Ausbildung der Artillerie-Formationen nicht vollständig abzudecken. Der fehlende Raum kann nicht mehr durch weitere Umnutzung beste- hender Infrastrukturen geschaffen werden. Die Umnutzung bestehender und freiwerdender Flächen im Zeughausbereich wurde im Hinblick auf die Reorganisation der Logistikbasis der Armee überprüft. Die ungeeigneten Traglasten und die zu kleinen Stützenabstände lassen aber eine Nach- nutzung nicht zu. Deshalb muss eine Weiternutzung als Ausbildungs- und Einstell- hallenmöglichkeit für gepanzerte Fahrzeuge ausgeschlossen werden. Es gilt, für verschiedene Bedürfnisse die nötigen baulichen Voraussetzungen zu schaf- fen. Für die Rekrutenschulen, das Kompetenzzentrum der Artillerie mit allen Syste- men, die Instruktion der Waffensysteme für den Bogenschuss sowie die technische und taktische Instruktion der Aufklärungssysteme für die Schiesskommandanten. Mit dem Bau von zwei polivalent nutzbaren Hallen lässt sich die bestehende Lücke in der Ausbildungsinfrastruktur schliessen.

2.2.3 Planungsvorgaben und Konzept

Die neue Infrastruktur muss die Ausbildung an den Waffensystemen für den Bogen- schuss und die taktisch/technische Ausbildung der Schiesskommandanten sicherstel- len. Auf zukünftige Entwicklungen und Änderungen in der Ausbildung soll mög- lichst flexibel und rasch reagiert werden können. Die neue Infrastruktur soll polyvalent nutzbar sein. Der Hallen-Standort ist im betrieblichen und baulichen Gesamtkontext des Waffenplatzes einzubetten.

5429

Abbildung 2.2.3.1

Luftbild der bestehenden Kasernenanlage mit dem Standort (Kreis) für die neuen Hallen

5430

2.2.4 Beschreibung des Vorhabens

Im Rahmen eines Wettbewerbes fand dasjenige Projekt Zustimmung, welches die bestmögliche Wirtschaftlichkeit aufwies und die Integration in den bestehenden Waffenplatz beziehungsweise in die landschaftliche Umgebung besonders gut berücksichtigt hat.

Abbildung 2.2.4.1

4 3

2 1

Modell der neuen Halle

1 Erdgeschoss (Fahrzeughalle)

2 Obergeschoss (Verkehrsfläche)

3 Obergeschoss (Ausbildungsräume / Büros)

4 Versenkte Oblichter

Das Projekt sieht zwei zusammengebaute, zweigeschossige Ausbildungshallen mit einem eingeschobenen Mittelteil als gemeinsame Kernzone vor. Durch diese Anord- nung sind die Hallen von drei Seiten erschliessbar. Der kompakte Baukörper weist eine einfache, klare Strukturierung auf. Jede Halle wird für eine Ausbildungsbelegung mit sechzehn Panzerhaubitzen M 109 dimensioniert. Das erfordert eine gedeckte Nutzfläche von tausend Quadratmetern. Theorie-Räume, Büros für das Instruktionspersonal, Garderoben und Toiletten sowie notwendige Haustechnikräume benötigen weitere achthundertfünfzig Quadratmeter Nutzfläche. Schliesslich werden entsprechende Aussenflächen für die Ausbildung im Freien und die Bereitstellung und Manövrierung der Fahrzeuge realisiert. Der Neubau basiert auf einer Kernstruktur in Stahlbeton. Die restlichen Tragstruktu- ren erfolgen in Holzelementbauweise. Sämtliche Raumzellen sind stützenfrei und bieten somit eine flexible Nutzung. Fenster, Türen und Tore werden in Leichtmetall hergestellt. Das Flachdach wird mit einer extensiven Begrünung ausgebildet. Licht- kuppeln dienen dem zusätzlichen Lichteinfall in die Hallen- und Theoriebereiche. Die haustechnischen Installationen werden nach neusten energetischen Gesichts- punkten erstellt, um eine ökonomisch optimierte Bewirtschaftung sicherzustellen. Ausserhalb des Gebäudes werden Hauptplatz- und Nebenplätze für die Ausbildung sowie Parkplätze für Personenfahrzeuge realisiert.

5431

2.2.5 Energie – Sicherheit – Umwelt

Für die Beurteilung und Auswahl des Projektes standen wirtschaftliche und nachhal- tige Lösungen in den Bereichen Energie und Kommunikation im Vordergrund. Der Einbau moderner technischer Installationen hält die Betriebskosten tief. Die Aus- bildungshallen werden an das bestehende Fernwärmenetz des Waffenplatzes ange- schlossen. Die gesetzlichen Vorgaben Brandschutz und Zutrittskontrolle werden umgesetzt.

2.2.6 Investitionskosten

Kostenzusammenstellung gemäss Baukostenplan (BKP)

Nr. Hauptgruppen Mio. Franken

0 Grundstück –

1 Vorbereitungsarbeiten 0,226

2 Gebäude 13,131

3 Betriebseinrichtungen 0,388

4 Umgebung 1,899

5 Baunebenkosten 0,356

8 Unvorhergesehenes 0,700

0–8 Total Baukosten 16,700

9 Ausstattung 0,400

0–9 Gesamtkosten 17,100 davon Honorare Phase 3 (Projektierungskredit) –0,850

Verpflichtungskredit 16,250 Index April 2004 = 114.7 Punkte Genferseeregion, Baugewerbe: Total (10.1998 = 100 Punkte) MWSt-Satz 7,6 %

2.2.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen

Wiederkehrende jährliche Kosten:

Text Mio. Franken

Nettomietkosten 0,938 Betriebskosten 0,187

Bruttomietkosten/Jahr 1,125

Nutzungsdauer 40 Jahre

Für den Betrieb dieser neuen Hallen ist mit einem personellen Aufwand von 0,4 Mannjahren zu rechnen.

5432

2.2.8 Termine

Datum Text

2006 Militärisches Plangenehmigungsverfahren.

Ab 2007 Detailplanung und Vorbereitung der Ausführungsplanung. Ab August 2007 Baubeginn. Juni 2009 Übergabe an die Truppe.

2.3 Drognens FR

Waffenplatz Kaserne Sanierung und Umbau 1. Etappe Kosten 12 Millionen Franken Mieter V5 Heer Vorhaben Nr. 400.366 Nutzungsbereich Ausbildungs-Infrastruktur

2.3.1 Ausgangslage

Die Kasernenanlage Drognens wurde in den Jahren 1969 bis 1972 in der damals modernen Elementbauweise erstellt. Sie beinhaltet ein Verwaltungsgebäude mit integriertem Wachtlokal, drei Unterkunftsgebäude, ein Verpflegungsgebäude, eine Fahrzeug- und Ausbildungshalle inklusive Werkstatt, eine Mehrzweckhalle, ein Aufenthaltsgebäude (Soldatenstube), ein Fahrradunterstand, drei Reiheneinfamilien- häuser (Dienstwohnungen) sowie eine Abwasserreinigungsanlage. Weiter ist ein heute nicht mehr aktives unterirdisches Militärspital in der Anlage integriert. Die Kasernenanlage wurde in einer vorgefertigten Betonelementbauweise erstellt. Später wurden die Waffenplätze Isone, Chamblon und Moudon in gleicher Bauweise realisiert. Die bestehenden Infrastrukturen sind auf die Bedürfnisse einer Rekrutenschule ausgerichtet. Bis 2003 wurde der Waffenplatz durch Infanterie / Radfahrer-Truppen belegt. Im Rahmen der Neuausrichtung der Armee ist der Waffenplatz ab 2004 neu den Truppen des Lehrverbandes Logistik (Transporttruppen) für Formationen Grundausbildung und Wiederholungskurse zugewiesen worden. Das Stationierungs- konzept der Armee vom Juni 2005 bestätigt den Waffenplatz Drognens auch für die Zukunft.

5433

Abbildung 2.3.1.1

Ansicht Front bestehendes Gebäude.

2.3.2 Begründung des Vorhabens

Verbunden mit der Neuzuweisung von Transporttruppen wurden in den letzten Jahren bereits entsprechende Investitionen für die Ausbildung getätigt (Neubau Fahrtrainer-Simulatorgebäude FATRAN, Neubau eines Park-, Abstell- und Ausbil- dungsplatzes). Die bestehende Bausubstanz ist in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Dies wegen Konstruktionschwächen (Elementbauweise) und zurückgestelltem Unterhalt wegen Planungsunsicherheit. Auch entspricht sie in ihrer Konzeption wie Konstruk- tion nicht mehr den heutigen Baunormen und Vorschriften (Erdbebensicherheit, Brandschutz etc.). Zudem können die heutigen Standards einer modernen Ausbil- dung, Verpflegung, Unterkunft und Freizeitgestaltung nicht umgesetzt werden. Die vorgeschlagene Gesamtsanierung und die konzeptionellen Anpassungen sind für die künftigen Nutzungen unabdingbare Voraussetzung. Mit den geplanten Sanierungen, Anpassungen und Ergänzungen können die betrieb- lichen Anforderungen sowie die Anforderungen der Ausbildung nachhaltig gestei- gert bzw. verbessert werden. Zudem wird die integrale Gebrauchstauglichkeit der Gebäude auf Jahre wieder hergestellt und die Funktionalität den heutigen Ansprü- chen und Standards angepasst. Mit der Nutzung durch die Rekruten- und Kaderschule der Verkehrs- und Transport- truppen wird die Anlage mit 800 Armeeangehörigen und 60 Instruktoren sowie

40 Zeitmilitärs belegt. Weiter werden 650 Fahrzeuge und 150 Motorräder für die

Ausbildung stationiert sein. Das Verwaltungspersonal umfasst 20 Mitarbeiter. In Kenntnis der diversen Mängel ist ohne entsprechende Massnahmen eine weitere Nutzung der Anlage gefährdet. Im Sinne von Sofortmassnahmen mussten im Jahr

2001 dringende Eingriffe an Fassaden (Ersatz Fenster) und Dächern (Dichtigkeit)

vorgenommen werden.

5434

2.3.3 Planungsvorgaben und Konzept

Die Sanierungs- und Ergänzungsarbeiten haben unter Aufrechthaltung des Waffen- platzbetriebes zu erfolgen. Die Konzeption der Sanierungs- und Ergänzungsarbeiten erfolgte unter Berücksich- tigung des baulichen Zustandes (Sanierungspriorität aufgrund von Zustandsaufnah- men/Studien) und energiespezifischer Gesamtüberlegungen, der betrieblichen Mach- barkeit sowie der zur Verfügung stehenden Finanzmittel (Tranchen). Sie sieht vor, in zwei ersten Schritten (1. und 2. Etappe) die bestehenden Infrastrukturen zu sanieren und konzeptionell anzupassen. In einem dritten Schritt (3. Etappe) sind Infrastrukturerweiterungen, z.B. in Form von Anbauten, Aufstockungen etc., vorgesehen.

1. Etappe

Sanierung und Anpassungen Verpflegungs-, Verwaltungs- und Freizeitbereich mit Kosten von 12 Millionen Franken. Diese Massnahmen sind mit der vorliegenden Immobilienbotschaft VBS beantragt.

2. Etappe

Sanierungen und Anpassungen im Unterkunftsbereich und an der Fahrzeughalle. Diese Massnahmen sind mit der Immobilienbotschaft VBS 2009 geplant. Kosten- schätzung 13 Millionen Franken (Stand April 2006).

3. Etappe

Die Bedürfnisse zur Erweiterung der Infrastruktur sind noch auf den Armee- Entwicklungsschritt 08/11 auszurichten. Im Investitionsplan Immobilien VBS 2006 sind 15 Millionen Franken eingestellt. Die Realisierung ist mit der Immobilienbotschaft VBS 2011 geplant. Das ausser Betrieb genommene Militärspital wird während der Sanierungsphase als Ausweichinfrastruktur für temporäre Nutzungen dienen.

2.3.4 Beschreibung des Vorhabens

Die mit der ersten Etappe geplanten Massnahmen umfassen folgende Schwerpunkte: – Abbruch und Wiederaufbau eines redimensionierten Verpflegungsgebäudes unter Einbezug der neuen Vorgaben für die Verpflegung sowie marginaler Freizeitinfrastrukturen; – Neubau eines begehbaren Medienkanals zwischen sämtlichen bestehenden Gebäuden (Basiserschliessung Haustechnik); – Sanierung und Anpassung des Verwaltungsgebäudes inklusive Wache sowie des Freizeitgebäudes (foyer du soldat); – Sanierung der Mehrzweckhalle; – Sanierung der haustechnischen Installationen in vorgenannten Gebäuden (Elektro-, Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstallationen) sowie Schaffen der Voraussetzungen für eine effiziente Energiebewirtschaftung.

5435

Die Sanierungsmassnahmen umfassen Eingriffe in die Gebäudehülle und punktuelle Verstärkungen der Tragstruktur. Im gleichen Schritt erfolgen notwendige Anpassun- gen an der Gebäudestruktur um die gesetzlichen Vorgaben, die neuen Standards – Verpflegung, Unterbringung von Frauen etc – sowie die veränderten Nutzungsan- forderungen zu erfüllen. Die haustechnischen Installationen werden der künftigen Mehrnutzung angepasst und wo immer möglich auf einen sparsamen und umwelt- schonenden Betrieb redimensioniert. Sicherheitsspezifische Vorgaben werden mit den Sanierungs- und Anpassungsarbeiten mitberücksichtigt (Brandschutz).

Abbildung 2.3.4.1

Ansicht bestehende Mehrzweckhalle

Die bestehende Gebäudegrundstruktur bleibt wo immer möglich bestehen. Einer flexiblen und polivalenten Nutzung der Räumlichkeiten wird grosses Gewicht bei- gemessen. Konzeption sowie statische Voraussetzungen haben auch einer zukünf- tigen Weiterentwicklung des Gebäudes zu genügen. Es werden robuste, unterhalts- arme und nutzungsbeständige Materialien eingesetzt.

2.3.5 Energie – Sicherheit – Umwelt

Die einschlägigen Gesetze und Verordnungen sowie zugehörige Weisungen werden im Projekt berücksichtigt. Sämtliche Sanierungs- und Anpassungsmassnahmen erfolgen unter Berücksichtigung energetischer und ökonomischer Aspekte. Nachhal- tige Lösungen stehen im Vordergrund.

Energie Die Wärmeerzeugung der bestehenden Anlage ist in gutem und gesetzeskonformem Zustand und bedarf keiner Massnahmen. Die Verbesserung der Wärmedämmung der Gebäudehülle, die Sanierung/Redimensionierung und Anpassung der haustechni- schen Installationen (Elektro, Heizung, Lüftung und Sanitär) sowie der Einbau eines dem Haustechnikgesamtkonzept entsprechenden Gebäudeleitsystems werden dazu beitragen, dass der Energiebedarf in Zukunft effizient genutzt und überwacht wird.

5436

Sicherheit Im Rahmen der Sanierungs-, Anpassungs- und Wiederaufbaumassnahmen wird die Primärtragstruktur den heute gültigen Vorschriften und Normen angepasst (Trag- sicherheit, Erdbebensicherheit). Die Brandschutzmassnahmen werden, entsprechend der übergeordneten Gesamt- sicherheitskonzeption, der sanierten Gebäudekonzeption angepasst oder wo heute fehlend ergänzt. Damit entspricht die Personen- und Anlagensicherheit wieder den gesetzlichen Vorschriften und Normen. Es sind keine erhöhten Anforderungen zu erfüllen. Die Vorgaben bezüglich Arbeitssicherheit sind eingehalten.

Umwelt Sämtliche Abbruchmaterialien, die bei den Sanierungs- und Anpassungsarbeiten anfallen, werden abtransportiert und gesetzeskonform entsorgt.

2.3.6 Investitionskosten

Kostenzusammenstellung gemäss Baukostenplan (BKP)

Nr. Hauptgruppen Mio. Franken

0 Grundstück –

1 Vorbereitungsarbeiten 0,499

2 Gebäude 8,205

3 Betriebseinrichtungen –

4 Umgebung –

5 Baunebenkosten 0,270

6 Zentrale Versorgung 2,966

8 Unvorhergesehenes 0,590

0–8 Total Baukosten 12,530

9 Ausstattung 0,250

0–9 Gesamtkosten 12,780 davon Honorare Phase 3 (Projektierungskredit) –0,780

Verpflichtungskredit 12,000 Index April 2005 = 112.9 Punkte Espace Mittelland, Baugewerbe: Total (10.1998 = 100 Punkte) MWSt-Satz 7,6 %

2.3.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen

Mit der Umsetzung der geplanten Sanierung wird die Ausbildungseffizienz erhöht und werden die Betriebskosten gesenkt. Durch das Vorhaben werden keine zusätzlichen Arbeitsstellen benötigt.

5437

2.3.8 Termine

Datum Text

2003 bis Bestandesaufnahmen, Machbarkeitsstudie.

Mitte 2004 Mitte 2004 bis Erarbeiten Projektpflichtenheft. Ende 2004 Jan. 2005 bis Erarbeiten Bauprojekt mit Kostenvoranschlag. Dezember 2005

2006 Militärisches Plangenehmigungsverfahren.

Ab 2007 Vorbereitung der Ausführung. Mitte 2007 bis Realisierung 1. Etappe, schrittweise (Waffenplatzbetrieb wird

2010 Aufrechterhalten).

2011 Abschluss und Übergabe 1. Etappe.

2.4 Emmen LU

Fliegerwaffenplatz, Kasernenanlage Mannschaftskaserne MK 1 Bauliche Anpassungen Kosten 16,9 Millionen Franken Mieter V6 Luftwaffe Vorhaben Nr. 400.426 Nutzungsbereich Ausbildungs-Infrastruktur

2.4.1 Ausgangslage

Auf dem Waffenplatz Emmen sind der Lehrverband Flab 33 und Teile des Lehrver- bandes Flieger 31 stationiert. Das Stationierungskonzept der Armee vom Juni 2005 bestätigt den Standort Emmen als Fliegerwaffenplatz auch für die Zukunft. Bei einigen Bauten der Ausbildungsinfrastruktur sind seit längerer Zeit substanzielle Unterhalts- und Sanierungsmassnahmen erforderlich. Dies betrifft insbesondere die Unterkünfte und die Sanitärräume in der Mannschaftskaserne MK 1 und in der Offizierskaserne, welche mit der Sanierung an die neuen Standards angepasst wer- den sollen. Dasselbe gilt für den gesamten Verpflegungsbereich, welcher heute nicht mehr den Hygienevorschriften entspricht und auf das neue Verpflegungskonzept ausgerichtet werden soll. Für die Auszubildenden ist eine zeitgemässe, auf die Bedürfnisse der Armee XXI ausgerichtete Ausbildungs- und Unterkunftsinfrastruktur erforderlich. In den Berei- chen von Unterkunft, Verpflegung, Büro- und Freizeiträume sind daher bauliche Anpassungen notwendig.

5438

Abbildung 2.4.1.1

Ansicht Fassade Mannschaftskaserne MK 1

2.4.2 Begründung des Vorhabens

Im Stationierungskonzept Luftwaffe 2006–2010 wird der Waffenplatz Emmen als Hauptstandort der Luftwaffe aufgeführt. Er verfügt heute bereits über weitgehende Infrastrukturen für die Ausbildung durch den Lehrverband Flab 33. Die Grundaus- bildung erfolgt in Emmen durch den Lehrgang Allwetterflab und wird mit jährlich drei Starts der Rekrutenschulen sichergestellt. In der Mannschaftskaserne MK 1 sind in den letzten Jahren nur notwendigste Unter- haltsmassnahmen ausgelöst worden. Jetzt ist die weitere Nutzung sichergestellt. Sanierungen der haustechnischen Anlagen, Anpassungen an der Gebäudehülle und im Unterkunfts- und Sanitärbereich sind erforderlich. Der Küchenbereich entspricht den gesetzlichen hygienischen Vorgaben nicht mehr. Der gesamte Verpflegungs- bereich muss zudem den geänderten Anforderungen bezüglich Verpflegungskonzept XXI und Standards Ausbildungsinfrastruktur für die Unterbringung von Rekruten und Kader gerecht werden.

2.4.3 Planungsvorgaben und Konzept

Ausgehend von der weiteren Nutzung des bestehenden Gebäudes ist im Rahmen der Definition zu den baulichen Anforderungen eine Sanierung mit Anpassungen für Unterkunft und Verpflegung als richtungweisende Massnahme erachtet worden.

5439

Allfällige andere Lösungsansätze wurden infolge gültiger Standortwahl und verfüg- barer Infrastruktur zur Ausbildung nicht weiter bearbeitet. Das Sicherheitskonzept wird über den gesamten Flugplatz- und Waffenplatzbereich laufend erweitert und schliesst die Mannschaftskaserne MK 1 innerhalb der Umzäu- nung des Waffenplatzes mit ein.

2.4.4 Beschreibung des Vorhabens

Die bestehende Mannschaftskaserne MK 1 und der angrenzende Offizierstrakt liegen im umzäunten Bereich des Waffenplatzes Emmen und sind via Loge erreich- bar. Umgeben vom Kommando- und Lehrgebäude einerseits und Mannschaftska- serne MK 2 anderseits liegt das Sanierungsobjekt inmitten des Waffenplatzes und bildet eine komplementäre Einheit für die Ausbildung des Lehrverbandes Flab 33. Das bestehende Gebäude MK 1 verfügt über insgesamt sechs nutzbare Stockwerke und ist mittels Zwischengang mit dem angrenzenden Offizierstrakt (drei Stockwer- ke) verbunden. Die baulichen Massnahmen beinhalten: Mannschaftskaserne MK 1 – Anpassung der gesamten Verpflegungsinfrastruktur auf das Projekt Verpfle- gung XXI mit einer Neukonzeption des Küchen- und Verpflegungsbereiches (Anlieferung, Kühlzellen, Zubereitung und Lagerung, Entsorgung für

500 Hauptmahlzeiten täglich) sowie dem erforderlichen Esssaal und kombi-

nierbarem Theoriesaal mit Kiosk und Cafeteria; – Ausbau des Dachgeschosses auf die künftige Nutzung als Aufenthalts- und Retablierzone; – Erweiterung des gesamten Unterkunftsbereiches (drei Stockwerke) gemäss Vorgaben «Standard Ausbildungsinfrastruktur» mit Einzug von neuen Trennwänden und Mobiliar zur Unterbringung des persönlichen Materials; – Instandsetzung der Nasszonen nach heute allgemein gültigen Vorgaben und Richtlinien. Als weitergehende bauliche Massnahmen gelten die Anpassungen für: – Ausbauten wie Schreiner-, Gipser und Malerarbeiten; – Gebäude-Aussenwärmedämmung und Wärmedämmende Erneuerung des Daches; – Haustechnik (Ersatz Wasser- und Heizverteilung, Heizung, Lüftung, Klima- und Kälteanlagen); – sicherheitsrelevante Aspekte wie Brandschutz und Schliessanlagen. Offizierstrakt – Die notwendigen baulichen Massnahmen beschränken sich auf energetische Sanierungsmassnahmen.

5440

2.4.5 Energie – Sicherheit – Umwelt

Energie Die vorhandene Stromversorgung erfolgt über das öffentliche Netz und genügt für den gesamten Leistungsbedarf des Waffenplatzes Emmen.

Sicherheit Die bestehende Mannschaftskaserne MK 1 befindet sich im umzäunten Gebiet des Waffenplatzes Emmen und verfügt über eine Zutrittskontrolle via besetzter Loge während des Truppendienstes.

Ökologie Die Sanierung der bestehenden Bauten bringt keine zusätzlichen Mehrbelastungen durch Verkehr oder allfällig erweiterte Nutzung. Die Erschliessung des gesamten Waffenplatzes erfolgt über das bestehende Strassennetz. Eine Anbindung an den öffentlichen Verkehr ist in der nahen Umgebung sichergestellt.

2.4.6 Investitionskosten

Kostenzusammenstellung gemäss Baukostenplan (BKP)

Nr. Hauptgruppen Mio. Franken

0 Grundstück –

1 Vorbereitungsarbeiten 0,033

2 Gebäude 12,500

3 Betriebseinrichtungen 1,531

4 Umgebung 0,086

5 Baunebenkosten 0,081

8 Unvorhergesehenes 1,463

0–8 Total Baukosten 15,694

9 Ausstattung 1,206

0–9 Gesamtkosten 16,900 davon Honorare 1,530

Verpflichtungskredit 16,900 Index April 2005 = 105.4 Punkte Zürich, Hochbau (10.1998 = 100 Punkte) MWSt-Satz 7,6 %

2.4.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen

Die personellen Auswirkungen werden in den kommenden Jahren gleich bleiben.Sie sind abhängig von der Anzahl der Auszubildenden, Zeitsoldaten und Durchdiener.

5441

2.4.8 Termine

Datum Text

Herbst 2007 Beginn der Sanierungsarbeiten an der Mannschaftskaserne MK 1. 31. Dezember 2008 Abschluss der Sanierungsarbeiten an der Mannschaftskaserne MK 1. Ab Januar 2009 Nutzung der Mannschaftskaserne MK 1 durch den Lehrver- band Flab 33.

2.5 Verpflichtungskredite für Vorhaben

von drei bis zehn Millionen Franken V3 Führungsstab der Armee

Vorhaben Nr. Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Nutzungsbereich Mio. Franken

402.715 Verschiedene Standorte 9,000

Anlagen der höheren Führung EIGER Erneuerungs- und Anpassarbeiten Einsatz-Infrastruktur

Total V3 Führungsstab der Armee 9,000

V5 Heer

Vorhaben Nr. Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Nutzungsbereich Mio. Franken

400.515 Jassbach BE 7,000

Kaserne Neubau Mehrzweckgebäude Ausbildungs- und Einsatz-Infrastruktur

400.378 Thun BE 5,765

Waffenplatz – Lehrgebäude H Bauliche Massnahmen für den Einbau elektronische Schiess-Ausbildungsanlage für Schützenpanzer 2000 Ausbildungs-Infrastruktur

403.041 Thun BE 4,800

Waffenplatz – Polygon 1B Umbau für ein truppennahes Systemzentrum Ausbildungs-Infrastruktur

Total V5 Heer 17,565

5442

V6 Luftwaffe

Vorhaben Nr. Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Nutzungsbereich Mio. Franken

400.438 Sion VS 9,940

Militärflugplatz Truppenlager La Garenne Neubau Ausbildungs- und Einsatz-Infrastruktur

400 757 Payerne VD 4,415

Militärflugplatz Simulator F/A-18 Anpassung der Haustechnik Ausbildungs-Infrastruktur

Total V6 Luftwaffe 14,355

V7 Logistikbasis der Armee

Vorhaben Nr. Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Nutzungsbereich Mio. Franken

403.210 Interlaken BE 4,080

Tankanlage Unterfels-Tank-Anlage (UTA) Neubau Tankwagen-Umschlagstelle Logistik-Infrastruktur

Total V7 Logistikbasis der Armee 4,080

V8 Führungsunterstützungsbasis

Vorhaben Nr. Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Nutzungsbereich Mio. Franken

402.877 Verschiedene Standorte 8,200

Verschiedene Sensoranlagen Integriertes Funkaufklärungs- und Sendesystem (IFASS) Bauliche Anpassungen und Erweiterungen 1. Etappe Einsatz-Infrastruktur

402.796 Spiez BE 4,700

Swisscom-Gebäude

2. Untergeschoss

Mieterausbau Logistik-Infrastruktur

Total V8 Führungsunterstützungsbasis der Armee 12,900

5443

2.6 Spiez BE

Sicherheitslabor (SiLab) VBS Gebäude TX (Toxikologie) Umbau bestehendes Toxikologiegebäude und Neubau Labor Sicherheitsstufen 3 und 4 Kosten 28,55 Millionen Franken Mieter Bundesamt für Bevölkerungsschutz Vorhaben Nr. 400.401 Nutzungsbereich Keine Zuteilung

2.6.1 Ausgangslage

Fachleute sind sich darüber einig, dass der Schutz vor biologischen Gefahren und Bedrohungen sowohl national als auch international verbessert werden muss. Dies haben auch die jüngsten Epidemien, ausgelöst durch Severe Acute Respiratory Syndrome (SARS) und das Vogelgrippe-Virus, deutlich aufgezeigt. Zudem muss trotz Biologiewaffenkonvention davon ausgegangen werden, dass bestimmte Länder weiterhin militärische B-Waffen-Programme betreiben. Auch ein Terroranschlag mit biologischen Waffen kann nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt besonders vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren beobachteten enormen Fortschritte in der Biotechnologie und den in diesem Bereich zu erwartenden künftigen Entwick- lungen. Eines der wichtigsten Elemente des B-Schutzes ist die Fähigkeit zum Nachweis von Krankheitserregern, die entweder bewusst eingesetzt oder natürlich auftretend zu einem B-Ereignis (Epidemie, Bioterror) führen können. Erst wenn der entsprechende Erreger identifiziert und charakterisiert werden kann, ist eine effektive und effiziente Ereignisbewältigung inklusive einer zielgerichteten medizinischen Behandlung möglich. Für die wirkungsvolle Bekämpfung eines Krankheitsausbruches ist eine rasch verfügbare Labordiagnostik unabdingbar. Im zivilen Bereich besteht ein unbestrittener Bedarf nach einem Labor für hoch- pathogene Erreger. In einem solchen Labor sollen einerseits Nachweismethoden entwickelt und zielgerichtete Forschungsprojekte durchgeführt werden im Sinne der Vorbereitung auf mögliche Epidemien. Andererseits soll für den Ereignisfall eine rasche Bestätigungsdiagnostik von Verdachtsproben etabliert werden. Im militärischen Bereich haben die B-Fachspezialisten der Armee (Biologischer Dienst der Armee, heute integriert in das ABC2-Abwehrlabor der Armee) den Auf- trag, B-Kampfstoffe frühzeitig zu erkennen und nachweisen zu können. Die heute zur Verfügung stehende Laborinfrastruktur lässt dies jedoch nur sehr beschränkt zu. Hochansteckende Viren, die als B-Kampfstoffe eine grosse Relevanz haben, können nicht untersucht werden. Für Arbeiten mit Krankheitserregern der Risikogruppe 4 wie beispielsweise Ebola oder Marburg, insbesondere für deren gesicherten Nachweis, ist aufgrund internatio- naler Richtlinien und der nationalen Gesetzgebung zwingend ein Labor der Sicher-

2 ABC = Atomar, Biologisch, Chemisch

5444

heitsstufe 4 (höchste biologische Sicherheitsstufe) erforderlich. In der Schweiz gibt es aber weder im zivilen noch im militärischen Bereich ein solches Labor. Heute ist die Schweiz beim Auftreten von bestimmten Epidemien bzw. im Falle eines Verdachts auf Freisetzung von Krankheitserregern der Risikogruppe 4 auf Labors im Ausland angewiesen. Der dadurch bedingte Zeitverlust kann die Ausbrei- tung einer Epidemie begünstigen. Im Falle eines grösseren, grenzüberschreitenden Ereignisses ist die Verfügbarkeit von ausländischen Laborkapazitäten zudem sehr fraglich.

2.6.2 Begründung des Vorhabens

Aufgrund der Bedrohungseinschätzung und im Wissen über die fehlenden Labor- kapazitäten ist bereits 1996 von der militärischen respektive sicherheitspolitischen Seite der Bedarf nach Labors der Sicherheitsstufen 3 und 4 für die Diagnostik der gefährlichsten potentiellen B-Kampfstoffe wie z.B. Ebola, Marburg oder auch Anthrax formuliert worden. In der erweiterten Konzeptionsstudie der Untergruppe Sanität (UG San, heute San LBA) vom 22. Oktober 2001 ist dieser Bedarf im Detail ausgewiesen. Der Befund dieser Konzeptionsstudie wurde eindrücklich bestätigt durch die unmit- telbaren Erfahrungen im Zusammenhang mit den Anthrax-Attacken in den USA bzw. den zahlreichen Anthrax-Verdachtsfällen in der Schweiz ab dem Jahr 2001. Es wurde offenkundig, dass nicht nur im militärischen, sondern auch im zivilen Bereich in der Schweiz Laborinfrastruktur für den raschen Nachweis von speziellen Krank- heitserregern, vor allem für jene der Risikogruppen 3 und 4, benötigt wird. Mit dem vorliegenden Projekt wird diesen Anforderungen Rechnung getragen und die erkannte, gravierende Lücke im schweizerischen B-Schutz geschlossen werden. Der Bundesrat hat auf Ersuchen der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte vom 11. Juli 2005 den Bedarf für weitere Hochsicherheitslabors sowie die Synergiemög- lichkeiten von bestehenden und geplanten Labors im Bereich von hochpathogenen Krankheitserregern abklären lassen. Er hat dazu eine interdepartementale Arbeits- gruppe (IDAG) mit externen Fachexperten unter der Federführung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) eingesetzt. Der Bundesrat ist an der Sitzung vom 25. Januar

2006 aufgrund des IDAG-Berichtes zum folgenden Schluss gekommen:

– der Bedarf für ein weiteres Hochsicherheitslabor im Humanbereich ist vor- handen; – der Einbau eines solchen Labors in das Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe (IVI) in Mittelhäusern ist aus technischer und finanzieller Sicht keine Option; – das geplante Sicherheitslabor in Spiez deckt zusammen mit dem Zentralen Labor für Virologie in Genf und dem IVI in Mittelhäusern den Bedarf in idealer Weise ab und soll deshalb entsprechend der laufenden Planung gebaut werden; – für die optimale Synergienutzung soll ein Kompetenznetzwerk für die Dia- gnostik und Analytik von hochpathogenen Krankheitserregern aufgebaut werden;

5445

– das Bundesamt für Bevölkerungsschutz, das Bundesamt für Gesundheit, das Bundesamt für Veterinärwesen und das Bundesamt für Umwelt sowie die Kantone sollen für den Betrieb des Sicherheitslabors ein Aufsichts- und Steuerungsgremium bilden. Der Bundesrat ist überzeugt, dass mit der Vernetzung der drei Fachinstitutionen in Genf, Mittelhäusern und Spiez und den entsprechenden Laborkapazitäten gerade in Zeiten zunehmender Bedrohung durch spezielle Krankheitserreger ein äusserst wertvolles, effizientes aber auch notwendiges und von der Kostenseite vertretbares Mittel zur Bekämpfung von B-Ereignissen aufgebaut wird. Das Sicherheitslabor VBS ermöglicht die sichere und rasche Diagnose von poten- tiellen B-Kampfstoffen respektive von speziellen Krankheitserregern und steht sowohl dem militärischen als auch dem zivilen Bereich bei der Ereignisbewältigung und für Forschungszwecke zur Verfügung.

2.6.3 Planungsvorgaben und Konzept

Die Standortfrage wurde im Rahmen der erwähnten Konzeptionsstudie der UG San von 2001 bereits eingehend erörtert und von externer Seite begutachtet. Die Bewer- tung ergab eine eindeutige Präferenz für den Standort Spiez (Labor Spiez): Nebst den Synergien zwischen dem militärischen und dem zivilen Bereich sowie zwischen den Fachbereichen A, B und C sprechen insbesondere auch sicherheitstechnische Gründe für den Standort Spiez. Ein Labor der Sicherheitsstufe 4 stellt eine kritische Anlage dar und braucht einen permanenten Objektschutz. Dieser kann auf dem Gelände des LABOR SPIEZ ohne grösseren Mehraufwand sichergestellt werden. Gestützt auf diese Überlegungen ist von der GL V am 22. November 2001 der Standortentscheid für das Sicherheitslabor VBS gefällt worden. Bei der Standort- evaluation wurde auch das IVI in Mittelhäusern geprüft. Es zeigte sich jedoch, dass das IVI sowohl aufgrund der technischen Voraussetzungen als auch der organisa- torischen Bedingungen ungeeignet ist. Dieser Sachverhalt wird durch den IDAG- Bericht bestätigt (Ziff. 2.6.2, Abschnitt 3). Auf dem Gelände des Labor Spiez soll ein bestehendes Laborgebäude zu einem Labor der Sicherheitsstufe 2 umgenutzt und mit einem Neubau ergänzt werden, der die Labors der Sicherheitsstufen 3 und 4 enthält. Diese Kombination von Labors der Sicherheitsstufen 2, 3 und 4 entspricht den infrastrukturellen Voraussetzungen für eine optimale Laboranalytik von speziellen Krankheitserregern. Da es sich beim vorliegenden Projekt um ein bezüglich der sicherheitstechnischen Anforderungen äusserst komplexes und in der Schweiz bisher einzigartiges Bauvor- haben handelt, mussten umfangreiche Abklärungen in bestehenden Sicherheitslabors im Ausland, die über einschlägige Erfahrungen verfügen, durchgeführt werden. Nach zahlreichen Diskussionen mit internationalen Fachexperten auf den Gebieten des Laborbaus, der Biosicherheit sowie auch der Diagnostik und wissenschaftlichen Bearbeitung von Krankheitserregern der Risikogruppen 3 und 4 ist ein Laborkonzept entstanden, das den Bedürfnissen optimal entspricht und sämtliche gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Bezüglich der Dimensionierung sind bewusst keine Luxusvarianten für spätere Tätigkeitsfelder eingeplant worden. Mögliche Optionen wie zum Beispiel der Bau von speziellen Tierräumen für allfällige Forschungsarbeiten mit Primaten sind nicht

5446

ins Konzept aufgenommen worden. Das ergibt zwar eine gewisse Einschränkung des künftigen Forschungsspektrums, dafür wird durch die Fokussierung auf klar defi- nierte Kernbereiche von Anfang an ein hoher Auslastungsgrad der Infrastruktur angestrebt. Die vier folgenden Kernbereiche bestimmen das Laborlayout: Diagnostik Aufbau und Unterhalt einer Primärdiagnostik für spezielle Krankheitserreger der Risikogruppen 3 und 4 (potentielle B-Kampfstoffe). Diese Dienstleistung soll rou- tinemässig rund um die Uhr (24 Stunden / 7 Tage) zugunsten militärischer, aber auch ziviler Bedürfnisträger angeboten werden. Darin enthalten ist auch eine umfangreiche Differenzialdiagnostik. Zudem soll das Labor künftig auch eine natio- nale Referenzfunktion für spezielle Krankheitserreger übernehmen.

Analytik von unbekannten (Umwelt-)Proben Triage zur Analyse von unbekannten Proben. Dies soll im Rahmen von Einsatzauf- gaben zur Ereignisbewältigung stattfinden. Dazu gehört unter anderem die Fähigkeit zur Analyse von unbekannten Verdachtsproben. Die Erfahrung hat gezeigt, dass für diese Aufgabe zwingend die Kompetenz in den Bereichen A-, B- und C-Schutz vereinigt werden muss. Diese Voraussetzung ist am Labor Spiez in einzigartiger Weise erfüllt: Im Labor Spiez kann verdächtiges Probenmaterial in kurzer Zeit nach chemischen, biologischen und radioaktiven Substanzen analysiert werden.

Ausbildung Ausbildung der militärischen B-Fachspezialisten in B-Kampfstoffanalytik. Diese Ausbildung erfolgt auf der Sicherheitsstufe 3. Pro Jahr werden während rund neun Wochen zirka sechs Fachspezialisten das Labor der Sicherheitsstufe 3 belegen. Auf der Sicherheitsstufe 4 können Fachspezialisten, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit Vorkenntnisse haben, in einer speziell für das Training vorgesehenen Laboreinheit der Sicherheitsstufe 4 ausgebildet werden. Ausbildung und Training im Bereich Biosicherheit. Bedürfnisträger aus dem Bereich der Biosicherheit sollen praxisbezogen ausgebildet und trainiert werden. Die Ausbildung erfolgt sowohl im Labor der Sicherheitsstufe 3 als auch in der speziell dafür konzipierten Laboreinheit der Sicherheitsstufe 4. Das entsprechende Ausbil- dungs- und Kurskonzept wird in enger Zusammenarbeit mit nationalen Fachstellen und mit der WHO entwickelt.

Forschung und Entwicklung Dieser Kernbereich ist einerseits für die Funktionstüchtigkeit, andererseits aber auch für den Auf- und Ausbau des Know-hows essentiell. Forschungs- und Entwick- lungsarbeiten sollen grundsätzlich auf die Primärbedürfnisse der Diagnostik ausge- richtet sein. Dabei geht es in erster Linie um die Entwicklung von neuen Testmetho- den sowohl für bekannte als auch für noch unbekannte Erreger. Weiter haben auch Arbeiten im Zusammenhang mit dem medizinischen B-Schutz grosse Bedeutung (z.B. Forschungsprojekte, die für die Entwicklung neuer Impfstoffe wichtig sind). Ein spezieller Aspekt wird die Risikoforschung darstellen. Es sollen Analysen zur Abschätzung der Risiken beim Umgang mit pathogenen Erregern durchgeführt werden.

5447

2.6.4 Beschreibung des Vorhabens

Das neue Sicherheitslabor wird unter Einbezug des bestehenden Toxikologiegebäu- des am Südrand des vollständig umzäunten Geländes des Labor Spiez realisiert.

Abbildung 2.6.4.1

Situation

Das Bauprojekt Sicherheitslabor VBS besteht aus drei Hauptteilen: A Umbau des bestehenden dreigeschossigen Toxikologiegebäudes (Baujahr 1979) mit einer Gesamtfläche von rund 720 Quadratmeter zu einem Laborgebäude mit Labor- räumen der Stufe 2 im Erdgeschoss. Im Unter- und Obergeschoss befindet sich in erster Linie die technische Infrastruktur des Gebäudes, teilweise des gesamten Sicherheitslabors. B Neubau Laborgebäude mit Laborräumen der Stufe 3 sowie 4, der an das bestehende Gebäude angebaut wird. Die Gesamtfläche des dreigeschossigen Neubaus beträgt rund 2300 Quadratmeter. Die Laborräume liegen im Erdgeschoss und sind gegen aussen hin aus Gründen der geforderten Biosicherheit luftdicht abgeschlossen. Die Räume werden durch eine Lüftungsanlage künstlich be- und entlüftet. Der Personen- und Materialzugang erfolgt über spezielle Schleusen. Die umfangreiche technische Infrastruktur befindet sich im Unter- und Oberge- schoss. Der Neubau wird über einen Verbindungstrakt mit sämtlichen vertikalen Erschliessungen (Medienschacht für Neubau, Warenlift, Treppe) mit dem bestehen- den Gebäude verbunden. C Neue Überdachung zwischen bestehendem Kreuzgebäude (Hauptzugang Labor Spiez/Loge) und Sicherheitslabor.

5448

Abbildung 2.6.4.2

B A

Schnitt durch Gebäude A und B

Die Umgebungs- und Terraingestaltung beim Sicherheitslabor VBS kann weitge- hend im bestehenden Zustand erhalten bleiben. Die bestehende Zufahrt zum Toxi- kologiegebäude wird um den Neubauteil erweitert. Der Zugang für Personen erfolgt stets über die Loge in einem der bestehenden Nachbargebäude. Die Zufahrtsmög- lichkeit für Unterhalts- und Anlieferungs- sowie für Feuerwehrfahrzeuge und Ambu- lanz zum neuen Sicherheitslabor wird über ein bestehendes Tor im Sicherheitszaun gewährleistet. Das 1979 errichtete Toxikologiegebäude wurde in der Vergangenheit in erster Linie als Labor- und Büroraum benutzt, zeitweise diente es den militärischen Fachspezia- listen während Wiederholungskursen. Mit dem Umbau und der beschriebenen Umnutzung des bestehenden, heute schlecht ausgelasteten Toxikologiegebäudes kann gleichzeitig die erforderliche Sanierung der Gebäudehülle vorgenommen werden, die weder in Bezug auf den Wärmeschutz noch in Bezug auf die Luft- und Wasserdichtigkeit die heutigen Anforderungen erfüllt. Das neue Sicherheitslabor stellt insbesondere im Labor der Stufe 3 und 4 im Ver- gleich zu üblichen Laborbauten der Stufe 2 überdurchschnittlich hohe Anforderun- gen an die Qualität der Konstruktion und die Materialien des Gebäudes, aber auch an die Gebäudetechnik. Der Anteil der Fläche, die die technische Infrastruktur belegt, ist beim Neubau mit mehr als der doppelten Fläche im Vergleich zur Labor- fläche extrem hoch. Ein umfassendes Regelsystem überwacht die komplexe Anlage und koordiniert die Raumanforderungen und die Medienversorgung. Durch die Redundanz der entscheidenden Haustechnikanlagen ist eine hohe Verfügbarkeit und Funktionssicherheit gewährleistet. Da in der Schweiz vergleichbare Referenzlabors fehlen, in denen mit humanpatho- genen Viren gearbeitet wird, sind ausländische Experten in das Projekt einbezogen worden, die den jeweiligen Planungsstand kritisch analysieren und ihre Empfehlun- gen abgegeben. Es kann dadurch sichergestellt werden, dass das Projekt den inter- nationalen technischen Standards vergleichbarer Labors entspricht. Das vorliegende Projekt repräsentiert den aktuellen Stand der Technik auf diesem Gebiet.

5449

2.6.5 Energie – Sicherheit – Umwelt

Das Projekt wurde nach den gültigen Auflagen des Umweltschutzes sowie den Vor- gaben der Energieverordnung des Kantons Bern erstellt. Ökologischen Aspekten wird soweit vereinbar mit den gestellten hohen Sicherheitsanforderungen Rechnung getra- gen. Am 20. Juni 2005 wurde im Rahmen des militärischen Plangenehmigungsver- fahrens der Hauptbericht für die Umweltverträglichkeitsprüfung eingereicht. Den diversen Aspekten der Sicherheit wird durch ein gezieltes Risikomanagement begegnet, welches im Umweltverträglichkeitsbericht detailliert behandelt wird. Die Gewährleistung der Sicherheit vor jeglichem Kontakt mit potentiell gefährlichen Substanzen hat einerseits für die Personen, die im Labor arbeiten, als auch die Umwelt mit absoluter Priorität zu erfolgen. Dies gilt sowohl für den normalen Betriebszustand als auch den Fall eines ausserordentlichen Störereignisses (Brand, Erdbeben, starker Wind etc.). Die Arbeits- und Umweltsicherheit ist mit den dem Stand der Technik entsprechenden Massnahmen zu gewährleisten. Die realisierten Laborräume haben eine optimale und zugleich sichere Labortätigkeit zu ermöglichen. Im Speziellen wird in den Labors der Sicherheitsstufe 4 in speziel- len Schutzanzügen mit künstlicher Atemluftversorgung gearbeitet, die einen höchstmöglichen Schutz vor einem Kontakt mit den untersuchten Substanzen bieten. Spezielle Sicherheitsvorkehrungen sind ausserdem im Bereich des Objektschutzes zu treffen. Das Projekt wird daher durch Vertreter des Informations- und Objekt- schutzes (IOS) begleitet.

2.6.6 Investitionskosten

Kostenzusammenstellung gemäss Baukostenplan (BKP)

Nr. Hauptgruppen Mio. Franken

0 Grundstück 0,040

1 Vorbereitungsarbeiten 0,675

2 Gebäude 19,325

3 Betriebseinrichtungen 4,240

4 Umgebung 1,160

5 Baunebenkosten 1,390

8 Unvorhergesehenes 1,640

0–8 Total Baukosten 28,470

9 Ausstattung 0,080

0–9 Gesamtkosten 28,550 davon Honorare 3,960

Verpflichtungskredit 28,550 Index April 2005 = 110.9 Punkte Espace Mittelland, Hochbau (10.1998 = 100 Punkte) MWSt-Satz 7,6 %

5450

2.6.7 Finanzielle und Personelle Auswirkungen

Gemäss der erweiterten Konzeptstudie der UG San und den im Rahmen der Projek- tierung erfolgten Abklärungen ist für den Betrieb und Unterhalt des künftigen Sicherheitslabors bei Inbetriebnahme von einem zusätzlichen Personalbedarf von mindestens 6 Vollzeitstellen, die Personalkosten von 0,900 Millionen Franken pro Jahr verursachen, auszugehen. Davon sind 4 Stellen für den wissenschaftlichen Bereich und 2 Stellen für den technischen Bereich vorgesehen. Die zu erwartenden Betriebs- und Unterhaltskosten belaufen sich auf 0,985 Millionen Franken pro Jahr.

2.6.8 Termine

Datum Text

2005 bis 2006 Militärisches Plangenehmigungsverfahren, Hauptuntersuchung

Umweltverträglichkeit UVP,Immobilienbotschaft.

2006 Detailplanung und Vorbereitung der Ausführungsplanung.

2007 Ausschreibung.

Ab Mitte 2007 Beginn Realisierung. Ab Mitte 2008 Inbetriebnahme/Validierung.

2010 Funktionsfähiger Betrieb.

2.7 Rahmenkredite armasuisse Immobilien

Vorhaben Nr. Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Mio. Franken

400.613 Verschiedene Standorte 80,000

Rahmenkredit zu Gunsten aller Mieter für Vorhaben bis und mit drei Millionen Franken

400.455 Verschiedene Standorte 25,000

Rahmenkredit Projektierungen für alle Immobilienmassnahmen

403.396 Verschiedene Standorte 10,000

Verschiedene Anlagen Rahmenkredit zu Gunsten Eigentümervertreter für Desinvestitionen / Rückbau

401.786 Verschiedene Standorte 7,000

Militärflugplätze und Waffenplätze Rahmenkredit zu Gunsten aller Mieter für das Ausarbeiten GEP (Genereller Entwässerungsplan) und VEK (Ver- und Entsorgungskonzept)

400.623 Verschiedene Standorte 1,000

Rahmenkredit zu Gunsten aller Mieter für teuerungsbedingte Mehrkosten

Total Eigentümervertreter 123,000

5451

3 Zusammenstellung der beantragten

Verpflichtungskredite

3.1 Gliederung nach Kreditgrösse

Text Mio. Franken

Vorhaben für mehr als 10 Millionen Franken 102,700 V5 Heer – Fläsch GR, 29,000 Waffenplatz St. Luzisteig (GR) und Zeughausareal Mels (SG) Gefechtsausbildungszentrum (GAZ) Ost, Neubau und Umbauten 1. Etappe (Ziff. 2.1) Bevölkerungsschutz – Spiez BE, 28,550 Sicherheitslabor (SiLab) VBS, Umbau bestehendes Toxikologiegebäude und Neubau Labor Sicher- heitsstufen 3 und 4 (Ziff. 2.6) V6 Luftwaffe – Emmen LU, 16,900 Fliegerwaffenplatz, Kasernenanlage Mannschaftskaserne MK 1, Bauliche Anpassungen (Ziff. 2. 4) V6 Heer – Bière VD, 16,250 Waffenplatz Lehrverband Artillerie, Neubau von zwei polivalenten Ausbildungshallen für die Artillerie (Ziff. 2. 2) – Drognens FR, 12,000 Waffenplatz Kaserne, Sanierung und Umbau 1. Etappe (Ziff. 2. 3) Vorhaben bis 10 Millionen Franken 180,900 Vorhaben gemäss Ziffer 2.5 57,900 Rahmenkredite für Vorhaben bis 3 Millionen Franken gemäss 123,000 Ziffer 2.7

Gesamttotal der neuen Verpflichtungskredite 283,600

5452

3.2 Gliederung nach Unterstellung unter

Ausgabenbremse (Siehe dazu auch Ziff. 5.2)

Text Mio. Franken

Der Ausgabenbremse unterstellter Verpflichtungskredit 69,550 – V5 Heer, Fläsch GR; Waffenplatz St. Luzisteig (GR) und Zeughaus- 29,000 areal Mels (SG), Gefechtsausbildungszentrum (GAZ) Ost, Neubau und Umbauten 1. Etappe (Ziff. 2.1) – V5 Heer, Drognens FR; Waffenplatz, Kaserne, Sanierung und 12,000 Umbau 1. Etappe (2. Etappe ca. 13 Mio Fr. mit Immobilienbotschaft VBS 2009 ge- plant) (3. Etappe ca. 15 Mio Fr. mitt Immobilienbotschaft VBS 2011 ge- plant) (siehe dazu auch Ziff. 1.7 letzter Abschnitt) (Ziff. 2.3) – Bevölkerungsschutz, Spiez BE; Sicherheitslabor VBS (SiLab), 28,550 Umbau bestehendes Toxikologiegebäude und Neubau Labor Sicher- heitsstufen 3 und 4 (Ziff. 2.6) Der Ausgabenbremse nicht unterstellter Verpflichtungskredit 214,050 Vorhaben 10–20 Millionen Franken gemäss Ziffern 2. 2, 2. 4 33,150 Vorhaben 3–10 Millionen Franken gemäss Ziffer 2.5 57,900 Vorhaben bis 3 Millionen Franken gemäss Ziffer 2.7 123,000

Gesamttotal der neuen Verpflichtungskredite 283,600

4 Zusammenfassung der Auswirkungen

4.1 Finanzielle Auswirkungen

Die Vorhaben sind im Investitionsplan Immobilien VBS 2006 – genehmigt von den Strategischen Mietern am 11. Juli 2005 – mit dem für die Realisierung erforder- lichen Voranschlagskredit eingestellt. Dieser wird im Rahmen des jährlichen Vor- anschlages dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet. Im Anschluss an die Kreditbewilligung durch die Eidgenössischen Räte wird mit der ablaufgerechten Bauausführung begonnen.

5453

4.2 Personelle Auswirkungen

Mit dem Vorhaben Fläsch GR, Waffenplatz St. Luzisteig (GR) und Zeughausareal Mels (SG), Gefechtsausbildungszentrum (GAZ) Ost, Neubau und Umbauten 1. Etappe (Ziff. 2.1) werden 12 neue Stellen notwendig. Diese lassen sich im Rah- men der bestehenden Kontingente innerhalb des VBS besetzen. Mit dem Vorhaben Bière VD, Waffenplatz Lehrverband Artillerie, Neubau von zwei polivalenten Hallen für das Heer (Ziff. 2.2) werden 0.4 neue Stellen notwendig. Diese lassen sich im Rahmen der bestehenden Kontingente innerhalb des VBS besetzen. Mit dem Vorhaben Spiez BE, Labor Spiez Gebäude TX, Toxikologie Neubau Sicherheitslabor (SiLab) VBS für den Bevölkerungsschutz (Ziff. 2.6) werden 6 neue Stellen notwendig. Diese lassen sich im Rahmen der Kontingente bzw. Stellenpro- zente innerhalb des VBS besetzen, müssen aber infolge ihrer speziellen Anforderun- gen extern ausgeschrieben werden. Alle anderen mit dieser Botschaft beantragten Vorhaben verursachen keine Mass- nahmen bezüglich des Personalbestandes.

4.3 Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft

Die beantragten Vorhaben werden keine volkswirtschaftlichen Auswirkungen im Sinne der Regulierungsfolgenabschätzung haben.

5 Rechtliche Aspekte

5.1 Verfassungsmässigkeit

Die verfassungsmässige Zuständigkeit der Bundesversammlung beruht auf den Artikeln 163, 167 und 173 der Bundesverfassung.

5.2 Ausgabenbremse

Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstaben b der Bundesverfassung bedürfen Subven- tionsbestimmungen sowie Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als zwei Millionen Franken nach sich ziehen, die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte. Unter den Ziffern 2.1, 2.3 und 2.6 werden drei Verpflichtungskredite für Einzelvor- haben beantragt, welche je eine einmalige Ausgabe von mehr als 20 Millionen Franken zur Folge haben. Diese Verpflichtungskredite unterstehen somit der Ausga- benbremse (Ziff. 3.2).

5454