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10.028

Botschaft über die Beschaffung von Rüstungsmaterial 2010 (Rüstungsprogramm 2010)

vom 17. Februar 2010

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren

Wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf zu einem einfachen Bun- desbeschluss über die Beschaffung von Rüstungsmaterial (Rüstungsprogramm 2010) mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hoch- achtung.

17. Februar 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2009-2292 1491

Übersicht

Mit dem Rüstungsprogramm 2010 (RP 10) beantragt der Bundesrat folgende Materialbeschaffungen:

Verpflichtungskredit

Fähigkeitskategorie1/Beschaffungsvorhaben Mio. Fr. Mio. Fr.

Logistik 24 – Logistikausstattung für den Leichten Transport- und Schulungshelikopter (Log LTSH) 24

Mobilität 474 – Neue Fahrzeuggeneration (N Fz Gen) 474

Waffenwirkung 31 – Jetpiloten–Ausbildungssystem PC-21 (JEPAS PC-21) 31

Gesamtkredit 529

1 Fähigkeitskategorien definieren die Referenzwerte, welche über längere Zeit als Grundlage für die Streitkräfteentwicklung dienen. Sie setzen sich zusammen aus: – Führung und Aufklärung in allen Lagen – Logistik – Schutz und Tarnung – Mobilität – Waffenwirkung

1492

Wie in nachfolgender Tabelle aufgeführt, ist in Bezug auf das Einsatzspektrum der Armee jedes der beantragten Rüstungsvorhaben in allen sicherheitspolitischen Aufträgen verwendbar.

Armeeaufträge

Raumsicherung und Abwehr eines

Unterstützung ziviler Behörden militärischen Angriffs Friedensförderung Fähigkeitskategorie/Beschaffungsvorhaben

Logistik – Logistikausstattung für den Leichten Transport- und Schulungshelikopter (Log LTSH)

Mobilität – Neue Fahrzeuggeneration (N Fz Gen)

Waffenwirkung – Jetpiloten–Ausbildungssystem PC-21 (JEPAS PC-21)

Ausgangslage Die materielle Situation der Armee wird in den letzten Jahren durch deutlich zunehmende Betriebs- und Instandhaltungskosten geprägt, die von einer weiterhin knappen finanziellen Basis getragen werden müssen. Das vorliegende Rüstungsprogramm mit seinen drei Beschaffungsvorhaben hat schwergewichtig zum Ziel, steigende Kosten bestehender Systeme durch gezielte Investitionen in kostenwirksamere Nachfolgesysteme zu senken. Die beantragten Rüstungsgüter sind wichtige Bausteine zur Modernisierung der Armee und entsprechen einem relevanten militärischen Bedürfnis.

1493

Erläuterung der einzelnen Vorhaben Logistikausstattung für den Leichten Transport- und Schulungshelikopter (Log LTSH, 24 Mio. Fr.) Im Rahmen des Rüstungsprogramms 2005 (RP 05) hat das Parlament während der Wintersession 2005 der Beschaffung von 20 Leichten Transport- und Schulungsheli- koptern (LTSH) zugestimmt. Gleichzeitig erteilte es den Auftrag, im Beschaffungs- umfang von 310 Millionen Franken auch einen Simulator für den TH 89 Super Puma zu beschaffen. Das Parlament ging dabei davon aus, im Beschaffungsvorhaben für die LTSH seien genügend finanzielle Reserven vorhanden, um auch den zusätzlichen Simulator finanzieren zu können. Zwischenzeitlich hat sich ergeben, dass die getroffenen Massnahmen zur Kosten- reduktion nicht genügen, um die Auflage des Parlaments zu erfüllen: Im Bereich Logistik reicht der verfügbare Kredit nicht aus, um die geforderte materielle Ver- fügbarkeit der LTSH-Flotte zu gewährleisten. Dazu bedarf es eines Zusatzkredits, der den ursprünglich geplanten Beschaffungsumfang für die Logistik ermöglicht. Dieses Vorgehen beurteilt der Bundesrat als zulässig, und er beantragt mit vorlie- gendem Rüstungsproramm einen Zusatzkredit zum bereits bewilligten Verpflich- tungskredit. Der geplante Logistikaufbau wird voraussichtlich bis 2015 abgeschlossen.

Neue Fahrzeuggeneration (N Fz Gen, 474 Mio. Fr.) Es geht bei der Neuen Fahrzeuggeneration (N Fz Gen) um den Teilersatz bezie- hungsweise um die Ergänzung der Fahrzeugflotte der Armee. Die mit dem Rüstungsprogramm 2010 beantragte N Fz Gen umfasst: – 910 Lastwagen; – 26 Wechselaufbauten; – 150 Anhänger; – 250 Lieferwagen; – 1000 Personenwagen; – 40 Radlader; – 150 Gabelstapler. Das Gros der Fahrzeugflotte der Armee weist ein sehr hohes Betriebsalter auf und muss ersetzt werden. Durch eine konsequente Ausrichtung auf zivile Standards sollen die Beschaffungskosten reduziert und durch die gleichzeitige Flottenverjün- gung die Instandhaltungskosten gesenkt werden.

1494

Mit dem teilweisen Verzicht auf den Militärstandard2 – und der damit verbundenen Inkaufnahme einer zum Teil nicht unwesentlich geringeren Geländegängigkeit – ver- ringert sich die Nutzungsdauer der schweren Fahrzeuge auf ca. 15 Jahre. Dies entspricht etwa der Zeitspanne, in welcher ein ziviles Fahrzeug mit einem vertret- baren Aufwand bezüglich Instandhaltung und Ersatzteilversorgung in Betrieb gehal- ten werden kann. Mit der kürzeren Nutzungszeit verbunden sind ein beschleunigter Erneuerungs- prozess und eine kontinuierliche Anpassung der Fahrzeugflotte an die neuesten technologischen Entwicklungen (beispielsweise an die Abgasnorm EURO V). Es ent- fallen somit auch altersbedingte Instandhaltungskosten. Die Trennung von Trägerfahrzeug und Wechselaufbauten im Bereich der Spezial- fahrzeuge wie beispielsweise Werkstatt- oder Ersatzteilwagen führt zu einer grösse- ren Auslastung und ermöglicht eine Reduktion der Fahrzeugflotte und der Typen- vielfalt. Die N Fz Gen soll zwischen 2011 und 2015 eingeführt werden. Je nach Weiterentwicklung beziehungsweise zukünftigem Einsatzspektrum der Armee ist zu einem späteren Zeitpunkt die Beschaffung weiterer Fahrzeuge nötig.

Jetpiloten–Ausbildungssystem PC-21 (JEPAS PC-21, 31 Mio. Fr.) Das Trainingsflugzeug PC-21 wurde von der Pilatus Flugzeugwerke AG von Grund auf neu entwickelt. Seine Flugeigenschaften und die Systeme sind in grossen Berei- chen vergleichbar mit jenen moderner Jettrainer. Das Cockpit des PC-21 verfügt über multifunktionale Bildschirme und ist demjenigen eines modernen Kampfflug- zeugs nachgebildet. Kernstück dabei ist das adaptierbare Missionssystem, mit dem beispielsweise die Bedienung und die Möglichkeiten des Radars und der Waffen im Flug simuliert werden können, ohne dass die teuren realen Systeme eingebaut werden müssen. Das Jetpiloten–Ausbildungssystem PC-21 (JEPAS PC-21) umfasst das Trainings- flugzeug PC-21 und das dazugehörige bodenseitige Ausbildungssystem. Es ist das Hauptmittel für die Ausbildung angehender Jetpiloten. Im Rahmen des Rüstungsprogrammes 2006 wurden für die Ausbildung von 4–6 Jetpiloten-Anwärtern bereits 6 PC-21 Flugzeuge beschafft. Die Erfahrungen nach der Ausbildung der ersten Jetpilotenklasse mit 4 Jetpiloten- Anwärtern und 6 PC-21 Flugzeugen zeigen indessen auf, dass eine Ausbildung von

6 Jetpiloten-Anwärtern bei gleichbleibender Anzahl PC-21 Flugzeugen nur mit Ein-

schränkungen möglich ist. Als Folge davon müssten die Ausbildungsbereiche wie Nachtflug und Luftkampf auf den wesentlich kostenintensiveren F/A-18 verlagert werden.

2 Fahrzeuge mit Militärstandard zeichnen sich unter anderem aus durch eine robuste Bauweise, eine hohe Geländegängigkeit und eine besondere Lackierung (die Lackierung nach militärischem Standard wird bei den beantragten Fahrzeugen beibehalten).

1495

Dazu kommt, dass die Abgänge von Piloten der Luftwaffe in den letzten Jahren zugenommen haben und deshalb künftig ein Nachwuchsbedarf von 6–8 Jetpiloten pro Jahr besteht. Deshalb werden 2 zusätzliche PC-21 Flugzeuge zur Sicherstellung des Bestandes an F/A-18 Piloten benötigt. Die Ablieferung des Systems an die Luftwaffe erfolgt im 2013. Ob im Hinblick auf die Beschaffung des Tiger-Teilersatzes (TTE) weitere PC-21 zur Sicherstellung des Jetpilotennachwuchses benötigt werden, wird im Rahmen des Programmes TTE beurteilt.

Gesamtbeurteilung der einzelnen Vorhaben in Bezug auf technische und kommerzielle Risiken3 – Logistikausstattung für den Leichten Transport- und Schulungshelikopter: klein – Neue Fahrzeuggeneration: klein bis mittel – Jetpiloten–Ausbildungssystem PC-21: klein

Beschäftigungswirksamkeit in der Schweiz Der direkte Anteil der Schweizer Industrie am RP 10 beträgt rund 192 Millionen Franken. Bei den aus dem Ausland bezogenen Leistungen beläuft sich die indirekte Beteiligung auf rund 8 Millionen Franken.

3 Bei der Bemessung der einzelnen Vorhaben werden folgende Risikograde unterschieden und durch entsprechende Zuschläge bei der Kostenbeurteilung berücksichtigt: Kleines Risiko: Es besteht Grund zur Annahme, dass das Vorhaben in allen Teilen der Zielsetzung entsprechen wird. Kleinere Abweichungen würden nicht ins Gewicht fallen. Mittleres Risiko: Negative Abweichungen von der Zielsetzung sind möglich oder wahr- scheinlich. Die Folgen können zwar nicht endgültig abgeschätzt werden, doch deckt der definierte Zuschlag dieses Risiko ab. Grosses Risiko: Es sind mit grosser Wahrscheinlichkeit negative Abweichungen von der Zielsetzung zu erwarten. Wesentliche Punkte sind noch nicht abgeklärt. Es liegen nur Richtpreisofferten vor.

1496

Inhaltsverzeichnis

Übersicht 1492

1 Ausgangslage und Rahmenbedingungen 1499

1.1 Einleitung 1499

1.2 Positionierung 1499

1.3 Finanzpolitische Rahmenbedingungen 1500

2 Die einzelnen Beschaffungsvorhaben 1502

2.1 Logistikausstattung für den Leichten Transport- und

Schulungshelikopter (24 Millionen Franken) 1502

2.1.1 Einleitung 1502

2.1.2 Militärische Aspekte 1503

2.1.3 Technische Aspekte 1503

2.1.4 Beschaffung 1504

2.1.5 Risikobeurteilung 1504

2.1.6 Infrastruktur- und Instandhaltungskosten 1505

2.2 Neue Fahrzeuggeneration (474 Millionen Franken) 1505

2.2.1 Einleitung 1505

2.2.2 Lastwagen 1507

2.2.2.1 Militärische Aspekte 1507
2.2.2.2 Technische Aspekte 1509

2.2.3 Anhänger 1511

2.2.3.1 Militärische Aspekte 1511
2.2.3.2 Technische Aspekte 1513

2.2.4 Lieferwagen 1513

2.2.4.1 Militärische Aspekte 1513
2.2.4.2 Technische Aspekte 1515

2.2.5 Personenwagen 1515

2.2.5.1 Militärische Aspekte 1515
2.2.5.2 Technische Aspekte 1517

2.2.6 Radlader 1517

2.2.6.1 Militärische Aspekte 1517
2.2.6.2 Technische Aspekte 1519

2.2.7 Gabelstapler 1520

2.2.7.1 Militärische Aspekte 1520
2.2.7.2 Technische Aspekte 1521

2.2.8 Beschaffung 1522

2.2.9 Risikobeurteilung 1523

2.2.10 Infrastruktur- und Instandhaltungskosten 1524

2.3 Jetpiloten–Ausbildungssystem PC-21 (31 Millionen Franken) 1524

2.3.1 Einleitung 1524

2.3.2 Militärische Aspekte 1525

2.3.3 Technische Aspekte 1526

2.3.4 Beschaffung 1527

2.3.5 Risikobeurteilung 1528

2.3.6 Infrastruktur- und Instandhaltungskosten 1528

1497

3 Kredite 1528

3.1 Zusammenfassung der Kredite 1528

3.2 Hinweise zur Kreditberechnung und Preisfindung 1528

3.3 Zusätzliche Aufwendungen 1529

4 Finanzielle und volkswirtschaftliche Aspekte 1530

4.1 Zusammenzug der anfallenden Kosten 1530

4.2 Mit den Vorhaben verknüpfte, bereits realisierte oder geplante

RP-relevante Rüstungsvorhaben 1531

4.3 Umsetzung früherer Rüstungsprogramme 1531

4.4 Volkswirtschaftliche Auswirkungen 1532

5 Rechtliche Aspekte 1534

5.1 Verfassungsmässigkeit 1534

5.2 Unterstellung unter die Ausgabenbremse 1534

5.3 Unterstellung unter die Schuldenbremse 1534

Anhänge:

1 Ausschreibungsverfahren in der Bundesverwaltung und

der Rüstungsbeschaffung 1535

2 Neue Fahrzeuggeneration: Beschaffungsumfang 1536

3 Neue Fahrzeuggeneration: Beschaffungsgrund 1537

Bundesbeschluss über die Beschaffung von Rüstungsmaterial 2010 (Rüstungsprogramm 2010) (Entwurf) 1539

1498

Botschaft

1 Ausgangslage und Rahmenbedingungen

1.1 Einleitung

Der Bundesrat beantragt mit vorliegender Botschaft 529 Millionen Franken zur Beschaffung von Rüstungsmaterial. Die beantragten Rüstungsgüter sind wichtige Bausteine zur Modernisierung der Armee und entsprechen einem relevanten militärischen Bedürfnis. Damit wird der mittel- und langfristige Erneuerungsprozess in Gang gehalten. Die Vorhaben erfüllen die Beschaffungskriterien und berücksichtigen die rüstungs- politischen Vorgaben. Sie sind im Rahmen der Finanzplanung finanzierbar.

1.2 Positionierung

Die materielle Situation der Armee prägen in den letzten Jahren deutlich zuneh- mende Betriebs- und Instandhaltungskosten, die von einer weiterhin knappen finan- ziellen Basis getragen werden müssen. Ursachen für den steigenden Mittelbedarf sind das zunehmende Alter vieler Systeme und Infrastrukturen, das den Instandhal- tungsaufwand und somit die Unterhaltskosten anwachsen lässt. Zudem sind neu eingeführte moderne technologische Systeme in der Regel komplexer und demnach in Beschaffung, Betrieb und Unterhalt teurer als ihre Vorgänger. Schliesslich wurde in den vergangenen Jahren aus Spargründen in grossem Masse Material und Infra- struktur aufgegeben, während die Anzahl jährlich geleisteter Diensttage fast unver- ändert hoch und damit als wesentlicher Kostentreiber erhalten blieb. Verbleibende Bestände von Material, Immobilien sowie Ausbildungs- und Übungs- plätzen werden dadurch übermässig beansprucht und abgenützt, was wiederum den Instandhaltungsaufwand steigert. Die Armee begegnete dieser Entwicklung, indem sie kurzfristig den Aufwand für die Beschaffung von Rüstungsmateriel reduzierte und zugunsten der Betriebs- und Unterhaltskosten umlagerte. Mittel- und langfristig weist dieser Ansatz jedoch den Nachteil auf, dass dadurch der Handlungsspielraum für die Weiterentwicklung und Ausgestaltung der Armee beeinträchtigt wird. Dies betrifft nicht nur materielle Aspekte, sondern darüber hinaus und vor allem konzep- tionelle Entwicklungsmöglichkeiten. Das vorliegende Rüstungsprogramm hat schwergewichtig zum Ziel, steigende Kosten bestehender Systeme durch gezielte Investitionen in kosteneffektivere Sys- teme zu senken: – Die Logistikausstattung für den Leichten Transport- und Schulungshelikop- ter (Log LTSH) dient der Schliessung materieller Lücken und somit der Ver- fügbarkeit der Helikopter. – Betriebskostenintensive veraltete Fahrzeuge sollen durch eine reduzierte An- zahl von effizienteren Fahrzeugen ersetzt werden. Das Mengengerüst der Neuen Fahrzeuggeneration (N Fz Gen) zielt der Entwicklung der letzten Jahre folgend nicht auf flächendeckende Zuteilung.

1499

– Zusätzliche Jetpiloten–Ausbildungssysteme PC-21 (JEPAS PC-21) decken den erkannten Mehrbedarf in der Pilotenausbildung und verhindern damit, dass teurere Flugstunden von Kampfflugzeugen für die Grundausbildung der Jetpiloten verwendet werden müssen. Schliesslich werden mit dem vorliegenden Rüstungsprogramm keine neuen Fähig- keiten aufgebaut und auch keine Präjudizien für die Weiterentwicklung der Armee geschaffen.

1.3 Finanzpolitische Rahmenbedingungen

In den Jahren 2000–2008 wurden für die militärische Landesverteidigung im Durch- schnitt 4,568 Milliarden Franken ausgegeben. Der Anteil der militärischen Landes- verteidigung am Bundesbudget sank im selben Zeitraum von 10,4 Prozent konti- nuierlich auf 7,9 Prozent. Im Jahr 2010 sind 4,826 Milliarden Franken oder 8 Prozent vom Bundesbudget veranschlagt Die folgende Tabelle zeigt eine Zusammenfassung der finanzierungs- wirksamen Aufwände und Investitionsausgaben für die militärische Landesverteidi- gung im Jahre 2010 (funktionale Gliederung).

Finanzierungswirksame Voranschlags- kredite (fw VAK) für das Jahr 2010 Mio. Fr.

Departementsbereich Verteidigung 4082 armasuisse Immobilien 388 Weitere Ausgabenanteile, die der militärischen Landesverteidigung zugeschrieben werden können 356

Militärische Landesverteidigung 4826

Die Zunahme der finanzierungswirksamen Aufwände im Departementsbereich Verteidigung ab 2010 begründet sich im Wesentlichen durch den erhöhten Mittel- bedarf für den logistischen Betrieb der Armee. Dieser Mehraufwand wird teilweise mit Kreditresten aus den Jahren 2005–2008 von rund 380 Millionen Franken im Rahmen des mehrjährigen Ausgabeplafonds4 gedeckt. Die Kreditreste werden in den Jahren 2010 (136 Millionen Franken) und 2011 eingestellt und grösstenteils in den Krediten «Rüstungsmaterial» sowie «Ersatzmaterial und Instandhaltungsbudget» (EIB) eingesetzt.

4 Der Ausgabenplafonds beinhaltet die finanzierungswirksamen Aufwände und Investi- tionsausgaben für den Departementsbereich Verteidigung und die armasuisse Immobilien.

1500

Finanzierungswirksamer Voranschlagskredit (fw VAK)5

Mio. Fr.

2009 2010 2011 2012 2013

Departementsbereich Verteidigung 3965 4190 4233 4060 4107 davon Rüstungsmaterial (inkl. MwSt auf Importen) 683 920 987 792 855

Departementsbereich Verteidigung 2009–2013: Finanzierungswirksame Aufwände und Inves- titionsausgaben (institutionelle Sicht).

Die offenen Verpflichtungen aus den früheren Rüstungsprogrammen betrugen am 30. Juni 2009 rund 2,4 Milliarden Franken6. Der mit vorliegender Botschaft bean- tragte Verpflichtungskredit wird mit 529 Millionen Franken um 47 Prozent unter dem langjährigen Durchschnitt von 990 Millionen Franken liegen7. Damit verbessert sich einerseits das Verhältnis von offenen Verpflichtungen zu den zur Verfügung stehenden finanzierungswirksamen Voranschlagskrediten. Andererseits wird der unsicheren finanziellen Entwicklung des Bundes Rechnung getragen. Das Eingehen der Verpflichtungen ist auf die in Voranschlag und Finanzplanung eingestellten Kredite abgestimmt. Die Finanzierung des RP 10 ist mit den geplanten finanzierungswirksamen Voranschlagskrediten sichergestellt.

5 Vgl. Voranschlag 2010, Botschaft an den BR vom 19. August 2009, Zusatzdokumen- tation VBS, Seite 8 und 27 sowie Planzahlen 2011–2013 für Rüstungsmaterial.

6 Vgl. Ziff. 4.3 Umsetzung früherer Rüstungsprogramme.

7 Durchschnittlicher Verpflichtungskredit der Rüstungsprogramme über die letzten

15 Jahre.

1501

2 Die einzelnen Beschaffungsvorhaben

2.1 Logistikausstattung für den Leichten Transport- und

Schulungshelikopter (24 Millionen Franken)

2.1.1 Einleitung

Mit dem Rüstungsprogramm 2005 (RP 05) genehmigte das Parlament die Beschaf- fung von 20 Leichten Transport- und Schulungshelikoptern (LTSH) inklusive Mis- sionsausrüstung, Logistikpaket und Simulator. Die Beschaffung der 20 Helikopter verläuft planmässig (vgl. Botschaft über die Beschaffung von Rüstungsmaterial; Rüstungsprogramm 2005), und die ersten Erfah- rungen der Luftwaffe mit dem Betrieb der LTSH sind gut.

Truppenferne Instandhaltung der LTSH

Der Bundesbeschluss über die Beschaffung von Rüstungsmaterial mit dem RP 05 beinhaltet die zusätzliche Finanzierung des Simulators für den Helikopter TH 89 Super Puma im Rahmen des beantragten Kredits von 310 Millionen Franken für den LTSH. Das Parlament ging dabei davon aus, im Beschaffungsvorhaben für den LTSH seien genügend finanzielle Reserven vorhanden, um auch den zusätzlichen Simulator für den TH 89 Super Puma finanzieren zu können. Im Projektverlauf wurden Massnahmen getroffen, um die Vorgaben des Bundesbe- schlusses einzuhalten und Kosten einzusparen. Dennoch genügten die getroffenen Massnahmen (Verzicht auf die Installation von Funkgeräten, Reduktionen bei den

1502

Missionsausrüstungen8) nicht, um die Auflage des Parlaments zu erfüllen. Dies führte dazu, dass vor allem die Logistikposition gekürzt werden musste. Als Folge davon kann die geforderte materielle Verfügbarkeit der LTSH-Flotte nicht gewährleistet werden. Um diese sicherzustellen, ist für die Logistik ein Kredit in der ursprünglichen Höhe erforderlich. Mit dem RP 10 wird deshalb ein Zusatzkredit für die Logistikausstattung für den Leichten Transport- und Schulungshelikopter (Log LTSH) beantragt.

2.1.2 Militärische Aspekte

Militärisches Bedürfnis Das militärische Bedürfnis, die Beurteilung durch die Truppe, der Einsatz und die Ausbildung im Zusammenhang mit dem LTSH sind gegenüber der Botschaft zum RP 05 unverändert.

Logistik Die LTSH werden durch die Berufsorganisation der Luftwaffe betrieben. Die not- wendige Fachkompetenz für den Betrieb und die truppennahe Instandhaltung der LTSH werden durch die Betriebe der Luftwaffe aufgebaut. Die Kompetenz für die truppenferne Instandhaltung liegt beim Materialkompetenz- zentrum, den Herstellern respektive bei der Industrie. Für den langjährigen militärischen Betrieb des LTSH – wie auch der TH 89 Super Puma- und TH 98 Cougar-Flotte – ist dieses konventionelle Instandhaltungsmodell auch in Bezug auf die Lebenswegkosten die vorteilhafteste Lösung.

2.1.3 Technische Aspekte

Die technischen Aspekte des eigentlichen Systems des LTSH sind gegenüber der Botschaft zum RP 05 unverändert. Um die geforderte materielle Verfügbarkeit9 der LTSH zu gewährleisten, muss mit dem Zusatzkredit die notwendige Beschaffung von Ersatzteilen, der Instandhal- tungsaufbau von Subsystemen (beispielsweise Funk-Navigationssystem, Antriebs- system oder Hydraulikanlage) innerhalb der Schweiz sowie die Beschaffung von Bereitstellungs- und Bodenmaterial abgeschlossen werden.

8 Die Missionsausrüstung umfasst Schneekufen, Skis, Rettungswinden, Lasthaken und Lastenspiegel, Passagiersitze, Abseilvorrichtung für Grenadiere, Bahren, Splitterschutz und Missionsplanungssysteme. 9 Die den einzelnen Basen zugeteilten Systeme müssen für eine Dauer von 8 Std/Tag mit einer Wahrscheinlichkeit von 80 Prozent betriebsbereit sein.

1503

2.1.4 Beschaffung

Beschaffungsumfang und -kredit Beschaffungsumfang und -kredit setzen sich wie folgt zusammen:

Mio. Fr.

– Logistikpaket umfassend: 22,8 – Ersatzteile10 und Bodenmaterialien11 für die truppennahe Instandhaltung – Aufbau truppenferne Instandhaltung12 – Teuerung bis zur Auslieferung 0,9 – Risiko 0,3

Total 24,0

Beschaffungsorganisation Das Beschaffungsvorhaben wird durch eine integrierte VBS-Projektorganisation unter der Leitung der armasuisse abgewickelt. Es handelt sich im Wesentlichen um dasselbe Team, welches auch für die Beschaffung im Rahmen des RP 05 zuständig ist.

Beschäftigungswirksamkeit in der Schweiz Der direkte Anteil der Schweizer Industrie beträgt rund 6 Millionen Franken. Bei den aus dem Ausland bezogenen Leistungen beläuft sich die indirekte Beteiligung auf rund 8 Millionen Franken.

Zeitlicher Ablauf der Beschaffung Der geplante Logistikaufbau wird voraussichtlich bis 2015 abgeschlossen.

2.1.5 Risikobeurteilung

Das Risiko Log LTSH wird gesamthaft als klein eingestuft. Die vorliegenden Offerten enthalten nicht für den gesamten Umfang Festpreise, und einige Liefergegenstände sind noch im Detail zu definieren. Dennoch wird das technische und kommerzielle Risiko als klein eingestuft.

10 Baugruppen wie Getriebe, Avionikgeräte, Servos oder Rotorblätter, welche direkt am Helikopter ausgewechselt werden. 11 Geräte, Ausrüstungen und Werkzeuge für die Bereitstellung und Service des Helikopters sowie für Arbeiten in der Werkstatt. 12 Geräte, Werkzeuge, Prüf- und Testsysteme, die vor allem beim Materialkompetenz- zentrum für die Instandstellung von Bauteilen des Helikopters eingesetzt werden.

1504

2.1.6 Infrastruktur- und Instandhaltungskosten

Gemäss RP 05 genügt die bestehende bauliche Infrastruktur auf den vorgesehenen Standorten weitgehend den Anforderungen an die Stationierung und den Betrieb der LTSH. Allfällige kleinere Anpassungen pro Standort werden über die baulichen Kleinvorhaben finanziert. Die mit vorliegendem Rüstungsprogramm beantragte Logistikausstattung erfordert jedoch keine weiteren Anpassungen und Ergänzungen an der vorhandenen Infrastruktur. Wie im RP 05 ausgewiesen, belaufen sich die jährlichen Kosten für Betrieb und Instandhaltung auf rund 20 Millionen Franken (LTSH) und 1 Million Franken (LTSH-Simulator). Berechnungen zeigen, dass ohne Zusatzkredit – bei etwa gleichbleibenden Instand- haltungskosten – die materielle Verfügbarkeit bis zu 20 Prozent unter dem gefor- derten Wert liegen wird. Bei einer Flotte von 20 LTSH hat dies spürbare Auswir- kungen auf die Operationsfähigkeit der Luftwaffe. Mit dem Zusatzkredit kann ab 2011/12 die materielle Verfügbarkeit gesteigert und auf dem geforderten Wert stabilisiert werden.

2.2 Neue Fahrzeuggeneration

(474 Millionen Franken)

2.2.1 Einleitung

Die heutigen Armeefahrzeuge weisen im Vergleich zum zivilen Standard ein über- durchschnittlich hohes Alter auf. Im Bereich der Militärlastwagen und der Spezial- fahrzeuge liegt dieses bei über 25 Jahren. Einige dieser Fahrzeuge – beispielsweise die Logistikfahrzeuge STEYR – weisen gar eine Nutzungsdauer von mehr als

40 Jahren auf.

Aufgrund dieser Tatsache und der damit verbundenen, überdurchschnittlichen In- standhaltungskosten, aber auch aus sicherheits- und umwelttechnischen Gründen, ist die Einführung einer Neuen Fahrzeuggeneration (N Fz Gen) gemäss nachfolgen- der Tabelle notwendig (vgl. Anhang 2 Neue Fahrzeuggeneration: Beschaffungsum- fang beziehungsweise Anhang 3 Neue Fahrzeuggeneration: Beschaffungsgrund):

Anzahl

Lastwagen – Lastwagen/Wechselaufbauten, umfassend: 536 – 336 bedingt geländegängige Lastwagen in diversen Ausführungen – 60 Fahrschulkombinationen (Lastwagen und Anhänger) – 114 bedingt geländegängige Lastwagen mit Wechselladesystem – 26 Wechselaufbauten – Geländelastwagen 400 Anhänger 150 Lieferwagen 250 Personenwagen 1000

1505

Anzahl

Radlader 40 Gabelstapler 150

Total 2526

Im Bereich der Lastwagen können bei den Spezialfahrzeugen13 die Aufbauten, wie beispielsweise Container, Wechsel- und Abrollbehälter, von den Trägerfahrzeugen getrennt werden. Dies trägt dem Bedürfnis nach Multifunktionalität Rechnung, führt zu einer grösse- ren Auslastung und somit zu einer Reduktion der Anzahl benötigter Fahrzeuge bzw. der Marken- und Typenvielfalt. Die Standardisierung der Trägerfahrzeuge und der raschere Ablösezyklus führen zu einer Reduktion der jährlichen Betriebskosten. Infolge zunehmender gesetzlicher Auflagen (Abgaskontrollen, Transport gefährlicher Güter, kürzere Nachprüfinter- valle etc.) können diese jedoch nicht beliebig reduziert werden. Es erfolgt keine flächendeckende Beschaffung. Die Truppe wird für ihre Ausbil- dungs- und Einsatzbedürfnisse – mit Ausnahme der Fahrschulkombinationen aus einem Fahrzeugpool bedient. Mit der beantragten Beschaffung können nicht alle Fahrzeuge ersetzt werden, wel- che das Nutzungsende erreicht haben. In den kommenden Jahren besteht somit weiterer Ersatzbedarf. Das Vorhaben hat keine präjudizierende Wirkung auf Folgebeschaffungen, die sich im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee ergeben können. Eine externe Studie14 prüfte eine längerfristige vertragliche Zusammenarbeit mit privaten Partnern im Bereich handelsüblicher Armeefahrzeuge auf der Basis von Public Privat Partnership (PPP). Sie kommt zum Schluss, dass unter den geltenden Rahmenbedingungen PPP für diese Fahrzeuge für den Departementsbereich Vertei- digung aus wirtschaftlicher und finanzieller Sicht (kameralistisches Finanzsystem) keinen Sinn macht. Somit soll der Status Quo – alle Fahrzeuge weiterhin zu kaufen und selber zu betreuen – weitergeführt und zusätzlich optimiert werden. Dazu gehö- ren die eingangs erwähnte Multifunktionalität, die Reduktion der Marken- und Typenvielfalt sowie das Pooling von Fahrzeugen.

13 Zweckgebundene Fahrzeuge wie beispielsweise Werkstatt- oder Ersatzteilwagen, Kranwagen, Logistikfahrzeuge etc. 14 «Machbarkeitsstudie PPP-Flottenmanagement VBS (LBA)», Mobility Solutions AG, Kompetenzzentrum für das Flottenmanagement bei der Schweizerischen Post, Januar 2007.

1506

2.2.2 Lastwagen

2.2.2.1 Militärische Aspekte

Militärisches Bedürfnis Lastwagen Die heute eingesetzten Lastwagen sind mehrheitlich überaltert und generieren auf- grund des höheren Instandsetzungsbedarfs und der problematischen Ersatzteilver- sorgung stark steigende Instandhaltungskosten. Ersetzt werden unter anderem Lastwagen der Vorgeneration wie beispielsweise der STEYR A680 (Beschaffungsjahre 1968–1970) und der Muldenkipper SAURER D330 (Beschaffungsjahr 1980).

Lastwagen, 6×6, am Beispiel IVECO, 6×6, 3-Seiten-Kipper

Um die Ausbildung der Motorfahrer sicherstellen zu können, müssen auch die seit

1995 im Einsatz stehenden Fahrschulkombinationen STEYR aufgrund ihres techni-

schen Zustands dringend abgelöst werden. Aus wirtschaftlichen, transporttechnischen und Kompatibilitätsgründen benötigt die Armee zur Erfüllung von logistischen Leistungen weitere Lastwagen mit einem Wechselladesystem. Damit können Abrollbehälter und ISO-Container selbstständig auf- und abgeladen werden. Im Hinblick auf eine möglichst hohe Kompatibilität der Systeme, werden zur Ergän- zung der bis anhin beschafften Container und Abrollbehälter weitere Wechselauf- bauten benötigt. Geländelastwagen Die zurzeit im Einsatz stehenden Geländelastwagen haben ebenfalls nach über

25 Jahren das Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht und sind zu ersetzen.

Gleichzeitig soll ein Schritt hin zur energieeffizienten Mobilität gemäss Energiekon- zept VBS15 gemacht und der Anteil an teuren, geländegängigen Lastwagen weiter reduziert werden.

15 Energiekonzept VBS vom August 2004.

1507

Die beantragten Geländelastwagen sollen einen Teil der 1200 mit dem Rüstungs- programm 1982 (RP 82) beschafften Fahrzeuge des Typs SAURER 6 DM und SAURER 10 DM ersetzen. Mit dem Ersatz der SAURER können das immer grösser werdende Problem bei der Ersatzteilbeschaffung gelöst und die Instandhaltungs- kosten gesenkt werden.

Geländegängiger Lastwagen am Beispiel IVECO, 4×4

Beurteilung durch die Truppe Lastwagen Anhand von Grundsatzversuchen mit vier typenähnlichen Fahrzeugen wurden die Fahrgestelle der bedingt geländegängigen Lastwagen der N Fz Gen in Bezug auf die Truppentauglichkeit geprüft und diese Anfang 2008 beziehungsweise Ende 2009 bestätigt. Die Ergänzung der Fahrzeugflotte mit bedingt geländegängigen Lastwagen mit Wechselladesystem ermöglicht es, auf eine Vielzahl von Spezialfahrzeugen zu verzichten. Die Transportbedürfnisse können mit einer kleineren Anzahl von Träger- fahrzeugen abgedeckt werden. Geländelastwagen Mit eingemieteten Fahrzeugen konnte die Truppentauglichkeit Ende 2009 nachge- wiesen werden.

Einsatz Lastwagen Die allradangetriebenen Lastwagen gelangen im gesamten Aufgabenspektrum der Armee zum Einsatz und decken die allgemeinen Transportbedürfnisse der Truppe ab. Sie sind kompatibel mit bereits eingeführten Transportmitteln. Die Lastwagen mit Wechselladesystem und die entsprechenden Wechselaufbauan- hänger mit Schlitten sind für den Transport von Abrollbehältern und ISO-Containern vorgesehen. In Folge der vielen, speziell ausgerüsteten Abrollbehälter und ISO- Container bei den verschiedenen Truppengattungen kommen diese Fahrzeuge na-

1508

hezu im gesamten Aufgabenbereich der Armee zum Einsatz, ausser dort, wo zwin- gend Geländelastwagen eingesetzt werden müssen. Die Fahrschulkombinationen dienen der Ausbildung der Motorfahrer an den Stand- orten Thun, Burgdorf, Wangen a. A., Frauenfeld und Drognens. Geländelastwagen Aufgrund der militärischen Transportbedürfnisse müssen weiterhin geländegängige Lastwagen zur Verfügung stehen. Diese kommen bei Formationen zum Einsatz, die sich – wie beispielsweise die Mittlere Fliegerabwehr oder die Katastrophenhilfe – neben befestigten Strassen bewegen müssen.

Zuteilung Da mit den beantragten Fahrzeugen keine flächendeckende Zuteilung möglich ist, erfolgt die Abgabe bedarfsorientiert. Davon ausgenommen sind einsatzbedingt die Fahrschulkombinationen.

Ausbildung Die Ausbildung erfolgt grundsätzlich nach dem bewährten System der Fahreraus- bildung in Rekrutenschulen – unter anderem an der Fahrausbildungs- und Trainings- anlage für Motorfahrer FATRAN.

Logistik Die Instandhaltung der Lastwagen basiert auf bestehenden Infrastrukturen der Lo- gistik-Zentren der Armee.

2.2.2.2 Technische Aspekte

Beschreibung der Systeme Lastwagen Im Gegensatz zu früher wird heute ein grosser Teil der Transportaufgaben der Armee im mittleren (4–6 t) und schweren (8–12 t) Nutzlastbereich mit allradange- triebenen, multifunktionalen Nutzfahrzeugen durchgeführt. Bis im Jahr 2000 wurden armeeeigene Fahrzeuge ausschliesslich mit einem festen Pritschenaufbau versehen und wiesen bezüglich Geländegängigkeit optimale Trak- tionseigenschaften auf. Mit der Wahl des Fahrgestells IVECO ergibt sich die Möglichkeit, zusammen mit den entsprechenden Aufbauten und Anhängern, die Bedürfnisse der Armee modular optimal abzudecken (vgl. Anhang 2 Neue Fahrzeuggeneration: Beschaffungsum- fang).

Technische Daten

Fahrzeugtyp: 4×4 6×6 8×8 Gesamtgewicht: 18 t 26 t 32 t Nutzlast: 4–6 t 11 t 14 t

1509

Technische Daten

Abgasnorm:16 EURO V EURO V EURO V Aufbauten: Kipper mit Kran Muldenkipper Wechselladesystem Brücke mit Verdeck 3-Seitenkipper Brücke mit Hebebühne Wechselladesystem Brücke mit Ladekran Brücke mit Verdeck

Geländelastwagen Die vorgesehenen Fahrzeuge entsprechen konzeptionell den zu ersetzenden Fahr- zeugen und erfüllen die aktuellsten Zulassungsvorschriften. Mit der beantragten Anzahl wird nur ein Teil der alten Flotte abgelöst. Wo dies einsatzbedingt möglich ist, wird der verbleibende Teil der alten Geländelastwagen durch allradangetriebene Standardfahrzeuge ersetzt. Der Hauptunterschied zwischen den allradangetriebenen Lastwagen und den Gelän- delastwagen liegt in der geländetauglichen Bereifung und den damit verbundenen technischen Anpassungen. Im Weiteren im torsionsfreien beziehungsweise vom Chassis entkoppelten Aufbau sowie im Einsatz einer Seilwinde zur Selbstbergung. Die Geländelastwagen bilden zusammen mit den anderen Lastwagen in Bezug auf Fahrzeugtechnik und -bedienung eine logistische Einheit. Dadurch können die Kosten im Bereich der Ausbildung und Instandhaltung erheblich reduziert werden.

Technische Daten

Fahrzeugtyp: 4×4 6×6 Gesamtgewicht: 18 t 26 t Nutzlast: 6t 10 t Abgasnorm: EURO V EURO V Aufbau: Brücke mit Verdeck Brücke mit Verdeck Brückenlänge innen: 5m 6m Zugkraft der Seilwinde: 8t 8t

16 Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01); Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS; SR 741.41) mit dem Hinweis auf die geltenden Ausführungsbestimmungen gemäss der EG- Richtlinie 2005/55/EG.

1510

Evaluation, Erprobung, Wahl des Herstellers Lastwagen

Verfahren17 Hersteller

Fahrgestelle: Selektives Verfahren IVECO-MAGIRUS AG (D) Kastenaufbau: Einladungsverfahren Lanz+Marti AG, Sursee Fahrschulanhänger: Einladungsverfahren Lanz+Marti AG, Sursee Kipperaufbauten: Einladungsverfahren Moser AG, Steffisburg Wechselladesysteme: Selektives Verfahren Notter AG, Boswil (Multilift) Aufbauten mit Ladekran: Einladungsverfahren Lanz+Marti AG, Sursee

Die Aufbauten der übrigen Lastwagen werden gemäss den vorgegebenen Beschaf- fungsverfahren18 nach der Kreditfreigabe ausgeschrieben. Geländelastwagen Die Geländelastwagen basieren technisch auf den allradangetriebenen Lastwagen, 4×4 und 6×6. Die speziellen Anforderungen an die Geländegängigkeit wurden zusätzlich vom Kompetenzzentrum Fahrausbildung Armee zusammen mit der Truppe anhand eines Musterfahrzeugs überprüft. Die zu den Geländelastwagen gehörenden Aufbauten werden gemäss den vorgege- benen Beschaffungsverfahren nach der Kreditfreigabe ausgeschrieben.

2.2.3 Anhänger

2.2.3.1 Militärische Aspekte

Militärisches Bedürfnis Die Nutzung von immer mehr Containern und Abrollbehältern zur Erreichung der multifunktionalen Einsetzbarkeit erfordert nebst den entsprechenden – mit vorlie- gendem Rüstungsprogramm beantragten – Lastwagen auch weitere Wechselaufbau- anhänger mit/ohne Schlitten.

17 Vgl. Anhang 1 Ausschreibungsverfahren in der Bundesverwaltung und der Rüstungs- beschaffung. 18 Das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 182.056.1) regelt die Beschaffungen, welche dem WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen unterstellt sind. Die Verordnung vom 11. Dezember 1995 über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB; SR182.056.11) regelt darüber hinaus alle übrigen Beschaffungen des Bundes und der SBB.

1511

Lastwagen, 4×4, mit Wechselaufbau und Wechselaufbauanhänger

Lastwagen, 8x8, mit Wechselladesystem und Wechselaufbauanhänger mit Schlitten

Beurteilung durch die Truppe Bei den Wechselaufbauanhängern mit/ohne Schlitten handelt es sich um eine Folge- beschaffung bewährter und erfolgreich in der Armee eingesetzter Produkte.

Einsatz Die Wechselaufbauanhänger mit Schlitten werden zusammen mit den Lastwagen mit Wechselladesystem eingesetzt.

Zuteilung Da mit den beantragten Wechselaufbauanhängern mit/ohne Schlitten keine flächen- deckende Zuteilung möglich ist, erfolgt die Abgabe derselben bedarfsorientiert.

Ausbildung Die Ausbildung erfolgt grundsätzlich nach dem bewährten System der Fahrerausbil- dung in Rekrutenschulen – unter anderem an der FATRAN.

1512

Logistik Die Instandhaltung der Anhänger basiert auf bestehenden Infrastrukturen der Logis- tik-Zentren der Armee.

2.2.3.2 Technische Aspekte

Beschreibung der Systeme Die Wechselaufbauanhänger mit/ohne Schlitten bilden mit den 277 bereits im Rah- men der RP 99 und RP 02 eingeführten Anhängern eine Familie von luftgefederten 2-achsigen Anhängern. Bei den Wechselaufbauanhängern ohne Schlitten können Wechselbehälter (Contai- ner) ohne Hilfsmittel ab Stützen aufgenommen und wieder abgestellt werden. Bei den Wechselaufbauanhängern mit Schlitten können in Kombination mit den Lastwagen mit Abrollkippern und Hakengeräten die Abrollbehälter und Container ab Boden selbständig aufgeladen und wieder auf den Boden abgestellt werden.

Evaluation, Erprobung, Wahl des Herstellers Für die Fertigung der Wechselaufbauanhänger mit/ohne Schlitten wurde nach dem freihändigen Verfahren die Lanz+Marti AG ausgewählt.

2.2.4 Lieferwagen

2.2.4.1 Militärische Aspekte

Militärisches Bedürfnis Mit dem RP 99 beziehungsweise über den Kredit «Ausrüstung und Erneuerungs- bedarf 2004» (AEB 04) wurden erstmals 850 handelsübliche allradangetriebene Lieferwagen des Typs MERCEDES-BENZ SPRINTER in diversen Ausführungen eingeführt.

1513

MERCEDES-BENZ SPRINTER, Version 316 CDI, 4×4, für den Personentransport

Darunter befinden sich 150 Lieferwagen mit Längsbänken, die aus Sicherheitsgrün- den19 ab 2010 nicht mehr als Mannschaftstransportfahrzeuge eingesetzt werden dürfen und bis 2013 ersetzt werden sollen. Ebenfalls abgelöst werden sollen ca. 100 Fahrzeuge diverser Typen wie beispielsweise der VW- und FORD TRANSPOR- TER, die seit mehr als 15 Jahren im Einsatz stehen. Die Lieferwagen dienen den Mannschafts- und Materialtransporten sowohl in Schulen als auch in Formationen.

Beurteilung durch die Truppe Es handelt sich um Nachfolgemodelle. Die Truppentauglichkeit wurde bereits anlässlich der Erstbeschaffung im Rahmen des RP 99 nachgewiesen. Die wesent- lichen Unterschiede zwischen den gegenwärtig eingesetzten und den beantragten Lieferwagen beschränken sich auf den Motor (Emissionen), das Getriebe sowie die Sicherheitsausstattung.

Einsatz Der Einsatz der Lieferwagen richtet sich nach den Transportbedürfnissen der Truppe. Ausführungen: – 170 Kleinbusse für Personentransporte; – 80 Lieferwagen in diversen Ausführungen für den Materialtransport.

Zuteilung Da mit den beantragten Lieferwagen keine flächendeckende Zuteilung möglich ist, erfolgt die Abgabe der Fahrzeuge bedarfsorientiert.

Ausbildung Die Ausbildung erfolgt grundsätzlich nach dem bewährten System der Fahrerausbil- dung in Rekrutenschulen.

19 Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS; SR 741.41), Art. 106 und 222g.

1514

Logistik Die Instandhaltung der Lieferwagen basiert auf bestehenden Infrastrukturen der Logistik-Zentren der Armee.

2.2.4.2 Technische Aspekte

Beschreibung der Systeme Die Beschaffung umfasst folgende zwei Grundversionen:

Fahrzeugtyp: Kombi, 4×4 Chassis-Kabine, 4×4 Gesamtgewicht: 3,5 t 5,5 t Nutzlast: 1,1 t 2,5 t Abgasnorm: EURO V EURO V Transportart:20 10 Personen/Material 2 Personen/Aufbauten

Die Verwendung ziviler Lieferwagen verursacht tiefere Betriebskosten als der Einsatz von Geländefahrzeugen. Einschränkungen in der Nutzung durch geringere Robustheit und somit eine kürzere Lebensdauer werden deshalb in Kauf genommen.

Evaluation, Erprobung, Wahl des Herstellers Für die Beschaffung der Lieferwagen wurde im Jahr 2007 eine Neuausschreibung im selektiven Verfahren durchgeführt, da 2005 der Rahmenvertrag für den MERCEDES-BENZ SPRINTER abgelaufen war. Gestützt auf eine Kosten-Nutzen- analyse sowie auf die Ergebnisse der Truppenversuche fiel die Wahl erneut auf den MERCEDES-BENZ SPRINTER.

2.2.5 Personenwagen

2.2.5.1 Militärische Aspekte

Militärisches Bedürfnis Die Beschaffung der 2–9-plätzigen Personenwagen trägt dem Untersuchungsergeb- nis der Eidgenössischen Finanzkontrolle21 Rechnung, wonach eine Verjüngung der Fahrzeugflotte und Massnahmen zur Steigerung der Auslastung zwingend notwen- dig sind. Nebst dem ökonomischen Aspekt erfüllen sie die ökologischen Vorgaben, wie sie das VBS in seinem Auftrag zur energieeffizienten Mobilität festhält22.

20 Personenangaben verstehen sich inklusive Fahrer.

21 Prüfungsbefund der Eidg. Finanzkontrolle über die Bewirtschaftung der Fahrzeugflotte vom 18. März 2008. 22 Weisungen über den effizienten Energieeinsatz bei Rad- und Raupenfahrzeugen des VBS vom 20. November 2008.

1515

Die Personenwagen ersetzen bis Ende 2013 rund 1500 Fahrzeuge, welche seit über

10 Jahren in der Armee und in der Verwaltung im Einsatz stehen.

Personenwagen (typenähnlich) am Beispiel Kombi (links) und Kastenaufbau (rechts)

Beurteilung durch die Truppe Bei diesen handelsüblichen Fahrzeugen erfolgte die Typenwahl nach rein wirt- schaftlichen Kriterien. Die Benutzeranforderungen wurden bei der Evaluation an- gemessen berücksichtigt.

Einsatz Die Personenwagen gelangen bei der Truppe und der Verwaltung entsprechend den Vorgaben des VBS in Bezug auf sparsamen und effizienten Umgang mit Radfahr- zeugen zum Einsatz: – 50 Personenwagen, 2 Plätze, als Kurier- und Betriebsfahrzeuge; – 750 Personenwagen Kombi, 5 Plätze, für Personentransporte; – 200 Personenwagen, 9 Plätze, für Personentransporte.

Zuteilung Da mit den beantragten Personenwagen keine flächendeckende Zuteilung möglich ist, erfolgt die Abgabe der Fahrzeuge bedarfsorientiert.

Ausbildung Das Führen eines Personenwagens setzt den zivil erworbenen Führerausweis der Kategorie B voraus.

Logistik Die Instandhaltung der Personenwagen erfolgt aufgrund der knappen Ressourcen der Logistikbasis der Armee über das zivile Gewerbe.

1516

2.2.5.2 Technische Aspekte

Beschreibung der Systeme Die Beschaffung des Personenwagens erfolgt in sechs verschiedenen Ausführungen:

Fahrzeugtyp: Van Kombi Van Van Kombi Kasten- Erdgas Aufbau

Antrieb: 4×4 4×2

Transportart:23 9 Pers. 5 Pers. 9 Pers. 5 Pers. 5 Pers. 2 Pers.

Evaluation, Erprobung, Wahl des Herstellers Bei den zur Beschaffung beantragten Personenwagen handelt es sich um handels- übliche Fahrzeuge. Der Anteil an Erdgasfahrzeugen beträgt ca. 5 Prozent. Für die Beschaffung der Fahrzeuge erfolgte eine WTO-Ausschreibung im offenen Verfahren. Die Wahl fiel letztendlich auf folgende Hersteller:

Fahrzeugtyp Hersteller/Modell

Kombi, 5 Personen, 4×4: Skoda Octavia Combi 1.9 TDI Van, 9 Personen, 4×2: Citroën Jumpy 2.0 HDI Kombi/Van Erdgas, 5 Personen, 4×2: Opel Zafira 1.6 CNG Kombi, 5 Personen, 4×2: Peugeot 308 Kombi 1.6 HDI Kastenaufbau, 2 Personen, 4×2: Opel Combo/Van 1.3 CDTI

Der Wahl des Herstellers für den Van, 9 Personen, 4×4, konnte noch nicht getroffen werden, weil die angebotenen Fahrzeuge die geforderten Umweltkriterien nicht erfüllen. Dieser Fahrzeugtyp wird 2010 nochmals ausgeschrieben.

2.2.6 Radlader

2.2.6.1 Militärische Aspekte

Militärisches Bedürfnis Die restlichen 37 von ursprünglichen 55 beschafften Radladern FAUN F-1310 haben das Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht und können weder mit biologisch abbaubarem Öl betrieben noch mit Dieselpartikelfiltern nachgerüstet werden.

23 Personenangaben verstehen sich inklusive Fahrer.

1517

Radlader 14–16 t (Prinzipdarstellung)

Damit die Genietruppen und die Formationen der Katastrophenhilfe weiterhin die erforderlichen Erdbewegungsarbeiten durchführen können, benötigen sie ein ent- sprechendes, radgetriebenes Lademittel der mittleren Gewichts- beziehungsweise Leistungsklasse. Beschafft werden sollen 40 Radlader für die Ausbildung und Einsätze der Truppe – insbesondere auch für subsidiäre Einsätze (Katastrophenhilfe) – sowie zur Abde- ckung der Bedürfnisse seitens der Logistikbasis der Armee (LBA). Die Radlader ersetzen bis spätestens im Jahr 2015 die verbleibenden Radlader FAUN F-1310.

Beurteilung durch die Truppe Die Truppentauglichkeit der Baumaschine ist gegeben, weil die Truppe keine zusätzlichen Anforderungen an einen handelsüblichen Radlader stellt beziehungs- weise auf Sonderausstattungen verzichtet. Zur Bestimmung des bestmöglichen Kosten/Nutzenverhältnisses wird daher aus- schliesslich eine Truppenbeurteilung mit handelsüblichen Produkten durchgeführt. Die Beurteilung erfolgt im Rahmen der Evaluation im Jahre 2011 (vgl. Ziff. 2.2.6.2 Evaluation, Erprobung, Wahl des Herstellers).

Einsatz Die Radlader dienen grundsätzlich der Grundausbildung zum Baumaschinenführer. Weitere prioritäre Einsatzmöglichkeiten sind: – Einsätze in der Ausbildung und in Kursen der Genie- und Rettungstruppen; – subsidiäre Einsätze, insbesondere bei Katastrophenhilfe-Einsätzen; – Einsätze in den Infrastruktur-Zentren der LBA.

Zuteilung Da mit den beantragten Radladern keine flächendeckende Zuteilung möglich ist, erfolgt die Abgabe der Baumaschinen bedarfsorientiert.

1518

Ausbildung Die Ausbildung basiert auf dem bestehenden Ausbildungskonzept für Baumaschi- nen-Führer der Genie- und Rettungstruppen.

Logistik Die Instandhaltung der Radlader basiert auf bestehenden Infrastrukturen der Logis- tik-Zentren der Armee.

2.2.6.2 Technische Aspekte

Beschreibung des Systems Beim Radlader handelt es sich um ein handelsübliches Fahrzeug mit folgendem Anforderungsprofil: – Dieselmotor gemäss EU-Richtlinien; – Dieselpartikelfilter (Russfilter); – Sicherheits-Fahrerkabine mit Klimaanlage; – stabile, leistungsfähige und langlebige Knickgelenkkonstruktion mit hoher Traktionseigenschaft und guter Standsicherheit; – stabile und leistungsfähige Ladeeinrichtung mit hydraulisch betätigter Schnellwechseleinrichtung für die Arbeitsgeräte; – nach der Verordnung über die technischen Anforderungen von Strassenfahr- zeugen ausgerüstet und zum Strassenverkehr zugelassen.

Evaluation, Erprobung, Wahl des Herstellers Bei den Radladern handelt es sich um handelsübliche Baumaschinen, an denen voraussichtlich keine Anpassungen zur Erfüllung der militärischen Anforderungen vorgenommen werden müssen. Aufgrund der ab 1. Januar 2011 geltenden verschärften Gesetzgebung bezüglich Baumaschinen bringt die Industrie Ende 2010 beziehungsweise Anfang 2011 eine neue Maschinengeneration auf den europäischen Markt. Damit dieser Technologiestand für die zukünftigen Radlader der Armee – insbe- sondere in den Bereichen Gewässerschutz und Abgasemissionen – entsprechend berücksichtigt werden kann, wird die Evaluation erst 2011, das heisst, nach geplan- ter Genehmigung des RP 10 durch die Bundesversammlung, abgeschlossen und die Typenwahl getroffen. Mit diesem Vorgehen wird sichergestellt, dass der Truppe ab Mitte 2012 aktuelles, den dannzumal gültigen Umweltvorschriften entsprechendes Material abgegeben werden kann.

1519

2.2.7 Gabelstapler

2.2.7.1 Militärische Aspekte

Militärisches Bedürfnis Die verbleibenden 170 von ursprünglich 368 beschafften Gabelstaplern STEIN- BOCK 2 t, haben aufgrund der hohen Instandhaltungskosten und der teilweise nicht mehr beschaffbaren Ersatzteile ihr Nutzungsende nach über 40 Jahren erreicht.

Gabelstapler 2–3 t (Prinzipdarstellung)

Damit die heutigen wie auch zukünftigen Anforderungen im Stückgutbereich abge- deckt werden können, brauchen die Truppe und die Logistikbetriebe ein entspre- chendes Umschlagsmittel mit einer Hublast von 2–3 t. Beschafft werden sollen insgesamt 150 Gabelstapler.

Beurteilung durch die Truppe Die Truppentauglichkeit des Umschlaggeräts ist gegeben, weil die Truppe keine zusätzlichen Anforderungen an einen handelsüblichen Gabelstapler stellt bezie- hungsweise auf Sonderausstattungen verzichtet. Zur Bestimmung des bestmöglichen Kosten/Nutzenverhältnisses wird daher aus- schliesslich eine Truppenbeurteilung mit handelsüblichen Produkten durchgeführt. Die Beurteilung erfolgt im Rahmen der Evaluation im Jahre 2011 (vgl. Ziff. 2.2.7.2 Evaluation, Erprobung, Wahl des Herstellers).

Einsatz Die Gabelstapler werden hauptsächlich im Bereich des rückwärtigen Güterumschla- ges der Truppe eingesetzt.

1520

Im Sekundäreinsatz werden die Gabelstapler für den Güterumschlag in den Logistik- und Infrastruktur-Zentren sowie für die Ausbildung der Angehörigen der Armee und von Mitarbeitern der LBA genutzt.

Zuteilung Da mit den beantragten Gabelstaplern keine flächendeckende Zuteilung möglich ist, werden diese zentral in einem Materialpool verwaltet und bedarfsorientiert abge- geben.

Ausbildung Die Ausbildung basiert auf dem bestehenden Ausbildungskonzept für Gabelstapler- Fahrer des Lehrverbandes Logistik.

Logistik Die Instandhaltung der Gabelstapler basiert auf bestehenden Infrastrukturen der Logistik-Zentren der Armee.

2.2.7.2 Technische Aspekte

Beschreibung des Systems Beim Gabelstapler handelt es sich um ein handelsübliches Fahrzeug, unter anderem mit folgendem Anforderungsprofil: – Dieselmotor gemäss EU-Richtlinien; – Dieselpartikelfilter (Russfilter); – Standard-Sicherheits-Fahrerkabine; – nach der Verordnung über die technischen Anforderungen von Strassenfahr- zeugen ausgerüstet und zum Strassenverkehr zugelassen; – stabile, leistungsfähige langlebige Konstruktion mit hoher Traktionseigen- schaft und guter Standsicherheit.

Evaluation, Erprobung, Wahl des Herstellers Bei den Gabelstaplern handelt es sich um handelsübliche Umschlaggeräte, an denen voraussichtlich keine Anpassungen zur Erfüllung der militärischen Anforderungen vorgenommen werden müssen. Aufgrund der ab 1. Januar 2011 geltenden verschärften Gesetzgebung bezüglich Umschlagmittel bringt die Industrie Ende 2010 beziehungsweise Anfang 2011 eine neue Maschinengeneration auf den europäischen Markt. Damit dieser Technologiestand für die zukünftigen Gabelstapler der Armee – insbe- sondere in den Bereichen Gewässerschutz und Abgasemissionen – entsprechend berücksichtigt werden kann, wird die Evaluation erst 2011, das heisst, nach geplan- ter Genehmigung des RP 10 durch die Bundesversammlung, abgeschlossen und die Typenwahl getroffen. Mit diesem Vorgehen wird sichergestellt, dass der Truppe ab Mitte 2012 aktuelles, den dannzumal gültigen Umweltvorschriften entsprechendes Material abgegeben werden kann.

1521

2.2.8 Beschaffung

Beschaffungsumfang und -kredit Beschaffungsumfang und -kredit setzen sich wie folgt zusammen:

Mio. Fr.

– Lastwagen24 368,0 – Lastwagen/Wechselaufbauten, umfassend: – 336 bedingt geländegängige Lastwagen in diversen Ausführungen – 60 Fahrschulkombinationen – 114 bedingt geländegängige Lastwagen mit Wechselladesystem – 26 Wechselaufbauten – 400 Geländelastwagen – Anhänger (150) 9,0 – Lieferwagen (250) 19,5 – Personenwagen (1000) 33,6 – Radlader (40) 15,0 – Gabelstapler (150) 14,3 – Teuerung bis zur Auslieferung25 0,6 – Risiko 14,0

Total 474,0

24 Die berechneten Fahrzeugpreise basieren grösstenteils auf zivilem Standard, wie bei- spielsweise Fahrerhaus, Grundfahrgestell, Motor, Getriebe, elektronische Ausrüstung. Die beantragten Lastwagen beinhalten aber auch Komponenten, die nicht zur Standard- ausstattung gehören (z.B. bei einigen Fahrzeugtypen die Bereifung, die Antriebskonzepte, die Anbauten sowie das Ausrüstmaterial [Werkzeuge, Bergungsmaterial, Winden]). Da diese nur in Kleinserien produziert werden, entstehen höhere Kosten. 25 Die ausgewiesene Teuerung fällt gegenüber der Investition deshalb gering aus, weil in den meisten Teilprojekten vom Zeitpunkt der Bestellung bis zur Auslieferung Festpreise (Laufdauerfestpreise) gelten. Dies wurde in den Rahmenbedingungen resp. Optionsver- trägen entsprechend vereinbart und ist grundsätzlich in der Fahrzeugbranche üblich.

1522

Beschaffungsorganisation Die Beschaffung des beantragten Materials wir durch die armasuisse abgewickelt.

Vertragspartner

Lastwagen – Lastwagen – Fahrgestelle: IVECO-MAGIRUS AG (D) – Aufbauten: Kastenaufbauten/ Anhänger Fahrschulkombination: Lanz+Marti AG, Sursee Kipperaufbauten: Moser AG, Steffisburg Wechselladesysteme: Notter AG, Boswil – Geländelastwagen – Fahrgestelle: IVECO-MAGIRUS AG (D) – Aufbauten: Wird gemäss vorgegebenem Beschaf- fungsverfahren nach der Kreditfreigabe ausgeschrieben. Anhänger Lanz+Marti AG, Sursee Lieferwagen MERCEDES-BENZ Schweiz AG Personenwagen Fahrzeughersteller oder ihre Schweizer Vertretungen Radlader Baumaschinenhersteller oder ihre Schweizer Vertretungen Gabelstapler Gabelstaplerhersteller oder ihre Schweizer Vertretungen

Beschäftigungswirksamkeit in der Schweiz Der direkte Anteil der Schweizer Industrie beträgt rund 166 Millionen Franken. Da es sich bei den beantragten Systemen mehrheitlich um Material handelt, das sowohl im zivilen wie auch militärischen Bereich Verwendung findet und teilweise auch der WTO untersteht, muss von einer indirekten Beteiligung, wie diese bei Rüstungs- gütern üblich ist, abgesehen werden.

Zeitlicher Ablauf der Beschaffung Die Realisierung dieser Beschaffung erfolgt im Zeitraum 2011–2015.

2.2.9 Risikobeurteilung

Das Risiko für die Neue Fahrzeuggeneration wird gesamthaft als klein bis mittel beurteilt.

1523

– Da es sich bei der N Fz Gen weitgehend um handelsübliche Fahrzeuge han- delt, wird das technische Risiko als klein bis mittel beurteilt. – Das kommerzielle Risiko wird als klein beurteilt.

2.2.10 Infrastruktur- und Instandhaltungskosten

Die erforderlichen Anpassungen und Ergänzungen an der vorhandenen Infrastruktur werden punktuell über die jeweilige Immobilienbotschaft VBS (Rahmenkredit für Vorhaben bis 10 Millionen Franken) finanziert. Die Instandhaltungskosten für die beantragten Fahrzeuge/Systeme betragen jährlich insgesamt ca. 7,5 Millionen Franken. Mit der Einführung der neuen respektive der Ausserdienststellung der abzulösenden Fahrzeuge können jährlich rund 1,5 Millio- nen Franken eingespart werden. Die Beschaffung der N Fz Gen wirkt sich unterschiedlich auf die Instandhaltungs- kosten aus:

Lastwagen Lastwagen Im Vergleich zu den alten Fahrzeugen können die ordentlichen Instandhaltungskos- ten bei der Fahrschulkombination um ca. 15 Prozent und bei den Kipperfahrzeugen aufgrund der seriennahen Ausführung um über 20 Prozent reduziert werden. Für die anderen Fahrzeugtypen können bezüglich Instandhaltungsaufwand Einspa- rungen in der Grössenordnung von 15 Prozent gemacht werden. Infolge der gestie- genen gesetzlichen Anforderungen (u.a. Gefahrguttransporte, diverse periodische Kontrollen etc.) wird ein Teil der möglichen Einsparungen wieder kompensiert. Geländelastwagen Gegenüber den zu ersetzenden Fahrzeugen können die Instandhaltungskosten auf- grund der seriennahen Ausführung um mindestens 20 Prozent gesenkt werden.

Radlader und Gabelstapler Die Infrastrukturkosten werden voraussichtlich tiefer ausfallen, da keine zusätzli- chen Anforderungen vorliegen und die Beschaffung einer kleineren Stückzahl vor- gesehen ist, als bis anhin bewirtschaftet wurde.

Die Instandhaltung der übrigen Fahrzeuge/Systeme (Anhänger, Lieferwagen, Perso- nenwagen 2–9 Plätze) bewegt sich im ähnlichen Kostenrahmen wie bisher.

2.3 Jetpiloten–Ausbildungssystem PC-21

(31 Millionen Franken)

2.3.1 Einleitung

Das Jetpiloten–Ausbildungssystem PC-21 (JEPAS PC-21) – bestehend aus dem Trainingsflugzeug PC-21 und dem dazu gehörenden bodenseitigen Ausbildungs- system – ist das Hauptmittel für die Ausbildung angehender Jetpiloten.

1524

Im Rahmen des Rüstungsprogrammes 2006 (RP 06) wurden bereits 6 PC-21 Flug- zeuge beschafft und innerhalb der Luftwaffe erfolgreich eingeführt. In der Botschaft zum RP 06 wurde erwähnt, dass für die Ausbildung von 4–6 Jet- piloten-Anwärtern sechs PC-21 Flugzeuge benötigt werden. Die Erkenntnisse nach der durchgeführten ersten Ausbildung der Jetpilotenklasse mit 4 Jetpiloten-Anwär- tern und sechs PC-21 Flugzeugen zeigte auf, dass das System grundsätzlich die Erwartungen der Luftwaffe erfüllt, jedoch eine Ausbildung von 6 Jetpiloten-An- wärtern mit sechs PC-21 Flugzeugen nur mit Einschränkungen möglich ist. Die Einschränkungen hätten zur Folge, dass eine Verlagerung von Ausbildungsbe- reichen wie Nachtflug und Luftkampf auf den wesentlich kostenintensiveren F/A-18 erfolgen müsste. Dazu kommt, dass die Abgänge von Piloten der Luftwaffe, unter anderem zur Swiss, in den letzten Jahren zugenommen haben und deshalb künftig ein Nachwuchsbedarf von 6–8 Jetpiloten pro Jahr besteht. Zur Sicherstellung des Nachwuchsbedarfs an F/A-18 Piloten werden deshalb zwei zusätzliche PC-21 Flugzeuge mit entsprechender Logistik beziehungsweise boden- gestützten Ausbildungsmitteln benötigt.

PC-21 der Pilatus Flugzeugwerke AG

Ob im Hinblick auf die Beschaffung des Tiger-Teilersatzes (TTE) weitere PC-21 zur Sicherstellung des Jetpilotennachwuchses benötigt werden, wird im Rahmen des Programmes TTE beurteilt.

2.3.2 Militärische Aspekte

Militärisches Bedürfnis Das militärische Bedürfnis für die Fortgeschrittenenausbildung künftiger Jetpiloten mit dem JEPAS PC-21 hat sich gegenüber dem RP 06 grundsätzlich nicht verändert.

1525

Das JEPAS PC-21 basiert auf Flugzeugen mit modernster Avionik, kombiniert mit bord- und bodengestützten Ausbildungsmitteln, die es erlauben, die Komplexität im Bereich Systembedienung und Datenverarbeitung sowie mit Ausrichtung auf den F/A-18 zu schulen und zu trainieren. Mit den positiven Erfahrungen der ersten Pilotenschule hat sich gezeigt und bestä- tigt, dass das Ausbildungssystem PC-21 ein hervorragendes, modernes und wirt- schaftliches Ausbildungsmittel künftiger Jetpiloten F/A-18 ist. Aufgrund der Erkenntnisse der ersten Pilotenschule sowie des veränderten Nach- wuchsbedarfes sind zusätzliche zwei PC-21 Flugzeuge mit entsprechender Logistik beziehungsweise bodengestützten Ausbildungsmitteln26 nötig. Damit können die Ausbildungsmodule für künftig 6–8 Jetpiloten-Anwärter pro Jahr zwischen der bewährten Grundausbildungsphase auf dem PC-7 und der Umschulung auf den F/A-18 gewährleistet werden.

Logistik Für den Betrieb des JEPAS PC-21 ist die Berufsorganisation der Luftwaffe, für die Instandhaltung primär die Pilatus Flugzeugwerke AG beziehungsweise die Industrie verantwortlich. Die genaue Aufteilung der Aufgaben und Verantwortungen bei der Instandhaltung wird von der Logistikbasis der Armee (LBA) periodisch überprüft und im System- bewirtschaftungs-Konzept geregelt.

2.3.3 Technische Aspekte

Beschreibung des Systems JEPAS PC-21 besteht aus: – Flugzeug mit adaptierbarem Missionssystem; – Flugplanungs- und Auswertestation; – bodengestützte Ausbildungsmittel. JEPAS PC-21 wurde von der Pilatus Flugzeugwerke AG von Grund auf neu ent- wickelt. Seine Flugeigenschaften und die Systeme sind in grossen Bereichen ver- gleichbar mit jenen von Jet-Trainern. Das Cockpit des PC-21 verfügt über multifunktionale Bildschirme und ist demjeni- gen eines modernen Kampfflugzeugs nachgebildet. Kernstück dabei ist das adap- tierbare Missionssystem. Dieses simuliert Systeme wie Radar, Waffenbedienung, etc. und erlaubt die Gewöhnung an die Darstellung und das Training der Bedienung dieser Systeme im Flug, ohne dass die teuren realen Systeme eingebaut werden müssen. Als adaptierbar wird das Missionssystem bezeichnet, weil Anpassungen – so auch an die spezifischen F/A-18 Systeme oder an diejenigen eines nachfolgenden Kampf- flugzeugs – hauptsächlich durch Softwareänderungen möglich sind. Dank dieser

26 Bestehend aus Simulator, Missions-Auswertungs-System, Computer unterstützte Ausbil- dungsmittel, Checklisten, Training Manuals, Flugzeughandbücher und Überlebens-Aus- rüstung.

1526

Ausrüstung bietet das Flugzeug gute, auf den F/A-18 oder nachfolgende Kampfflug- zeuge ausgerichtete Ausbildungs- und Trainingsmöglichkeiten.

Technischen Daten

Leistung: über 1100 kW Spannweite: 9,1 m Rumpflänge: 11,23 m max. Startgewicht: 3,1 t max. Fluggeschwindigkeit: 370 Kt (ca. 685 km/h) zulässige Lastvielfache: +8 g/–4 g Dienstgipfelhöhe: 25 000 ft (ca. 7600 m)

Evaluation, Erprobung, Wahl des Herstellers Es handelt sich um eine Nachbeschaffung der JEPAS PC-21. Die Typenwahl und die Konfiguration der ersten Serie sind bereits gegeben. An der Hard- und Software, welche bereits im Rahmen des RP 06 realisiert wurde, sind zusätzliche Anpassungen erforderlich. Die Beschaffung der Flugzeuge PC-21 wird direkt an die Pilatus Flug- zeugwerke AG vergeben.

2.3.4 Beschaffung

Beschaffungsumfang und -kredit Beschaffungsumfang und -kredit setzen sich wie folgt zusammen:

Mio. Fr.

– 2 Flugzeuge PC-21 sowie deren Anpassungen an die bestehende Flotte und an die Missionsplanungs- und Auswertestationen 25,7 – Anpassung an Simulator 0,7 – Ersatzteile und Logistikmaterial 2,8 – Teuerung bis zur Auslieferung 1,2 – Risiko 0,6

Total 31,0

Beschaffungsorganisation Das Beschaffungsvorhaben wird durch eine integrierte VBS-Projektorganisation unter der Leitung der armasuisse abgewickelt. Die Pilatus Flugzeugwerke AG hat die Funktion als Generalunternehmerin.

1527

Beschäftigungswirksamkeit in der Schweiz Der direkte Anteil der Schweizer Industrie beträgt rund 20 Millionen Franken. Es ergibt sich keine indirekte Beteiligung bei den aus dem Ausland bezogenen Leistun- gen.

Zeitlicher Ablauf der Beschaffung Die Ablieferung des Systems an die Luftwaffe erfolgt im 2013.

2.3.5 Risikobeurteilung

Das Risiko der Nachbeschaffung der zwei JEPAS PC-21 wird gesamthaft als klein eingestuft. – Da es sich um eine Nachbeschaffung mit gleicher Konfiguration handelt, wird das technische Risiko als klein eingestuft. – Das kommerzielle Risiko wird als klein beurteilt, da für den Beschaffungs- umfang ein verbindliches Angebot der Pilatus Flugzeugwerke AG vorliegt.

2.3.6 Infrastruktur- und Instandhaltungskosten

Es sind keine Anpassungen oder Ergänzungen an der vorhandenen Infrastruktur notwendig. Die Instandhaltungskosten für die zusätzlichen Systeme belaufen sich auf rund 1,5 Millionen Franken pro Jahr.

3 Kredite

3.1 Zusammenfassung der Kredite

Der beantragte Gesamtkredit für das Rüstungsprogramm 2010 setzt sich wie folgt zusammen:

Mio. Fr.

– Logistik 24 – Mobilität 474 – Waffenwirkung 31

Total 529

3.2 Hinweise zur Kreditberechnung und Preisfindung

Die vorliegenden Verpflichtungskredite verstehen sich inklusive aller Abgaben, vor allem der Mehrwertsteuer, zu den heute bekannten Steuersätzen.

1528

Bei den beantragten Vorhaben, ausgenommen den Beschaffungen zu Festpreisen, wurde die Teuerung bis zur vollständigen Auslieferung des Materials vorausge- schätzt und in die Kreditbegehren eingerechnet. Grundlage für die Teuerungssätze sind der Landesindex der Konsumentenpreise sowie die Teuerungsentwicklung bei den Rohmaterialien. Den Kreditanträgen liegen folgende Annahmen über die Teue- rungsraten und Berechnungskurse zugrunde:

– Jährliche Teuerung: CH 1,8 % D 2,1 % USA 2,7 % F 2,1 % A 2,2 % – Berechnungskurse: EUR 1,60 USD 1,10

Die Teuerungsannahmen und die Berechnungskurse sind im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement festgelegt worden. Sollten sie sich im Laufe der Beschaffungen erhöhen, müssten allenfalls teuerungs- und währungsbedingte Zusatzkredite beantragt werden. Da die Materialauslieferungen des RP 2010 hauptsächlich in den Jahren 2012 und

2013 erfolgen, decken oben aufgeführte Teuerungssätze diese Periode ab.

Die im Rahmen eines Rüstungsprogramms beantragten Verpflichtungskredite stellen gemäss Finanzhaushaltgesetz einen Höchstbetrag dar, der eine in der Botschaft ausgewiesene Reserve enthält und ohne Genehmigung des Parlaments nicht über- schritten werden darf. Die meisten Rüstungsvorhaben können mit Minderkosten gegenüber dem bewillig- ten Verpflichtungskredit abgeschlossen werden. Wenn möglich, wird im Rahmen der Evaluation eine Wettbewerbssituation geschaf- fen. Der Wettbewerb und die Ermittlung des besten Kosten-Nutzen-Verhältnisses bieten Gewähr für marktkonforme Preise. Besteht eine Monopolsituation (beispiels- weise Folgebeschaffung), so bilden Marktanalysen und die Erfahrung der Beschaf- fungsfachleute die Grundlage für die Preisbeurteilung. Zudem verlangt die arma- suisse Einsicht in die Preiskalkulation. Die Preisgestaltung ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor einer Firma. Im Umgang mit Preisinformationen gegenüber Dritten hat die Beschaffungsstelle die Geschäftsgeheimnisse ihrer Kunden und Geschäftspartner zu wahren. Die offerierten Preise können deshalb nicht im Detail offengelegt werden. Verbindliche Beschaffungsverträge werden von der armasuisse erst nach Bewil- ligung der Verpflichtungskredite durch das Parlament unterzeichnet. Es handelt sich dabei in der Regel um Festpreisverträge mit oder ohne Teuerungsklausel.

3.3 Zusätzliche Aufwendungen

Die Transportkosten auf dem Importanteil der Materialbeschaffungen sind im bean- tragten Gesamtkredit nicht enthalten. Dieser auf rund 0,15 Millionen Franken

1529

geschätzte Betrag wird dem Voranschlagskredit, Finanzposition 0800/A2119.0001 «Übriger Betriebsaufwand» (armasuisse), belastet. Der Anteil der Mehrwertsteuer auf Importen (rund 16,5 Millionen Franken) wird jährlich im Rahmen der Bearbeitung des Voranschlags eingestellt.

4 Finanzielle und volkswirtschaftliche Aspekte

4.1 Zusammenzug der anfallenden Kosten

Die im Zusammenhang mit den Beschaffungsvorhaben anfallenden Kosten belaufen sich auf:

Beschaffungsvorhaben

Projektierung, Erprobung und

Bauliche Massnahmen Instandhaltungskosten/Jahr Beschaffungskosten Beschaffungsvorbereitung

(PEB)

Kosten, die mit/nach der Beschaffung anfallen

Mio. Fr. Mio. Fr. Mio. Fr. Mio. Fr.

– Logistikausstattung für den Leichten – 27 24,0 – – 27 Transport- und Schulungshelikopter (Log LTSH) – Neue Fahrzeuggeneration 3,6 474,0 – 28 7,5 (N Fz Gen) – Jetpiloten–Ausbildungssystem PC-21 – 29 31,0 – 1,5 (JEPAS PC-21)

Total 3,6 529,0 – 9,0

27 PEB (0 Mio. Fr.) sowie Betriebs-und Instandhaltungskosten/Jahr (20 Mio. Fr. für LTSH und 1 Mio. Fr. für LTSH-Simulator) ausgewiesen im RP 05. 28 Die erforderlichen Anpassungen und Ergänzungen an der vorhandenen Infrastruktur werden punktuell über die jeweilige Immobilienbotschaft VBS (Rahmenkredit für Vorhaben bis 10 Millionen Franken) finanziert.

29 PEB (0 Mio. Fr.) ausgewiesen im RP 06.

1530

4.2 Mit den Vorhaben verknüpfte,

bereits realisierte oder geplante RP-relevante Rüstungsvorhaben Logistikausstattung für den Leichten Transport- und Schulungshelikopter – Leichter Transport- und Schulungshelikopter, LTSH, inklusive Simulator Transporthelikopter 89 Super Puma Werterhaltung (RP 05, 310 Mio. Fr.) – Transporthelikopter 89 Super Puma Werterhaltung (RP 06, 194 Mio. Fr.)

Neue Fahrzeuggeneration – Neue Lastwagengeneration (RP 99; 85 Mio. Fr.) – Zivile Lieferwagen (RP 99; 30 Mio. Fr.) – Neue Lastwagen (RP 02; 37 Mio. Fr.) – Führungsinformationssystem Heer (RP 06; 424 Mio. Fr.; RP 07; 278 Mio. Fr.) – Leistungssteigerung Telekommunikationsinfrastruktur (RP 07: 277 Mio. Fr.)

Jetpiloten–Ausbildungssystem PC–21 – F/A-18 C/D (RP 92, 3495 Mio. Fr. ) – Neues Cockpit PC-7 (RP 05, 36 Mio. Fr.) – Jetpiloten–Ausbildungssystem PC-21 (RP 06, 115 Mio. Fr.) – Tiger-Teilersatz TTE (geplant)

4.3 Umsetzung früherer Rüstungsprogramme

Rüstungspro- Bemerkungen

Ausgaben bis gramm

VK bewilligt Ende 2009 offen

in Mio. Fr. in %

1999 1019 946 73 7,2 Abrechnung per Ende 2009

2000 1141 1052 89 7,8 Schützenpanzer 2000

2001 980 883 97 9,9 Bergepanzer Büffel,

Fahrsimulatoren

2002 711 584 127 17,9 Selbstschutz-System TH 98

Funkgeräte SE 235/135/035 Radpanzer für Funkanschluss Betankungsmittel Luftwaffe

2003 407 311 96 23,6 Alle Systeme

2004 409 326 83 20,3 Alle Systeme

2005 1020 893 127 12,5 Alle Systeme

2006 1501 866 635 42,3 Alle Systeme

1531

2007 581 215 366 63,0 Alle Systeme

2008 917 167 750 81,8 Alle Systeme

Erhebung30 8686 6243 2443 28,1

2009 496 – 496 100,0 Alle Systeme

In der Spalte «VK bewilligt» sind alle noch laufenden, durch das Parlament pro Rüstungsprogramm bewilligten Verpflichtungskredite aufgeführt. Bei einer Beschaf- fung erfolgt in der Regel zuerst der Aufbau der entsprechenden Infrastruktur beim Lieferanten. Diese Erstinvestitionen sowie komplexe Fabrikationsverfahren sind der Taktgeber für die Meilensteine der Zahlungspläne oder der Auslieferungen. Die nächste Spalte beschreibt die bis Ende 2009 gegenüber den Lieferanten bezahl- ten Investitionen. Die Spalte «offen» weist den per 1. Januar 2010 noch offenen, nicht bezahlten Kreditanteil aus. Für die in der Spalte «Bemerkungen» aufgeführten Systeme sind Beschaffungen aus dem noch offenen Kreditanteil geplant.

4.4 Volkswirtschaftliche Auswirkungen

Bei Beschaffungen von Rüstungsmaterial im Ausland klärt die armasuisse jeweils die Möglichkeiten der direkten oder indirekten Beteiligung der Schweizer Industrie ab. Dies unter der Voraussetzung, dass die Industriebeteiligung sicherheits- und rüstungspolitisch gerechtfertigt und die Schweizer Industrie konkurrenz- und wett- bewerbsfähig sind. Damit wird den Grundsätzen des Bundesrates für die Rüstungs- politik des VBS vom 29. November 200231 nach einem hohen schweizerischen Wertschöpfungsanteil Rechnung getragen. – Direkte Beteiligung Bei der direkten Beteiligung wird die Schweizer Industrie direkt an der Pro- duktion des zu beschaffenden Rüstungsmaterials beteiligt. Es geht dabei um Unterlieferantenverhältnisse (Zulieferindustrie), um die Herstellung von Baugruppen und Komponenten, um industrielle Fertigung, Montageanteile oder Lizenzfertigung. – Indirekte Beteiligung Die indirekte Beteiligung (Offset) kommt dort zum Zuge, wo eine direkte Beteiligung nicht möglich oder nicht sinnvoll ist. Sie kann zudem in einem bestimmten Projekt die vorgesehene direkte Fertigungsbeteiligung wir- kungsvoll ergänzen. Ein ausländischer Hersteller eines zur Beschaffung beantragten Rüstungsguts wird dabei verpflichtet, der Schweizer Industrie Aufträge aus seinem Einflussbereich zu erteilen oder ihr Zugang zu solchen Aufträgen zu verschaffen. Primär geht es um den Aufbau von Geschäftsbe- ziehungen über längere Zeit und um eine Türöffnerfunktion. Zudem geht es

30 Vgl. Voranschlag 2010, Botschaft an den BR vom 19. August 2009, Band 2A, Seite 206; Landesverteidigung, 525 Rüstungsmaterial. Aufgeführt sind die am 30. Juni 2009 geplanten Werte (ohne RP 09) per Ende 2009.

31 BBl 2003 414

1532

auch um Schweizer Wertschöpfung, das heisst, Arbeitsstunden in den Auf- tragsbüchern der Schweizer Industrie. Aus Industriebeteiligungsprogrammen resultieren aus dem Ausland jährlich Aufträge von mehreren hundert Millionen Franken an die Schweizer Indust- rie, insbesondere an viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Nebst der volkswirtschaftlich wichtigen Beschäftigungswirkung sind die Industrie- beteiligungsgeschäfte auch zum Erhalt der rüstungs- und sicherheitstechno- logischen Kernfähigkeiten in der Schweiz von grosser Bedeutung. Die Überwachung des Vollzugs der vereinbarten Kompensationsgeschäfte erfolgt durch die armasuisse in Zusammenarbeit mit der Schweizer Industrie und deren Verbänden Schweizerische Maschinen-, Elektro- und Metall-In- dustrie (Swissmem) und Groupe Romand pour le Matériel de Défense et de Sécurité (GRPM). Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat anlässlich einer Untersuchung festgestellt, dass das im Rahmen der Schweizer Beteiligungspolitik generierte Auftragsvolumen zugunsten der Schweizer Industrie volkswirtschaftlich bedeutsam ist. Gleichzeitig hat sie ein gewisses Optimierungspotenzial bei den Industriebeteiligungen identi- fiziert. Nebst der Revision der bundesrätlichen Rüstungspolitik erfolgt die Optimie- rung ab 2010 auf der Basis einer neuen Industriebeteiligungsstrategie und Offset- policy. Operativ werden dabei vor allem beim Offset-Controlling geeignete Opti- mierungsmassnahmen eingeleitet. Im Zuge der strategischen und operativen Weiter- entwicklung der Industriebeteiligungspolitik werden deshalb diesbezügliche Mass- nahmen umgesetzt.

Vorhaben Kredit Beteiligungen

Inland Ausland

Direkte Indirekte Keine Beteiligung Beteiligung Wirksamkeit

Mio. Fr. Mio. Fr. % Mio. Fr. % Mio. Fr. %

Logistikausstattung für den Leich- 24 6 25 8 33 10 42 ten Transport- und Schulungs- helikopter (Log LTSH) Neue Fahrzeuggeneration 474 166 35 – – 308 65 (N Fz Gen) Jetpiloten–Ausbildungssystem 31 20 65 – – 11 35 PC-21 (JEPAS PC-21)

Total 529 192 36 8 2 329 62

Beschäftigungswirksam in der 192 36 Schweiz (Inlandproduktion und 200 38 indirekte Beteiligung)

Beschäftigungswirksamkeit in der Schweiz Der Inlandanteil des beantragten Materials wird auf 192 Millionen Franken veran- schlagt, was rund 36 Prozent entspricht.

1533

Durch indirekte Beteiligung der Schweizer Wirtschaft an der Beschaffung von ausländischem Material werden Firmen in der Schweiz weitere Aufträge in Form von Ausgleichsgeschäften erhalten. Deren Grössenordnung wird auf 8 Millionen Franken veranschlagt. Die Beschäftigungswirksamkeit wird dadurch auf 200 Millio- nen Franken oder 38 Prozent erhöht. Im Vergleich zu anderen Jahren generiert das vorliegende Rüstungsprogramm in der Schweiz eine tiefere Beschäftigungswirksamkeit. Der Grund hierfür liegt im Umstand, dass im Rahmen der Neuen Fahrzeuggeneration mehrheitlich Fahrzeuge auf ziviler Basis beantragt werden, deren Beschaffung den WTO-Vorschriften unterliegt. Somit ist eine Verpflichtung zu indirekten Beteiligungen (Offset) nicht zulässig, wie dies im Gegensatz dazu bei Militärfahrzeugen beziehungsweise Rüs- tungsgütern gestattet und üblich ist. Bei den beiden anderen Vorhaben entfallen zwar gewisse Lieferanteile auf verschiedene ausländische Lieferanten, aber deren Anteile sind gesamthaft zu gering, als dass sich dafür die Vereinbarung von indi- rekten Beteiligungen (Offset) lohnen würde. Aus der direkten und indirekten Beteiligung ergibt sich aus dem Rüstungsprogramm

2010 bei der Annahme eines durchschnittlichen Jahresumsatzes von 180 000 Fran-

ken je Beschäftigten eine Beschäftigungswirksamkeit in der Schweiz von 1111 Per- sonenjahren. Durchschnittlich 500 Personen werden während rund 2 Jahren be- schäftigt sein.

5 Rechtliche Aspekte

5.1 Verfassungsmässigkeit

Die verfassungsmässige Zuständigkeit der Bundesversammlung beruht auf den Artikeln 60, 163 und 167 der Bundesverfassung (BV)32.

5.2 Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Die Vorlage untersteht der Ausgabenbremse nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV, da sie eine einmalige Ausgabe von über 20 Millionen Franken nach sich zieht. Sie ist demnach von den eidgenössischen Räten mit der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte zu verabschieden.

5.3 Unterstellung unter die Schuldenbremse

Die Bestimmungen über die Schuldenbremse33 sowie allfällige Kürzungen im Rah- men des Voranschlags 201034 und des Finanzplans 11–1335 sind im Beschaffungs- umfang berücksichtigt.

32 SR 101 33 BV Art. 126; Bundesgesetz vom 7. Oktober 2005 über den eidgenössischen Finanzhaus- halt (FHG; SR 611.0), Art. 12–18.

34 Bundesbeschluss vom 9. Dezember 2009, BBl 2010 1093.

35 Bundesratsbeschluss vom 19. August 2009.

1534

Anhang 1

Ausschreibungsverfahren in der Bundesverwaltung und der Rüstungsbeschaffung Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen im Jahre 1994 und der entsprechenden Verordnung sind öffentliche Ausschreibungen im Bereich der World Trade Organization (WTO) vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Das nationale öffentliche Beschaffungsrecht stützt sich dabei auf die übergeordneten internationalen WTO-Verträge.

Verfahrens-Arten

– Offenes Verfahren: Es erfolgt eine öffentliche Ausschreibung und sämtliche interessierten Anbieter können ein Ange- bot abgeben. – Selektives Verfahren: Nur ausgewählte Anbieter können ein Angebot abgeben. – Einladungsverfahren: Es werden mindestens 3 Offerten eingeholt. – Freihändiges Verfahren: Die Vergabe erfolgt direkt an einen Anbieter.

1535

Anhang 2 Neue Fahrzeuggeneration: Beschaffungsumfang Anzahl Gegenstand der Beschaffung Anzahl Lastwagen/Wechselaufbauten Lastwagen  Lastwagen 536 – bedingt geländegängige Lastwagen in diversen Ausführungen 336 – Lastwagen, 4x4, Brücke mit Verdeck 100 – Lastwagen, 6x6, Brücke mit Verdeck 100 – Lastwagen, 6x6, Wechselsystem, inklusive Wechselaufbau 50 – Lastwagen, 6x2, Trsp VBS 12 – Lastwagen, 4x4, Kipper mit Ladekran 10 – Lastwagen, 6x6, Kippmulde 30 – Lastwagen, 6x6, 3-Seitenkipper 30 – Lastwagen, 4x4, mit Schiebeverdeck und Ladekran 4 – Fahrschulkombinationen 60 – Fahrschulkombinationen (Lastwagen mit Anhänger) 60 – bedingt geländegängige Lastwagen mit Wechselladesystem 114 – Lastwagen, 8x6, mit Wechselabroll- bzw. Hakengerät 14 – Lastwagen, 6x6, mit Wechselabroll- bzw. Hakengerät 40 – Lastwagen, 8x8, mit Wechselabroll- bzw. Hakengerät 60 – Wechselaufbauten 26 – Wechselaufbau-Kasten auf Basis C625 (Logistik) 12 – Wechselaufbauten mit Schiebeverdeck und Ladekran auf Basis C625 (Logistik) 14  Geländelastwagen 400 – Lastwagen, 4x4, geländegängig, Brücke mit Verdeck 250 – Lastwagen, 6x6, geländegängig, Brücke mit Verdeck 150 Anhänger 150 Anhänger – Wechselaufbauanhänger zu Lastwagen, 6x6, mit Wechselsystem 50 – Wechselaufbauanhänger mit Schlitten (zu Lastwagen, 6x6 / 8x8, mit Wechselabroll- bzw. Hakengerät) 100 Lieferwagen 250 Lieferwagen 250 Personenwagen 1000 Personenwagen 1000 Radlader 40 Radlader 40 Gabelstapler 150 Gabelstapler 150 Total 2526 Total 2526

1536

Anhang 3 Neue Fahrzeuggeneration: Beschaffungsgrund Gegenstand der Beschaffung Anzahl Beschaffungsgrund Anzahl Lastwagen/Wechselaufbauten  Lastwagen, 4x4, Brücke mir Verdeck 100  Ersatz Lastwagen, 4x4, SAURER 6 DM 100  Lastwagen, 6x6, Brücke mit Verdeck 100  Ersatz Lastwagen, 6x6, SAURER 10 DM 100  Lastwagen 6x6, Wechselsystem, inklusive Wechselaufbau 50  Ersatz diverser Logistikfahrzeuge (SAURER, STEYR) 100  Lastwagen 6x2, Trsp VBS 12  Ersatz Lastwagen, Verwaltung, MAN, 4x2/STEYR, 4x4 25  Lastwagen 4x4, Kipper mit Ladekran 10  Ersatz SAURER 2 DM Kipper (bereist liquidiert) 30  Lastwagen 6x6, Kippmulde 30  Ersatz Lastwagen, 6x4, SAURER D330 36  Lastwagen 6x6, 3-Seitenkipper 30  Ersatz Lastwagen, 6x4, SAURER D330 36  Lastwagen 4x4, mit Schiebeverdeck und Ladekran 4  Ersatz Logistikfahrzeug STEYR A680 6  Fahrschulkombinationen (Lastwagen und Anhänger) 60  Ersatz bestehender Fahrschulkombinationen 61  Lastwagen, 8x6, mit Wechselabroll- bzw. Hakengerät 14  Ersatz Lastwagen, 6x4/4, WELAB, MERCEDES-BENZ 14  Lastwagen, 6x6, mit Wechselabroll- bzw. Hakengerät 40  Ergänzung Lastwagen mit Wechselabroll- bzw. Hakengerät 136  Lastwagen, 8x8, mit Wechselabroll- bzw. Hakengerät 60  Ergänzung Lastwagen mit Wechselabroll- bzw. Hakengerät 40  Wechselaufbau-Kasten auf Basis C625 (Logistik) 12  Ersatz Logistikfahrzeug STEYR A680 (mit Lastw, 6x6, WS) 22  Wechselaufbauten mit Schiebeverdeck und Ladekran auf Basis C625 (Logistik) 14  Ersatz Logistikfahrzeug STEYR A680 (mit Lastw, 6x6, WS) 30  Lastwagen, 4x4, geländegängig, Brücke mit Verdeck 250  Ersatz Lastwagen, 4x4, SAURER 6 DM 400  Lastwagen, 6x6, geländegängig, Brücke mit Verdeck 150  Ersatz Lastwagen, 6x6, SAURER 10 DM 250 Anhänger  Wechselaufbauanhänger zu Lastwagen, 6x6, mit Wechselsystem 50  Ergänzung Wechselaufbauanhänger 150  Wechselaufbauanhänger mit Schlitten (zu Lastwagen, 6x6 und 8x8, mit 100  Ergänzung Wechselaufbauanhänger mit Schlitten 127 Wechselabroll- bzw. Hakengerät) Lieferwagen 250 Teil-Ersatz diverser Lieferwagen 850 Personenwagen 1000 Ersatz diverser Personenwagen, 2-9 Plätze 1500 Radlader 40 Ersatz Radlader, FAUN F-1310 55 Gabelstapler 150 Ersatz Gabelstapler STEINBOCK 368

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