«Bundespersonalgesetz: Steuerung der Personalpolitik und Zielerreichung» Bericht der GPK-N vom 23. Oktober 2009. Stellungnahme des Bundesrates
«Bundespersonalgesetz: Steuerung der Personalpolitik und Zielerreichung» – Bericht der GPK-N vom 23. Oktober 2009 Stellungnahme des Bundesrates
vom 21. April 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren
Der Bundesrat hat den Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) vom 23. Oktober 2009 zur Kenntnis genommen. Er nimmt zu den sechs Empfehlungen der GPK-N wie folgt Stellung:
1 Vorbemerkungen zu den Schlussfolgerungen
der GPK-N Der Bundesrat stellt mit Befriedigung fest, dass die GPK-N das Bundespersonalge- setz (BPG) in seinen Grundzügen und seinen Zielsetzungen nach wie vor als zeit- gemäss erachtet. Das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Gesetz erlaube es dem Bundesrat, eine attraktive Personalpolitik zu betreiben. Das BPG stelle einen guten Rahmen dar, der den Departementen und der Bundeskanzlei den erforderlichen Handlungsspielraum belässt. Die Vereinfachung der gesetzlichen Grundlagen – ein Hauptziel des BPG – sei erreicht worden. Die GPK-N hält als Ergebnis ihrer Inspek- tion und Evaluation der Bundespersonalpolitik fest, dass die Mehrzahl der unter- suchten Ziele gut bis sehr gut erreicht worden sind und die Untersuchung somit ein weitgehend zufriedenstellendes Resultat ergeben hat. Die GPK-N sieht allerdings Handlungsbedarf bezüglich der Strategie und der Steue- rung. Der Bundesrat ist bereit, dieses Anliegen aufzunehmen, und hat bereits erste Schritte eingeleitet.
2 Stellungnahme zu den einzelnen Empfehlungen
Empfehlung 1: Die GPK-N lädt den Bundesrat ein, eine umfassende Strategie zur Umsetzung des Bundespersonalgesetzes zu definieren. Darin sind insbeson- dere für alle Ziele des Artikels 4 BPG Soll-Werte und Indikatoren quantitativer und/oder qualitativer Art festzulegen.
Der Bundesrat hat den Handlungsbedarf im Strategiebereich erkannt und die Erar- beitung einer Personalstrategie 2011–2015 für die Bundesverwaltung in seine Ziele
2010 aufgenommen. Die Strategie soll dem Bundesrat als Steuerungsinstrument und
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Grundlage für die weitere Ausgestaltung der Bundespersonalpolitik in den nächsten Jahren dienen. Mit der Personalstrategie wird der Bundesrat nicht nur Schwerpunkte für die nächsten Jahre festlegen, sondern auch Sollwerte und Indikatoren zur Mes- sung der Zielerreichung vorgeben. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. März 2010 beschlossen, die Revision des BPG bis zur Verabschiedung einer umfassenden Personalstrategie zurückzustel- len. Damit kommt der Bundesrat einem Anliegen der GPK nach. Gleichzeitig beauf- tragte der Bundesrat das EFD/EPA mit der Ausarbeitung einer Personalstrategie für die Bundesverwaltung. Diese Strategie leitet sich aus Artikel 4 BPG ab. Folgende Themenfelder stehen dabei im Vordergrund: Planung und Steuerung der personellen Ressourcen, Anstellungsbedingungen, Mitarbeitenden- und Kaderentwicklung, Füh- rung des Personals, Diversitymanagement, internes und externes Personalmarketing sowie ein zeitgemässes Personalmanagement unter Einsatz moderner Technologien.
Empfehlung 2: Die GPK-N lädt den Bundesrat ein, die Strategie zur Bundesper- sonalpolitik in die Gesamtstrategie des Bundesrates zur Aufgabenerfüllung ein- zubetten.
Bei der Erarbeitung der Personalstrategie wird einerseits darauf geachtet, diese in die übergeordneten Strategien (Legislatur-, Finanz- und Jahresplanung) einzubetten. Andererseits werden die in der Personalstrategie gesetzten Schwerpunkte Eingang in die politische Planung des Bundesrates finden.
Empfehlung 3: Die GPK-N lädt den Bundesrat ein, die Sozialpartner bei der Erarbeitung einer umfassenden Strategie zur Bundespersonalpolitik gemäss Artikel 33 BPG einzubeziehen.
Eine intakte Sozialpartnerschaft ist dem Bundesrat ein zentrales Anliegen. Aus diesem Grund findet auch ein regelmässiger und institutionalisierter Austausch zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite statt. In diesem Zusammenhang sind die monatlichen Sitzungen des Begleitaus- schusses der Sozialpartner BAS, die jährlichen Lohnverhandlungen oder die periodi- schen Treffen mit dem Vorsteher des EFD zu nennen. Ausserdem finden bei Bedarf auch Gespräche zwischen den Sozialpartnern auf der Ebene der Verwaltungseinhei- ten statt. Ein früher Einbezug der Sozialpartner bei der Erarbeitung der Personalstra- tegie ist vorgesehen.
Empfehlung 4: Die GPK-N lädt den Bundesrat ein, in seinem jährlichen Repor- ting an die Bundesversammlung zur Bundespersonalpolitik über alle vom Bun- desrat aufgrund der jährlichen Personalkennzahlen ergriffenen Massnahmen Auskunft zu geben.
Dieser Empfehlung ist der Bundesrat bei der Erneuerung der Vereinbarung über das Reporting im Personalmanagement zwischen den Geschäftsprüfungs- und Finanz- kommissionen der eidgenössischen Räte und dem Bundesrat vom 27. Januar 2010 bereits nachgekommen. So sieht Ziffer 4.2, Buchstabe b) vor, dass der Bundesrat in seinem Reporting eine personalpolitische Gesamtbeurteilung mit Rückblick und Ausblick vornimmt. Ausserdem soll das Reporting auch über die wichtigsten Ände- rungen im Personalrecht informieren. Der Bundesrat erachtet deshalb diese Empfeh- lung als erfüllt.
Empfehlung 5: Die GPK-N lädt den Bundesrat ein, bei der Erarbeitung seiner Strategie zur Umsetzung des Bundespersonalgesetzes eine Prozess- und Leis- tungsanalyse erstellen zu lassen, um die Prozesse im Bereich der Bundesper- sonalpolitik stufengerecht anzusiedeln. Die Prozessverantwortungen sind auf- grund dieser Analyse durch den Bundesrat vorzugeben. Dabei ist insbesondere die Rolle und Stellung des EPA im Hinblick auf eine zentral gesteuerte Perso- nalpolitik zu stärken. Dieses muss für die einheitliche Umsetzung der Strategie des Bundesrates mit Kompetenzen und entsprechenden Ressourcen versehen werden, namentlich bei Bedarf auch direkte Kontakte zu den Bundesämtern pflegen können.
Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Personalbereich sind im Rahmen der Bundesverwaltungsreform 05/07 überprüft und neu zugewiesen wor- den. Sie werden heute wahrgenommen, was eine im Herbst 2009 durchgeführte Evaluation bestätigt hat. Es ist eine permanente Aufgabe der Departemente, zusam- men mit dem EPA die Aufgaben und Prozesse im Bundespersonalwesen zu überprü- fen und nötigenfalls zu optimieren. Dies wird auch im Rahmen der Erarbeitung und Umsetzung der Personalstrategie der Fall sein. Die GPK-N weist darauf hin, dass der Rolle und Stellung des EPA hinsichtlich einer zentral gesteuerten Personalpolitik eine entscheidende Bedeutung zukommt. Der Bundesrat unterstützt dieses Anliegen. Als gutes Beispiel kann das Ausbildungszent- rum der Bundesverwaltung AZB angeführt werden. Das EPA hat in enger Zusam- menarbeit mit den Departementen und der Bundeskanzlei eine zentralisierte Aus- und Weiterbildung für die gesamte Bundesverwaltung aufgebaut.
Empfehlung 6: Die GPK-N lädt den Bundesrat ein, die Stellung der Human- Resources-Konferenz (HRK) zu überprüfen und so zu stärken, dass Erkenntnisse der HRK optimal für die Umsetzung der Bundespersonalpolitik genutzt werden.
Die Mitglieder der HRK stellen im Personalbereich des Bundes die Verbindung zwischen den Departementen, der Bundeskanzlei und dem EPA (Stufe Bund) sicher. Das EPA erarbeitet in Zusammenarbeit mit der HRK die personalpolitischen Grund- lagen für den Arbeitgeber Bund. Die Mitglieder der HRK sind zudem die Ansprech- partnerinnen und -partner für sämtliche Fragen der Umsetzung der Personalpolitik in den Departementen. Der Bundesrat unterstützt die Feststellung der GPK-N, dass die Erkenntnisse der HRK optimal für die Umsetzung der Bundespersonalpolitik genutzt werden sollen.
21. April 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova