Parlamentarische Initiative. Teuerungsausgleich für die Einkommen und Vorsorge der Ratsmitglieder. Bericht des Büros des Ständerates vom 18. November 2011. Stellungnahme des Bundesrates
zu 11.468
Parlamentarische Initiative Teuerungsausgleich für die Einkommen und Vorsorge der Ratsmitglieder Bericht des Büros des Ständerates vom 18. November 2011 Stellungnahme des Bundesrates
vom 9. Dezember 2011
Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren
Zum Bericht des Büros des Ständerates vom 18. November 2011 betreffend «Teue- rungsausgleich für die Einkommen und Vorsorge der Ratsmitglieder» nehmen wir nach Artikel 112 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes nachfolgend Stellung.
Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
9. Dezember 2011 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
2011-2736 393
Stellungnahme
1 Ausgangslage
Gemäss Artikel 14 Absatz 2 des Parlamentsressourcengesetzes vom 18. März 19881 werden die Einkommen, Entschädigungen und Beiträge zu Beginn jeder Legislatur- periode des Nationalrates angemessen an die Teuerung angepasst. Bei gewissen Einkommen, Entschädigungen und Beiträgen ist diese Anpassung seit 2001 bezie- hungsweise 2005 nicht mehr erfolgt. Im Rahmen einer Untersuchung stellte die Verwaltungsdelegation der Bundesver- sammlung fest, dass sehr engagierte Ratsmitglieder, die viel Zeit für ihr parlamenta- risches Mandat aufwenden, entsprechende Abstriche bei ihrer beruflichen Tätigkeit in Kauf nehmen und Einbussen bei ihrer beruflichen Vorsorge erleiden. Sie schlug daher dem Büro des Ständerates vor, der Bundesversammlung mit einer parlamenta- rischen Initiative den moderaten Ausbau der beruflichen Vorsorge sowie die Anpas- sung des Verteilschlüssels zu unterbreiten. Am 26. August 2011 beschloss das Büro des Ständerates den Text einer parlamenta- rischen Initiative. Dieser sieht zum einen die angemessene Anpassung insbesondere jener Einkommen, Entschädigungen und Beiträge vor, die am meisten von teue- rungsbedingten Einbussen betroffen sind. Zum anderen beinhaltet er die Schaffung der nötigen Rechtsgrundlagen, damit die berufliche Vorsorge der Ratsmitglieder moderat ausgebaut und aufgrund des tatsächlich erzielten Parlamentariereinkom- mens individuell ausgerichtet werden kann. Am 12. September 2011 erteilte das Büro des Nationalrates die für die Ausarbeitung einer Vorlage erforderliche Zustimmung. Am 18. November 2011 hat das Büro des Ständerates den Bericht zur parlamentarischen Initiative, den Entwurf einer Verord- nung der Bundesversammlung über den Teuerungsausgleich sowie den Entwurf einer Änderung der Verordnung der Bundesversammlung vom 18. März 19882 zum Parlamentsressourcengesetz zuhanden des Rates verabschiedet und gleichzeitig dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreitet.
2 Stellungnahme des Bundesrates
Aus der Sicht des Bundesrates ist es in erster Linie Sache des Parlaments, wie es die Einkommen und Entschädigungen sowie die berufliche Vorsorge der Ratsmitglieder regelt. Er auferlegt sich daher in solchen Fragen Zurückhaltung in seiner Stellung- nahme. Im vorliegenden Fall geht es um die Anpassung der Einkommen und Ent- schädigungen der Ratsmitglieder an die Teuerung mit einer entsprechenden Verord- nung der Bundesversammlung sowie um den moderaten Ausbau der beruflichen Vorsorge der Ratsmitglieder im Rahmen einer Änderung der Verordnung der Bun- desversammlung vom 18 März 1988 zum Parlamentsressourcengesetz. Da diese Vorlage nur den Bereich der Bundesversammlung betrifft, verzichtet der Bundesrat auf eine Stellungnahme, auch wenn damit finanzielle Folgen verknüpft sind.