Parlamentarische Initiative. Extranet. Zugang für Ratsmitglieder. Bericht des Büros des Nationalrates vom 8. November 2013. Stellungnahme des Bundesrates
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Parlamentarische Initiative Extranet. Zugang für Ratsmitglieder Bericht des Büros des Nationalrates vom 8. November 2013 Stellungnahme des Bundesrates
vom 20. November 2013
Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren
Zum Bericht des Büros des Nationalrates vom 8. November 2013 betreffend «Extra- net. Zugang für Ratsmitglieder» nehmen wir nach Artikel 112 Absatz 3 des Parla- mentsgesetzes (ParlG) nachfolgend Stellung.
Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
20. November 2013 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ueli Maurer Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
2013-2900 8933
Stellungnahme
1 Ausgangslage
Nach Artikel 6a Abs. 1 der Parlamentsverwaltungsverordnung vom 3. Oktober
20031 (ParlVV) werden Kommissionsprotokolle auf dem geschützten Informatiksys-
tem Extranet zugänglich gemacht, soweit dies technisch möglich ist. Die Kommis- sionsmitglieder können auf die Kommissionsprotokolle und -unterlagen ihrer Kom- mission und auf diejenigen der Schwesterkommission (Art. 6a Abs. 2 Bst. a und b ParlVV) zugreifen. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hat am 2. Juli 2012 vorgeschlagen, die Zugänglichkeit auszuweiten und allen Ratsmitglie- dern den Zugriff auf die Kommissionsprotokolle zu gewähren, welche nicht die Oberaufsicht betreffen. Damit sollte im Falle einer Vertretung eines Kommissions- mitglieds der Zugang zu den Unterlagen gewährleistet werden. Das Büro des Nationalrates (Büro-N) hat den Antrag der WAK-N behandelt und die Kommissionsinitiative ergriffen. Es stimmte der Ergreifung der Kommissionsinitia- tive unter der Auflage zu, dass im Fall eines konkreten Verdachts auf Missbrauch des Extranet-Zugangs die erfolgten Zugriffe nachvollzogen werden können. Das Büro des Ständerates hat dem Beschluss, eine Kommissionsinitiative zu ergreifen, zugestimmt. Am 8. November 2013 hat das Büro-N Bericht und Vorlage mit 7:5 Stimmen zuhanden des Nationalrates verabschiedet. Eine Kommissionsminder- heit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten, da die Ausweitung der Zugriffs- rechte das Gewährleisten der Vertraulichkeit erschwere. Die Vorlage des Büro-NR sieht einerseits die Ausweitung der Zugriffsrechte vor. Neu sollen die Ratsmitglieder Zugriff auf alle Unterlagen haben, welche zu den Beratungsgegenständen seit der Inbetriebnahme des Extranet im Jahr 2007/2008 bereitgestellt worden sind. Andererseits soll die Gelegenheit dazu benutzt werden, um die Zuständigkeiten nach der Verordnung vom 22. Februar 20122 über die Bearbeitung von Personendaten, die bei der Nutzung der elektronischen Infra- struktur des Bundes anfallen, bei der personenbezogene Auswertung insbesondere für die Abklärung eines konkreten Verdachts auf Missbrauch der elektronischen Infrastruktur und Ahndung eines erwiesenen Missbrauchs festzulegen. Grundsätz- lich gelten die Bestimmungen der erwähnten Verordnung auch für die Bundesver- sammlung (Art. 57q Abs. 3 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 19973; RVOG). Die Zuständigkeiten in ihrem Bereich sollen neu in der ParlVV geregelt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Ratsmitglieder
nicht in eine Hierarchie eingebunden sind und keine vorgesetzte Behörde haben. Nach dem Vorschlag des Büro-N holt die von der Verwaltungsdelegation der Bun- desversammlung bezeichnete Stelle im Falle eines Missbrauchsverdachts die Einwil- ligung der betroffenen Person zur personenbezogenen Auswertung der Daten ein. Stimmt diese Person nicht zu, so müssen die Verwaltungsdelegation für die Rats- mitglieder und die Fraktionspräsidentin oder der Fraktionspräsident für die Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter der Fraktionssekretariate die Auswertung bewilligen.