13.020
Botschaft über die Immobilien des VBS für das Jahr 2013 (Immobilienbotschaft VBS 2013)
vom 20. Februar 2013
Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren
Wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf zu einem einfachen Bun- desbeschluss über die Immobilien des VBS für das Jahr 2013 sowie die Erhöhung des Verpflichtungskredits mit dem Antrag auf Zustimmung.
Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hoch- achtung.
20. Februar 2013 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ueli Maurer Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
2012-2654 1885
Übersicht
Mit der vorliegenden Botschaft über die Immobilien des VBS für das Jahr 2013 beantragt der Bundesrat Kredite im Gesamtbetrag von 505,535 Millionen Fran- ken.
Der Gesamtkredit von 505,535 Millionen Franken umfasst die nachstehenden Vor- haben und Rahmenkredite:
Departementsbereiche/Kredite Kredite
Mio. Franken Total Mio. Franken
Vorhaben Departementsbereich Verteidigung (V) 266,700 Rechenzentrum VBS/Bund 2020, 150,000 Aus- und Neubau «FUNDAMENT» (Vorhaben-Nr. DNA-A/2282) (Ziff. 2.1 der Botschaft) Monteceneri TI, Armeelogistik-Center, 35,600 Aus- und Neubau 2. Etappe (Vorhaben-Nr. DNA-A/3609) (Ziff. 2.2 der Botschaft) Steffisburg BE, Areal Schwäbis, Realersatz Bypass Nord 29,900 (Vorhaben-Nr. DNA-A/3327) (Ziff. 2.3 der Botschaft) Payerne VD, Flugplatz, Anpassung der Ausbildungs- 26,500 Infrastruktur und der Heizungsanlage (Vorhaben-Nr. DNA-A/3312) (Ziff. 2.4 der Botschaft) Einsatznetz Verteidigung, Härtung der Netzknoten 1. Etappe 24,700 (Vorhaben-Nr. DNA-A/2342) (Ziff. 2.5 der Botschaft)
Rahmenkredit 238,835 ein Rahmenkredit für Vorhaben zugunsten der 238,835 Eigentümervertreter1 und Mieter2
Beantragter Gesamtkredit 505,535
1 Eigentümervertreter;
armasuisse Immobilien führt und koordiniert die Immobilienbelange des VBS als Bau- und Liegenschaftsorgan (BLO) des VBS
2 Mieter;
Verteidigung und Bevölkerungsschutz: Sie nutzen die Immobilien zur Erfüllung ihrer Aufgaben.
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Botschaft
1 Ausgangslage
1.1 Weiterentwicklung der Armee
Der Armeebericht 2010 sieht vor, dass der Armee ein jährlicher Ausgabenplafond von 4,4 Milliarden Franken (plus Teuerungsausgleich) zur Verfügung steht. Der Bestand soll ohne Rekrutenjahrgang 80 000 Armeeangehörige betragen. Gleichzeitig enthält der Bericht ein Leistungsprofil und zeigt, wo gespart werden kann. Die eidgenössischen Räte legten mit Bundesbeschluss vom 29. September 20113 zum Armeebericht 2010 einen Sollbestand der Armee von 100 000 Armeeangehö- rigen und einen Ausgabenplafond der Armee von 5 Milliarden Franken ab 2014 fest. Mit diesem Betrag sind neben dem Betrieb der Armee auch das neue Kampfflug- zeug «GRIPEN» zu beschaffen und die Ausrüstungslücken zu schliessen. Damit besteht ein Planungsbeschluss für die Weiterentwicklung der Armee sowie deren künftige Aufgaben und Mittel. Alle mit dieser Immobilienbotschaft beantragten Vorhaben werden gestützt durch den Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung vom 23. Juni 20104 über die Sicherheitspolitik der Schweiz sowie den Armeebericht 2010 vom 1. Oktober 20105. Am 25. April 2012 entschied sich der Bundesrat für einen Sollbestand der Armee von 100 000 Armeeangehörigen und einen Ausgabenplafond von 4,7 Milliarden Franken ab 2015. Dies ist keine Missachtung des Willens des Parlaments. Es geht dem Bundesrat um einen tragfähigen Kompromiss zwischen den Bedürfnissen der Armee und einer ebenfalls im allgemeinen Interesse liegenden disziplinierten Haus- haltführung. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Armee intensive und anhalten- de Sparanstrengungen unternehmen muss. Damit die Armee mit 4,7 Milliarden Franken ihre Betriebsaufwände und eine vernünftige Investitionsquote erreichen kann, muss sie einen Abbau in ihrem Leistungsprofil akzeptieren.
1.2 Weiterentwicklung Immobilienportfolio VBS
Die Armee verfügt über eine umfangreiche Infrastruktur für den Einsatz, die Logis- tik, die Ausbildung und die Verwaltung. Zur optimalen Steuerung des Immobilien- portfolios werden die Objekte in vier Segmente eingeteilt: – «Kernbestand langfristig»: Die Objekte in diesem Segment müssen mindes- tens für weitere 15 bis 25 Jahre genutzt werden können. Sie werden moder- nisiert und instand gesetzt. Dabei werden geltende gesetzliche Vorschriften erfüllt.
3 BBl 2011 7621
4 BBl 2010 5133
5 BBl 2010 8871
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– «Kernbestand Abbau»: Die Objekte in diesem Segment werden nur minimal instand gehalten, damit die Gebrauchstauglichkeit für eine zeitlich begrenzte Restnutzungsdauer sichergestellt ist. Schäden werden dabei in Kauf genom- men. Die Werkeigentümerhaftung muss sichergestellt werden. Der Nachhol- bedarf bleibt bestehen. Diese Objekte werden nach ihrer Nutzung in den Dispositionsbestand überführt. – «Kernbestand Überprüfung»: Viele Objekte können wegen der laufenden Überarbeitung des Stationierungskonzeptes nicht endgültig beurteilt werden. Bei diesen wird bis auf weiteres auf eine Modernisierung verzichtet um Fehlinvestitionen zu vermeiden. Die Instandsetzung wird auf ein Minimum reduziert. Diese Objekte werden mit der Überarbeitung des Stationierungs- konzepts überprüft. – «Dispositionsbestand»: Die Objekte in diesem Segment werden durch die Armee nicht mehr genutzt. Sie werden wenn möglich verkauft, im Baurecht abgegeben oder mit kleinstmöglichem Aufwand stillgelegt. Bis das neue Stationierungskonzept der Armee vorliegt, wird nur an langfristig gesicherten Standorten investiert. Diese werden auch mit dem neuen Stationierungs- konzept langfristig genutzt. So werden Fehlinvestitionen vermieden. Die Armee hat nicht mehr genügend finanzielle und personelle Mittel, um alle Immobilien instand zu halten. Das zukünftige Stationierungskonzept muss langfristig finanzierbar sein. Deshalb müssen der Kernbestand verkleinert und Standorte geschlossen werden. An Armeestandorten, die optimal und langfristig genutzt werden können, soll die Infra- struktur ausgebaut werden. Die beantragten Vorhaben sind auf die Arbeit am Statio- nierungskonzept abgestimmt. Neben umfangreichen Investitionen in Neubauten (z.B. ein Rechenzentrum und die zweite Etappe des Armeelogistikcenters Monteceneri) wird weiterhin die Instand- setzung bestehender Bauten und Anlagen forciert. Hier besteht ein grosser Nachhol- bedarf. Der Gesamtkredit dieser Botschaft teilt sich wie folgt auf: – Anteil Neubau ca. 224 Mio. Fr. (~ 44 %) – Anteil Instandsetzung ca. 281 Mio. Fr. (~ 56 %)
1.3 Priorisieren der Immobilienvorhaben
In den Sechziger- und Siebzigerjahren wurden ganze Waffenplätze und weitere, umfangreiche Infrastrukturen neu gebaut. In den kommenden Jahren sind für diese Anlagen und Objekte Gesamtsanierungen mit entsprechender Kostenfolge unaus- weichlich. Trotz des Verzichts auf angemeldete Immobilienvorhaben verbleibt gemäss aktuel- lem Investitionsplan in den nächsten fünf Jahren eine Finanzierungslücke von meh- reren hundert Millionen Franken. Die Bausubstanz nimmt weiter Schaden und verliert vorzeitig an Wert. Der Truppe können für die Aufgabenerfüllung teilweise nur veraltete Bauten mit Sicherheitsmängeln zur Verfügung gestellt werden. Anla- gen und Objekte müssen geschlossen werden und fehlen der Truppe.
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1.4 Finanzen
1.4.1 Steuerung der Bauvorhaben
Die Plangenehmigungsverfahren für grosse militärische Bauvorhaben können sich infolge von Einsprachen, Einigungsverhandlungen und allfälliger Beschwerdever- fahren vor dem Bundesverwaltungsgericht teilweise erheblich verzögern. Um diese Verzögerungen aufzufangen, werden die Vorhaben möglichst frühzeitig ausgelöst. Bei der vorliegenden Immobilienbotschaft geht es um Verpflichtungskredite für Bauvorhaben, deren Vorbereitungsarbeiten jetzt ausgelöst werden müssen, damit sie rechtzeitig bezugsbereit sind (z.B. in Abstimmung mit Rüstungsbeschaffungen). Die Kosten für Vorstudien und Projektierungen der mit dieser Botschaft beantragten Bauvorhaben wurden gemäss Artikel 28 Absatz 5 der Verordnung vom 5. Dezember
20086 über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB) aus
früher bewilligten Rahmenkrediten gedeckt.
1.4.2 Finanzpolitische Rahmenbedingungen
Die mit dieser Botschaft beantragten Vorhaben sind mit den im Voranschlag 2013 und im Finanzplan 2014–2016 vorgesehenen Investitionskrediten nicht vollumfäng- lich finanzierbar. Der jährliche Mehrbedarf wird deshalb ab Voranschlag 2014 mittels Umlagerung von Mitteln zulasten des Ausgabenplafonds der Armee finan- ziert. Die Verschiebungen werden mit dem Voranschlag 2014 respektive dem Finanzplan 2015–2017 erstmals abgebildet. Zudem wird der Mittelbedarf für das Vorhaben Steffisburg teilweise durch Finanzierungsbeiträge Dritter aufgefangen (Finanzierungsbeitrag Kanton Bern). Der Mehrbedarf berücksichtigt als Planungs- annahme die Verpflichtungskredite der zukünftigen Immobilienbotschaften VBS in der Höhe von rund 330 Millionen Franken als Grundlast. Durch die Umsetzung des Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket (KAP)
2014 erfolgen keine Einsparungen bei den Investitionsausgaben Immobilien.
Finanzierungswirksamer Voranschlagskredit (fw VAK) für die Jahre 2013–2017 in Mio. Fr.
2013 2014 2015 2016 2017
Investitionsausgaben Immobilien gemäss Voranschlag 2013 und Finanzplan 2014–2016 249,5 254,1 258,8 263,9 263,8 Mehrbedarf gemäss Immobilienbotschaft VBS 2013 – 50,0 70,0 70,0 50,0
Total geplante Investitionen Immobilien nach Umlagerung von Mitteln 249,5 304,1 328,8 333,9 313,8
armasuisse Immobilien 2013–2017: finanzierungswirksame Investitionsausgaben.
6 SR 172.010.21
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1.4.3 Stand Verpflichtungskredit Immobilien VBS
Die eidgenössischen Räte werden mit der Zusatzdokumentation zur Staatsrechnung und «Stand der Verpflichtungskredite armasuisse Immobilien» über die Beanspru- chung der Verpflichtungskredite und des Rahmenkredites orientiert. Per 1. Januar
2013 wird für den Verpflichtungskredit «Immobilien VBS» ein Saldo von
1 790 820 000 Franken ausgewiesen. Der verfügbare Verpflichtungskredit beträgt
742 519 000 Franken.
Stand per 1. Januar 2013 Franken
Bewilligte Verpflichtungskredite «Immobilien VBS» gemäss Immobilienbotschaften VBS 2008–2012 1 790 820 000 davon bezahlt 741 181 000 davon Obligo 209 720 000 davon unbenutzt abgerechnet 97 400 000
Verfügbarer Verpflichtungskredit «Immobilien VBS» 742 519 000
1.4.4 Auffangen der Teuerung
Alle in dieser Botschaft ausgewiesenen Kosten verstehen sich inklusive Mehr- wertsteuer zum aktuell gültigen Satz von 8 Prozent. In der Regel liegt den Berech- nungen der lokale schweizerische Baupreisindex vom 1. April 2012 zu Grunde (Basis 1. Oktober 2010 = 100 Punkte). Die Teuerung ist in den einzelnen Projekten nicht berücksichtigt. Teuerungsbedingte Mehrkosten in Vorhaben und Projekten werden mit folgenden Massnahmen auf- gefangen: – Reservebewirtschaftung innerhalb der einzelnen Projekte; – Kreditverschiebung aus dem Rahmenkredit.
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2 Immobilienvorhaben des VBS
2.1 Rechenzentrum VBS/Bund 2020
Aus- und Neubau «FUNDAMENT» Kosten 150 Millionen Franken Vorhaben Nr. DNA-A/2282 Mieter V8 Führungsunterstützungsbasis Nutzungsbereich Einsatz-Infrastruktur übrige
2.1.1 Ausgangslage/Bedürfnis und Begründung
Ausgangslage/Bedürfnis Der Bund hat in seiner Strategie für Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) 2012–2015 (Bundesratsbeschluss vom 9. Dez. 2011) die Stossrichtung für die Weiterentwicklung der IKT-Leistungen formuliert. Diese sieht unter anderem einen «Rechenzenter-Verbund» mit bundesweiter Kapazitätsplanung und Koordination der laufenden Vorhaben vor. Die Kapazitäten sind so zu planen und zu bauen, dass in bundeseigenen Rechenzentren in erster Linie geschäftskritische Informationen und Rechenkapazitäten gehalten werden. Gemäss Kooperationserklärung der Informa- tikbetreiberkonferenz werden Planung, Realisierung und Betrieb von Rechenzentren gegenseitig abgestimmt. Damit können Synergien zwischen den Bundesbehörden optimal genutzt werden. Im Departementsbereich Verteidigung besteht heute eine heterogen gewachsene Rechenzenter-Infrastruktur, welche die Verwaltungsinformatik und die militärischen Systeme umfasst. Schutz und Verfügbarkeit entsprechen nicht den Anforderungen der IKT-Teilstrategie Verteidigung vom 27. Februar 2012. Wegen der starken Ver- netzung der Systeme hat ein Ausfall gravierende Folgen auf den Einsatz der Armee (Einsatzführung, Logistik, Luftraumüberwachung, usw.). Die Lücke beim Schutz und der Verfügbarkeit der Rechenzentren muss zwingend geschlossen werden. Die Armee benötigt in allen Lagen und über das gesamte Leistungsprofil eine effek- tive und effiziente IKT-Unterstützung und muss diesbezüglich die grösstmögliche Autonomie anstreben. Die Rechenzentren bilden den Kern der IKT-Unterstützung. Mit dem Programm RZ VBS/Bund 2020 will der Verteidigungsbereich einen wesentlichen Teil seiner IKT-Teilstrategie Verteidigung umsetzen, das heisst insbe- sondere: – den Betrieb und die Sicherheit der informatikunterstützten Prozesse über alle Lagen sicherstellen; – eine neue IKT-Gesamtarchitektur definieren und umsetzen; – die heutigen Rechnerräume und Rechenzentren konsolidieren (neues Stand- ortkonzept). Das Konzept sieht auf nationaler Ebene drei Rechenzentren vor. Es sollen zwei Rechenzentren mit Vollschutz und ein Rechenzentrum mit Teilschutz betrieben werden. Die Rechenzentren sollen räumlich in getrennten Geländekammern reali- siert werden. Mit diesem Konzept können die geforderte Verfügbarkeit und die abgestufte Sicherheit unter wirtschaftlichen Aspekten gewährleistet werden. Nach Realisierung der gesamten Rechenzenterinfrastruktur wird rund die Hälfte der bishe-
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rigen Infrastruktur nicht mehr benötigt und kann ausser Betrieb genommen werden. Damit können die Bruttomietkosten um rund 4,5 Millionen Franken pro Jahr redu- ziert werden. Gemäss IKT-Strategien Bund und Verteidigung müssen Daten und Applikationen an mehreren Standorten gespiegelt werden. Diese Vorgabe erfordert mindestens eine Verdoppelung der Rechenzenterkapazität. Zudem nimmt der Leistungsbedarf für Datenspeicherungen und Applikationen weiter zu.
Die Umsetzung erfolgt gestaffelt in Phasen
1. Phase: Realisierung eines geschützten Rechenzentrums
(Immobilienbotschaft VBS 2013, 150 Millionen Franken) Erstellen eines vollgeschützten Rechenzentrums «FUNDAMENT» in einem beste- henden Objekt. Für die Erweiterung der Hülle, den Einbau des Rechenzentrums mit allen gebäudetechnischen Installationen sowie den Teilrückbau werden 150 Millio- nen Franken benötigt. Im Rüstungsprogramm 2014 wird für die Ausrüstung des Rechenzentrums «FUNDAMENT» mit Servern und IKT-Mitteln und für die Anpassung der IT-Landschaft an die aktuellen Standorte ein Betrag von 110 Millionen Franken (Planungsstand Oktober 2012) eingestellt. Diese Finanzierung erfolgt innerhalb des Ausgabenplafonds der Armee. Aus Kostengründen wird in der ersten Phase kein zweites vollgeschütztes Rechen- zentrum realisiert. In der Zwischenzeit werden zwei bestehende, geschützte Objekte genutzt, welche die minimal benötigte redundante Leistung für die wichtigsten militärischen Systeme sicherstellen. Ein Objekt ist bereits als Provisorium im Betrieb. Im zweiten Objekt sind die provisorischen Einbauten 2013/2014 geplant. Sie werden mit einem bewilligten Kredit in der Höhe von 4,5 Millionen Franken umgesetzt.
2. Phase: Realisierung eines teilgeschützten Rechenzentrums zusammen mit zivilen
Departementen des Bundes unter Federführung des VBS (Immobilienbotschaft VBS 2015 (Gestützt auf vergleichbare zivile Projekte wird als Planungsannahme mit einem Kostenrahmen von rund 200 Millionen Franken gerechnet.) Erstellen eines teilgeschützten Rechenzentrums «CAMPUS» (1. Ausbauetappe). Dieses erfüllt zivile Schutzanforderungen und wird als gemeinsames Projekt mit den zivilen Departementen des Bundes unter Federführung des VBS realisiert. Die Armee wird einen Viertel der Fläche nutzen, zivile Departemente drei Viertel. Die Investitions- resp. Mietkosten werden anteilmässig aufgeteilt. Für die Ausrüstung des Rechenzentrums «CAMPUS» mit Servern und IKT-Mitteln ist für den Teil VBS ein Betrag von 50 Millionen im Rüstungsprogramm 2017 geplant.
3. Phase nach Immobilienbotschaft 2018 ff. (Kosten rund 80 Millionen Franken,
Planungsstand Oktober 2012) Realisierung des zweiten vollgeschützten Rechenzentrums in einem bereits beste- henden Objekt. Diese Phase wird im Sinne einer Eventualplanung und je nach zukünftiger Lage- und/oder Bedarfsentwicklung ausgelöst.
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Weitere Ausbauschritte Parallel zur Bedarfsentwicklung werden die Kapazitäten der Rechenzentren «FUNDAMENT» und «CAMPUS» gesteigert.
Begründung Marktübliche Rechenzentren ziviler Anbieter genügen den Schutzanforderungen nicht. Durch die in der IKT-Strategie Bund verankerten Grundsätze, geschäftskriti- sche Informationen mit eigenen Kapazitäten in möglichst bundeseigenen Rechen- zentren zu halten, ist das Mieten keine Alternative. Das Vorhaben «FUNDAMENT» erfüllt die Anforderungen bezüglich Sicherheit, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit sehr gut. Dank einem risikobasierten Schutz, einer auf Energieeffizienz ausgerichteten Kühlung mit Abwärmenutzung und dem modularen Ausbau, wird die wirtschaftlichste der geprüften Varianten in einem bestehenden Objekt umgesetzt. Das Projekt «CAMPUS» wird zusammen mit zivilen Departementen des Bundes geplant und realisiert. Es eignet sich für Applikationen mit geringeren Schutzanfor- derungen und ermöglicht allen Beteiligten – dank der gemeinsamen Nutzung – einen wirtschaftlichen Betrieb. Eine gemeinsame Kapazitätsplanung ist möglich. Mit diesem Vorgehen können Unsicherheiten betreffend zukünftigem Leistungsbedarf optimal zwischen den Departementen ausgeglichen werden. Konsequenzen, wenn das Vorhaben «FUNDAMENT» nicht realisiert wird Wenn das Rechenzentrum nicht realisiert wird, kann die IKT-Teilstrategie Verteidi- gung nicht umgesetzt werden. Die Anforderungen bezüglich Verfügbarkeit, Infor- mationssicherheit und Schutz wären nicht erfüllt, was grosse Konsequenzen für die beteiligten IKT-Nutzer, die betroffenen Systeme und damit für das Funktionieren der Armee hat. Ohne Realisierung stehen nicht genügend Rechenkapazitäten zur Verfügung. Es müssten aufwändige und unwirtschaftliche Sanierungen und Not- lösungen realisiert werden.
2.1.2 Beschreibung des Vorhabens
Konzept Das Projekt stellt den Bedarf an Raum und IT-Leistung für die nächsten 30 Jahre sicher. Im jetzt beantragten Vorhaben wird das Rechenzentrum mit 50 % der IT- Kapazitäten erstellt. Der Ausbau der IT-Kapazitäten erfolgt auf Grund heutiger Beurteilung im Abstand von je vier Jahren (Immobilienbotschaften 2020 resp. 2024). Die Kosten werden auf jeweils 20 Millionen Franken beziffert.
Beschreibung des Vorhabens Bei der Planung des Rechenzentrums sind Funktion, Sicherheit, Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit optimiert worden. Das Rechenzentrum wird in ein leer stehendes Objekt eingebaut. Der Standort ist optimal bezüglich Schutz, Funktion, Netzanbindung, Kühlung, Energieeffizienz und Nutzung der Abwärme. Das Rechenzentrum ist gegen Bedrohungen in allen Lagen geschützt.
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Das Rechenzentrum besteht aus vier Rechnermodulen, welche redundant durch fünf Technikmodule versorgt werden. Die Technik wird in die bestehende Kaverne eingebaut. Für die Rechnermodule wird die Kaverne erweitert. Die Kühlung kann dank des gewählten Standortes ohne energetisch ungünstige Kältemaschinen sichergestellt werden.
Energie Die Energieeffizienz eines Rechenzentrums wird mit dem «Power Usage Effective- ness»-Wert (PUE) bemessen. Dieser beschreibt das Verhältnis von eingespeister Energie zu nutzbarer IT-Energie. Sie wird beeinflusst durch eine effiziente Kühlung, geringe Energieverluste und durch die Nutzung der Abwärme. Bei den bestehenden Rechenzentren des VBS liegt der Wert zwischen 2,5 und 3,0. Der europäische Durchschnitt liegt bei 1,95. Der PUE-Wert des Rechenzentrums «FUNDAMENT» liegt bei ausgezeichneten 1,24. Durch diesen guten PUE-Wert können Strombedarf und -kosten gegenüber der heute betriebenen Technologie auf zirka die Hälfte ver- ringert werden. Im Vergleich zu den bestehenden Rechenzentren können mit dem Vorhaben «FUNDAMENT» im Vollausbau Stromkosten von rund sechs bis neun Millionen Franken pro Jahr eingespart werden.
Sicherheit und Verfügbarkeit Zur Sicherstellung der Verfügbarkeit hat das Rechenzentrum den Schutz und die Redundanz, um den Betrieb in allen Lagen zu gewährleisten. Das Rechenzentrum ist redundant in das Einsatznetz Verteidigung eingebunden.
2.1.3 Investitionskosten und finanzielle Auswirkungen
Investitionskosten und bisher aufgelaufene Kosten Kostenzusammenstellung nach BKP
Nr. Hauptgruppen Mio. Franken
0 Grundstück –
1 Vorbereitungsarbeiten 24,820
2 Gebäude 102,430
3 Betriebseinrichtungen –
4 Umgebung –
5 Baunebenkosten 1,040
8 Unvorhergesehenes 19,780
9 Ausstattung 1,930
0–9 Gesamtkosten 150,000 davon Honorare 14,190
Verpflichtungskredit 150,000 Index April 2012 = 102.0 Punkte Zentralschweiz, Baugewerbe: Total (10.2010 = 100 Punkte) MWST-Satz 8 %
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Für die Projektierungsarbeiten wurden bis und mit Vorprojekt 5 Millionen Franken aufgewendet. Diese Kosten werden durch den Rahmenkredit Projektierungen getra- gen und sind deshalb nicht Bestandteil der Investitionskosten.
Mietkostenberechnung Die Mietkostenberechnung berücksichtigt die Werte der bestehenden Substanz, die neu beantragten Investitionen und die bisher aufgelaufenen Kosten (z.B. Projektie- rungen). Sie berücksichtigen keine IKT-Investitionen.
Bruttomietkosten, Franken total: 15 895 000
Abschreibungs-/Bindungsdauer 30 Jahre Mietbeginn ab 1. Januar 2019
Wirtschaftlichkeit Die Wirtschaftlichkeit eines Rechenzentrums hängt von der Grösse, der Energieeffi- zienz, den Baukosten und der Auslastung ab. Als Kennzahl bei Rechenzentren dienen die jährlichen Kosten pro kW IT-Leistung. Wegen der besonderen Anforde- rungen (z.B. bezüglich Schutz) können die Kosten nicht direkt mit Marktpreisen verglichen werden. Bei Ausklammerung der spezifischen Schutzkosten ergeben sich für das Vorhaben «FUNDAMENT» branchenübliche Kosten pro kW IT-Leistung. Dank der guten Energieeffizienz schneidet das Rechenzentrum «FUNDAMENT» bei der Wirtschaftlichkeit wesentlich besser ab als bestehende Rechenzentren des VBS. Eine Risikoanalyse zeigt, dass die Kosten der Schutzmassnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu den mutmasslichen Risikokosten stehen.
Einsparungen und personelle Auswirkungen Die bestehenden IT-Applikationen müssen an die neuen Rechenzentren angepasst werden. Die Kosten sind in den IKT Krediten eingeplant. Für den Parallelbetrieb zur Ablösung alter Systeme (Hard- und Software) steht die notwendige Kapazität zur Verfügung. Die Steuerung der Rechenzentren erfolgt in Zukunft über ein zentrales Center. Dadurch entfällt die Überwachung und Steuerung an den heutigen dezentralen Standorten. Dies erlaubt eine interne Personalumlagerung zur Abdeckung des zusätzlichen Leistungsbedarfs. Nach der Konzentration auf die neuen Rechenzentren kann der Betrieb an 365 Tagen während 24 Stunden sichergestellt werden. Die Entwicklung der IKT Infrastruktur und der Gebäudetechnik erfordert zuneh- mend den Einsatz von Fachspezialisten. Die Anforderungsprofile des Berufspersonal und der Milizformationen müssen entsprechend angepasst werden.
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2.1.4 Termine
Datum Text
Januar 2013–Dezember 2013 Militärisches Plangenehmigungsverfahren November 2013–Dezember 2015 Vorbereitung der Bauphase April 2014–Mitte 2018 Realisierung Mitte 2018 Übergabe an Benutzer/innen
Der Bau des Rechenzentrums erfordert umfangreiche Vorbereitungsarbeiten. Wegen Erschütterungen, Lärm- und Staubentwicklung müssen die Arbeiten gestaffelt aus- geführt werden. Sie sollen möglichst rasch nach der Kreditbewilligung erfolgen. Deshalb wird die Ausführungsplanung parallel zum Botschaftsprozess vorgezogen.
2.2 Monteceneri TI
Armeelogistik-Center Aus- und Neubau 2. Etappe Kosten 35,6 Millionen Franken Vorhaben Nr. DNA-A/3609 Mieter V7 Logistikbasis der Armee Nutzungsbereich Logistik-Infrastruktur
2.2.1 Ausgangslage/Bedürfnis und Begründung
Ausgangslage/Bedürfnis Im Stationierungskonzept der Armee vom Juni 2005 wird das ehemalige Zeughaus auf dem Monte Ceneri zusammen mit dem ehemaligen Armeemotorfahrzeugpark (AMP) Bellinzona als Standort eines Armeelogistikcenters bestimmt. Es stellt die Logistik für die ganze Südschweiz sicher. Das Parlament bewilligte mit der Immobilienbotschaft 2010 eine erste Etappe zur Sanierung des bestehenden «Arsenale 90» und für den Neubau eines Schmalgang- lagers, einer Retablierungsstelle und von Büros im Umfang von 23,8 Millionen Franken. Dabei wurde eine zweite Etappe mit einem Neubau für den Bereich Fahr- zeugunterhalt und -lagerung in Aussicht gestellt. Mit der zweiten Etappe werden die notwendigen Infrastrukturen geschaffen, damit der Standort Bellinzona aufgehoben werden kann. Für die neuen und angepassten Aufgaben ergeben sich auf dem bestehenden Areal folgende, mit dem vorliegenden Projekt zu realisierende Baubedürfnisse: – Abbruch der bestehenden Holzbaracken; – für die Logistikbasis der Armee: Neubau mit einer Einstellhalle für Fahrzeuge und Radschützenpanzer, Werkstätten, Wasch- und Prüfstrasse, Metallwäscherei, Büros, Technikräume und Sicherheitsraum;
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– für den Militärpolizeiposten: Anteile am Neubau als Einstellhalle für Fahr- zeuge, Lager und Büros; – Ersatzmassnahmen im Umweltbereich
Begründung des Vorhabens Die Bauten auf dem Areal Bellinzona sind veraltet und es wurden erhebliche Sicherheitsmängel und Gewässerschutzdefizite festgestellt, so dass Ersatzbauten realisiert werden müssen. Die Gewässerschutzvorschriften können nur noch kurz- fristig eingehalten werden. Es drängt sich ein vollständiger Ersatz auf. Die Sanie- rung und der Umbau des ehemaligen AMP Bellinzona würde vergleichbare Kosten verursachen. Die engen Platzverhältnisse, Grund- und Hochwasserschutzvorschrif- ten und Lage (Zu- und Wegfahrt durch die Stadt Bellinzona) schränken die Produk- tivität und Flexibilität stark ein.
2.2.2 Beschreibung des Vorhabens
Die architektonische Gestaltung der ersten Etappe Areal Ost bildet die Basis für die hier vorliegende zweite Etappe Areal West. In Anlehnung an das «Arsenale 90» sollen der industrielle und der militärische Charakter des Areals Ost weitergeführt werden. Die gestalterische Angleichung der Bauten bewirkt eine unverkennbare Zusammengehörigkeit der beiden Areale. Auf dem Areal West werden die bestehenden Bauten abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt. Infolge der topografischen Gegebenheiten bietet sich ein Neubau mit einer unterirdischen Einstellhalle an. Im Bereich der Arealzufahrt sind die Parkmöglichkeiten für das Personal eingeplant. Das winkelförmige Werkstatt- gebäude wird am nordöstlichen Rand des Areals platziert. Es umrahmt den Haupt- platz (Dach der Einstellhalle) und schützt diesen gegen aussen, insbesondere vor den Immissionen der Kantonstrasse.
Umwelt Für das Gesamtprojekt wurde eine Voruntersuchung zur Umweltverträglichkeit durchgeführt. Diese hat gezeigt, dass für die zweite Etappe eine Umweltverträglich- keitsprüfung (UVP) erforderlich ist. Die Erkenntnisse der Vorprüfung sind: – Der Bach auf dem Areal muss verschoben und als Ersatzmassnahme renatu- riert werden. – Es müssen Waldflächen gerodet werden. Ersatz wird innerhalb des Bundes- grundstücks erfolgen. Die Hauptuntersuchung der UVP ist zurzeit in der Vernehmlassung. Die oben erwähnten Punkte sind im Projekt und im Kostenvoranschlag unter der Position BKP 7 als Budgetbetrag enthalten (Bachverschiebung, Renaturierungs- und Ersatz- massnahmen sowie Altlastensanierung).
Energie Der Neubau West wird gemäss MINERGIE-Standard umgesetzt. Die Wärmeerzeu- gung für den Neubau erfolgt mit einer Luft/Wasser-Wärmepumpe. Auf die Installa- tion von thermischen Sonnenkollektoren wird verzichtet, weil der Warmwasserbe-
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darf zu klein ist. Die Dächer werden für die Installation einer Photovoltaik-Anlage vorbereitet. Die Realisierung einer Anlage in Zusammenarbeit mit zivilen Partnern wird geprüft. Allenfalls wird zu einem späteren Zeitpunkt eine eigene Anlage reali- siert, sofern diese sich als wirtschaftlich erweist.
2.2.3 Investitionskosten und finanzielle Auswirkungen
Investitionskosten und bisher aufgelaufene Kosten Kostenzusammenstellung nach BKP
Nr. Hauptgruppen Mio. Franken
0 Grundstück –
1 Vorbereitungsarbeiten 1,297
2 Gebäude 27,129
3 Betriebseinrichtungen 2,465
4 Umgebung 2,124
5 Baunebenkosten 0,197
7 Zusatzleistungen (Umweltmassnahmen) 0,882
8 Unvorhergesehenes 1,451
9 Ausstattung 0,055
0–9 Gesamtkosten 35,600 davon Honorare 3,267
Verpflichtungskredit 35,600 Index April 2012 = 137.9 Punkte Tessin, Baugewerbe: Total (10.2010 = 100 Punkte) MWST-Satz 8 %
Für die Projektierungsarbeiten wurden bis und mit Bauprojekt 1,43 Millionen Fran- ken aufgewendet. Diese Kosten werden durch den Rahmenkredit für Projektierun- gen getragen und sind deshalb nicht Bestandteil der Investitionskosten.
Mietkostenberechnung Die Mietkostenberechnung berücksichtigt die Werte der bestehenden Substanz, die neu beantragten Investitionen und die bisher aufgelaufenen Kosten (z.B. Projektie- rungen).
Bruttomietkosten, Franken total: 3 195 000
Abschreibungs-/Bindungsdauer 25 Jahre Mietbeginn ab 1. Januar 2017
Wirtschaftlichkeit und personelle Auswirkungen Das heutige Personal des Standorts Bellinzona wird am neuen Standort unverändert eingesetzt. Mit der Zentralisierung des Armeelogistikcenters am Standort Monte Ceneri können die Betriebsabläufe optimiert werden. Die internen Betriebskosten
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können um rund 175 000 Franken und die Drittleistungen um rund 1,2 Millionen Franken pro Jahr reduziert werden. Die Transporte zwischen Bellinzona und Monte- ceneri entfallen. Gleichzeitig kann auf eine Sanierung des bestehenden ehemaligen AMP Bellinzona verzichtet werden. Der gesamte Standort inkl. bestehender Landreserve kann zu Marktbedingungen verkauft werden.
2.2.4 Termine
Datum Text
Januar 2013–Dezember 2013 Militärisches Plangenehmigungsverfahren Januar 2014–Dezember 2015 Vorbereitung der Bauphase März 2014–September 2016 Realisierung Dezember 2016 Übergabe an Benutzer/innen
2.3 Steffisburg BE
Areal Schwäbis Realersatz Bypass Nord Kosten 29,9 Millionen Franken Vorhaben Nr. DNA-A/3327 Mieter V7 Logistikbasis der Armee Nutzungsbereich Logistik-Infrastruktur
2.3.1 Ausgangslage/Bedürfnis und Begründung
Ausgangslage/Bedürfnis Das Stationierungskonzept der Armee vom Juni 2005 sieht Thun als Standort eines Armeelogistikcenters vor. Dieses umfasst verschiedene Infrastrukturen wie zum Beispiel das Areal Schwäbis in Steffisburg und auf der kleinen Allmend das Textilzentrum, die Güterumschlagplattform und das Hochregallager sowie weitere Gebäude und Aussenstellen. Wegen der Umsetzung des kantonalen Entwicklungsschwerpunkts Thun Nord und dem Bau des neuen Autobahnzubringers «Bypass Thun Nord» müssen Gebäude im Areal kleine Allmend (AKLA) abgebrochen werden. Im Zusammenhang mit dem Bypass Thun Nord werden über Rahmenkredite früherer Immobilienbotschaften folgende Vorhaben realisiert: – die Verlegung der Alarmzentrale V(BS); – die Verlegung der Loge und Zutrittskontrolle inkl. Umzäunung der militäri- schen Areale.
1899
Gemäss Verursacherprinzip wird das VBS durch den Kanton Bern in der Höhe des Zeitwerts aller betroffenen Objekte entschädigt. Mit der vorliegenden Botschaft wird ein Verpflichtungskredit über die Gesamtsumme des Vorhabens Realersatz Thun Nord im Umfang von 29,9 Millionen Franken beantragt (brutto). Die gesamte Kos- tenbeteiligung des Kantons Bern an allen notwendigen Realersatzmassnahmen beträgt rund 20,2 Millionen Franken. Für die neuen und angepassten Aufgaben ergeben sich auf dem Areal Schwäbis folgende, mit dem vorliegenden Projekt zu realisierende Bedürfnisse: – Flächen für Materiallagerung und -umschlag; – Flächen für die Verschiebung von Werkstätten; – Büros, damit alle Bereiche des technischen Gebäudemanagements im Armeelogistikcenter zusammengeführt werden können; – bauliche Massnahmen zur EDV-Erschliessung, damit alle Materialbewegun- gen und die gesamte Leistungserbringung mit Datenendgeräten direkt erfasst und ins SAP-System eingegeben werden können; – bauliche Massnahmen zur Umsetzung des Sicherheitskonzepts VBS.
2.3.2 Projektbeschrieb
Beschreibung des Vorhabens Neu gebaut wird ein Schmalganglager, wie es auch andere Armeelogistikcenter kennen. Der vordere Gebäudeteil mit Umschlags- und Bereitstellungsflächen von Material ist zweigeschossig. Im ersten Obergeschoss sind Werkstätten, ein Sicher- heitsraum und die Büros des technischen Gebäudemanagements vorgesehen. Mit einem Neubau kann die Leistungsfähigkeit moderner Lagersysteme optimal genutzt werden. Zudem werden alle geltenden Vorgaben (z.B. energietechnische Anforderungen) mit geringeren Investitionskosten erfüllt und die wiederkehrenden Betriebskosten gesenkt.
Energie Die Wärmeerzeugung erfolgt mit einem externen Heizkraftwerk über einen beste- henden Fernwärmeanschluss. Mittelfristig ist geplant, die Gebäude mit Abwärme der Kehrichtverbrennungsanlage Thun zu versorgen. Die Dächer werden für die Installation einer Photovoltaik-Anlage vorbereitet. Die Realisierung einer Anlage in Zusammenarbeit mit zivilen Partnern wird geprüft. Allenfalls wird zu einem späteren Zeitpunkt eine eigene Anlage realisiert, sofern diese sich als wirtschaftlich erweist.
1900
2.3.3 Investitionskosten und finanzielle Auswirkungen
Investitionskosten und bisher aufgelaufene Kosten Kostenzusammenstellung nach BKP
Nr. Hauptgruppen Mio. Franken
0 Grundstück –
1 Vorbereitungsarbeiten 0,510
2 Gebäude 22,540
3 Betriebseinrichtungen 2,040
4 Umgebung 0,310
5 Baunebenkosten 2,930
8 Unvorhergesehenes 1,570
9 Ausstattung –
0–9 Gesamtkosten 29,900 davon Honorare 2,370
Verpflichtungskredit 29,900 Index April 2012 = 102.0 Punkte Espace Mittelland, Baugewerbe: Total (10.2010 = 100 Punkte) MWST-Satz 8 %
Für die Projektierungsarbeiten wurden bis und mit Bauprojekt 0,78 Millionen Fran- ken aufgewendet. Diese Kosten werden durch den Rahmenkredit für Projektierun- gen getragen und sind deshalb nicht Bestandteil der Investitionskosten.
Mietkostenberechnung Die Mietkostenberechnung berücksichtigt die Werte der bestehenden Substanz, die neu beantragten Investitionen und die bisher aufgelaufenen Kosten (z.B. Projektie- rungen).
Bruttomietkosten, Franken total: 2 290 000
Abschreibungs-/Bindungsdauer 25 Jahre Mietbeginn ab 1. Januar 2017
Wirtschaftlichkeit Die Zentralisierung der Lagerkapazitäten am Standort Schwäbis sowie der Wechsel zu einem teilautomatisierten Schmalganglager ermöglichen effizientere Betriebsab- läufe und organisatorische Vorteile für die Centerleitung. Die Betriebskosten können um rund 250 000 Franken pro Jahr reduziert werden. Mit der Realisierung des Projektes werden heutige Lagerflächen auf dem Areal AKLA im Umfang von rund 12 700 m2 ersetzt. Dies entspricht Bruttomietkosten von rund 2,1 Millionen Franken pro Jahr. Die freiwerdenden Flächen können zu Marktbedingungen verkauft werden.
1901
2.3.4 Termine
Datum Text
Januar 2013–November 2013 Militärisches Plangenehmigungsverfahren Dezember 2013–Mai 2014 Vorbereitung der Bauphase Juli 2014–Dezember 2015 Realisierung März 2016 Übergabe an Benutzer/innen
2.4 Payerne VD, Flugplatz
Anpassung der Ausbildungs-Infrastruktur und der Heizungsanlage Kosten 26,5 Millionen Franken Vorhaben Nr. DNA-A/3312 Mieter V6 Luftwaffe Nutzungsbereich Einsatz-Infrastruktur Luftwaffe
2.4.1 Ausgangslage/Bedürfnis und Begründung
Ausgangslage/Bedürfnis Der Flugplatz Payerne ist einer der Hauptstandorte der Luftwaffe. Der Flugplatz verfügt über die Infrastrukturen für den Einsatz und die Ausbildung. Er wird ganz- jährig betrieben. Auch in Zukunft bleibt er für alle Luftfahrzeuge Einsatz- und Ausbildungsflugplatz der Fliegertruppen. Die Ausbildung der Flieger-Bodenrekrutinnen und -rekruten findet heute im Bereich der Halle 1 statt. Das Kommando Flieger-Offiziersschule und die Verbandsausbil- dung 82 sollen dort integriert werden. Damit lassen sich Synergien nutzen. Es braucht insgesamt weniger Büros, Materialmagazine und Theoriesäle. Die Halle 1 mit ihren Anbauten stammt aus der Vorkriegszeit. Die Halle 1 sowie Teile der Nebenbauten (Werkstätten, Instruktion- und Theoriesäle) wurden vollstän- dig saniert. Der westliche Anbau befindet sich in einem schlechten Zustand. Die Heizung ist sanierungsbedürftig. Die Anforderungen an die Lagerung der Unfall- pikett-, Feuerwehr- und Tankfahrzeuge des Lehrverbands Flieger 31 können heute nicht eingehalten werden. Dies erzeugt höhere Betriebskosten, und die Ausbildung an diesen Fahrzeugen ist unbefriedigend. Konsequenzen, wenn das Vorhaben nicht realisiert wird Bei einer Nicht-Realisierung dieses Vorhabens wäre die Fachausbildung mittel- und langfristig nicht mehr sichergestellt. Umfangreiche und teure Instandsetzungsmass- nahmen wären unerlässlich. Die Heizung müsste in jedem Fall erneuert werden. Durch die heutige Unterbringung entstehen Schäden an den Spezialfahrzeugen.
1902
2.4.2 Projektbeschrieb
Beschreibung des Vorhabens Der westliche Anbau der Halle wird instand gesetzt und erdbebensicher gemacht. Er umfasst Büros, Theorieräume, Garderoben, Sanitäranlagen und Materialräume. Die Provisorien in Baracken und Containern genügen den heutigen Anforderungen nicht mehr. Sie verursachen hohe Betriebs- und Instandsetzungskosten. Deshalb werden sie abgebrochen und durch ein neues Instruktionsgebäude ersetzt. Im Erdge- schoss befinden sich Werkstätten sowie eine Einstell- und Ausbildungshalle für die Fahrzeuge des Unfallpiketts und der Feuerwehr. Der Neubau umfasst zudem Büros, Theoriesäle, Materialräume und einen Essraum für die Truppe. Gleichzeitig wird eine Heizzentrale für alle Objekte im südlichen Teil des Flugplat- zes gebaut. Zusammen mit dem neuen gedeckten Abstellplatz für die Betankungs- fahrzeuge bildet sie eine Einheit.
Energie Das Instruktionsgebäude wird zu einem grossen Teil in Holzbauweise erstellt und erfüllt den MINERGIE-Standard. Wegen Rahmenbedingungen der Denkmalpflege ist die Realisierung des MINERGIE-Standards beim westlichen Anbau der Halle 1 wirtschaftlich und technisch nicht sinnvoll. Dieser wird gemäss der SIA Norm 380/1 wärmetechnisch saniert. Das Projekt beinhaltet eine neue Heizzentrale für den Wärmeverbund im Sektor Süd. Für die Wärmeerzeugung in den Übergangsphasen wird eine Luft/Wasser- Wärmepumpe installiert. Im Winter und bei tiefen Temperaturen wird der Energie- bedarf mit einer Holzschnitzelheizung abgedeckt. Diese Kombination erlaubt eine wirtschaftliche Wärmeerzeugung in allen Temperaturbereichen. Auf dem Dach des Instruktionsgebäudes wird eine Photovoltaikanlage mit einer Fläche von rund
700 m2 installiert.
Der Heizölverbrauch kann gegenüber heute um rund 98 000 Liter pro Jahr reduziert werden. Einschliesslich der Neubauten können die jährlichen Heizkosten um rund
71 000 Franken reduziert werden. Alle Massnahmen verringern den CO2-Ausstoss
um rund 260 Tonnen pro Jahr.
1903
2.4.3 Investitionskosten und finanzielle Auswirkungen
Investitionskosten und bisher aufgelaufene Kosten Kostenzusammenstellung nach BKP
Nr. Hauptgruppen Mio. Franken
0 Grundstück –
1 Vorbereitungsarbeiten 3,060
2 Gebäude 14,918
3 Betriebseinrichtungen 2,963
4 Umgebung 3,514
5 Baunebenkosten 0,240
8 Unvorhergesehenes 1,072
9 Ausstattung 0,733
0–9 Gesamtkosten 26,500 davon Honorare 3,416
Verpflichtungskredit 26,500
Index April 2012 = 102.0 Punkte Genfersee Region, Baugewerbe: Total (10.2010 = 100 Punkte) MWST-Satz 8 %
Für die Projektierungsarbeiten wurden bis und mit Bauprojekt 1,8 Millionen Fran- ken aufgewendet. Diese Kosten werden durch den Rahmenkredit für Projektierun- gen getragen und sind deshalb nicht Bestandteil der Investitionskosten.
Mietkostenberechnung Die Mietkostenberechnung berücksichtigt die Werte der bestehenden Substanz, die neu beantragten Investitionen und die bisher aufgelaufenen Kosten (z.B. Projektie- rungen).
Bruttomietkosten, Franken total: 2 550 000
Abschreibungs-/Bindungsdauer 35 Jahre Mietbeginn ab 1. Januar 2018
Wirtschaftlichkeit Mit der Zusammenführung verschiedener Nutzungen kann der Flächenbedarf um rund 900 m2 respektive 28 % reduziert werden. Das entspricht Bruttomietkosten im Umfang von rund 230 000 Franken pro Jahr. Gleichzeitig wird dem Bedürfnis des Mieters nach einer zeit- und normgemässen Infrastruktur für die Ausbildung Rech- nung getragen.
1904
2.4.4 Termine
Datum Text
Januar 2013–Oktober 2013 Militärisches Plangenehmigungsverfahren Oktober 2013–Juni 2014 Vorbereitung der Bauphase Juni 2014–August 2017 Realisierung September 2017 Übergabe an Benutzer/innen
2.5 Einsatznetz Verteidigung,
Härtung der Netzknoten, 1. Etappe Kosten 24,7 Millionen Franken Vorhaben Nr. DNA-A/2342 Mieter V8 Führungsunterstützungsbasis Nutzungsbereich Einsatz-Infrastruktur übrige
2.5.1 Ausgangslage/Bedürfnis und Begründung
Ausgangslage/Bedürfnis Die IKT-Teilstrategie Verteidigung 2012–2025 vom 17. Februar 2012 definiert die Vorgaben für den Aufbau und Betrieb eines armeeeigenen Übertragungsnetzes (Einsatznetz Verteidigung). Für den Aufbau dieses Netzes wurden in den letzten Jahren rund 100 Millionen Franken in den Aus- und Neubau von Glasfaserkabel- strecken und rund 100 Millionen Franken in IKT-Mittel investiert. Damit steht für die Führungs-, Einsatz- und Waffensysteme eine optimierte Kommunikationsinfra- struktur zur Verfügung. Mit dem Einsatznetz wird die Übertragung von militärisch klassifizierten Informationen in allen Lagen und Klassifikationsstufen ermöglicht. Es müssen zirka 40 Telekommunikationsknoten (Backbone-Standorte) gegen aktive und passive Gefährdungen (vgl. Ziff. 2.5.2, Abb. 1) geschützt werden. Die Gesamt- investitionen belaufen sich auf rund 60 Millionen Franken. Als Vorausmassnahme werden über den Rahmenkredit der Immobilienbotschaft VBS 2012 bei vier Tele- kommunikationsknoten erste Härtungsmassnahmen umgesetzt, zusammen mit allgemeinen Instandsetzungsmassnahmen. Die erste Etappe der Immobilienbotschaft VBS 2013 umfasst 11 Telekommunikationsknoten mit Investitionen von 24,7 Milli- onen Franken. Die zweite Etappe im Umfang von zirka 31,5 Millionen Franken umfasst 25 Telekommunikationsknoten. Sie ist für die Immobilienbotschaft VBS
2015 geplant (Planungsstand August 2012).
Begründung des Vorhabens Die militärische Verfügbarkeit und Krisenresistenz kann mit den Übertragungs- netzen von zivilen Providern nicht erreicht werden. Mit den bewilligten Ausbau- massnahmen am Glasfasernetzt und mit der geplanten Härtung der Telekommunika- tionsknoten erfüllt das Einsatznetz Verteidigung die Anforderungen. Die Härtung garantiert die sichere Übertragung der Daten aus den armeeeigenen Rechenzentren zu den Benutzern (inkl. Sicherheitsverbund Schweiz).
1905
Konsequenzen, wenn das Vorhaben nicht realisiert wird Die Armee und das nationale Krisenmanagement verfügen in einem Einsatzfall (z.B. Erdbeben) über keine gesicherte Verbindung. Damit ist die Führungsfähigkeit des Landes in Frage gestellt.
2.5.2 Projektbeschrieb
Beschreibung des Vorhabens Die Bauvorhaben konzentrieren sich auf Massnahmen gegen aktive und passive Gefährdungen im Innern der Objekte. Im Aussenraum werden zusätzliche Rück- kühlbauwerke erstellt. Mit baulichen und technischen Massnahmen wird sicher- gestellt, dass sämtliche Systeme auch nach aussergewöhnlichen Einwirkungen funktionstüchtig bleiben. Die redundante Stromversorgung und Lüftung wird die technische Verfügbarkeit der grösstenteils unbemannten Standorte sicherstellen. Die Einbruchmeldeanlage und das Zutrittskontrollsystem gewährleisten die Knoten- und Datenintegrität. Sie ver- hindern Sabotage an Hard- und Software. Die Brandschutzmassnahmen stellen die Sicherheit von Personen und Einrichtungen sicher.
Abbildung 1
Aktive Gefährdungen Passive Gefährdungen Waffenwirkung Naturgefahren Sabotage Brand Atomare-, biologische- und Systemausfälle chemische Bedrohung
1906
2.5.3 Investitionskosten und finanzielle Auswirkungen
Investitionskosten und bisher aufgelaufene Kosten Kostenzusammenstellung nach BKP
Nr. Hauptgruppen Mio. Franken
0 Grundstück 0,080
1 Vorbereitungsarbeiten 0,580
2 Gebäude 17,200
3 Betriebseinrichtungen –
4 Umgebung 0,020
5 Baunebenkosten 4,560
8 Unvorhergesehenes 2,220
9 Ausstattung 0,040
0–9 Gesamtkosten 24,700 davon Honorare 2,200
Verpflichtungskredit 24,700 Index April 2012 = 102.1 Punkte Schweiz, Baugewerbe: Total (10.2010 = 100 Punkte) MWST-Satz 8 %
Für die Projektierungsarbeiten wurden bis und mit Bauprojekt 0,83 Millionen Fran- ken aufgewendet. Diese Kosten werden durch den Rahmenkredit für Projektierun- gen getragen und sind deshalb nicht Bestandteil der Investitionskosten. Um den Betrieb des Netzes während der Umbauphase aufrecht erhalten zu können, sind im Beschaffungskredit für Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf AEB Mittel eingestellt. Im AEB13 werden 3,5 Millionen Franken für die Ausrüstung der Netz- knoten mit den notwendigen IKT-Komponenten eingestellt.
Mietkostenberechnung Die Mietkostenberechnung berücksichtigt die Werte der bestehenden Substanz, die neu beantragten Investitionen und die bisher aufgelaufenen Kosten (z.B. Projektie- rungen).
Bruttomietkosten, Franken total: 6 400 000
Abschreibungs-/Bindungsdauer 15 Jahre Mietbeginn ab 1. Januar 2017
Wirtschaftlichkeit Die Wirtschaftlichkeit wird anhand der Minderung der Risiken durch die Härtung und die entsprechenden Risikokosten beurteilt. In der Annahme, dass die Risiken um
75 % gesenkt werden, übersteigen die mutmasslichen Kosten jene für Härtungs-
massnahmen bereits nach wenigen Jahren.
1907
Einsparungen und personelle Auswirkungen Am Betriebskonzept werden keine Veränderungen vorgenommen. Das Projekt hat keine personellen Auswirkungen, die Knoten werden weitgehend autonom betrie- ben.
2.5.4 Termine
Datum Text
Januar 2013–Dezember 2013 Militärisches Plangenehmigungsverfahren Januar 2014–Dezember 2014 Vorbereitung der Bauphase Juli 2014–Dezember 2016 Realisierung Dezember 2016 Übergabe an Benutzer/innen
2.6 Rahmenkredit für Vorhaben
bis 10 Millionen Franken Beantragt wird ein Rahmenkredit für alle Objekte in der Verantwortung von armasu- isse Immobilien. Dazu gehören Bauten für Einsatz, Ausbildung und Logistik der Landesverteidigung sowie der nationalen Sicherheit. Die Abtretungen aus dem beantragten Rahmenkredit werden zusammen mit den Mietern abgestimmt und priorisiert. Sie können wie folgt umschrieben werden: – Vorstudien, Vorabklärungen, Machbarkeitsstudien, Expertisen usw.; – Projektierungen von Bauprojekten; – bauliche Massnahmen im Bereich Neu- und Umbau, Rückbau, Sicherheits- massnahmen, Ver- und Entsorgungsmassnahmen, Kommunikations- und Satellitenanlagen usw. bis 10 Millionen Franken; – objekt- und standortübergreifende Massnahmenpakete (z.B. Sicherheits- massnahmen, Ver- und Entsorgung, gesetzlich bedingte Anpassungen, Anpassungen an neue technische Systeme usw.) mit Investitionskosten bis
10 Millionen Franken pro Standort;
– Massnahmen für Liegenschaftskäufe und zugehörige Sanierungen; – Erstausstattungen von Neu- und Umbauten, bei Sanierungen und neu erwor- benen Immobilien sowie Ausstattung neuer Arbeitsplätze; – nicht vorhersehbare Kostensteigerungen und Projektänderungen bei Bau- projekten; – teuerungsbedingte Mehrkosten bei allen in Realisierung stehenden Bau- projekten; – nicht versicherte Schäden an Immobilien.
1908
Zusammensetzung Rahmenkredit (geplante Anteile)
Vorhaben 3–10 Millionen Franken 45 870 000 Franken Kleinvorhaben bis 3 Millionen Franken zu Gunsten aller Mieter 40 000 000 Franken Instandsetzungsmassnahmen bis 3 Millionen Franken 78 965 000 Franken Studien- und Projektierungskredite 40 000 000 Franken Teuerungsbedingte Mehrkosten 5 000 000 Franken Baumassnahmen für die Bereitstellung von Asylunterkünften 20 000 000 Franken Dringende und ungeplante Vorhaben 9 000 000 Franken
Total Rahmenkredit (der Ausgabenbremse unterstellt) 238 835 000 Franken
Der Bundesrat hat das VBS beauftragt, dem Bundesamt für Migration geeignete Unterkünfte für die Unterbringung von Asylsuchenden zur Verfügung zu stellen. Gemäss Bundesratsbeschlüssen vom 2. März 2012 und 19. Dezember 2012 müssen mindestens 2 000 zivil nutzbare Unterkunftsplätze für eine Nutzung bis zu drei Jahre bereitgestellt werden. Um die Nutzung bundeseigener Anlagen zu vereinfachen, hat das Parlament das Asylgesetz angepasst und einzelne Bestimmungen für dringlich erklärt. Diese schaffen die Möglichkeit, dass der Bund unter bestimmten Vorausset- zungen vorübergehend bundeseigene Anlagen ohne Bewilligungen von Kanton und Gemeinde bis zu drei Jahre zur Unterbringung von Asylsuchenden nutzen kann. Für die Umnutzung sind minimale Instandsetzungsmassnahmen unumgänglich. Die bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften sind einzuhalten. Das VBS stellt die Finan- zierung der baulichen Massnahmen durch Abtretungen aus dem Rahmenkredit für Vorhaben bis 10 Millionen Franken sicher. Die Kosten werden anschliessend gemäss Verwaltungsvereinbarung zwischen dem VBS und dem EJPD aufgeteilt. Allgemeine Instandsetzungsmassnahmen und nachhaltige Verbesserungen für die militärische Nutzung der Unterkünfte werden durch das VBS getragen. Die Kosten für weitergehende mieterspezifische Ausbauten sind in den Voranschlagskrediten des Bundesamts für Migration eingestellt und werden von armasuisse Immobilien weiterverrechnet.
3 Auswirkungen
3.1 Finanzielle Auswirkungen
Betriebskosten Betriebskosten sind die jährlichen Ausgaben für die Nutzung eines Gebäudes. Dazu gehören die Ausgaben für die Ver- und Entsorgung, die Reinigung und Pflege, die Bedienung der technischen Anlagen, den laufenden Unterhalt (Wartung, Instand- haltung), die Kontroll- und Sicherheitsdienste sowie die Abgaben und Beiträge. Die Betriebskosten sind Bestandteil der bei den einzelnen Vorhaben ausgewiesenen Bruttomietkosten. Die zusätzlichen Bruttomietkosten werden durch die allgemeine Reduktion des Immobilienbestandes bei den Mietern kompensiert.
1909
Investitionskosten Die Investitionen für die Immobilien des VBS werden im Voranschlag 2014 und im Finanzplan 2015–2017 abgebildet. Sie werden bei den einzelnen Vorhaben ausge- wiesen.
Übrige Kosten Die Kosten für Informatikkomponenten und dergleichen werden über Beschaffungs- kredite des VBS finanziert. Sie werden bei den einzelnen Vorhaben separat ausge- wiesen.
3.2 Auswirkungen auf Umwelt und Sicherheit
Nachhaltigkeit und Energieeffizienz Das VBS legt bei allen Vorhaben Wert auf nachhaltiges Bauen. Damit genügen sie über den gesamten Lebenszyklus hohen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Anforderungen. Bei Neu- und Umbauten werden erneuerbare Energien genutzt. Bei Gesamtsanie- rungen und grösseren Umbauten erfolgt gleichzeitig eine energetische Sanierung. Bei Umbauten wird in der Regel der MINERGIE-Standard, bei Neubauten der Standard MINERGIE-P-ECO angestrebt. Damit erfüllt das VBS die Motion 10.3346 der sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats «Energieeffizienz und erneuerbare Energien bei VBS-Anlagen». Die Ergebnisse werden bei den einzelnen Vorhaben ausgewiesen (z.B. Reduktion CO2-Ausstoss).
Umwelt Es werden Baumaterialien gewählt, deren Herkunft bekannt, die vom Hersteller deklariert und deren Belastung im Materialkreislauf gering ist. Bei Material- und Systementscheidungen werden die Belastungen für Mensch und Umwelt über den ganzen Lebenszyklus von der Herstellung über die Nutzungsphase bis zur Entsor- gung berücksichtigt.
Sicherheit Die Schutzkonzepte des VBS-Bereichs Informations-/Objektsicherheit umfassen jeweils alle Sicherheitsbereiche (Personen, Informationen, Sachwerte und Umwelt) und alle Massnahmenbereiche (bauliche, technische, organisatorische und rechtliche Massnahmen). Damit sind die Sicherheitskosten über den gesamten Lebensweg möglichst tief. Die Massnahmen werden während des Baus im Rahmen der Kredite umgesetzt.
3.3 Personelle Auswirkungen
Die geplanten Vorhaben benötigen grundsätzlich nicht mehr Personal. Kann gar Personal eingespart oder muss zusätzliches Personal rekrutiert werden, wird dies bei den entsprechenden Vorhaben vermerkt.
1910
3.4 Terminliche Auswirkungen
Nach der Kreditbewilligung kann zeitgerecht mit der Bauplanung, der Ausschrei- bung und dem Bau der einzelnen Projekte begonnen werden. Frühere Planungen und Ausschreibungen werden einzeln ausgewiesen. Einzelne Termine können sich durch Einsprachen, Rekurse und Auflagen im Bau- bewilligungs- oder Ausschreibungsverfahren verzögern. Verschiebungen sind auch wegen fehlender Voranschlagskredite möglich.
4 Rechtliche Aspekte
4.1 Rechtsgrundlage
Diese Vorlage stützt sich auf die allgemeine Befugnis des Bundes, die notwendigen Massnahmen zur Erfüllung seiner Aufgaben zu treffen. Im Weiteren sind massgebend: – die Artikel 21–27 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 7. Oktober 20057; – Artikel 1 der Verordnung der Bundesversammlung vom 18. Juni 20048 über die Verpflichtungskreditbegehren für Grundstücke und Bauten; – Artikel 28 VILB. Die Zuständigkeit der Bundesversammlung zur Bewilligung der nachgesuchten Kredite ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung9 (BV).
4.2 Form des Erlasses
Dem Erlass ist im Sinne von Artikel 163 Absatz 2 BV sowie von Artikel 25 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 200210 die Form eines einfachen Bundes- beschlusses zu geben. Dieser untersteht nicht dem Referendum.
4.3 Ausgabenbremse
Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV bedürfen Verpflichtungskredite, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkeh- rende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen, der Zustim- mung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte. Dementsprechend untersteht Artikel 2 (Gesamtkredit) des Bundesbeschlusses über die Immobilien des VBS für das Jahr 2013 (Entwurf) der Ausgabenbremse.
7 SR 611.0 8 SR 611.051 9 SR 101 10 SR 171.10
1911
4.4 Kreditordnung
Für die Finanzierung von Immobilienvorhaben sind nach Artikel 21 FHG Verpflich- tungskredite erforderlich für: – Bauvorhaben und Liegenschaftskäufe; – längerfristige Liegenschaftsmieten mit erheblicher finanzieller Tragweite. Gemäss Artikel 28 VILB sind in der Immobilienbotschaft VBS dem Parlament jährlich alle neuen Gesamt- und Rahmenkredite mit den nachfolgend genannten Spezifikationsbereichen zur Genehmigung zu unterbreiten: – je ein Verpflichtungskredit für alle Vorhaben, die Ausgaben von mehr als
10 Millionen Franken im Einzelfall erfordern, mit Erläuterungen für jedes
einzelne Vorhaben; – ein zweckmässig gegliederter Rahmenkredit für alle übrigen Bauvorhaben. armasuisse Immobilien bemisst in Zusammenarbeit mit den Mietern die jährlichen Rahmenkredite zugunsten aller Mieter (Ziff. 2.6). Die Abstimmung der Mieterbe- dürfnisse auf den zur Verfügung stehenden Rahmenkredit erfolgt periodisch unter der Federführung von armasuisse Immobilien.
5 Verhältnis zur Legislaturplanung
Da es sich bei der Immobilienbotschaft VBS um ein jährlich wiederkehrendes Geschäft handelt, ist es nicht in der Legislaturplanung enthalten.
1912