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Botschaft zur Finanzierung der Schweizer Beteiligung am Programm der Europäischen Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport 2014–2020

13.023

Botschaft zur Finanzierung der Schweizer Beteiligung am Programm der Europäischen Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport 2014–2020

vom 27. Februar 2013

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren

Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustimmung, den Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Finanzierung der Schweizer Beteiligung am Programm der Europäischen Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport 2014–2020.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hoch- achtung.

27. Februar 2013 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ueli Maurer Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2012-2372 2065

Übersicht

Die Schweiz beteiligt sich seit 2011 an der aktuellen EU-Programmgeneration im Bildungs- und Jugendbereich (2007–2013). Im Hinblick auf die anstehende Programmgeneration unter dem Namen «Erasmus für alle» (2014–2020) bean- tragt der Bundesrat dem Parlament mit der vorliegenden Botschaft einen Gesamt- kredit von 305,5 Millionen Franken zur Finanzierung der schweizerischen Wei- terbeteiligung.

Ausgangslage Die seit 2011 etablierte Vollbeteiligung der Schweiz an den Bildungs- und Jugend- programmen der Europäischen Union (EU) beruht auf der Überzeugung und Erfah- rung, dass der internationale Austausch zwischen Lernenden und Lehrenden sowie zwischen den Bildungsinstitutionen oder Jugendorganisationen einen Mehrwert erbringt und das schweizerische Bildungssystem qualitativ verbessert. Deshalb wird mit der vorliegenden Botschaft eine nahtlose Weiterbeteiligung an der künftigen Programmgeneration «Erasmus für alle» 2014–2020 angestrebt. «Erasmus für alle» vereint alle bisherigen Programme für allgemeine und berufli- che Bildung, Jugend und Sport unter einem Dach. Der integrierte Ansatz widerspie- gelt den auch in der EU-Bildungspolitik manifestierten Willen, die Bildungsstufen von Land zu Land, aber auch untereinander durchlässiger zu gestalten. Durch die Vereinfachung der administrativen Abläufe und eine markante Aufstockung der Mittel gegenüber den Vorläuferprogrammen soll «Erasmus für alle» sowohl für die Mobilität als auch für die institutionelle Kooperation attraktiver werden. Alleine im Jahr 2011 konnten während der laufenden Programmgeneration «Lebenslanges Lernen» und «Jugend in Aktion» Mobilitäten für über 6000 Schwei- zerinnen und Schweizern im europäischen Ausland ermöglicht werden, darunter für Studierende, Schülerinnen und Schüler, Lernende und Jugendliche, aber auch für Dozierende, Lehrkräfte und Personal aus Bildungsinstitutionen und in der Jugend- förderung. Für die Schweizer Teilnehmenden herrscht seit der Vollbeteiligung Rechtssicherheit in Bezug auf den Zugang zu allen Programmaktivitäten. Sie können zudem Projekte einreichen und leiten. Nicht zuletzt trägt die vermehrte Mobilität zur Förderung der fachlichen Kenntnisse und der Schlüsselkompetenzen bei schweizerischen Arbeits- kräften bei. Durch die Zusammenarbeit zwischen Bildungsinstitutionen auf europäi- scher Ebene können der Erfahrungsaustausch in der Lehre, die Steigerung der Qualität der Ausbildungsgänge sowie die verbesserte Vergleichbarkeit der Abschlüsse zum hohen Ausbildungsniveau in der Schweiz beitragen. Die Vernetzung der Akteure im Bildungsbereich sowie die Beteiligung an Strategie- und Programm- gremien auf EU-Ebene sichern zudem einen besseren Informationsfluss im grenz- überschreitenden Austausch zwischen Bildungsexpertinnen und -experten und Ent-

scheidungsträgern.

Schliesslich zeigt sich die verbesserte Anerkennung nichtformaler Bildungsaktivitä- ten in einem lebendigen Fachaustausch, der die Zusammenarbeit und Qualität von Jugendorganisationen und Jugendprojekten generell fördert und unterstützt.

Mit dem Gesamtkredit von 305,5 Millionen Franken beantragt der Bundesrat die Finanzierung der Weiterbeteiligung der Schweiz an «Erasmus für alle» 2014–2020. Gegenüber der Beteiligung 2011–2013 steigen die durchschnittlichen jährlichen Aufwendungen um rund 2 Millionen Franken auf 37,9 Millionen Franken. Die Mittel dienen hauptsächlich der Deckung der mit der EU noch auszuhandelnden Pro- grammbeiträge. Die zugrundeliegende Berechnungsmethode wird im vom Bundesrat abzuschliessenden Abkommen zwischen der Schweiz und der EU definitiv festgelegt. Die Betriebskosten der nationalen Agentur betragen insgesamt 35,7 Millionen Franken. Sie steigen nominell um 1,5 % jährlich, sind jedoch gegenüber den verwal- teten Programmbeiträgen degressiv. Als zentrale Ansprechstelle für die Programm- verwaltung wird die Agentur wie bis anhin für die auf nationaler Ebene verwalteten Aktionen verantwortlich sein. Dies schliesst die Betreuung des gesamten Projektle- benszyklus ein, von der Beratung über die Mittelverwaltung bis hin zur Berichter- stattung der unterstützten Institutionen. Durch die vorgesehenen Vereinfachungen der administrativen Abwicklung auf nationaler Ebene können im Verhältnis mehr Mittel für Aktivitäten eingesetzt werden. Schliesslich dienen nationale Begleitmassnahmen in der Höhe von 44,6 Millionen Franken der Unterstützung eines steigenden Teilnahmeniveaus, der verbesserten Information und Vernetzung sowie der Aufsicht und Evaluation der Wirkung der Beteiligung.

Übersicht 2066

1 Ausgangslage und Rahmenbedingungen 2070

1.1 Ausgangslage 2070

1.1.1 Der europäische Bildungsraum 2070

1.1.2 Die Schweiz im europäischen Bildungsraum 2071

1.2 Problemlage und Anlass des Finanzbegehrens 2073

1.2.1 Beteiligung am EU-Programm «Erasmus für alle» 2073

1.2.2 Nationale Agentur zur Betreuung der Programmteilnahme 2078

1.2.3 Erfolgssicherung durch nationale Begleitmassnahmen 2079

1.3 Bedeutung des zu finanzierenden Vorhabens 2081

1.4 Interesse des Bundes am Vorhaben 2082

1.4.1 Zwischenbericht über die Beteiligung der Schweiz an den

Bildungs- und Jugendprogrammen der EU 2084

1.4.2 Bericht zu den Auswirkungen der Beteiligung auf Schweizer Seite

(Impact Studie) 2088

1.5 Zukunftsperspektiven 2089

1.5.1 Erwarteter Nutzen durch die Vollbeteiligung 2089

1.5.2 Erwartete Folgen bei einem Verzicht auf eine Vollbeteiligung 2090

2 Inhalt des Kreditbeschlusses 2090

2.1 Antrag des Bundesrates 2090

2.2 Beschreibung des Inhalts der Vorlage im Einzelnen 2091

3 Auswirkungen 2093

3.1 Auswirkungen auf den Bund 2093

3.1.1 Finanzielle Auswirkungen 2093

3.1.2 Personelle Auswirkungen 2095

3.1.3 Andere Auswirkungen 2096

3.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren,

Agglomerationen und Berggebiete 2096

3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft 2096

3.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft 2097

3.5 Auswirkungen auf die Umwelt 2097

3.6 Andere Auswirkungen 2097

4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu nationalen Strategien des

Bundesrates 2098

4.1 Verhältnis zur Legislaturplanung 2098

4.2 Verhältnis zu nationalen Strategien des Bundesrates 2098

5 Rechtliche Aspekte 2099

5.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit 2099

5.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz 2099

5.3 Erlassform 2099

5.4 Unterstellung unter die Ausgabenbremse 2099

5.5 Einhaltung der Grundsätze der Subventionsgesetzgebung 2100

6 Beilage: Europäische Bildungs-, Berufsbildungs- und

Jugendprogramme – Praxisbeispiele aus der Schweiz 2101

Bundesbeschluss über die Finanzierung der Schweizer Beteiligung am Programm der Europäischen Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport 2014–2020 (Entwurf) 2103

Botschaft

1 Ausgangslage und Rahmenbedingungen

1.1 Ausgangslage

Die Schweiz engagiert sich als aktive Partnerin in der internationalen Bildungs- kooperation1. Die seit 2011 etablierte Vollbeteiligung der Schweiz an den Bildungs- und Jugendprogrammen der Europäischen Union (EU) beruht auf der Überzeugung und Erfahrung, dass der internationale Austausch zwischen Lernenden und Lehren- den sowie zwischen den Bildungsinstitutionen oder Jugendorganisationen einen Mehrwert erbringt und das schweizerische Bildungssystem verbessert. Deshalb wird mit der vorliegenden Botschaft eine nahtlose Weiterbeteiligung an der künftigen Programmgeneration «Erasmus für alle» 2014–2020 angestrebt.

1.1.1 Der europäische Bildungsraum

Heute bieten sich namentlich in Europa Angehörigen aller Altersklassen und Bil- dungsinstitutionen aller Stufen zahlreiche und vielfältige Möglichkeiten der grenz- überschreitenden Bildungskooperation. Die Ausweitung dieser Möglichkeiten wurde seit jeher durch intensive zwischen- staatliche Kontakte mitgeprägt. Dabei fällt den multilateralen Kooperationen eine besondere Bedeutung zu. Schrittmachend wirkten hier die Tätigkeiten des Europa- rats; hinzuweisen ist aber auch auf die Aktivitäten der OSZE für den Bereich der Bildung sowie auf die Tätigkeiten weltweit operierender Organisationen wie der OECD und der UNESCO. Letztere stimulierte mit neuen Vorschlägen den bildungs- politischen Meinungsaustausch unter den Ländern Europas, an dem sich auch die Schweiz aktiv beteiligt.

Bildungskoordination erfolgt über gesamteuropäische Prozesse Wichtige Koordinationsschritte werden im Bildungsbereich in zwischenstaatlicher Absprache lanciert und gesteuert und mit Unterstützung der EU weiterentwickelt und gefördert. Ein prominentes Beispiel dafür ist der Bologna-Prozess2, der im Hochschulbereich verbesserte Voraussetzungen für eine erleichterte, länderübergrei- fende Mobilität sowie eine erhöhte Wettbewerbs- und Beschäftigungsfähigkeit schaffen soll. Mit der Kopenhagener Erklärung3 von 2002 wollen die EU- und die EFTA/EWR- Staaten die Wirksamkeit, Qualität und Attraktivität der beruflichen Bildung in Europa steigern. Entsprechend wird seither auch die Schaffung von diversen Instru- menten gefördert, welche diesem Zweck dienen.

1 Mit Bildung sind sämtliche formalen, non-formalen und informellen Bildungsaktivitäten an Schulen, Hochschulen, Berufsbildungsinstitutionen, in der Weiterbildung sowie im ausserschulischen Bereich gemeint.

2 Bologna-Erklärung 1999, www.sbfi.admin.ch > Themen > Internationale Bildungs-

zusammenarbeit > Bologna. 3 www.sbfi.admin.ch > Themen > Internationale Bildungszusammenarbeit > Kopenhagen- Prozess.

Leitlinien der EU sind Grundlage der Programme im Bildungs- und Jugendbereich Darüber hinaus praktiziert die EU eine auf Freiwilligkeit basierende Abstimmung im Bildungsbereich, hat aber in diesem Bereich nur subsidiäre Kompetenzen4. Der Bildung wird in den grundlegenden Zielen der EU ein hoher Stellenwert eingeräumt. Im Bereich der allgemeinen und der beruflichen Bildung («ET 2020»)5 schliessen sich diese Ziele den Prioritäten an, die Bund und Kantone verfolgen: – Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität – Verbesserung der Qualität und Effizienz der allgemeinen und der berufli- chen Bildung – Förderung der Gerechtigkeit, des sozialen Zusammenhalts und des aktiven Bürgersinns – Förderung von Innovation und Kreativität – einschliesslich unternehmeri- schen Denkens – auf allen Ebenen der allgemeinen und der beruflichen Bil- dung. In der Hochschulbildung und der beruflichen Bildung lehnen sich die bildungsstu- fenspezifischen Prioritäten ebenfalls an jene der Bologna- und der Kopenhagen- Deklarationen an. In den letzten Jahren hat die EU nun auch ihre Prioritäten für die Schulbildung6 und die Erwachsenenbildung7 konkretisiert. Die Programme der EU für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport dienen denn auch der operativen Ausgestaltung solcher europäischer Politiken. Dasselbe gilt für den Bereich der jugendpolitischen Zusammenarbeit in Europa. Hier sind die wichtigsten Aktionsfelder die Förderung des nichtformalen Lernens, des Unternehmergeists, der Teilhabe an Demokratie und Gesellschaft und der Freiwilli- gentätigkeit.

1.1.2 Die Schweiz im europäischen Bildungsraum

Die EU ist der wichtigste Kooperationspartner der Schweiz in der Bildung Die Schweiz will den europäischen Bildungsraum mitgestalten. Sie vernetzt sich deshalb aktiv mit europäischen Partnern, um bessere Voraussetzungen für gemein- same Bildungsaktivitäten zu schaffen. Der Bund beteiligt sich in Absprache mit kantonalen Behörden deshalb auch an den oben erwähnten Koordinationsprozessen auf sämtlichen Bildungsstufen.

4 Artikel 165 f. der Konsolidierten Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Euro- päischen Union, ABl.C 115 vom 9. Mai 2008, S. 47. 5 Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung («ET 2020»), ABl. C 119 vom 28. Mai 2009, S. 2.

6 Schlussfolgerungen des Rates vom 21. November 2008 und der im Rat vereinigten

Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten – Junge Menschen auf das 21. Jahrhundert vorbereiten: eine Agenda für die europäische Zusammenarbeit im Schulwesen. ABl. C

319 vom 13. Dezember 2008, S. 20.

7 Entschliessung des Rates über eine erneuerte europäische Agenda für die Erwachsenen- bildung, ABl. C 372 vom 20. Dezember 2001, S. 1.

Der Bologna-Prozess ist an den schweizerischen Hochschulen weitgehend umge- setzt, wie der Bundesrat in der BFI-Botschaft 2013–20168 dargelegt hat. Die Schweiz verfolgt zudem die Ziele der Kopenhagen-Deklaration, welche die EU und die EFTA/EWR-Staaten 2002 unterzeichnet haben. Im Rahmen des Kopenhagen- Prozesses erarbeiten derzeit zahlreiche europäische Staaten, darunter die Schweiz, nationale Qualifikationsrahmen. Die Schaffung eines nationalen Qualifikationsrah- mens für Abschlüsse der Berufsbildung (NQR-CH-BB) ist in der Schweiz im Gang, der Bundesrat hat 2012 eine entsprechende Anhörung bei den betroffenen Kreisen durchgeführt9. Die Schweizer Jugendpolitik basiert auf den Grundpfeilern Schutz, Förderung und Mitwirkung. Dabei stehen Handlungsfelder wie die Förderung und Anerkennung von non-formaler Bildung, die diskriminierungsfreie Partizipation von Jugendlichen innerhalb von Projekten und Strukturen und die Integration von Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf im Vordergrund. Die mit dem Kinder- und Jugendförde- rungsgesetz vom 30. September 201110 verfolgten Ziele sowie die zu deren Umset- zung getroffenen Massnahmen stehen im Einklang mit dem erneuerten Rahmen der jugendpolitischen Zusammenarbeit in Europa.

Die Schweiz beteiligt sich seit 1992 mit wechselndem Status an den EU-Bildungsprogrammen Ein zentrales Element der Kooperation ist seit über 20 Jahren die Beteiligung an EU- Programmen im Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendbereich. Tausende von jungen Schweizerinnen und Schweizern haben so in den vergangenen Jahren ihre Ausbildung mit einem Aufenthalt im Ausland anreichern können, und Tausende junger Ausländerinnen und Ausländer kamen in den Genuss eines Bildungsaufent- haltes in der Schweiz.

2011 konnten Mobilitäten von über 6000 Schweizerinnen und Schweizern im euro-

päischen Ausland ermöglicht werden (eine detaillierte Auflistung findet sich unter Ziffer 1.4.1): – gut 3000 Studierende, über 400 Hochschulpraktikantinnen und -praktikanten und mehr als 700 mobile Dozierende und in Hochschulen beschäftigte Personen – über 180 Lehrlinge und über 60 Praktikantinnen und Praktikanten im Arbeitsmarkt – knapp 600 Mobilitäten im Rahmen von Partnerschaften zwischen Schulen und Weiterbildungsinstitutionen; hinzu kommen über 40 Weiterbildungen für Lehrkräfte aus dem Schulbereich und der Erwachsenenbildung – über 1100 Jugendliche und Jugendarbeiter in den Aktivitäten des Programms «Jugend in Aktion».

8 BBl 2012 3099 3166 ff.

9 Anhörung zum Vorentwurf vom 15. Februar 2012 einer Verordnung über den nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung, www.admin.ch > Aktuell > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Verfahren > 2012 > Eidgenössisches Volkswirt- schaftsdepartment. 10 SR 446.1

Die Basis für diese Ergebnisse wurde in den letzten 20 Jahren gelegt. Die Vollbetei- ligung an Erasmus und Comett ab 1992, beides Vorläufer der heutigen EU-Pro- gramme im Bildungsbereich, konnte nach dem EWR-Nein der Schweiz vom 6. Dezember 1992 und mit der Lancierung von neuen EU-Programmen im Jahr 1995 nicht mehr erneuert werden. In den folgenden 15 Jahren war lediglich eine indirekte Teilnahme möglich. Daraus ergaben sich jedoch wesentliche Nachteile wie die fehlende rechtliche Absicherung, der mangelnde Einbezug in den strategischen Dialog und die stark eingeschränkten Teilnahmemöglichkeiten für Schweizerinnen und Schweizer.

1.2 Problemlage und Anlass des Finanzbegehrens

1.2.1 Beteiligung am EU-Programm «Erasmus für alle»

Die Schweiz als assoziierter Staat am Programm «Erasmus für alle» Das Ziel der Vorlage ist die Sicherstellung der Finanzierung für die schweizerische Beteiligung am europäischen Programm «Erasmus für alle». Im Beschluss zum entsprechenden Programm sieht die EU vor, dass das Programm der Schweiz nach Abschluss eines entsprechenden Abkommens offen steht (Art. 18 des Vorschlags der Kommission vom 23. November 201111). Basierend auf einer ähnlichen Regelung kann sich die Schweiz bereits seit 2011 an den aktuellen Bildungs- und Jugendpro- grammen (2007–2013) beteiligen12. Der Bundesrat hat gestützt auf Artikel 2 des Bundesgesetzes vom 8. Oktober 199913 über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bildung, der Berufsbildung, der Jugend und der Mobilitätsförderung die Kompetenz, im Rahmen der bewilligten Kredite mit der EU ein Abkommen abzuschliessen. Mit dem vorliegend beantragten Kredit wird er diese Kompetenz für eine Beteiligung der Schweiz auch für die Programmgeneration 2014–2020 wahrnehmen können.

«Erasmus für alle» – ein Programm für Bildung, Berufsbildung, Jugend und Sport a) Allgemeine Ziele «Erasmus für alle» ist ein mehrjähriges Gesamtprogramm der EU, das alle bisheri- gen Programme für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport unter einem Dach vereint. Entsprechend lauten die Programmziele: – Verbesserung des Niveaus der Schlüsselkompetenzen – Förderung von Qualitätsverbesserungen, Innovationsexzellenz und Interna- tionalisierung in der Bildung

11 Die Europäische Kommission hat am 23. November 2011 den Vorschlag für einen

Programmbeschluss unterbreitet (COM(2011) 788 final), begleitet durch eine entspre- chende Mitteilung (COM(2011) 787 final) an Rat und Parlament. ec.europa.eu/education > erasmus-for-all. 12 Abkommen vom 15. Februar 2010 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union zur Festlegung der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft am Programm «Jugend in Aktion» und am Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens (2007–2013), SR 0.402.268.1. 13 SR 414.51

– Europäischer Raum für lebenslanges Lernen – Erzielen von systemrelevanten Wirkungen. Der integrierte Ansatz widerspiegelt den auch in der EU-Bildungspolitik manifes- tierten Willen, die Bildungsstufen von Land zu Land, aber auch untereinander durchlässiger zu gestalten. Wo an den Erfolg der bisherigen Programme angeknüpft werden kann, wird auf Kontinuität gesetzt. Das Programm beginnt 2014 für eine Dauer von sieben Jahren und bildet ein Hauptinstrument der EU zur Erreichung seiner Ziele bis 2020. Durch die Vereinfachung der administrativen Abläufe und eine markante Aufsto- ckung der Mittel gegenüber den Vorläuferprogrammen soll «Erasmus für alle» sowohl bezüglich Mobilität als auch bezüglich institutioneller Kooperation attrak- tiver werden. Das Programm orientiert sich am Prinzip, allen Menschen Zugang zu lebenslangem Lernen zu ermöglichen. Die folgende Grafik zeigt die Umsetzung des integrierten Ansatzes auf:

b) Aktionen Das Programm wird drei Leitaktionen unterstützen, die sämtlichen Institutionen aus allen traditionellen Bildungsstufen sowie dem ausserschulischen Bereich offenste- hen. Während die bisherigen Programme pro Bildungsstufe jeweils mehrere Aktio- nen für Mobilitäts- und Zusammenarbeitsprojekte und so über 70 Einzelaktionen anboten, zeichnet sich «Erasmus für alle» für die nationalen Agenturen durch eine markante Vereinfachung aus. Gleichwohl wird für die teilnehmenden Institutionen der Grossteil der Aktivitäten in leicht modifizierter Form weiterbestehen. Leitaktion 1: Lernmobilität bildet einen Kernbestandteil des Programms. Mit dieser Aktion wird die Mobilität für länderübergreifendes Lernen unterstützt, einerseits von Lernenden, andererseits von Personal aus Bildungsinstitutionen. Zu den Standardak- tivitäten gehören bei der Mobilität der Lernenden bewährte Formate wie Studienauf- enthalte in einer Partnereinrichtung, Lehr- und Arbeitserfahrungen in Unternehmen, Freiwilligentätigkeiten oder Gruppenaustausche von Jugendlichen. Auch die Perso- nalmobilität umfasst mit Weiterbildungen und Lehrtätigkeiten an Partnerinstitu- tionen ebenso Angebote auf sämtlichen Bildungsstufen, die sich in bisherigen Programmaktionen bewährt haben. Trotz der Gruppierung unter dem Titel Lernmo-

bilität sollen die Teilnehmenden aus Hochschulen, Berufsbildungsinstitutionen und aus dem Jugendbereich bedarfsgerechte Kriterien vorfinden. So entspricht etwa die minimale und maximale Dauer der diversen Austauschformate weitgehend denjeni- gen, welche bereits in den aktuellen Programmen bis 2013 gelten. Leitaktion 2: Die Zusammenarbeit wird verstärkt, indem strategische Partnerschaf- ten zwischen Bildungseinrichtungen, lokalen oder regionalen Behörden, Sozialpart- nern oder Jugendorganisationen gefördert werden. Dabei wird es wiederum einige bereits bewährte Typen von strategischen Partnerschaften geben, um für alle Bil- dungsstufen empfängergerechte Angebote bereitzustellen. Sie sollen entweder innovative Bildungsprodukte entwickeln und umsetzen oder die Anerkennung von Fertigkeiten und Kompetenzen erleichtern. Leitaktion 3: Die dritte Leitaktion ist die Unterstützung der politischen Reformen. Sie richtet sich in erster Linie an Entscheidungsträger auf allen Ebenen und unter- stützt Netzwerke, Pilotprojekte, Weiterbildungen und Studien. Die wesentlichen geförderten Instrumente enthalten erstens die Unterstützung der offenen Koordina- tion zwischen Teilnehmerländern, um eine verbesserte Datenbasis für die gemein- samen Bildungsziele zu erhalten (Bologna im Hochschulbereich, Kopenhagen in der Berufsbildung etc.; s. Ziff. 1.1.1). Zweitens sollen bessere Voraussetzungen für die Umsetzung der Transparenzinstrumente wie z.B. des Europäischen Qualifikations- rahmens oder der Leistungspunktesysteme auf Hochschul- (ECTS) und Berufsbil- dungsebene (ECVET) geschaffen werden. Und drittens soll der politische Dialog, sowohl mit relevanten europäischen Akteuren als auch mit strategischen Partnern in Drittländern, laufend weiterentwickelt werden. Zu diesen Aktionen kommen zwei weitere, separate Aktivitäten: die Jean-Monnet- Initiative für die Förderung von Exzellenz bei Lehr- und Forschungstätigkeit zum Thema der europäischen Integration und neu die Zusammenarbeit im Sportbereich14. Letztere legt den Schwerpunkt auf die erhöhte Sportbeteiligung, den Nutzen des Sports für die soziale Integration, die Bekämpfung der Bedrohungen für den Sport (u. a. Betrug, Doping, Rassismus) und die Unterstützung der verantwortungsvollen Führung (good governance) in Sportorganisationen. Die bis 2013 in separaten Programmen geförderte Kooperation zwischen der EU und

Drittstaaten konzentriert sich auf Aktivitäten in der Hochschulbildung. Die Aktionen der fünf bisher separaten Programme zur Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Hoch- schulbereich (Erasmus Mundus, Tempus, Alpha, Edulink und Programme für die Zusammenarbeit mit Industriestaaten) werden nicht weitergeführt, jedoch von den drei Leitaktionen des Programms abgedeckt. c) Finanzielle Mittel Die Aktivitäten im Programm «Erasmus für alle» 2014–2020 werden intensiviert und qualitativ verbessert. Gegenüber der aktuellen Programmgeneration (2007– 2013) werden die Mittel um rund 70 % erhöht: 19,1 Milliarden Euro sollen insge- samt zur Verfügung stehen15. Das jährliche Budget wächst gemäss Programmvor-

14 Vgl. «Commission Staff Working Paper: Impact assessment on sport actions, Volume 4» der Europäischen Kommission vom 23.11.2011, S. 39, Tabelle 6; ec.europa.eu/education > erasmus-for-all 15 Aus dem Budgetposten «Intelligentes und integratives Wachstum» stammen 17,299 Milliarden Euro, weitere 1,812 Milliarden Euro aus dem Budgetposten «Europa in der Welt».

schlag von 1,4 Milliarden Euro im Jahr 2014 auf 2,9 Milliarden Euro im Jahr 2020 mit jährlichen Steigerungsraten zwischen 9 und 18 %. Zwei Drittel der Mittel sind für die Lernmobilität (Leitaktion 1) vorgesehen. Die Mindesthöhe der Mittelzuteilungen gemäss Programmvorschlag beträgt für: – Hochschulbildung: 25 % – berufliche Aus- und Weiterbildung sowie Erwachsenenbildung: 17 %, davon Erwachsenenbildung: 2 % – Schulbildung: 7 % – Jugend: 7 % Die bisherigen Programme boten den Bildungssektoren eine Budgetsicherheit in Form festgelegter Mindestmittelzuteilungen. Die Kommission berücksichtigt dies in ihrem Vorschlag, indem die bisherige Relation zwischen den Bildungssektoren und der betragsmässige Besitzstand gewahrt wird. Dass in der Summe lediglich 58 % der Mittel im Voraus zugeteilt sind und somit mehr Flexibilität in der Budgetzuteilung auf die verschiedenen Bildungssektoren entsteht, liegt an der deutlichen Steigerung der beantragten Mittel gegenüber der bisherigen Programmgeneration. Die folgende Tabelle illustriert die durchschnittlichen jährlichen Budgets, die nach Hochrechnungen der Kommission in den einzelnen Teilbereichen eingesetzt werden sollen:

Erasmus für alle Teilbereich Geplantes Budget/ Prozentuale Durschnitt pro Jahr Erhöhung im [Mio. EUR] Vergleich mit 2007–13 [%]

Erasmus Hochschulbildung (einschl. Berufsbildung auf tertiärer Ebene) 1100–1150 85–95 Erasmus Hochschulbildung; internationale Dimension 259 17 Erasmus Berufsbildung (Berufsbildung und Erwachsenenbildung) 500–540 50–60 Erasmus Schulbildung 250–275 40–55 Erasmus Jugendbeteiligung 190–210 25–40 Beteiligung an den Betriebskosten (NA) 63 15 Unterstützung der Politik 92 20 Jean Monnet 45 50 Sport 34 –

d) Vollzug Wie bereits bei den Programmen «Lebenslanges Lernen» und «Jugend in Aktion» 2007–2013 soll die Finanzierung auch künftig mehrheitlich auf der Grundlage von Ausschreibungen erfolgen; nur für einzelne Institutionen ist eine Grundfinanzierung vorgesehen16. Die nationalen Agenturen (Ziff. 1.2.2) der beteiligten Länder werden für gut zwei Drittel der Mittel verantwortlich sein und damit insbesondere Aktivitäten der Leit- aktionen 1 und 2 umsetzen. Dafür werden sie mit Beiträgen an ihre Betriebskosten entschädigt. Die Verwaltung grösserer Kooperationsprojekte, von gesamteuropäi- schen thematischen Netzwerken, der Jean-Monnet-Aktivitäten sowie von Massnah- men in den Bereichen politische Unterstützung und Sport wird durch eine zentrale Exekutivagentur wahrgenommen. Die Vergabe der Mittel an die Teilnehmerländer erfolgt somit grösstenteils nicht kompetitiv (wie etwa im Falle der EU-Forschungsrahmenprogramme), sondern gemäss dem Grundsatz der gemeinsamen Förderung der internationalen Zusammen- arbeit im Hinblick auf die oben geschilderten Ziele. Der Verteilschlüssel gilt für alle Länder gleich. Auf Stufe der Antragsteller wird die Vergabe dennoch leistungsab- hängige Komponenten enthalten, namentlich in Form der Selektion nach Qualitäts- kriterien oder finanziellen Anreizen aufgrund erzielter Ergebnisse (z.B. Honorierung jener Institutionen, die ihre Aktivitäten steigern). Im Vergleich zu den Bildungs- und Jugendprogrammen 2007–2013 sollen die Abläufe für die nationale Agentur vereinfacht werden. So sollen Beiträge eher in Form von Pauschalsätzen gewährt werden, was eine aufwendige Nachprüfung der effektiven Kosten sämtlicher Programmteilnehmer erübrigt. Zudem werden sich in «Erasmus für alle» «die nationalen Agenturen (…) nicht mehr um die Verwaltung individueller Mobilitätsanträge kümmern»17 müssen, da künftig ausschliesslich Institutionen und organisierte Gruppen für die Durchführung mehrerer Mobilitäten einen Antrag stellen können. e) Verabschiedung Der Programmvorschlag der Kommission diente als Grundlage für die obigen Angaben zu «Erasmus für alle». Die Beratungen im Europäischen Rat sowie im Europäischen Parlament zum Programmvorschlag der Kommission sind zurzeit im Gang. Eine Verabschiedung des Programms wird bei günstigem Verlauf der Bera- tungen im ersten Semester 2013 erfolgen. Über wesentliche Elemente wie den

integrierten Ansatz und die Vereinfachung der Abläufe herrscht Einigkeit. Offen ist hingegen, ob der Programmname «Erasmus für alle» noch geändert wird. Schliess- lich sind aus heutiger Sicht finanzielle Reduktionen am Budget wahrscheinlich.

16 Es handelt sich dabei um Institutsbeiträge an Organisationen, die u. a. im Subprogramm Jean Monnet Studien zur europäischen Integration anbieten.

17 Mitteilung der Europäischen Kommission ERASMUS FÜR ALLE: Das EU-Programm

für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport COM(2011) 787 final, S. 20,

1.2.2 Nationale Agentur zur Betreuung

der Programmteilnahme Nationale Agentur ist zentrale Ansprechstelle für die Programmverwaltung Wie in den laufenden Programmen «Lebenslanges Lernen» und «Jugend in Aktion» soll die Betreuung des überwiegenden Teils der Mittel weiterhin einer nationalen Agentur übertragen werden. Die Europäische Kommission hat im Entwurf des Programmbeschlusses vorgeschlagen, eine einzige nationale Agentur ausserhalb jenes Ministeriums einzurichten, das für Bildungsfragen zuständig ist. In der Schweiz ist dies bereits im Rahmen der aktuellen Beteiligung der Fall. Die nationale Agentur soll als zentrale Ansprechstelle für die Programmverwaltung verantwortlich sein, insbesondere für die auf nationaler Ebene verwalteten Aktionen. Sie wird, basierend auf dem Programmbeschluss und einer Leistungsvereinbarung mit dem Bund, folgende Aufgaben zu erfüllen haben: – Information, Beratung, Kenntnisse, Kontakte: Die nationale Agentur ist verantwortlich für die umfassende Informationsvermittlung an potenzielle Programmteilnehmer. Sie informiert auch über die Ergebnisse der Pro- jekte. Sie kennt die Hintergründe der Programmmassnahmen. Sie betreut ein regionales Informationsnetz und pflegt die notwendigen Kontakte im In- und Ausland. Sie informiert die interessierten Kreise regelmässig und auf Anfrage über Programminhalte, Teilnahmemöglichkeiten, sich abzeichnende Veränderungen im Programm und in den Verfahren. – Verwaltung des gesamten Projektlebenszyklus: Die nationale Agentur wickelt die dezentralen Massnahmen des Programms ab. Dies schliesst die Organisation und Bekanntmachung der Verfahren zur Projekteingabe ein, des Weiteren die Vorbereitung der Projektselektion, die Kommunikation der Projektentscheide, die Organisation und Bekanntmachung der Verfahren bezüglich Mittelvergabe und Berichterstattung, die Auszahlungen an die Vertragspartner, die entsprechenden Kontrollen der Mittelverwendung, die Qualitätssicherung durch regelmässige Überprüfungen und Audits sowie die Sicherstellung der Dissemination der Projektresultate. – Mittelverwaltung: Die nationale Agentur muss gewährleisten, dass die Mittel ordnungsgemäss verwaltet werden. Sie muss über angemessene und funk- tionsfähige Verfahren, Kontrollmechanismen, Rechnungsführungssysteme, Modalitäten der Projektselektion und der Gewährung von Fördermitteln ver- fügen. Ausserdem muss sich die nationale Agentur selbst einer angemesse-

nen Kontrolle unterziehen und unterliegt einer entsprechenden Finanzauf- sicht seitens des Bundes und der Europäischen Kommission. – Planung und Berichterstattung: Die Planung der Aktivitäten und die Berichterstattung zuhanden der nationalen Behörden und der Europäischen Kommission sind termingerecht umzusetzen. – Interne Abläufe: Eine ausreichende Überprüfung der internen Verfahren unter anderem in Form von Audits, ein klar strukturiertes Personalmanage- ment und die Beschaffung und Führung eines Managements-Informations- systems müssen gewährleistet werden. – Laufende Projekte der Vorläuferprogramme für lebenslanges Lernen und Jugend in Aktion (2007–2013): Die nationale Agentur ist zuständig für die Verwaltung und Auflösung der für die Vorläuferprogramme für lebens-

langes Lernen und Jugend in Aktion (2007–2013) geschlossenen Finanzver- einbarungen, die zu Beginn der Laufzeit dieses Programms noch nicht abge- schlossen sind.

1.2.3 Erfolgssicherung durch nationale

Begleitmassnahmen Nationale Begleitmassnahmen unterstützen weiterhin eine angemessene Beteiligung der Schweiz Um den vollen Nutzen aus der Beteiligung am Programm zu ziehen sowie zur besse- ren Integration der Schweiz im europäischen Bildungsraum, sind Begleitmassnah- men auf nationaler Ebene unverzichtbar. Bereits im Rahmen der aktuellen Beteili- gung haben sich diese bewährt. Einige der bereits initiierten Massnahmen, besonders in Bereichen mit klarem Entwicklungspotenzial, wie etwa im Bereich der berufli- chen oder der schulischen Bildung, erfordern eine mittel- bis langfristige Perspek- tive. Ziel ist ein steigendes Teilnahmeniveau18 und die Ausschöpfung der zur Verfü- gung stehenden Budgets durch die nationale Agentur. Durch die Ko-Finanzierung von Informations- und Vernetzungsdiensten (vgl. unten) kann zudem ein optimaler Zugang zu den Programmaktivitäten bei der jeweiligen Kundschaft erreicht werden. Diese Dienste sollen einerseits Hilfestellungen auf nationaler Ebene anbieten, andererseits sollen sie auch die Zusammenarbeit mit wichtigen europäischen Akteuren im Bildungsbereich verbessern. Schliesslich zielen die Begleitmassnahmen auch darauf ab, die Wirksamkeit der Beteiligung periodisch zu überprüfen und in der Aufsicht durch den Bund einen zweckmässigen Mittelein- satz sicherzustellen.

Unterstützungsmassnahmen sorgen für ein steigendes Teilnahmeniveau Die Aufteilung der Budgets auf die einzelnen Subprogramme und Aktivitäten erfolgt gemäss den Vorgaben im EU-Programmbeschluss (s. Ziff. 1.2.1) sowie in den Richtlinien zuhanden der nationalen Agenturen. Damit die Mittel optimal ausge- schöpft werden können, sollte die nationale Agentur die Möglichkeit haben, Über- buchungen vorzunehmen. Dies, weil erfahrungsgemäss viele Projekte den Beitrag nicht vollständig nutzen und nicht ausgeschöpfte Beiträge an die EU zurückfliessen. Ferner sind aus heutiger Sicht auch Mittel notwendig, um die bestehende Mobilität zwischen der Schweiz und den EFTA/EWR-Staaten sowie EU-Beitrittskandi- datenländern weiterzuführen.

Information, Dissemination, Vernetzung und Zusammenarbeit sind weiter zu stärken Für eine Integration der Schweiz in den europäischen Bildungsraum und eine zielge- richtete Einbindung der äusserst heterogenen Schweizer Akteure in das Programm «Erasmus für alle» braucht es weiterführende Massnahmen im Bereich der Infor- mation, Dissemination, Vernetzung und institutionellen Zusammenarbeit. Um den vielfältigen Adressaten eine bedarfsgerechte Betreuung zu bieten, werden von den

18 Mit steigendem Teilnahmeniveau sind höhere Zahlen in sämtlichen Aktionen gemeint, also bezüglich der Anzahl Teilnehmer, der Anzahl Projekte sowie der Beteiligung an Strategie- und Programmgremien.

Teilnehmerländern – ergänzend zu den Leistungen der nationalen Agentur – Dienste und Kontaktstellen gefördert, die an der Schnittstelle zwischen schweizerischen und europäischen Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendaktivitäten wichtige Informa- tions- und Koordinationsfunktionen wahrnehmen. In Brüssel nimmt diese Funktionen die Mission der Schweiz bei der Europäischen Union wahr. Dabei wird sie von dem vom Schweizerischen Nationalfonds SNF mitfinanzierten Verbindungsbüro SwissCore unterstützt, das schweizerischen Bil- dungs-, Forschungs- und Innovationsinteressen in Brüssel eine Plattform bietet. Auf nationaler Ebene erhalten folgende Dienste bereits im Rahmen der aktuellen Beteiligung eine Subvention aus dem Programmbudget, sofern eine nationale Begleitfinanzierung geleistet wird: – Nationale Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung (NARIC): Die Betreuung dieses Netzwerks, das eng mit dem Dienst ENIC19 zusammenarbeitet, wird gemäss dem Hochschulförderungs- und koordina- tionsgesetz vom 30. September 201120 (HFKG) weiterhin der Rektorenkon- ferenz der Schweizer Universitäten CRUS (bzw. zu gegebener Zeit ihrer Nachfolgerin) übertragen werden. – Eurydice: Das Netz widmet sich der Beschreibung der europäischen Bil- dungssysteme und unterstützt die Bereitstellung einer verbesserten Daten- basis für europäische Entscheidungsträger in der Bildung. Mit der Durchfüh- rung der nationalen Koordinationsstelle wird die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK betraut. – Europass: Dieses Instrument bezweckt die Förderung der Vergleichbarkeit der Abschlüsse, indem Fertigkeiten und Kompetenzen in standardisierten Dokumenten festgehalten werden. Die Promotion von Europass obliegt aktuell der nationalen Agentur, für die Erarbeitung der Zeugniserläuterungen und Diplomzusätze sind in der Regel die Behörden zuständig. – Euroguidance: Das Netzwerk soll die europäische Dimension in der Berufs- und Laufbahnberatung fördern und relevante Informationen zu Mobilitäts- möglichkeiten anbieten. Die nationalen Euroguidance-Zentren sorgen für die Koordination unter nationalen Akteuren in der Berufs- und Laufbahnpla- nung sowie mit möglichen europäischen Partnern. – eTwinning: Dieser Dienst vernetzt Schulen aus Europa über das Internet miteinander. Mit eTwinning können Partnerschulen gefunden werden, mit

denen in einem geschützten virtuellen Klassenraum an einem gemeinsamen Unterrichtsprojekt gearbeitet werden kann. Neben der zentralen Plattform, welche die Kommission führt, sind alle Teilnehmerländer aufgefordert, eine nationale Koordinationsstelle anzubieten, um die Schulen zu Partnerschafts- projekten zu ermutigen.

19 European Network of National Information Centres on academic recognition and

mobility. Der Europarat sowie die UNESCO haben das Netzwerk ENIC eingerichtet und bestreiten gemeinsam dessen Sekretariat. 20 BBl 2011 7455, Art. 12, Abs. 3 Bst. a, 3. Vgl. auch Art. 5 Abs. 6 des Entwurfs der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im Hoch- schulbereich, www.hfkg.admin.ch > Dokumentation > Anhörung Zusammenarbeitsver- einbarung (ZSAV).

– Youthpass: Dieses Netzwerk führt selbst Projektaktivitäten sowie Weiterbil- dungen in der Jugendarbeit durch und steht Projektteilnehmern sowie den nationalen Agenturen bei Projektaktivitäten beratend zur Seite. Der Youthpass erhebt, analog zu seinem Pendant Europass in der formellen Bildung, die erzielten Bildungsleistungen im Rahmen des nichtformalen Lernens. Die im Rahmen von «Jugend in Aktion» erbrachten Leistungen könnten mit der Assoziierung auch bei schweizerischen Teilnehmerinnen und Teilnehmern den formellen Lebenslauf ergänzen, indem sie das Enga- gement in der Jugendarbeit belegen und gleichzeitig zur verbesserten Aner- kennung nichtformeller Qualifikationen beitragen. – Eurodesk: Dieser Dienst bietet Information und Beratung für Jugendliche und Multiplikatoren der Jugendarbeit zu jugendrelevanten europäischen Themen an. Zudem schliesst dieser Dienst auch eine Eurodesk-Datenbank und ein aktives Netzwerk in 33 europäischen Ländern. Die nationalen Koordinationsstellen für die letzten fünf Begleitdienste liegen für die aktuelle Beteiligung bis 2013 bei der schweizerischen nationalen Agentur. Im Rah- men der Erneuerung des Mandats wird evaluiert, ob diese Dienste durch andere Akteure angeboten werden sollten. Des Weiteren wird das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) die Unterstützung von Aktivitäten prüfen, welche die Zusammenarbeit und Mobilität im Bereich der Berufsbildung innerhalb des europäischen Bildungsraums fördern. Ein solches Instrument bildet dabei das europäische Zentrum für die Förde- rung der Berufsbildung Cedefop21, eine EU-Gemeinschaftsagentur mit der Aufgabe, die Europäische Kommission, EU-Mitgliedstaaten, assoziierte Länder und Sozial- partner bei der Konzeption und Durchführung politischer Strategien für eine attrak- tive Berufsbildung zu unterstützen. Cedefop unterstützt die oben genannten Akteure in Berufsbildungsfragen und leistet einen wissenschaftlichen und fachtechnischen Beitrag zur Förderung und Verbesserung der Berufsbildung und Weiterbildung auf europäischer Ebene.

Aufsicht, Wirkungsprüfung und vorbereitende Massnahmen sichern die reibungslose Durchführung der Aktivitäten Die nationale Aufsichtsbehörde ist verpflichtet, die Funktionsweise der nationalen Agentur sowie deren jährliche Berichterstattung zu prüfen. Gestützt auf die regel- mässigen Vor-Ort-Kontrollen, die Prüfung der Berichterstattung, das Monitoring sowie durch periodische Evaluationen soll ferner die Wirkung der Beteiligung untersucht und Verbesserungspotenzial identifiziert werden. Schliesslich sind in bescheidenem Umfang vorbereitende Massnahmen vorgesehen, insbesondere um Neuerungen zu antizipieren oder auf Lücken im Finanzierungsangebot zu reagieren.

1.3 Bedeutung des zu finanzierenden Vorhabens

Die Schweiz ist eine weit entwickelte Wissensgesellschaft, in der das Humankapital eine entscheidende Rolle spielt. Der stetige Bedarf von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft an qualifizierten Menschen stellt hohe Anforderungen an das Bildungs-

21 Gründungsverordnung: www.cedefop.europa.eu > Über uns.

system. Der Bundesrat will zudem die Schweiz global als nachgefragten und bevor- zugten Standort im Bereich Bildung etablieren22. All dies erfordert die Stärkung und Erweiterung der internationalen Vernetzung, die Unterstützung von Bildungsexport und Talentimport sowie die Förderung internationaler Anerkennung. In zwischenstaatlicher Kooperation, beispielsweise im Rahmen der OECD oder des Europarats, können zwar wichtige Themen in der Bildungs- und Jugendpolitik thematisiert werden. Erst gemeinsame Förderprogramme ermöglichen jedoch, auf- grund des identifizierten Handlungsbedarfs auch gemeinsam an Lösungen zu arbei- ten. Die EU-Förderprogramme bilden deshalb eine sinnvolle Ergänzung. Von der Beteiligung an «Erasmus für alle» verspricht sich die Schweiz weiterhin einen Beitrag, um ihr hohes Ausbildungsniveau zu halten oder weiter zu steigern. Junge Menschen können durch Erfahrungen mit Jugendlichen in anderen Ländern profitieren und lernen neue Lern- und Lehrmethoden kennen. Die Schweiz kann zudem den europäischen Bildungsraum mitgestalten; dies einerseits als Partnerin in zahlreichen Projekten und andererseits im strategischen Dialog über künftige Priori- täten in der Bildung. Auch der Schweizer Arbeitsmarkt zieht einen Mehrwert aus der steigenden Mobili- tät in der Aus- und Weiterbildung. Die im Austausch erworbenen sprachlichen und interkulturellen Schlüsselkompetenzen der mobilen Lernenden, Studierenden und Jugendlichen sind ein wichtiger Faktor, um im internationalen Umfeld erfolgreich zu sein. Schliesslich dient die verstärkte internationale Vernetzung der Jugendpolitik auch allen Akteuren in der Jugendarbeit und nicht zuletzt auch allen Jugendlichen, die von einer besseren Anerkennung nichtformaler Qualifikationen profitieren können.

1.4 Interesse des Bundes am Vorhaben

Die Schweiz kann ihr Wissen, ihre Kompetenzen und Fertigkeiten in Europa besser einbringen, wenn sie an «Erasmus für alle», einem zentralen Element europäischer Bildungsförderung, teilnimmt. Davon sind Bund und Kantone gleichermassen überzeugt. Zudem kann sie im europäischen Dialog um die Qualität der Bildung eine aktive Rolle einnehmen. Die folgenden Aspekte belegen den Nutzen: – Die Beteiligung gewährt den schweizerischen Teilnehmerinnen und Teil- nehmern Rechtssicherheit in Bezug auf den Zugang zu den Programmaktivi- täten und -ausschreibungen. Mit der Assoziierung können sich Schweizer Teilnehmende mit denselben Rechten wie EU-Bürgerinnen und -Bürger an sämtlichen Aktionen beteiligen, die im Rahmen dieses Programms durchge- führt werden. Ausserdem können Schweizer Einrichtungen Projekte vor- schlagen, koordinieren oder leiten.

22 Internationale Strategie der Schweiz im Bereich Bildung, Forschung und Innovation, vom Bundesrat am 30. Juni 2010 genehmigt, www.sbfi.admin.ch > Themen > Internationale Forschungszusammenarbeit > Bilaterale Forschungszusammenarbeit.

– Der Schweiz stehen voraussichtlich alle Programmteile offen23. «Erasmus für alle» wird zudem zusätzlich zu den bestehenden Aktivitäten auch ausser- europäischen Austausch insbesondere im Tertiärbereich unterstützen. Auch im Sportbereich sind neue Massnahmen vorgesehen (Ziff. 1.2.1). – Seit der erneuten Assoziierung ab 2011 ist die Schweiz Teil der Strategie- und Programmgremien auf EU-Ebene. Sie verfügt über einen Beobachter- status mit Mitspracherecht in den jeweiligen Programmkomitees der Pro- gramme «Lebenslanges Lernen» und «Jugend in Aktion» und kann so die strategische Ausrichtung des Programms mitgestalten. Schweizer Delegierte sowie Expertinnen und Experten können im Programmkomitee und in diver- sen Expertengremien Schweizer Anliegen einbringen, namentlich in Bezug auf die Ausrichtung und Strategie der laufenden und der zukünftigen Pro- gramme sowie bei der Festlegung von Prioritäten. Die Vertretung der Schweiz in diesen Gremien sowie die nationale Agentur, die europaweit vernetzt ist, garantieren zudem einen besseren grenzüberschreitenden Infor- mationsfluss. – Die Assoziierung stellt, in Ergänzung zur Teilnahme am Bologna-Prozess und der Unterstützung der Ziele der Kopenhagen-Deklaration, ein zentrales Element zur Partizipation der Schweiz am europäischen Bildungsraum dar. Ein Abseitsstehen würde die Zusammenarbeit mit europäischen Partnern im Bildungsbereich massgeblich erschweren. – Vernetzung der Akteure im Bildungsbereich auf allen Ebenen: Sämtlichen Teilnehmenden, Fachleuten und behördlichen Vertretern aus allen Bildungs- bereichen stehen mit der Assoziierung bessere Möglichkeiten zur Verfü- gung, einen Austausch über wichtige Herausforderungen im eigenen Bereich zu führen. – Vermehrte Mobilität: Die EU ist der weitaus wichtigste Handelspartner der Schweiz. Es ist somit im wirtschaftlichen Interesse der Schweiz, wenn Jugendliche in Ausbildung den europäischen Raum durch Studienaufenthalte oder Praktika kennenlernen. Dadurch können sie die für die internationalen Wirtschaftstätigkeiten nötigen persönlichen Beziehungen sowie die im Berufsleben geforderten sprachlichen, fachlichen und kulturellen Kenntnisse erwerben. – Sicherstellung des hohen Ausbildungsniveaus in der Schweiz: Mit «Erasmus für alle» werden mehr Mittel für Auslandsaufenthalte zu Studien- und Aus- bildungszwecken, für Lehr- und Freiwilligentätigkeiten für Studierende,

Auszubildende, Lehrkräfte sowie Jugendbetreuerinnen und Jugendbetreuer zur Verfügung stehen. Voraussetzung dafür ist die Zusammenarbeit zwi- schen Einrichtungen. Diese wiederum trägt zum Erfahrungsaustausch über die Lehre, zur Qualitätssteigerung der Ausbildungsgänge sowie zur besseren Vergleichbarkeit der Abschlüsse bei.

23 Knapp 10 % des Programmbudgets von «Erasmus für alle» stammen aus dem Budget-

posten «Europa in der Welt». Inwiefern sich Teilnehmerländer, die nicht der EU angehö- ren, an diesen Aktivitäten beteiligen können, ist noch nicht entschieden.

– Förderung nichtformaler Bildungsaktivitäten: «Erasmus für alle» bietet Jugendlichen die Möglichkeit, an europäischen Netzwerken zu partizipieren und die Funktionsweise europäischer Länder, der EU und ihrer Organisatio- nen kennenzulernen. Durch die gute Vernetzung verschiedener Akteure auf verschiedenen Ebenen in Zusammenarbeit mit der nationalen Agentur und den Bundesämtern entwickelt sich ein lebendiger Fachaustausch, der die Zusammenarbeit und Qualität von Jugendorganisationen und innerhalb von Jugendprojekten generell fördert und unterstützt.

1.4.1 Zwischenbericht über die Beteiligung der Schweiz

an den Bildungs- und Jugendprogrammen der EU Die erneute Vollbeteiligung der Schweiz hat im Jahr 2011 begonnen. Eine Zwi- schenbilanz wird deshalb berücksichtigen müssen, dass sich die Beteiligung im dritten Jahr und somit nach wie vor in der Anlaufphase befindet. Nebst den Aktivitä- ten, die durch die nationale Agentur verwaltet werden und den grössten Teil der Förderung ausmachen, gilt es auch darzulegen, wie erfolgreich sich schweizerische Institutionen an zentral in Brüssel verwalteten Programmaktionen beteiligen. Schliesslich ist auch die Beteiligung am strukturierten Dialog auf europäischer Ebene sowie der Stand der Gespräche um eine Weiterbeteiligung einzubeziehen.

Dezentralisierte, durch die nationale Agentur verwaltete Programmaktionen werden stark nachgefragt Die für die aktuelle Programmgeneration designierte nationale Agentur, die für die dezentralisierten Aktivitäten zuständig ist, wurde nach öffentlicher Ausschreibung im Jahr 2007 bei der «ch Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit», einer inter- kantonalen Organisation aller 26 Kantone, unter dem Namen «ch Agentur» angesie- delt24. Sie berichtet den Aufsichtsbehörden regelmässig über den Stand der Umset- zung ihrer Hauptaufgaben (Ziff. 1.2.2). Die Resultate der ersten Antragsrunde 2011 belegen eine deutliche Steigerung sowohl der Mobilität als auch der verpflichteten Mittel gegenüber der indirekten Teilnahme bis 2010. Die provisorischen Resultate der Antragsrunde 2012 (Stand November 2012) weisen darauf hin, dass sich die Nachfrage auch weiterhin in etwa auf dem 2011 eingeschlagenen Niveau konsoli- diert. Die folgende Tabelle nennt Verträge, Verpflichtungen und vereinbarte Mobilitäts- flüsse des EU-Programmbudgets 2011:

24 Per Anfang 2013 beschäftigt der Bereich «ch Agentur» 31 Vollzeitstellen (full time equivalent, FTE). Hinzu kommen rund 3 FTE aus anderen Bereichen, die teilweise für den Bereich «ch Agentur» tätig sind

Programm Verträge Verpflichtung Mobilität Subprogramme [Anzahl] [1000 Euro] [Personen]

Comenius 62 324 296 Erasmus 44 6517 4183 Lebenslanges Lernen Leonardo da Vinci 57 3664 272 Grundtvig 48 449 363 Studienbesuche 8 8 8

Jugend für Europa 10 121 353 Freiwilligendienst 3 23 2 Jugend in Aktion Jugend in der Welt 12 263 295 Unterstützungssysteme 11 214 381 Pol. Zusammenarbeit 2 68 140 Total 257 11 652 6294

Festzustellen ist jedoch auch, dass die für dezentralisierte Aktionen verfügbaren EU- Programmbudgets nicht vollständig ausgeschöpft werden können. Dies ist teilweise darauf zurückzuführen, dass die Budgets im Jahr 2012 aufgrund von Zusatzmitteln aus dem EU-Budget deutlich höher ausgefallen sind als erwartet25. Der Hauptgrund dafür liegt aber darin, dass die Nachfrage – insbesondere für jene Aktivitäten, die im Rahmen der indirekten Teilnahme noch nicht angeboten wurden – nicht den Stand erreicht hat, der gemäss EU-Vorgaben angezeigt wäre. Handlungsbedarf besteht insbesondere im Bereich der Schulbildung (Comenius) sowie in den Mobilitäts- aktivitäten der Berufsbildung (Leonardo da Vinci). Auch für die Beteiligung am Jugendprogramm ist, trotz grosser Fortschritte gegenüber der indirekten Teilnahme, die Ausschöpfungsquote noch zu verbessern. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über Mittelfluss und Ausschöpfung im Jahr 2011:

25 Durch die Wiederverwendung nicht ausbezahlter Verpflichtungen steht der Europäischen Kommission jährlich ein Fonds mit Zusatzmitteln zur Verfügung, dessen Höhe jeweils erst gegen Ende des Budgetjahres feststeht.

Es kann als Erfolg gewertet werden, dass die Ausschöpfungsquote bereits im ersten Jahr der Beteiligung 90 % überschreitet. Will die Schweiz den maximalen Nutzen aus der Beteiligung ziehen, so ist nach der Anlaufphase dennoch eine vollständige Ausschöpfung anzustreben. In Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden hat die nationale Agentur deshalb bereits Massnahmen ergriffen, um bildungsstufenspezi- fisch bessere Voraussetzungen für die jeweiligen Adressaten zu schaffen und gene- rell mehr Interesse zu wecken. Angesichts der noch unvollständigen Ausschöpfung der EU-Programmbudgets wurden jene Mittel grösstenteils nicht verwendet, welche der nationalen Agentur als Überbuchungsreserve und für den Ausbau ausgewählter Projektaktivitäten zur Verfügung stehen. Zusammen mit dem Kreditrest aus dem Aufbau im Jahr 2010 beträgt der Überschuss per Ende 2011 insgesamt 2,4 Millionen Franken. Dieser Überschuss wird laufend mit ausstehenden Tranchen saldiert. Die nationale Agentur hat per Ende 2011 ebenso 1,6 Millionen Franken weniger Betriebsmittel beansprucht als budgetiert. Dies ist hauptsächlich darauf zurückzu- führen, dass angesichts der kurzen Vorlaufzeit von lediglich acht Monaten der Aufbau der Infrastruktur beim Start der Beteiligung noch nicht abgeschlossen wer- den konnte. Eine verlässliche Antragsabwicklung konnte die nationale Agentur ab Anfang 2011 gewährleisten, seither wurden laufend die Strukturen geschaffen, um die weiteren Schritte im Projektlebenszyklus betreuen zu können. Ausserdem haben die Dienste im Bereich der Information und Vernetzung mit nationalen Akteuren erst gegen Ende 2012 ihren Sollbestand erreicht.

Bei den zentralisierten Programmaktionen weisen schweizerische Antragsteller überdurchschnittliche Erfolgsquoten auf Die zentralisierten Aktionen werden von der Europäischen Exekutivagentur Bil- dung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA, Brüssel) verwaltet. Sie umfassen grosse multilaterale Projekte, Netzwerke und Begleitmassnahmen. Das laufende Programm «Lebenslanges Lernen» unterstützt zentralisierte Aktionen im Bereich der Schulbil- dung, der Hochschulbildung, der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie der Erwachsenenbildung. Ebenso gefördert werden transversale Projekte zur Unterstüt- zung politischer Zusammenarbeit, zu Informations- und Kommunikationstechnolo- gien, zu Sprachen und zur Dissemination der Projektergebnisse. Schliesslich wird auch das Programm Jean Monnet, welches allen Hochschulen der Welt offen steht, von der EACEA abgewickelt. Die Projekte werden kompetitiv ausgeschrieben. Die Erfolgsquote sämtlicher Antragsteller europaweit in den Jahren 2011 und 2012 für «Lebenslanges Lernen» betrug etwa 20 % (2012 wurden von 2095 Anträgen 495 genehmigt). Im ersten Jahr der Beteiligung 2011 waren schweizerische Institutionen in mehr als 30 Projekte involviert, vier haben gar ein Projekt koordiniert (insgesamt sieben Anträge schwei- zerischer Koordinatoren). Da die Beiträge an Konsortien, d. h. Zusammenschlüsse verschiedener Institutionen in verschiedenen Ländern, vergeben werden, kann der genaue Rückfluss von Fördergeldern an schweizerische Institutionen nur grob geschätzt werden. Ausgehend von durchschnittlichen Budgetanteilen bei Projekt- koordinatoren und -partnern ist davon auszugehen, dass 2011 rund eine Million Euro in die Schweiz zurückgeflossen sind. 2012 liegen die provisorischen Ergebnisse der Beteiligung auf einem ähnlichen Niveau, es wurden jedoch bereits mehr Anträge von schweizerischen Koordinatoren deponiert als im Jahr zuvor.

Zur Promotion der zentralisierten Aktionen wurden für die mit dieser Art von Pro- jekten nicht vertrauten schweizerischen Institutionen mehrere Seminare in der Schweiz angeboten, unter anderem in Kooperation mit SwissCore.

Schweizer Beteiligung an zentralisierten Aktionen Koordinatoren Partner aus aus der Schweiz der Schweiz [Verträge/Anträge] [Anzahl]

2011 4/7 32 2012 1/9 26

Der Austausch zu bildungspolitischen Prioritäten der Programme wurde markant verstärkt Das bestehende Abkommen gewährt der Schweiz Einsitz in die entsprechenden Programmkomitees «Lebenslanges Lernen» und «Jugend in Aktion». Sie kann sich zur Programmplanung, -durchführung und -berichterstattung äussern und ist voll- ständig in den Informationsfluss eingebunden. Im Zuge der offiziellen Beteiligung konnte die Schweiz neu auch Delegierte in weitere wichtige Expertengremien entsenden, die in thematischen Arbeitsgruppen den strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung reflektieren26. Die Berichterstattung dieser Arbeitsgruppen dient dazu, die europäische Strategie zu verfeinern; sie fliesst aber auch in die strategischen Prioritäten der Programme ein. Ebenso eine Errungenschaft der Beteiligung seit 2011 ist der Einbezug der Schweiz in regelmässigen Treffen der Teilnehmerländer zur operativen Umsetzung der poli- tisch vorgegeben Ziele. Statt wie bisher nur im Hochschulbereich können sich neu auch die Direktoren nationaler Behörden in den Bereichen Berufsbildung und Jugend mit ihren Amtskollegen aus europäischen Ländern abstimmen. Schliesslich werden schweizerische Delegierte auch in operativen Begleitgruppen begrüsst, die sich bildungspolitischen Prioritäten widmen. Im Jahr 2012 figuriert die Schweiz erstmals im regelmässig erstellten Youth Report27. Damit fliessen die schweizerischen Verhältnisse in eine gemeinsame Datenbasis zu den jugendpolitischen Aktivitäten in Europa ein und werden in künf- tigen politischen Entscheidungen berücksichtigt.

Die Erneuerung des Abkommens kann auf Grundlage des gut funktionierenden aktuellen Abkommens erfolgen Stimmt das schweizerische Parlament der Vorlage zu, strebt der Bundesrat eine nahtlose Weiterbeteiligung der Schweiz an den europäischen Programmen an. Er wird nach Verabschiedung des Programms (Ziff. 1.2.1 Bst. e) ein Mandat vorberei-

26 Thematische Arbeitsgruppen mit Schweizer Beteiligung: Modernisation of Higher Educa- tion, Entrepreneurship Education, Professional development of VET trainers, Financing Adult Learning, Languages and Employment, Quality Assurance in Adult Learning, ICT and education. 27 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, Ent- wurf des gemeinsamen Berichts 2012 des Rates und der Kommission über die Umsetzung des erneuerten Rahmens für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (EU-Jugendstrategie 2010–2018), COM(2012) 495 final.

ten, welches die Eckwerte für die Verhandlungen festlegt. Gleichzeitig können in Aussicht offizieller Verhandlungen erste exploratorische Gespräche mit der Kom- mission aufgenommen werden. Als Grundlage dient das aktuelle Abkommen, wel- ches aus Sicht beider Parteien bisher zu keinen Differenzen Anlass gegeben hat. Sollte vor dem Programmstart Anfang 2014 keine Einigung erzielt werden, wird eine rückwirkende vorläufige Anwendung des Abkommens zu prüfen sein, die gemäss Artikel 7b des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 199728 zum Zug kommen kann, wenn die Wahrung wichtiger Interessen der Schweiz und eine besondere Dringlichkeit dies erforderlich machen.

1.4.2 Bericht zu den Auswirkungen der Beteiligung

auf Schweizer Seite (Impact Studie) Zu den bisher erzielten Wirkungen der seit 2011 dauernden offiziellen Beteiligung an den Programmen «Lebenslanges Lernen» und «Jugend in Aktion» muss voraus- schickend bemerkt werden, dass zum aktuellen Zeitpunkt noch keine abschliessende Wertung vorgenommen werden kann. Die indirekte Teilnahme, die bis 2010 exis- tierte, bietet zudem kaum Möglichkeiten für aussagekräftige Vergleiche. Dennoch können einerseits aus der systematischen Wirkungsmessung in der Pro- grammumsetzung sowie andererseits aus der im Jahr 2012 auf nationaler Ebene durchgeführten Zwischenevaluation einige grundsätzliche Folgerungen gezogen werden: – Die interessierten und die teilnehmenden Institutionen sind grossmehrheit- lich zufrieden mit den Möglichkeiten, welche die Programme bieten. Auch die Beratung und Abwicklung der Projekte durch die nationale Agentur werden gelobt. – Das aufwendige, seitens EU vorgegebene Programmmanagement wurde durch die nationale Agentur innert kurzer Zeit weit entwickelt. – Die Aufsichtspflichten der nationalen Behörde wurden gemäss Einschätzung der Kommission rechtmässig und zuverlässig durchgeführt. – Gegenüber der indirekten Teilnahme konnten für die dezentralisierten Akti- onen (Ziff. 1.4.1) mehr Personen mobilisiert und mehr Mittel verpflichtet werden. Der nationalen Agentur kam dabei der Umstand zugute, dass im Rahmen der indirekten Teilnahme insbesondere in der Studierendenmobilität auf gut funktionierende Strukturen zurückgegriffen werden konnte. Bei den zentralisierten Aktionen liegt die Erfolgsquote der Schweizer Antragsteller im Durchschnitt der europäischen Länder. Es zeigt sich jedoch, dass auf- grund fehlender Erfahrung noch wenig schweizerische Institutionen ein Pro- jekt selbst koordinieren. – Die Nachfrage in jenen Aktivitäten, welche vor der offiziellen Beteiligung nicht oder nur wenig gefördert wurden, stellt in der Anlaufphase der offiziel- len Beteiligung die grösste Herausforderung (namentlich im Bereich der obligatorischen Schule sowie der beruflichen Grundbildung) dar. Im Verlauf der kurzen Frist und durch die Konzentration auf den Aufbau ihrer internen

28 SR 172.010

Struktur gelang es der nationalen Agentur anfänglich nur beschränkt, Kooperationen mit relevanten Partnern im Feld aufzubauen. Um administra- tive Hindernisse abzubauen und die Promotion dieser Aktivitäten zu verbes- sern, sind nun bereits bildungsstufenspezifische Massnahmen ergriffen wor- den. Diese dienen unter anderem der Mobilisierung der Berufsbildung, dem Aufbau nationaler Strukturen im europäischen Freiwilligendienst oder der zeitlich befristeten Förderung von Institutionen, die für Dritte Praktika im Ausland organisieren. Es ist davon auszugehen, dass die Beteiligung sich langsamer entwickeln wird als vorgängig prognostiziert.

1.5 Zukunftsperspektiven

1.5.1 Erwarteter Nutzen durch die Vollbeteiligung

Aufgrund der Vielfältigkeit der Akteure im schweizerischen Bildungs-, Berufsbil- dungs- und Jugendbereich war die Aufbauphase der offiziellen Teilnahme ab 2011 aufwendig. Wichtige Netzwerke wurden inzwischen jedoch aktiviert bzw. aufge- baut, und das Interesse steigt. Durch die Beteiligung an «Erasmus für alle» wird das schweizerische Bildungssys- tem um Instrumente erweitert, die komplementär zu jenen auf nationaler Ebene sind. Die angestrebte Internationalisierung sowie die Etablierung des Austauschs in sämt- lichen Bereichen der allgemeinen, der beruflichen und der ausserschulischen Bil- dung können entscheidend vorangetrieben werden. Zudem werden mit der Beteili- gung Anreize gesetzt, um den Austausch von Ideen und Innovationen über die Grenze der traditionellen Bildungssektoren hinweg zu fördern. Die auf individueller Ebene erworbenen fachlichen Kenntnisse und im interkulturel- len Austausch gestärkten Schlüsselkompetenzen tragen dazu bei, die Qualität der schweizerischen Arbeitskräfte zu stärken. Die Schweiz hat zudem mit der Beteili- gung die Möglichkeit, den wissenschaftlichen und politischen Diskurs zu Bildungs- fragen auf europäischer Ebene mitzugestalten. «Erasmus für alle» wird noch klarer auf konkrete Systemwirkungen ausgerichtet als die bisher eher fragmentierten Programmaktivitäten. Das Programm wird die Anzahl der Einzelaktionen stark verringern (Ziff. 1.2.1). Auch die Kosteneffizienz der Programmdurchführung wird durch den Wegfall der Betreuung individueller Mobi- litätsanträge sowie den vermehrten Einsatz von Pauschalen gestärkt. Trotz der Vereinfachungen in administrativen Belangen erweitert sich im Hinblick auf «Eras- mus für alle» die Palette der angebotenen Aktivitäten, insbesondere im Bereich der Drittstaatenkooperation, welche den Programmteilnehmern die Möglichkeit bietet, den Fokus ihrer Projekte über Europa hinaus zu legen.

1.5.2 Erwartete Folgen bei einem Verzicht

auf eine Vollbeteiligung Nimmt die Schweiz nicht mehr offiziell am Bildungsrahmenprogramm der EU teil, fiele sie zurück auf den Status eines Drittlandes. Im Rahmen der Vorbereitung der vorliegenden Botschaft wurden deshalb die Konsequenzen einer Rückkehr zu einer projektweisen, respektive indirekten Beteiligung geprüft. Der Austausch auf allen Ebenen würde beträchtlich leiden. Die Schweiz könnte als unzuverlässige Partnerin wahrgenommen werden und die Teilnahme von Schweizerinnen und Schweizern an den einzelnen Programmen würde erschwert oder sogar verwehrt. Die Schweiz würde nach kurzer Zeit auch wieder aus den etablierten Zusammenarbeits- und Informationsnetzen auf strategi- scher Ebene ausgeschlossen. Eine Rückkehr zur projektweisen Beteiligung könnte insbesondere im traditionell stark vernetzten Hochschulbereich negative Konse- quenzen haben. Schweizerischen Institutionen drohen doppelte Antragstellung und Berichterstat- tung, falls sie überhaupt weiterhin als stille Partner in Projekten akzeptiert werden. Für Lernende und Lehrende würden die Vielfalt der Angebote markant einge- schränkt und die Beteiligung erschwert. Die Schweiz müsste die Finanzierung für sämtliche Aktivitäten von Schweizern im europäischen Ausland, und zusätzlich auch für die Teilnehmenden aus der EU übernehmen, die für einen Studierendenaus- tausch, für ein Berufspraktika oder für Zusammenarbeitsprojekte in die Schweiz reisen. Deren Aufenthalt wird im Rahmen der offiziellen Teilnahme jeweils über die entsendenden Institutionen finanziert. Die bedeutenden Investitionen in den Aufbau einer nationalen Agentur würden grösstenteils hinfällig, die Restrukturierung hätte zusätzlichen administrativen Aufwand zur Folge und würde erhebliche Kosten verursachen. Nicht zuletzt würde eine Nicht-Assoziierung die europäische Positionierung des Bildungsstandorts Schweiz leiden.

2 Inhalt des Kreditbeschlusses

2.1 Antrag des Bundesrates

Der beantragte Gesamtkredit von 305,5 Millionen Franken soll die Finanzierung der offiziellen Schweizer Teilnahme am Bildungs-, Berufsbildungs-, Jugend- und Sport- programm der EU «Erasmus für alle» in den Jahren 2014–2020 decken. Der Gesamtkredit enthält eine Reserve von 40 Millionen Franken, mit der erhöhte Bei- tragszahlungen aufgefangen werden könnten, falls das verabschiedete Programm- budget für «Erasmus für alle» oder der Wechselkurs über den in der vorliegenden Botschaft präsentierten Schätzungen liegen. Erfolgt die Beteiligung an «Erasmus für alle» nach denselben Massstäben wie die laufende Teilnahme 2011–2013, so ist von Programmbeiträgen in der Höhe von 185,2 Millionen Franken auszugehen. Gegenüber der bisherigen Beteiligung und aufgrund des bis anhin nicht vollständig ausgeschöpften Betriebskredites wird der Aufwand für die nationale Agentur auf

13 % des Gesamtkredits (ohne Reserve) sinken und insgesamt 35,7 Millionen Fran-

ken betragen. Dies infolge eines nur um die Teuerung (veranschlagt mit 1,5 %) anwachsenden jährlichen Budgets. Auch die Begleitmassnahmen weisen tiefere Zuwachsraten auf (ebenfalls 1,5 %). Dafür ist ein Verpflichtungskredit von 44,6 Millionen Franken vorgesehen. Zur Partizipation am europäischen Bildungsraum sollen damit erstens Unterstützungs- massnahmen für ein steigendes Teilnahmeniveau im Programm «Erasmus für alle» geschaffen werden, zweitens die Information, Vernetzung und Zusammenarbeit in Austauschfragen verbessert und drittens die entsprechende Aufsicht wahrgenommen werden.

2.2 Beschreibung des Inhalts der Vorlage im Einzelnen

Prinzip der Berechnung der Programmbeiträge Gemäss dem aktuellen Abkommen von 201029 leistet die Schweiz jährlich einen finanziellen Beitrag an die jeweiligen EU-Programmbudgets «Lebenslanges Lernen» und «Jugend in Aktion», um an allen Aktivitäten teilnehmen zu können. Der Beitrag der Schweiz von insgesamt 50,1 Millionen Euro von 2011–2013 fliesst in das all- gemeine EU-Budget und ist nicht dazu bestimmt, die Fördermittel des Programms, an dem sich die Schweiz beteiligt, zu erhöhen. Die Berechnungsmethode für den Beitrag, den die Schweiz in Zukunft entrichten muss, wird im zu erneuernden Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz auszuhandeln sein. Wie in Ziffer 1.4.1 erläutert, wird der Bundesrat in seinem Verhandlungsmandat festlegen müssen, wie das bestehende Abkommen an die Gegebenheiten des künfti- gen Programms «Erasmus für alle» angepasst werden kann. Inhaltlich wird das Abkommen voraussichtlich nicht grundlegend von den Bestimmungen des beste- henden Abkommens von 2010 abweichen. Im bestehenden Abkommen wird der Schweizer Anteil am Budget des Programms «Erasmus für alle» – im Unterschied zum Beitrag an die EU-Forschungsrahmen- programme – nicht anhand eines vorgegebenen BIP-Schlüssels, sondern mit einer fixen Wachstumsrate von 5 % festgelegt. Obwohl aus Schweizer Sicht angesichts der ersten Resultate der offiziellen Beteiligung (Ziff. 1.4.2) keine deutlich schnellere Entwicklung der Beiträge angezeigt ist, gelten als Zielgrösse dennoch die Teilnah- meniveaus vergleichbarer Staaten (beispielsweise Österreich oder Norwegen). Um hier den Spielraum bis zum Abschluss der Verhandlung zu wahren, ist die einge- plante Reserve vorgesehen, die aber nach Möglichkeit nicht herangezogen werden soll. Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass rund zwei Drittel der Mittel für dezentral verwaltete Aktionen an die nationalen Agenturen zurückfliessen. Damit werden Mobilitäts- und Partnerschaftsprojekte schweizerischer Institutionen unter- stützt. Die zentralisierten Programmaktionen (Ziff. 1.4.1) machen voraussichtlich weniger als ein Viertel des Budgets aus und werden im Auftrag der Europäischen Kommission von der EACEA verwaltet.

29 SR 0.402.268.1

Unterstützung des Betriebskosten der nationalen Agentur Die nationale Behörde ist verpflichtet, den korrekten Betrieb der nationalen Agentur sicherzustellen. Wie in Ziffer 1.2.2 erwähnt, muss die Schweiz in einem ersten Schritt eine nationale Agentur für die Umsetzung des Programms «Erasmus für alle» sowie für den Abschluss der 2011–2013 gestarteten Aktivitäten bezeichnen. In einem zweiten Schritt muss die Aufsichtsbehörde gewährleisten, dass die nationale Agentur über angemessene und funktionsfähige Verfahren, Kontrollmechanismen, Rechnungsführungssysteme und Modalitäten für die Auftragsvergabe und die Gewährung von Fördermitteln verfügt. Jedes Land kommt für die eigene nationale Agentur grösstenteils selbst auf. Die Finanzierung durch den Bund leitet sich aus dessen Hauptverantwortung für interna- tionale Bildungsfragen ab. Die effiziente Verwendung der Bundesmittel durch die nationale Agentur wird durch das SBFI sichergestellt (Erstellung jährlicher Zielver- einbarungen und Prüfung der regelmässigen Berichterstattung, Durchführung einer Evaluation durch unabhängige Expertinnen und Experten, die ungefähr nach Ablauf der Hälfte der Programmdauer von «Erasmus für alle» erfolgt). Das SBFI wird bis Ende Juni 2013 entscheiden, ob die aktuelle nationale Agentur ihr Mandat weiter- führen kann. Ein neues Mandat wird nicht vor dem Parlamentsbeschluss zur weite- ren Beteiligung erteilt. Nebst diesem Mandat wird die künftige nationale Agentur auch mit der Europäi- schen Kommission einen Vertrag abschliessen, der die Regelungen enthält, die für die Verwaltung der Programmmittel gelten. In diesen Mitteln eingeschlossen ist auch ein Beitrag an die Betriebskosten der nationalen Agentur. Die ersten Erfahrungswerte für den Betrieb der nationalen Agentur im Rahmen der aktuellen Beteiligung liegen tiefer als der budgetierte maximale Mittelbedarf (Ziff. 1.4.1). Da mit den Vereinfachungen im Rahmen der kommenden Programm- generation zudem eine Reduktion des administrativen Aufwands auf Stufe der nationalen Agentur erwartet werden kann, wird keine wesentliche Erhöhung des Budgets vorgesehen. Die Reduktion des administrativen Aufwandes wird grössten- teils kompensiert durch eine Intensivierung des Beratungs- und Unterstützungs- bedarfs von kleinen Betrieben und Institutionen, damit diese in der Lage sind, Pro-

jekte einzureichen. Die in der BFI-Botschaft 2013–2016 angekündigten Ausgaben berücksichtigten noch Steigerungsraten zwischen 9 und 18 % jährlich und liegen demnach höher als die hier beantragten Mittel.

Nationale Begleitmassnahmen Wie in Ziffer 1.2.3 erwähnt, sind Begleitmassnahmen auf nationaler Ebene unver- zichtbar. Damit soll ein Reihe von Massnahmen finanziert werden, mit dem Ziel einer erfolgreichen Partizipation der Schweiz am Bildungsraum Europa. Ein Teil dieser Finanzierung, der von der nationalen Agentur verwaltet wird, dient als Puffer, um Überbuchungen hinsichtlich einer optimalen Ausschöpfung der EU- Mittel zu erlauben. Diese Mittel werden in der Regel nicht vollständig abgerufen und werden laufend mit fälligen Bundesbeiträgen saldiert. Dieses in vielen Ländern praktizierte System ermöglicht die optimale Ausschöpfung der EU-Mittel. Ein weiterer Teil dient dazu, die Mobilität mit allen Teilnehmerländern zu gewährleis- ten, also auch mit jenen, die nicht EU-Mitglieder sind (EFTA/EWR-Staaten und EU-Beitrittskandidaten).

Bei den Informations- und Vernetzungsdiensten (Naric, Eurydice, Europass, etc., s. Ziff. 1.2.3), die der besseren Vernetzung der nationalen Bildungsinformationssys- teme dienen, wird das SBFI für jeden einzelnen Dienst neu analysieren, welche Institution als schweizerische Kontaktstelle am besten geeignet ist. Die gewählten Institutionen werden zumeist eine Subvention aus dem Programmbudget erhalten. Voraussetzung dafür ist jedoch eine nationale Ko-Finanzierung. Zudem wird das SBFI prüfen, ob die bisher bereits über die Begleitmassnahmen finanzierte Stelle einer wissenschaftlicher Beraterin für Bildungsfragen beim Büro Swisscore in Brüssel in den Jahren 2014–20 weitergeführt werden soll. Der Kredit für die Begleitmassnahmen wird auch für die Finanzierung der Aufsicht der nationalen Agentur und für die Evaluation der Wirkung des Programms in der Schweiz verwendet. Er kann bei Bedarf zudem für die Finanzierung vorbereitender Massnahmen eingesetzt werden. Aufgrund der Entwicklung der Nachfrage in den ersten beiden Jahren der Beteili- gung (Ziff. 1.4.1) und den gleichzeitig stark wachsenden Budgets der Begleitmass- nahmen wurden diese Mittel bisher selten ausgeschöpft. Die Mittel für diese Mass- nahmen, die in der BFI-Botschaft 2013–201630 ausgewiesen sind, werden deshalb nach unten korrigiert und erlauben einzig noch die Ausrichtung der Teuerung auf den für die laufenden Jahre eingestellten Budgets. Es ist davon auszugehen, dass angesichts der verbesserten Rahmenbedingungen für schweizerische Antragsteller (u. a. verbesserte Information und Vernetzung, gestiegene Beitragssätze) im Verlauf der nächsten Jahre die Nachfrage steigt und die Mittel für die Begleitmassnahmen entsprechend auch ausgeschöpft werden.

3 Auswirkungen

3.1 Auswirkungen auf den Bund

3.1.1 Finanzielle Auswirkungen

Mit dem beantragten Gesamtkredit von 305,5 Millionen Franken ist die Finanzie- rung der Weiterbeteiligung der Schweiz an «Erasmus für alle» 2014–2020 gesichert. Gemäss den Ausführungen unter Ziffer 2.2 werden damit einerseits Pflichtbeiträge an das Programmbudget der EU, andererseits Mittel für Begleitmassnahmen sowie den Betrieb der nationalen Agentur eingesetzt. Gegenüber der durchschnittlichen Budgetsteigerung von 7,4 % gemäss BFI-Bot- schaft 2013–201631 liegt die Zuwachsrate beim beantragten Gesamtkredit (ohne Reserve) bei lediglich rund 3,9 %. Die bisher geplanten Voranschlagskredite 2014–

2016 werden mit der vorliegenden Botschaft nicht überschritten. Werden in den

Jahren 2014–2016 zusätzliche Mittel für erhöhte Beitragszahlungen infolge von Schwankungen des Wechselkurses oder von Budgeterhöhungen seitens der EU benötigt, so sind die entsprechenden Beträge innerhalb des BFI-Bereichs in Voran- schlag und Finanzplan zu kompensieren. Im umgekehrten Fall unterbreitet der Bundesrat dem Parlament im Rahmen der Budget- bzw. Nachtragsbotschaften einen Antrag (inkl. etwaiger Änderung von Verpflichtungskrediten oder Zahlungsrahmen),

30 BBl 2012 3099 3228

31 BBl 2012 3099 3226 ff. (Ziff. 2.5.1)

wie die nicht beanspruchten Mittel innerhalb des BFI-Bereichs anderweitig verwen- det werden. Für das Vorgehen in den Jahren 2017–2020 unterbreitet der Bundesrat mit der BFI-Botschaft 2017–2020 einen Vorschlag.

Finanzieller Beitrag der Schweiz an «Erasmus für alle» Für die Programmbeiträge sind insgesamt 185,2 Millionen Franken vorgesehen. Aufgrund der Resultate der bisherigen Teilnahme wird von einer längeren Zeit- spanne ausgegangen, um das als Zielgrösse geltende Niveau zu erreichen. Um allfälligen Differenzen zur Schätzung gemäss vorliegender Botschaft Rechnung tragen zu können, ist eine Reserve als Verpflichtungskredit von 40 Millionen Fran- ken vorgesehen. Der Betrag leitet sich aus der Differenz zwischen der Budgetvertei- lung gemäss vorliegender Botschaft und der Entwicklung des Kredits gemäss der BFI-Botschaft 2013–2016 ab. Letztere berücksichtigte das noch ungekürzte Total- budget des Programms sowie jährliche Wachstumsraten zwischen 9 und 18 % mit. Die Reserve soll aber nicht auf die Jahre aufgeteilt und daher auch nicht im Voran- schlag und Finanzplan eingestellt werden. Die in Euro geschuldeten Programmbeiträge sind anfällig auf Wechselkursschwan- kungen. Sobald das Parlament der Vorlage zugestimmt hat und das Abkommen unterzeichnet ist, wird eine Wechselkursabsicherung vorgenommen für die Beiträge, die mit einem angenommenen Wechselkurs von 1,24 umgerechnet wurden.

Unterstützung der Betriebskosten der nationalen Agentur Die Betriebskosten der nationalen Agentur für die Jahre 2014–2020 betragen 35,7 Millionen Franken. Der Beitrag ist gegenüber den verwalteten Programmbeiträgen degressiv und beträgt insgesamt 13 % des Gesamtkredits (ohne Reserve). Nationale Begleitmassnahmen Der Verpflichtungskredit für die Begleitmassnahmen für die Jahre 2014–2020 beträgt insgesamt 44,6 Millionen Franken, d. h. rund 17 % des Gesamtkredits (ohne Reserve). Damit werden die folgenden Aufgaben und Tätigkeiten unterstützt (s. Ziff. 2.2): – Unterstützungsmassnahmen für ein steigendes Teilnahmeniveau: ca. 55 % resp. 24,5 Millionen Franken – Information, Dissemination, Vernetzung und Zusammenarbeit: ca. 40 % resp. 17,8 Millionen Franken – Aufsicht, Wirkungsprüfung sowie vorbereitende Massnahmen: ca. 5 % resp. 2,2 Millionen Franken

Verpflichtungen aus indirekter Teilnahme bis 2010 Aus Verpflichtungen für mehrjährige Projekte, die im Rahmen der indirekten Teil- nahme bis Ende 2010 stammen, sind für den Abschluss der letzten laufenden Pro- jekte noch Zahlungen in der Höhe von rund 0,05 Millionen Franken vorgesehen.

Inkrafttreten per 1. Januar 2014 oder den 1. Januar eines Folgejahrs Das Inkrafttreten oder die rückwirkende Anwendung der Finanzbestimmungen des Abkommens ist EU-seitig aus haushaltstechnischen Gründen jeweils nur per 1. Januar eines Jahres möglich. Falls sich die Verhandlungen so sehr verzögern sollten, dass eine rückwirkende vorläufige Anwendung des Abkommens per 1. Januar 2014 nicht mehr durchführbar sein würde, sollte der Verpflichtungskredit für die Beteiligung am Programm «Erasmus für alle» in der Zwischenphase für die projektweise Finanzierung von Schweizer Teilnahmen verwendet werden. Der beantragte Verpflichtungskredit ist dabei nicht zu reduzieren. Aufgrund einer detail- lierten Prüfung des geschätzten Teilnahmeniveaus sowie der Kosten einer allfälligen projektweisen Beteiligung wird der Bundesrat über eine eventuelle Blockierung eines Teils der Kredite befinden. Die nachfolgende Tabelle fasst die aus heutiger Sicht erforderlichen Voranschlags- kredite für die Finanzierung der Weiterbeteiligung an «Erasmus für alle» zusammen. Im Unterschied zum Finanzplan 2014–2016 werden 10,25 Millionen Franken einge- spart, da die Entwicklung sowohl der Betriebsbeiträge der nationalen Agentur als auch der Begleitmassnahmen nach Evaluation der Beteiligung (s. Ziff. 1.4) mode- rater ausfällt als im Voraus prognostiziert.

Voranschlagskredite (in Mio. Franken):

Kredit/Beschreibung 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Total

Beitrag Erasmus für alle 22,7 23,9 25,1 26,3 27,7 29,0 30,5 185.2 Beitrag Nationale Agentur 4,9 4,9 5,0 5,1 5,2 5,3 5,3 35,7 Nationale Begleitmassnahmen 6,1 6,2 6,3 6,4 6,5 6,5 6,6 44,6

Total 33,7 35,0 36,4 37,8 39,4 40,8 42,4 265,5 Zahlungen indir. Teilnahme 0,05 0,05

Finanzplan1 34,8 38,5 42,1 … … … 115,4 Differenz 1,05 3,5 5,7 … … … … 10,25

1 Finanzplan 2014–2016, publiziert am 22. August 2012

3.1.2 Personelle Auswirkungen

Da eine nationale Agentur die Verwaltung der Programmteilnahme wahrnimmt, ist von keiner wesentlichen Erhöhung der Personalressourcen in der Bundesverwaltung auszugehen. Ein allfälliger personeller Zusatzbedarf auf Seiten des Bundes kann im Rahmen der Zusammenlegung des Staatssekretariats für Bildung und Forschung SBF mit dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT zum Staatssekre- tariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) im Eidgenössischen Departe- ment für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF aufgefangen werden.

Sollte sich die Vollbeteiligung der Schweiz verzögern oder nicht realisieren lassen, müssten zeitlich beschränkt für die Gestaltung und Betreuung einer allfälligen projektweisen Beteiligung bis zu zwei zusätzliche Stellen für Projektverantwortliche geschaffen werden. Diese könnten auch SBFI-intern aufgefangen werden. Der Aufbau neuer dezentraler Strukturen zur Abwicklung des Austauschs würde Mehr- aufwand für den Bund kreieren.

3.1.3 Andere Auswirkungen

Die organisatorischen Vorkehrungen werden kaum von der aktuellen Konstellation für die offizielle Beteiligung bis 2013 abweichen. Die Rollenteilung zwischen natio- naler Behörde, nationaler Agentur und Europäischer Kommission wird einzig in der Organisation der Aufsichtspflichten marginal verändert. Gegenüber der aktuellen Beteiligung angepasst werden lediglich die Begleitmassnahmen – einerseits um der dynamischen Entwicklung im Bildungsbereich32 besser Rechnung tragen zu können, andererseits um rasch und bedarfsgerecht den Bedürfnissen der Programmteilneh- menden zu entsprechen. Die Beteiligung erfordert keinerlei Anpassungen oder Erweiterungen in baulicher Hinsicht oder an der Informatik des Bundes.

3.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden

sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete Die Beteiligung am Programm «Erasmus für alle» hat keine direkten regionalpoliti- schen Auswirkungen. Mit dem Programm wird eine Stärkung der Randregionen angestrebt, indem Teilnehmende aus allen Landesteilen zum Mitmachen motiviert bzw. ausländische Teilnehmende in alle Landesteile vermittelt werden. Auf nationaler Ebene wird eine sprachregional ausgewogene Nachfrage über alle Programmaktionen hinweg angestrebt.

3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Der Wert der Bildung als Motor für Wettbewerbsfähigkeit eines Landes ist unbestritten (s. Ziff. 1.1). Bildungsausgaben stellen langfristige Investitionen dar. Allerding sind verlässliche Quantifizierungen der Wirkung von Bildungsinvestitio- nen schwierig. Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen sind vor allem indirekter Natur. Profitieren vom erweiterten Bildungsangebot können Lehrende und Lernende aller Bildungsstufen. Zudem erhalten die teilnehmenden Institutionen einen Mehr- wert aus internationaler Koordination und internationalem Wissenstransfer.

32 Relevante Prozesse finden im Rahmen des Hochschulförderungs- und -koordinations- gesetzes vom 30. September 2011 (HFKG, BBl 2011 7455) sowie der Erarbeitung und Umsetzung des nationalen Qualifikationsrahmens NQR (vgl. Ziff. 1.1.2) statt.

3.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Sämtliche Aktivitäten von «Erasmus für alle» sind darauf ausgelegt, der Bevölke- rung mehr und bessere Bildungsangebote zur Verfügung zu stellen. Wie in den Ziffern 1.3 und 1.4 ausgeführt, unterstützt die Beteiligung die Erreichung der Ziele des Bundesrates im Bereich der Bildung. Auch wenn sich der Effekt nicht messen lässt, wirkt sich die Beteiligung gesellschaftlich positiv auf die künftige Wohlfahrt der Schweiz aus. Tausende Schweizerinnen und Schweizer profitieren jährlich von einem Austausch, der ihnen die Gelegenheit bietet, die persönlichen Kompetenzen zu erweitern und ein interkulturelles Verständnis zu entwickeln33. Bei allen Aktivitäten wird stets berücksichtigt, dass nach dem Prinzip der Chancen- gerechtigkeit Benachteiligte gefördert und Diskriminierungen (aufgrund von Geschlecht, sozialer Herkunft etc.) vermieden werden. Die Aktivitäten im Jugendbe- reich fördern die Teilhabe junger Menschen an Demokratie und Gesellschaft. Die im Sportbereich vorgesehenen Aktivitäten von «Erasmus für alle» zielen zudem spezi- fisch darauf ab, den Sport für die soziale Integration zu nutzen, die Bewegung und den Sport im Rahmen der Gesundheitsförderung und eine erhöhte Sportbeteiligung zu stärken sowie Doping, Spielabsprachen, Gewalt, Rassismus und Intoleranz im Sport zu bekämpfen.

3.5 Auswirkungen auf die Umwelt

Der Programm hat keine direkten umweltpolitischen Auswirkungen. Hingegen werden einige Aktivitäten im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung nütz- liche Resultate liefern.

3.6 Andere Auswirkungen

Die Qualität des Bildungssystems ist ein entscheidender Faktor im internationalen Wettbewerb. Wenn die Schweiz weiterhin für gute Rahmenbedingungen für Zusammenarbeit und im internationalen Austausch sorgen kann, insbesondere auf europäischer Ebene, kann die schweizerische Bildung ihre aussenpolitische Wirkung entfalten. Mobilität ist essenziell für die erfolgreiche Partizipation in der globalisierten Arbeitswelt. Damit global die besten Talente angezogen werden können, soll die Attraktivität des Wirtschafts-, Bildungs- und Forschungsstandortes Schweiz erhalten und weiter ausgebaut werden.

33 Einige Erfolgsgeschichten sind in einer separaten Publikation zusammengefasst, welche dieser Botschaft beiliegt.

4 Verhältnis zur Legislaturplanung und

zu nationalen Strategien des Bundesrates

4.1 Verhältnis zur Legislaturplanung

Die Vorlage ist in der Botschaft vom 25. Januar 201234 zur Legislaturplanung 2011–

2015 und im Bundesbeschluss vom 15. Juni 201235 über die Legislaturplanung

2011–2015 angekündigt.

4.2 Verhältnis zu nationalen Strategien des Bundesrates

Die Weiterbeteiligung der Schweiz an den Bildungs- und Jugendprogrammen der EU ist eine wichtige Massnahme im Sinne der internationalen Strategie des Bundes- rats in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation, die in Ziffer 1.3 bereits dargelegt wurde. Des Weiteren gaben die Verbundpartner an der Lehrstellenkonferenz 2011 ein gemeinsames Bekenntnis zur Steigerung der beruflichen Mobilität und zur Förde- rung des Fremdsprachenerwerbs in der Berufsbildung ab. Dazu wurden an der Lehrstellenkonferenz 2012 vier prioritäre Stossrichtungen festgelegt: i) Definition von Modellen zur Durchführung von Mobilitätsaktivitäten, ii) Förderung des bilin- gualen Unterrichts, iii) Information und Sensibilisierung, iv) Ergänzende Finanzie- rung. Die Umsetzung erfolgt verbundpartnerschaftlich mittels festgelegten Mass- nahmen und soll die Mobilitätsaktivitäten auf europäischer Ebene komplementieren. In seiner Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik36 räumt der Bundesrat zudem «der internationalen Zusammenarbeit und Vernetzung im Bereich der Jugendförderung einen hohen Stellenwert ein» (S. 25). Der Bund soll dabei «die Schnittstellenfunktion zwischen internationalen Institutionen und den föderalen politischen Institutionen der Schweiz» (S. 22) wahrnehmen, sowohl «für die Aus- handlung, Ratifikation und Umsetzung von internationalen Abkommen sowie für die praktische Zusammenarbeit im Bereich der Kinder- und Jugendförderung». Die Problemanalyse und die Schwerpunkte der Schweizer Jugendpolitik decken sich weitgehend mit der Strategie Europa 202037 und den Prioritäten der EU.

34 BBl 2012 481, hier 584 f

35 BBl 2012 7155, hier 7165 (Art. 26 Ziff. 108)

36 Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik: Bericht des Bundesrats vom 27. August 2008 in Erfüllung der Postulate Janiak (00.3469) vom 27. September 2000, Wyss (00.3400) vom 23. Juni 2000 und Wyss (01.3350) vom 21. Juni 2001, www.bsv.admin.ch > Themen > Kinder- und Jugendfragen > Kinder- und Jugendpolitik: Übersicht. 37 Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, KOM(2010) 2020 endgültig.

5 Rechtliche Aspekte

5.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für den vorliegenden Kreditbeschluss ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung38 (BV). Nach Artikel 4 des Bun- desgesetzes vom 8. Oktober 199939 über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bildung, der Berufsbildung, der Jugend und der Mobilitätsförderung beschliesst die Bundesversammlung die erforderlichen Verpflichtungskredite mit einfachem Bundesbeschluss. Das Gleiche bestimmt Artikel 22 Absatz 6 des Univer- sitätsförderungsgesetzes vom 8. Oktober 199940. Die gesetzliche Grundlage für die Ausrichtung der Subventionen ist Artikel 3 Absatz

1 des Bundesgesetzes über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bil-

dung, der Berufsbildung, der Jugend und der Mobilitätsförderung. Die in Ziffer 2.2 erläuterten Verpflichtungskredite entsprechen den vorgesehenen Zwecken, einerseits der Ausrichtung von Beiträgen an die EU (Abs. 1 Bst. a) und andererseits für Begleitmassnahmen (Abs. 1 Bst. b).

5.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen

der Schweiz Das vom Bundesrat zu schliessende Abkommen sowie die in der Schweiz vorgese- henen Massnahmen zur Beteiligung am Programm stehen im Einklang mit beste- henden internationalen Verpflichtungen der Schweiz. Sie entsprechen insbesondere dem im Rahmen der bilateralen Verhandlungen mit der EU wiederholt geäusserten Willen der Schweiz und der EU zur engen Zusammenarbeit im Bildungsbereich.

5.3 Erlassform

Nach Artikel 163 Absatz 2 BV und Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 200241 ist für den vorliegenden Fall ein Erlass in der Form des einfa- chen, also nicht dem Referendum unterstehenden Bundesbeschlusses vorgesehen.

5.4 Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV bedarf Artikel 1 Absatz 1 des beantrag- ten Kreditbeschlusses der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte, da die Bestimmung neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich zieht.

38 SR 101 39 SR 414.51 40 SR 414.20 41 SR 171.10

5.5 Einhaltung der Grundsätze

der Subventionsgesetzgebung Die Programmbeiträge an das EU-Budget gemäss Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a des beantragten Kreditbeschlusses fallen gemäss Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe b des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 199042 nicht in dessen Geltungsbereich, da dieses Gesetz nicht auf Leistungen an Institutionen im Ausland anwendbar ist. Für die Subventionierung der nationalen Agentur und der Begleitmassnahmen gemäss Artikel 1 Absatz 2 Buchstaben b und c des Kreditbeschlusses kommt das Subventionsgesetz zur Anwendung. In den nachfolgenden Abschnitten befinden sich die Antworten auf die wichtigsten Fragen im Rahmen der Subventionsberichterstat- tung. Die finanziellen Mittel, die für die Erreichung der angestrebten Ziele vorgese- hen sind, sind in der Tabelle zu den beantragten Mitteln ausgewiesen (s. Ziff. 3.1.1).

Bedeutung für die vom Bund angestrebten Ziele Die internationale Zusammenarbeit ist explizit eine Dimension der BFI-Förder- politik (Internationale BFI-Strategie des Bundes vom 30. Juni 201043). Die Einbin- dung der Schweiz in einen internationalen Kontext sichert ihr einen Spitzenplatz im Bereich Bildung und Forschung. Bei einer Reduktion wäre die Assoziierung an «Erasmus für alle» gefährdet, die Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Bereich würde eingebüsst und massgebliche Investitionen in den Aufbau der für die Pro- grammteilnahme notwendigen nationalen Agentur würden hinfällig. Die Ko-Finan- zierung des Betriebs einer nationalen Agentur ist eine notwendige Voraussetzung für die Assoziierung an das Programm. Ohne Begleitmassnahmen würde zudem die Erreichung des angestrebten Teilnahmeniveaus der Schweiz (Ziff. 2.2) verunmög- licht.

Materielle und finanzielle Steuerung Der Bund steuert die Betriebsmittel an die nationale Agentur sowie Teile der Begleitmassnahmen mittels mehrjährigem Mandat. Der durch dieses Mandat instal- lierte Steuerungsausschuss vereint unter Vorsitz des SBFI die mitbeteiligten Behör- den sowie die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK (ohne Mitbe- stimmung über finanzielle Aspekte). Dieser tagt zweimal jährlich und kann die Verwendung der bereitgestellten Mittel im Rahmen der im Mandat festgelegten Budgetverteilung marginal beeinflussen. Die restlichen Begleitmassnahmen werden den betroffenen Institutionen grösstenteils mittels jährlicher Mandate zugesprochen, die eine regelmässige Berichterstattung vorsehen. Nicht oder nur teilweise verwen- dete Mittel sind zurückzuerstatten. In sämtlichen Mandaten ist zudem das Vorgehen bei Vorliegen von Unregelmässigen festgelegt.

Verfahren der Beitragsgewährung Nach der Anlaufphase der offiziellen Beteiligung bis 2013 kann sich die Bemessung der Betriebsmittel an die nationale Agentur auf Erfahrungswerte abstützen. Zudem wird die künftige nationale Agentur vorgängig eine Aufwandschätzung einreichen. Die Berichterstattung der nationalen Agentur wird durch das SBFI, auch für den Teil der Begleitmassnahmen, der ihr übertragen wird, regelmässig auf deren Rechtmäs-

42 SR 616.1 43 www.sbfi.admin.ch > Themen > Internationale Forschungszusammenarbeit > Bilaterale Forschungszusammenarbeit

sigkeit und Effizienz geprüft. Auch die weiteren Begleitmassnahmen werden zielge- richtet, aufgrund klar definierter Pflichten und Ziele, zugesprochen. Die Bestim- mungen des öffentlichen Beschaffungsrechts werden im Rahmen einer allfälligen Erneuerung des Mandats an die nationale Agentur respektiert.

6 Beilage:

Europäische Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogramme – Praxisbeispiele aus der Schweiz Die Publikation ist unter folgendem Link verfügbar: www.sbfi.admin.ch > Themen > Internationale Bildungszusammenarbeit > Bildungs- Berufsbildungs- und Jugend- programme der EU