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Anhörung: Kommentar

1 Allgemeine Verordnung über die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen

(Agrareinfuhrverordnung, AEV)

1.1 Ausgangslage

Der Bundesrat hat die Bestimmungen zum Pferdeimport in den vergangenen Jahren schrittweise libe- ralisiert. Seit 2007 wird das Zollkontingent Tiere der Pferdegattung entsprechend der Reihenfolge der Veranlagung an der Grenze (Windhundverfahren an der Grenze) verteilt und seit 2008 ist keine Gene- raleinfuhrbewilligung mehr nötig. Der Kontingentszollansatz beträgt für Pferde 120 Fr./Stück und für Esel 3 Fr./Stück. Das Zollkontingent von 3‘322 Stück wurde in den letzten beiden Jahren jeweils vor Ablauf des Jahres ausgeschöpft. Auf Grund der Einfuhren im laufenden Jahr ist damit zu rechnen, dass das Zollkontingent bereits Ende August aufgebraucht sein wird. Neben professionellen Pferde- händlern führen auch viele Privatpersonen Pferde, Ponys und Kleinponys ein. Pferde zum Ausserkon- tingentszollansatz von 3‘834 Fr./Stück einzuführen, ist hingegen wirtschaftlich in der Regel nicht inte- ressant. Die Oberzolldirektion (OZD) und das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) führten am 4. März 2010 eine Besprechung zum Pferdemarkt und -import durch, an welcher der Verband Schweiz. Pferdehänd- ler, der Schweiz. Verband für Pferdesport, der Verband Schweiz. Pferdezuchtorganisationen und der Schweizerische Bauernverband vertreten waren. Der Verband Schweiz. Pferdehändler und der Schweiz. Verband für Pferdesport beantragten im April 2010 schriftlich beim BLW, das Zollkontingent Tiere der Pferdegattung sei durch den Bundesrat permanent um 500 Stück zu erhöhen. Als Eventual- antrag gaben beide Verbände eine vorübergehende Erhöhung um 500 Stück für das Jahr 2010 ein. Die Nachfrage nach Pferden, insbesondere nach Freizeitpferden, Kleinpferden, Ponys, Eseln sowie Pferden „exotischer“ Rassen ist stetig gestiegen. Dies zeigt sich in einer Zunahme des Bestandes an Pferden und anderen Equiden in der Schweiz. Seit 2001 stieg der Bestand um rund 22 % auf 89‘000 Stück. Dieser Trend dürfte anhalten. Das Zollkontingent Tiere der Pferdegattung beträgt demgegen- über seit 1995 unverändert 3‘322 Stück pro Jahr, was dem notifizierten WTO-Zollkontingent ent- spricht. Die inländische landwirtschaftliche Pferdezucht konzentriert sich im Wesentlichen auf drei Rassen: Freiberger, Warmblut und Haflinger. Der Import von Sport- und Rennpferden, Kleinpferden, Ponys, Eseln sowie von „exotischen“ Pferderassen hat demgegenüber auf die Landwirtschaft nur ei- nen beschränkten Einfluss. Angesichts des zunehmenden Pferdebestands, der stetig steigenden Nachfrage nach Pferden und der geringen Einflüsse von Pferdeimporten auf die landwirtschaftliche Pferdezucht im Inland, drängt sich eine unbefristete, autonome Erhöhung des WTO-Zollkontingents Tiere der Pferdegattung auf. Eine befristete Erhöhung - nur für das Jahr 2010 - würde lediglich die angespannte Importsituation im lau- fenden Jahr entschärfen, dem langfristigen Trend indes zu wenig Rechnung tragen. Der Antrag der beiden Verbände um eine Erhöhung von 500 Stück (+15 %) auf 3‘822 Tiere ist in Anbetracht des zu- nehmenden Pferdebestands (+22 %) sachgerecht.

1.2 Wichtigste Änderungen im Überblick

Das Zollkontingent Tiere der Pferdegattung wird ab dem 1. September 2010 permanent um 500 auf 3‘822 Stück erhöht.

1.3 Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln

Anhang 4 Ziffer 1 Die Zollkontingentsmenge von 3‘822 Stück muss kursiv und fett geschrieben werden, weil sie über dem in der WTO notifizierten Kontingent von 3‘322 Stück liegt.

Agrareinfuhrverordnung

1.4 Auswirkungen

1.4.1 Bund

Wenn die zusätzlichen Kontingente von 500 Stück ausgenützt werden, steigen die Zolleinnahmen in die Bundeskasse um rund 60‘000 Franken. Gleichzeitig könnten die Einfuhren ausserhalb des Zoll- kontingents zurückgehen, was diese zusätzlichen Einnahmen wieder reduzieren würde.

1.4.2 Volkswirtschaft

Der Pferdeimport innerhalb des Zollkontingents kann entsprechend dem Bedarf bis Ende 2010 fortge- führt werden. Die unbefristete Erhöhung stellt sicher, dass auch im Jahr 2011 und in den folgenden Jahren der Bedarf an Importpferden gedeckt werden kann. Auf die inländische landwirtschaftliche Pferdezucht sind nur geringe Auswirkungen zu erwarten. Der Import von zusätzlich 500 Pferden führt zu einer stärkeren Konkurrenz zwischen Importeuren und Pferdezüchtern im Inland, welche Tiere im gleichen Marktsegment anbieten.

1.5 Verhältnis zum internationalen Recht

Die Änderung ist konform mit dem internationalen Recht. Es handelt sich um eine autonome Erhö- hung eines WTO-Zollkontingents.

1.6 Inkrafttreten

Die Erhöhung des Zollkontingents Tiere der Pferdegattung soll auf den 1. September 2010 in Kraft treten.

1.7 Rechtliche Grundlagen

Die Rechtsgrundlage bildet Artikel 21 Absatz 2 und 3 LwG. Der Bundesrat kann demnach die im Ge- neraltarif enthaltenen Zollkontingente im Rahmen der ihm von der Bundesversammlung vorgegebe- nen Grenzen ändern. Er muss jedoch die Absatzmöglichkeiten für gleichartige inländische Erzeugnis- se berücksichtigen. Auf Grund der Ausführungen in Ziffer 1.1 sind die Voraussetzungen für eine Zoll- kontingentserhöhung erfüllt.