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Änderungsvorschläge Kontrollschilder (synoptische Darstellung) mit Erläuterungen / VZV Beilage 3a Verkehrszulassungsverordnung (VZV)

Neuregelung Kontrollschilder für Kleinmotorräder und Leichtmotorfahrzeuge Geltender Text Änderungsvorschlag Art. 83 Art. 83 Material; Ausführung Material; Ausführung 1 Die Kontrollschilder bestehen aus korrosi- 1 geltender Text onsbeständigem Metall; sie können mit einem rück-strahlenden Belag versehen sein. Das ASTRA kann andere geeignete Materialien zulassen und Minimalanforderungen für das rückstrahlende Material festlegen. 2 Wappen, Buchstaben und Zahlen sind auf 2 geltender Text 1,5 mm erhaben gepresst. Die Wappen müs- sen der offiziellen Gestaltung entsprechen. 3 Die Kontrollschilder weisen folgende Forma- 3 Die Kontrollschilder weisen folgende Forma- te auf, wobei die Ecken mit einem Radius von te auf, wobei die Ecken mit einem Radius von 1 cm abgerundet sind: 1 cm abgerundet sind: a. das vordere Schild für Motorwagen so- a. das vordere Schild für Motorwagen sowie wie das Schild für Motoreinachser, land- das Schild für Motoreinachser, land- wirtschaftliche Fahrzeuge und für Ar- wirtschaftliche Fahrzeuge und für Ar- beitsanhänger haben eine Länge von beitsanhänger haben eine Länge von 30 cm und eine Höhe von 8 cm; 30 cm und eine Höhe von 8 cm; b. das hintere Schild für Motorwagen sowie b. das hintere Schild für Motorwagen sowie das Schild für Transportanhänger an das Schild für Transportanhänger an Motor-wagen haben entweder eine Län- Motorwagen haben entweder eine Länge ge von 30 cm und eine Höhe von 16 cm von 30 cm und eine Höhe von 16 cm (Hochformat) oder eine Länge von 50 cm (Hochformat) oder eine Länge von 50 cm und eine Höhe von 11 cm (Langformat); und eine Höhe von 11 cm (Langformat); c. das Schild für Motorräder, Kleinmotorrä- c. das Schild für Motorräder, Kleinmotorrä- der, Leicht-, Klein- und dreirädrige Mo- der, Leicht-, Klein- und dreirädrige Motor- torfahrzeuge sowie für ihre Anhänger hat fahrzeuge sowie für ihre Anhänger hat eine Länge von 18 cm und eine Höhe eine Länge von 18 cm und eine Höhe von 14 cm. von 14 cm. d. das Schild für Kleinmotorräder und Leichtmotorfahrzeuge hat eine Länge von 10 cm und eine Höhe von 14 cm. 4 Für Fahrzeuge von Haltern mit diplomatischen 4 geltender Text oder konsularischen Vorrechten und Immunitä- ten kann das ASTRA das Format der Schilder abweichend regeln.

5 Bei Militäranhängern entspricht das zweizeili- 5 geltender Text ge Schild dem Schildformat für Motorräder und das einzeilige Schild dem vorderen Motorwa- genschild. Erläuterungen: In Absatz 3 Buchstabe c werden die Kleinmotorräder und Leichtmotorfahrzeuge entfernt. Im neuen Buchstaben d. wird das Format der Kontrollschilder für diese Fahrzeugarten neu geregelt. Das Format entspricht demjenigen der Kontrollschilder für Mofas. Damit wird der Entwicklung in diesem Fahrzeugsegment Rechnung getragen. Geeignete Übergangsregelungen sollen erlauben, dass die schon ausgegebenen Kontrollschilder nicht getauscht werden müssen und die Kantone die noch am Lager befindlichen Schilder des alten Formats aufbrauchen dürfen.

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