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Beiträge des Bundes an die Olympischen Winterspiele Schweiz 2022

Erläuternder Bericht

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Übersicht

Der Bundesrat beabsichtigt, den eidgenössischen Räten einen Verpflichtungskre- dit von 30 Millionen Franken für die finanzielle Unterstützung der Kandidatur für die Olympischen Winterspiele Schweiz 2022 zu beantragen. Der Entscheid über die Beitragsleistung des Bundes an die Kandidatur stellt ein politisches Präjudiz mit potentiell erheblichen finanziellen Folgen dar. Aus diesem Grund beabsichtigt der Bundesrat, mit gleichem Beschluss bereits einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 1 Milliarde Franken zu beantragen. Mit diesem Kredit soll - im Falle eines Zuschlags durch das Internationale Olym- pische Komitee (IOC) - die Deckungslücke des Durchführungsbudgets finanziert werden. Ausgangslage In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts hat die Schweiz zweimal erfolgreich olympische Winterspiele (St. Moritz 1928 und 1948) organisiert. In der Folge sind verschiedene Kandidaturen der Schweiz aus unterschiedlichen Gründen gescheitert. Gestützt auf eine Vorevaluation möglicher Durchführungsorte hat Swiss Olympic als Dachverband des Schweizer Sports die Olympia-Idee in den vergangenen Jahren neu lanciert. Mit der Kandidatur St. Moritz als Host City der olympischen Winter- spiele 2022 soll es gelingen, im internationalen Bewerberfeld erfolgreich zu beste- hen. Zu diesem Zweck ist ein hochstehendes Kandidaturdossier zu erarbeiten, wel- ches das Internationale Olympische Komitee überzeugt. Im Rahmen der bisherigen Arbeiten hat der Bundesrat die Rahmenbedingungen möglicher olympischer Winterspiele in der Schweiz festgelegt: nämlich „weisse Spiele“ in einer alpinen Landschaft bei weitgehender Nutzung der vorhandenen Infrastruktur. Das dem vorliegenden Bericht zugrunde liegende Konzept erfüllt diese Prämissen. Mit der Kandidatur für die Olympischen Winterspiele Schweiz 2022 werden die Weichen für ein nationales Projekt von internationaler Ausstrahlung gestellt. Die Schweiz würde während der Vorbereitung und Durchführung von olympischen Winterspielen im Fokus der Weltöffentlichkeit stehen. Damit verbunden ist die einmalige Chance der Schweiz, ihre politische Tradition, kulturelle Vielfalt und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit weltweit unter Beweis zu stellen. Machbarkeit des Projekts Nach Auffassung des Bundesrates haben die Ende August 2012 vorliegenden Er- kenntnisse zur technischen Machbarkeit des Olympiaprojekts eine Aussagequalität, welche die finanzielle Unterstützung des Bundes sowohl in der Phase der Kandida- tur als auch im Hinblick auf die Durchführung rechtfertigen. Das Konzept sieht St. Moritz als Host City vor. Weitere Wettkämpfe finden in Davos statt. Einzelne Veranstaltungen sind zudem in Lantsch/Lenz und in Klosters vorge- sehen.

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- Die notwendigen Infrastrukturanlagen für den Sport bestehen oder werden unabhängig von der Durchführung olympischer Winterspiele neu gebaut bzw. erneuert. Für Anlagen, die keiner nachhaltigen Nutzung an den je- weiligen Wettkampforten zugeführt werden können, wird eine nacholympi- sche Nutzung an anderen Standorten in Graubünden, der Schweiz oder im Ausland angestrebt. In St. Moritz und Davos ist je ein olympisches Dorf geplant. Die bestehenden und neu zu bauenden Infrastrukturen werden den Anforderungen der Umweltschutzgesetzgebung genügen. In der Pla- nung wird zudem grosser Wert auf die Aspekte des Klimaschutzes und des Klimawandels gelegt. - Die Beherbergung der olympischen Familie, der Gäste, des Sicherheits- personals und der freiwilligen Helfer kann grundsätzlich gewährleistet werden. Mitunter müssen die Hotelkapazitäten ausgebaut oder auf den neusten Stand gebracht werden. Die Durchführung olympischer Spiele wird für zahlreiche Betriebe Anlass und Anreiz sein, um mit den notwen- digen Investitionen auch künftig im touristischen Umfeld bestehen zu kön- nen. - Die Bewältigung des Verkehrs stellt für die Durchführung der olympischen Winterspiele eine grosse Herausforderung dar. Zum einen muss eine gros- se Anzahl von Personen transportiert werden. Zum anderen sind die Ver- kehrssysteme Strasse und Schiene aufgrund der geografischen Situation im Kanton Graubünden nur bedingt redundant. Sie haben zudem eine ein- geschränkte Massenleistungsfähigkeit. Unter Einbezug dieser Vorgaben und basierend auf Szenarien, welche die tägliche Anreise sämtlicher Be- sucherinnen und Besucher von ausserhalb des Kantons Graubünden vor- sehen, lassen sich die gesamthaften Besucherinnen und Besucher sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit dem öffentlichen Verkehr transpor- tieren. Um den Verkehr zu bewältigen, sind punktuell Ausbauten an der Bahn- und Strasseninfrastruktur notwendig. - Bei einer Veranstaltung in der Grössenordnung olympischer Winterspiele nimmt die Sicherheit einen zentralen Stellenwert ein. Die Verantwortung für die Planung und Durchführung der Sicherheitsmassnahmen liegt grundsätzlich beim Kanton Graubünden. Dieser ist auf die Unterstützung durch interkantonale und ausländische Polizeikräfte, Armee und Bevölke- rungsschutz angewiesen. Zudem ist eine Koordination der Sicherheitsbe- mühungen durch den Bund zwingend. Vor dem Hintergrund der Erfahrun- gen im Zusammenhang mit der UEFA EURO 2008, des World Economic Forum (WEF) in Davos und anderer Grossveranstaltungen kommt die Machbarkeitsbeurteilung zum Schluss, dass die Sicherheit gewährleistet werden kann. Budget der Kandidatur und Durchführung Ziel der Bestrebungen ist es, eine international wettbewerbsfähige Kandidatur aufzubauen. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Arbeiten und Aktivitäten erfordern ein Kandidaturbudget von 60 Millionen Franken. Das Budget geht vom

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Prinzip aus, dass ein Zuschlag des IOC nur dann erreicht werden kann, wenn mit einer national fundierten, zugleich aber auch international breit abgestützten Dia- logstrategie eine breite Akzeptanz für die Olympischen Winterspiele Schweiz 2022 geschaffen wird. In Anbetracht des internationalen Stellenwerts des Projekts erach- tet es der Bundesrat als angebracht, dass der Bund 50 % der Kosten für die Kandi- datur übernimmt. Für die Durchführung der Olympischen Winterspiele Schweiz 2022 wird basierend auf Expertenberechnungen von Ausgaben in der Höhe von 2,8 Milliarden Franken und Einnahmen von 1,5 Milliarden Franken ausgegangen. Damit verbleibt ein Fehlbetrag von 1,3 Milliarden Franken. Bei diesen Zahlen handelt es sich um vor- läufige Schätzungen. Diese wurden von zwei Beratungsunternehmen mit ausgewie- senem Expertenwissen in Fragen der Olympiaorganisation überprüft und in einem vorläufigen Budgetrahmen zusammengeführt. Der Bundesrat beantragt einen Bei- trag von maximal 1 Milliarde Franken an die ungedeckten Kosten der Durchfüh- rung. Entsprechend geht es für die Organisatoren darum, die Finanzierungslücke auf höchstens 1 Milliarde Franken zu reduzieren. Bei den Durchführungskosten nicht berücksichtigt sind die öffentlichen Investitionen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur, die Investitionen Privater (namentlich perma- nente Bauten für Unterkünfte, Sportstätten, Medieneinrichtungen, Telekommunikati- on) und die Kosten der Sicherheit, die nicht direkt dem Veranstalter zugewiesen werden können. Die Kosten für die Sicherheitsaufwendungen, die nicht der Veran- stalter trägt, übernimmt grundsätzlich der Kanton Graubünden.

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Inhaltsverzeichnis

Übersicht 2 1 Ausgangslage und Rahmenbedingungen 7 1.1. Ausgangslage 7 1.1.1 Kandidatur als vorgezogener Durchführungsentscheid 7 1.1.2 Stand der Arbeiten und politische Optionen 7 1.2 Die olympische Bewegung 8 1.2.1 Das Internationale Olympische Komitee 8 1.2.2 Die Grundwerte der olympischen Bewegung 8 1.2.3 Die olympische Bewegung in der Schweiz 9 1.3 Olympische Winterspiele in der Schweiz 9 1.3.1 St. Moritz 1928 und 1948 9 1.3.2 Erfolglose Kandidaturen 10 1.3.3 Organisationskapazität der Schweiz 11 1.4 Das nationale und internationale Umfeld der Kandidatur 2022 11 1.4.1 Nationale Ebene 11 1.4.2 Internationale Ebene 12 1.5 Olympische Winterspiele als Chance und Herausforderung 12 1.5.1 Mediale Beachtung als Reputationschance 12 1.5.2 Stärkung der Winterdestination Schweiz 13 1.6 Anforderungen und Rahmenbedingungen des IOC 13 1.6.1 Beurteilung der Kandidaturdossiers 13 1.6.2 Zeitliche Meilensteine der Kandidatur 14 1.6.3 Organisation der Kandidatur 14 1.7 Konzept der Kandidatur Schweiz 2022 15 1.7.1 Die Kandidatur als Zukunftsprojekt 15 1.7.2 Der Anspruch des Olympiavermächtnisses 15 1.7.3 Gesellschaftliche Relevanz des Olympiavermächtnisses 16 1.8 Technische Machbarkeit des Projekts 18 1.8.1 Problemstellung 18 1.8.2 Infrastruktur Sport 18 1.8.3 Olympische Dörfer 19 1.8.4 Verkehr 20 1.8.5 Raum und Umwelt 24 1.8.6 Beherbergung 25 1.8.7 Sicherheit 26 1.8.8 Paralympics 28 1.9 Nachhaltigkeit, Innovation und Vermächtnis (NIV) 28 1.9.1 Nachhaltigkeit als Grundvoraussetzung 28 1.9.2 Das Konzept Nachhaltigkeit, Innovation und Vermächtnis 29 1.10 Garantien gegenüber dem IOC 30 1.11 Sportförderung im Rahmen der Kandidatur 31 1.11.1 Olympische Spiele und nationale Leistungsfähigkeit 31 1.11.2 Fördermassnahmen und Entwicklungsperspektiven 32

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1.12 Kosten und Finanzierung der olympischen Winterspiele 33 1.12.1 Kandidaturbudget 34 1.12.2 Organisations- und Durchführungsbudget (OCOG-Budget) 37 1.12.3 Infrastruktur- und Sicherheitsbudget (Non-OCOG-Budget) 41 2 Auswirkungen und Risiken 44 2.1 Auswirkungen auf den Bund 44 2.2 Auwirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete 45 2.3 Auswirkungen auf Tourismus und Wirtschaft 45 2.4 Auswirkungen auf Raum, Umwelt und Gesellschaft 47 2.5 Auswirkungen auf das Image der Schweiz im Ausland 47 2.6 Risiken 47 3 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu nationalen Strategien des Bundesrates 48 3.1 Verhältnis zur Legislaturplanung 48 3.2 Verhältnis zu nationalen Strategien des Bundesrates 48 4 Rechtliche Aspekte 49 4.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit 49 4.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz 49 4.3 Anpassung der rechtlichen Grundlagen 49 4.4 Erlassform 51 4.5 Unterstellung unter die Ausgabenbremse 51 4.6 Einhaltung der Grundsätze der Subventionsgesetzgebung 51 4.6.1 Gesetzliche Grundlage zur Ausrichtung der Subventionen 51 4.6.2 Die Bedeutung der Subvention für die vom Bund angestrebten Ziele 51 4.6.3 Materielle und finanzielle Steuerung einer Subvention 51 4.6.4 Verfahren der Beitragsgewährung 51 4.7 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen 52 4.8 Datenschutz 52

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1 Ausgangslage und Rahmenbedingungen 1.1. Ausgangslage 1.1.1 Kandidatur als vorgezogener Durchführungsentscheid Die Organisation olympischer Winterspiele ist ein nationales Projekt mit grosser internationaler Ausstrahlung. Eine Nation, die sich der Herausforderung dieses Projekts stellt, steht im Schaufenster der Weltöffentlichkeit. Olympische Winterspie- le sind deshalb für den mit der Durchführung beauftragen Staat eine einmalige Chance, seine geschichtliche Entwicklung, politische Tradition, kulturelle Vielfalt und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einem weltweiten Milliardenpublikum näher- zubringen. Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat zur Auffassung gelangt, die Bestrebungen von Swiss Olympic und des Kantons Graubünden zur Vorbereitung einer schweize- rischen Kandidatur für die olympischen Winterspiele 2022 zu unterstützen. Gegen- stand des vorliegenden Berichts ist die finanzielle Unterstützung der Kandidatur durch den Bund in der Höhe von 30 Millionen Franken (Gesamtkosten der Kandida- tur: 60 Millionen Franken) und die damit zusammenhängenden weiteren Verpflich- tungen des Bundes (Garantieleistungen gegenüber dem Internationalen Olympischen Komitee, IOC). Der Entscheid über die Beitragsleistung des Bundes an die Kandidatur ist ein politi- sches Präjudiz mit erheblichen finanziellen Folgen. Aus Gründen der politischen Transparenz und finanziellen Planungssicherheit beabsichtigt daher der Bundesrat, den eidgenössischen Räten bereits in der jetzigen Projektvorphase einen Verpflich- tungskredit von 1 Milliarde Franken für die Finanzierung der Deckungslücke des Durchführungsbudgets (sog. OCOG-Budget). Dieser Kredit stellt zugleich die finanzrechtliche Grundlage für die Ermächtigung des Bundesrates dar, die vom IOC einverlangten finanziellen Garantien bezüglich Infrastrukturinvestitionen und Defi- zitdeckung abzugeben.

1.1.2 Stand der Arbeiten und politische Optionen Die Vorbereitungsarbeiten für die Lancierung einer Kandidatur sind im internationa- len Vergleich weit gediehen, befinden sich aber immer noch in einer Studienphase. Die Ende August 2012 vorliegenden Erkenntnisse zur Machbarkeit des Olympiapro- jekts haben für den Bundesrat eine Aussagequalität, welche die finanzielle Unter- stützung des Bundes sowohl in der Phase der Kandidatur als auch im Hinblick auf die Durchführung der internationalen Grossveranstaltung rechtfertigen. Entsprechend ist es das Ziel dieses Berichts, das heute verfügbare Expertenwissen und die daraus gewonnen Erkenntnisse zur Durchführung von olympischen Winter- spielen umfassend darzustellen. Dabei gilt es in Rechnung zu stellen, dass die heute zur Diskussion stehenden Lösungsansätze bei der Erarbeitung der Detailkonzepte wesentliche Änderungen erfahren können. Was Inhalt und Form des Berichts des Bundesrates betrifft, wurde dieser in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Verwaltungsstellen des Kantons Graubünden (Departement für Volkswirtschaft und Soziales) vorbereitet. Mit Botschaft vom 10.

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September 2012 empfiehlt der Regierungsrat des Kantons Graubünden dem Bündner Stimmvolk, die Vorlage über die Kandidatur zur Durchführung olympischer Winter- spiele im Kanton Graubünden im Jahr 2022 anzunehmen (Abstimmung vom 3. März 2013). Der systematische Informationsaustausch zwischen den federführenden Verwaltungsstellen von Bund und Kanton hat zur Folge, dass dem vorliegenden Bericht des Bundes und der Botschaft des Kantons die gleichen Studien und Exper- tenerkenntnisse zugrunde liegen. In formeller Hinsicht kommt die enge Kooperation darin zum Ausdruck, dass verschiedene Textpassagen des Berichts ähnlich formu- liert oder gänzlich identisch sind. Mit dem Bundesbeschluss, der mit der späteren Botschaft beantragt werden soll, legen sich Bundesrat und Bundesversammlung nicht definitiv fest. Die Option des Projektabbruchs bleibt politisch und sachlich weiterhin offen. Ein negativer Aus- gang der Abstimmung im Kanton Graubünden über die Kandidaturvorlage (3. März 2013) hätte automatisch das Ende des Projekts zur Folge. Aber auch bei einer späte- ren Projektentwicklung im Widerspruch zu den ursprünglichen Zielsetzungen und Vorstellungen hätte der Bundesrat bis 2015 (Vergabeentscheid des Internationalen Olympischen Komitees) die Option, seine Unterstützung für das Projekt zurückzu- ziehen.

1.2 Die olympische Bewegung 1.2.1 Das Internationale Olympische Komitee Das Internationale Olympische Komitee (IOC) ist eine nichtstaatliche Organisation mit Sitz in Lausanne. Zweck des Komitees, das derzeit aus 204 nationalen Olympi- schen Komitees und 35 internationalen Sportverbänden auf fünf Kontinenten be- steht, ist die Organisation und Betreuung der Olympischen Spiele. Rechtlich handelt es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Verein im Sinne des Schweizeri- schen Zivilgesetzbuches. Die Schweiz hat mit dem IOC das Abkommen vom 1. November 20001 betreffend das Statut des IOC in der Schweiz abgeschlossen. Das IOC hat den Status eines offiziellen Beobachters der Vereinten Nationen. Es hält die Schirmherrschaft über die olympische Bewegung und beansprucht alle Rechte an den olympischen Spielen und Symbolen (Fahne, Mottos und Hymne). Im Zentrum der IOC-Aufgaben steht die Betreuung und Organisation der Sommer- und Winterspiele. Die Leitung der 1894 gegründeten Organisation liegt beim Präsiden- ten, derzeit Jacques Rogge, beim IOC Executive Board (Vorstand) und der IOC Session (Hauptversammlung).

1.2.2 Die Grundwerte der olympischen Bewegung Die grundlegenden Prinzipien und fundamentalen Werte des «Olympismus» sind in der Olympischen Charta niedergelegt. Die Prinzipien des Olympismus verbinden Sport mit Kultur und Bildung. Auf deren Grundlage soll sich eine Lebensphiloso- phie entwickeln, die auf Freude an der Leistung und der Achtung fundamentaler ethischer Prinzipien aufbaut. Jede Form von Diskriminierung einer Nation oder einer

1 SR 0.192.122.415.1

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Person aufgrund von Rasse, Religion, Politik, Geschlecht oder aus anderen Gründen ist mit der Zugehörigkeit zur olympischen Bewegung unvereinbar. Von zentraler Bedeutung ist das gegenseitige Verständnis im Geiste von Freund- schaft, Solidarität und Fairplay. Ziel der olympischen Bewegung ist es, die Bestre- bungen für ein friedliches und gerechtes Zusammenleben der Nationen zu unterstüt- zen, indem die Jugend durch sportliche Betätigung im Einklang mit den olympischen Werten erzogen wird. Die Prinzipien der Olympischen Charta entspre- chen über weite Strecken den Grundprinzipien schweizerischer Staatlichkeit: näm- lich direkte Demokratie, Föderalismus und Konkordanz nach innen sowie Neutrali- tät und Humanität nach aussen.

1.2.3 Die olympische Bewegung in der Schweiz Die ersten olympischen Spiele der Neuzeit fanden 1896 in Athen statt. Damals reiste der Turner Louis Zutter aus Neuenburg privat nach Athen und gewann als erster Schweizer eine Goldmedaille. Das «Schweizerische Olympische Comité» (SOC) wurde schliesslich 1912 durch das Schweizer IOC-Mitglied Godefroy de Blonay gegründet. Im Jahre 1920 nahm erstmals eine offizielle Delegation der Schweiz an den olympischen Spielen in Antwerpen teil. Auf der Grundlage eines 1923 unterzeichneten Vertrags beauftragte der «Schweize- rische Landesverband für Leibesübungen» (SLL) das SOC, inskünftig die Teilneh- mer für die olympischen Spiele auszuwählen und Delegationen zusammenzustellen. Heute selektioniert Swiss Olympic die Sportlerinnen und Sportler, welche die Schweiz an olympischen Spielen vertreten. Als Dachverband des Schweizer Sports ist es die zentrale Aufgabe von Swiss Olympic, die 83 Mitgliedverbände der Som- mer- und Wintersportarten in allen Belangen ihrer Aktivitäten zu fördern und zu unterstützen.

1.3 Olympische Winterspiele in der Schweiz 1.3.1 St. Moritz 1928 und 1948 Nachdem die Niederlanden als Durchführungsort der olympischen Sommerspiele 1928 auf die Organisation der Winterspiele verzichtet hatten, wurde die Schweiz mit St. Moritz als Austragungsort gewählt. Insgesamt nahmen 464 Sportlerinnen und Sportler aus 25 Nationen an den Winterspielen 1928 in der Schweiz teil. Damals wurden 14 Medaillensätze in den Sportarten Ski (Langlauf, Skisprung, nordische Kombination), Eiskunstlauf, Eisschnelllauf, Bob, Skeleton und Eishockey vergeben. 39 832 Zuschauerinnen und Zuschauern besuchten die Wettkämpfe; 330 Medienver- treter aus 27 Ländern berichteten aus St. Moritz. Die Veranstalter verfügten über ein Budget von 70 000 Franken. Der Bund unter- stützte die Durchführung der Spiele mit einem Beitrag von 40 000 Franken. Aus dieser Zeit stammen sowohl die Skisprungschanze, auf der bis 2006 regelmässig internationale Wettkämpfe durchgeführt wurden, als auch die Bob- und Skeleton- bahn, die bis heute jeden Winter für nationale und internationale Wettkämpfe ge- nutzt wird. Letztere verfügt über ein einmalige internationale Reputation, handelt es sich doch weltweit um die einzige verbliebene Natureisbahn.

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Nach Beendigung des Zweiten Weltkriegs fanden die ersten olympischen Winter- spiele 1948 ebenfalls in St. Moritz statt. Im Bewerbungsverfahren hatte sich St. Moritz gegen Lake Placid (USA) durchgesetzt. In 6 Sportarten und 22 Disziplinen nahmen 878 Sportlerinnen und Sportler aus 28 Nationen teil. Die Spiele wurden von 59 037 Zuschauerinnen und Zuschauern besucht; 570 Journalisten aus 38 Ländern berichteten über die Winterspiele in der Schweiz. Das Budget des Organisationskomitees betrug 1,1 Millionen Franken. Etwa die Hälfte konnte aus dem Verkauf von Eintrittskarten gedeckt werden. Der Beitrag des Kantons belief sich auf 100 000 Franken, jener der Gemeinde St. Moritz auf 76 000 Franken. Der Bund leistete einen Beitrag von 133 000 Franken und übernahm das Defizit von 24 000 Franken. Die Anlagen aus dem Jahr 1928 konnten grundsätzlich wieder genutzt werden. Aufgrund der Qualität der bestehenden Infrastruktur waren lediglich punktuelle Modernisierungsarbeiten auszuführen. Als neue Disziplin war der Alpine Skilauf in das Programm aufgenommen worden. Die erforderlichen Infrastrukturen waren bereits vorhanden, musste also nicht neu erstellt werden. Was die Beherbergung betrifft, mietete die Gemeinde für die Durchführung der Spiele fünf Hotels in St. Moritz-Bad. Alle anderen Hotels gaben 20 % der Betten für die olympischen Spiele zu stark reduzierten Preisen ab. Auf diese Weise konnten genügend Unterkünfte bereitgestellt werden. Das Interesse an den olympischen Winterspielen in St. Moritz war weltweit sehr gross. Dies war unter anderem darauf zurückzuführen, dass es sich um die erste internationale Grossveranstaltung nach dem Zweiten Weltkrieg handelte. Für St. Moritz brachten die Winterspiele einen wirtschaftlichen Entwicklungsschub in den Bereichen Infrastruktur (Strassen, Telefonnetz, Erschliessung Skigebiet) und techni- schem Wissensaustausch über die Landesgrenzen hinweg. Für den damals noch nicht so verbreiteten Wintersport stellten die Spiele eine sport- lich und wirtschaftlich wichtige Präsentationsplattform dar. Nach den olympischen Winterspielen von 1948 erlebte St. Moritz einen eindrücklichen touristischen Auf- schwung und wurde in der Folge zu einem der weltweit bekanntesten Wintersportor- te.

1.3.2 Erfolglose Kandidaturen In den vergangenen Jahrzehnten wurden in verschiedenen Regionen Anläufe zur Lancierung von Kandidaturen für olympische Winterspiele unternommen, ohne dass daraus national getragene Projekte hervorgingen. So wurden in den Gemeinden Lausanne 1952, St. Moritz 1960, Sion 1968 und 1976, Bern 2010 und Zürich 2014 Kandidaturen geplant, die allerdings bereits in einer frühen Phase scheiterten. Demgegenüber war die Kandidatur von Sion für die olympischen Winterspiele 2002 und 2006 national breit abgestützt und international kompetitiv. In beiden Fällen verlieh das IOC Sion den Status „Candidate City“. Entgegen den hohen Erwartungs- haltungen unterlag die Kandidatur „Sion 2006“ schliesslich der Kandidatur von Torino (Italien).

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1.3.3 Organisationskapazität der Schweiz Mit der erfolgreichen Durchführung verschiedener internationaler Sportgrossveran- staltungen hat die Schweiz den Nachweis erbracht, dass sie in sportlicher, infrastruk- tureller und politischer Hinsicht die Kapazitäten aufbringt, um anspruchsvolle Grossanlässe zielführend zu organisieren. Zu diesen Veranstaltungen mit internatio- naler Ausstrahlung gehören etwa: FIS Ski-Weltmeisterschaften 2003, UEFA EURO 2008 und die jährlich wiederkehrenden Weltcupveranstaltungen in Wengen, Adelboden, Crans-Montana, Lenzerheide und St. Moritz. Solche internationale Sportgrossveranstaltungen tragen dazu bei, den Bekanntheits- grad und das Image der Schweiz im Ausland positiv zu prägen. Olympische Winter- spiele sind in allen Belangen eine Dimension grösser und entsprechend ein Anlass von besonders hoher Komplexität. Unter diesen Vorzeichen stellt deren Organisati- on eine ausserordentlich grosse Herausforderung dar. Ebenso gross sind aber auch die Chancen für eine langfristige Steigerung von Image und Reputation der Schweiz, wenn es gelingt, die olympischen Winterspiele erfolgreich durchzuführen.

1.4 Das nationale und internationale Umfeld der Kandidatur 2022 1.4.1 Nationale Ebene Die Analyse der im frühen Stadium gescheiterten Olympiakandidaturen führt zur Erkenntnis, dass der rechtzeitige Einbezug aller betroffenen Kreise (Bund, Kantone, Gemeinden, Swiss Olympic und Wirtschaft) ein zentraler Erfolgsfaktor darstellt. In einem ersten Schritt wurde daher die Tragfähigkeit einer weiteren schweizerischen Kandidatur mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Sport ausgelo- tet. Auf eine Anfrage von Nationalrat Tarzisius Caviezel (10.1047) hielt der Bundesrat in seiner Antwort vom 1. September 2010 fest, dass olympische Spiele dem organi- sierenden Land eine einmalige Chance bieten, seine Leistungsfähigkeit der Weltöf- fentlichkeit unter Beweis zu stellen. Weitere Vorteile werden in der Stärkung der nationalen Identität, im Imagegewinn und in beträchtlichen positiven Effekten im Bereich der Tourismus-, Freizeit- und Sportindustrie gesehen. Für die Durchführung olympischer Winterspiele formulierte der Bundesrat folgende Rahmenbedingungen: "weisse Spiele" und kurze Wege in einer alpinen Landschaft, ein Wintersportort als Zentrum, sowie Nutzung weitgehend vorhandener Infrastruktur (Verkehr, Sportan- lagen und Beherbergung). Vor dem Hintergrund der erwähnten Antwort des Bundesrates hat Swiss Olympic am 24. Januar 2011 die Rahmenbedingungen für eine Schweizer Olympia- Kandidatur formuliert. In der Folge entschied der Exekutivrat von Swiss Olympic am 11. August 2011 eine allfällige Schweizer Olympia-Kandidatur mit den Standor- ten Davos und St. Moritz zu prüfen. Graubünden setzte sich damit gegen die Kandi- datur Genf/Waadt/Wallis durch. In einem nächsten Schritt wurde am 21. Dezember 2011 der Verein XXIV. Olympi- sche Winterspiele Graubünden 2022 (Verein) gegründet, in dem der Kanton Grau- bünden, die Gemeinden St. Moritz und Davos sowie Vertreter des Bundes und von Swiss Olympic als Gründungsmitglieder zeichneten. Gestützt auf vertiefte Abklä- rungen des Vereins zur Machbarkeit entschied das Sportparlament von Swiss Olym-

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pic (Delegierte der 83 Mitgliedverbände) am 24. Mai 2012 einstimmig, dass die Schweiz eine Kandidatur für die olympischen Winterspiele 2022 einreichen soll. Dieser Entscheid stand unter dem Vorbehalt, dass die noch ausstehenden politischen Entscheide auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene positiv ausfallen.

1.4.2 Internationale Ebene Die Kandidatur Schweiz 2022 steht in Konkurrenz mit verschiedenen anderen Kandidaturen. Derzeit sind Kandidaturen in Barcelona (Spanien), Lwiw (Ukraine) und Oslo (Norwegen) in Vorbereitung, während Denver (USA) die Kandidaturarbeiten eingestellt hat. Wieder offen ist eine Kandidatur der Stadt Mün- chen (Deutschland), die bei der Wahl für die Austragung 2018 unterlegen war. Nach der Durchführung der Winterspiele 2010 in Vancouver (Kanada) und der Vergabe der Winterspiele 2014 nach Sotschi (Russland) sowie 2018 nach Pyeong- chang (Südkorea) sind die Chancen intakt, dass für die Durchführung 2022 eine Vergabe nach Europa erfolgt. Aufgrund der Ausgangslage dürfte einer Kandidatur der Schweiz vor allem aus Norwegen (und allenfalls aus Deutschland) ernsthafte Konkurrenz erwachsen, zumal die Kandidatur Oslo dem Konzept Schweiz 2022 („weisse Spiele“) am Nächsten kommen dürfte.

1.5 Olympische Winterspiele als Chance und Herausforderung 1.5.1 Mediale Beachtung als Reputationschance Olympische Winterspiele sind eine Sportveranstaltung, welche die globale Völker- familie des Sports zusammenbringt und daher in allen Kontinenten eine ausserge- wöhnliche mediale Beachtung findet. Das organisierende Land und der Austra- gungsort (Host City) stehen während längerer Zeit im Mittelpunkt der weltweiten Berichterstattung. Olympische Winterspiele in der Schweiz sind für unser Land in vierfacher Hinsicht mit grossen Chancen verbunden: - International sind sie geeignet, die Reputation der Schweiz als sicheres und leistungsfähiges Land zu stärken. - Gesellschaftlich fördern sie das nationale Zusammengehörigkeitsgefühl und können breite Bevölkerungskreise motivieren, Sport zu treiben und sich zu be- wegen. - Volkswirtschaftlich stärken sie die Tourismusdestination Schweiz und die regionalwirtschaftliche Entwicklung durch nachhaltige Investitionen in die Inf- rastruktur. - Sportlich bieten sie eine Plattform, den nationalen Breiten- und Spitzensport unter besonderer Berücksichtigung des Nachwuchsleistungssports zu fördern und weiterzuentwickeln. Die Durchführung von olympischen Winterspielen ist insbesondere für die Reputati- on der Marke Schweiz und die langfristige touristische Entwicklung unseres Landes eine grosse Chance und von entsprechender volkswirtschaftlicher Bedeutung.

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1.5.2 Stärkung der Winterdestination Schweiz Nachhaltige Winterspiele festigen die Stellung der Winterdestination Schweiz im internationalen Wettbewerb. Trotz hoher Kosten für die Durchführung sind umsich- tig veranstaltete Winterspiele mit einem dauerhaften Nutzen für Wirtschaft, Staat und Gesellschaft verbunden. Entsprechend gross ist der Standortwettbewerb zwi- schen Kontinenten und Nationen bei der Vergabe der Spiele. Die Schweiz ist ein Pionierland des alpinen Wintertourismus. In den Jahren 1928 und 1948 wurden olympische Winterspiele in St. Moritz ausgetragen, was die Ent- wicklung des modernen Wintertourismus in den Schweizer Alpen wesentlich stimu- liert hat. Der Wintertourismus wiederum hat mit seinen vielfältigen und einzigarti- gen Schneesportaktivitäten entscheidend zur Entwicklung des Tourismusstandortes Schweiz und zum Wohlstand im Schweizer Alpenraum beigetragen. Der Schweizer Alpenraum besitzt ausgeprägte Voraussetzungen, um sich im Winter nachhaltig touristisch weiter zu entwickeln. Der Wintertourismus der Schweiz verfügt dank der hochgelegenen Destinationen über einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenzdestinationen aus dem umliegenden Ausland. Entscheidende Standortfaktoren sind zudem das Destinationsimage, die Attraktivität der Schneesportangebote, die Service- und Qualitätsstandards sowie der Ausbaustand tourismusrelevanter Infrastrukturen (u.a. auch der Transport-Infrastrukturen). Ange- sichts der internationalen Ausstrahlung können olympische Winterspiele zudem Impulse bei der Erschliessung des globalen touristischen Wachstumspotenzials verleihen und weltweit das Image der Schweiz als Wintertourismusland und Wirt- schaftsstandort stärken.

1.6 Anforderungen und Rahmenbedingungen des IOC 1.6.1 Beurteilung der Kandidaturdossiers Im Gegensatz zu einer verbreiteten Meinung lassen die Vorgaben des IOC konzepti- onellen Spielraum für erfolgreiche Kandidaturen von mittleren und kleineren Aus- tragungsorten. Alpine Regionen mit den erforderlichen infrastrukturellen Vorausset- zungen treten auch gegen aufwendige mondäne Kandidaturen von Grossstädten durchaus mit intakten Chancen an. Die Vielzahl der IOC-Bewertungskriterien er- laubt eine differenzierte Gewichtung der Vor- und Nachteile einer Kandidatur. Das IOC evaluiert eine Kandidatur auf der Grundlage von 11 Hauptkriterien. Mittels eines Rasters wird geprüft, ob die vorgegebenen Standards erfüllt sind. Die Prü- fungsmodalitäten ermöglichen eine hohe Beurteilungsflexibilität. Ist beispielsweise die Kapazität eines Sportstadions kleiner als vom IOC empfohlen, werden entspre- chend Punkte abgezogen. Kann das gleiche Stadion auch nach den olympischen Spielen genutzt werden, wird dieser Punkteabzug allenfalls mehr als wettgemacht. Das IOC nimmt eine umfassende Gesamtbeurteilung einer Kandidatur vor. Auch wenn alpine Regionen einzelne Empfehlungen des IOC nicht erfüllen, können diese ein überzeugendes Gesamtkonzept präsentieren und sich so gegenüber der Konkur- renz durchsetzen. Bei dieser Ausgangslage kann die Schweiz nur mit einer an schweizerischen Verhältnissen und Gegebenheiten ausgerichteten Kandidatur er- folgreich sein.

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1.6.2 Zeitliche Meilensteine der Kandidatur Damit die Schweiz mit St. Moritz am Auswahlverfahren für die Durchführung der olympischen Winterspiele 2022 teilnehmen kann, sind verschiedene zwingende Termine einzuhalten. Spätestens im November 2013 muss die Kandidatur beim IOC durch Swiss Olympic und die Host City St. Moritz im Rahmen eines Letter of Intent angemeldet werden. Im März 2014 muss dem IOC ein Mini Bid Book eingereicht werden, das die Abgabe von finanziellen Garantien durch den Bund beinhaltet. Im Juli 2014 entscheidet das IOC über die Zulassung der Kandidatur und die Erlangung des Status "Candidate City". Bis im Januar 2015 ist schliesslich das Bid Book einzu- reichen. Auf der Grundlage dieser Dokumentation und einem Evaluationsbesuch des IOC vor Ort wird die Hauptversammlung des IOC Ende Juli 2015 über den Zuschlag der Spiele 2022 entscheiden. Im Einzelnen können folgende Phasen unterschieden werden: - "Vorbereitung" (bis Mitte 2013): In dieser Phase geht es um die Vorbereitung der Entscheidfindung in Bund und Kanton, ob der Kandidaturprozess beim IOC gestartet werden soll oder nicht. - "Applicant City" (bis Ende 2014): In dieser Phase sind die Konzepte mittels Vorstudien zur Durchführung der Spiele zu vertiefen; sie endet mit dem Selek- tionsentscheid des IOC Executive Board für die darauf folgende Bewerbungs- phase. - "Candidate City" (bis Mitte 2015): In dieser Phase sind die detaillierten Kandi- daturunterlagen vorzulegen. Im Vordergrund steht die Präsentation des Projekts auf der internationalen Bühne. Diese Phase endet mit dem Entscheid der IOC- Hauptversammlung über die Vergabe der olympischen Winterspiele 2022.

1.6.3 Organisation der Kandidatur Gegenwärtig werden die Arbeiten für die Vorbereitung der Kandidatur vom Verein XXIV. Olympische Winterspiele Graubünden 2022 geführt. Bis zur Volksabstim- mung vom 3. März 2013 im Kanton Graubünden wird der Verein die erforderlichen Arbeiten weiterführen. Sollten sich die zuständigen Instanzen auf allen staatlichen Ebenen dafür aussprechen, das Projekt Olympische Winterspiele Schweiz 2022 weiter zu verfolgen, wäre spätestens für die folgenden Projektphasen eine neue Organisationsform zu wählen. Erste Abklärungen über die neue Rechtsform wurden bereits gemacht. Die Komple- xität des Projekts, die Anzahl der involvierten Akteure und Instanzen, aber auch die betriebliche notwendige Flexibilität in der Zeit bis zum Zuschlagentscheid des IOC sprechen für die Gründung einer juristischen Person in der Form einer Aktiengesell- schaft. In diesem Zusammenhang ist auch zu klären, wie den unterschiedlichen Finanzierungsanteilen der verschiedenen Partner angemessen Rechnung getragen werden kann. Der Bundesrat wird nach der Volksabstimmung im Kanton Graubünden vom 3. März 2013 entscheiden, in welcher Weise der Bund, insbesondere die von einer Kandidatur besonders betroffenen Departemente, bei der strategischen Steuerung der neuen Kandidaturorganisation mitwirkt.

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Zu klären sind letztlich auch die steuerrechtlichen Folgen einer organisatorischen Neuausrichtung.

1.7 Konzept der Kandidatur Schweiz 2022 1.7.1 Die Kandidatur als Zukunftsprojekt Olympische Winterspiele sind eine grosse Herausforderung für die Schweiz. Sie sind ein gesellschaftspolitisches Projekt von nationaler Dimension und internationa- ler Ausstrahlung: ein Projekt der Gegenwart für künftige Generationen. Erfahrungs- gemäss haben sie das Potential, eine Nation zu bewegen und nachhaltige Verände- rungen einzuleiten. Bei der Durchführung der olympischen Winterspiele 2022 soll nicht nur der sportli- che Wettkampf im Zentrum stehen. Vielmehr sollen die Spiele zum Anlass genom- men werden, um Antworten auf die Frage zu geben, wie die Bergregionen und ihre Bevölkerung auch in Zukunft vom Tourismus und Wintersport leben können.

1.7.2 Der Anspruch des Olympiavermächtnisses Kern der Kandidatur ist das Ziel, die Grundsätze der Nachhaltigkeit und Innovation im Kontext des Olympiaprojekts umzusetzen. Zu diesem Zweck sollen für einen Zeithorizont von 15 bis 20 Jahren Entwicklungsschwerpunkte gebildet werden, die der nächsten Generation als Vermächtnis und Auftrag zur Weiterführung überant- wortet werden. In ihrem Anspruch sind sie zu vergleichen mit den Pionierleistungen der schweizerischen Hotellerie des 19. Jahrhunderts, deren prominente Vertreter zahlreichen Bergtälern neue wirtschaftliche Perspektiven verschafften und so den Grundstein für den Ruf der Schweiz als Wintersportdestination legten. Gestützt auf diese Zielsetzung wurde die Vision „St. Moritz 2022“erarbeitet. Die Vision soll Identität stiften und richtet sich an alle Landesteile und Bewohner der Schweiz. Sie verbindet drei Elemente zu einer Kernaussage und lautet:

Unsere Berge - Unsere Spiele - Unsere Zukunft

Die inhaltliche Verbindung dieser Trias bringt folgender Leitsatz zum Ausdruck:

Wir überzeugen die Welt mit olympischen Spielen inmitten unserer Bergwelt, da wo der Winter zu Hause ist. Diese Berge definieren den Rahmen für olympische Spiele einer neuen Generation – echt und sorgfältig, mit Respekt für Mensch und Natur. So halten wir Gastfreundschaft. Der Wintersport kehrt zu seinen Wurzeln zurück. Dort kann Zukunft entstehen. Dafür übernehmen wir Verantwortung.

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Die Begrenztheit des Gebirgsraums soll als Chance genutzt werden. Mit der Idee, olympische Spiele mitten in einer alpinen Bergregion durchzuführen, dokumentiert die Schweiz Mut und setzt gleichzeitig aus Respekt vor Mensch und Natur einen Kontrapunkt. In der Betonung der Begrenzung möglicher Entwicklungen liegt die kollektive Chance, Innovationen voranzutreiben und tradierten Werten neuen Inhalt zu geben. Angeleitet von den Prinzipien der Nachhaltigkeit und Innovation sollen in einem breiten Beteiligungsprozess Szenarien zur Bewältigung der Herausforderungen entwickelt werden, die der künftige Lebensalltag einer Bergregion mit sich bringt. Die olympischen Spiele sollen so genutzt werden, um Entwicklungen in den Berei- chen Sport, Gesellschaft, Wirtschaft und Politik anzustossen und in Kooperation mit öffentlichen und privaten Partnern voranzutreiben. Dieser Entwicklungsprozess (NIV-Prozess) lässt sich wie folgt abbilden:

1.7.3 Gesellschaftliche Relevanz des Olympiavermächtnisses Im Rahmen des NIV-Konzeptes sollen somit nicht nur Lösungen für die nachhaltige Durchführung olympischer Spiele im Alpenraum entwickelt, sondern auch nachhal- tige gesellschaftsrelevante Projekte wie „Künftiges Leben in den Bergen“ und „Jugend, Sport und olympische Werte“ lanciert werden. Mit dem NIV-Konzept entsteht für die Schweiz und für den Kanton Graubünden eine Modernisierungs- und Innovationsplattform. Diese ist geeignet, ein Vermächtnis zu hinterlassen, das so- wohl Bergregionen als auch der Jugend und dem Sport von Nutzen sein kann und international Anstoss zu neuen Entwicklungen gibt. In Anbetracht der Dimension des Projekts soll nicht erst die Durchführung, sondern bereits die Kandidatur (Phase 2013 bis 2015) und die damit einhergehenden Projekte und Investitionen ein wahrnehmbares Vermächtnis hinterlassen. Dazu gehören

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Verbesserungen im Bereich der Infrastruktur und Sportstätten sowie Konzepte und Programme zur Förderung des Breiten- und Spitzensports unter spezieller Berück- sichtigung der Bedeutung des Nachwuchs- und Jugendsports. Erwartet werden aber auch Projekte, die sich dem Thema „Leben in den Bergen“ widmen. In diesem Zusammenhang gilt es Fragestellungen rund um die Entwicklung von touristischen Destinationen, die Sicherung und Weiterentwicklung des Wintertourismus oder neue Inszenierungen von Erlebnistourismus im Sommer und im Winter anzugehen.

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1.8 Technische Machbarkeit des Projekts 1.8.1 Problemstellung Im Hinblick auf die politische Entscheidungsfindung zur finanziellen Beteiligung von Bund und Kanton am Projekt hat der Verein Olympische Winterspiele Grau- bünden 2022 in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sport (BASPO) sowohl Ingenieur- und Planungsbüros als auch Fachexperten in Fragen der Organisation von Sportgrossveranstaltungen beauftragt, die technische Machbarkeit olympischer Winterspiele im Kanton Graubünden zu prüfen. Dabei ging es um die Klärung der Frage, ob die Spiele unter Berücksichtigung der verschiedenen Vorgaben und Rahmenbedingungen durchführbar sind. Grundlage der entsprechenden Abklärungen bildeten das Kandidaturkonzept des Vereins, die geographischen Gegebenheiten des Kantons, die Vorgaben des IOC sowie die Ge- setzgebung von Bund und Kanton namentlich im Bereich des Umweltrechts (insbe- sondere Wald-, Gewässer-, Natur- und Landschaftsschutz). Unter diesen Vorzeichen haben die Fachexperten die technische Machbarkeit in den verschiedenen Bereichen geprüft. Deren Erkenntnisse wurden in einzelnen Fällen (Finanzen und Verkehr) durch die Einholung von Zweitgutachten überprüft und validiert. Ausgehend vom heutigen Wissensstand kommen die Expertenabklärungen zum Ergebnis, dass die Machbarkeit des Projekts Olympische Winterspiele Schweiz 2022 im Grundsatz bejaht werden kann. In einem nächsten Schritt geht es nun darum, weitere Verbesserungsmöglichkeiten zu orten und das Projekt durch entsprechende Planungsanpassungen laufend zu optimieren. Diese Arbeiten bilden die Grundlage für die Erstellung des Bid Book, das dem IOC Ende 2014 eingereicht werden muss. Generell kann festgehalten werden, dass die geleisteten Vorarbeiten inzwischen einen beachtlichen Konkretisierungsgrad aufweisen.

1.8.2 Infrastruktur Sport Im Rahmen der Machbarkeitsstudien wurde eingehend geprüft, welche Standorte sich für die Durchführung der verschiedenen Sportarten eignen. Dabei galt es, die Vorgaben des IOC, das im Kanton bestehende Anlagenangebot sowie disziplinenspezifische Traditionen zu berücksichtigen. Der Kanton Graubünden verfügt über eine gut ausgebaute Wintersport-Infrastruktur, die sich in der Vergan- genheit bei der Durchführung internationaler Veranstaltungen bewährt hat. Dies im Unterschied zu anderen Durchführungsorten (z.B. Sotschi, Pyeongchang), wo nach dem Retortenprinzip sämtliche Anlagen neu erstellt werden. Das Infrastrukturkonzept Sport sieht vor, die bestehenden Anlagen permanent oder temporär auszubauen. Aus Gründen der Nachhaltigkeit wird ein möglichst hoher Anteil an permanenten Neu- oder Erweiterungsbauten angestrebt. Ziel ist es, die einzelnen Bauten auch nach den olympischen Spielen zu wirtschaftlich vernünftigen Bedingungen für Wettkämpfe, Training, Breitensport oder Tourismus zu nutzen. Für die temporär zu erstellenden Bauten wird eine nacholympische Nutzung an anderen Standorten im Kanton Graubünden, in der Schweiz oder im Ausland angestrebt.

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Gemäss aktueller Planung finden in St. Moritz und Umgebung die Eröffnungs- und Schlusszeremonien sowie die verschiedenen Disziplinen im Eiskunstlauf, Short Track, Bob, Skeleton, Rodeln, Ski Alpin, Skispringen und in der nordischen Kombi- nation statt. Das International Broadcast Compound (IBC) als technisches Zentrum für die weltweite Berichterstattung wird in der Nähe des Flugplatzes Samedan realisiert. In Davos und Umgebung werden die Sportarten Eisschnellauf, Eishockey, Langlauf, Snowboard, Skicross, Skiakrobatik und Buckelpistenfahren ausgetragen. Schliesslich finden in Klosters die Curlingwettbewerbe und in Lantsch/Lenz die Biathlonwettkämpfe statt. Für alle Sportstätten wurden Nutzungskonzepte sowohl für die Spiele als auch für die Nachnutzung erstellt. Auf diese Weise wird frühzeitig sichergestellt, dass die Infrastrukturbauten in Einklang mit der geltenden Raumplanungs-, Umwelt-, Natur- und Heimatschutzgesetzgebung stehen oder mit den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften in Übereinstimmung gebracht werden können. Im Einzelfall besteht allenfalls Klärungsbedarf bezüglich des gesetzlichen Wald- und Moorschutzes. So werden für die Realisierung der Sportinfrastruktur punktuelle Waldrodungen erfor- derlich sein. Sodann ist mit der Erstellung der temporären Grossschanze unter Um- ständen eine Beeinträchtigung des BLN-Objekts Nr. 1908 verbunden (vgl. dazu Ziff. 1.8.5). In einem nächsten Schritt geht es nun darum, die Planungen zu konkretisieren und die Nutzungskonzepte weiter zu detaillieren. Es gilt unter Abwägung aller Interessen und Einbezug der zuständigen Fachinstanzen von Bund und Kantonen sowie der Umweltorganisationen im Einzelfall zweckmässige Lösungen zu finden. Im Nachgang zu den olympischen Spielen wird die Schweiz über eine international wettbewerbsfähige Wintersport-Infrastruktur verfügen, die für den Breiten- und Spitzensport zur Verfügung steht. Die gut erreichbaren Destinationen, die Höhenla- ge und die Schneesicherheit machen die Anlagen attraktiv für Trainingslager sowie nationale und internationale Wettkämpfe. Viele dieser Infrastrukturen werden aber auch dem Tourismus insgesamt dienen. Sie ermöglichen so eine nachhaltige Nut- zung der Investitionen. Die Finanzierung, der Bau und der Betrieb der permanenten Anlagen erfolgt nach den Grundsätzen des Nationalen Sportanlagenkonzepts (NASAK).

1.8.3 Olympische Dörfer Für die Olympischen Winterspiele Schweiz 2022 sind je ein olympisches Dorf in St. Moritz und in Davos geplant. Das olympische Dorf in St. Moritz beherbergt rund 2 000 Athleten und Funktionäre während den olympischen Spielen und 800 während den paralympischen Spielen. In Davos werden rund 4 000 Athleten und Funktionäre während den olympischen Spielen und 1 600 während den paralympischen Spielen untergebracht. Im Gegen- satz zu anderen Durchführungsorten, wo die Athleten abgeschirmt in neu gebauten olympischen Dörfern untergebracht sind, beruht die Kandidatur Schweiz 2022 auf dem Ansatz „Dorf im Dorf“. Im Sinne einer an den Alpenraum angepassten Kandidatur soll das Athletendorf in St. Moritz mit einer Aufwertung von St. Moritz Bad einhergehen. Die Polowiese bildet das eigentliche Zentrum des Athletendorfes mit den wichtigsten Anlaufstellen, Versorgungs- und Erholungsbereichen, sowie Parkplätzen für Athleten, Gäste und

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Funktionäre. Die Wohnzone der Sportler befindet sich angrenzend zur Polowiese in den umliegenden Hotels, die Bettenkontingente zur Verfügung stellen. Weitere Unterkünfte entstehen als Neubauten, Sanierungen bestehender Hotels oder als temporäre oder permanent verdichtete Bebauungen von Grundstücken. Der Einbe- zug vorhandener Gebäude und infrastruktureller Einrichtungen gewährleistet eine zukunftsorientierte, nachhaltige Weiterentwicklung und Aufwertung des Ortsteils St. Moritz Bad. In Davos war in einer ersten Phase das nördliche Seeufer des Davoser Sees als Zentrum des Athletendorfes geplant. Die Machbarkeit kann technisch zwar gewähr- leistet werden, jedoch wären die Kosten für die notwendige Absenkung des Davoser Sees und die Erstellung der temporären Bauten zu hoch. Sowohl aus Kostenüberle- gungen als auch aus Sicht der Nachhaltigkeit wird das Konzept des olympischen Dorfs in Davos nun überarbeitet. Im Rahmen des Nachhaltigkeits- und Innovations- dialogs wurden mit Behörden- und Wirtschaftsvertretern aus Davos bereits erste Überlegungen konkretisiert. In diesem Zusammenhang sollen die in Davos seit geraumer Zeit laufenden Diskussionen um die künftige Siedlungsentwicklung (Uni- versitätscampus, betreute Seniorenresidenz, günstige Erstwohnungen, Beherbergung im Nullsternebereich) mitberücksichtigt werden. Weiterverfolgt werden sollen Projektideen zur Nutzung der bestehenden Wolfgang- klinik und deren Nachverdichtung mit Neubauten sowie temporären Anlagen beim See, die einer Nachnutzung zugeführt werden könnten. Auf diese Weise kann die Entwicklungsplanung in Davos zukunftsorientiert gestaltet und - ähnlich wie in St. Moritz - eine nachhaltige Wirkung für die einheimische Bevölkerung erzielt werden. Gegenüber der ursprünglichen Planungsvariante am See kann im Rahmen der neuen Projektideen mit erheblichen Minderausgaben gerechnet werden. Diese neue Pla- nungsvariante konnte noch nicht vertieft analysiert werden und ist daher weder im aktuellen Organisations- und Durchführungsbudget noch in der Beurteilung des volkswirtschaftlichen Nutzens enthalten.

1.8.4 Verkehr Aus der Perspektive der Verkehrsbewältigung stellt die Durchführung der olympi- schen Winterspiele eine grosse Herausforderung dar: zum einen wegen der grossen Anzahl von Besuchern, Teilnehmern, Betreuern, Funktionären und Medienvertre- tern, zum andern wegen der besonderen geografischen Gegebenheiten (nur wenige überörtliche Zufahrtsmöglichkeiten, Bahn und Strasse mit vergleichsweise geringer Massenleistungsfähigkeit). Die Abwicklung des Flugverkehrs kann demgegenüber mit der bestehenden Infrastruktur (Flughafen Zürich resp. München oder Mailand) ohne nennenswerte Probleme bewältigt werden. Die Machbarkeitsstudien zum Verkehr zeigen auf, dass die überörtlichen Transporte von Personen und Gütern von und nach den Veranstaltungsorten während der olym- pischen Spiele mit dem öffentlichen Verkehr gewährleistet werden können. Dabei wurden hinsichtlich des Verkehrsaufkommens und der Herkunft der Gäste Szenarien gewählt, die zu einem maximalen Verkehrsaufkommen führen. So wurde bei den Berechnungen unterstellt, dass alle Zuschauer als Tagesgäste morgens zur Veran- staltung anreisen und abends wieder zurückreisen.

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Um möglichst effiziente und umweltfreundliche Transporte zu ermöglichen, sollen die Besucher bereits ab Anreiseort den öffentlichen Verkehr benutzen. Dabei steht die maximale Ausnutzung der Transportkapazitäten der Bahn im Vordergrund. In zweiter Linie werden Busse eingesetzt, die ebenfalls bestmöglich ausgelastet wer- den, damit die Kapazitäten auf der Strasse optimal genutzt werden. Dazu ist eine konsequente Steuerung der Besucher und Fahrzeuge notwendig. Um die Kapazität zu erhöhen, sind jedoch punktuelle Ausbauten der Infrastrukturanlagen für Strasse und Schiene sowie verschiedene weitere Massnahmen erforderlich. Noch nicht untersucht wurden die Verkehrsflüsse in Bezug auf die einzelnen Kun- denströme (Sportler, Medienvertreter, Funktionäre etc.). Ebenfalls fand noch keine Abstimmung mit den Bereichen Sicherheit und Beherbergung statt, welche die Anforderungen an die Abwicklung des Verkehrs stark beeinträchtigen können. Die Verkehrssysteme geraten nahe an ihre Kapazitätsgrenzen und die Abwicklung des Verkehrs ist daher noch mit etlichen Risiken behaftet. Der Bereich Verkehr ist in der nächsten Planungsphase unbedingt detaillierter zu untersuchen. Dabei muss auch in Betracht bezogen werden, dass die verkehrliche Machbarkeit allenfalls auch Ein- schränkungen für die Organisation in anderen Bereichen mit sich bringen kann. Im Rahmen der Erarbeitung des Verkehrskonzepts sind die Auswirkungen auf Luftqualität und hinsichtlich Lärm noch zu prüfen und darzulegen.

Öffentlicher Verkehr

Im Korridor Zürich-Chur beträgt die maximale Stundenkapazität 7 300 Personen pro Spitzenstunde und Hauptlastrichtung. Während der olympischen Spiele beträgt die Nachfrage bis zu 6 000 Reisende pro Stunde. Diese Nachfrage kann somit mit der möglichen Kapazität der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) auf diesem Korri- dor abgedeckt werden. Voraussetzung zur Sicherstellung der Sitzplatzkapazität ist jedoch, dass der im ersten Ausbauschritt des Strategischen Entwicklungsprogramms Bahninfrastruktur (STEP) vorgesehene Halbstundentakt Zürich - Chur eingeführt wird und die dazu erforderlichen Infrastrukturmassnahmen realisiert werden. Parallel dazu ist im regionalen Verkehrskontext die Kapazität auf den Zubringerli- nien der Rhätischen Bahn (RhB) nach Davos und St. Moritz zu steigern. Zu diesem Zweck sollen die Züge während der olympischen Spiele im Rahmen eines Ringzug- konzepts verkehren. Bei diesem Konzept fahren alle Züge in die gleiche Richtung in einem Ring (bzw. Kreis). Zugkreuzungen können so weitgehend vermieden werden. Entsprechend können Kapazität und Betriebsstabilität verbessert werden. Dieses Konzept erfordert jedoch einen Busersatzverkehr auf verschiedenen Streckenab- schnitten. Zusammen mit den bereits vorgesehenen Investitionen beim Rollmaterial können mit diesen Massnahmen etwa 25 000 Personen pro Tag transportiert werden. Neben der Beschaffung des notwendigen Rollmaterials müssen aufgrund der Mach- barkeitsstudie auf dem Netz der RhB folgende Infrastrukturmassnahmen realisiert werden: - Doppelspur Rheinbrücke Reichenau - Tamins - Bahnhof Landquart - Stromversorgung und neue Blockstellen Prättigau - Bahnhof Davos Platz

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- Neue Blockstellen Vereinatunnel - Umfahrung und Doppelspur Bever Die Notwendigkeit der einzelnen Massnahmen ist im Rahmen der Vertiefung der Verkehrsplanung nochmals zu untersuchen und zu bestätigen.

Strassenverkehr

Auf der Strasse sind die Austragungsorte nur durch die Benützung von Pass- und Talstrassen erreichbar. Die Passstrassen sind bisweilen mit Wintersperren oder regelmässig auftretenden Schneekettenobligatorien belegt. Eine Redundanz des Strassennetzes ist wegen der geografischen Gegebenheiten grundsätzlich nicht zu gewährleisten. Entsprechend sind keine Alternativrouten vorhanden. Das hat zur Folge, dass weite Umwege gefahren werden müssen, falls eine Strecke gesperrt oder überlastet ist. Die Anzahl Zuschauer an den olympischen Winterspielen variiert je nach Veranstal- tung zwischen 52 000 und 112 000 pro Tag. Rund 25 000 Personen können mit der Bahn transportiert werden. An zwei Spitzentagen müssen somit maximal 87 000 Besucher mit Bussen nach St. Moritz und Davos befördert werden. Bei Annahme einer durchschnittlichen Belegung von 50 Personen pro Bus entspricht dies rund 1 740 Busfahrten pro Tag und Richtung von oder nach Davos bzw. St. Moritz. Die Besucher sollen primär ab deren Wohnort mit der Bahn oder dem Bus zum Veranstaltungsort anreisen. Für diejenigen Besucher, die nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen können oder wollen, sind in allen Zufahrtskorridoren Parkplätze (P+R) für Personenwagen vorzusehen. Ab diesen Parkplätzen werden die Besucher mit Shuttlebussen zu den Veranstaltungen geführt. Parallel dazu werden Busse für den Bahnersatzverkehr aufgrund des Ringzugkon- zeptes, den Olympia-Shuttle-Bus zwischen den Veranstaltungsorten und für den lokalen Busverkehr in Davos und St. Moritz eingesetzt. Insgesamt werden somit nach den gewählten Berechnungsszenarien etwa 1‘800 Busfahrten benötigt. Mittels eines effizienten Verkehrsmanagementsystems lassen sich die Reisecars und Busse pro Einsatztag mehrfach nutzen. Für die Besucher wird der Individualverkehr eingeschränkt. Die individuelle Anreise an die Austragungsorte wird Einwohnern und Gästen gewährt, sofern sie eine Bu- chung und einen Parkplatz nachweisen können. Was den Ausbau des Strassennetzes betrifft, sind zahlreiche Haltekanten für Busse sowie die Umfahrung Bivio und die Engpassbeseitigung Mulegns zu realisieren. Diese beiden Projekte sind auf kantonaler Ebene bereits in Planung, ab 2014 dürfte jedoch die Julier-Passstrasse Teil des Nationalstrassennetzes sein. Die Beseitigung der beiden Engpässe würde im Hinblick auf die Durchführung der olympischen Spiele durch den Bund vorzeitig realisiert. Es sollen nur Infrastrukturen gebaut werden, die auch langfristig – über die olympi- schen Spiele hinaus – einen Nutzen bringen. Bei den gegebenen Platzverhältnissen und den zur Verfügung stehenden Infrastrukturen können nicht alle Vorgaben des IOC, wie zum Beispiel separate Fahrspuren für die olympische Familie oder Polizei- und Rettungskräfte, erfüllt werden. Allenfalls können zu bestimmten Zeiten mittels betrieblicher Regelungen (zeitweiser Einrichtungsbetrieb) entsprechende Möglich- keiten geschaffen werden.

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Investitionen Gestützt auf die verschiedenen Abklärungen im Rahmen der Machbarkeitsstudie sind folgende Massnahmen und Investitionen notwendig:

Finanzierung FABI/STEP2 ordentliche RhB3 OWS Nationalstrassen- 20224 mittel Massnahmen Schiene Massnahmen Korridor Zürich - Chur (1/2-Std.- 160 Takt) Doppelspur Rheinbrücke Reichenau - Tamins Bahnhof Landquart Stromversorgung und neue 105 Blockstellen im Prättigau Neue Blockstellen Verei- natunnel Umfahrung und Doppel- 50 spur Bever Bahnhof Celerina 15 Rollmaterialbeschaffung ~350 Strasse Umfahrung Bivio 100 Engpassbeseitigung Mu- 3 legns Haltekannten Busse 3 Informations- und Be- 5 triebssteuerung Total 225 103 350 113

Eine Realisierung der aufgelisteten Massnahmen bis 2022 wird als möglich erachtet. Verschiedene der geplanten Infrastrukturmassnahmen sind von den eidgenössischen Räten allerdings noch nicht beschlossen und daher kann deren Finanzierung auch

2 Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur: Massnahmen, welche im Rahmen des 1. Umsetzungsschrittes des Strategischen Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur reali- siert werden sollen 3 Rhätische Bahn 4 Olympische Winterspiele 2022

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noch nicht als gesichert gelten. Für Massnahmen, welche derzeit nicht in diesen Infrastrukturprogrammen des Bundes enthalten sind, jedoch für die OWS zu realisie- ren sind, ist eine Finanzierung noch sicherzustellen. Die Erfordernis dieser Mass- nahmen muss allerdings im Rahmen der weiteren Planung noch bestätigt werden. Zieht man in Betracht, dass bereits verschiedene Projekte in FABI/STEP (1. Aus- bauschritt bis 2025) aufgenommen sind und in Kürze den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt werden sollen, so verbleiben effektiv Verkehrsinfrastruk- turprojekte im Umfang von 113 Millionen Franken, deren Finanzierung noch nicht in den Investitionsprogrammen des Bundes enthalten sind (exkl. Rollmaterialbe- schaffung).

1.8.5 Raum und Umwelt Bei den olympischen Winterspielen 2022 kann eine Vielzahl bestehender Sportanla- gen und Infrastrukturen genutzt werden. Diese müssen teilweise ausgebaut werden. In einigen Fällen sind temporäre Lösungen zu verwirklichen. Bei der Realisierung der notwendigen Infrastrukturvorhaben besteht Klarheit dar- über, dass die Anforderungen der relevanten Gesetzgebung (Wald- und Gewässer- schutz, Natur- und Landschaftschutz, Raumplanung) erfüllt werden müssen. So ist im Hinblick auf die Erstellung des olympischen Dorfs in Davos zu prüfen, ob gege- benenfalls der kantonale Richtplan punktuell angepasst werden muss. Zudem geht es darum, die grösstmögliche Schonung des BLN-Objekts Nr. 1908 "Oberengadiner Seenlandschaft und Berninagruppe" zu gewährleisten. Detaillierte Abklärungen und Beurteilungen der Umweltauswirkungen - sowie gegebenenfalls eine Abwägung zwischen Eingriffs- und Schutzinteressen - sind im weiteren Verlauf der Arbeiten insbesondere bei folgenden Projekten und Anlagen vorzunehmen: - Bei der temporären Grossschanze in St. Moritz liegt unter Umständen eine Beeinträchtigung des BLN-Objekts Nr. 1908 vor, die ein Gutachten der Eidg. Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) erfordert. - Bei einzelnen Anlagen in St. Moritz und Davos bestehen allenfalls Konflikte mit den Vorschriften des Wald- und Moorschutzes. Für sämtliche Sportanlagen und Infrastrukturbauten haben die zuständigen Stellen im Kanton Graubünden (Amt für Natur und Umwelt sowie Raumplanungsamt) eine summarische Vorprüfung durchgeführt. Die kantonalen Fachstellen kommen zum Schluss, dass die einzelnen Anlagen so ausgestaltet werden können, dass sie den planungs- und umweltrechtlichen Anforderungen von Bund und Kanton entspre- chen. Wo die kantonale Vorprüfung punktuelle Konflikte mit den Schutzinteressen ergab, hat der Verein in Abstimmung mit den kantonalen Behörden Alternativen entwickelt, sei es durch örtliche Verschiebungen oder durch temporäre Lösungen. Aus der Sicht des Bundes kann die Vorprüfung des Kantons grundsätzlich gestützt werden. Ein Vorbehalt besteht allerdings noch bezüglich der Grossschanze in St. Moritz. Im Rahmen der weiteren Arbeiten sind in verschiedenen Bereichen vertiefte Abklä- rungen und gegebenenfalls planerische Anpassungen vorzunehmen. Die allenfalls zu

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treffenden Massnahmen müssen spätestens bei der Einreichung eines konkreten Bauprojektes geklärt sein. In einem nächsten Schritt müssen auch die Themen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel vertieft bearbeitet werden. Vorrangig ist der Klimaschutz. Zentra- les Anliegen ist es, alle im Zusammenhang mit den Winterspielen stehenden Treib- hausgasemissionen so weit wie möglich zu vermeiden und die nicht vermeidbaren Emissionen zu kompensieren. Dabei geht es insbesondere um Emissionen aus dem Verkehr, aber auch aus der Errichtung, dem Umbau und Betrieb der technischen Anlagen, Veranstaltungen von Sponsoren, Hotellerie und Gastronomie sowie allfäl- liger Landnutzungsänderungen (z.B. Rodungen für neue Bauten). Alle Steuerungs- massnahmen (z.B. Verkehrskonzept) sollten eine Minimierung der Emissionen zum Ziel haben. Als Grundlage hierfür ist die Erstellung einer umfassenden Treibhaus- gasbilanz wünschenswert. Bei der Anpassung an den Klimawandel geht es um die Berücksichtigung der Ziele der Anpassungsstrategie des Bundesrates, insbesondere in den Bereichen Naturge- fahren, Raumentwicklung und Tourismus. Es muss insbesondere sichergestellt werden, dass von Naturgefahren potentiell betroffene Gebiete von neuen Gebäuden und Infrastrukturen möglichst freigehalten werden, und dass bei allfälligen Baumassnahmen die Schutzfunktion des Waldes nicht beeinträchtigt wird.

1.8.6 Beherbergung Für die Machbarkeitsstudie wurden die Unterkunftsmöglichkeiten in den Kategorien gemäss schweizerischer Tourismusstatistik (Februar 2011) erhoben und mit den Vorgaben des IOC verglichen. Gemäss den Anforderungen des IOC werden 23 000 Zimmer in den 2* bis 5* Kate- gorien benötigt. Weiter beanspruchen rund 4 500 Sicherheitsleute und etwa 15 000 der 23 000 freiwilligen Helfer sowie ein Teil der Besucher eine Unterkunft. Im Umkreis von 90 Fahrminuten zu den Austragungsorten St. Moritz und Davos stehen heute - inklusive der beiden Orte Zürich und Opfikon - nominal genügend Betten in der Hotellerie und Parahotellerie bereit, um die Bedürfnisse des IOC und der weite- ren Personengruppen zu decken. Zudem sind in den nächsten Jahren Neubauprojekte im Bereich Hotellerie und Parahotellerie geplant. Gemäss aktuellem Planungsstand müsste die Hotellerie ein hohes Kontingent an Betten zur Verfügung stellen. Für die fraglichen Hochsaisonwochen wird dies von den einzelnen Betrieben eine Interessenabwägung zwischen olympischen Winter- spielen und Stammgästen erfordern. Im gleichen Perimeter stehen allerdings noch mehrere tausend Betten in Hotelbetrieben zur Verfügung, die nicht qualifiziert sind. Für diese könnten olympische Winterspiele zum Ansporn werden, die notwendigen Investitionen vorzunehmen, um die Klassifizierungsvoraussetzungen zu erfüllen. Als alternative Unterkunftsmöglichkeiten kommen etwa die aktive Nutzung von Ferien- wohnungen oder die Unterkunftsform „Voluntari wohnt bei Voluntari“ in Frage. Nach aktuellem Kenntnisstand ist die Machbarkeit im Bereich der Beherbergung gewährleistet. Im Verlauf der weiteren Abklärungen ist vertraglich sicherzustellen, dass die Unterkunftsmöglichkeiten im Jahre 2022 auch effektiv zur Verfügung stehen. Diese Arbeiten werden im Hinblick auf die Erarbeitung des Bid Book durch- zuführen sein.

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1.8.7 Sicherheit Zuständigkeiten Olympische Winterspiele finden auf einer Weltbühne statt, die dem friedlichen Wettstreit der Athleten und Nationen ein Forum bietet. Am Geschehen in und um die Wettkampfstätte nimmt ein Milliardenpublikum teil. Diese über die Medien vermittelte Weltöffentlichkeit ist - je nach Entwicklung der internationalen Lage – mit latenten Risiken verbunden. Entsprechend nimmt bei einer Veranstaltung dieser Grössenordnung die Sicherheit einen zentralen Stellenwert ein. Im Vergleich zu anderen Grossanlässen in der Schweiz – wie der UEFA EURO 2008 oder des World Economic Forum – stellen sich bei olympischen Winterspielen andere Probleme. So werden die Sicherheitskräfte kaum mit Hooligans konfrontiert sein. Hingegen ist davon auszugehen, dass vermehrt völkerrechtlich geschützte Personen anwesend sein werden. So oder so stellen sie aber für die Sicherheitsbe- hörden eine enorme Herausforderung dar. Probleme bieten insbesondere die Grösse des zu sichernden alpinen Raumes, die Vielzahl gleichzeitig stattfindender Wettkämpfe, die lange Zeitdauer, die grosse Anzahl völkerrechtlich geschützter Personen, Athleten und Zuschauer sowie das hohe mediale Interesse. Olympische Winterspiele können für Gewalttäter, Störer und andere Delinquenten ein besonders lohnendes Ziel darstellen, um mit geringem Aufwand eine hohe internationale Aufmerksamkeit zu erzielen. Die Verantwortung für die Planung und Durchführung der Sicherheitsmassnahmen liegt grundsätzlich beim Kanton Graubünden. Die Kantonspolizei Graubünden ist für den gesamten polizeilichen Einsatz (Sicherheits-, Verkehrs- und Kriminalpolizei) im öffentlichen Raum verantwortlich. Innerhalb der zu definierenden "privaten" Sicherheitszonen, insbesondere innerhalb der olympischen Dörfer, der Hotels, der Wettkampfstätten und der Trainingsorte, ist der Veranstalter für die erforderlichen Sicherheitsmassnahmen zuständig. Dem Bund obliegen neben seinen eigentlichen Zuständigkeiten im Bereich der inneren Sicherheit (Luftpolizeidienst, Staatsschutz, völkerrechtliche Schutzpflichten, Strafverfolgungskompetenz im Bereich der Bun- desgerichtsbarkeit, Grenzschutz, usw.) die Koordinationsaufgaben im nationalen und internationalen Umfeld. Die Machbarkeitsabklärungen basieren auf den Erfahrungen und den Grundpfeilern der UEFA EURO 2008, des World Economic Forum (WEF) in Davos und anderen sportlichen Grossveranstaltungen, wie beispielsweise der Ski Weltmeisterschaft 2003, die ebenfalls in St. Moritz stattgefunden hat. Zudem wurden die bisherigen Arbeiten am Massstab der Vorbereitungsarbeiten und Massnahmen für die olympi- schen Sommerspiele 2012 in London gemessen. Gestützt auf diese Erfahrungen und die bisher durchgeführten Machbarkeitsbeurtei- lungen steht fest, dass die Sicherheit anlässlich der Durchführung der Olympischen Winterspiele Schweiz 2022 gewährleistet werden kann. Der Kanton Graubünden ist jedoch auf die Unterstützung durch interkantonale und ausländische Polizeikräfte, Armee, Bevölkerungsschutz sowie durch weitere Spezialisten des Bundes angewie- sen.

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Mittelbedarf in der Normallage Aus heutiger Sicht werden insgesamt 2 500 Polizisten, zwei Ablösungen von je 5 000 Angehörigen der Armee und 800 Angehörige des Zivilschutzes zur Gewährleis- tung der Sicherheit benötigt. Dazu kommen weitere Vertreter der Sicherheitsorgane des Bundes (Nachrichtendienst, Bundessicherheitsdienst, Bundeskriminalpolizei und Grenzwachtkorps) sowie der verschiedenen Blaulichtorganisationen. Die Sicherheit in den nichtöffentlichen Räumen wird von Angehörigen privater Sicherheitsdienst- leistungsunternehmen und von Freiwilligen gewährleistet. Um den Bedarf an 2 500 Polizisten zu decken, sind ein IKAPOL-Einsatz und die Unterstützung durch Polizeikräfte aus dem benachbarten Ausland zwingend. Der IKAPOL-Einsatz erfolgt gestützt auf die Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze vom 6. April bzw. 7. November 2006. Die Grundlagen für die Unter- stützung durch die Polizeikräfte aus dem benachbarten Ausland bestehen in den bilateralen Polizeikooperationsabkommen, welche die Schweiz etwa mit Deutsch- land, Frankreich und Österreich abgeschlossen hat. Zudem hat die Schweiz für den Bereich der Luftraumüberwachung mit sämtlichen Nachbarstaaten, entsprechende Vereinbarungen geschlossen. Der Einsatz der Armee wird gemäss Artikel 67 des Militärgesetzes vom 3. Februar 19955 (MG) im Assistenzdienst erfolgen. Hierfür ist zu gegebener Zeit dem Parla- ment eine entsprechende Botschaft zu unterbreiten. Dabei liegen die Einsatzverant- wortung bei den zivilen Behörden, die Führung und die Koordination der einzuset- zenden militärischen Mittel bei der Armee. Die lange Dauer des Einsatzes wird zu einer Konzentration der Dienstleistungen der Truppe im ersten Quartal 2022 und somit zu einem eingeschränkten Handlungsspielraum für weitere Dienstleistungen für den Rest des Jahres führen. Auch ist der Einsatz vom zukünftigen Armeemodell abhängig. Die je rund 5 000 Armeeangehörigen werden zur Gewährleistung der Sicherheit in folgenden Bereichen eingesetzt: Schutzaufgaben (Personenschutz, temporärer Ob- jektschutz, Überwachung von Wettkampfanlagen), Unterstützungsaufgaben in den Bereichen Logistik (Material, Transporte, Geräte, usw.), Führungsunterstützung, ABC-Schutz, Auf- und Abbauarbeiten der Sicherheitsdispositive, Überwachung des Luftraumes und Luftpolizeidienst bei zeitweise eingeschränktem Luftverkehr, Bo- denaufklärung und Lufttransporte. Ob die Armee nebst diesen Aufgaben noch für weitere Unterstützungsleistungen – z.B. in den Bereichen Auf- und Abbau von Sportinfrastrukturen – herangezogen wird, ist im Rahmen der Durchführungsbot- schaft zu klären. Auf nationaler Ebene werden zudem der Bundessicherheitsdienst (BSD), die Bundeskriminalpolizei (BKP), das Grenzwachtkorps (GWK) und der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zum Einsatz gelangen. Gemäss heutiger Planung können die zusätzlichen Aufgaben durch die bestehenden Ressourcen abgedeckt werden, lediglich der BSD und der NDB müssen minimal und temporär verstärkt werden. Die Entwicklung der Sicherheitslage bis ins Jahr 2022 kann aus heutiger Sicht nicht abschliessend beurteilt werden. Deshalb wurde bei der Beurteilung von der aktuellen nationalen und internationalen Sicherheitslage ausgegangen. Es ist bereits heute absehbar, dass die Durchführung von weiteren Grossveranstaltungen (z.B. WEF) im Jahre 2022 die zivilen Behörden und die Armee sowohl aus bestandes- als auch aus

5 SR 510.10

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logistischen Gründen an ihre Grenzen bringen würde. Dies bedingt im Falle eines Zuschlags eine frühzeitige Abstimmung und Planung.

1.8.8 Paralympics Die Paralympics sind der grösste Sportanlass für Athletinnen und Athleten mit einer Körper- oder Sehbehinderung. Die ersten offiziellen Paralympics fanden 1960 in Rom statt. Seit 1988 besteht eine Vereinbarung zwischen dem IOC und dem Interna- tional Paralympic Committee (IPC), dass die Host City im Anschluss an die olympi- schen Spiele auch die Paralympics beherbergt. So haben beispielsweise rund zwei Wochen nach den olympischen Spielen im März 2010 in Vancouver die Paralympics stattgefunden. In den Sportarten Biathlon, Curling, Schlitteneishockey, Ski alpin und Ski nordisch haben sich 44 Nationen mit rund 1 350 Athletinnen und Athleten, Guides, Trainern und Offiziellen an zehn Tagen im sportlichen Wettkampf gemes- sen. Rund 1 500 Medienvertreterinnen und -vertreter aus aller Welt haben über die Paralympics 2010 berichtet, die von 230 000 Zuschauern vor Ort und von rund 1,6 Milliarden Zuschauern am Fernsehen verfolgt wurden. 6 100 Voluntari haben bei der Durchführung der Paralympics in Vancouver mitgeholfen. Anlässlich der olympischen Sommerspiele London 2012 setzten die Paralympics sowohl zuschauermässig wie auch im Hinblick auf die Stimmung anlässlich der Wettkämpfe neue Massstäbe. Mit einer geeigneten Inszenierung können die Spiele für Menschen mit einer Körper- oder Sehbehinderung zu einem grossen Fest werden und gleichzeitig zu einer besseren Sensibilisierung des Themas Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen beitragen. Im Vergleich zu olympischen Winterspielen ist der Aufwand für deren Durchfüh- rung bedeutend kleiner. Aus der Perspektive der Machbarkeit stellen sie daher nur eine unwesentliche Mehrbelastung dar. Grundsätzlich gelten auch für die Paralym- pics die Vorgaben des IOC. Die Abklärungen, welche im Auftrag des Vereins Olympische Winterspiele Graubünden 2022 durchgeführt wurden, umfassen auch die notwendigen Erkenntnisse für die Paralympics. Im Rahmen der weiteren Arbeiten wird zu prüfen sein, ob aus Gründen der Nachhal- tigkeit und aus Kostenüberlegungen alle Sportarten und Disziplinen der Paralympics an einem Austragungsort durchgeführt werden können. Organisatorisch scheint eine solche Lösung auch aus Sicht des paralympischen Komitees sowohl für die Teil- nehmer als auch die Organisatoren Vorteile zu haben.

1.9 Nachhaltigkeit, Innovation und Vermächtnis (NIV) 1.9.1 Nachhaltigkeit als Grundvoraussetzung Die Kandidatur der Schweiz für die Austragung der olympischen Winterspiele 2022 ist ein Bekenntnis zur Nachhaltigkeit. Grundlage bildet ein umfassendes Nachhal- tigkeitskonzept. Die Durchführung der Spiele soll höchsten Standards entsprechen. Dem entspricht das Ziel, unerwünschte ökologische Auswirkungen möglichst tief zu halten und wenn möglich zu kompensieren (insbesondere im Klimabereich) sowie einen optimalen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen zu realisieren. Dazu

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zählt auch die Anwendung zeitgemässer Management- und Reportinginstrumente (z.B. Nachhaltigkeitsberichterstattung). Darüber hinaus sollen im Kontext der Spiele neue Ideen entwickelt und innovative zukunftsfähige Projekte umgesetzt werden, die Modellcharakter für die wirtschaftli- che und gesellschaftliche Entwicklung der Schweiz haben. Dabei sollen die Natur- und Landschaftswerte geschützt und ökologisch vorbildliche Infrastrukturen ge- schaffen werden. Dieser Innovationsschub im Rahmen des NIV-Prozesses (NIV = Nachhaltigkeit, Innovation, Vermächtnis) soll zum Vermächtnis der Spiele werden. Es ist denn auch vorgesehen, den NIV-Prozess in der Projektorganisation der olym- pischen Winterspiele auf höchster Ebene anzusiedeln und mit den notwendigen Ressourcen auszustatten. Ausgehend von den Innovationsansprüchen des Vereins liegt das Projekt auf der Linie der Perspektiven 2025, der Strategie Nachhaltige Entwicklung (2012-2015) des Bundesrates sowie den Beschlüssen des Nachhaltigkeitsgipfels der UNO von Rio de Janeiro vom 22. Juni 2012 zur Grünen Wirtschaft (Rio+20). Der Kontext der olympischen Winterspiele bietet eine einmalige Gelegenheit, die begonnenen Arbei- ten der Schweiz auf dem Weg zu einer Grünen Wirtschaft voranzutreiben. Dabei geht es darum, Zukunftsverantwortung wahrzunehmen und die drei Zieldimensionen der nachhaltigen Entwicklung auf nationaler Ebene ausgewogen zu berücksichtigen, nämlich wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, ökologische Verantwortung und gesell- schaftliche Solidarität.

1.9.2 Das Konzept Nachhaltigkeit, Innovation und Ver- mächtnis Auf der Grundlage des Konzepts Nachhaltigkeit, Innovation und Vermächtnis soll die Vision der olympischen Winterspiele 2022 in der Schweiz in die Tat umgesetzt werden. Dabei geht es nicht nur um nachhaltige Lösungen für die Durchführung der olympischen Spiele im Alpenraum, sondern auch um die Nutzung der Spiele als Katalysator für soziale, wirtschaftliche, technologische und ökologische Entwick- lungen in den Bereichen „Leben in den Bergen“ und „Jugend, Sport und olympische Werte“. Auf diese Weise soll für zukünftige Generationen ein Vermächtnis geschaf- fen werden. Ausgerichtet auf die Phasen vor, während und nach den Spielen werden folgende strategischen Ziele verfolgt: - Nachhaltigkeit Die Spiele stärken das Image der Schweiz und hinterlassen eine intakte Berg- welt sowie sozial verträgliche und wirtschaftlich leistungsfähige Strukturen. - Leben in den Bergen Die Bevölkerung in den Bergen erhält nachhaltige Antworten auf das künftige Leben in den Bergen, insbesondere im Bereich Tourismus, Wintersport, Busi- ness im Sport (und Sport im Business) sowie der gesellschaftlichen Identität und Kohäsion im Berggebiet. - Jugend, Sport und olympische Werte Die Jugend erhält einen verbesserten Zugang zum Sport auf der Grundlage der olympischen Werte "Excellence, Friendship and Respect". Dies insbesondere

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durch verbesserte Bildungsangebote, geeignete Sportinfrastruktur und Aus- tauschprogramme. Die Schweiz entwickelt sich zum international führenden Wissens- und Innovationsstandort im Bereich Wintersport. Auf der Grundlage dieses Konzepts kann sich die Schweiz als modernes, innovati- ves und leistungsfähiges Staatswesen darstellen. Mit dessen Umsetzung wird künfti- gen Generationen ein Vermächtnis hinterlassen, das Bergregionen, der Jugend und dem Sport von Nutzen sein kann. Bereits im Rahmen der Kandidatur sollen Projekte mit Vermächtnischarakter lanciert werden: so etwa im Bereich der Sportstätten, der Förderung des Breiten- und Spitzensports unter besonderer Berücksichtigung des Jugend- und Nachwuchssports. Unter der Leitung eines fachlich breit abgestützten Ausschusses sollen verschiedene Arbeitsgruppen in Zusammenarbeit mit Partnern aus Wirtschaft, Staat und Gesell- schaft innovative und nachhaltige Projekte entwickeln, die schliesslich in den politi- schen Prozess einfliessen. Dieser Prozess bietet Chancen: etwa für die Forschung im Bereich von Sport und Tourismus, die Entwicklung neuer Konzepte in Dienstleistung und Produktion oder die Gründung neuer Unternehmen im Kontext des Olympia-Umfeldes. Der NIV- Prozess konkurrenziert weder laufende Projekte noch bestehende Organisationen, sondern nutzt die Dynamik der Kandidatur und der Spiele, um Entwicklungen rasch und zielgerichtet mit besonderen Ambitionen zu realisieren.

1.10 Garantien gegenüber dem IOC Das IOC verlangt von den kandidierenden Stätten verschiedene Garantien. Das Ziel dieser Garantien besteht in erster Linie darin, das Organisationskomitee der olympi- schen Spiele und das IOC vor Risiken zu schützen. Weiter soll das Organisations- komitee die bestmöglichen Rahmenbedingungen für die Organisation der olympi- schen Spiele vorfinden. Das Kandidaturdossier mit den entsprechenden Garantien ist somit das Hauptin- strument des IOC, um anlässlich des Evaluierungsprozesses eine Kandidatur und deren technischen Konzepte zu analysieren. Die vom IOC für die olympischen Winterspiele eingeforderten Garantien umfassen in erster Linie folgende Bereiche: - Finanzielle und andere Garantien der nationalen, regionalen und lokalen Be- hörden zur Unterstützung des Projekts, beinhaltend unter anderem ein Be- kenntnis zur Programmatik der olympischen Winterspiele; - Garantien betreffend den Schutz von diversen kommerziellen Rechten des IOC, insbesondere den Schutz vor Ambush-Marketing sowie Garantie der bedin- gungslosen Teilnahme an IOC-Marketingprogrammen; - Zollerleichterungen, insbesondere Befreiung von Zollabgaben für Waren, welche für die olympischen Winterspiele gebraucht werden; - Garantie für die Erteilung von Visa und Arbeitsbewilligungen; - Garantien der nationalen, der regionalen und lokalen Regierungen zur Gewähr- leistung von Sicherheit und friedlichen Feierlichkeiten der olympischen und pa- ralympischen Winterspiele;

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- Garantie für die Einhaltung von lokalen, regionalen und nationalen Vorschrif- ten sowie von internationalen Abkommen zum Thema Planung, Bau und Um- weltschutz; - Garantien für die Berechtigung zur Nutzung der benötigten Austragungsorte und für die Übereinstimmung mit den sporttechnischen Vorschriften und An- forderungen sowie die Garantie, dass der Begehbarkeit der Austragungsorte volle Beachtung geschenkt wird; - Garantien im Bereich Beherbergung (u.a. betreffend Hotelkapazitäten, Zim- merverfügbarkeit, Zimmerpreise, Mindestaufenthalte sowie Baubewilligungen und Arbeitszeitpläne für Bauprojekte); - Garantien im Bereich Transport und Verkehr (z.B. für ausreichende Transport- möglichkeiten und für die rechtzeitige Fertigstellung von benötigten Infrastruk- tur-Projekten); - Garantien für die Unterstützung des Anlasses durch verschiedene flankierende Massnahmen im Bereich der Koordination und Kommunikation.

Nach heutigem Kenntnisstand sind keine Gesetzesänderungen notwendig, um diese Garantien abgeben zu können.

1.11 Sportförderung im Rahmen der Kandidatur 1.11.1 Olympische Spiele und nationale Leistungsfähigkeit Der gesellschaftliche Nutzen von Sport und Bewegung ist politisch anerkannt und wissenschaftlich nachgewiesen. Sportliche Grossveranstaltungen wie die olympi- schen Spiele bilden immer auch eine geeignete Plattform, um den Spitzen-, den Nachwuchs-, aber auch den Breitensport zu fördern. Die Erfahrung anderer Länder lehrt, dass olympische Spiele in sportlicher Hinsicht dann als gelungen beurteilt werden, wenn die Sportler der eigenen Nation erfolg- reich abschliessen und Medaillen gewinnen. Diese Erkenntnis gilt es auch im Rah- men einer schweizerischen Kandidatur zu berücksichtigen. Sportliche Erfolge an Olympia werden als Ausdruck der Leistungsfähigkeit einer Nation betrachtet. Spitzensportler sind für Kinder und Jugendliche oft Vorbilder oder gar Idole und beeinflussen insoweit das Sport- und Bewegungsverhalten der jungen Generation. Inzwischen nutzen alle Staaten, die olympische Spiele organisieren, die Veranstal- tung als Chance zur Initiierung von Förderprogrammen zugunsten des nationalen Nachwuchs- und Leistungssports. In der Vergangenheit haben etwa Norwegen, die USA oder Kanada mit der Vergabe der Olympischen Winterspielen an ihr Land (1994 Lillehammer, 2002 Salt Lake City und Vancouver 2010) ihre Sportfördersysteme entwickelt und langfristig ver- stärkt. Die Medaillenbilanzen dieser drei Länder sind denn auch im Vergleich zu früheren Olympiaresultaten beeindruckend. Das gilt auch für die Leistungen der britischen Athleten anlässlich der olympischen Spiele 2012 in London. Nach einem sportlichen Debakel 1996 in Atlanta und der Vergabe der Spiele nach London hat Grossbritannien die Chance genutzt und mit erheblichen zusätzlichen Mitteln inno- vative Programme mit grossem Erfolg umgesetzt.

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1.11.2 Fördermassnahmen und Entwicklungsperspektiven Aus der Optik der Sportförderung bietet sich mit der Kandidatur für olympische Winterspiele 2022 die einmalige Chance, die schweizerische Sportbewegung in ihrer Vielfalt und unterschiedlichen Leistungsorientierung langfristig zu stärken. Zum einen sollen talentierte Nachwuchsathleten aller Sportarten gezielt gefördert werden. Zum andern ist das Olympia-Projekt geeignet, dem Breitensport neue Impulse zu verleihen. Die Leistungsdichte anlässlich der olympischen Spiele London 2012 hat gezeigt, dass Erfolge nur noch dann zu erzielen sind, wenn Athletinnen und Athleten Trai- ningsbedingungen und ein Umfeld vorfinden, das hoch professionalisiert ist. Will die Schweiz auch künftig eine realistische Chance haben, im internationalen Leis- tungsvergleich mitzuhalten, so sind entsprechende Anstrengungen unumgänglich. Der Bundesrat hat das VBS beauftragt, ein Leistungssportkonzept zu erarbeiten. Dieses soll langfristig den Weg ebnen, dass für den Leistungssport vorgesehene staatliche Mittel effizient und effektiv eingesetzt werden. Bei der Erarbeitung des Konzepts sind die nachfolgenden Überlegungen zu berücksichtigen. Damit Athleten in 10 Jahren zu Spitzenleistungen fähig sind, müssen die Talente bereits heute professionell betreut und gefördert werden. Diese Talente sind heute mehrheitlich zwischen 12 und 20 Jahre alt. Um sie an die internationale Spitze heranzuführen, bedarf es in der Sportförderung grösserer Anstrengungen und eine bessere Koordination als bisher. Zwar ist die Förderung des leistungsorientierten Nachwuchssportes und des Spitzensports in erster Linie Sache der Sportverbände. Ohne entsprechende Unterstützung durch Bund, Kantone und Gemeinden sind Erfolge im Spitzensport jedoch nicht denkbar. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob eine verstärkte Unterstützung der Sportverbände und –vereine im Rah- men der Nachwuchsförderung von Jugend+Sport angezeigt ist. Im Weiteren ist am BASPO mit den Standorten Magglingen und Tenero die Einrich- tung eines nationalen Spitzensportzentrums geplant. Mit einem gezielten Ausbau der Anlagen können optimale Trainings- und Unterkunftsmöglichkeiten für Sportlerin- nen und Sportler geschaffen werden. In diesem Zusammenhang ist die Rolle der Eidgenössischen Hochschule für Sport Magglingen EHSM im Bereich der Förde- rung des Leistungssports zu stärken. Ausgehend vom heutigen Leistungsangebot sollen die Bestrebungen in den sportwissenschaftlichen Bereichen (Physiologie, Psychologie, Rehabilitation, Ernährung, Leistungsdiagnostik, Trainingssteuerung, Trainerbildung) intensiviert werden. Die Spitzensportförderung der Armee soll mit den Bestrebungen der Verbände noch optimaler verknüpft werden. Unabhängig von der Durchführung von olympischen Winterspielen 2022 soll die Schweiz als Wintersportland ein nationales Kompetenzzentrum zur Förderung des Wintersports erhalten. In Anbetracht des Umstandes, dass immer weniger Kinder und Jugendliche den Schneesport aus eigener Erfahrung erleben, bestehen Bestre- bungen, in geeigneter geographischer Lage ein schweizerisches Jugendschneesport- zentrum - ähnlich dem Jugendsportzentrum in Tenero für den Sommersport - aufzu- bauen. Dieses Vorhaben soll insbesondere die Breitenentwicklung im Wintersport fördern und dazu Anlass geben, dass wieder mehr Kinder Zugang zum Wintersport finden. Im Rahmen der Ausgestaltung des Schneesportzentrums kann dieses auch von den Wintersportverbänden für ihre Nachwuchsförderung genutzt werden. Im Zentrum

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der Abklärungen über einen möglichen Standort stehen zur Zeit die Armee- Unterkünfte in Andermatt. Aktuell werden hierzu Vorstudien erarbeitet. Schliesslich können die Bestrebungen für die Durchführung von olympischen Win- terspielen auch zum Anlass genommen werden, um den Sport vermehrt in Pro- gramme der Entwicklungszusammenarbeit einzubinden. Im Rahmen der olympi- schen Idee steht die Jugend und deren Zukunft im Zentrum. Entsprechende Programme könnten dazu beitragen, die olympische Idee der Fairness, Völkerver- ständigung und des Friedens im Jugendalltag umzusetzen. Selbstbestimmung, religi- öse Toleranz und gegenseitiger Respekt sind Werte, die im Kontext von gemeinsa- men Programmen des Sports und der Entwicklungszusammenarbeit gelebt werden können.

1.12 Kosten und Finanzierung der olympischen Winter- spiele Was die Finanzierung der olympischen Winterspiele 2022 betrifft, ist aufgrund der Vorgaben des IOC zwischen drei Budgets zu unterschieden: - Kandidaturbudget: Dieses Budget beinhaltet sämtliche Ausgaben und Einnahmen, die in den Pha- sen "Vorbereitung", "Candidate City" und "Applicant City" bis zum Vergabe- entscheid des IOC im Juni 2015 entstehen. Beantragter Kredit: 30 Millionen Franken. - Organisations- und Durchführungsbudget (OCOG-Budget): Dieses Budget enthält alle Ausgaben und Einnahmen, für die das Organisati- onskomitee der olympischen Spiele (OCOG) verantwortlich zeichnet. Vorläufige Schätzung: Ausgaben 2,8 Milliarden Franken, Einnahmen 1,5 Milli- arden Franken. - Infrastruktur- und Sicherheitsbudget (Non-OCOG-Budget): Dieses Budget beinhaltet die Investitionen in Infrastrukturen sowie die operati- ven Kosten (insbesondere Sicherheit), die nicht direkt den olympischen Spielen zugewiesen werden können. Vorläufige Schätzung: 1,6 Milliarden Franken. Die vorliegenden Berechnungen basieren auf den Machbarkeitsbeurteilungen der verschiedenen Spezialisten in den einzelnen Bereichen. Diese wurden von einem Beratungsunternehmen (PricewaterhouseCoopers) mit ausgewiesenem Expertenwis- sen in Fragen der Olympiaorganisation überprüft und in einem vorläufigen Budget- rahmen zusammengeführt. Zur Plausibilisierung der Budgetzahlen wurde ein Zweit- gutachten (Deloitte) in Auftrag gegeben, das die Erkenntnisse der Erstbeurteilung bestätigt. Das im Rahmen der Machbarkeitsstudie erarbeitete Non-OCOG-Budget wurde leicht modifiziert, da die Überprüfung durch bundesinterne Experten ergab, dass einzelne Infrastrukturprojekte für die Durchführung nicht erforderlich sind. Den einzelnen Berechnungen liegen die Planungen und Konzepte des Vereins, Stand 29. Juni 2012, zugrunde. Aufgrund des heutigen Planungsstands handelt es sich bei allen Kosten- und Investitionsberechnungen um vorläufige Schätzungen. Ausgangs- basis für die Berechnung sind die Preise 2012 und die Währungsumrechnungen

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basierend auf den Kaufkraftparitäten zwischen der Schweiz und den USA, Deutsch- land und Kanada.

1.12.1 Kandidaturbudget Ziele der Mittelverwendung Gestützt auf die ausgewiesenen Budgetzahlen der Kandidaturen Sion (Candidate City 2006), München (Candidate City 2018) und Annecy (Candidate City 2018) wurden die Kosten der Kandidatur in einer ersten Phase der Vorarbeiten (2010) auf 36 Millionen Franken geschätzt. Dieser Grobschätzung lagen keine vertieften Ab- klärungen zugrunde und war deshalb auch nie Richtgrösse der Vereinsarbeiten. Im Zuge der Vorabklärungen des Vereins stellte sich heraus, dass die Budgetzahlen der erwähnten Kandidaturen insoweit unvollständig waren und zu Missverständnis- sen Anlass gaben, als sie nicht die Vollkosten berücksichtigten. Basierend auf den Machbarkeitsstudien der Einzelprojekte und unter Berücksichtigung der anfallenden Vollkosten wurde in der Folge ein realistisches Budget erstellt. Dieses sieht Auf- wendungen in der Höhe von 60 Millionenen Franken bis zum Vergabeentscheid des IOC im Juni 2015 vor. Es baut auf folgenden Zielen und Erkenntnissen auf: - Ziel der Kandidatur ist der Zuschlag des IOC im Jahr 2015. St. Moritz und die Schweiz müssen sich mit einer qualitativ hochwertigen Bewerbung als bester Austragungsort positionieren. - Das Olympia-Projekt ist nicht ein Vorhaben der Region, sondern ein Projekt der Schweiz. Der nationale Charakter des Projekts muss daher im Bewusstsein der Bevölkerung verankert werden. - Die Grundsätze der Nachhaltigkeit sollen bereits in der Phase der Kandidatur zum Tragen kommen, insbesondere im Bereich der operativen Nachhaltigkeit der Spiele, des Lebens in den Bergen sowie für Jugend, Sport und olympische Werte. - Mit einer national fundierten, zugleich aber auch international ausgerichteten Dialogstrategie soll eine breite Akzeptanz für die Durchführung der Olympi- schen Winterspiele Schweiz 2022 geschaffen werden. Auf dieser Grundlage soll eine IOC-Stimmenmehrheit für die Kandidatur erreicht werden. Mit der Umsetzung der im Rahmen des vorliegenden Budgets geplanten Massnah- men bestehen realistische Zuschlagschancen. Diese Massnahmen erlauben eine positive Positionierung der Kandidatur, eine Stärkung des internationalen Rufs der Schweiz und eine ausreichende Information der Bevölkerung im Landesinnern, um die erforderliche Unterstützung und den Rückhalt für die Kandidatur zu erlangen.

Budgetpositionen Das Kandidaturbudget umfasst nebst den Personalausgaben sowie Sachaufwendun- gen in den Bereichen internationale Beziehungen, Sport, Technik, Kommunikation und Marketing alle Kosten zur Erstellung des Bewerbungsdossiers mit den entspre- chenden Machbarkeitsstudien. Die Kandidaturkosten entstehen unabhängig von einem positiven oder negativen Vergabeentscheid des IOC. Im Einzelnen setzen sich die Ausgaben wie folgt zusammen:

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Ausgaben Phase I Phase II Phase III Total Budget in Fr. 1‘000 Vorbereitung Applicant Candidate Personal 1 115 6 430 7 582 15 128 Kongresse, - 1 522 3 023 4 545 Seminare, Reisen Betriebs- 1 198 1 623 1 039 3 860 ausgaben Sport, Spiele 1 340 2 800 1 361 5 500 und Technik Kandidatur- - - 1 470 1 470 unterlagen IOC - 143 475 618 NIV-Prozess 273 1 827 800 2 900 Politische - 272 318 590 Führung Marketing, 1 162 5 930 3 960 11 052 Kommunika- tion Kampagne 339 3 911 5 588 9 838 In-/Ausland Reserve - 2 250 2 250 4 500 Total Budget 5 427 26 707 27 866 60 000

Die Personalausgaben betragen rund einen Viertel des Gesamtbudgets. Sie wurden aufgrund marktüblicher Standards bemessen. Um den Bedürfnissen in den verschie- denen Phasen der Kandidatur gerecht zu werden, ist eine schrittweise Erhöhung der Vollzeitangestellten vorgesehen. Im Durchschnitt werden etwa rund 40 Personen für das Projekt tätig sein. Die Position Kongresse, Seminare und Reisen beinhaltet sowohl kontinentale als auch interkontinentale Reisen. Die Reisetätigkeit ist Ausfluss der gewählten Dialog- strategie im Rahmen der Kampagnenplanung. Berücksichtigt sind sodann die Aus- gaben für offizielle Besuche des IOC oder internationaler Delegationen sowie weite- re Ausgaben für die Teilnahme von Mitarbeitern an Seminaren, Kongressen und "Observer Programs". Die Betriebsausgaben beinhalten alle bürobezogenen operativen und laufenden Ausgaben, wie Telefonsystem, Büromöbel, Computer, Mobiltelefone, Büromiete, usw. Darin enthalten sind Ausgaben für externe Beratungsdienstleistungen, welche das operative Management im Rahmen der Kandidatur unterstützen. Der Bereich Sport, Spiele und Technik umfasst den ganzen Bereich der externen Unterstützung, welche für die technischen Abklärungen im Hinblick auf die Einrei-

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chung des Kandidaturdossiers notwendig ist. Diese Arbeiten müssen höchsten Qualitätsansprüchen genügen und einen hohen Detaillierungsgrad aufweisen. Vor- rangig geht es um die Ausarbeitung von Machbarkeitsstudien, die Entwicklung von Konzepten und Plänen sowie die Detaillierung des Durchführungsbudgets. Im Einzelnen betreffen die Abklärungen folgende Bereiche: Bauten (temporär und permanent), Verkehr und Logistik, Sicherheit, Finanzen und Risikoanalyse, Techno- logie und Systeme, Beherbergung, Zeremonien und Kultur, Paralympics, Ticketing und Hospitality, Event Management, Strategie und Konzeption. Die Ausgaben für die Produktion der Kandidaturunterlagen umfassen sämtliche Kosten zur Herstellung des Kandidaturdossiers: Konzept und Vision, Textgestal- tung, Bild und Druck. Ausserdem beinhaltet dieser Ausgabenposten den Aufwand für die Produktion von mindestens einem Werbefilm. Unter der Position IOC sind alle Abgaben erfasst, welche im Rahmen des Kandida- turprozesses dem IOC entrichtet werden müssen. Mit den für den NIV-Prozess vorgesehenen Beträgen soll sichergestellt werden, dass die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Spiele den höchsten Nachhaltig- keitsstandards entsprechen. Wie bereits dargestellt, sollen die Spiele für einen lang- fristigen Entwicklungsschub insbesondere in den Themenbereichen "Leben in den Bergen" und "Jugend, Sport und olympische Werte" genutzt werden. Unter Politische Führung und Steuerung fallen alle Ausgaben für die Durchführung von Meetings der politisch/strategischen Führungsorgane und der Unterstützungs- gremien zu Gunsten dieser Organe. Im Rahmen des Marketing – auch mit Partnerunternehmungen – soll sichergestellt werden, dass die Schweiz, Graubünden und die beiden Durchführungsorte sich weltweit präsentieren können. In diesem Bereich fallen weitere Ausgaben für Kom- munikationsdienstleistungen im Zusammenhang mit Auftritten im In- und Ausland an. Eine besondere Rolle nehmen dabei die neuen Medien ein. In dieser Position enthalten ist auch die Finanzierung von Anlässen, die Unterstützung der Aktivitäten von Ambassadors und gemeinsamen Vorhaben mit Schweiz Tourismus. Alle Aktivitäten der Kandidatur sind darauf ausgerichtet, Zustimmung zu gewinnen. Das Ziel besteht einerseits darin, die Zustimmung der schweizerischen Bevölkerung zur Kandidatur und andererseits die Zustimmung einer Mehrheit der IOC Mitglieder und einem grösstmöglichen Goodwill zu Gunsten der Schweiz und "St. Moritz 2022" zu erhalten. Die Kommunikation im Ausland wird über den Einsatz von "Public Affairs"-Agenturen sowie durch die Unterstützung des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten geführt. Um unvorhergesehene Entwicklungen zu bewältigen, ist eine Reserve in der Höhe von 7,5% des Budgets vorgesehen.

Kostenteiler

Im Auftrag des Bundesrates hat das VBS mit dem Kanton Graubünden und mit Swiss Olympic Verhandlungen über einen möglichen Kostenteiler für die Kandida- tur geführt. Swiss Olympic verfügt selbst über keine Budgetmittel, die für eine Kandidatur herangezogen werden können. Hingegen hat sich der Dachverband des schweizerischen Sports verpflichtet, im Rahmen von Sponsoringbeiträgen Mittel im Umfang von 15 Millionen Franken zu akquirieren. Im Entwurf des Bundesbeschlus- ses wird verdeutlicht, dass mindestens 11 Millionen Franken in Form von Geldleis-

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tungen zu erbringen sind. Sachleistungen müssen verrechenbaren Leistungen ent- sprechen. Der Kanton Graubünden leistet im Rahmen seiner finanzpolitischen Möglichkeiten einen Beitrag in der Höhe von 15 Millionen Franken an das Kandidaturbudget. Dabei ist vorgesehen, dass sich die Gemeinde Davos mit 2 Millionen Franken, die Gemeinde St. Moritz mit 5 Millionen Franken und der Kanton Graubünden mit 8 Millionen Franken beteiligen (Botschaft der Regierung des Kantons Graubünden an den Grossen Rat vom 10. September 2012). In Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen der Bundesgesetzgebung wird der Bundesrat beantragen, dass sich der Bund mit einem Beitrag in der Höhe von 30 Millionen Franken (50%) an den Kosten der Kandidatur beteiligt. Die Mittel des Bundes sind entsprechend im Voranschlag 2014 (15 Millionen Franken) und Finanzplanjahr 2015 (15 Millionen Franken) einzustellen.

1.12.2 Organisations- und Durchführungsbudget (OCOG-Budget) Das OCOG-Budget umfasst die Planung und Durchführung der Spiele. Bei Ausga- ben von 2,8 Milliarden Franken und Einnahmen von 1,5 Milliarden Franken wird im Rahmen der vorläufigen Schätzung von einem Fehlbetrag von 1,3 Milliarden Fran- ken ausgegangen. Ausgaben

Die Aufwendungen für Sportstätten und olympische Dörfer belaufen sich auf 1,02 Milliarden Franken (ein Drittel der Ausgaben). In diesen Zahlen ist nicht berück- sichtigt, dass für das Olympia-Dorf in Davos wesentlich geringere Kosten anfallen, da auf die Realisierung des ursprünglichen Konzepts mit einem sehr hohen Anteil an temporären Bauten verzichtet wird. Die weiteren Ausgaben betreffen die Bereiche Personal, Technologie, Zeremonien und Kultur, Medizin, Catering, Transport, Sicherheit, paralympische Winterspiele, Marketing und Kommunikation, Administ- ration sowie Sonstiges.

Ausgaben OCOG-Budget in Mio. Franken Sportstätten, olympische Dörfer und Nicht- 1 019,4 Wettkampfstätten Personal 197,1 Technologie 352,6 Zeremonien und Kultur 121,9 Medizinische Versorgung und Dopingkontrolle 64,8 Catering 36,6 Transport 201,2 Sicherheit 123,5 Paralympische Winterspiele 105,4

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Marketing und Kommunikation 83,6 Verwaltung 134,4 Testevents und Meetings 25,2 Sonstige Ausgaben 377,1 Total 2 842,8

Bei den Personalkosten (197 Millionen Franken) wird in der Schlussphase von 1 250 Festanstellungen und 12 000 Freiwilligen ausgegangen. Dieser Ressourcenbedarf basiert auf Vergleichswerten anderer Spiele wie Vancouver 2010 und London 2012. Die Betreuung der Freiwilligen hat nur geringe Auswirkungen auf das Budget, da lediglich deren Ausbildung und Ausrüstung berechnet wurde. Sie sind jedoch für die Planung und Durchführung der Spiele unersetzlich. Die Verpflegung und Unterbrin- gung der Freiwilligen ist in der Position Administration und Catering berücksichtigt. Die Umsetzung der technischen Anforderungen stellt hohe Ansprüche an das Orga- nisationskomitee der olympischen Spiele. Die Kosten im Bereich Technologie belaufen sich auf 353 Millionen Franken. Darunter fallen Ausgaben für die Zeitmes- sung, Hard- und Software sowie für den Betrieb des Technologiezentrums. Für Zeremonien und Kultur sind Ausgaben in der Höhe von 122 Millionen Franken vorgesehen. Die Eröffnungs- und Schlussfeier werden in einem temporären Stadion in St. Moritz stattfinden. Für diese beiden Zeremonien sind 82 Millionen Franken eingestellt. Für den Fackellauf, die Medaillen-Zeremonien, das Kulturprogramm, die Eröffnungs- und Schlussfeier der paralympischen Winterspiele sowie weitere kleine- re Events werden weitere 40 Millionen Franken eingesetzt. Das Budget für die medizinische Versorgung und Dopingkontrolle sieht Aufwen- dungen in der Höhe von 65 Millionen Franken vor. Darunter fallen gemäss den Anforderungen des IOC insbesondere die Kosten für die Einrichtung der Poliklini- ken in den olympischen Dörfern, die Versorgung der Athleten an den Wettkampf- und Trainingsstätten, die Versorgung der akkreditierten Personen sowie die Ausga- ben für die Dopingkontrollen. Die Verpflegung der Athleten, Offiziellen, Mitarbeitenden des Organisationskomi- tees der olympischen Spiele sowie die dazu notwendige Infrastruktur verursachen Kosten in der Höhe von 37 Millionen Franken. Die Transportkosten in der Höhe von 201 Millionen Franken umfassen die Trans- porte der Besucher, Athleten, Funktionäre, Medienschaffenden, Mitglieder des IOC sowie der Marketing Partner und des Personals des Organisationskomitees. Weiter sind darin die Kosten für die Transportinfrastruktur, die Betriebskosten und die Reisekostenbeteiligung für Athleten und Funktionäre enthalten. Die direkt zuweisbaren Sicherheitsausgaben in der Höhe von 124 Millionen Franken werden vom Budget des Organisationskomitees der olympischen Spiele getragen. Dabei geht es insbesondere um die Kosten für den privaten Sicherheitsdienst im Bereich der Wettkampfanlagen, um sämtliche Kosten für das Material und die Massnahmen, die für die Sicherheit der Austragungsorte notwendig sind. Die Ausgaben für die Paralympics, 105,4 Millionen Franken, wurden unter dersel- ben Annahmen und Preisstrukturen errechnet, wie für die olympischen Winterspiele.

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Für Marketing und Kommunikation sind 84 Millionen Franken geplant. Sie beinhal- ten alle Ausgaben für nationale und internationale Werbung, für die Verbreitung eines einheitlichen Erscheinungsbildes der Austragungsorte, alle Personalkosten im Bereich Marketing, Vertrieb und Kommunikation, die Pflege von Sponsoren- und Kundenbeziehungen sowie die Implementierung eines Lizenz- und Ticke- tingprogramms, um optimale Einnahmen zu erzielen. Gemäss IOC-Richtlinien hat das Organisationskomitee zudem diverse Publikationen bereitzustellen. Für den Bereich Verwaltung sind 134 Millionen Franken vorgesehen. Dazu gehören Büromiete, Logistik, Unterkünfte und Akkreditierung sowie Unterstützungsleistun- gen in den Bereichen Finanzen, Risikomanagement, Personal und Recht. Der Host City Vertrag sieht vor, dass für jede Sportart und Disziplin Testwettkämpfe durchgeführt werden müssen. Bis zum Beginn der Spiele sind verschiedenste Koor- dinationsmeetings, Inspektionen und IOC-Sessions zu organisieren. Der entspre- chende Aufwand geht zu Lasten des Budgets des Organisationskomitee der olympi- schen Spiele. Für Testwettkämpfe und Meetings sind 25 Millionen Franken vorgesehen. Schliesslich sind Beiträge aus den Marketingrechten und Lizenzgebühren an das IOC und an das Nationale Olympische Komitee zu entrichten. Vom Gesamtbudget sind 2-3% für Mehrkosten zwecks nachhaltiger Umsetzung (NIV-Konzept) der Spiele vorgesehen. Zusammen mit einer Reserve von 207 Millionen Franken, be- trägt die Budgetposition Sonstiges 377 Millionen Franken.

Einnahmen

Was die Einnahmen betrifft, sind 1,5 Milliarden Franken veranschlagt. Diese setzen sich zusammen aus den Beiträgen des IOC und der nationalen Sponsoren, dem Erlös des Ticketverkaufs, Lizenzen und der Wiederveräusserung von temporären Bauten.

Einnahmen OCOG-Budget in Mio. Franken IOC Contribution 385,1 TOP Sponsoring 175,1 Nationale Sponsoren und offizielle Ausstatter 357,0 Ticketing 182,0 Lizenzen 66,3 Lotterien 0 Spenden 4,1 Wiederveräusserung 142,5 Sonstige Einnahmen 189,1 Total 1 501,2 Rund ein Fünftel der Einnahmen resultieren aus dem Sponsoring. Das IOC als Inhaber der Markenrechte verwertet diese eigenständig. Im Weiteren vergibt das IOC für die Dauer von vier Jahren markenrechtliche Nutzungsrechte und weitere kommerzielle Rechte an eine limitierte Anzahl von Top Sponsoren (z.B. Coca Cola,

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Acer, Omega, McDonalds, VISA). Das Organisationskomitee der olympischen Spiele partizipiert an diesen Einnahmen. Weitere Einnahmen generiert das nationale Sponsoringprogramm. Da aufgrund des Top-Sponsoring-Programmes des IOC für nationale Sponsoren enge Restriktionen bestehen, wurden entsprechende Einnahmen konservativ geschätzt. Dennoch schei- nen die Voraussetzungen für ein nationales Sponsoring-Programm gegeben, da ein steigendes Interesse an den „olympischen Marken“ zu erkennen ist. Neben der FIFA-Fussballweltmeisterschaft und den olympischen Sommerspielen sind die olympischen Winterspiele eine der attraktivsten und beliebtesten Sponsoring- Plattformen. Den Einnahmen aus dem Ticketverkauf liegt die Annahme zugrunde, dass ein mög- lichst hoher Auslastungsgrad der verfügbaren Zuschauerkapazitäten unter Einhal- tung eines fairen Preisniveaus erreicht wird. Bei den Lizenzeinnahmen wird davon ausgegangen, dass ein breites Sortiment an lizenzierten Produkten (z.B. olympische Maskottchen, Briefmarken, Münzen) zum Verkauf steht. Die Lotterieeinnahmen werden in der Schweiz unter anderem für die Förderung des Breitensports eingesetzt. Ein Drittel der Spielerträge wird den Kantonen jährlich für gemeinnützige Zwecke ausgeschüttet. Vor diesem Hintergrund wird darauf verzich- tet, Lotterieeinnahmen zu generieren. Der Spendeneingang ist schwierig zu prognostizieren. Als Merkposition werden Einnahmen in der Höhe von 4 Millionen Franken veranschlagt. Im Rahmen der aktuellen Planung ist vorgesehen, dass Bauten, die nur während den olympischen und paralympischen Spielen genutzt werden, für 142 Millionen Fran- ken wieder veräussert werden. Eine Position, die angesichts der Konzeptänderung im Bereich Olympia-Dorf Davos (Reduktion Temporärbauten) voraussichtlich nach unten zu korrigieren ist. In der Rubrik sonstige Einnahmen (189 Millionen Franken) sind unter anderem Einnahmen aus den paralympischen Winterspielen, dem Fackellauf, den Testevents, den Parkplatzgebühren und dem Betrieb von Besuchertransportbussen enthalten. Finanzierungslücke

Aufgrund des heute verfügbaren Expertenwissens und der darauf beruhenden vor- läufigen Schätzungen besteht voraussichtlich eine Finanzierungslücke (Defizit) von 1,3 Milliarden Franken. Der Bundesrat wird der Bundesversammlung beantragen, dass der Bund im Bereich des OCOG-Budgets eine Defizitgarantie in der Höhe von 1 Milliarde Franken leistet. Im Hinblick auf die Erstellung des Bid Book stehen daher die Prüfung und Realisierung von substantiellen Ausgabenreduktionen im Vordergrund. Dabei wird erwartet, dass die Träger einer Kandidatur bereits vor der Eingabe der Kandidatur prüfen, inwieweit eine private Mitfinanzierung der Durch- führungskosten möglich ist. Mit einer frühzeitigen Einbindung der privaten Hand (u.a. mit PPP-Projekten) für die Finanzierung des Projekts (v.a. Infrastrukturmass- nahmen) ist sicherzustellen, dass eine allfällige Finanzierungslücke möglichst klein ausfällt.

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1.12.3 Infrastruktur- und Sicherheitsbudget (Non-OCOG- Budget) Das Infrastruktur- und Sicherheitsbudget (Non-OCOG-Budget) beinhaltet die Inves- titionen in Infrastrukturen und die operativen Kosten - namentlich Kosten für die Sicherheit -, die gemäss Vorgaben des IOC transparent und separat ausgewiesen werden müssen. Die nachstehend aufgeführten Kosten beruhen auf dem Kenntnis- stand vom Juni 2012. Auf der Basis der vorläufigen Kostenschätzung sieht das NON-OCOG-Budget Ausgaben in der Höhe von 1,5 Milliarden Franken vor: NON-OCOG-Budget in Mio. Franken Investitionen im Strassen- und Schienenverkehr 791,0 Sonstige Investitionen 500,0 Sicherheit 249,6 Total 1 540,6

Investitionen im Strassen- und Schienenverkehr Bei den Investitionen fallen vor allem die Kosten im Bereich des Verkehrs mit 791 Millionen Franken ins Gewicht (Investitionen in Bauten und Rollmaterialbeschaf- fungen). Bei den Investitionen für die notwendigen Ausbauten der Verkehrsinfrastrukturen sind Projekte berücksichtigt, die in den mittel- bis langfristigen Planungen des Bundes enthalten sind. In diesem Zusammenhang kann auf Ziff. 1.8.4 verwiesen werden. Unter Berücksichtigung dieser Ausgangslage müssen lediglich Zusatzprojekte im Umfang von 113 Millionen Franken in einem speziellen Verfahren beschlossen werden, da diese noch nicht in genehmigten Programmen des Bundes enthalten sind. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die erforderlichen Finanzie- rungsbeschlüsse der Bundesversammlung allerdings auch im genehmigten Pro- grammbereich noch nicht abschliessend vorliegen.

Sonstige Investitionen in Mio. Franken Unterkünfte 195,4 Sportstätten 83,2 Olympische Dörfer 179,2 Medieneinrichtungen 25,0 Medizin 1,1 Telekommunikation 0,5 Sonstiges 15,6 Total 500,0

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Die sonstigen Investitionen in Bauten und Anlagen im Umfang von rund 500 Milli- onen Franken sind teilweise bereits heute geplant und werden entweder von Privaten oder von den Gemeinden St. Moritz oder Davos finanziert und von diesen nach den Spielen auch genutzt. Darunter fallen zum Beispiel im Bereich der Unterkünfte Ausgaben für die Errichtung der olympischen Dörfer, die nach den olympischen Spielen in definitiven Wohnraum oder in Hotelnutzung umgewandelt werden. Hier- zu zählen aber auch Kosten, die im Zusammenhang mit der Erschliessung der Ge- bäude, der Errichtung von Parkplätzen oder der Gestaltung von Umgebungsplätzen anfallen. Hinsichtlich der Sportstätten fällt vor allem die Erneuerung der bestehenden Eisho- ckeyarena in Davos, der – bereits geplante – Neubau einer Sportanlage in Samedan sowie die Erstellung einer Curlinganlage in Klosters ins Gewicht. In all diesen Fällen tragen grundsätzlich die Standortgemeinden oder private Investoren (z.B. Eishockeyarena) die Kosten.

Sicherheit

Die operativen Sicherheitskosten enthalten rund 130 Millionenen Franken für den IKAPOL-Einsatz und den Einsatz der ausländischen Polizeikräfte. Die weiteren Kosten verteilen sich auf den Einsatz der Kantonspolizei Graubünden, das Engage- ment der Armee, des Zivilschutzes, des Nachrichten- und Bundessicherheitsdienstes, des Grenzwachtkorps und der Zollverwaltung sowie der Feuerwehr. Rund 7 Millio- nenen Franken sind für die Einrichtung und den Betrieb des polizeilichen Informati- ons- und Koordinationszentrums geplant.

Operative Kosten Sicherheit in Mio. Franken IKAPOL-Einsatz, inkl. ausländische Polizisten 130,0 Kapo Graubünden 42,7 Armee 53,1 Zivilschutz 5,4 Grenzwachtkorps/ Zoll 0,3 Feuerwehr 2,8 Nachrichtendienst des Bundes 4,3 Bundessicherheitsdienst 4,0 Police Information and Coordination Centre (PICC) 7,0 Total 249,6

Die Kosten für den Einsatz der notwendigen Polizeikräfte (IKAPOL, ausländische Polizisten) und der Blaulichtorganisationen werden im Rahmen der bundesstaatli- chen Zuständigkeitsordnung vom Kanton Graubünden getragen. Inwieweit die Kantone auf eine Geltendmachung der IKAPOL-Ansätze verzichten (analog zur

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UEFA EURO 2008), kann heute nicht beurteilt werden und muss zwischen ihnen vereinbart werden. Der Bund kommt für die Einsatzkosten der Armee, des Grenz- wachtkorps und die punktuell notwendige Verstärkung des Bundessicherheitsdiens- tes und des Nachrichtendienstes des Bundes auf.

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2 Auswirkungen und Risiken 2.1 Auswirkungen auf den Bund Kandidatur und Durchführung

Für die Finanzierung des Bundesanteils am Kandidaturbudget (60 Millionen Fran- ken) beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit im Betrag von 30 Millionen Franken. Von diesem Kredit werden 2014 15 Millionen Franken und 2015 15 Milli- onen Franken benötigt. Die zusätzlichen Mittel sind im Finanzplan 2014-2016 nicht eingestellt. Für die Deckung der Finanzierungslücke des OCOG-Budgets und die damit gegen- über dem IOC zu leistenden Garantien beantragt der Bundesrat einen Verpflich- tungskredit von 1 Milliarde Franken. Der Kreditbedarf erstreckt sich über die Jahre 2016-2023. Die Ausgabenspitzen und der entsprechende Kreditbedarf betreffen insbesondere die Jahre 2019-2022. Die zusätzlichen Mittel zur Defizitdeckung sind in der Finanzplanung nicht eingestellt. Die Vorgaben der Schuldenbremse sind zu beachten. Die beiden Kredite für die Kandidatur und Durchführung werden freigegeben, wenn - der Kanton Graubünden und Swiss Olympic sich mit insgesamt je 15 Millio- nen Franken an den Kosten der Kandidatur beteiligen; - die Vorlage über die Einreichung der Kandidatur in der Volksabstimmung des Kantons Graubünden vom 3. März 2013 angenommen wird.

Investitionen Die Investitionen in Schiene und Strasse werden nicht Bestandteil des vorliegenden Bundesbeschlusses sein. Diese sind bis auf 113 Millionen Franken in Infrastruktur- vorlagen des Bundes, die vom Parlament noch nicht definitiv verabschiedet sind, enthalten. Für 113 Millionen Franken, die für die Durchführung des Ringzugkon- zepts auf dem Schienennetz der RhB erforderlich sind, ist eine Lösung im Rahmen der Durchführungsbotschaft zu suchen. Sicherheit Die Kosten für den IKAPOL-Einsatz und das Engagement ausländischer Polizisten belasten den Bundeshaushalt nicht. Für den Bund fallen zusätzliche Kosten für das Engagement der Armee, des Zivilschutzes, des Nachrichten- und Bundessicherheits- dienstes, des Grenzwachtkorps und der Zollverwaltung an. Aktuell werden die Kosten von Spezialisten des Bundes mit rund 77 Millionen Franken beziffert (vgl. Ziffer 1.12.3). Diese Kosten werden nicht Gegenstand des entsprechenden Bundes- beschlusses bilden, werden aber bei einem Zuschlag durch das IOC beim Bund anfallen. Der genaue Umfang der zusätzlichen Kosten (insbesondere betreffend dem Armeeeinsatz), wird in den relevanten Budgetjahren einzustellen sein. In der Durch- führungsbotschaft wird gestützt auf präzisere Berechnungen eine höhere Genauig- keit ausgewiesen werden können.

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Personal Über die im Bundesbeschluss vorgesehenen befristeten Personalanstellungen hinaus werden insoweit weitere personelle Ressourcen des Bundes gebunden werden, als eine Projektbegleitung durch die zuständigen Fachstellen des Bundes unumgänglich ist. Das zusätzliche Personal soll jenen Bundesstellen zur Verfügung stehen, die anlässlich der Kandidaturphase in besonders enger Art und Weise die Begleitung des Projekts wahrnehmen müssen.

2.2 Auwirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete Auf die Kantone und Gemeinden hat der Bundesbeschluss keine besonderen Aus- wirkungen. Im Rahmen des IKAPOL-Einsatzes haben die Kantone allenfalls zusätz- liche Kosten zu tragen. Sodann haben im Zusammenhang mit dem Olympia-Projekt stehende Ausbaumassnahmen im Bereich des öffentlichen Verkehrs (SBB) Auswir- kungen auf einzelne Kantone.

2.3 Auswirkungen auf Tourismus und Wirtschaft Der Tourismus ist eine der wichtigsten Exportbranchen und trägt mit 150 000 Voll- zeitstellen rund 3 Prozent zur Wirtschaftsleistung der Schweiz bei. Besonders für die alpinen Regionen ist der Tourismus ein Leitsektor mit strategischer Bedeutung. Dabei spielt in den Alpenregionen insbesondere der Wintertourismus eine entschei- dende Rolle. Gemäss Expertenschätzungen zählt der Sporttourismus mit einem Anteil von 24% und einer Bruttowertschöpfung von 2,2 Milliarden Franken und mit 29 300 Stellen zu den wichtigsten Bereichen der Sportwirtschaft. Ein grosser Teil der wirtschaftlichen Effekte des Sporttourismus entfällt auf die Alpenregionen. Einmalige Veranstaltungen oder Anlässe wie olympische Winterspiele, die nicht dauerhaft touristisch angeboten werden, sind eher nicht dem touristischen Kernan- gebot zuzuordnen. Grundsätzlich geht es bei olympischen Winterspielen um einen sportlichen und nicht um einen touristischen Anlass. Aufgrund der vorhandenen Bezüge wichtiger Standortfaktoren des Tourismus zu olympischen Winterspielen und der globalen Tragweite olympischer Winterspiele könnte deren Austragung in der Schweiz indes für den Tourismusstandort Schweiz einen besonderen Stellenwert einnehmen. Die Schweiz ist ein Pionierland des alpinen Wintertourismus. In den Jahren 1928 und 1948 wurden olympische Winterspiele in St. Moritz ausgetragen, was die Ent- wicklung des modernen Wintertourismus in den Schweizer Alpen wesentlich stimu- liert hat. Der Wintertourismus wiederum hat mit seinen vielfältigen und einzigarti- gen Schneesportaktivitäten entscheidend zur Entwicklung des Tourismusstandortes Schweiz und zum Wohlstand im Schweizer Alpenraum beigetragen. Der Verein hat eine Analyse zur volkswirtschaftlichen Bedeutung von Olympischen Winterspielen Schweiz 2022 in Auftrag gegeben. Sie soll bis Ende 2012 abgeschlos- sen sein.

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Erste Einschätzungen der potenziellen Wirkungen auf Basis der vorliegenden Bud- getzahlen der Machbarkeitsstudie liegen vor. Die Analysearbeiten befinden sich in einem frühen Stadium und berücksichtigen den derzeitigen Stand der Planungen. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die wirtschaftlichen Langzeit- effekte von olympischen Winterspielen in der Schweiz grösser sein werden als jene von Grossanlässen wie der UEFA EURO 2008, der alpinen Ski-Weltmeisterschaften 2003 oder der Expo 2002. Olympische Winterspiele werden weltweit wahrgenom- men und faszinieren – im Gegensatz beispielsweise zu Weltmeisterschaften – nicht nur ein an einer Sportart interessiertes Publikum. In Bezug auf die direkten und indirekten wirtschaftlichen Wirkungen von olympi- schen Winterspielen 2022 lassen sich folgende Aussagen für den Zeitraum 2015 bis 2022 treffen. Die totalen Ausgaben für die Kandidatur sowie für die Vorbereitung und Durchführung der Spiele belaufen sich gemäss heutigem Stand unter Berück- sichtigung der Tourismusausgaben auf 4,2 bis 4,5 Milliarden Franken. Bezogen auf die gesamte Schweiz ist mit einer Bruttowertschöpfung in der Höhe zwischen 3,8 und 4,1 Milliarden Franken und einer Beschäftigungswirkung von 30 500 bis 33 400 vollzeitäquivalenten Stellen (VZÄ) zu rechnen. Dies würde im Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2022 zu einer Steigerung des Bruttoinlandporduktes (BIP) in der Höhe von 0,1% pro Jahr führen. In Graubünden resultiert daraus ein Ausgabenpotenzial (Umsätze und Investitionen) zwischen 1,87 und 2,31 Milliarden Franken. Damit wird dort eine Bruttowertschöpfung zwischen 1,5 und 1,8 Milliar- den sowie eine Beschäftigungswirkung zwischen 11 900 und 15 100 VZÄ erzielt. Damit verbunden ist eine durchschnittliche Steigerung des Bruttoinlandproduktes in Graubünden im Zeitraum 2015 bis 2022 zwischen 1,6 und 2 Prozent pro Jahr. Diese Zahlen verdeutlichen, dass vor allem die regionalwirtschaftlichen Auswirkungen beachtlich sind. Im Bereich der Logiernächte rechnet die Studie gesamtschweizerisch mit zusätzli- chen Logiernächten in der Höhe von 1 030 000 und 1 750 000. Im Bündnerland dürften sich die entsprechenden Zahlen zwischen 520 000 bis 975 000 bewegen. Die Studie befasst sich derzeit mit der Analyse weiterer potenzieller wirtschaftlicher Effekte, die über die unmittelbaren Wirkungen der Budgets und des Tourismus hinausgehen. Diese werden im Schussbericht, der Ende 2012 zur Verfügung steht, enthalten sein. Der Schweizer Alpenraum besitzt ausgeprägte Voraussetzungen, um sich im Winter touristisch nachhaltig weiter zu entwickeln. Der Wintertourismus hat in der Schweiz dank den hochgelegenen Destinationen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Kon- kurrenzdestinationen aus dem umliegenden Ausland. Entscheidende Standortfakto- ren sind zudem das Destinationsimage, die Attraktivität der Schneesportangebote, die Service- und Qualitätsstandards sowie der Ausbaustandard tourismusrelevanter Infrastrukturen (u.a. auch der Transport-Infrastrukturen). Dank der globalen Ausstrahlung kann der wichtige weltweite Sportanlass zudem Impulse bei der verstärkten Erschliessung des globalen touristischen Wachstumspo- tenzials verleihen und zu einem weltweit positiven Image der Schweiz als Winter- tourismusland und als Wirtschaftsstandort beitragen. Olympische Winterspiele können somit ein Ansatz sein, um die Standortqualitäten des Tourismuslandes Schweiz in diesen Themenfeldern zu stärken.

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Der im Rahmen der Kandidatur zu startende NIV-Prozess wird weiter Aufschluss darüber geben, wie olympische Winterspiele genutzt werden können, um eine nach- haltige Steigerung von Wertschöpfung und Beschäftigung im Alpenraum zu errei- chen. In der Studie zum wirtschaftlichen Nutzen sind verschiedene Effekte noch nicht berücksichtigt. Berechnet wurden einzig die direkten und indirekten Auswirkungen, die im Zusammenhang mit der Kandidatur und einer allfälligen Durchführung anfallen. Bis Ende 2012 werden darüber hinaus auch Aussagen vorliegen, die sich mit den langfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen bei einer Durchführung von olympischen Winterspielen befassen.

2.4 Auswirkungen auf Raum, Umwelt und Gesellschaft Der Entwurf des Bundesbeschlusses wird in unterschiedlichem Ausmass Auswir- kungen auf Raum und Umwelt (siehe Ziffer 1.8.5) sowie Gesellschaft haben. In diese Phase der Vorarbeiten ist die Durchführung einer umfassenden Nachhaltig- keitsbeurteilung nicht möglich. Dieser Zielsetzung dient das NIV-Konzept, das im Laufe der weiteren Arbeiten detailliert beziehungsweise konkretisiert wird und einen zentralen Pfeiler der Kandidatur darstellt.

2.5 Auswirkungen auf das Image der Schweiz im Aus- land Das Bild der Schweiz im Ausland ist generell positiv. Häufig sind es traditionelle Elemente wie die Schweizer Bergwelt und Landschaft oder Qualitätsprodukte, die diese Wahrnehmung nachhaltig prägen. Gemessen an ihrer Grösse hat die Schweiz im Ausland eine vergleichsweise hohe mediale Präsenz, welche im Kontext der aktuellen Finanzplatz- und Steuerdiskussion tendenziell kritisch ausfällt. Diese oft einseitige Berichterstattung und Tonalität droht das Gesamtbild der Schweiz im Ausland zu beeinträchtigen. Entsprechend verfolgt der Bundesrat mit der Landeskommunikation einen themati- schen Ansatz, der sich auf eine proaktive und breite Kommunikation zu den Stärken der Schweiz abstützt. Der Sport, insbesondere der Wintersport, ist in diesem Zu- sammenhang ein wichtiger Themenbereich. Die Olympischen Winterspiele Schweiz 2022 und die Kandidatur-Kampagne im Vorfeld wären mit ihrer weltweiten Aus- strahlung eine einmalige Plattform, um die Schweiz in ihrer geografischen, kulturel- len und wirtschaftlichen Vielfalt weltweit zu präsentieren. Die damit verbundenen Chancen für das Image und damit auch für die Interessenwahrung der Schweiz im Ausland wäre erheblich.

2.6 Risiken Die Durchführung einer internationalen Grossveranstaltung wie olympische Winter- spiele ist mit Risiken verbunden, denen in der Planungsphase systematisch Rech- nung zu tragen ist. Entsprechend gilt es, die verschiedenen Risiken frühzeitig zu

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identifizieren und im Rahmen eines Risikomanagements situationsgerechte Mass- nahmen einzuleiten. Beispielhaft lassen sich folgende Risikobereiche identifizieren: - Kostenentwicklung: Aus heutiger Sicht nicht vorhersehbare Entwicklungen verändern das Kostengerüst. - Verkehr: Bei der Durchführung der Spiele können ungünstige meteorologische Verhältnisse den Olympia-Verkehr (insbesondere Strassenabschnitt Julier) massgeblich behindern. Die Bereitstellung der hohen Buskapazitäten stellt be- sondere Ansprüche an den Beschaffungsprozess. - Sicherheit: Veränderungen der internationalen Lage erfordern eine entspre- chende Adaptionsfähigkeit der Sicherheitsvorkehren auf allen Stufen. In Be- tracht zu ziehen sind sodann nicht vorhersehbare Armeeeinsätze zur Unterstüt- zung der zivilen Behörden im Rahmen der inneren Sicherheit und in Katastrophenhilfeeinsätzen. Diese sind bei der Ressourcenplanung in Rechnung zu stellen. - Umwelt: Die Beeinträchtigungen der Umwelt in den Phasen der Vorbereitung und Durchführung der Spiele sind grundsätzlich vorhersehbar. - Organisation: Mit der Bereitstellung der erforderlichen Managementkompetenz im Organisationskomitee werden die Risiken von Zielabweichungen in der Pla- nungs- und Durchführungsphase minimiert.

3 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu nationalen Strategien des Bundesrates 3.1 Verhältnis zur Legislaturplanung Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 25. Januar 20126 zur Legislaturplanung 2011–2015 noch im Bundesbeschluss vom 15. Juni 20127 über die Legislaturplanung 2011–2015 angekündigt. Anlässlich der Legislaturplanung war noch nicht absehbar, dass es zu einer erfolgversprechenden Kandidatur für die Ausrichtung von olympischen Winterspielen kommen könnte.

3.2 Verhältnis zu nationalen Strategien des Bundesrates Die Durchführung der Olympischen Winterspiele Schweiz 2022 ist geradezu ein idealtypisches Beispiel, um die in den Perspektiven 2025 formulierten strategischen Vorgaben des Bundesrates in nachhaltige praktische Politikmassnahmen umzuset- zen. An diesem Beispiel könnte die Praxistauglichkeit der theoretischen Konzepte aufgezeigt werden. In seinen Zielsetzungen liegt das Projekt auf der Linie der Stra- tegie «Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz» (2012), der Strategie Nach- haltige Entwicklung (2012-2015) des Bundesrates sowie den Beschlüssen des Nach- haltigkeitsgipfels der UNO von Rio de Janeiro vom 22. Juni 2012 zur Grünen Wirtschaft (Rio+20). Zudem entspricht es der vom Bundesrat im Juni 2010 verab- schiedeten Wachstumsstrategie für den Tourismusstandort Schweiz.

6 BBl 2012 481 7 BBl 2012 7155

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Bezüglich Eingriffe in Natur und Landschaft ist in geeigneter Weise darauf hinzu- wirken, dass die Ziele des Landschaftskonzepts Schweiz (1997) sowie der Strategie Biodiversität Schweiz (2012) so weit als möglich berücksichtigt werden können.

4 Rechtliche Aspekte 4.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für den Kreditbeschluss ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung8 (BV). Die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die beantragten Ausgaben finden sich in Artikel 68 Absatz 1 BV, der den Bund beauftragt, den Sport in seiner Gesamtheit zu fördern. In Ausführung dieser Verfassungsbestimmung sieht Artikel 17 des Sportföderungs- gesetzes vom 17. Juni 20119 (SpoFöG) vor, dass sich der Bund an den Kosten für internationale Sportanlässe in der Schweiz beteiligen kann. Gemäss Artikel 17 Absatz 2 kann der Bund auch die Vorbereitung von internationalen Sportgrossanläs- sen fördern und koordinieren. Es muss sich um einen Anlass mit weltweiter oder gesamteuropäischer Bedeutung handeln, der für den Standort Schweiz von besonde- rer Bedeutung ist. Dabei haben sich die Kantone und Gemeinden in der Regel mit einem mindestens doppelt so hohen Beitrag zu beteiligen. Sofern jedoch ein gesamt- schweizerisches Interesse an der Durchführung eines internationalen Sportgrossan- lasses besteht, kann die Kostenbeteiligung des Bundes höher sein. Die Vorlage ist deshalb verfassungs- und gesetzeskonform.

4.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz Die Schweiz hat mit dem IOC das Abkommen vom 1. November 200010 betreffend das Statut des IOC in der Schweiz abgeschlossen. Das Projekt Olympische Winter- spiele Schweiz 2022 ist mit diesem Abkommen vereinbar. Darüber hinaus bestehen keine Konflikte mit anderen internationalen Verpflichtungen der Schweiz. 4.3 Anpassung der rechtlichen Grundlagen Das IOC verlangt neben Garantien bezüglich Finanzierung und Sicherheit einen möglichst umfassenden Schutz der olympischen Symbole und Begriffe: - Die Garantie, dass alle notwendigen rechtlichen Massnahmen ergriffen wurden oder werden, um die olympischen Marken zu schützen. Gemeint sind damit das Symbol mit den fünf Ringen, die Begriffe „olympisch“ und „Olympiade“ sowie das olympische Motto. - Die Garantie für adäquate Massnahmen zum Schutz der Marke „[Austragungs- ort] 2022“ innerhalb des Gastgeberstaates und Registrierung der relevanten Domains.

8 SR 101 9 SR 415.0; AS 2012 3953 10 SR 0.192.122.415.1

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Das IOC hat die olympischen Ringe in verschiedenen Ausgestaltungen in der Schweiz als Marken für verschiedene Waren und Dienstleistungen hinterlegt. Das IOC ist zudem Inhaberin der Wortmarken „Olympiade“, „Olympique“, „Olympische Spiele“ und weiterer vergleichbarer Marken, welche für verschiedene Waren und Dienstleistungen Markenschutz beanspruchen. Auch das olympische Motto „Citius- Altius-Fortius“ sowie dessen einzelne Wortbestandteile wurden als Marken einge- tragen. Durch deren Eintragung im Register ist das entsprechende Markenrecht entstanden. Der Schutz einer Wortmarke „[Austragungsort][Jahreszahl]“ für diejeni- ge Stadt, welche den Zuschlag als Austragungsort erhalten hat, ist auf ein entspre- chendes Markeneintragungsgesuch hin gemäss der Eintragungspraxis des Eidgenös- sischen Institutes für Geistiges Eigentum grundsätzlich für alle Waren und Dienstleistungen möglich. Für diejenigen Dienstleistungen, für welche das Zeichen ursprünglich als beschreibend – und damit dem Markenschutz nicht zugänglich – zu qualifizieren war, wird es als sogenannte durchgesetzte Marke zugelassen, sofern dessen Verkehrsdurchsetzung nachgewiesen wird. Der markenrechtliche Eintra- gungsentscheid des Institutes ist für den Zivil- und Strafrichter nicht bindend. Hinsichtlich der Registrierung der relevanten Domain-Namen ist darauf hinzuwei- sen, dass die für die Registrierung von Domain-Namen zuständigen Stellen die Registrierungsanträge nach dem Prinzip „first come, first served“ behandeln. Es ist jedoch grundsätzlich möglich, beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) die Zuteilung einzelner Bezeichnungskategorien unter der Domain „.ch“ zu reservieren, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse es erfordert. Das Bundesgesetz vom 19. Dezember 198611 gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gewährt keinen Schutz von Symbolen und Begriffen an sich, verhindert aber deren missbräuchliche Verwendung. Sofern Zeichen diesen Schutz beanspruchen können, kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an, ob Marketingaktivitäten unlauter und damit widerrechtlich sind. Grundsätzlich kann somit davon ausgegangen werden, dass der vom IOC verlangte Schutz auf dem Gebiet des Geistigen Eigentums in der Schweiz ausreichend ist. Das IOC verlangt im Weiteren, dass Rechtsgrundlagen vorliegen müssen, um „Am- bush Aktivitäten“ unterbinden zu können. Unter „Ambush Marketing“ versteht man ein Verhalten, das vom Organisator eines Anlasses nicht autorisiert ist und mit dem ein Unternehmen bewusst eine Verbindung zum Anlass anstrebt, um davon ohne eigene Leistung (ohne Sponsor zu sein) zu profitieren. Beim Publikum soll also der nicht zutreffende Eindruck erweckt werden, das werbetreibende Unternehmen stehe in einem Bezug zum Organisator des Anlasses, z.B. als Sponsor oder Bevollmäch- tigter. Gemäss aktueller Rechtslage werden Ambush-Aktivitäten lediglich im Lichte der Generalklausel von Artikel 2 UWG beurteilt. Diese Generalklausel ist allerdings sehr weit gefasst und wird deshalb von den Gerichten - aufgrund ihres grossen Auslegungsbedarfs - nur mit Zurückhaltung angewendet. Vor diesem Hintergrund kann der Rechtsschutz nach dem geltenden UWG auch in Bezug auf „Ambush-Aktivitäten“ als ausreichend beurteilt werden.

11 SR 241

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4.4 Erlassform Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Kreditbeschluss, der keine rechtset- zende Normen enthält und nicht dem Referendum untersteht. Nach Artikel 163 Absatz 2 BV und Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 200212 ist für den vorliegenden Fall ein Erlass in der Form des einfachen Bundesbe- schlusses vorgesehen.

4.5 Unterstellung unter die Ausgabenbremse Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV bedürfen Verpflichtungskredite, die eine einmalige Ausgabe von mehr als 20 Millionen Franken nach sich ziehen, der Zu- stimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte. Da die Vorlage einmalige Aus- gaben von mehr als 20 Millionen Franken vorsieht, unterliegen Artikel 1 und 2 des Bundesbeschlusses der Ausgabenbremse.

4.6 Einhaltung der Grundsätze der Subventionsgesetzgebung 4.6.1 Gesetzliche Grundlage zur Ausrichtung der Subventionen Das SpoFöG enthält die erforderlichen Rechtsgrundlagen für den Beschluss über die beantragten Bundesbeiträge. Es kann auf die Ausführungen unter Ziffer 4.1 verwie- sen werden.

4.6.2 Die Bedeutung der Subvention für die vom Bund angestrebten Ziele Die Begründung des materiellen Erfordernisses der Finanzhilfe ergibt sich aus den Ausführungen in Ziffer 1. Die Durchführung von olympischen Winterspielen in der Schweiz stellt ein nationales Projekt dar. Dieses kann ohne substantielle Beteiligung des Bundes nicht durchgeführt werden.

4.6.3 Materielle und finanzielle Steuerung einer Subvention Vertreter des Bundes sind in die Organisation, welche die Kandidatur vorbereitet, eingebunden. Die geforderte materielle und finanzielle Steuerung der Subvention ist daher möglich.

4.6.4 Verfahren der Beitragsgewährung Die Ausrichtung des Bundesbeitrages an die Organisation, welche die Kandidatur vorbereitet, wird auf der Grundlage eines Subventionsvertrags erfolgen.

12 SR 171.10

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Da diese Organisation den einzigen Zweck hat, die subventionierte Tätigkeit durch- zuführen, ist die konzentrierte Mittelverwendung sichergestellt. Neben einem Zeit- und Zahlungsplan, wird in dieser Vereinbarung auch die Mitwir- kung der Bundesvertreter in dieser Organisation sicherzustellen sein. Weiter ist festzuhalten, dass sich die Organisation bei ihren Beschaffungen an die Grundsätze das öffentliche Beschaffungsrechts hält.

4.7 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen Es werden mit der Vorlage keine Rechtsetzungsbefugnisse delegiert.

4.8 Datenschutz Der Vollzug des zu beantragenden Bundesbeschlusses macht keine Bearbeitung von Personendaten notwendig oder beinhaltet keine anderen Massnahmen, die Auswir- kungen auf den Datenschutz haben.

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