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Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV)

Weiterentwicklung der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV)

Teilrevision 2014 (mit Inkraftsetzung auf den 01.07.2014)

Kosten-Nutzen-Prognosen

Überarbeitungs-Paket Tendenz der Grundsätzlicher Annahmen zur Kos- Beschrieb des Nut- ggfs. weitere Erläuterungen (= revidierte AB): Kostenent- Schätzwert be- tengenauigkeit oder zens der Revision (z.B. Auflistung der hauptsäch- wicklung züglich oder -bandbreite des (auch Verweis oder lich betroffenen Objekte) (, oder : : Schätzwertes: Link auf Erläuterun- gen möglich)

1. AB 48.3 - - Korrektur eines per Rollstuhlplätze / Zugang zum

Revision 2012 "hinein- Speisewagen analog TSI PRM gerutschten" redaktio- nellen Fehlers

2. AB 66.1 - - Klarere Formulierung Einstieg für Rollstühle

3.

4. AB 18M und 18.2/47 - - Bessere Abstimmung Nur technische Bereinigung der

mit der neu erstellten aktuellen Vorschrift im Zusam- RTE 20512 und dem menhang mit Erkenntnissen aus vorhandenen, "alten" der VöV-AGr RTE 20512 "LRP-M- Kommentar Nr.3 zur Spur" EBV

5. AB 44.b - - klare Beurteilungs- Da die Abstände für Paralellfüh-

grundlage für Abstän- rung, Annäherung und Kreuzung de bei Paralellführung, von bahneigenen UL mit FL- Annäherung und Anlagen heute auf Basis einer Kreuzung von UL mit "nur" in den LeV-Erläuterungen FL-Anlagen. beruhen (also nicht hoheitlich sind), werden dies sinngemäss in die AB-EBV übernommen.

Kosten-Nutzen-Prognosen (Stand: 29.04.2013)

Überarbeitungs-Paket Tendenz der Grundsätzlicher Annahmen zur Kos- Beschrieb des Nut- ggfs. weitere Erläuterungen (= revidierte AB): Kostenent- Schätzwert be- tengenauigkeit oder zens der Revision (z.B. Auflistung der hauptsäch- wicklung züglich oder -bandbreite des (auch Verweis oder lich betroffenen Objekte) (, oder : : Schätzwertes: Link auf Erläuterun- gen möglich)

6. AB 44.c, Ziff. 5.2.1 + 5.9.2 gering bis unbe- - Angleichung der best. Nur Konkretisierung der bisheri- deutend schweizerischen Vor- gen Regelungen. Die praktischen schriften (AB-EBV AB Auswirkungen bei N-Spur- 44.c, Ziff 5.9.2) an die Gleichstrombahnen wird als ge- entspr. europäischen ring bis unbedeutend eingestuft. Vorschriften S-Spur- Gleichstrombahnen sind (SN EN 50119, Ziffer gar nicht betroffen, da sie nicht 5.1.3) für teil- und inte- unter die IOP-Anforderung fallen. roperable Strecken.

7. AB 44.c, Ziff. 10.1.5 - - Um nicht Mehrkosten In Zusammenhang mit der "Proto- zu generieren möchte typfertigung" der Gefahrenhinwei- das BAV den SBB- se hat SBB festgestellt, dass die Vorschlag in die AB- Produktionskosten bei Fertigung EBV unter AB 44.c, gem. AB 44.c, Ziffer 10.1.5 der Ziffer 10.1.5 aufneh- Ausgabe 2012 (Symbol und men Schrift übereinander) teuer zu stehen kommt als ein von ihr ein- gereichter, "dar-stellerisch" ange- passter Vorschlag.

8. AB 45 - - Die einzeln noch vor- Nur Ergänzung der einzuhalten-

handenen 33 kV- den Sicheheitsabstände und Si- Anwendungen sind cherheitsmassnahmen bei Arbei- nun ebenfalls eindeu- ten an/in der Nähe von 33 kV- tig in der AB-EBV- Anwendungen. Tabelle definiert.

9. AB 16/17 Meterspur - - Angleichung der AB Die Weiterentwicklung der AB

16/17 Meterspur auf 16/17 Meterspur umfasst folgen- den Stand der AB de Themen: 16/17 Normalspur - Ergänzung der Trassie- Bundesamt für Verkehr / Abteilung Infrastruktur / Sektion Zulassung und Regelwerke 2 Weiterentwicklung der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) / Teilrevision 2014 (mit Inkraftsetzung auf den 01.07.2014)

Kosten-Nutzen-Prognosen (Stand: 29.04.2013)

Überarbeitungs-Paket Tendenz der Grundsätzlicher Annahmen zur Kos- Beschrieb des Nut- ggfs. weitere Erläuterungen (= revidierte AB): Kostenent- Schätzwert be- tengenauigkeit oder zens der Revision (z.B. Auflistung der hauptsäch- wicklung züglich oder -bandbreite des (auch Verweis oder lich betroffenen Objekte) (, oder : : Schätzwertes: Link auf Erläuterun- gen möglich) (Ausgabe 01.07.2012) rungsmerkmale auf der Grundlage des neu Die Weiterentwicklung erstellten R RTE 22546, übernimmt die hoheit-

  • Ergänzungen zur lichen Inhalte aus der Trassierung von gemeinsam von BAV Strassenbahnen, und VöV erarbeiteten

  • Einarbeitung der Trassie- Regelung R RTE rungsmerkmale für 22546. Anschlussgleise Es findet keine Ver- schärfung der Vor- schriften statt.

10. AB 23.1 Die bisher festgelegten Die AB 23.1 ist für Wege und

Mindestabstände zwi- Strassen neben schen Bahn und Normal-, Meter-, und Spezial- Strasse werden durch spurbahnen anwendbar. Sie ent- Sicherheitsabstände hält Bestimmungen für neue und und Schutzmassnah- bestehende Anlagen. men abgelöst, die auf die betrieblichen Ver- hältnisse abgestimmt sind. Die AB erlaubt die Unter-scheidung zwi- schen neuen und be- stehenden Parallel- führungen. Sie schafft die Grundlage für die Anwen-dung der Norm SN 671 253.

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Kosten-Nutzen-Prognosen (Stand: 29.04.2013)

Überarbeitungs-Paket Tendenz der Grundsätzlicher Annahmen zur Kos- Beschrieb des Nut- ggfs. weitere Erläuterungen (= revidierte AB): Kostenent- Schätzwert be- tengenauigkeit oder zens der Revision (z.B. Auflistung der hauptsäch- wicklung züglich oder -bandbreite des (auch Verweis oder lich betroffenen Objekte) (, oder : : Schätzwertes: Link auf Erläuterun- gen möglich)

11. AB 35 Die AB 35 ist neu und Die AB 35 ist für alle Arten von

beschreibt die Anfor- Gleisabschlüssen auf Normal-, der-ungen an Gleisab- Meter-, und Spezialspurbahnglei- schlüsse: Sie gewähr- sen anwendbar. leistet Rechts- und Planungssicherheit für die Infrastrukturbetrei- ber. Sie enthält die Grundlagen für den Nachweis der Leis- tungsfähigkeit von Gleisabschlüssen.

12. Anhang Nr. 1 zu den AB zu Art Die Evaluierung er- Der Anhang Nr. 1 ist für alle neu-

27 gänzen-der Schutz- en Bauten neben Normal-, Meter-,

massnahmen bei und Spezialspurbahnen anwend- Neubauten erfolgt neu bar. mit der gleichen Me- thodik wie bei beste- henden Bauten.

13. AB 25 Die Überarbeitung Die AB 25 ist die Grundlage für

umfasst einerseits die die Dimensionierung der Trag- im Rahmen der Ent- schichten der Fahrbahn (Unter- flechtung erfolgte Auf- bau und Schotter) unter Berück- nahme der als hoheit- sichtigung der unterschiedlichen lich identifizierten Be- Anforderungen für Normal- und stimmungen aus der Meterspurbahnen. Weiter werden gleichzeitig in Überar- in der AB 25 die wichtigsten zu beitung befindlichen beachtenden Bestimmungen bei Regelung R RTE der Projektierung der Fahrbahn-

21110 (ehemals SBB- entwässerung sowie von Däm-

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Kosten-Nutzen-Prognosen (Stand: 29.04.2013)

Überarbeitungs-Paket Tendenz der Grundsätzlicher Annahmen zur Kos- Beschrieb des Nut- ggfs. weitere Erläuterungen (= revidierte AB): Kostenent- Schätzwert be- tengenauigkeit oder zens der Revision (z.B. Auflistung der hauptsäch- wicklung züglich oder -bandbreite des (auch Verweis oder lich betroffenen Objekte) (, oder : : Schätzwertes: Link auf Erläuterun- gen möglich) Reglement 211.1, auf men, Einschnitten, Stützbauwer- welches bisher direkt ken, Banketthalterungen und verwiesen wurde) und Schutzbauten aufgeführt. andererseits die Auf- nahme von aktuell in der Praxis angewen- deten, relevanten Re- geln.

14. AB 49 -> Nachweis, dass das Alle nicht interoperablen Fahr-

Bremsensystem ther- zeuge; Für interoperable Fahr- misch in der Lage ist zeuge ist der gleiche Nachweis zwei Bremsungen nach TSI gefordert. hintereinander aufzu- nehmen. Dieser Nachweis fehlte bis- her.

15. AB 50 -> Anpassung auf die Alle Fahrzeuge

heutige Situation mit den EVU und den sich veränderten Anforde- rungen bezüglich Aus- rüstungsgegenstände.

17. AB 37c Allgemeines Die Änderungen präzi-

sieren die Berechnung von Räumzeit und Sichtweite und dienen damit der Verbesse-

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Kosten-Nutzen-Prognosen (Stand: 29.04.2013)

Überarbeitungs-Paket Tendenz der Grundsätzlicher Annahmen zur Kos- Beschrieb des Nut- ggfs. weitere Erläuterungen (= revidierte AB): Kostenent- Schätzwert be- tengenauigkeit oder zens der Revision (z.B. Auflistung der hauptsäch- wicklung züglich oder -bandbreite des (auch Verweis oder lich betroffenen Objekte) (, oder : : Schätzwertes: Link auf Erläuterun- gen möglich) rung der Rechtssi- cherheit.

18. AB 37c.3 Die Änderungen präzi-

sieren die Regeln für Bedarfsschranken und dienen damit der Ver- besserung der Rechtssicherheit.

19. AB 38.2 Aufnahme des neuen

Nationalen Standard Zugbeeinflussung in der AB-EBV. Voraus- setzung für die Durch- setzung des Stand der Technik auf Strecken welche nicht zu ETCS migrieren.

20. AB 39.3.a Aufnahme einer Ziel-

vorschrift zum Einsatz geeigneter Mittel für den spurbewirkten Flankenschutz dient der Verbesserung der Rechtssicherheit.

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