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Teilrevision der Verordnung über die Berufsbildung (BBV) bezüglich der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI Internationale BildungsprojekteInternationale Bildungsprojekte

Teilrevision der Verordnung über die Berufsbildung (Berufsbildungsverordnung, BBV)

Festlegung einer zusätzlichen besonderen Leistung im öf- fentlichen Interesse gemäss Art. 55 BBG: Internationale Zusammenarbeit im Bereich der Berufsbil- dung zur internationalen Stärkung der schweizerischen Berufsbildung

Erläuternder Bericht

Bern, März 2015

bis

1 Ausgangslage

Internationalisierung der Berufsbildung und Bedarf nach internationaler Positionierung und Stärkung

Das Bildungssystem und die Bildungspolitik der Schweiz sind mit einem sich stark verändernden in- ternationalen Umfeld konfrontiert: Globale Phänomene wie beispielsweise die Emergenz von kompe- tenzbasierten Ökonomien, demographische Entwicklungen von grosser Tragweite in Ländern sowohl der nördlichen als auch der südlichen Hemisphäre, die sich intensivierende Mobilität von Arbeit und Kapital, eine auf allen Kontinenten anzutreffende hohe Arbeitslosigkeit sowie gleichzeitig stark zu- nehmende internationale wirtschaftliche Verflechtungen wie auch neue Techniken der Datenverarbei- tung und der Kommunikation fordern nationale Bildungssysteme heraus. Bei der Wahrnehmung ihrer Funktion, qualifizierte Fachkräfte für die Wirtschaft auszubilden, haben sie zunehmend Faktoren Rechnung zu tragen, die über den engeren Rahmen nationaler Grenzen hinaus weitreichende Aus- wirkungen haben können.

Als integraler Teil des Bildungssystems kann sich die Schweizer Berufsbildung dieser Entwicklung nicht entziehen. Auch sie muss sich international positionieren. So ist einerseits eine vom Ausland ausgehende starke Tendenz zur Akademisierung von Bildungsgängen und Abschlüssen feststellbar, während andererseits das internationale Interesse an der Schweizer Berufsbildung stark gestiegen ist, da man sich immer mehr des hohen Potentials von dualen Berufsbildungssystemen aufgrund ihrer Ef- fizienz und Arbeitsmarktnähe bewusst wird. Zudem lässt sich in verschiedenen Politikbereichen, in denen die Schweiz auf internationaler Ebene bilateral oder multilateral mit Partnerländern und Institu- tionen zusammenarbeitet, eine steigende Bedeutung des Themas Berufsbildung feststellen. Sowohl in der Aussenpolitik im allgemeinen als auch in sektoralen Bereichen wie der internationalen Bildungspo- litik, der Entwicklungspolitik und der Wirtschaftspolitik wird die Berufsbildung von Partnern verstärkt als mögliches Feld für grenzüberschreitende Kooperationen eingebracht. Auf nationaler Ebene sind Schweizer Unternehmen zunehmend international vernetzt und binden Produktionsstandorte im Aus- land in ihre Wertschöpfungskette ein. Ausländische Unternehmen siedeln sich in der Schweiz an und rekrutieren hier Fachkräfte. Aber auch Schweizer Arbeitnehmende sind aufgrund zunehmender beruf- licher Mobilität darauf angewiesen, dass ihre Berufsbildungsabschlüsse international anerkannt wer- den und sie selbst über internationale Kompetenzen verfügen.

Für die Schweizer Berufsbildung bietet diese komplexe Ausgangslage sowohl Chancen als auch Risi- ken. Für den langfristigen Erhalt der Schweizer Berufsbildung als wesentlicher Bestandteil des Wirt- schaftssystems und als wichtiger Eckpfeiler der Gesellschaft sind neben nationalen Weiterentwick- lungsmassnahmen auch solche wichtig, welche im Sinne einer proaktiven Positionierung und Stärkung auf internationaler Ebene Aussenwirkung entfalten und grenzüberschreitenden Charakter haben.

Solche Massnahmen sollen dazu beitragen, dass die positive Wahrnehmung der Schweizer Berufsbil- dung als arbeitsmarktnahe Ausbildung erhalten und ausgebaut und der internationale Kontext und Diskurs mitgestaltet werden kann, um beispielsweise die Anerkennung von Schweizer Abschlüssen der Berufsbildung zu fördern. Strategien hierzu umfassen insbesondere die internationale Bekannt- machung der Stärken und Eigenschaften des schweizerischen Berufsbildungsansatzes, die Förderung des Verständnisses und der Wertschätzung bei ausländischen Akteuren und der Transfer von spezifi- scher Berufsbildungsexpertise in Partnerländer. Langfristig gilt das übergeordnete Ziel, auch mittels internationaler Zusammenarbeit ein zukunftsfähiges Berufsbildungssystem zu erhalten und weiterzu- entwickeln. Es soll weiterhin als Basis für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen dienen und für die Individuen eine attraktive Option für die Integration in die Arbeitswelt bleiben.

Handlungsbedarf bei den gesetzlichen Grundlagen im Bildungsbereich und erste Massnahmen des Bundesrates und der Verwaltung

Das Berufsbildungsgesetz und die dazugehörige Verordnung berücksichtigen zum heutigen Zeitpunkt den internationalen Kontext nur marginal. Bei der Einführung des Gesetzes standen die Anliegen der Differenzierung, Flexibilisierung und Systematisierung der Bildungsangebote sowie der Erhöhung der Durchlässigkeit des Berufsbildungssystems im Hinblick auf lebenslanges Lernen im Vordergrund der politischen Diskussion. Die Relevanz der internationalen Dimension für die Berufsbildung ist in den letzten Jahren jedoch manifest geworden. Ursächlich dafür waren unter anderem eine gestiegene in- ternationale Aufmerksamkeit durch Studien der OECD1, die Herausforderung der Jugendarbeitslosig- keit aufgrund der weltweiten Wirtschaftskrise und der Einfluss des Bologna-Prozesses auf die Diskus- sion um die internationale Vergleichbarkeit und Anerkennung auch von Berufsbildungsabschlüssen. Parallel zur Aufnahme der Berufsbildung in die politische Agenda von internationalen Organisationen und anderen Ländern sind den Schweizer Akteuren die Stärken und komparativen Vorteile der Schweizer Berufsbildung im internationalen Vergleich sowie die Wichtigkeit einer internationalen Posi- tionierung bewusst geworden.

Es besteht heute keine systematische Rechtsgrundlage, um Massnahmen zur stetigen Weiterentwick- lung des nationalen Berufsbildungssystems konsequent auch international auszurichten. Der Bundes- rat hat diese Lücke erkannt und erste Massnahmen zu ihrer Behebung ergriffen. Mit der vom Bundes- rat am 30. Juni 2010 verabschiedeten Strategie im Bereich Bildung, Forschung und Innovation (internationale BFI-Strategie) soll sich die Schweiz global als nachgefragter und bevorzugter Standort für die Bereiche Bildung, Forschung und Innovation etablieren und ihre Exzellenz in diesen Bereichen für die Integration in den weltweiten Bildungs-, Forschungs- und Innovationsraum nutzen. Hierzu sol- len unter anderem auch spezifisch im Bereich der Berufsbildung die internationalen Zusammenar- beitsaktivitäten verstärkt und gefördert werden (Anerkennung von Abschlüssen, Mobilitätsförderung, Transfer von Schweizer Expertise etc.).

Zur Umsetzung der internationalen BFI-Strategie und vor dem Hintergrund der steigenden Bedeutung der Berufsbildung in internationalen Kontakten und Kooperationen hat das Staatssekretariat für Bil- dung, Forschung und Innovation (SBFI) eine Konkretisierung der internationalen BFI-Strategie spezi- fisch für den Bereich der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (IBBZ) vorgenommen. Diese Strategie des SBFI für die internationale Berufsbildungszusammenarbeit (IBBZ-Strategie des SBFI)2 wurde im Frühjahr 2014 vom Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF verabschiedet. Die IBBZ-Strategie des SBFI hält die Ziele, Massnahmen und Prioritäten der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit fest.

In einem nächsten Schritt wurde am 19. November 2014 der strategische Grundlagenbericht „Interna- tionale Berufsbildungszusammenarbeit IBBZ“ vom Bundesrat zur Kenntnis genommen (strategischer Grundlagenbericht). Dieser Bericht umfasst die gemeinsamen Vorschläge der mit der Thematik befas- sten Bundesstellen (SBFI, SECO, DEZA, PD, DEA, BFM), wie die Aktivitäten der internationalen Be- rufsbildungszusammenarbeit in den verschiedenen Politikfeldern des Bundes koordiniert und verstärkt werden können.

Sowohl die IBBZ-Strategie des SBFI als auch der strategische Grundlagenbericht der erwähnten Bun- desstellen weisen darauf hin, dass zur Verstärkung der internationalen Berufsbildungszusammenar- beit neben den eigenen Tätigkeiten des Bundes vor allem die grenzüberschreitenden Aktivitäten von nationalen Partnern eine wichtige Rolle spielen: Soll die Berufsbildung in der Schweiz selbst und in- ternational gestärkt werden, so bedarf es einer soliden rechtlichen Grundlage, die es erlaubt, entspre- chende landesübergreifend ausgerichtete Massnahmen und Vorhaben von Dritten gezielt finanziell zu unterstützen. Damit sollen über den derzeitigen Rahmen einzelner thematisch und zeitlich beschränk- ter Vorhaben hinaus eng zu umschreibende Möglichkeiten geschaffen werden, um internationale Be- rufsbildungskooperationen nachhaltig auszugestalten und in ihrer Wirkung zu verstetigen. Während

Siehe z.B.: Learning for Jobs, OECD 2010. Publiziert unter: http://www.sbfi.admin.ch/themen/01369/01697/index.html?lang=de

für die anderen Politikbereiche des Bundes (z.B. Entwicklungspolitik) die rechtlichen Grundlagen be- stehen, um die jeweiligen Ziele und Prioritäten auch mittels verstärkter Berufsbildungskooperationen zu verfolgen, fehlen im Bereich der Bildungspolitik bisher solide rechtliche Grundlagen. Gegenstand der folgenden Erläuterungen sind somit die rechtlichen Grundlagen für entsprechende Aktivitäten aus- schliesslich im Rahmen der Bildungspolitik, in Abgrenzung und in Ergänzung zu Aktivitäten im Rah- men anderer Politikbereiche, zum Beispiel in der Entwicklungspolitik.

Als rechtliche Grundlage für die bis anhin gewährte finanzielle Unterstützung von internationalen Ko- operationen Dritter im Bereich der Berufsbildung im Rahmen der Bildungspolitik dienten die Bestim- mungen von Art. 54 des Berufsbildungsgesetzes3 (BBG). Ein erstes Kooperationsprojekt wurde als Pi- lotversuch im Rahmen der generellen Möglichkeit des BBG, Pilotprojekte zur Entwicklung der Berufsbildung und zur Qualitätsentwicklung zu fördern, subventioniert . Internationale Massnahmen und Vorhaben und ihre Relevanz für die Entwicklung der Schweizer Berufsbildung sind dabei jedoch nicht explizit erwähnt. Hinweise auf den internationalen Kontext finden sich einzig in Art. 68 BBG.

Internationale Berufsbildungskooperationen als besondere Leistungen im öffentlichen Interesse

Das SBFI kommt in seinen strategischen Erwägungen – unter anderem gestützt auf die ersten Erfah- rungen aus den bisherigen Aktivitäten und dem Pilotprojekt – zum Schluss, dass Massnahmen und Vorhaben der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit, welche von Schweizer Partnern mitge- tragen werden, ein hohes Potential aufweisen, langfristig die Position und die Anerkennung der Schweizer Berufsbildung in Partnerländern zu fördern und sie somit international und national generell zu stärken. Internationale Kooperationen können unter bestimmten Bedingungen im besonderen öf- fentlichen Interesse und somit unterstützungswürdig sein. Dies steht im Einklang mit dem Willen des Gesetzgebers. Private Initiative soll dort gefördert werden, wo ein öffentliches Interesse an einem An- gebot besteht und der Staat dies ganz oder teilweise nicht selber erfüllen kann oder will 5. Dies ist im Zusammenhang mit internationalen Berufsbildungskooperationen von besonderer Relevanz, da die gemachten Erfahrungen zeigen, dass staatliches Handeln allein nicht ausreicht, sondern dass erfolg- reiche und nachhaltige Initiativen von privaten Akteuren mitgetragen werden müssen6.

Ein besonderes öffentliches Interesse im Bereich der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit besteht dann, wenn entsprechende Massnahmen und Vorhaben nicht nur Ziele verfolgen, die im un- mittelbaren Eigeninteresse der beteiligten Partner sind, sondern auch eine langfristige und nachhaltige Wirkung zu Gunsten des Schweizer Berufsbildungssystems anstreben, indem in jeweiligen Partner- ländern möglichst umfassend das schweizerische System positioniert wird. Mögliche Ansätze hierzu umfassen beispielsweise die Verbreitung von systemischen Prinzipien und Ansätzen der schweizeri- schen Berufsbildung, den Transfer von spezifischer Expertise und Versuche einer generell positiven Gestaltung der Wahrnehmung der schweizerischen Berufsbildung im Partnerland. Ein Nutzen für das Schweizer Berufsbildungssystem ergibt sich dann, wenn dadurch unter anderem die Anerkennung von Schweizer Abschlüssen der Berufsbildung im Ausland gefördert wird, günstigere Rahmenbedin- gungen für die Mobilität von Schweizer Arbeitskräften sowie Akteuren der Berufsbildung (Lernende, Lehrpersonen etc.) geschaffen werden, die Reputation der Schweizer Berufsbildung gestärkt und die Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Unternehmen unterstützt wird, wichtige Erkenntnisse für die Entwicklung der Berufsbildung in der Schweiz gewonnen werden oder ganz generell die bilateralen Beziehungen in der Bildungspolitik mit einem Partnerland verbessert werden können. Eine besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang den Aspekten der Qualitätssicherung und der Nachhal- tigkeit zu: Mit der Schweiz in Verbindung gebrachte Elemente und Ansätze der Berufsbildung müssen qualitativen Minimalstandards entsprechen, um Reputationsschäden für die schweizerische Berufsbil- dung zu vermeiden.

Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10; BBG) Siehe subventionierte Projektreihe „SVETII – Swiss VET Initiative India“, 2008 – 2013. Botschaft vom 6. September 2000 zu einem neuen Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBl 2000 5686) Siehe Evaluation der „SVETII – Swiss VET Initiative India“, publiziert unter:

Beispiele für Massnahmen und Vorhaben, welche das Potential aufweisen, die Schweizer Berufsbil- dung in solcher Art und Weise zu stärken, finden sich auf verschiedenen Ebenen. Wegweisende Er- kenntnisse konnten insbesondere aus der vom Bund als Pilotprojekt unterstützten „Swiss VET Initiati- ve India“ (SVETII) gewonnen werden. Die Evaluation der Pilotphase dieser von relevanten Akteuren aus der Schweiz und aus Indien getragenen, öffentlich-privaten Initiative hat vielversprechende Resul- tate, aber auch Verbesserungspotential zu Tage gebracht. Das Projekt hat die Machbarkeit eines Transfers von Elementen des schweizerischen Berufsbildungssystems in ein Partnerland grundsätz- lich belegt und es wurden auch positive Effekte für die Anerkennung und den Ruf des schweizeri- schen Berufsbildungssystems und der Schweiz allgemein in Indien festgestellt7. Es hat sich jedoch auch gezeigt, dass für eine langfristige und nachhaltige Implementierung solcher Initiativen vor allem der Einbezug der Unternehmen sowie der staatlichen Institutionen vor Ort zentral ist. Die Relevanz dieser Initiative für die zukünftige Positionierung und Sichtbarkeit der Schweizer Berufsbildung in Indi- en zeigt sich im Umstand, dass die aufgebaute Trägerschaft (SkillSonics) fortan als Partner von der „National Skill Development Corporation“ (NSDC) unterstützt wird. Die NSDC ist die auf nationaler Ebene angesiedelte Organisation, welche von der indischen Regierung und den Wirtschaftskreisen mit der Förderung der Entwicklung von Fachkräften beauftragt ist8.

Das Interesse am Schweizer Berufsbildungssystem von Partnerstaaten in Europa und weltweit und deren Wertschätzung seiner Vorteile manifestieren sich in verschiedenen multilateralen und bilatera- len Initiativen auf Regierungsebene. So ist beispielsweise die Schweiz im Rahmen der „Europäischen Ausbildungsallianz“ (EAfA) durch das SBFI Partnerin in zwei Projekten auf Regierungsebene zur Stär- kung der Berufsbildung in Europa9. In offiziellen bilateralen Kontakten mit den wichtigen aussereuro- päischen Wirtschaftspartnern USA, China und Südafrika wurde zudem das Interesse der entspre- chenden Behörden an Partnerschaften und gemeinsamen Projekten im Bereich der Berufsbildung auf höchster Ebene bekräftigt. Neben Initiativen und Kontakten auf der Ebene der Regierungen ist die Möglichkeit, entsprechende grenzüberschreitende Kooperationen im Bereich der Berufsbildung von Schweizer Akteuren und ihrer Partner auf dem Feld subsidiär unterstützen zu können – beispielsweise weitere Projekte ähnlich der SVETII – von besonderer Relevanz. Es existieren bereits heute Initiati- ven, Projekte, Massnahmen und Vorhaben von verschiedenen Schweizer Akteuren (Unternehmen, Organisationen der Arbeitswelt, Bildungsinstitutionen, Stiftungen, Vereinen etc.), welche als Gefässe zur Verfolgung des Ziels der internationalen Stärkung der schweizerischen Berufsbildung in Frage kommen und die nicht in den üblichen Zielländern der Entwicklungspolitik, sondern in wirtschaftlich besonders wichtigen Partnerländern der Schweiz oder im Kontext internationaler Institutionen (z.B. OECD) angesiedelt sind. Das Spektrum umfasst hierbei unter anderem Austausch- und Weiterbil- dungs-, Expertisetransfer- und Forschungsprojekte. Sofern die Trägerschaften in der Vergangenheit Anfragen nach staatlicher Unterstützung gestellt haben, konnten sie wegen der fehlenden oder lük- kenhaften rechtlichen Grundlagen vom Bund im Rahmen der Berufsbildungspolitik subsidiär nicht un- terstützt werden, da sie keinen grundsätzlichen Innovations- oder Entwicklungscharakter aufwiesen.

Die Möglichkeit, solche Massnahmen und Vorhaben von Seiten des Bundes neu subsidiär unterstüt- zen zu können, stellt darüber hinaus ein mögliches Instrument zur Sicherung der Qualität und Nach- haltigkeit und somit zum Schutz der Reputation und der Eigenheiten der schweizerischen Berufsbil- dung dar: Über die Formulierung von entsprechenden Auflagen, welche an Bundessubventionen gekoppelt sind, kann eine gewisse Qualitätssicherung eingeführt werden. Eine andere zurzeit unter den Verbundpartnern diskutierte Möglichkeit ist die Einführung und Pflege eines Qualitätslabels oder einer Marke für grenzüberschreitende Massnahmen der Berufsbildungszusammenarbeit. Auch dafür wären entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten notwendig.

In der Perspektive der grenzüberschreitenden Promotion und Vernetzung der schweizerischen Be- rufsbildung spielen Netzwerke sowie Kongresse und Veranstaltungen bereits heute eine Rolle. Von Schweizer Partnern getragene Netzwerke und Foren, welche den Austausch zwischen den Akteuren

Siehe obiger Verweis. Siehe hierzu die Auftritte von SkillsSonics und NSDC unter: http://www.skillsonics.com und http://nsdcindia.org Siehe: http://ec.europa.eu/education/policy/vocational-policy/alliance_de.htm

der Schweizer und internationalen Berufsbildungsszene fördern, können zu den Zielen der internatio- nalen Berufsbildungspolitik der Schweiz beitragen. Es wird vom SBFI als zielführend erachtet, die Ak- tivitäten solcher Akteure gegebenenfalls stärker unterstützen zu können. Die erste Durchführung des internationalen Berufsbildungskongresses in Winterthur in 2014 ist international auf grosses Interesse gestossen, was sich unter anderem in der Teilnahme von international sehr prominenten Referenten geäussert hat . Die durch das SBFI im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung vergebene Kon- gressreihe wird durch öffentliche und private Institutionen getragen bzw. finanziert. Im Sinne der Ver- bundpartnerschaft in der Berufsbildung und der Förderung von bottom-up-Initiativen der Akteure auf dem Feld der Berufsbildung sind für solche Vorhaben Subventionsmöglichkeiten, welche den üblichen partnerschaftlichen Abstützungsprozessen entsprechen, erwünscht.

Damit inskünftig Massnahmen und Vorhaben von Dritten im Sinne der obigen Beispiele auch über den engen Rahmen von Pilotprojekten hinaus vom Bund unterstützt werden können und um die internatio- nale Berufsbildungszusammenarbeit zur Erreichung der oben erwähnten Ziele rechtlich solide zu ver- ankern, sollen Aktivitäten dieser Art neu als zusätzliche Massnahmen im besonderen öffentlichen In- teresse gemäss Art. 55 BBG definiert werden. Die Regelung kann auf Verordnungsstufe erfolgen (Art.

55 Abs. 3 BBG).

2 Gesetzesgrundlage und Regelung auf Verordnungsstufe

Art. 55 BBG listet unter Abs.1 namentlich die besonderen Leistungen im öffentlichen Interesse auf, für welche der Bund Beiträge sprechen kann. Abs. 3 sieht vor, dass der Bundesrat weitere Leistungen im besonderen öffentlichen Interesse festlegen kann, für die Beiträge gewährt werden können. Dem Bundesrat wird damit ermöglicht, auf neue Entwicklungen in der Berufsbildung bedarfsgerecht zu rea- gieren und die Förderpraxis des Bundes entsprechend anzupassen. Diese Möglichkeit ist kohärent mit der beabsichtigten generellen Entwicklungsoffenheit des BBG, wie sie die Botschaft zum Gesetz fest- hält: Als Rahmengesetz soll das BBG den Akteuren der Berufsbildung den Freiraum geben, die Inhal- te kooperativ weiterzuentwickeln und auf neue Entwicklungen bedarfsgerechte Antworten zu finden. Die Normen im Gesetz wurden entsprechend in den massgebenden Bereichen bewusst offen formu- liert11. Gestützt auf Art. 55 Abs. 3 BBG soll daher ein neuer Absatz 1bis im Artikel 64 der Berufsbil- dungsverordnung aufgenommen werden, welcher Massnahmen der internationalen Berufsbildungszu- sammenarbeit als besondere Leistungen im öffentlichen Interesse definiert.

Die Verankerung von Massnahmen der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit als Fördertat- bestand nach Art. 55 BBG in der Berufsbildungsverordnung 12 (BBV) nimmt Bezug auf die allgemeinen Ziele des BBG gemäss Art. 3 Bst. a und b und nutzt die bewusst definierte Entwicklungsoffenheit des Gesetzes. Vom Bund subventionierte Massnahmen und Vorhaben der internationalen Zusammenar- beit im Bereich der Berufsbildung sind aus berufsbildungspolitischer Sicht mit den übergeordneten Zielen eines Berufsbildungssystems in der Schweiz im Einklang, das sowohl auf der Ebene der Ein- zelnen als auch auf derjenigen der Unternehmen seine wesentlichen Funktionen zu erfüllen vermag: Um der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu dienen (Art. 3 Bst. b BBG), muss das Berufsbildungssy- stem langfristig als Teil eines differenzierten und integrierten Bildungssystems Fachkräfte ausbilden, welche über die richtige Mischung von beruflichen Handlungskompetenzen und Qualifikationen ge- mäss den Bedürfnissen der Wirtschaft verfügen. In einem internationalisierten Kontext und unter ei- nem Anpassungsdruck von aussen kann ein solches System in seinen komparativen Stärken und Charakteristika nur erhalten und weiterentwickelt werden, wenn auch proaktive, grenzüberschreitende und verbundpartnerschaftliche Massnahmen zu seiner Positionierung und Stärkung im Ausland und zur Gestaltung des internationalen Kontextes und Diskurses gefördert werden können. Um dem An- spruch zu genügen, den Einzelnen Entfaltungsmöglichkeiten und die Integration in die Arbeitswelt zu bieten und ihnen berufliche Flexibilität zu vermitteln (Art. 3 Bst. a BBG), muss das System darüber

Siehe: http://www.vpet-congress.ch Botschaft vom 6. September 2000 zu einem neuen Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBl 2000 5686 ff.) Verordnung vom 19. November 2003 über die Berufsbildung (SR 412.101; BBV)

hinaus ebenfalls individuelle Entwicklungs- und Mobilitätsmöglichkeiten auf einem internationalisierten Arbeitsmarkt gewährleisten. Auch hier stellen grenzüberschreitende Massnahmen zur Bekanntma- chung und Anerkennung des Schweizer Berufsbildungssystems und seiner Leistungsfähigkeit auf der Ebene der Kompetenzen seiner Absolventinnen und Absolventen eine wichtige Stossrichtung dar.

Die Subsumierung unter Art. 55 BBG gewährleistet zugleich, dass die bewährten allgemeinen Krite- rien gemäss Art. 64 BBV und Prozesse der nationalen Projektförderung auch für die internationalen Kooperationen nationaler Akteure (Unternehmen, Organisationen der Arbeitswelt, Kantone, Bildungs- institutionen und weitere Akteure der Berufsbildung) zur Anwendung gelangen. Dadurch wird insbe- sondere garantiert, dass die Unterstützung des Bundes von internationalen Kooperationen subsidiä- ren Charakter hat sowie zeitlich und finanziell beschränkt ist: Nur nationale Partner der Berufsbildung, welche für den Erfolg und die Nachhaltigkeit auch von internationalen Kooperationen zentral sind, sind beitragsberechtigt. Sie müssen somit in einer gegebenen Projektstruktur eingebunden sein. Die Bun- desbeiträge sind im Regelfall auf 60% der Projektkosten und die Dauer der Unterstützung auf fünf Jahre beschränkt, wobei Ausnahmen - wie bei allen anderen Fördertatbeständen gemäss Art. 55 BBG - möglich sind. Auf prozeduraler Ebene gewährleistet die übliche Konsultation der Eidgenössischen Berufsbildungskommission EBBK zu Subventionsanträgen, dass die vom Bund geförderten internatio- nalen Kooperationen in der Berufsbildung den erforderlichen nationalen Rückhalt aufweisen.

Neben den allgemeinen Kriterien zur Förderung von Massnahmen gemäss Art. 55 BBG und Art. 64 BBV sollen spezifische Kriterien in Form von Richtlinien definiert werden, welche kohärent zur IBBZ- Strategie des SBFI sind. Es handelt sich hierbei namentlich um folgende Kriterien: Verfügbarkeit von Ressourcen und ausgewogene Finanzierung des Vorhabens bzw. der Massnahme, Kooperation mit einem aus Sicht des SBFI strategisch prioritären Partnerland, welches mit der Schweiz einen freund- schaftlichen politischen Dialog pflegt, Verfügbarkeit der nachgefragten Expertise auf Schweizer Seite, Einbezug und Engagement der Wirtschaft im Partnerland und von betroffenen Verbundpartnern in der Schweiz, definierte Massnahmen zur Qualitätssicherung, langfristige und nachhaltige Ausrichtung der Wirkung sowie verlässliche Umsetzungspartner und politische Stabilität im Partnerland.

3 Erläuterung des neuen Absatzes 1bis des Artikels 64 BBV

Die Verankerung der Massnahmen im Bereich der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit be- dingt die Einführung eines neuen Absatzes 1bis im Artikel 64 der BBV, gestützt auf Art. 55 Abs. 3 BBG. Die Unterstellung unter Art. 55 BBG ermöglicht die Qualifizierung dieser Massnahmen als Leistungen im besonderen öffentlichen Interesse.

Die vorgeschlagene Formulierung für den neuen Absatz des Artikels 64 in der BBV weist darauf hin, dass Massnahmen im Bereich der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit im besonderen öf- fentlichen Interesse und somit unterstützungswürdig sind, wenn eine gegebene Kooperationsmass- nahme auf übergeordneter Ebene zur einer internationalen Stärkung der Schweizer Berufsbildung bei- trägt. Diese übergeordnete Zielsetzung entspricht derjenigen der IBBZ-Strategie des SBFI und ist zugleich eine der drei Zielsetzungen des Bundes für den Bereich der internationalen Berufsbildungs- zusammenarbeit. Zentral ist, dass der Begriff der „Stärkung des schweizerischen Berufsbildungssy- stems“ in der Praxis mit den Zielsetzungen des BBG zu konkretisieren ist: Entscheidend für die Beur- teilung, ob der Fördertatbestand der „Stärkung des schweizerischen Berufsbildungssystems“ erfüllt ist oder nicht, ist somit der Umstand, ob eine gegebene Massnahme langfristig dazu beiträgt, die Kern- funktionen des Berufsbildungssystems zu Gunsten der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe oder zur Entfaltung und Integration der Individuen zu erhalten oder weiterzuentwickeln.

Die Form einer Massnahme oder eines Vorhabens soll nicht grundsätzlich beschränkt sein, sondern es sollen unterschiedliche internationale Kooperationsformen – z.B. die Kooperation mit einem oder mehreren Partnerländern oder im Rahmen von internationalen Organisationen und Institutionen - möglich sein.

Der Vorschlag drückt somit die notwendige, übergeordnete Finalität einer jeweiligen Massnahme der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit aus, ohne den besonders auf internationaler Ebene notwendigen Spielraum für unterschiedliche Kooperationsformen einzuschränken.

4 Finanzielle Auswirkungen

Mit der Teilrevision der Berufsbildungsverordnung wird ein bestehender Fördertatbestand erweitert bzw. ergänzt. Die für Vorhaben gemäss Art. 54 und 55 BBG benötigten Mittel werden mit einem Ver- pflichtungskredit beantragt (Art. 59 Bst. b BBG). Dieser Kredit wird vom Parlament alle vier Jahre mit der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) bewilligt, der verfügba- re Voranschlagskredit jeweils mit dem Budget. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und einer Schät- zung der zu erwartenden neuen internationalen Kooperationen in der Berufsbildung wird davon aus- gegangen, dass die erforderlichen Mittel für die internationale Berufsbildungszusammenarbeit 2017 – 2020 im Rahmen des BFI-Kredits im Jahresdurchschnitt 5 Mio. CHF nicht übersteigen werden. Aktivi- täten der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit, welche im Rahmen anderer Politikbereiche – insbesondere im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit - erfolgen und finanziert werden, sind von den obigen Erwägungen abzugrenzen und sind nicht Gegenstand der vorliegenden Teilrevision.

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