Projektänderung Anbau Empfangsraum
Baugesuch · Schnydersäcker 453, 8262 Ramsen
Projekt
- Projekt
- Projektänderung Anbau Empfangsraum
- Ort
- Schnydersäcker 453, 8262 Ramsen
- Gemeinde
- Ramsen
- Kanton
- Schaffhausen
- Parzellen
- 1106
- EGRID
- CH575478220836
- Zone
- Zona da mastergn (Arbeitszone A2)
Verfahren
- Publiziert
- 31-05-2024
- Einsprachen
- vom 31-05-2024 bis 01-07-2024
- Planauflage bei
- Gemeinde Ramsen - Baureferat Hauptstrasse 259 8262 Ramsen
Einsprache
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.