Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage

Baugesuch · Zelgstrasse 6, 8213 Neunkirch

Projekt

Projekt
Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage
Ort
Zelgstrasse 6, 8213 Neunkirch
Gemeinde
Neunkirch
Kanton
Schaffhausen
Parzellen
2897

Verfahren

Publiziert
03-01-2025
Planauflage bei
Gemeinde Neunkirch - Baureferat Bahnhofstrasse 1 8213 Neunkirch

Einsprache

Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.

Beteiligte

Bauherrschaft

Weilenmann Aleksandra und Peter

Unterstieg 2, 8222 Beringen