Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage
Baugesuch · Schützenmauer 4, 8213 Neunkirch
Projekt
- Projekt
- Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage
- Ort
- Schützenmauer 4, 8213 Neunkirch
- Gemeinde
- Neunkirch
- Kanton
- Schaffhausen
- Parzellen
- 3807
Verfahren
- Publiziert
- 03-01-2025
- Planauflage bei
- Gemeinde Neunkirch - Baureferat Bahnhofstrasse 1 8213 Neunkirch
Einsprache
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
Beteiligte
Bauherrschaft
Stocco Alexandra und Denis
Goldäckerstrasse 21, 8214 Gächlingen