Abbruch und Ersatz bestehender Stützmauer

Baugesuch · Muzellstrasse 12, 8213 Neunkirch · In der Einsprachefrist

Projekt

Projekt
Abbruch und Ersatz bestehender Stützmauer
Ort
Muzellstrasse 12, 8213 Neunkirch
Gemeinde
Neunkirch
Kanton
Schaffhausen
Parzellen
2950
EGRID
CH727981085455

Verfahren

Publiziert
02-10-2026
Einsprachen
bis 02-11-2026
Planauflage bei
Gemeinde Neunkirch Bahnhofstrasse 1 8213 Neunkirch

Einsprache

Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.