Neuer Erlebniswanderweg (TP4)
Baugesuch · Schwantenbuch/Buechwald, 3158 Guggisberg
Projekt
- Projekt
- Neuer Erlebniswanderweg (TP4)
- Ort
- Schwantenbuch/Buechwald, 3158 Guggisberg
- Kanton
- Bern
- Schutz
- Landschaftsschutzgebiet, Wildtierschutzgebiet Schüpfenfluh
- Beantragte Ausnahmen
- - Bauen ausserhalb des Baugebietes (Art. 24 RPG) - Wasserbaupolizeiliche Ausnahmebewilligung (Art. 48 WBG) - Eingriffe in die Ufervegetation (Art. 18, 21 und 22 NHG, Art. 12, 13 und 17 NSchV) - Bauten in Waldnähe (Art. 25 KWaG) und Bauten im Wald (Art. 14 WaV und Art. 35 KWaV)
Verfahren
- Publiziert
- 06-05-2020
- Einsprachen
- bis 05-06-2020, 30 Tage
- Planauflage bei
- Gemeinde-/Bauverwaltung Guggisberg, Dorf 67, 3158 Guggisberg
Einsprache
Das Bauvorhaben benötigt eine Bewilligung für das Bauen im Gewässerraum (Art. 41c GschV) und eine fischereirechtliche Bewilligung. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Frist im Doppel bei der Einsprachestelle (Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland) einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).
Beteiligte
Bauherrschaft
Dorf, 3158 Guggisberg