Wegverbreiterung auf eine Breite von 2,8m
Baugesuch · 3855 Brienz
Projekt
- Projekt
- Wegverbreiterung auf eine Breite von 2,8m
- Ort
- 3855 Brienz
- Kanton
- Bern
- EGRID
- CH262446357745
Verfahren
- Publiziert
- 24-02-2021
- Einsprachen
- bis 29-03-2021, 30 Tage
- Planauflage bei
- Kanton Bern - RSTA Interlaken-Oberhasli
Einsprache
Ausnahmen: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG) Nichtforstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV) Auflage- und Einsprachefrist: 29. März 2021 Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz BE Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG). Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Beteiligte
Bauherrschaft
unter der Fluh, 3855 Brienz