Sanierung Hofzufahrt

Baugesuch · Martisgraben 512, 1738 Sangernboden

Projekt

Projekt
Sanierung Hofzufahrt
Ort
Martisgraben 512, 1738 Sangernboden
Kanton
Bern
EGRID
CH463746355041
Beantragte Ausnahmen
Bauen ausserhalb des Baugebietes (Art. 24 RPG) Bauten in Waldnähe (Art. 25 KWaG)

Verfahren

Publiziert
10-03-2021
Einsprachen
bis 09-04-2021, 30 Tage
Planauflage bei
Auflagestelle: Gemeinde-/Bauverwaltung Guggisberg, Dorf 67, 3158 Guggisberg Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprache

Gestützt auf Artikel 97 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sowie die Artikel 12 und 12a-g des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG) wird das Bauvorhaben voraussichtlich mit einem Bundesbeitrag unterstützt. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beteiligte

Bauherrschaft

Max Hauser

Martisgraben 512, 1738 Sangernboden