Abbruch Bauernhaus nach Brand
Baugesuch · Allmend 68, 3647 Reutigen
Projekt
- Projekt
- Abbruch Bauernhaus nach Brand
- Ort
- Allmend 68, 3647 Reutigen
- Gemeinde
- Reutigen
- Kanton
- Bern
- EGRID
- CH621707463506
- Schutz
- Keine / Ja
- Beantragte Ausnahmen
- Keine
Verfahren
- Publiziert
- 29-04-2026
- Einsprachen
- bis 01-06-2026, 30 Tage
- Planauflage bei
- Gemeindeverwaltung Reutigen Dorfplatz 1 3647 Reutigen
Einsprache
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Die Dokumente können unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist im Doppel einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Beteiligte
Bauherrschaft
Stockentalstrasse 74, 3647 Reutigen