Neubau Löschwasserleitung
Baugesuch · Hasenlehnmatte, Himmelhausmatte, untere Säge, Bahnhofplatz, 3555 Trubschachen
Projekt
- Projekt
- Neubau Löschwasserleitung
- Ort
- Hasenlehnmatte, Himmelhausmatte, untere Säge, Bahnhofplatz, 3555 Trubschachen
- Gemeinde
- Trubschachen
- Kanton
- Bern
- EGRID
- CH662746352970
- Beantragte Ausnahmen
- - Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG) - Bauen im Gewässerraum (Art. 41c GSchV) - Wasserbaupolizeiliche Ausnahmebewilligung (Art. 48 WBG) - Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 80 Abs. 1 Bst. b SG) - Eingriffe in die Ufervegetation (Art. 18 Abs. 1bis und 1ter, Art. 21 und 22 Abs. 2 NHG und Art. 12, Art. 13 Abs. 3 und Art. 17 NSchV) - Eingriffe in Hecken und Feldgehölze (Art. 18 Abs. 1bis und 1ter NHG, Art. 18 Abs. 1 g JSG und Art. 27 NSchG) - Bauen im Grundwasser (Anhang 4 Ziff. 211 Abs. 2 GSchV)
Verfahren
- Publiziert
- 10-06-2026
- Einsprachen
- bis 13-07-2026, 30 Tage
- Planauflage bei
- Auflagestelle: Gemeinde Trubschachen, Dorfstrasse 2, 3555 Trubschachen Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Einsprache
Es wird auf die Gesuchsakten und die eingeholten Amts- und Fachberichte verwiesen (Tiefbauprojekt). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i. E. einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beteiligte
Bauherrschaft
Einwohnergemeinde Trubschachen
Dorfstrasse 2, 3555 Trubschachen