Entscheidpublikation

Autras communicaziuns · Basel-Stadt · 03-07-2021

Publicaziun

Gener
Autras communicaziuns
Sutgener
Autra communicaziun
Chantun
Basel-Stadt
Publitgà da
Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt
Publitgà
03-07-2021
Numer da publicaziun
RS-BS90-0000000096

Text

In der Rekurssache René Dubiel, geb. 19. April 1964, deutscher Staatsangehöriger, zurzeit unbekannten Aufenthalts, gegen die Verfügung der Sozialhilfe Basel-Stadt vom 11. März 2020 hat der Vorsteher des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt am 7. Juli 2020 Folgendes entschieden:

– Auf den Rekurs gegen die Verfügung der SH vom 11. März 2020 wird nicht eingetreten..

– Es werden keine Kosten erhoben.

– Dieser Entscheid wird René Dubiel zufolge unbekannten Aufenthalts durch Publikation im Kantonsblatt eröffnet und der Sozialhilfe mitgeteilt.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann an den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt (Rathaus, Marktplatz 9, 4001 Basel) rekurriert werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen nach Eröffnung schriftlich anzumelden.

Spätestens innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge des Rekurrenten und deren Begründung samt Angabe der Beweismittel zu enthalten hat.

Bei völliger oder teilweiser Abweisung eines Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr und den Auslagen für Gutachten, Augenschein, Beweiserhebung und anderen Vorkehren ganz oder teilweise dem Rekurrenten auferlegt werden (§§ 6 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsgebühren i.V. mit §§ 11 und 12 der Verordnung zum Gesetz über die Verwaltungsgebühren).

Numnads en la publicaziun

Swiss zip code

4051

Town

Basel-Stadt