Einwohnergemeinde Boltigen
Planisaziun dal territori · Bern · 08-04-2020
Publicaziun
- Gener
- Planisaziun dal territori
- Sutgener
- Exposiziun publica
- Chantun
- Bern
- Publitgà da
- Einwohnergemeinde Boltigen
- Publitgà
- 08-04-2020
- Numer da publicaziun
- VE-BE60-0000000039
Text
Die Wasserversorgung der Gemeinde Boltigen bringen gestützt auf Art. 21 und 22 des Wasserversorgungsgesetzes (WVG) für die Sicherung von öffentlichen Wasserleitungen und der Erteilung der Baubewilligung die Überbauungsordnung Erneuerung der Wasserversorgung Schwarzenmatt und Transportleitung ins Tubetal zur öffentlichen Auflage.
Gesuchstellerin: Einwohnergemeinde Boltigen
Projektverfasser: Theiler Ingenieure AG, Hübelistrasse 14, 3770 Zweisimmen
Gesuch: Das Projekt umfasst die Erneuerung der Wassertransportleitung vom Weiler Farni bis zum Versorgungsgebiet Schwarzenmatt. Zudem wird eine Transportleitung zwischen Tubetal und Schwarzenmatt erstellt. Zusätzlich werden ein Teil der Abwasserleitungen beim Quartier Schwarzematt erneuert.
Die Transportleitung schliesst in Schwarzenmatt im Gebiet Rüti an der bestehenden Hauptleitung an und führt bis zum obersten Wasserbezüger in Farni. Die meisten Hauszuleitungen werden ebenfalls erneuert um zukünftig die Frostsicherheit zu gewährleisten. Die zweite Transportleitung schliesst in Tubetal und Schwarzenmatt an die bestehenden Hauptleitungen an und führt von Tubetal über Buechestock nach Schwarzenmatt.
Benötigte Spezialbewilligungen: - Baubewilligung; Art. 32 bis 44 BauG - Bewilligung Gemeingebrauch; Art. 69 SG - Wasserbaupolizeibewilligung; Art. 48 WBG - Fischereirechtliche Bewilligung; Art. 8 bis 10 BGF - Ausnahmebewilligung Naturschutz; Art. 22 NHG
Die Akten bestehend aus dem Überbauungsplan, den Überbauungsvorschriften und weiteren Unterlagen liegen von 09.04.2020 bis und mit 08.05.2020 bei der Gemeindeverwaltung Boltigen, Vjielimatte 281h, 3766 Boltigen, öffentlich auf. Falls Sie aufgrund der aktuellen Lage nicht auf die Gemeinde kommen wollen, können Sie sich bei der Gemeinde telefonisch unter 033 773 83 73 melden.
Mitwirkungsbegehren, Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie allfällige Begehren um Lastenausgleich (Art. 30 Baugesetz) sind innerhalb der Einsprachefrist (08.05.2020) schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Boltigen, Vijelimatte 281h, 3766 Boltigen, einzureichen. Lastenausgleichansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechgruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Gemeinde Boltigen