Ersigen - Konzessionsänderung mit Baubewilligung

Autras communicaziuns · Bern · 13-01-2021

Publicaziun

Gener
Autras communicaziuns
Sutgener
Autra communicaziun
Chantun
Bern
Publitgà da
Kanton Bern - Amt für Wasser und Abfall
Publitgà
13-01-2021
Numer da publicaziun
VE-BE90-0000000100

Text

Gesuchsteller: Walter Studer, Dörflistrasse 10, 3424 Oberösch, mit Einverständnis des Konzessionärs: Verein Landwirtschaft Emmental, p.A. Damaris Hofer, Rütacherweg 2, 3426 Aefligen

Gesuch: Änderung einer Gebrauchswasserkonzession zur Nutzung von Grundwasser/Oberflächenwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung: Die Fläche der Konzession Nr. 507 wird geändert. Erteilung der Baubewilligung einschliesslich der erforderlichen Nebenbewilligungen für die Erstellung von einer Grundwasserfassung (Entnahmebrunnen).

Betroffene Parzellen-Nr.: 101

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Auflage- und Einsprachefrist:

bis und mit 12. Februar 2021

Auflageorte und Einsprachestellen:

- Einwohnergemeinde Ersigen, Rumendingenstrasse 1, 3423 Ersigen

- Amt für Wasser und Abfall, Reiterstrasse 11, 3012 Bern

Mezs legals

Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Begehren um Lastenausgleich (Art. 30 BauG) sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet, im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lasten-ausgleichsansprüche, die während der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten Einzeleinsprachen ist anzugeben, wer die Ein-sprache rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).