Ersigen - Konzessionsänderung mit Baubewilligung
Autras communicaziuns · Bern · 13-01-2021
Publicaziun
- Gener
- Autras communicaziuns
- Sutgener
- Autra communicaziun
- Chantun
- Bern
- Publitgà da
- Kanton Bern - Amt für Wasser und Abfall
- Publitgà
- 13-01-2021
- Numer da publicaziun
- VE-BE90-0000000100
Text
Gesuchsteller: Walter Studer, Dörflistrasse 10, 3424 Oberösch, mit Einverständnis des Konzessionärs: Verein Landwirtschaft Emmental, p.A. Damaris Hofer, Rütacherweg 2, 3426 Aefligen
Gesuch: Änderung einer Gebrauchswasserkonzession zur Nutzung von Grundwasser/Oberflächenwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung: Die Fläche der Konzession Nr. 507 wird geändert. Erteilung der Baubewilligung einschliesslich der erforderlichen Nebenbewilligungen für die Erstellung von einer Grundwasserfassung (Entnahmebrunnen).
Betroffene Parzellen-Nr.: 101
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Auflage- und Einsprachefrist:
bis und mit 12. Februar 2021
Auflageorte und Einsprachestellen:
- Einwohnergemeinde Ersigen, Rumendingenstrasse 1, 3423 Ersigen
- Amt für Wasser und Abfall, Reiterstrasse 11, 3012 Bern
Mezs legals
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Begehren um Lastenausgleich (Art. 30 BauG) sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet, im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lasten-ausgleichsansprüche, die während der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten Einzeleinsprachen ist anzugeben, wer die Ein-sprache rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).