Regulation Steinwild – Verfügung

Autras communicaziuns · Bern · 04-02-2026

Publicaziun

Gener
Autras communicaziuns
Sutgener
Autra communicaziun
Chantun
Bern
Publitgà da
LANAT, Amt für Landwirtschaft und Natur, Personaldienst
Publitgà
04-02-2026
Numer da publicaziun
VE-BE90-0000000701

Text

Das Jagdinspektorat des Kantons Bern, gestützt auf Art. 7 Absatz 3 und Art. 12 Absatz 4 des Bundesgesetzes vom 20. Juni 1986 über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG; SR 922.0) und Art. 4a Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere (JSV; SR 922.01), verfügt: Für das Jahr 2026 sind in fünf Steinwildkolonien total 58 Regulationsabschüsse geplant. Die diesjährigen Abschüsse teilen sich auf die Kolonien wie folgt auf: Brienzergrat 10 Tiere, Schwarzmönch-Leukerbad-Gross Lohner 30 Tiere, Cape au Moine-Gummfluh 8 Tiere, Spillgerten 4 Tiere, Bire-Oeschinen 6 Tiere.

Mezs legals

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab der Veröffentlichung bei der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 3a, 3011 Bern schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung und eine Unterschrift enthalten. Eine Kopie der angefochtenen Verfügung sowie weitere greifbare Beweismittel sind beizulegen. Einer allfälligen Beschwerde wir die aufschiebende Wirkung entzogen.