Verkehrsanordnung Baumgartenweg, Basel

Disposiziuns da traffic · Basel · 18-10-2025

Publicaziun

Gener
Disposiziuns da traffic
Sutgener
Disposiziun da traffic
Chantun
Basel-Stadt
Vischnanca
Basel
Publitgà da
Amt für Mobilität des Kantons Basel-Stadt
Publitgà
18-10-2025
Numer da publicaziun
VE-BS40-0000001289

Text

Autoritad
Amt für Mobilität des Kantons Basel-Stadt Dufourstrasse 40 4052 Basel
Via
Baumgartenweg
Authority office
Amt für Mobilität des Kantons Basel-Stadt Dufourstrasse 40 4052 Basel

Im Zusammenhang mit der geplanten Einrichtung einer Begegnungszone im Baumgartenweg wird folgende Verkehrsanordnung erlassen:

- ganze Strasse: Begegnungszone (bisher Tempo 30-Zone);

- vor den Liegenschaften Nrn. 8-12, auf einer Länge von 21 m: Parkieren mit Parkscheibe (Blaue Zone), mit Parkkarte 4053 unbeschränkt (bisher Parkieren verboten, Parkieren gestattet Mo Fr 19:00-07:00 Uhr und Sa 17:00 Uhr - Mo 07:00 Uhr);

- vor den Liegenschaften Nrn. 13-17, auf einer Länge von 21 m: Parkieren verboten (bisher Blaue Zone);

- vor der Liegenschaft Nr. 16 bis seitlich der Liegenschaft Dornacherstrasse Nr. 195, auf einer Länge von 32 m: Parkieren verboten (bisher Blaue Zone);

- vor der Liegenschaft Nr. 23, auf je einer Länge von 3 m: Parkieren mit Parkscheibe (Blaue Zone), mit Parkkarte 4053 unbeschränkt (bisher Parkfeld Velos/Motos);

- seitlich der Liegenschaft Dornacherstrasse Nr. 203, auf einer Länge von 2 m (3.5 m Senkrechtparkierung): Parkfeld „Velos“ (bisher Parkfeld Velos/Motos);

- seitlich der Liegenschaft Dornacherstrasse Nr. 203, zwischen dem neuen Velo- und Motoparkfeld, auf einer Länge von 3 m: Parkieren verboten (bisher Parkfeld Velos/Motos);

- seitlich der Liegenschaft Dornacherstrasse Nr. 203, auf einer Länge von 2 m (3.5 m Senkrechtparkierung): Parkfeld „Motos“ (bisher Parkfeld Velos/Motos).

Amt für Mobilität des Kantons Basel-Stadt Dufourstrasse 40 4052 Basel

Mezs legals

Hinweise Gesetzliche Grundlagen für Zuständigkeit, Signalisation, Beschwerderecht und Ahndung sind das Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958, die Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 und die kantonale Verordnung über den Strassenverkehr vom 17. Mai 2011 und die kantonale Verordnung über die Parkraumbewirtschaftung vom 19. August 2014. Die Projektpläne sind auf der Webseite des Bau- und Verkehrsdepartements (www.bs.ch/bvd/planauflagen-und-anordnungen) aufgeschaltet und können zudem nach telefonischer Terminabsprache (Tel. 061 267 85 56) beim Amt für Mobilität (Dufourstrasse 40) eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Gegen Verfügungen der Mobilität kann an das Bau- und Verkehrsdepartement (Münsterplatz 11, 4001 Basel) rekurriert werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen seit Eröffnung der Verfügung bei der Rekursinstanz anzumelden. Innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt angerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Für die mit Stern (*) bezeichnete(n) Massnahme(n) wird die aufschiebende Wirkung eines allfälligen Rekurses entzogen. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebungen und anderen besonderen Vorkehrungen, der Rekurrentin oder dem Rekurrenten ganz oder teilweise auferlegt werden.