Unterschutzstellung

Protecziun d'objects · Zurich · 19-06-2026

Publicaziun

Gener
Protecziun d'objects
Sutgener
Protecziun e stritgada da l'inventari dal patrimoni
Chantun
Zurich
Publitgà da
Gemeinde Benken
Publitgà
19-06-2026
Termin
19-07-2026
Numer da publicaziun
VE-ZH05-0000002315

Text

Der Gemeinderat Benken hat mit Beschluss vom 16. Juni 2026, gestützt auf § 203 lit. c PBG, das Gebäude (Vers.-Nr. 17) auf dem Grundstück Kat.-Nr. 208, Oberdorfstrasse 3, unter Schutz gestellt (gemäss § 205 PBG). Die unter Schutz gestellten Gebäudeteile sind im Unterschutzstellungsvertrag ersichtlich.

Der Beschluss des Gemeinderates sowie der unterzeichnete Unterschutzstellungsvertrag können während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Benken, Landstrasse 1, 8463 Benken, eingesehen werden.

Gemeinde Benken Landstrasse 1 8463 Benken ZH

Mezs legals

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Zustellung bzw. der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden. Der Rekurs ist in dreifacher Ausführung einzureichen und hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.