Festsetzung der Klärgebühr 2026, Stäfa
Approvaziuns da plans · Stäfa · 28-11-2025
Publicaziun
- Gener
- Approvaziuns da plans
- Sutgener
- Economia d'aua
- Chantun
- Zurich
- Vischnanca
- Stäfa
- Publitgà da
- Gemeinde Stäfa
- Publitgà
- 28-11-2025
- Termin
- 28-12-2025
- Numer da publicaziun
- VE-ZH07-0000000700
Text
- Titel
- Festsetzung der Klärgebühr 2026
Gestützt auf Art 3.02 der Verordnung über die Abwasserbeseitigung, Teil II Gebühren, hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 11. November 2025 die Klärgebühr für die Periode vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026 wie folgt festgesetzt.
Klärgebühr pro Kubikmeter Wasserbezug Fr. 3.80 (Vorjahr Fr. 3.15)
Die Akten zu diesem Beschluss liegen während der Rekursfrist in der Gemeindeverwaltung, Bauabteilung, 2. Stock Süd, Zimmer 201A, während den üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht auf.
Gemeinde Stäfa Goethestrasse 16 8712 Stäfa
Mezs legals
Gegen diesen Beschluss kann innert dreissig Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile der Baurekurskommission sind kostenpflichtig, die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Gemeinderat Stäfa