Avilan Sport Foundation

Foundation · Zürich

Commercial register

CH-ID
CH02070026405
Legal form
Foundation
Registered seat
Zürich
Address
Limmatquai 4, 8001 Zürich, 8001 Zürich
Canton
Zurich
Status
Active
Entered on
Nov 27, 2024

Purpose

Die Stiftung bezweckt die Förderung gemeinnütziger Projekte in den Bereichen a) der Bewegung, der ausgewogenen Ernährung und der mentalen Gesundheit von Kindern, b) des Breitensports von Jugendlichen und c) von jungen Sporttalenten in Randsportarten. Diese Bereiche umfassen konkret die folgenden Inhalte: a) Die Förderung der Bewegung, der ausgewogenen und gesunden Ernährung sowie der psychischen bzw. mentalen Gesundheit von Kindern, alles in Anlehnung an den Zweck und die Website der fit4future foundation (CHE111.645.696). b) Die Förderung des Breitensports von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr, was primär durch eine Unterstützung von Sportvereinen und Sportlern erfolgen soll. Die Zielsetzung besteht darin, Kinder und Jugendliche für sportliche Aktivitäten zu motivieren und zu gewinnen, um diese „von der Strasse" zu nehmen und von Videospielen („gamen") abzuhalten. Diese kann insbesondere durch Unterstützung von Sportvereinen und Sportlern erreicht werden, welche auch im Leistungssport tätig und ambitioniert sind. c) Die Förderung und Unterstützung von talentierten jungen Sportlern und/oder Spitzensportlern in Randsportarten mit ausdrücklicher Ausnahme von Tennis, Fussball und Eishockey -, bei denen die Familie die nötigen Ausgaben nicht decken kann. Hiervon erfasst ist insbesondere die finanzielle Unterstützung jedoch nur von bedürftigen Personen. Die Stiftung kann alle dem Stiftungszweck entsprechende Projekte direkt oder indirekt unterstützen. Entsprechend dem gemeinnützigen Zweck der Stiftung ist deren Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet. Zur Erfüllung des Stiftungszweckes dürfen auch Erfüllungsgehilfen herangezogen werden. Zur Erreichung des Stiftungszweckes werden u.a. folgende Tätigkeiten entfaltet: 1. materielle (einschliesslich finanzielle) Unterstützung dem Zweck der Stiftung entsprechender Projekte, insbesondere von anderen gemeinnützigen und steuerbefreiten Organisationen im In- und Ausland; 2. Bildungs- und Bewusstseinsarbeit zur Förderung a) der Bewegung, der ausgewogenen Ernährung und der mentalen Gesundheit von Kindern, b) des Breitensports von Jugendlichen und c) von jungen Sporttalenten in Randsportarten; 3. das Generieren von Spenden und die Gewinnung von Förderern und Unterstützern zur Erreichung des Stiftungszwecks; 4. Unterstützung von Austauschprogrammen für die Förderung des Anliegens gemäss Ziff. 2 vorstehend; 5. die Beteiligung an gemeinnützigen Organisationen im In- und Ausland mit dem Ziel, den Stiftungszweck auch durch diese gemeinnützigen Organisationen zu erreichen. Die materiellen Mittel dürfen nur für den genannten Stiftungszweck verwendet werden. Die Stiftungsratsmitglieder oder diesen nahe stehende Personen dürfen keine Vermögensvorteile, Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen von der Stiftung erhalten. Es darf keine Person durch zweckfremde Verwaltungsausgaben oder durch unverhältnismässig hohe Vergütungen begünstigt werden (vgl. dazu auch Art. 6 lit. d). Die Stiftung kann zur Erfüllung des Stiftungszwecks auch weitere steuerbefreite Stiftungen, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten sowie sich an steuerbefreiten Unternehmen beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Stiftung kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für steuerbefreite Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer Zweckerfüllung Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und passiv verwalten.

Official register excerpt · Entry on Zefix

Source: Swiss commercial register (Zefix, SHAB) and the cantonal registry office. · checked Sep 24, 2026

Officers

3

Revisionsstelle · Zug

since Dec 2, 2024
Bryan Frey

Präsident des Stiftungsrates · Einzelunterschrift · von Wyssachen, Uitikon

Vanessa Frey

Vizepräsidentin des Stiftungsrates · Einzelunterschrift · von Eschenbach (LU), Uitikon

Former officers (2)
Bryan Frey

Vizepräsident des Stiftungsrates · Kollektivunterschrift zu zweien · von Wyssachen, Uitikon

until Mar 16, 2026
Vanessa Frey

Präsidentin des Stiftungsrates · Einzelunterschrift · von Eschenbach (LU), Uitikon

until Mar 16, 2026

Gazette notices

4 notices

  1. Mar 16, 2026 · Change · Zurich

    SOGC 1006596445

    Officers who left
    Bryan Frey · Vizepräsident des Stiftungsrates · Kollektivunterschrift zu zweien
    Vanessa Frey · Präsidentin des Stiftungsrates · Einzelunterschrift

    Avilan Sport Foundation, in Zürich, CHE-353.895.107, Stiftung (SHAB Nr. 216 vom 07.11.2025, Publ. 1006478233). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Frey, Bryan, von Wyssachen, in Uitikon, Präsident des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift [bisher: Vizepräsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien]; Frey, Vanessa, von Eschenbach (LU), in Uitikon, Vizepräsidentin des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift [bisher: Präsidentin des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift].

  2. Nov 7, 2025 · Change · Zurich

    SOGC 1006478233

    Avilan Sport Foundation, in Zürich, CHE-353.895.107, Stiftung (SHAB Nr. 19 vom 29.01.2025, Publ. 1006240888). Urkundenänderung: 30.10.2025. Zweck neu: Die Stiftung bezweckt die Förderung gemeinnütziger Projekte in den Bereichen a) der Bewegung, der ausgewogenen Ernährung und der mentalen Gesundheit von Kindern, b) des Breitensports von Jugendlichen und c) von jungen Sporttalenten in Randsportarten. Diese Bereiche umfassen konkret die folgenden Inhalte: a) Die Förderung der Bewegung, der ausgewogenen und gesunden Ernährung sowie der psychischen bzw. mentalen Gesundheit von Kindern, alles in Anlehnung an den Zweck und die Website der fit4future foundation (CHE111.645.696). b) Die Förderung des Breitensports von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr, was primär durch eine Unterstützung von Sportvereinen und Sportlern erfolgen soll. Die Zielsetzung besteht darin, Kinder und Jugendliche für sportliche Aktivitäten zu motivieren und zu gewinnen, um diese "von der Strasse" zu nehmen und von Videospielen ("gamen") abzuhalten. Diese kann insbesondere durch Unterstützung von Sportvereinen und Sportlern erreicht werden, welche auch im Leistungssport tätig und ambitioniert sind. c) Die Förderung und Unterstützung von talentierten jungen Sportlern und/oder Spitzensportlern in Randsportarten mit ausdrücklicher Ausnahme von Tennis, Fussball und Eishockey -, bei denen die Familie die nötigen Ausgaben nicht decken kann. Hiervon erfasst ist insbesondere die finanzielle Unterstützung jedoch nur von bedürftigen Personen. Die Stiftung kann alle dem Stiftungszweck entsprechende Projekte direkt oder indirekt unterstützen. Entsprechend dem gemeinnützigen Zweck der Stiftung ist deren Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet. Zur Erfüllung des Stiftungszweckes dürfen auch Erfüllungsgehilfen herangezogen werden. Zur Erreichung des Stiftungszweckes werden u.a. folgende Tätigkeiten entfaltet: 1. materielle (einschliesslich finanzielle) Unterstützung dem Zweck der Stiftung entsprechender Projekte, insbesondere von anderen gemeinnützigen und steuerbefreiten Organisationen im In- und Ausland; 2. Bildungs- und Bewusstseinsarbeit zur Förderung a) der Bewegung, der ausgewogenen Ernährung und der mentalen Gesundheit von Kindern, b) des Breitensports von Jugendlichen und c) von jungen Sporttalenten in Randsportarten; 3. das Generieren von Spenden und die Gewinnung von Förderern und Unterstützern zur Erreichung des Stiftungszwecks; 4. Unterstützung von Austauschprogrammen für die Förderung des Anliegens gemäss Ziff. 2 vorstehend; 5. die Beteiligung an gemeinnützigen Organisationen im In- und Ausland mit dem Ziel, den Stiftungszweck auch durch diese gemeinnützigen Organisationen zu erreichen. Die materiellen Mittel dürfen nur für den genannten Stiftungszweck verwendet werden. Die Stiftungsratsmitglieder oder diesen nahe stehende Personen dürfen keine Vermögensvorteile, Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen von der Stiftung erhalten. Es darf keine Person durch zweckfremde Verwaltungsausgaben oder durch unverhältnismässig hohe Vergütungen begünstigt werden (vgl. dazu auch Art. 6 lit. d). Die Stiftung kann zur Erfüllung des Stiftungszwecks auch weitere steuerbefreite Stiftungen, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten sowie sich an steuerbefreiten Unternehmen beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Stiftung kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für steuerbefreite Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer Zweckerfüllung Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und passiv verwalten.

  3. Jan 29, 2025 · Change · Zurich

    SOGC 1006240888

    Avilan Sport Foundation, in Zürich, CHE-353.895.107, Stiftung (SHAB Nr. 234 vom 02.12.2024, Publ. 1006191882). Aufsichtsbehörde neu: Eidg. Departement des Innern, in Bern.

  4. Dec 2, 2024 · New entry · Zurich

    SOGC 1006191882

    New officers
    Wadsack Zug AG · Revisionsstelle
    Bryan Frey · Vizepräsident des Stiftungsrates · Kollektivunterschrift zu zweien
    Vanessa Frey · Präsidentin des Stiftungsrates · Einzelunterschrift

    Avilan Sport Foundation, in Zürich, CHE-353.895.107, Limmatquai 4, 8001 Zürich, Stiftung (Neueintragung). Urkundendatum: 19.11.2024. Zweck: Die Stiftung bezweckt zur Hauptsache die Förderung gemeinnütziger Projekte in den Bereichen a) der Bewegung, der ausgewogenen Ernährung und der mentalen Gesundheit von Kindern, b) des Breitensports von Jugendlichen und c) von jungen Sporttalenten in Randsportarten. Diese Bereiche umfassen konkret die folgenden Inhalte: a) Die Förderung der Bewegung, der ausgewogenen und gesunden Ernährung sowie der psychischen bzw. mentalen Gesundheit von Kindern, alles in Anlehnung an den Zweck und die Website der fit4future foundation (CHE-111.645.696). b) Die Förderung des Breitensports von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr, was primär durch eine Unterstützung von Sportvereinen und Sportlern erfolgen soll. Die Zielsetzung besteht darin, Kinder und Jugendliche für sportliche Aktivitäten zu motivieren und zu gewinnen, um diese "von der Strasse" zu nehmen und von Videospielen ("gamen") abzuhalten. Diese kann insbesondere durch Unterstützung von Sportvereinen und Sportlern erreicht werden, welche auch im Leistungssport tätig und ambitioniert sind. c) Die Förderung und Unterstützung von talentierten jungen Sportlern und/oder Spitzensportlern in Randsportarten - mit ausdrücklicher Ausnahme von Tennis, Fussball und Eishockey -, bei denen die Familie die nötigen Ausgaben nicht decken kann. Die Stiftung kann alle dem Stiftungszweck entsprechende Projekte direkt oder indirekt unterstützen. Entsprechend dem gemeinnützigen Zweck der Stiftung ist deren Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet. Zur Erfüllung des Stiftungszweckes dürfen auch Erfüllungsgehilfen herangezogen werden. Zur Erreichung des Stiftungszweckes werden u.a. folgende Tätigkeiten entfaltet: 1. materielle (einschliesslich finanzielle) Unterstützung dem Zweck der Stiftung entsprechender Projekte, insbesondere von anderen gemeinnützigen Organisationen im In- und Ausland; 2. Bildungs- und Bewusstseinsarbeit zur Förderung a) der Bewegung, der ausgewogenen Ernährung und der mentalen Gesundheit von Kindern, b) des Breitensports von Jugendlichen und c) von jungen Sporttalenten in Randsportarten; 3. das Generieren von Spenden und die Gewinnung von Förderern und Unterstützern zur Erreichung des Stiftungszwecks; 4. Unterstützung von Austauschprogrammen für die Förderung des Anliegens gemäss Ziff. 2 vorstehend; 5. die Beteiligung an gemeinnützigen Organisationen im In- und Ausland mit dem Ziel, den Stiftungszweck auch durch diese gemeinnützigen Organisationen zu erreichen. Die materiellen Mittel dürfen nur für den genannten Stiftungszweck verwendet werden. Die Stiftungsratsmitglieder oder diesen nahe stehende Personen dürfen keine Vermögensvorteile, Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen von der Stiftung erhalten. Es darf keine Person durch zweckfremde Verwaltungsausgaben oder durch unverhältnismässig hohe Vergütungen begünstigt werden (vgl. dazu auch Art. 6 lit. d). Die Stiftung kann zur Erfüllung des Stiftungszwecks auch weitere Stiftungen, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten sowie sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Stiftung kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer Zweckerfüllung Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Eingetragene Personen: Frey, Vanessa, von Eschenbach (LU), in Uitikon, Präsidentin des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift; Frey, Bryan, von Wyssachen, in Uitikon, Vizepräsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Wadsack Zug AG (CHE-109.364.928), in Zug, Revisionsstelle.

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