Erschliessungsplan Reinisberg
Plan d'utilisaziun spezial · Endingen · Abolì ils 12-09-2013
Document
- Numer
- 1984-001769
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Endingen
- Chantun
- Aargau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- GR
- Decidì
- 10-09-1984
- En vigur dapi
- 10-09-1984
- Abolì
- 12-09-2013
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Aargau
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Endingen mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Datotecas
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Text
SNP-4305-1984-E.pdf
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Erläuterungen zum kommunalen Ueberbauungsplan | \
ENDINGEN fe 6 2.0.2
. Das Gene hmig ungsverfahren
Das Genehmigungsverfahren bezieht sich auf die nachstehend aufgeführten Linien und Flächen. =
KANTON AARGAU GEMEINDE
GR. 27.6.1961 ‘ m DI|AU Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien blau Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen) un blau Aufzuhebende Weglinien {rot durchgestrichen) — - [Of Zu genehmigende Baulinien A — ro Zu genehmigende Weg- und Sockellinien — (nn rot Projektierte Baulinien, die noch nıcht genehmigt werden sollen ee Projektierte Weglinien, die noch nicht genehmigt werden sollen nn 2 SAL: Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzonen Ber nr 2 hellblay Sichtzone. ; E Die hellblau angelegten Flächen sind ständig als Sichtzonen freizuhalten. Es. dürfen darauf keine sichtbehindernden Pflanzen, Einfriedigungen oder andere Anlagen bestehen. Das Sichtfeld der Fahrer muss von 0.60 m bis 3.00. m über Fahr-. bahn frei bleiben. Vereinzeite hochstämmige Bäume können. unter der Bedin- Waldaufnahme gung, dass sie nicht sichtbehindernd wirken und das Astwerk Jeagtzoh auf min- 8.6.79 destens 3.00 m aufgeschnitien wird, zugelassen werden. 7 ——- = — + ..grün Austritts- und Ausfahrverbot.. /
Direkte Zugänge zur Sirasse von Baugrundstücken aus sind sowohl für Fussgänger als auch für Fahrzeuge jeder Art nur bei.den im Usberbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Sirecken sind längs der Weglinie grün gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrecht-
erhalten.
Ganzen Text zeigen
ee braun Ausfahrverbot.
Fahrbare Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind für Fahrzeuge, PlanNr. jeder Art nur bei den im Ueberbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zuge-
Er ; lassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weg- 1a : linien braun gekennzeichnet.‘ Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten.
bis .23.8.80
Oetfentliche Ptanauflage vom - 2. Zur Orientierung
inw i 13,6.80 Beschlossen von der Einwohnergemeindeversammlung am 2 dunkelgrau . bestehende Wege
orange- Sammelstrasse
ee gelb Erschliessungsstrasse ER violett .... Gehweg el Nie Radweg
a Genehmigung durch den Gros: sen kin. et 3 . x =, : Bi 5 ? Le 5 R 5 ellgrau eitenfreiheit und Verkehrsteiler
Aarau, den 7 3577‘ ah he 7 e ; — RRB=Nr. AFE 7 vom AR: ai i : Bere feldgrau Refugien, Bushaltestelle, Verzögerungs- und .Beschleunigungsspur, Parkplätze
im Auftrage des Grossen Rei«- wer grün Bepflanzte Flächen
„Der ee i Ä hr - in Vertretung no mn 2 aim Bauzonengrenze mit Zonenbezeichnung
Der Gemeindeammann indeschreiber
5304 Endingen, 10. Jan. 1984
Wald
— 1 man o Aufzuhebende Zonengrenze
Hagstellen
na nn u Neue Zonengrenze
fehlende-Beschlüsse.pdf
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung Raumentwicklung Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau [email protected] www.ag.ch/bvu
Genehmigung Das zugehörige genehmigte Dokument ist zurzeit im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen noch nicht hinterlegt.
Auskünfte erteilt die Abteilung Raumentwicklung, Tel. 062 835 32 90