Erschliessungsplan Luegeten-Ziegelmatt

Plan d'utilisaziun spezial · Dottikon

Document

Numer
1994-002417
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Dottikon
Chantun
Aargau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
RR
Decidì
09-11-1994
En vigur dapi
09-11-1994

Karte

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Datotecas

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Text

SNP-4065-1994-E.pdf

Gemeinde Dottikon

Sondernutzungsvorschriften für das Gebiet A des Erschliessungsplanes Luegeten / Ziegelmatt

Ingress Der Gemeinderat erlässt, gestützt auf § 17 und 21 Abs. 2 des Gesetzes über Raumplanung, Umwelt und Bauwesen vom 19. Januar 1993, die folgenden

Sondernutzungsvorschriften

1.

Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Geltungsbereich

Die Sondernutzungsvorschriften gelten in dem im Erschliessungsplan Luegeten / Ziegelmatt bezeichneten Perimeter A.

Art. 2 Zweck

Die Sondernutzungsvorschriften bezwecken eine geordnete und schonende Ueberbauung des landschaftlich empfindlichen Gebietes, unter Wahrung der noch vorhandenen naturnahen Flächen.

Art. 3 Grundlage

Der Erschliessungsplan Luegeten / Ziegelmatt ist Grundlage dieser Sondernutzungsvorschriften.

05.10.94/LUEGSOND.DOC

Art. 4 Verhältnis zur Bauordnung

Soweit diese Sondernutzungsvorschriften nichts Abweichendes festlegen, gelten die Vorschriften der Bauordnung betreffend der Zone W1.

2.

Spezialbestimmungen Schild A

Art. 5 Mit dem Baugesuch für die Ueberbauung ist ein fachmännisches

Projekt über die naturnahe Fläche einzureichen. Diese und die offene Bachrinne als Folge sind mit der Ueberbauung zu realisieren. Die naturnahe Fläche kann bei der Berechnung der Ausnützungsziffer mitgerechnet werden. Mit dem Baugesuch für die Überbauungen auf den Parz. Nr. 388 oder Nr. 389 ist der Kehrplatz zu projektieren und mit der Überbauung auszuführen.

3.

Schlussbestimmungen

Art. 6 Inkrafttreten, Revision

Die Sondernutzungsvorschriften treten mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft. Die Abänderung der Sondernutzungsvorschriften bedarf des gleichen Verfahrens wie der Erlass.

Beschlossen durch den Gemeinderat am

3, off. 1994

Genehmigt durch den Regierungsrat.

Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau, den

9 . uovernbes / 1'9•94 Der Staatsschreiber: In V triung:

Genehmigung

Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:

9. November 1994

Blikj

Art. Nr. 2417

Gemeinde Dottikon; Erschliessungsplan "Luegete/Ziegelmatt" mit Sondernutzungsvorschriften; Genehmigung; Auftrag an Staatskanzlei

BaudepartementNortrag vom 28. Oktober 1994 Gestützt auf die Unterlagen und die Beratung wird beschlossen: 1. Der Erschliessungsplan "Luegete/Ziegelmatt" mit Sondernutzungsvorschriften der Gemeinde Dottikon vom 3. Oktober 1994 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation dieses Beschlusses im Amtsblatt beauftragt. Protokollauszug (mit Bericht vom 28. Oktober 1994 der Abteilung Raumplanung) an - Gemeinderat, 5605 Dottikon - (3) Baudepartement - (2) Abteilung Raumplanung BD (mit Akten) - Staatskanzlei (Amtsblatt) Staatsschreiber: LV.

14

1994