Erschliessungsplan Luegeten-Ziegelmatt
Plan d'utilisaziun spezial · Dottikon
Document
- Numer
- 1994-002417
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Dottikon
- Chantun
- Aargau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- RR
- Decidì
- 09-11-1994
- En vigur dapi
- 09-11-1994
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Aargau
Karte
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Datotecas
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Text
SNP-4065-1994-E.pdf
Gemeinde Dottikon
Sondernutzungsvorschriften für das Gebiet A des Erschliessungsplanes Luegeten / Ziegelmatt
Ingress Der Gemeinderat erlässt, gestützt auf § 17 und 21 Abs. 2 des Gesetzes über Raumplanung, Umwelt und Bauwesen vom 19. Januar 1993, die folgenden
Sondernutzungsvorschriften
1.
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Geltungsbereich
Die Sondernutzungsvorschriften gelten in dem im Erschliessungsplan Luegeten / Ziegelmatt bezeichneten Perimeter A.
Art. 2 Zweck
Die Sondernutzungsvorschriften bezwecken eine geordnete und schonende Ueberbauung des landschaftlich empfindlichen Gebietes, unter Wahrung der noch vorhandenen naturnahen Flächen.
Art. 3 Grundlage
Der Erschliessungsplan Luegeten / Ziegelmatt ist Grundlage dieser Sondernutzungsvorschriften.
05.10.94/LUEGSOND.DOC
Art. 4 Verhältnis zur Bauordnung
Soweit diese Sondernutzungsvorschriften nichts Abweichendes festlegen, gelten die Vorschriften der Bauordnung betreffend der Zone W1.
2.
Spezialbestimmungen Schild A
Art. 5 Mit dem Baugesuch für die Ueberbauung ist ein fachmännisches
Projekt über die naturnahe Fläche einzureichen. Diese und die offene Bachrinne als Folge sind mit der Ueberbauung zu realisieren. Die naturnahe Fläche kann bei der Berechnung der Ausnützungsziffer mitgerechnet werden. Mit dem Baugesuch für die Überbauungen auf den Parz. Nr. 388 oder Nr. 389 ist der Kehrplatz zu projektieren und mit der Überbauung auszuführen.
3.
Schlussbestimmungen
Art. 6 Inkrafttreten, Revision
Die Sondernutzungsvorschriften treten mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft. Die Abänderung der Sondernutzungsvorschriften bedarf des gleichen Verfahrens wie der Erlass.
Beschlossen durch den Gemeinderat am
3, off. 1994
Genehmigt durch den Regierungsrat.
Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau, den
9 . uovernbes / 1'9•94 Der Staatsschreiber: In V triung:
Genehmigung
Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:
9. November 1994
Blikj
Art. Nr. 2417
Gemeinde Dottikon; Erschliessungsplan "Luegete/Ziegelmatt" mit Sondernutzungsvorschriften; Genehmigung; Auftrag an Staatskanzlei
BaudepartementNortrag vom 28. Oktober 1994 Gestützt auf die Unterlagen und die Beratung wird beschlossen: 1. Der Erschliessungsplan "Luegete/Ziegelmatt" mit Sondernutzungsvorschriften der Gemeinde Dottikon vom 3. Oktober 1994 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation dieses Beschlusses im Amtsblatt beauftragt. Protokollauszug (mit Bericht vom 28. Oktober 1994 der Abteilung Raumplanung) an - Gemeinderat, 5605 Dottikon - (3) Baudepartement - (2) Abteilung Raumplanung BD (mit Akten) - Staatskanzlei (Amtsblatt) Staatsschreiber: LV.
14
1994