Erschliessungsplan Schulstrasse / Oberdorfstrasse
Plan d'utilisaziun spezial · Obersiggenthal
Document
- Numer
- 1972-001725
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Obersiggenthal
- Chantun
- Aargau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- GR
- Decidì
- 22-08-1972
- En vigur dapi
- 22-08-1972
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Aargau
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Obersiggenthal mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Datotecas
SNP-4038-1972-E.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
SNP-4038-1972-E.pdf
Per Texterkennung aus einer gescannten Datei gelesen: Fehler sind möglich.
Überbauungspan
Teilüberbauungsplan Schulstrasse /Oberdorfstrasse
Baulinienplan 1:500
- AU rt 1 EEE eh Datum |Entw. PAR: :Gepr. ‚Grösse
23371 |Bi | Bi | Se |59/63
Verfasser:
Pmayematuı, 5
Bauinie
Ganzen Text zeigen
Änderungen
Dffentliche Planauflage vom 15.1. . bis 281. 7I
Genehmigt von der Gemeindeversommiung am9,Dez. 1971 /. 12 a7 Der Gemeindeommann: Der) Gemeindeschreiber: | Sr ze m ® Er ie 3) UK : AN 1% FNUINUZ, | ee | 5 NEN N { - are e \ J 3 pin j: | | 5 - | N
Genehmigungsvermerk
: Vem Grossen Rat genstmigt Narau, den 22, Aug, 1972
} im Auftraye des Grossen ten
FT Dar Stasfsachreinen; AE3 ARB. Nr.: 723 “
lext
„as Genehnifungsveriahren bezieht nich nur auf äle Farbir aeole;ten Linien und Flächen.
von Grossen "at oler Kegierungurat gönehnigtei Paulinie. „u genehnigerde. Baulinie.
‚üfzuhebende Täaulinie.
Yrojektierte bkaulinien, die noch nicht. genehmigt werden sollien. i
zu genehnirtende Wog- und Böckellinien.
Pröjektierte- erlinien, die noch nicht genehmigt werden sollen, e
Sichtlinien als begrenzung der Sichtzonen.
ZI hellbinu fichtzone. Die hellblau anfelesten Flächen aind atändlg als Sichtzonen froizuhälten,. Es-dürfen darauf keine sichtbehindermien Pilanzen, Yinfriedigungen oder andere Anlagen besteten. Däs Sichtfeld der Fahrer muss von 0,60. n = 3.00 m-über Fahrbahn frei bleiben. Vereinzelte hochstännige Fäune Können unter dar bedingung, duss ale nicht sichtbehindernd wirken une gas Astwerk: joderzeit auf mindestens 3.00 m aufgeschnitten wird, zugelassen werden.
a 2 Austritt- und Ausfahrverhots Hirskte Zugänge zur Btracse von Baurrunistücken aus sind 50- wohl für russzänger alsauch für Fahrzeuge jeder Art nur bei lan iz Veberbauungsplan fontgelegten Weganschlüssen zugela gen. Wie, diever seschränkung unterworfenan Strecken sind Alngi ker Werlinie grün gekennzeichnet, Bestehende Ausfararten bleilven für die bisherige Veberbauung und Hutzung auf Zuseken hin sufreshterhalten;
„ birahn
iganı,e' zur ‘S A509 von Zaugrüundstücken Aus sind Zür Sehrzeuge Jeler Art nur bei den im, Veberbauungsplar festgolegten Wworunseklüssen sugelassenaöDie dleser Beschränkung unterwöorfenen Strecken nind längs der Yerlinien braun zekenn- „eilchnet«+ hostehsende Ausfzhrten bleiben für de birferiee "vberbauung und Nutzunf auf Zuseken hin aufrechterhalten.
begendädse
El dunkelem Eran tegtshende voge
range ilauptstranse ai: 1%
a Ze gelb ..Nobensträsse BEE violett. ‚Gehweg - NEN 5 mer} KädweR \ ; ;
| Hellgrau Seitenfreiheit und Yerkehrsteiler
"j felderau \icfuzien, Sushaltostellen; Verzögerungs- uni Deschleunirungs- I spuren, Parkplätze
Bepflanzte Flächen
Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantonj Aargau Sitzung:
22. August 1972
Gemeinde Obersiggenthal; kommunaler Teilüberbauungsplan "Schulstrasse-Oberdorfstrasse"; Genehmigung.
Der Rat behandelt die entsprechende regierungsrätliche Vorlage vom 26. Juni 1979. Namens der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau, orientiert deren Präsident, Herr Dr. Eugen Rohr, Brugg. Gemäss übereinstimmendem Antrag von legierung und Kommission wird beschlossen: Der Teilüberbauungsplan "Schulstrasse-Oberdorfstrasse" der Gemeinde Obersiggenthal wird unter Berücksichtigung der Abänderung gemäss Einspracheentscheid, wonach die Breite des Trottoirs auf der Nordseite der Schulstrasse einheitlich euf 2,5 m festgelegt wird, genehmigt.
Protokollauszug an den Regierungsrat Der Prsident:
Der Staatsschreiber i.V.: