Erschliessungsplan Flossländeweg Nord
Plan d'utilisaziun spezial · Rheinfelden
Document
- Numer
- 1994-000464
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Rheinfelden
- Chantun
- Aargau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- GR
- Decidì
- 26-04-1994
- En vigur dapi
- 26-04-1994
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Aargau
Karte
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Text
SNP-4258-1994-E.pdf
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KANTON AARGAU STADT RHEINFELDEN
Kommunaler Überbauungsplan FLOSSLÄNDEWEG NORD
THEODORSHOFWEG
BAULINIENPLAN |
Übersichtskizze 1: 25'000
Verfasser Dotum Entw. Gez. Grösse Plan Nr. EMCH +BERGER AG Juni I990 S M 89/105 ERBDRO FÜR PLANUNG ı LTIEFBAU Ersetzt Plan Überholt durch Plan 89 406/1.| 4313 MÖHLIN | vom: Nr. vom Nr.
Öffentliche Planauflage vom 1.Okt.1992 bis 2.Nov. 1992
Genehmigt von der Gemeindeyersammlung ni 1993 Der Gemeindeammann E Der Gemeindeschreiber U s
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Genehmigungsvermerk : Genehmigung durch den Grossen Rat Aarau,den 26. April 19294
Im Auftrage des Grossen Rates Dar Staatsschreiber: g
Legende zum kommunalen Überbauungsplan
1. Genehmigungsinhalt Es weraen folgende farbig angelegten Elemente genehmigt:
m —— rot Baulinien
Tee rot Zwangsbaulinien
ee rot Neubau - Baulinien rot Strassen-/Weglinien
GR ,, Datum}, blau Aufzuhebende Strassen-/Weglinien Sy len blau Aufzuhebende Baulinien
hellviolett Bereich für Fussweg (und Veloverbindung), Breite: 2-3m. Die genaue Lage wırd mit der Überbauung festgelegt
BA... nn: schwarz Sichtlinie als Begrenzung der Sichtzonen mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A. Wen hellblau Sichtzone: In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen der Höhe
von 80 cm und 3 m gewährleistet sein.
2. Orientierungsinhalt
Date blau Genehmigte Baulinien mit Genehmigungsdatum
GR__ Datum blau Genehmigte Strassen-/Weglinien mit Genehmigungsdatum
ee m u en rot Projektierte Baulinien, die Gegenstand einer anderen Vorlage sind. m braun Ein- und Ausfahrtsbeschränkungen. Zu- und Wegfahrten nur bei den im Plan
bezeichneten Anschlüssen. Bestehende Ein-und Ausfahrten bleiben für die bisherige Nutzung erhalten.
karmin Hochleistungsstrassen HLS | zinnober Hauptverkehrsstrassen HVS
orange Sammelstrassen SS
gelb Erschliessungsstrassen ES
dunkelviolett Fusswege mit beschränktem Fahrverkehr hellviolett Gehwege/Fusswege
lila Radwege/Radstreifen
dunkelgrau Bestehende Strassen/Wege
hellgrau Bushaltestellen, Parkplätze, Verkehrsteiler VILFLLLLEB grün Art. 75 BO 1985, Schutzbepflanzung Grossgewerbe u schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan nn en schwarz Perimetergrenze
obersten R.2691932 Perimetergebiet des UP Floss
ndewegs wird er durch diesen
rse
Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
26. April 1994
Meiek
Behandlung von Gemeindebauvorschriften Mägenwil, Buchs, Rheinfelden (2) sowie Untersiggenthal durch die Bau- und Planungskommission; Kenntnisnahme; Publikation im Amtsblatt; Auftrag an Staatskanzlei An ihrer Sitzung vom 17. März 1994 hat die Bau- und Planungskommission gestützt auf § 22 Abs. 2 des Dekretes über die Geschäftsführung des Grossen Rates (GO) folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt: (6567) Mägenwil; kommunaler Ueberbauungsplan "Büntli-Englischgasse" (6571) Buchs; Bauordnungsänderung 1993
Lij,Li, (6573) Rheinfelden; kommunale Ueberbauungspläne "Flossländeweg Nord" und "Flossländeweg Süd" (6574) Rheinfelden; Bauzonenplan- und Bauordnungsänderung "Robersten Lindenstrasse" (6581) Untersiggenthal; kommunaler Ueberbauungsplan "Huebacher" (Aenderung 1992) Aus der Mitte des Rates wird das Wort nicht verlangt. Beschluss: 1. Kenntnisnahme. 2. Auftrag an Staatskanzlei zur Publikation im Amtsblatt. Protokollauszug an - (10) Baudepartement - (5) Abteilung Raumplanung BD - Gemeinderat 5506 Mägenwil - Gemeinderat 5033 Buchs - Gemeinderat 4310 Rheinfelden - Gemeinderat 5417 Untersiggenthal Präsident:
Staatsschreiber: i.V. tCop;e : -
-3. Mai 1994
-
Ganzen Text zeigen
S; e1/410
Vvvy\
Botschaft des Regierungsrates des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 9. Februar 1994
6573
Gemeinde Rheinfelden Kommunale Ueberbauungspläne "Flossländeweg Nord" und"Flossländeweg Süd" Genehmigung Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Die Gemeindeversammlung von Rheinfelden hat am 11. Juni 1993 die kommunalen Ueberbauungspläne "Flossländeweg Nord" und "Flossländeweg Süd" beschlossen. Gemäss Art. 26 RPG und § 147 BauG unterbreiten wir Ihnen nach erfolgter Recht- und Zweckmässigkeitsprüfung die Vorlagen zur Genehmigung und erstatten hierzu folgenden Bericht: 1. Verfahren Oeffentliche Auflage: Gemeindeversammlungsbeschluss: Einsprachen: durch Gemeinderat erledigt:
1. Okt. - 2. Nov. 1992 11. Juni 1993 2 2
2. Vorlage Das gesamte, von den beiden Ueberbauungsplänen betroffene Gebiet ist bereits weitgehend überbaut. Mit den neuen, kommunalen Ueberbauungsplänen "Flossländeweg Nord" und "Flossländeweg Süd" wird erreicht, dass insbesondere im Bereich des Flossländeweges die Baulinien und nicht zuletzt auch die Schutzbepflanzung mit den entsprechenden Sichtweiten rechtlich verankert werden. Mit der Genehmigung des Ueberbauungsplanes "Flossländeweg Nord" erhält die Erschliessung "Theodorshof" die Basis, damit die Erschliessung im öffentlichen Interesse geregelt werden kann. Der Ueberbauungsplan "Flossländeweg Süd" beinhaltet im wesentlichen die östliche Erschliessung der Salinenstrasse, die inskünftig nur noch für den öffentlichen Verkehr, die Radfahrer und die Fussgänger offen sein wird. Im weiteren werden darin die Ausbauetappen der Solbadklinik entsprechend berücksichtigt.
Die ausgearbeiteten Ueberbauungspläne basieren auf dem umfassenden Verkehrskonzept der Gemeinde Rheinfelden, welches im Verkehrsrichtplan enthalten ist. 3. Gegenstand der Genehmigung Genehmigungsinhalt sind folgende Elemente: Baulinienplan 1 : 500 mit - Baulinien - Strassen- und Weglinien - aufzuhebende Baulinien - aufzuhebende Strassen- und Weglinien - Bereich für Fuss- und Radwege - Sichtzonen Längenprofil 1 : 500/50
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4. Gesamtbeurteilung und Antrag Die kommunalen Ueberbauungspläne "Flossländeweg Nord" und "Flossländeweg Süd" berücksichtigen die Ziele und Grundsätze der Raumplanung gemäss Art. 1 und 3 RPG. Die Vorlagen sind recht- und zweckmässig. Der Regierungsrat stellt Ihnen daher folgende Anträge:
Die kommunalen Ueberbauungspläne "Flossländeweg Nord" und "Flossländeweg Süd" der Gemeinde Rheinfelden vom 11. Juni 1993 seien im Sinne von Art. 26 RPG und § 147 BauG zu genehmigen. 2. Die Staatskanzlei sei mit der Publikation dieses Beschlusses im Amtsblatt zu beauftragen. 9. Februar 1994
Aarau, den
Mit vorzüglicher Hochachtung IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES Der Landammann: Dr. Ulrich Siegrist
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Der Staatsschreiber:
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Juan F. Gut
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