Bauzonenplan
Plan d'utilisaziun · Münchwilen (AG)
Document
- Numer
- 1995-001365
- Gener
- Plan d'utilisaziun
- Vischnanca
- Münchwilen (AG)
- Chantun
- Aargau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- GR
- Decidì
- 14-11-1995
- En vigur dapi
- 14-11-1995
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Aargau
Karte
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Datotecas
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Text
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung: 14. November 1995
JFG/ek
Art. Nr.
1365
(7047) Gemeinde Münchwilen; Beagiugäufu eejittudandplan, Bau- und Nutzungsung; Genehmigung mit Auflagen und Feststellungen; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 16. August 1995. Namens der Bau- und Planungskommission referiert deren Präsident, Reinhard Gloor, Birr. Die Kommission beantragt Eintreten und Beschlussfassung gemäss Antrag des Regierungsrates. Eintreten ist unbestritten. Detailberatung Kurt Rüegger, Rothrist, stellt den Antrag, den Antrag 1.2 des Regierungsrates ersatzlos zu streichen. Bei Annahme dieses Antrages würde Antrag 3 des Regierungsrates hinfällig. In der folgenden Abstimmung obsiegt der Antrag Rüegger mit 74 gegen 62 Stimmen; somit ist Antrag 1.2 der Botschaft gestrichen und entfällt demgemäss auch Antrag 3. In gesamthafter Abstimmung wird mit 79 gegen 46 Stimmen beschlossen.
Abt. Raumplanung Nr.
23. Nov. 1995
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1. Folgende Teile der am 4. Dezember 1992 von der Gemeinde Münchwilen verabschiedeten Vorlage werden nicht genehmigt, und es werden folgende Auflagen und Feststellungen gemacht: 1.1 Bauzonenplan Waldgrenzen Der Gemeinderat wird aufgefordert, die gemäss Waldgesetz erforderliche Waldfeststellung zu veranlassen und die rechtskräftigen Waldgrenzen im Bauzonenplan nachzutragen. 1.2 Bau- und Nutzungsordnung Uebergangsrecht Es wird festgestellt, dass jene Bestimmungen, die dem unmittelbar anwendbaren neuen kantonalen Recht widersprechen, nicht anwendbar sind.
23. Nov. 1995 - ?ntne-
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2. Im übrigen werden der Bauzonenplan, der Kulturlandplan sowie die Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Münchwilen vom 4. Dezember 1992, bereinigt durch die Einspracheentscheide des Regierungsrates, genehmigt. 3. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation dieses Beschlusses im Amtsblatt beauftragt. Protokollauszug an - (2) Baudepartement - Abteilung Raumplanung BD - Rechtsabteilung BD - Gemeinderat 4333 Münchwilen - (2) Staatskanzlei (RS/Publikation) Präsident:
Staatsschreger: