Gestaltungsplan Jonermatte Ost
Plan d'utilisaziun spezial · Klingnau
Document
- Numer
- 1995-001133
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Klingnau
- Chantun
- Aargau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- RR
- Decidì
- 17-05-1995
- En vigur dapi
- 17-05-1995
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Aargau
Karte
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Datotecas
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Text
SNP-4309-1995-E-3.pdf
INGENIEURBÜRO FLÜESTRASSE 2
SCHIFFERLI
AG
5313
TEL. 056 / 45 10 32 056 / 45 50 04 FAX. 056 / 45 64 55
FRANZ A. SCHIFFERLI MATTHIAS SCHIFFERLI
PROJEKTIERUNG + BAULEITUN • • • • •
INGENIEUR SIA DIPL. ING. ETH / SIA
Wasserwirtschaft Grund + Strassenbau Verkehrsanlagen Gemeinde-Ingenieurwesen Stahlbetonbau
er ABTEILUNG RAUMPLANUNG
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STADT
R''
KLINGNAU
Sondernutzungsplanung
Gestaltungsplan Jonermatte Ost gemäss § 21 BauG
SONDERNUTZUNGSVORSCHRIFTEN Weitere Bestandteile des Gestaltungsplanes: - Situationsplan 1:500, Plan Nr. 313 07 056 - Technischer Bericht
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Massstab ca. 117500,
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Vorprüfungsbericht vom: 31. Oktober 1994 Öffentliche Auflage vom 7. November bis 6. Dezember 1994 Beschlossen vom Gemeinderat am: 6. März 1995 er Gemeindeschrelber:
Der Gemeindeammann: i
Genehmigung:
Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau, den rIA; A99.5-
Gemeinde Klingnau
Gestaltungsplan Jonermatte Ost SONDERNUTZUNGSVORSCHRIFTEN
Ingress Der Gemeinderat erlässt gestützt auf § 21 des Gesetzes über Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen (BauG) vom 19. Januar 1993 die nachstehenden Sondemutzungsvorschriften.
Art. 1 Geltungsbereich des
Gestaltungsplanes
Die Vorschriften gelten für das Gebiet Jonermatte, Parzellen Nr. 993 und 994.
Art. 2 Erschliessungs- und
Überbauungskonzept
Das für das Gebiet Jonermatte verbindliche Erschliessungs- und Überbauungskonzept entspricht dem Ergebnis eines Studienauftrages für eine Gesamtüberbauung. Die Erschliessung und Baumassenverteilung gemäss dem Situationsplan 313 07 056 ist für dieses Gebiet verbindlich. Für die architektonische Umsetzung und die Interpretation des Konzeptes dient wegleitend die Studie des Architekturbüros Pinazza + Schwarz, Baden, in welche auf der Gemeinde Klingnau Einsicht genommen werden kann.
Art. 3 Verkehrswege, Abstände,
Parkierung
Als Basiserschliessung für die Überbauung dient nebst dem bestehendem Sioner-, respektive Klosterweg (Linienführung und Ausbau im Erschliessungsplan "Klosterweg-Haldenweg" enthalten) die neue, öffentliche Strasse Jonermattenweg. Die Abstände gegenüber den öffentlichen Strassen wird mittels Baulinien geregelt.
Gestaltungsplan Jonermatte Ost, Sondernutzungsvorschriften
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Die neue Verbindungsstrasse Jonermattenweg weist eine Fahrbahnbreite von 3,50 m sowie einen befahrbaren Gehwegbereich von 1,50 m auf. Die Bedeutung dieser Verbindung ist untergeordnet, soll sie doch nur dem internen Quartierverkehr und als Verbindung zwischen den an die Jonermatte Ost anstossenden Quartieren dienen. Um diese Situation zu unterstreichen, wird für die Hauptbauten eine Zwangsbaulinie mit 2m Abstand erlassen. Dadurch entsteht einerseits eine Gassenwirkung, wie sie in vergleichbaren Bauzonen typisch ist und anderseits - durch den optisch engen Fahrraum - eine Verkehrsberuhigung mit damit verbundernder Geschwindigkeitsreduktion. Die internen Verbindungsstrassen werden im Einbahnverkehr als reine Privatstrassen erstellt. Sie werden von der Gemeinde nicht übernommen. Die Abstände zu den Privatstrassen werden ebenfalls mittels Baulinien geregelt. Um dieses Verkehrskonzept auch in der Praxis durchsetzen zu können, sind die Strassen nach Erstellung gegenüber den öffentlichen Strassen entsprechend gemäss SVG zu signalisieren, die Privatstrassen sind als solche zu beschildern. Für die Parkierung gelten die §§ 55 ff BauG. Im Situationsplan sind mögliche Parkierungsflächen aufgezeigt, wobei auch andere Lösungen realisiert werden können, sofern damit die Idee der Siedlungsstruktur, welche durch die Überbauungsstudie aufgezeigt wurde, nicht verloren geht. Die einzelnen Parkplätze innerhalb der Überbauung werden mit der Baueingabe aufgezeigt.
Art. 4 Nutzung
Für die zulässige Nutzung gilt Artikel 40 der B088. Die gewerbliche Nutzung darf im gesamten im Maximum 1/4 der BGF betragen. Die Berechnung der BGF bezieht sich auf das jeweilige konkrete Bauvorhaben.
Gestaltungsplan Jonermatte Ost, Sondernutzungsvorschriften
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Art. 5 Stellung der Bauten, Dachund Fassadengestatung
Für die Stellung der Bauten ist der Gestaltungsplan verbindlich. Als Wegleitung hat die Überbauungsstudie der Architekten Pinazza + Schwarz, Baden, zu dienen. In diese Studie kann bei der Gemeinde Einsicht genommen werden. Die Gebäudebreite der zweigeschossigen Hauptbauten beträgt maximal 6,0 m. Die Breite der eingeschossigen Annexbauten muss zwischen 4,0 und 6,0 m (mit a bezeichnet) liegen. Der Abstand von Annexbau zu Annexbau hat mindestens 4,0 m (mit b bezeichnet) zu betragen. Bei den Hauptgebäuden sind maximal 2 Geschosse zulässig. Attikageschosse oder Dachausbauten sind nicht zulässig. Nebenbauten dürfen maximal 1-geschossig sein. Alle Hauptbauten sind einheitlich mit einem Schrägdach von max. 7° zu versehen. Andere Dachformen sind nicht zulässig. Bei den Annexbauten sind Flachdächer verbindlich. Die Gebäude sollen eine einfache Architektur aufweisen. Die Fassaden innerhalb der einzelnen Zeilen können in unterschiedlichen Materialien und Farben realisiert werden.
Art. 6 Umgebung
Das vorhandene Terrain ist weitgehend beizubehalten. Für die Erschliessungsbereiche sind differenzierte Materialien vorzusehen. Die Bepflanzung hat den Charakter der natürlichen, ländlichen Umgebung aufzunehmen. Die Baumalleen sind Bestandteil des Gesamtkonzeptes. Sie sind mit der Erschliessung/Überbauung zu pflanzen und zu erhalten. Es sind einheimische, hochstämmige Bäume zu pflanzen. Eine Einheitlichkeit ist anzustreben (auch in bezug auf die Artenwahl).
Gestaltungsplan Jonermatte Ost, Sondernutzungsvorschriften
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Zwischen den Annexbauten entlang der ost-west verlaufenden Einbahnstrassen sind hochstämmige Bäume erwünscht, jedoch nicht obligatorisch. Mit der Baueingabe ist ein verbindlicher Umgebungsplan einzureichen.
Art. 7
Kehrichtabfuhr / Containerplätze Damit die Abfuhr geordnet sichergestellt werden kann sind
Containerplätze vorzusehen. Die Wahl der Containerplätze sind in genügender Anzahl an geeigneten Stellen und in geeigneter Grösse zu realisiern. Mögliche Standorte werden im Gestaltungsplan aufgezeigt.
Art. 8 Etappierung
Bei etappierter Realisierung haben sich die einzelnen Etappen aneinander zu gliedern. Bei nicht gleichzeitiger Bebauung der beiden Parzellen 993 und 994 genügt es, wenn die eine Fahrbahnhälfte der Erschliessungsstrasse, welche auf der Grenze der beiden Parzellen liegt, erstellt wird.
Art. 9 Grundbuchliche Sicherstellung
Sämtliche Durchleitungsrechte, Grenz- und Anbaurechte sind vor Baubeginn im Grundbuch einzutragen.
Art. 10 Verhältnis zur Bauordnung
Soweit durch die Sonderbauvorschriften keine abweichende Regelung getroffen ist, gelten die Bestimmungen der Bauordnung und des Bauzonenplanes. insbesondere die Vorschriften für die Ringzone.
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Art. 11 Rad- / Fusswegverlegung
Um eine bessere Ausnützung, respektive um eine akzeptable Grösse von Annexbauten zu erhalten, wird der Rad- / Fussweg entlang der J5 minimal verlegt. Da dieser Werkleitungsträger ist, sind im Verlegungsbereich allfällige Einfriedungen und Bepflanzungen (Büsche und Bäume) mindestens 2,50 m vom korrigierten Rad- / Fusswegrand entfernt zu erstellen.
Art. 12 Lärmschutz
Die Jonermatte Ost liegt in der Ringzone und ist somit der Empfindlichkeitsstufe III zugeordnet. Im übrigen wird auf die Lärmberechnung der J5 verwiesen.
1 weiterer Artikel
Art. 13
Inkrafttreten, Genehmigung Der Gestaltungsplan tritt mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft. Die Änderung bedarf des gleichen Verfahrens wie der Erlass des Gestaltungsplanes.
Klingnau, im Oktober 1994
IB Schifferli AG
Genehmigung
Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Uh/am
Sitzung: 17. Mai 1995
Art. Nr.
1133
Gemeinde Klingnau; Gestaltungsplan "Jonermatte-Ost" mit Sondernutzungsvorschriften; Auftrag an Staatskanzlei Baudepartement/Vortrag vom 24. April 1995 Gestützt auf die Unterlagen und die Beratung wird beschlossen: 1. Der Gestaltungsplan "Jonermatt-Ost" mit Sondernutzungsvorschriften der Gemeinde Klingnau wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation dieses Beschlusses im Amtsblatt beauftragt. Protokollauszug (mit Bericht vom 24. April 1995 der Abteilung Raumplanung) an - (4) Baudepartement - Abteilung Verkehr BD - Rechtsabteilung BD - Abteilung Raumplanung BD (mit Akten) - Staatskanzlei (Amtsblatt) - Gemeinderat 5313 Klingnau Staatsschreiber: i.V.