Erschliessungsplan Ausserdorf Nord
Plan d'utilisaziun spezial · Leibstadt · Abolì ils 04-11-2009
Document
- Numer
- 1990-00619
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Leibstadt
- Chantun
- Aargau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- GR
- Decidì
- 05-03-1990
- En vigur dapi
- 05-03-1990
- Abolì
- 04-11-2009
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Aargau
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Leibstadt mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Datotecas
SNP-4311-1990-E-1.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
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| Handtio It 13.38.39.|
KANTON AARGAU GEMEINDE LEIBS
KOMMUNALER ÜBERBAUUNGSPLAN " AUSSERDORF NORD"
10500111 * (516 69 zu)
Turnhalle
BAULINIENPLAN 1: 500
Verfasser
Knecht + Schärer + Leu Lierenstrasse 2
Ganzen Text zeigen
5417 Untersiggenthal
Offentliche Planauflage
Beschlossen von der
Grossen Rates
Erläuterungen zum kommunalen Uberbauungsplan
Zeichen Farben Text
oe
I. Das Genehmigungsverfahren Das Genehmigungsverfahren bezieht sıch auf die nachstehend aufgeführten Linien und Flächen
biou vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien. blau Aufzuhebende Baulinıen {rot durchgestrichen) blau Aufzuhebende Weglinien {rot durchgestrichen) — 10 Zu genenmigende Baulinıen see ER Zu genehmigende Weg und Sockellinien vor» & — — | TO? Projektierte Baulinen, die noch nıcht genehmigt werden sollen ee ae ee Projektierte Weglinien, die noch nıcht genehmigt werden sollen ee RAR Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzone Er ee Sichtzone
Die hellblau angelegten Flachen sınd standıg als Sichtzenen freizunciten. Es durfer darauf keine sichtbenindernden Pfianzen, Einfriedigungen oder andere Anlagen be - stehen Das Sichtfeid der Fahrer muss O60m bıs 300m über der Fahrbahn frei bleiben. Vereinzeite hochstammige Bäume können unter der Bedingung, dass sie nicht sıchtbehindernd wirken und das Astwerk jederzeit auf mindestens 300m aufgeschnitten wırd, zugeiassen werden
Uberbauungsvorschriften zur Einhaltung der Bestimmungen der Larmschutz - verordnung ( LSV) In dem im Überbauungspian mit einem Punktraster bezeichneten Teil entlang
Pw, ESII =40 m (W2) der Kantonsstrasse K 130, muss sich der Bauherr vor Beginn der Projektierung Pw, ESII = 15 m (W62) der Bauten über die konkrete Lärmsituation ins Bild setzen Die Zu» W2 ist der Empfindlichkeitsstufe (ES) T,die Zore W6?2 der ES MT nach LSV Fahrbahnrond zugeordnet. Für Bauten sird in 1. Pricrität gestalterische {gemeint Grundrissge -
staltung sowie Umgebungsgestaltung)und in 2. Prierität bauliche (Schallschutz - konstruktien) Marzualmen zu treffen, damit die Planungswerte eingehalten werden können. Bei den mit einem Punktraster bezeichneten Flachen ıst mit dem ] Baugesuch der Nachweis für die Einhaltung der zulässigen Planungswerte (PW)
zu erbringen Fusswegverbindung ım Zusammenhang mit Überbauung realisieren
2. Zur Orientierung
dunkelgrau bestehende Wege
BEN orange Sammeistrasse EEE gelb Erschi
HESSUNGSStFOSSE
Be violett Gehweg
RED ing Radweg
in hellgrau Seitenfreiheit und Verkehrsteiler
BIRER feldgrau Refugıen, Bushaltestelle, Verzögerungs - und Beschieunigungsspur, Parkpiatze
BESTE grün. Bepfianzte Fiachen
m. Bauzonengrenze mit Zonenbezeichnung