Waldgrenzenplan Baldingen
Cunfin static dal guaud · Zurzach
Document
- Gener
- Cunfin static dal guaud
- Vischnanca
- Zurzach
- Chantun
- Aargau
- Nivel
- Chantun
- Autoritad
- Abteilung Wald
- Approvà da
- AW
- Decidì
- 01-09-2019
- En vigur dapi
- 01-09-2019
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Aargau
Karte
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Text
WALDGRENZENPLAN KANTON AARGAU
Öffentliche Auflage vom 1. September 2019 bis 30. September 2019
Baldingen
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung Wald
Kartenherstellung: 29.07.2019
0
Km
0.25
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Massstab: 1:5000
±
Verfügungsinhalt Waldgrenze Waldareal (einzelne altrechtliche Nichtwaldflächen sind nicht dargestellt)
Orientierungsinhalt Waldgrenze, bereits rechtskräftig Gemeindegrenze Kantonsgrenze Öffentliche Auflage vom 1. September 2019 bis 30. September 2019 Rechtsschutz: Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist bei der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Einsprache gegen den Waldgrenzenplan erheben. Vorbehalten bleibt Art. 46 WaG. Diese Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Wer es unterlässt, solche Einsprachen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den ergehenden Entscheid nicht anfechten. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis gemäss dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG) vom 4. Dezember 2007. Gemäss § 33a Abs. 4 AWaG haben Einsprachen und Beschwerden gegen den Erlass des Waldgrenzenplans nur aufschiebende Wirkung, wenn und soweit sie die Rechtmittelinstanz gewährt.
Alain Morier, Abteilungsleiter
Quellen: Vermessungsamt des Kantons Aargau, Abteilung Wald des Kantons Aargau
Aarau, 1. September 2019