Erschliessungsplan Kapuzinerhügel / Wagenrain

Plan d'utilisaziun spezial · Bremgarten (AG)

Document

Numer
1980-001688
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Bremgarten (AG)
Chantun
Aargau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
GR
Decidì
02-09-1980
En vigur dapi
02-09-1980

Karte

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Datotecas

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Text

SNP-4063-1980-E.pdf

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N

| u AN RAN en KANTON AARGAU GEMEINDE BREMGARTE NER I

Kommunaler Überbauungsplan

Kapuzinerhügel / Wagenrain

Baulinienplan 1:1000

Übersichtsskizze

x Y

Datum | Entw. j Gez | Grösse Pian.Nr

Ganzen Text zeigen

Vertasser }

| Gepr

JAKOB + BLUMER | Jan.1960 | ub | ge | mams | | LI Be ee | Ersetzt Plan | Veberholt durch Plan 798/ 1A BIT. Morer | vom:NOV7T Wr. 79B/1. | vom .

Öftentliche Plansuflage vom 1, Rug, 07 bis. 3 N

Yon der Gemeindeversammlungbeschlössen N 3, Dez. 1979

Der Gemeindeschreiber

Genehmigungsvermerk

Genehmigung durch den Grossen Rst Aarau, den ?. Sepe.. AFEO RRB-Nr. ZEFP_ vom Sep L. AFEO

im Auftrage des Grossen Raiss Der Sitaaisschreiber:

Ir A,

Erläuterungen zum kommunalen Überbauungsplan

1. Genehmigungsverfahren

Das Genehmigungsverfahren bezieht sich auf die farbig angelegten Baulinien, Sichtfeider und Ausfahrtsbeschränkungen. Die eingetragenen Entwürfe für den Ausbau der Kantonsstrassen sind davon ausgenommen. 5

Baulinien:

GR 25.362 _ blau Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien GR 7.10.54 biau Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen) rot Zu genehmigende Baulinien a a rot Projektierte Baulinien. die noch nicht genehmigt werden sollen Sichtfelder: ’ BEE AS schwarz | Sichtlinien als Begrenzung der Sichtfelder un, hellblau Sichtfeid Das Sichtfeld ist innerhalb einer Zone zwischen 0,6 bis 3 m über i Boden von allen Hindernissen frei zu halten. Dies gilt auch für h Pflanzenwuchs, Schnee oder parkierte Fahrzeuge. “ g EN 2 N A R Ausfahrtsbeschränkungen: a. a See M r a % +9— braun Absolute Anliegerfreiheit: Direkte Ausfahrten zwischen den Kno- Der Wagenrain wird mit ten sind nicht zulässig. ö N jeinem Lastwagenfahrver t} +-9)— grün Kurzfristige Uebergangslösung bis zur Änliegerfreiheit: Die An- ‚belegt. ee 5 liegerfreiheit soll möglichst rasch realisiert werden. Neubauten B mit direkten Ausfahrten können nicht bewilligt werden. Die bestehenden Ausfahrten werden bis zur Erstellung einer rückwärtigen Erschliessung toleriert. Zweckentfremdung bestehender Ausfahrten sind wie Neubauten zu behandeln. ; 4— & =» grün Langfristige Vebergangslösung bis zur Anliegerfreiheit: Die An-

gestrichelt liegerfreiheit soll erst in weiterer Zukunft realisiert werden. Sowohl bei Neubauten üblichen Umfanges wie auch bei bestehenden Bauten werden die Ausfahrten bis zur Erstellung der rückwärtigen Erschliessung toleriert,

2. Zur Orientierung

Igrau Bostshende Wege Sammelstrasse Erschliessungsstrasse | ie | ia H ! ? heilgrau | feidgreu 4 | | uM 5 j NER NIEREN BOTEN. ANTRIEBE RER ER NER AR RE : Te me

: et

Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

2. September 1980

Behandlung von Gemeindebauvorschriften durch die Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau; Kenntnisnahme

Gemäss schriftlicher Mitteilung der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau hat diese an ihrer Sitzung vom 20. August 1980 gestützt auf 40 Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Grossen Rates folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt: Gemeinde Berikon; Abänderung des Ueberbauungsplanes "Zeig-Chörematt" (Botschaft des Regierungsrates vom 12. November 1979) Gemeinde Oberwil; Ueberbauungsplan "Birrächer-Büel" (Abänderung) (Botschaft des Regierungsrates vom 12. November 1979) Gemeinde Bremgarten; Ueberbauungsplan "Kapuzinerhügel-Wagenrain" (Botschaft des Regierungsrates vom 7. Juli 1980) Gemeinde Neuenhof; Ueberbauungsplan "Aeussere Halde" (Botschaft des Regierungsrates vom 7. Juli 1980) Gemeinde Zeihen; Aenderungen Bauordnung und Zonenplan (Botschaft des Regierungsrates vom 7. Juli 1980) Gemeinde Biberstein; Ueberbauungsplan "Buhalde" (Botschaft des Regierungsrates vom 21. Juli 1980) Der Grosse Rat nimmt hievon Kenntnis.

Protokollauszug an den Regierungsrat Präsident:

Staatsschreiber: i.V.