Erschliessungsplan Kapuzinerhügel / Wagenrain
Plan d'utilisaziun spezial · Bremgarten (AG)
Document
- Numer
- 1980-001688
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Bremgarten (AG)
- Chantun
- Aargau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- GR
- Decidì
- 02-09-1980
- En vigur dapi
- 02-09-1980
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Aargau
Karte
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Datotecas
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Text
SNP-4063-1980-E.pdf
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N
| u AN RAN en KANTON AARGAU GEMEINDE BREMGARTE NER I
Kommunaler Überbauungsplan
Kapuzinerhügel / Wagenrain
Baulinienplan 1:1000
Übersichtsskizze
x Y
Datum | Entw. j Gez | Grösse Pian.Nr
Ganzen Text zeigen
Vertasser }
| Gepr
JAKOB + BLUMER | Jan.1960 | ub | ge | mams | | LI Be ee | Ersetzt Plan | Veberholt durch Plan 798/ 1A BIT. Morer | vom:NOV7T Wr. 79B/1. | vom .
Öftentliche Plansuflage vom 1, Rug, 07 bis. 3 N
Yon der Gemeindeversammlungbeschlössen N 3, Dez. 1979
Der Gemeindeschreiber
Genehmigungsvermerk
Genehmigung durch den Grossen Rst Aarau, den ?. Sepe.. AFEO RRB-Nr. ZEFP_ vom Sep L. AFEO
im Auftrage des Grossen Raiss Der Sitaaisschreiber:
Ir A,
Erläuterungen zum kommunalen Überbauungsplan
1. Genehmigungsverfahren
Das Genehmigungsverfahren bezieht sich auf die farbig angelegten Baulinien, Sichtfeider und Ausfahrtsbeschränkungen. Die eingetragenen Entwürfe für den Ausbau der Kantonsstrassen sind davon ausgenommen. 5
Baulinien:
GR 25.362 _ blau Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien GR 7.10.54 biau Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen) rot Zu genehmigende Baulinien a a rot Projektierte Baulinien. die noch nicht genehmigt werden sollen Sichtfelder: ’ BEE AS schwarz | Sichtlinien als Begrenzung der Sichtfelder un, hellblau Sichtfeid Das Sichtfeld ist innerhalb einer Zone zwischen 0,6 bis 3 m über i Boden von allen Hindernissen frei zu halten. Dies gilt auch für h Pflanzenwuchs, Schnee oder parkierte Fahrzeuge. “ g EN 2 N A R Ausfahrtsbeschränkungen: a. a See M r a % +9— braun Absolute Anliegerfreiheit: Direkte Ausfahrten zwischen den Kno- Der Wagenrain wird mit ten sind nicht zulässig. ö N jeinem Lastwagenfahrver t} +-9)— grün Kurzfristige Uebergangslösung bis zur Änliegerfreiheit: Die An- ‚belegt. ee 5 liegerfreiheit soll möglichst rasch realisiert werden. Neubauten B mit direkten Ausfahrten können nicht bewilligt werden. Die bestehenden Ausfahrten werden bis zur Erstellung einer rückwärtigen Erschliessung toleriert. Zweckentfremdung bestehender Ausfahrten sind wie Neubauten zu behandeln. ; 4— & =» grün Langfristige Vebergangslösung bis zur Anliegerfreiheit: Die An-
gestrichelt liegerfreiheit soll erst in weiterer Zukunft realisiert werden. Sowohl bei Neubauten üblichen Umfanges wie auch bei bestehenden Bauten werden die Ausfahrten bis zur Erstellung der rückwärtigen Erschliessung toleriert,
2. Zur Orientierung
Igrau Bostshende Wege Sammelstrasse Erschliessungsstrasse | ie | ia H ! ? heilgrau | feidgreu 4 | | uM 5 j NER NIEREN BOTEN. ANTRIEBE RER ER NER AR RE : Te me
: et
Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
2. September 1980
Behandlung von Gemeindebauvorschriften durch die Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau; Kenntnisnahme
Gemäss schriftlicher Mitteilung der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau hat diese an ihrer Sitzung vom 20. August 1980 gestützt auf 40 Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Grossen Rates folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt: Gemeinde Berikon; Abänderung des Ueberbauungsplanes "Zeig-Chörematt" (Botschaft des Regierungsrates vom 12. November 1979) Gemeinde Oberwil; Ueberbauungsplan "Birrächer-Büel" (Abänderung) (Botschaft des Regierungsrates vom 12. November 1979) Gemeinde Bremgarten; Ueberbauungsplan "Kapuzinerhügel-Wagenrain" (Botschaft des Regierungsrates vom 7. Juli 1980) Gemeinde Neuenhof; Ueberbauungsplan "Aeussere Halde" (Botschaft des Regierungsrates vom 7. Juli 1980) Gemeinde Zeihen; Aenderungen Bauordnung und Zonenplan (Botschaft des Regierungsrates vom 7. Juli 1980) Gemeinde Biberstein; Ueberbauungsplan "Buhalde" (Botschaft des Regierungsrates vom 21. Juli 1980) Der Grosse Rat nimmt hievon Kenntnis.
Protokollauszug an den Regierungsrat Präsident:
Staatsschreiber: i.V.