Erschliessungsplan K395

Plan d'utilisaziun spezial · Birr · Abolì ils 23-10-2013

Document

Numer
1989-000471
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Birr
Chantun
Aargau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
GR
Decidì
21-02-1989
En vigur dapi
21-02-1989
Abolì
23-10-2013

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Birr mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

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Text

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GEMEINDE BiRR

KANTONALER UBERBAUUNGSPLAN K395

KANTON AARGAU

KM 1.410

KM 0.000

1000

SITUATION

ÖFFENTL

Ganzen Text zeigen

Rat

Gen Grossen

wiensiunigung qurch

GENEHMIGUNGSVERMERK Aarau, den

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G.R. 24.8.71

GEPRÜFT

GEZEICHNET

ENTWURF

VERFASSER

WALTER + PORTA

PLAN NR. BURO

68008 / |

FORMAT

INGENIEURE ETH/SIA 5200 BRUGG

DIPL.

ÄNDERUNGEN

PLAN NR VP

15.092 /06 8

056 219150 7 411786

TEL.:

30NI!3W39

BAUDEPARTEMENT DES KANTONS AARGAU

Be

LEGENDE

Genehmigungsverfahren

blanı

GR-Datum

Rechtskräftige Baulinien

Aufzuhebende Baulinien

blau/rot

GR-Datum

hnien

rot

Nicht zu genenmigende Baıi (Teil eines andern Verfah

| —

ranıs

rot

Zu genehmigende Baulinier

Generelles Projekt

schwarz

Orientierung

Zur

}

schlüssen an die Kantonsstrassen. Bestehende Ein- und Aus-

Zu- und Wegfahrten nur bei den im Plan bezeichneten Anfahrten bleiben für die bisherige Nutzung erhalten.

Ein- und Ausfahrtsbeschränkung

schwarz

Zonengrenze

schwarz

Erläuterung

1

zwecken die Freihaltung der geplanten Anlagen. Einsprachen ‚gegen den Überbauunasplan können

Gegenstand des Auflageverfahrens sind die farbig angelegten Baulinien und Niveaulinien. Sie besich gegen die Freihaltung der Anlagen, gegen deren Linienführung oder gegen dıe Bau

- und Niveau -

en. Einsprachen sind während der Auflagefrist im Doppel dem Gemeinderat zu Handen des

Regierungsrates einzureichen. Dieser entscheidet endgültg über die Einsprachen ($5 Kantonsstrassen-

dekret )

r

linien rich

Das dargestellte Projekt dient nur dem besseren Verständnis des Planes, ıst aber nicht Gegenstand des

$29 BauG erhoben werden.

\aufenden Verfahrens. Einsprachen gegen das Projekt oder Bestandteile davon können im Rahmen der Die Ein- und Ausfahrtsbeschränkungen dienen als Hınweis

späteren Bauprojektauflage gemäss

für die Projektierung privater Bauvorhaben 575 BauG.

Sie bedürfen einer separaten Verfügung des Regierungsrates gemäss

Aufhebung

Protokoll des Regierungsrats Sitzung:

23. Oktober 2013

Nr. 2013-001297

Gemeinden Brunegg und Birr; kantonale Nutzungspläne; Aufhebung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei Departement Bau, Verkehr und Umwelt/Vortrag vom 10. Oktober 2013 Beschluss 1. Folgende kantonale Nutzungspläne werden aufgehoben: a) Brunegg, kantonaler Überbauungsplan "K 395/396" vom 11. September 1984 b) Birr, kantonaler Überbauungsplan "K 395" vom 11. September 1984 c) Birr, kantonaler Überbauungsplan "K 395" vom 27. Februar 1989 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Verteiler  Gemeinderat, Platanenweg 1, 5505 Brunegg  Gemeinderat, Pestalozzistrasse 10, 5242 Birr  Departement Bau, Verkehr und Umwelt  Abteilung Raumentwicklung BVU  Abteilung Verkehr BVU (mit Akten)  Abteilung Tiefbau BVU  Staatskanzlei (Amtsblatt) Staatsschreiber:

Versand: 28. Oktober 2013