Gestaltungs- und Erschliessungsplan Rundbau Husmatt

Plan d'utilisaziun spezial · Baden

Document

Numer
2004-000086
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Baden
Chantun
Aargau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
RR
Decidì
21-01-2004
En vigur dapi
21-01-2004

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Stadt Baden Kanton Aargau

SONDERNUTZUNGSPLANUNG RUNDBAU HUSMATT

Sondernutzungsvorschriften gemäss 8 21 BauG 16.04.2003 Weitere rechtsverbindliche Bestandteile der Sondernutzungsplanung sind:

Baudepartement Kanton Aargau - Erschliessungsplan 1:500 Abteilung Raumentwicklung

- Gestaltungsplan 1:500

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Vorprüfungsbericht vom: 15.05.2003 Öffentliche Auflage vom: 01.07.2003 bis: 30.07.2003 Beschlossen vom Stadtrat am: 20.10.2003

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Der Stadtammann: . rain STADTRATES

cz Genehmigung: Va

Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau,den 2A. Januar 2004

Der Staatsschreiber;

Der Stadtschreiber:

STADT BADEN Planung und Bau

1 2, Dez. 2003

Verfasser: Grundeigentümerschaft:

Werner Egli + Hans Rohr Konsortium Husmatt:

Architekten BSA SIA Egli + Rohr Architekten BSA SIA, Baden-Dättwil Husmatt 9 Eglin Immobilien AG, Baden

5405 Baden 5 Dättwil Tinoph AG, Baden-Dättwil

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Allgemeine Bestimmungen

Grundlagen

Die folgenden Vorschriften stützen sich auf $ 5 Abs. 1 und 2, sowie $ 16 Bau- und Nutzungsordnung der Stadt Baden.

Geltungsbereich Der Perimeter umfasst die Parzelle 5462. Zweck

Die Sondernutzungsplanung ermöglicht die Realisierung eines über die Normgeschosszahl hinausgehenden Gebäudes als städtebauliche Dominante im Rahmen der Gesamtüberbauung Husmatt.

Ziele

1 Städtebau

- Die Vermittlung zwischen der grossmassstäblichen, hohen Bebauungsstruktur des Kantonsspitalquartieres zu der relativ niedrigen Bebauungsstruktur von Baden-Dättwil.

- Die Betonung der prominenten Lage durch Setzen eines markanten Gebäudekörpers.

2 Verkehr E - Die Einbindung in das bestehende Erschliessungskonzept der Überbauung Husmatt hinsichtlich oberirdischer Parkierung und Fussgängerführung.

3 Umgebung - Die Erhaltung der durchgehenden Baumreihe entlang Dättwiler- und Ergelstrasse. - Die Beibehaltung des urbanen Charakters durch nutzungsgerechte Belagswahl.

Bestandteile

1 Rechtsverbindliche Bestandteile der Sondernutzungsplanung sind: - Gestaltungsplan 1:500

- Erschliessungsplan 1:500

- Sondernutzungsvorschriften

2 Zur Orientierung dienen: - Raumplanungsbericht mit Modellfotos

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Bau- und Gestaltungsvorschriften

Baufelder und Ausnützung Die Ausnützung ergibt sich aus der Geometrie der ober- und unterirdischen Baufelder. Überschreitung von Baufeldern

Die definierten Mantellinien im Gestaltungsplan dürfen durch folgende Elemente überschritten werden:

- Windfänge und Vordächer im Erdgeschoss: horizontal um max. 3.00 m

- Dachvorsprünge, Sonnenschutzeinrichtungen, Anlagen für erneuerbare Energien und dergleichen: horizontal um max. 0.70 m

- Brüstungen, Geländer, Sonnenschutzeinrichtungen, Anlagen für erneuerbare Energien und dergleichen:

vertikal um max. 1.00 m - Einzelne ober- und unterirdische Anbauten für Lifte, haustechnische Anlagen und dergleichen vertikal um

max. 1.50 m Untergeordnete Bauten

Im Perimeterbereich sind auch ausserhalb der Baufelder untergeordnete Bauten wie Vordächer, Containerstandplätze, gedeckte Veloabstellplätze und dergleichen zulässig.

Geschossigkeit

Es sind 8 Vollgeschosse und 1 Untergeschoss zulässig.

Das oberste Geschoss kann innerhalb der Mantellinien als Vollgeschoss oder als Attikageschoss ausgebildet werden.

Die Geschosshöhen dürfen mehr als 3 m betragen.

Nutzung

Neben der Wohnnutzung sind Ladengeschäfte, Gastbetriebe, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zugelassen, sofern keine übermässigen Einwirkungen auf die umliegenden Wohnungen verursacht werden. Es ist kein Mindestwohnflächenanteil für den Sondernutzungsplanungperimeter nachzuweisen, sofern er auf dem Gesamtareal Husmatt erreicht wird. Das Gesamtareal Husmatt umfasst die Parzellen 5457, 5459, 5460, 5461, 5462, 5463, 5329.

Umgebungsgestaltung

Entlang der Ergel- und der Dättwilerstrasse sind hochstämmige Alleebäume mit einem Baumabstand von max. 20 m zu pflanzen oder zu erhalten. Massgebend für den Messpunkt ist die Mitte des Stammes. Flächen für Ein- und Ausfahrten sowie Fahrgassen bei Parkplätzen und Anlieferungsbereiche sind mit geschlossenen Hartbelägen zu erstellen.

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Verkehrserschliessung

Fussgänger

Die im Erschliessungsplan bezeichneten Fussgängerverbindungen sind Teil des öffentlichen Fusswegnetzes von Baden-Dättwil. Die nutzbare Breite beträgt minimal 2.50 m.

Die Reinigung und der Unterhalt wird von der Grundeigentümerschaft übernommen. Fahrradverkehr

Pro 100 m2 anrechenbare Bruttogeschossfläche ist mindestens 1 Veloabstellplatz nachzuweisen.

Parkierung

Oberirdische Parkplätze können in den im Erschliessungsplan bezeichneten Flächen angeordnet werden. Unterirdische Parkplätze müssen nicht im Sondernutzungsplanungperimeter realisiert werden, sondern sie dürfen in angrenzenden Tiefgaragen des Gesamtareales Husmatt nachgewiesen werden.

Anlieferung und Feuerwehr

Die Zufahrt zum Innenhof Parz. 5459 (grosser Platz) für die Feuerwehr und für beschränkten Anlieferungsverkehr ist zu gewährleisten.

Entsorgung

Die Standorte für die Abfallsammelstellen werden im Baubewilligungsverfahren geregelt.

D Weitere Vorschriften

817 Architekturqualität

Aufgrund der prominenten Lage ist der gestalterischen Qualität der Fassade und der Umgebung hohe Beachtung zu schenken.

818 Bauökologie

Die kantonalen Richtlinien für umweltschonendes Bauen sind anzuwenden. Auf die Verwendung von umweltschonenden und gesundheitlich unbedenklichen Stoffen ist zu achten.

819 _Energieversorgung Der Energieverbrauch soll durch bauliche Massnahmen minimiert werden. Auf Klimaanlagen soll soweit

wie möglich verzichtet werden. Für die Wärmeerzeugung ist wenn technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar Fernwärme zu verwenden.

16.04.2003

Stadt Baden Kanton Aargau

SONDERNUTZUNGSPLANUNG RUNDBAU HUSMATT

Erschliessungsplan 1:500 gemäss $16 BauG 16.04.2003

Weitere rechtsverbindliche Bestandteile der Sondernutzungsplanung sind: - Gestaltungsplan 1:500 - Sondernutzungsvorschriften

Baudepartement Kanton Aargau Abteilung Raumentwicklung

Vorprüfungsbericht vom: 15.05.2003 Öffentliche Auflage vom: 01.07.2003 bis: 30.07.2003 Beschlossen vom Stadtrat am: 20.10.2003

Der Stadtammann: NAMENS DES STADTRATES Der Stadtschreiber: Stadjammann

e

Stadtsdhreiber

Genehmigung:

Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau,den 2A. Iomuar 2004 Plan ud Bau 1 2, Dez. |

Verfasser: Grundeigentümerschaft:

Werner Egli + Hans Rohr Konsortium Husmatt:

Architekten BSA SIA Egli + Rohr Architekten BSA SIA, Baden-Dättwil Husmatt 9 Eglin Immobilien AG, Baden

5405 Baden 5 Dättwil Tinoph AG, Baden-Dättwil

GENEHMIGUNGSINHALT eeeeeeeee00ee PERIMETER soo00ee00000 FUSSGÄNGERVERBINDUNGEN

osoeocn00000e ANLIEFERUNG INNENHOF / FEUERWEHRZUFAHRT

FUSSGÄNGERBEREICH MIT

BESCHRÄNKTEM ANLIEFERUNGSVERKEHR

> HAUSEINGANG

PARKIERUNG UND ANLIEFERUNG

> EIN- UND AUSFAHRTEN ERTEILUNG DES ENTEIGNUNGSRECHTES "Mit der Genehmigung von [...] Erschliessungsund Gestaltungsplänen ist das Enteignungsrecht für die darin mit genügender Bestimmtheit fest-

gelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke erteilt." [...] 8132 Baugesetz Kt. AG

ORIENTIERUNGSINHALT FTZTTZ7Z7/ZA BAUFELD UNTERGESCHOSSE BAUFELD OBERGESCHOSSE PROJEKTVARIANTE

BAUM

IT] PARKPLÄTZE

FORMAT: 60/105 CAD:hus/f/v/snp/ersc_plan GEZ: JA REV: 16.04.2003

4147

107004421

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Genehmigung

Protokoll des Regierungsrates Sitzung:

21. Januar 2004

Art. Nr. 2004-000086

Gemeinde Baden; Erschliessungsplan und Gestaltungsplan "Rundbau Husmatt"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Sachverhalt 1. Verfahren 1.1 Verfahrensdaten Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Ablauf der Beschwerdefrist Eingereicht zur Genehmigung

15. Dezember 2003 15. Mai 2003 1. Juli  30. Juli 2003 20. Oktober 2003 24. November 2003 15. Dezember 2003

Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2 Rechtsschutzverfahren Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 2. Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung ab. 3. Die Vorlage im Überblick 3.1 Vorlage Der Gestaltungsplan schafft die Rechtsgrundlage, um die Überbauung "Husmatt" in Baden-Dättwil durch einen Rundturm mit acht Geschossen abzuschliessen. Damit wird eine neue Eingangssituation für die Gesamtüberbauung geschaffen. Der Gestaltungsplan legt je ein Baufeld für unter- und oberirdische Bauten fest. Das oberste Geschoss kann innerhalb der Mantellinie als Voll- oder als Attikageschoss ausgebildet werden. Die Geschosshöhen dürfen mehr als 3 m betragen. Nebst der Wohnnutzung sind Ladengeschäfte, Gastbetriebe, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zugelassen. Oberirdische Parkplätze können in den im Erschliessungsplan bezeichneten Flächen angeordnet werden. Unterirdische Parkplätze können im Baufeld Untergeschosse oder auch in der angrenzenden Tiefgarage des Gesamtareals Husmatt nachgewiesen werden. Pro 100 m² Bruttogeschossfläche ist mindestens ein Veloabstellplatz zu erstellen. Entlang der Ergel- und der Dättwilerstrasse sind hochstämmige Alleebäume mit einem Baumabstand von max. 20 m zu pflanzen und zu erhalten. Im Weiteren enthält der Ge-

Versand: 27.01.2004

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staltungsplan Vorgaben zur Entsorgung, zur Architekturqualität, zur Bauökologie sowie zur Energieversorgung. 3.2 Gegenstand der Genehmigung Zu genehmigen sind die verbindlichen Inhalte folgender Planungsmittel:  Gestaltungsplan  Erschliessungsplan  Sondernutzungsvorschriften Erwägungen 4. Beurteilung der Vorlage 4.1 Überprüfungsbefugnis Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne und -vorschriften auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 BauG). 4.2 Raumplanerische Beurteilung Der Gestaltungsplan stellt einen guten städtebaulichen Bezug zum Husmattareal, zum benachbarten Kantonsspitalkomplex und zur "Eingangssituation" Baden-Dättwil her. Die Gesamtüberbauung "Husmatt" weist 271 Parkplätze auf. In der bestehenden angrenzenden Tiefgarage wurden bereits 37 Parkplätze, die zum Gestaltungsplan gehören, realisiert. Der Bedarf für die vorgesehene neue Nutzung ist damit abgedeckt. Der Gestaltungsplan gewährleistet eine auf die Umgebung abgestimmte Überbauung des Gebiets. Der Boden wird haushälterisch genutzt und die angemessene Ausstattung mit Anlagen für die Erschliessung ist sichergestellt. Der Gestaltungsplan erfüllt die Voraussetzungen gemäss § 21 BauG und ist sachgerecht. Der Hinweis auf das Enteignungsrecht (§ 132 BauG) im Erschliessungs- und Gestaltungsplan ist ohne weitere Bedeutung, da in den Plänen keine Enteignungsobjekte konkret bezeichnet sind. 4.3 Gesamtbeurteilung Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung. Beschluss: 1. Der Gestaltungsplan "Rundbau Husmatt" der Stadt Baden vom 20. Oktober 2003 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt.

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Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Protokollauszug  Stadtrat, Rathausgasse 1, 5400 Baden  Baudepartement  Rechtsabteilung BD  Abteilung Raumentwicklung BD (mit Akten)  Abteilung Verkehr BD  Staatskanzlei (Amtsblatt) Staatsschreiber: