Erschliessungsplan Unterfeldstrasse, Mattenstrasse

Plan d'utilisaziun spezial · Gränichen

Document

Numer
1981-001172
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Gränichen
Chantun
Aargau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
GR
Decidì
02-06-1981
En vigur dapi
02-06-1981

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Gränichen mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

SNP-4006-1981-E.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

SNP-4006-1981-E.pdf

Per Texterkennung aus einer gescannten Datei gelesen: Fehler sind möglich.

a ee te ee en re m Z: ü Ba een ar et 3 N 7 S “ & : a >. 1 #0 i 2 — —— Suhrerstrasse — K 242 — i P : uhrerstrosse . r Suhrerstrasse „o ‚or

KANTON AA

Kommunal bauungsplan U nte rfe | d stra S St Be ae Ara Rat

Mattenstrasse ”* u... Baulinienplan 1:500 :

Entw. Gez. Gepr. Grösse Plan Nr.

273 BP sd 175x126 Überholt durch Plan 115/ 036.18 /001 a vom Nr,

28.Nov. 1979

Datum

Ganzen Text zeigen

Okf. 80 Ersetzt Plan

vom:Julf 79 Nr. 03% .18/001

Öffentliche Planauflage vom; 29 R Okt & 1979 bis;

indeschreiber

Namens des Der Gemeindeammann:

ERLAEUTERUNGEN ZUM KOMMUNALEN UEBERBAUUNGSPLAN I

BEE SREEEISHEDELIRERER.ESSE EEE En merasga EN

I, Das Genehmigungsverfahren

Dos "Genehmigungsverfahren bezieht sich nur auf die farbig angelegten Baulinien, Sichtzonen und Ausfahrtsbeschränkungen, | | } 1 Baulinien & N G.R.Datum blau Vom Grossen Rat oder Regierungsrot genehmigte Baufinien | & GR, Datum, _ blau Aufzuhebende Baulinien | > 2 z ETA P PE EEE de blou Aufzuhebende Strassenlinien = una rot Zu 'genehmigende Baulinien N N rot Zu genehmigende Strossenlinien 1 x —— am an um rot Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen zZ IH ee rot Projektierte Strassenlinien, die noch nicht genehmigt werden Ww j sollen - ec he | Ba BE orange Zu genehmigende Baulinie (Art. IIO der Verordnung über Erstellung, & N Betrieb und ünterhoit von elektrischen Starkstromanidgen vom [aa}ı 7. Juli 1933) ! l' Sichtzonen | ar schwarz Sichttinie als - Begrenzung der Sichtzonen | 2 il RG) Ber ) hellblau Sichtzone j Wil a? | je

Die heilbiou angelegten Flächen sind ständig als Sichtzonen frei- j zuholten. Es dürfen keine sichtbenindernden Pflanzen ,„ Einfriedun- | gen oder andere Anlagen bestehen. Das Sichtfeid der Fahrer muss

von 0.60m-3.00m über Boden frei bleiben

! | } Ausfahrtsbeschränkungen . |

BAUGEB

. = Absolute Anliegerfreiheit On} broun Direkte Ausfahrten zwischen den Knoten sind nicht zulössig.

Kurzfristige Webergangsiösungen bis zur Anliegerfreiheit

| {®©I grün Die Anliegerfreiheiheit soll möglichst rasch realisiert werden.

| Neubauten mit direkten Ausfahrten können nicht bewilligt werden Die bestehenden Ausfahrten werden bis zur Erstellung einer rückwärtigen Erschliessung toleriert. Zweckentfremdung ‚bestehender Ausfahrten sind wie Neubauten zu behandeln.

29 grün Die Anliegerfreiheit soll erst in weiterer Zukunft reolisiert werden.

' | = Langfristige Uebergangsiösung bis zur Anliegerfreiheit | Sowohl bei Neubauten üblichen Umfangs wie ouch bei be- |

i

!

stehenden Bauten werden die Ausfahrten bis zur Erstellung der rückwärtigen Erschliessung toleriert.

2. Zur Orientierung

karmin Hochleistungsstrasse HLS zinnober Houptverkehrsstrasse HVS orange Sammelistrosse ss ge!b Erschliessungsstrasse ES | dunkelgrau Bestehende Wege | violett Gehweg | tilo Radweg ' hellgrau Seitenfreiheit und Verkehrsteiler feldgrau Refugien, Bushaoltestellen, Verzögerungs-und Beschleunigungsspur, Parkplatz ERBETEN Ba a. Bepfionzte Flächen, Grünstreifen mn 2 sum Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplon { PROVISORISCH)" "Der neue Zonenplan ist noch nicht Rechtskräftig 2 F

Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

2. Juni 1981

Si/ek

Behandlung von Gemeindebauvorschriften durch die Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau; Kenntnisnahme

Gemäss schriftlicher Mitteilung der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau hat diese an ihrer Sitzung vom 19. Mai 1981 gestützt auf g 40 Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Grossen Rates folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt: Gränichen; Ueberbauungsplan "Unterfeldstrasse-Mattenstrasse" Unterehrendingen; Zonenplanänderungen "Kirchweg" und "Austrasse" Unterkulm; Zonenplanänderung "Unterzaug" Schmiedrued; Zonenplanänderung "Schiltwald" Büttikon; Aenderungen am Zonenplan Büttikon Ennetbaden; Gestaltungsplan "Limmatau" mit Spezialbauvorschriften, Landumlegung, Ueberbauungsplan und Profil-, Schnitt-, Geschoss- und Etappenplan Tägerig; Ueberbauungsplan "Unterdorf-Räbenacker" Büttikon; Ueberbauungsplan "Chalacker" Büttikon; Ueberbauungsplan "Rain" Wettingen; Ueberbauungsplan "Wynere" Remetschwil, Ortsteil Busslingen; Ueberbauungsplan "Steinhaui" Gontenschwil; Ueberbauungsplan "Bünte" Der Grosse Rat nimmt hievon Kenntnis.

Protokollauszug an den Regierungsrat Präsident:

Staatsschreiber:

••••