Erschliessungsplan Hendschikerfeld
Plan d'utilisaziun spezial · Dintikon
Document
- Numer
- 2001-001146
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Dintikon
- Chantun
- Aargau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- RR
- Decidì
- 27-06-2001
- En vigur dapi
- 27-06-2001
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Aargau
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Dintikon mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Datotecas
SNP-4194-2001-E-2.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
SNP-4194-2001-E-2.pdf
Per Texterkennung aus einer gescannten Datei gelesen: Fehler sind möglich.
Gemeinde Dintikon Kanton Aargau
[| RAUMPLANUNG % Op FR >
Erschliessungsplan Hendschikerfeld
gemäss $ 17 BauG
Situationsplan 1: 1000
Porta + Partner
Ingenieur-, Planungs- und Vermessungsbüro
Plan Nr. 1941110/1 5600 Lenzburg, 10.11.2000
Ganzen Text zeigen
5600 Lenzburg . Telefon: 062/886 91 30 Grösse : 60 /147 Telefax: 062/ 891 53 01
Vom Gemeinderat beschlossen am: 12. März 2001
Der Gemeindeammann :
\
Der Gemeindeschreiber :
—
— on
Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau,den 2%. Jum: 2o04
Genehmigung:
Der Staatsschreiber:
7 fA
Legende
1. Genehmigungsinhalt
= =
rot Weg- und Strassenlinien dunkelrot Baulinie zur Sicherung bestehender Werkleitungen
blau Zu genemigende Baulinien (Art. 4 des Merkblattes betreffend der Bewilligung von Bauvorhaben und anderen Arbeiten im Bereich einer Oelleitung oder einer Gasleitung über 5 bar vom Januar 1998, Bundesamt für Energie).
violett
Zu genemigende Baulinien (Art. 110 der Verordnung über Erstellung, Betrieb und Unterhalt von elektrischen Starkstromanlagen vom 7. Juli 1933)
Aufhebung Erschliessungsplan Hendschikerfeld, 1979 mit Änderung 1992 2. Orientierungsinhalt
Perimeter des Erschliessungsplanes
I] weiss bestehende Strassen / Wege | orange Sammelstrasse hellviolett Fussweg grün Blendschutz (Hecken) grün Zonengrenze gemäss Zonenplan schwarz Gemeindegrenze —- braun Ein - u. Ausfahrtsbeschränkung
x x x = x x B% % x N | x j x F x X x x N x kl Al N > f j x £ k| un . R x > £ y nl
BRHBRRRE
PEREEEEEEEE m
EM
:
‚secchn ddr
‚oo. ‚so00000%
e ‚goosee‘
oo. sooo‘ nosssesssemensessssenneenne"0" ‚oos...usos ‚soo
sonsssarwmerere* er
N
= m,
%
>\
u
203
x
Sr
m Be
mn BI
x
GEMEINDE HENDSCHIKEN
FT
n 287 RETTEN rar yon
rer ee ee un FT RAR
gssungsplan Altweg - Stüdliacher . 1941110/3 .
Genehmigung
Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:
27. Juni 2001
Art. Nr. 2001-001146
Gemeinde Dintikon; Erschliessungspläne "Hendschikerfeld", "Oberdorf" und "Altweg-Stüdliacher"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei Sachverhalt 1. Verfahren 1.1 Verfahrensdaten Mitwirkungsbericht Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss des Gemeinderats Ablauf der Beschwerdefrist Eingereicht zur Genehmigung
12. März 2001 26. September 2000 8. Januar - 7. Februar 2001 12. März 2001 9. April 2001 12. April 2001
Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2 Rechtsschutzverfahren Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 2. Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 30. Mai 1997. 3. Die Vorlage im Überblick 3.1 Vorlage Die drei Erschliessungspläne ersetzen diejenigen mit gleichem Namen aus den 70er- und 80er-Jahren. Die heute noch rechtskräftigen Pläne entsprechen den Anforderungen an eine haushälterische Nutzung des Bodens nur noch unzureichend. In den neuen Plänen werden nur noch die für eine Erschliessung bzw. Überbauung notwendigen Elemente festgelegt, gleichzeitig werden die bestehenden Pläne aufgehoben. 3.2 Gegenstand der Genehmigung Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt folgender Vorlagen: Erschliessungspläne "Hendschikerfeld", "Oberdorf" und "Altweg-Stüdliacher"
Versand:
-2-
Ganzen Text zeigen
Erwägungen 4. Beurteilung der Vorlage 4.1 Überprüfungsbefugnis Der Regierungsrat prüft, ob die Vorlage rechtmässig ist, mit den kantonalen Richtplänen übereinstimmt und die kantonalen und regionalen Interessen angemessen berücksichtigt (§ 27 Abs. 2 BauG). 4.2 Raumplanerische Beurteilung Die in den drei Erschliessungsplänen vorgenommenen Festlegungen werden aus raumplanerischer Sicht als situationsgerecht beurteilt. Die Baulinienabstände entlang der Starkstromleitung im Hendschikerfeld entsprechen den geltenden gesetzlichen Vorgaben. Die Verordnung über den Schutz nichtionisierender Strahlung (NISV) vom 23. Dezember 1999 kommt nicht zur Anwendung, da es sich nicht um eine Neueinzonung handelt. Der Gemeinde wird im Sinne des Vorsorgeprinzips empfohlen, bei künftigen Baubewilligungen dennoch darauf zu achten, dass Räume mit ständigem Personenaufenthalt nicht in unmittelbarer Nähe der Starkstromanlagen platziert werden. 4.3 Gesamtbeurteilung Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für die Genehmigung. Beschluss: 1. Die Erschliessungspläne "Hendschikerfeld", "Oberdorf" und "Altweg-Stüdliacher" der Gemeinde Dintikon vom 12. März 2001 werden genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdeschrift muss von der beschwerdeführenden Partei selbst oder von einer im Kanton Aargau zugelassenen Anwältin bzw. einem zugelassenen Anwalt verfasst sein und einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist
-3-
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Protokollauszug – Gemeinderat, 5606 Dintikon – Baudepartement – Rechtsabteilung BD – Abteilung Verkehr BD – Abteilung Raumplanung BD (mit Akten) – Staatskanzlei Staatsschreiber: