Erschliessungsplan Geelig West inkl. Änderung 2007

Plan d'utilisaziun spezial · Gebenstorf · Abolì ils 16-03-2022

Document

Numer
2007-001431
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Gebenstorf
Chantun
Aargau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
RR
Decidì
20-02-2002
En vigur dapi
24-10-2007
Abolì
16-03-2022

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Gebenstorf mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

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Text

SNP-4029-2007-E.pdf

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Gemeinde Gebenstorf

Kanton Aargau eliygg x Im

Kanton Aargau Departement Bau, Verkehr und Umwelf

Erschliessungsplan Geelig West eins saumsnwckuns

gemäss $ 17 BauG Teil - Änderung 2007 inkl. Ergänzung nach Vorprüfung

Situationsplan 1:500

bestehende Strassen / Wege

7 me, mn, Weiterer Bestandteil des Erschliessungsplanes: - Längenprofil (e} a 18 _ Geeligstrasse Kartenausschnitt ZR SR 20. Juni 1989 8 [1 Gerber+Partner 3108 - 1C F- r Baulngenleure und Planer AG < 8 Dohunzagt 6 5210 Vinsch H &K Tel 056 448 98 60 Fax 056 448 98 80 © [14 [74 92) Mitwirkungsbericht vom: 2%, Aug. 2907 E BA Vorprüfungsberichtvom: 12, Aprit 2007 2 a Oeffentliche Auflage vom: =2, juli 2097 bis: -'2, Aug. 2007 e % Beschlossen vom Gemeinderat am: 28. Aus. 2097 R 77 © N hd emeindeammann: . D emeindeschreiber: 5 2 = © Te Genehmigung: et i Genehmigung durch den Regierungsrat we Aarau,den 24. Oktobo 2007 o j Ko} Der Stadisschreißer: ” =] 8 } N > 5 eue Erschliessungsstrasse B £ o . - N Legende zum Erschliessungsplan Hornblick x 1. Genehmigungsinhalt TITTIITITITTTTIIT rot Zwangsbaulinien | rot Strassenlinien (Enteignungsrecht, $ 132 BauG) | —- violett Bereich für Fussweg, Breite ‚3 m. Die genaue Lage wird im # | RR 20. Februar 2002 Bauprojekt festgelegt (Enteignungsrecht, $ 132 BauG) L em Durchgang nur GR/RR Datum blau / rot Baulinien aufgehoben | für Fan ee —— I | 1 nd Radfahre GR/RR Datum blau / rot Strassenlinien aufgehoben | &® = m —u k = = —— rot Leitungslinien (Enteignungsrecht, $ 132 BauG) | z = x 8 Leitungsart: .... Leitungsdimensionen: .... - ®) © 5 5 5 BIA._. IN x 2 Ei Be, hellblau Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A e I a 2 S 5 “ X X N 51 z— braun Ein- und Ausfahrtsbeschränkungen. Zu- und Wegfahrten nur bei | 2) 2 = iR 2 den im Plan bezeichneten Anschlüssen. = = S| ( n on Ev. mögliche Verengung S) s........... Perimeter des Erschliessungsplanes ri 8, auf eine Fahrbahn im | | = X Hinblick auf die Überbauung. o| i = [8] Standort nicht gebunden. Sl) 2. Orientierungsinhalt | 2 2 3) 2 5 © = N GR/RR Datum blau rechtskräftige Baulinien mit Genehmigungsdatum | r= 2 ä — “ 1) GRIRR Datum blau rechtskräftige Strassenlinien mit Genehmigungsdatum | n er — — — rot Baulinien die Gegenstand einer anderen Vorlage sind | LU . =) | © .B zZ

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EDEN karmin Hochleistungsstrassen HLS | | zinnober Hauptverkehrsstrassen HVS

| an orange Verbindungsstrassen VS

[DL] gelb Sammelstrassen SS L

Berne hellgelb Erschliessungsstrassen ES | i 5 a hellviolett Gehwege / Fusswege | 5 5

L_] lila Radwege / Radstreifen, | 8 E

[] hellgrau Bushaltestellen, Parkplätze, Verkehrsteiler | S

[L__] hellgrün Grünstreifen, bepflanzte Flächen |

PORN. ı, > IE schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan |

[] blau Gewässer |

[] grün Wald |

en rot mögliche Fahrspuren / Linksabbieger

IN Abbau- und Rekultiv. Gebiet

fe

Gemeinde Gebenstorf Kanton Aargau

777 5

Erschliessungsplanung Geelig West

gemäss & 17 Bau6

Baudepartement Kanton Aargau

S | t U a in | (0) n S D | a N 1 \ 1) 0 0 ‚Abteilung Raumentwicklung

Weiterer Bestandteil des Erschliiessungsplanes:

- Längenprofil

Kartenausschnitt

Ingenieurbüro Datum i Gezeichnet rüft Format Plan Nr. für Hoch- Gerber+Partner | „, 112000 ne.

und Tiefbau Gemeindehaus 5210 Windisch A 02.04.2001 PM 72 x 100 3108 - 01A

Tel. 056 442 11 42 Fax 0564423638 e-mail [email protected] | Ersetzt Plan

Überholt durch Plan

vom h vom Nr

Mitwirkungsbericht vom

Vorprüfungsbericht vom : 12. April 200 Oeffentliche Auflage vom : 14 Mai 200

12, Juni 2001 Beschlossen vom Gemeinderat am : 14, Dez. >90

Der, Gemeindeammann : eindeschreiber

Genehmigung

Ev. mögliche Verengung

auf eine Fahrbahn im Hinblick auf die Überbauung. Standort nicht gebunden.

Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau, den 20. Tekwat 2002

schliessungsstras

Der Staatsschreiber:

Legende zum Erschliessungsplan

1. Genehmigungsinhalt rot Baulinien rot Zwangsbaulinien rot Strassenlinien (Enteignungsrecht, & 132 BauG)

violett ‚ Bereich für Fussweg, Breite 3... m. Die genaue Lage wird im ” Bauprojekt festgelegt (Enteignungsrecht, $ 132 BauG)

blau /rot Baulinien aufgehoben

ei 2. Datum. blau / rot Strassenlinien aufgehoben —— rot Leitungslinien (Enteignungsrecht, $ 132 BauG) i

Leitungsart: .... Leitungsdimensionen: N INN IM Om ii 0 N Eee _ __ ______ _- B/A

PER ö j . . . Ein- / Ausfahrt fe, BE Bu hellblau Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A

nach erfolgter

Erschliessung aufheben braun Ein- und Ausfahrtsbeschränkungen. Zu- und Wegfahrten nur bei

| den im Plan bezeichneten Anschlüssen.

°

mögliche Verbindung zum Gemeindehaus

s....uuenese Perimeter des Erschliessungsplanes

2. Orientierungsinhalt

GR _ Datum blau rechtskräftige Baulinien mit Genehmigungsdatum

(| ME | AMHMEEEEG / HEN | MEN | AN / HEN | BEE | EEE /

Gr inzone |

.GR__Datum blau rechtskräftige Strassenlinien mit Genehmigungsdatum Ev. mögliche Verengung

auf eine Fahrbahn im Hinblick auf die Überbauung. Standort nicht gebunden.

rot Baulinien die Gegenstand einer anderen Vorlage sind bestehende Strassen / Wege

karmin Hochleistungsstrassen HLS

zinnober Hauptverkehrsstrassen HVS

orange Verbindungsstrassen VS

gelb Sammelstrassen SS

hellgelb Erschliessungsstrassen ES

hellviolett Gehwege / Fusswege

lila Radwege / Radstreifen,

hellgrau Bushaltestellen, Parkplätze, Verkehrsteiler

hellgrün Grünstreifen, bepflanzte Flächen

schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan

blau Gewässer

Wald

mögliche Rad- und Fusswegverbindung

Neue Erschliessungss IE BEE WERE N EENENFFFFEEERSEEESEER re

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(/ UEEEEE / U | GENE | AM / EHEN | EEE | BEEEEEEEEN 7 BEE |

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SI RIB — STRATIS

Genehmigung

Protokoll des Regierungsrats Sitzung:

24. Oktober 2007

Art. Nr. 2007-001431

Gemeinde Gebenstorf; Erschliessungsplan, Teiländerung "Geelig West"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Sachverhalt 1.

Verfahren

1.1

Verfahrensdaten

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Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist

24. August 2007 12. April 2007 2. Juli  2. August 2007 28. August 2007 28. August 2007 30. September 2007

Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2

Rechtsschutzverfahren

Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 2.

Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage

Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung ab. 3.

Die Vorlage im Überblick

3.1

Vorlage

Der Erschliessungsplan enthält eine Anpassung der Strassen- und Baulinien im Bereich der Einmündung der neuen Erschliessungsstrasse C in die Vogelsangstrasse K 440. Ebenfalls neu durchgezogen werden die Baulinien in 4 m beziehungsweise 5 m Abstand beim Fuss- und Radweg Hornblick. Bei der Einmündung des Hornblickwegs in die Landstrasse K 117 wird eine Ein- und Ausfahrtsbeschränkung festgelegt. Ein Durchgang bleibt lediglich für Fussgänger und Radfahrer offen. Die im 2002 festgelegte Fusswegverbindung von der Wambisterstrasse in die Vogelsangstrasse K 440 wird aufgehoben beziehungsweise ersetzt durch einen verbindlich festgelegten Bereich für eine Fusswegverbindung vom Hornblick über die öffentliche Zone an die Vogelsangstrasse. Die genaue Lage wird jedoch erst im Baubewilligungsverfahren festgelegt. 3.2

Gegenstand der Genehmigung

Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt folgender Vorlage: 

Erschliessungsplan

Versand: 2. November 2007

-2-

Erwägungen 4.

Beurteilung der Vorlage

4.1

Überprüfungsbefugnis

Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne und -vorschriften auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 Baugesetz, BauG). 4.2

Raumplanerische Beurteilung

Das 2002 festgelegte Erschliessungskonzept bleibt grundsätzlich erhalten. Das Erschliessungskonzept für das Gebiet "Geelig" beruhte auf der Vorstellung von einer "durchschnittlichen" Nutzung im Gebiet. Aktuell bekannt und geplant sind jedoch verkehrsintensive Nutzungen im Gebiet "Geelig", insbesondere über 3'000 m2 Nettoladenflächen. Das Erschliessungskonzept als Ganzes ist deshalb nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Die K 440 ist annähernd mit einem durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von 10'000 Fahrzeugen belastet. Grössere Verkehrsaufkommen von der K 440 in die Erschliessungsstrasse "C" könnten zu Belastungen führen, welche eine Einspurstrecke notwendig machen. Ein allenfalls notwendiger Verursacherknoten müsste spätestens im Baubewilligungsverfahren grösserer Einkaufsnutzungen umgesetzt werden. Attraktive und sichere Fusswege sind insbesondere bei Einkaufsnutzungen von grosser Bedeutung. Die vorgesehene Umlagerung der Fusswegverbindung ist bezüglich Ziel-/ Quellverkehr sachgerecht. 4.3

Gesamtbeurteilung

Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung. Beschluss: 1. Die Teiländerung des Erschliessungsplans "Geelig West" der Gemeinde Gebenstorf vom 28. August 2007 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt einen Tag nach der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt.

-3-

3. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Protokollauszug  Gemeinderat, Vogelsangstrasse 2, 5412 Gebenstorf  Departement Bau, Verkehr und Umwelt  Abteilung Raumentwicklung BVU (mit Akten)  Rechtsabteilung BVU  Abteilung Verkehr BVU  Staatskanzlei (Amtsblatt) Staatsschreiber: