Erschliessungsplan Hägelerstrasse
Plan d'utilisaziun spezial · Remetschwil
Document
- Numer
- 1985-001720
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Remetschwil
- Chantun
- Aargau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- GR
- Decidì
- 20-08-1985
- En vigur dapi
- 20-08-1985
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Aargau
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Remetschwil mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Datotecas
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Text
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ERLÄUTERUNC Z.M KOMMUNALEN ÜBERBAUUNGSPLAN
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KANTON AARGAU GEMEINDE REMETSCHWIL
1. Genehmigungsverfahren
Das Genehmigungsverfahren bezieht sich auf die nachstehend farbig aufgeführten Linien und Flächen ;
blau Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien
blau Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen)
Kommunaler Überbauungsplan I 1. Hägelerstrasse"
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|: 500
"blau Aufzuhebende Weglinien (rot durchgestrichen)
rot Zu genehmigende Baulinien
rot Zu genehmigende Weg- und Sockellinien
rot Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen
rot Projektierte Wweglinien, die noch nicht genehmigt werden sollen
Situation
schwarz Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzone
hellblau Sichtzone j Die hellblau angelegten Flächen sind ständig. als Sichtzonen freizuhalten. Es dürfen darauf keine sichtbehindernden Pflanzen, Einfriedungen oder andere Anlagen bestehen. Das Sichtfeld der Fahrer muss von 0,60 m bis 3,00 m über der Fahrbahn frei bleiben. Vereinzelte hochstämmige Bäume können unter der Bedingung, dass sie nicht sichtbehindernd wirken und das Astwerk jederzeit auf min. 3,00 m aufgeschnitten wird, zugelassen werden. v
Austritt- und Ausfahrverbot
Direkte Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind sowohl für Fussgänger als auch für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Ueberbauurigsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinie grün gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Ueberbauung. und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten. = ;
VERKEHRSPLANUNG STEINACKERSTR 7, 5200 BRUGG/WINDISCH
metron
Ausfahrverbot a
z ad = Fahrbare Zugänge pur Strasse von Baugrundstücken aus sind MAT 2 ri e . für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im UVeberbauungsplan
SAT 20.11.84 E w JD SEZ BF GR 89 x 44,5 NR 582 N i Far Re a zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs den Weglinien braun gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten. i
Zur Orientierung
TEL 056 41 41 04
Öffentliche Pianaufiage vom 29. 09. GEH bis 29. /0. WZEH
ber Gemeindeschreiber VAN
i dunkel- bestehende Wege : GENEHMIGT VON DER GEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 07.12.1984 an A. Genemigungsvermere DER GEMEINDEAMMANN: DER GEMEINDESCHREIBER:
” j Br rot Hauptstrasse . JR & as : i AT Ya | orange Kommunale Sammelstrasse enehmigung durch den Gros$en”Rät -
elb E hli Aarau,dn 2. Sugusl AFES u ng
‘ F “ 7 Ir i ei a ne 385 violett Gehweg und Einzelerschliessung öffentlich ! hell Gehweg Privat violett
im Auftrage des Grossen Rates Der Üiaatsschreiber: . An Vaneiung hell Gehweg und Radweg öffentlich violett j
ü en Bereiche verkehrsberuhigender Massnahmen
Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
20. August 1985
Sa/hu
Behandlung von Gemeindebauvorschriften durch die Bau- und Planungskommission; Kenntnisnahme
Gemäss schriftlicher Mitteilung der Bau- und Planungskommission hat diese an ihrer Sitzung vom 28. Juni 1985 gestützt auf § 40 Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Grossen Rates folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates (unter Vorbehalt von § 40 Abs. 3 des Geschäftsreglementes) erledigt: - Obersiggenthal; Natur- und Heimatschutzverordnung und Naturund Heimatschutzplan (Botschaft Nr. 3664 vom 12. November 1984) - Ueken; Ergänzung der Bauordnung (Botschaft Nr. 3670 vom 19. November 1985) - Obersiggenthal; Kommunaler Ueberbauungsplan "K 427 Hertensteinstrasse", Abänderung (Botschaft Nr. 3816 vom 13. Mai 1985) - Schöftland; Kommunaler Ueberbauungsplan "Aeschermatt" (Botschaft Nr. 3817 vom 13. Mai 1985) - Schneisingen; Zonenplanänderung "Spänghof" (Botschaft Nr. 3818 vom 13. Mai 1985) - Remetschwil; Kommunaler Ueberbauungsplan "Hägelerstrasse" (Botschaft Nr. 3825 vom 20. Mai 1985) - Baden; Kommunaler Ueberbauungsplan "Eichtalboden" (Botschaft Nr. 3828 vom 28. Mai 1985) - Schwaderloch; Kommunaler Ueberbauungsplan "Mühlematt" (Botschaft Nr. 3831 vom 28. Mai 1985) - Zeiningen; Kommunaler Ueberbauungsplan "Hell, Aenderung der Bau- und Strassenlinien" (Botschaft Nr. 3833 vom 28. Mai 1985) Der Grosse Rat nimmt hievon Kenntnis.
Protokollauszug an den Regierungsrat Präsidentin:
Staatsschreiber: