Erschliessungsplan Schynhalde - Deckerhübel
Plan d'utilisaziun spezial · Brugg
Document
- Numer
- 1978-000343
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Brugg
- Chantun
- Aargau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- GR
- Decidì
- 07-03-1978
- En vigur dapi
- 07-03-1978
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Aargau
Karte
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Datotecas
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Text
SNP-4122-1978-E.pdf
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KANTON AARGAU - GDE. VILLNACHER
Kommunaler Überbauungsplan
Teilüberbauungsplan Schynhalde - Deckerhübel
Baulinienplan 1:1000
4 a PR% ® ER 3 a : S r > u 3 =, = & Verfasser : | Entw. Gez. Gepr. Grösse Plon Nr. Ingenieurbüro Bu. HR Bu. 30 x90
2328 - 2b
Schalcher + Gerber 5200 Windisch
Überholt durch Plan vom: I0.9.76 Nr. 2328-2a
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Ersetzt Plan vom :18.6.76 Nr. 2328-2
Öffentliche Pianauflage vom : 15. November 1976 bis: 15. Dezember 1976 Beschlossen von der Einwohnergemeindeversammlung am: 27. April 1977
Der Gemeindearmmann *-
Genehmigungsvermerk : dam (rn ® at)
RRB. Nr.: ZLZ
G.R. Datum
GR,Dotum, _
ERLAEUTERUNGEN ZUM KOMMUNALEN WLEBERBAUUNGSPLAN
orange
schwarz
hellblau
broun
grün
grün
kormin zinnober orange gelb dunkeigrau viotett lila heligrau feidgrau
grün
I Das Genehmigungsverfahren
Dos Genehmigungsverfahren bezieht sich nur auf die forbig angelegten Boulinien, Sichtzonen und Ausfahrtsbeschränkungen.
Baulinien
Vom Grossen Rot oder Regierungsrat genehmigte Baulinien Aufzuhebende Baulinien
Aufzuhebende Strassenlinien
Zu genehmigende Baulinien
Zu genehmigende Strassenlinien
Projektierte Boulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen
Projektierte Strossenlinien, die noch nicht genehmigt werden
eoilen
Zu genehmigende Boulinie XArt. 110 der Verordnung über Erstellung, Betrieb und Unterhalt von elektrischen Storkstromaniogen vom 7. Juli 1933)
Sıchtzonen
Sıchtlinie als Begrenzung der Sichtzonen
Sichtzone
Die hellblau angelegten Fiächen sind ständig als Sichtzonen freizuhalten. Es dürfen keine sichtbehindernden Pflanzen , Einfriedungen oder andere Anlagen bestehen. Dos Sichtfeld der Fahrer muss von 0.80m- 3.00m über Boden frei bleiben.
Ausfahrtsbeschrönkungen
= Absolute Anliegerfreiheit Direkte Ausfahrten zwischen den Knoten sind nicht zulüssig.
Kurzfristige. Vebergangslösungen - bis zur Anliegerfreiheit
Die Anliegerfreiheiheit soll möglichst rasch realisiert werden. Neubauten mit direkten Ausfahrten können nicht bewilligt werden. Die bestehenden Ausfahrten werden bis zur Erstellung einer rückwörtigen Erschliessung toleriert. Zweckentfremdung beste” hender Ausfahrten sind wie Neubauten zu behandeln.
"Longfristige Vebergangslösung bis zur Anliegerfreiheit Die Anliegerfreiheit soll erst in. weiterer Zukunft realisiert werden. Sowohl bei Neubauten üblichen Umfangs wie auch bei bestehenden Bauten werden die Ausfahrten bis zur Erstellung der rückwörtigen Erschliessung toleriert.
2. Zur Orientierung
Hochleistungsstrosse HLS Houptverkehrsstrosse HVS Sommelstrasse ss Erschliessungsstrasse ' ES Bestehende Wege
Gehweg
Radweg
Seitenfreiheit und Verkehrsteiler
Refugien, Busholtestellen, Verzögerungs-und Beschieunigungsspur, Parkplatz ;
Bepfianzte Fiöchen, Grünstreifen
Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemöss Zonenplon
ae a
Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
hu
7. März 1978
Gemeinde Villnachern; Ueberbauungsplan "Schynhalde-Deckerhübel",: Genehmigung.
Der Rat behandelt die sachbezUgliche Vorlage des Regierungsrates vom 9. Januar 1978. Die Strassenbaukommission, für die deren Präsident, Herr Theo Fischer, Hägglingen, Bericht erstattet, empfiehlt, dem Antrag des Regierungsrates zuzustimmen. Es wird diskussionslos beschlossen:
Der Ueberbauungsplan "Schynhalde-Deckerhübel" der Gemeinde Villnachern wird genehmigt.
Protokollauszug an den Regierungsrat
Der Präsident:
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Der StaatsAreiter: