Bauzonenplan
Plan d'utilisaziun · Schöftland
Document
- Numer
- 1996-001784
- Gener
- Plan d'utilisaziun
- Vischnanca
- Schöftland
- Chantun
- Aargau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- GR
- Decidì
- 02-07-1996
- En vigur dapi
- 02-07-1996
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Aargau
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Schöftland mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Datotecas
NUPLA-4144-1996-E.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
JFG/ek
2. Juli 1996
Art. Nr.
1784
(7284) Gemeinde Schöftland; Bauzonenplan, Kulturlandplan, Bauordnungsänderung, Nutzungsordnung, Nutzungsplan "Gewässerabstandslinie" Suhre, Nutzungsplan "Gewässerabstandslinie" Ruederchen; Genehmigung mit Feststellungen und Auflagen; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 29. Mai 1996. Namens der Bau- und Planungskommission referiert deren Präsident, Reinhard Gloor, Birr. Die Kommission beantragt Beschlussfassung gemäss Antrag des Regierungsrates. Aus der Mitte des Rates erfolgen keine Wortmeldungen und keine abweichenden Anträge. Demgemäss wird stillschweigend beschlossen: 1. Zur Vorlage der Gemeinde Schöftland vom 28. März 1994 werden folgende Feststellungen und Auflagen gemacht: 1.1 Bauzonenplan Waldgrenzen Der Gemeinderat wird aufgefordert, die nach Waldgesetz erforderliche Waldfeststellung zu veranlassen und die rechtskräftigen Waldgrenzen im Bauzonenplan nachzutragen. 1.2 Bau- und Nutzungsordnung Es wird festgestellt, dass jene Bestimmungen, die dem unmittelbar anwendbaren neuen kantonalen Recht widersprechen, nicht anwendbar sind. 2. Im übrigen werden der Bauzonenplan, der Kulturlandplan, die Nutzungsordnung Kulturland, die Teilrevision Bauordnung sowie der Nutzungsplan "Gewässerabstandslinie" Suhre und der Nutzungsplan "Gewässerabstandslinie" Ruederchen der Gemeinde Schöftland vom 28. Mai 1994, bereinigt durch die Einspracheentscheide des Regierungsrates, genehmigt. Abt. Raumplanung 1 1, Juli 1996
Nr.
Ganzen Text zeigen
E 2. Juli MS 34tff Chef
GK
ii+0 1 i3L
<3
Sekr.
-2
3. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation dieses Beschlusses im Amtsblatt beauftragt. Protokollauszug an - (2) Baudepartement - Abteilung Raumplanung BD - Rechtsabteilung BD - Gemeinderat 5040 Schöftland - (2) Staatskanzlei (RS/Publikation) Präsident:
Staatsschreiber: