Bauzonenplan

Plan d'utilisaziun · Schöftland

Document

Numer
1996-001784
Gener
Plan d'utilisaziun
Vischnanca
Schöftland
Chantun
Aargau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
GR
Decidì
02-07-1996
En vigur dapi
02-07-1996

Karte

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

JFG/ek

2. Juli 1996

Art. Nr.

1784

(7284) Gemeinde Schöftland; Bauzonenplan, Kulturlandplan, Bauordnungsänderung, Nutzungsordnung, Nutzungsplan "Gewässerabstandslinie" Suhre, Nutzungsplan "Gewässerabstandslinie" Ruederchen; Genehmigung mit Feststellungen und Auflagen; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 29. Mai 1996. Namens der Bau- und Planungskommission referiert deren Präsident, Reinhard Gloor, Birr. Die Kommission beantragt Beschlussfassung gemäss Antrag des Regierungsrates. Aus der Mitte des Rates erfolgen keine Wortmeldungen und keine abweichenden Anträge. Demgemäss wird stillschweigend beschlossen: 1. Zur Vorlage der Gemeinde Schöftland vom 28. März 1994 werden folgende Feststellungen und Auflagen gemacht: 1.1 Bauzonenplan Waldgrenzen Der Gemeinderat wird aufgefordert, die nach Waldgesetz erforderliche Waldfeststellung zu veranlassen und die rechtskräftigen Waldgrenzen im Bauzonenplan nachzutragen. 1.2 Bau- und Nutzungsordnung Es wird festgestellt, dass jene Bestimmungen, die dem unmittelbar anwendbaren neuen kantonalen Recht widersprechen, nicht anwendbar sind. 2. Im übrigen werden der Bauzonenplan, der Kulturlandplan, die Nutzungsordnung Kulturland, die Teilrevision Bauordnung sowie der Nutzungsplan "Gewässerabstandslinie" Suhre und der Nutzungsplan "Gewässerabstandslinie" Ruederchen der Gemeinde Schöftland vom 28. Mai 1994, bereinigt durch die Einspracheentscheide des Regierungsrates, genehmigt. Abt. Raumplanung 1 1, Juli 1996

Nr.

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E 2. Juli MS 34tff Chef

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Sekr.

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3. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation dieses Beschlusses im Amtsblatt beauftragt. Protokollauszug an - (2) Baudepartement - Abteilung Raumplanung BD - Rechtsabteilung BD - Gemeinderat 5040 Schöftland - (2) Staatskanzlei (RS/Publikation) Präsident:

Staatsschreiber: