Einspracheentscheid Parzelle 543,544,545

Cunfin static dal guaud · Villigen

Document

Numer
1
Gener
Cunfin static dal guaud
Vischnanca
Villigen
Chantun
Aargau
Nivel
Chantun
Approvà da
AW
Decidì
06-04-2021
En vigur dapi
06-04-2021

Karte

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Text

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Bay, EINSPRACHE

WALDGRENZENPLAN ENTSCHEID

DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT ‚Abteilung Wald

Kartenherstellung: NOST Stand: 06.04.2021 N 2 Km on Massstab: 1:1'000 A Verfügungsinhalt Aufgehobene Waldgrenze Neu verfügte Waldgrenze Orientierungsinhalt. Treo [II van AV: Grenzpunkte O Markstein

O _ Kumsistoffzeichen

Gemeinde: Villigen Flurname: Aempach

Rechtsschutz:

Ganzen Text zeigen

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist bei der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Einsprache gegen den Waldgrenzenplan erheben. Vorbehalten bleibt Art. 46 WaG. Diese Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Wer es unterlässt, solche Einsprachen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den ergehenden Entscheid nicht anfechten. _ Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis gemäss dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG) vom 4. Dezember 2007.

Gemäss $ 33a Abs. 4 AWaG haben Einsprachen und Beschwerden gegen den Erlass des Waldgrenzenplans nur aufschiebende Wirkung, wenn und soweit sie die Rechtmittelinstanz gewährt.

x

503 Mercy hm, Stellvertretender Abteilungsleiter

Aarau, 6.4.2021

Quellen: Bundesamt für Landestopografie, Abteilung Wald des Kantons Aargau agıs