Erschliessungsplan Welleten Änderung 2004
Plan d'utilisaziun spezial · Biberstein
Document
- Numer
- 2004-001388
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Biberstein
- Chantun
- Aargau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- RR
- Decidì
- 15-09-2004
- En vigur dapi
- 15-09-2004
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Aargau
Karte
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Text
SNP-4002-2004-E.pdf
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Kanton Aargau Gemeinde Biberstein N -
Änderung Erschliessungsplan w
We | | ele n Abteilung Raumentwicklung 539
\
Gemäss Art.17 BauG Situationsplan 1:500
Welleten
531
Plan-Nr.:
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Gezeichnet: | Geprüft: if ba /AutoCAD| we 08.05.2003 31.03.2003 | 09.10.2003 | 09.10.2003 63x60cm | 5023.163.11
ACKERMANN+WERNLI Ersetzt Plan: Projektnamen: Vermessungs- und Ingenieurbüro
Bleichemattstrasse 43 a NO, Uta:
Überholt durch Plan: ep_welleten
Mitwirkungsbericht vom: 14. Mai 2004 Vorprüfungsbericht vom: 19. Februar 2004 Öffentliche Auflage vom 23. März 2004 bis 26. April 2004
Beschlgssen vom Gemeinderat am: 7. Juni 2004
Der Geme&indeammann: Der G indeschreiber:
Genehmigung durch den Regierungsrat Genehmigung: Aarau,den AS. September 2004
Der Staatsschreiber:
GR 12.05.1992
Legende Erschliessungsplan
1. Genehmigungsinhalt Es werden folgende farbig angelegten Elemente genehmigt
fi en blau Baulinien aufgehoben
Alle rechtskräftigen Strassenlinien im vorliegenden Perimeter
blau werden aufgehoben Pers RR es ee ee tree rot Baulinien neu rot Strassenlinien (Enteignungsrecht Art.132 BauG) nn grün Perimeter
2. Orientierungsinhalt GR 12.05.1992 blau Rechtskräftige Baulinien
„Dumm schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäs Zonenplan
blau Gewässer
blau neue Bachparzelle
grau Bestehende Strassen / Wege / Gehwege
schwarz Rückbau bestehende Strassen / Wege / Gehwege gelb Erschliessungsstrassen
482
Buhalden
Anschlussplan Erschliessungsplan Buhalde
Sy
2% ©) 489
Genehmigung
Protokoll des Regierungsrates Sitzung:
15. September 2004
Art. Nr. 2004-001388
Gemeinde Biberstein; Erschliessungsplan "Welleten"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
Sachverhalt 1.
Verfahren
1.1
Verfahrensdaten
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Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist
14. Mai 2004 19. Februar 2004 23. März bis 26. April 2004 7. Juni 2004 28. Juni 2004 12. Juli 2004
Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2
Rechtsschutzverfahren
Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 2.
Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage
Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 12. Dezember 1997, die vom Grossen Rat am 8. Sepetember 1998 genehmigt worden ist. 3.
Die Vorlage im Überblick
3.1
Vorlage
Der Überbauungsplan "Welleten" vom 12. Mai 1992 entspricht nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen für die Erschliessung des Planungsperimeters. Mit der vorliegenden Änderung werden die Fahrbahn- und Gehwegbreiten sowie die Baulinien den heutigen Anforderungen angepasst. 3.2
Gegenstand der Genehmigung
Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt des Erschliessungsplans.
Versand: 20. September 2004
-2-
Erwägungen 4.
Beurteilung der Vorlage
4.1
Überprüfungsbefugnis
Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne und -vorschriften auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 BauG). 4.2
Raumplanerische Beurteilung
Die Strassenbreiten werden auf ein Minimum reduziert. Mit 3.50 m verfügt die Welletenstrasse im nördlichen Abschnitt über einen für Zufahrtsstrassen ausreichenden Ausbaustandard. Aufgrund der übersichtlichen Strassenlage wird auf die Ausscheidung von Sichtzonen verzichtet. Die Aufhebung der bisherigen Baulinien mit einem Strassenabstand von 5 m lässt eine bessere Nutzung der Bauzone zu. Damit wird dem Grundsatz des haushälterischen Umgangs mit dem Boden besser entsprochen. Für den Bach wird entlang der Welletenstrasse eine Gewässerparzelle geschaffen. Um die landabtretenden Eigentümer dadurch nicht schlechter zu stellen, wird der Gewässerabstand zur künftigen Parzellengrenze auf 4.00 m reduziert. Auf diese Weise wird gleichzeitig der heute geltende gesetzliche Gewässerabstand von 6.00 m zum mittleren Sommerwasserstand eingehalten. Die vorgesehenen Änderungen sind aus raumplanerisches Sicht sachgerecht und erweisen sich als rechtmässig. 4.3
Gesamtbeurteilung
Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung. Beschluss: 1. Der Erschliessungsplan "Welleten" der Gemeinde Biberstein vom 7. Juni 2004 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt.
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3. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Protokollauszug Gemeinderat, Kirchbergstrasse 1, 5023 Biberstein Baudepartement Rechtsabteilung BD Abteilung Raumentwicklung BD (mit Akten) Abteilung Verkehr BD Staatskanzlei (Amtsblatt) Staatsschreiber: