Erschliessungsplan Industriezubringerstrasse

Plan d'utilisaziun spezial · Möhlin

Document

Numer
1976-001802
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Möhlin
Chantun
Aargau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
GR
Decidì
15-09-1976
En vigur dapi
15-09-1976

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Möhlin mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

SNP-4254-1976-E-2.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

SNP-4254-1976-E-2.pdf

Per Texterkennung aus einer gescannten Datei gelesen: Fehler sind möglich.

zZ \ 69400 \a\

163300

#99 ni; 901 3 i 902 MITER 904

FORTSETZUNG SIEHE PLAN

—

NR. 26.039 - 23

006 62 +

920

Ganzen Text zeigen

er GR

Schwimmbad

297

Ww2

ER 25... 82

blau blau blau rot rot rot rot

orange

— . . — öchwarz

braun

grün

karmin zinnober orange gelb dunkelgrau violett lila hellprau felderau

erün

Erläuterungen zum kommun- ien Ueberbe::u

l. Das Genehmigungsverfahren

Das Genehmigungsverfahren bezieht sich nur auf die farbig ange-

legten Baulinien, Sichtzonen und Ausfahrtsbeschränkungen.

Baulinien

m Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien. Aufzuhebende Raulinien (rot durchstreichen). Aufzuhebende Weglinien {rot durchstreichen).

Zu prenehmigende Raulinien.

Zu zenehmigende Wer- und Sockellinien.

Pröiektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen. Froiektierte Weplinien, “ie noch nicht genehmigt werden sollen,

genehmigende Baulinien (Art. 110 der Verordnung über trstelig, Betrieb und Unterhalt von elektrischen Starkstromanlagen

24: MA TERSS:

iehtzonen

siehtlinie als Begrenzung der Sichtzonen.

Sichtzone.

blau angele ip als Sichtzonen

Es dürf

wien Pflanzen,

Fahrer muss von

Ausfahrtsbeschr

ute Anliererfr

Mirekte Ausfahrten 2 jen Knnten:sir

Kurzfristige Weber ig Die Anliegerfreihr! lichst Neubauten mit diretter Ausfarrt

ten, Die bestehenden Ausfahrten

einer rückwf

bestehender Ausfahr

Langfristige Leberranesiäsung his zur Anliegerfrei Die Anliegerfreiheit

siert werden. Sowohl

U r erst in weiterer Zukunft reali

ten üblichen Iimfanges wie

auch bei bestehenden Erstellung der rückwärt

2 Zur Orientierung Hochleistungsstrasse HLS

Hauptverkehrsstrasse HVS Sammelstrasse 5 Frschliessungsstrasse Bestehende Wege

Gehwer

Radweg

Seitenfreiheit und Xerkehrsteiler

Refugien, Rushajtestellen, Verzögerurrs- und Beschleunirungs

spur, Parkplätzs Hepfleanzte Flächen, Srünstreifen, Wal

Zonenerenzen und Tomenbezeirtnungen r=mäss 7nmenplan.

GEMEINDE MÖHLIN

KANTON AARGAU

Kommunaler Überbauungsplan INDUSTRIEZUBRING

ABSCHNITT I

Übersichtsskizze 1:25.000 ter,

2. er

: IX , Ss e

BRIEVOM 15.8.1°K r Plan Nr.

Gep Grösse

ws 30/147 | 26.039 - 25a Überholt durch Plan - 2 Er vom Nr. A ylulhi

40 Nor 1974 ı 897 Y. Dez Il v8 . bis m

Beschlossen von der Einwohnergemeindeversammlung am: 10. Jan.

RER aop Z4 “LT BEWIRLI

Verfasser

W.+J. RAPP AG INGENIEURBÜRO MÖHLIN

k vom

w

Öffentliche Planauflage vom

Der Gemeindeammann Der Gemeindeschreiber MALV Ga / | x w ; 74

een Denen rer rennen

Genehmigungsvermerk : = Vom Grossen Rat genahmist Aarau, den 18. Sep, 1976

Im Aufirage des Frwen. Bates

Der Slastssehrei In Vertretung

RRB, Nr.: ASOZ

n aaa © = © Bi | | Sr ‘ KANTON AARGAU GEMEINDE MOHLIN ne = ; 3 < ag Me Erläuterungen zum kommun: ler Vaberbasu e \ t m 2 1. Das Genehmigungsverfahren w3 Das Genehmigungsverfahren bezieht sich nur auf die farbig ange- ne . : [1] legten Baulinien, Sichtzonen und Ausfahrtsbeschränkungen. K j | U b ; b i ommunaler erbauungspian Zus. u n & Baulinien H : ; o & © Di SER, en zZ » » gi = Bauinien aut Parzellen 7 20 are sa blau Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien. INDU STRIE UBRINGE = RA 3 . . blau Aufzuhebende Baulinien (rot durchstreichen). Aarg. Baudepartement gemäss separatem Überbauungsplan blau Aufzuhebende Weglinien (rot durchstreichen). Abteilung Tiefbau : rot Zu genehmigende Baulirien. 0.13% >E “n rot Zu genehmigende Weg- und Sockellinien. ABSCHNITT 11 rasoom 457. rot Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen, Sen rot Projektierte Weglinien, die noch nicht genehmigt werden sollen, RR en orange Zu genehmigende Baulinien (Art. 110 der Verordnung über Erstel- = 0.03m lung, Betrieb und Unterhalt von elektrischen Starkstromanlagen ag vom 7. Juli 1933. ‘ h) > CE gittenenWeg 5 Übersichtsskizze 1:25000 II = === ER I Bei Sn wa Fun I, IN N 2 a em en m schwarz Sichtlinie als Begrenzung der Sichtzonen. 1 hellblau Sichtzone. Omi — MEET IN AUmMEEEEE Km Immemmmn am EEE ZT emaan e TREE Sr ® oe SZ Die hellblau angelegten Fllchen sind ständig als Sichtzonen = \ H N freizuhalten. Es dürf keine sichtt indernden Pflanzen, Fin a a. ur . 00 friedungen oder ar be Das Sichtfeld der = a: i Anschluss Salinenstrasse 390 ' \ : ; Ä Ä & 2 2.00 j , Fahrer muss von 0.6{ m über Boden frei bleiben. 7 a = = x Sichtzone 4/90 = VOHleFR = BEMEINE DE REES FER | 1 W2 er L Pa : E | En, r o© | ä - Absolute Anliegerfrsiheit: en ee F a = 5. = 2 - 148 | : b u BrAUN Nirekte Ausfahrten zwischen et a, en, u) re, j a < 2 ’ v FRERRODUZH T BEWILLIGUNG. DER EID! OEGRAPHIEZVOM 15.81 2" -"Kurzfristige Vebergangs] 7 FERAOH u ip suns DAR SD! ee a. e ö ; . ! o grün Die Anliegerfreiheit soll r re ‚erden, Verfasser Datum Gez Gepr Grosse Plan Nr = Neubauten mit direkten Ausfahrten + illigt wer W.*J. RAPP AG 13. 11.1974 WS Thü WS : 130/126 26.039 - 23a Er den. Die bestehenden Ausfahrten weriien bis zur Irstellung INGENIEURBÜRO MÖHLIN E einer rückwärtigen Erschliessung toleriert. ?werkentfremdune Uberholt durch Plan bestehender Ausfahrten ‚sind wie Neubauten zu behandeln. vom 3 Nr. - Langfristige leberganesläsung bis zur Anliegerfreiheit: 5 grün Die Anliegerfreiheit soll erst in weiterer Zukunft reali ; Öffentliche Planauflage vom siert. werden. Sowohl bei Neubauten üblichen limfanges wie a 5 ; auch bei bestehenden Bauten werden "ie Ausfahrten bis zur Beschlossen von der Einwohnergemeindeversammlung am: Erstellung der rückwärtigen Erschliessung toleriert. Der Ge deammann 2. Zur Orientierung Un 2, karmin Hochleistungsstrasse HLS 23 zinnober Hauptverkehrsstrasse i HVS 6 Bi k 5 orange Sammelstrasse 35 enehmigungsvermerk : nn = : gelb Frschliessungsstrasse E53 Vom Grossen Rat genshmigt S dunkelgrau Bestehende Wege : violett Gehweg e ; RRB. Nr. 90 Aarau, den 15. Sep. 1976 lila Radweg 5 : x Metes i : ; im ‚Asftrage des Grossen Pe “* hellgrau Seitenfreiheit und Verkehrsteiler ? . Der Stastsschretise: 3 = feldgrau Refugien, Bushaltestellen, Verzögerunes- und Beschleunigungs L „— ln Vertretung: spur, Parkplätze R 3 ax grün Bepflanzte Flächen, Grünstreifen,. Wal

Zonenerenzen und 7omenbezeichnungen gemäss 7nnenplan.

Genehmigung

Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:

20. September 1976

Sa/hu

Ad. Nr. 1802

Grosser Rat; Gemeinde Möhlin; Ueberbauungspläne "Industriezone" und "Industriezubringerstrasse"; Genehmigung. - Kenntnisnahme.

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates vom 15. September 1976: "Der Rat behandelt die entsprechende Vorlage des Regierungsrates vom 2. August 1976. NaMens der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassenund Flussbau referiert deren Präsident, Herr Dr. Hans Theiler, Lenzburg. Die Kommission beantragt, die beiden Ueberbauungspläne zu genehmigen. Das Wort wird aus der Mitte des Rates nicht verlangt. Hierauf wird gemäss Antrag von Regierungsrat und Kommission beschlossen: Die Ueberbauungspläne "Industriezone" und "Industriezubringerstrasse" (Abschnitt I und der Gemeinde Möhlin werden genehmigt." Hievon wird Kenntnis genommen.

Protokollauszug (2) ah das Baudepartement - an die Abteilung Raumplanung - an den Gemeinderat 4313 Möhlin

Der Staatsschreiber:

Ganzen Text zeigen

z

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

15. September 1976

Gemeinde Möhlin; Ueberbauungspläne "Industriezone" und "Industriezubringerstrasse"; Genehmigung.

Der Rat behandelt die entsprechende Vorlage des Regierungsrates vom 2. August 1976. Namens der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau referiert deren Präsident, Herr Dr. Hans Theiler, Lenzburg. Die Kommission beantragt, die beiden Ueberbauungspläne zu genehmigen. Das Wort' wird aus der Mitte des Rates nicht verlangt. Hierauf wird gemäss Antrag von Regierungsrat und Kommission beschlossen:

Die Ueberbauungspläne "Industriezone" und "Industriezubringerstrasse" (Abschnitt I und II) der Gemeinde Möhlin werden genehmigt.

Protokollauszug an den Regierungsrat

Der Präsident:

Der Staatsschreiber i.V.: